Safuri GmbH
An der Haßlach 17, 96342 Stockheim, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Alexandra Funk seit 12.9.2007 | Geschäftsführer |
Ralf Apel seit 12.9.2007 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% | |
| 50.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Safuri GmbHStockheimJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BilanzAktiva
AnhangA. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 1. Vorbemerkungen Posten in der Bilanz oder der Gewinn- und Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden gemäß § 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben. 2. Vermögensgegenstände Nichtabnutzbare Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden gemäß § 253 Abs. 1 S. 1 HGB i. V. m. § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG mit den Anschaffungskosten angesetzt, soweit der Teilwert aufgrund einer voraussichtlich andauernden Wertminderung nicht niedriger ist. Abnutzbare Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden gemäß § 253 Abs. 2 HGB i. V. m. § 6 Abs. 1 Nr. 1 EStG zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige und außerplanmäßige Abschreibungen bilanziert. Sofern eine voraussichtlich dauernde Wertminderung vorliegt, kommt der niedrigere Teilwert zum Ansatz. Die planmäßigen Abschreibungen werden entsprechend der steuerrechtlich zulässigen Zeiträume linear gemäß § 7 Abs. 1 EStG vorgenommen. Für abnutzbare, bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind und deren Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten 150,00 € bzw. 1.000,00 € nicht übersteigen, wird von der Anwendung des § 6 Abs. 2 EStG bzw. Abs. 2 a EStG Gebrauch gemacht. 3. Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens werden grundsätzlich gemäß § 253 Abs. 3, 256 HGB i. V. m. § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet. Bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung wird auf den niedrigeren Teilwert abgeschrieben. Grundlage für die Bilanzierung des Vorratsvermögens ist eine körperliche Bestandsaufnahme zum Bilanzstichtag gemäß §§ 240 ff. HGB. 4. Rückstellungen Rückstellungen werden gemäß § 249 Abs. 1 HGB für alle am Bilanzstichtag erkennbaren ungewissen Verbindlichkeiten in der Weise gebildet, dass die Bewertung nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erfolgt. 5. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten werden gemäß § 253 Abs. 1 S. 2 HGB i. V. m. § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG mit dem Rückzahlungsbetrag passiviert. Vollständigkeitserklärung Ich bestätige, Ihnen für die Erstellung des vorgenannten Jahresabschlusses alle Aufklärungen, Auskünfte und Nachweise nach bestem Wissen und Gewissen gegeben zu haben. Alle Geschäftsbücher und sonstigen Unterlagen, die für den Jahresabschluss erforderlich sind, wurden vollständig zur Verfügung gestellt. In den zur Verfügung gestellten Geschäftsbüchern sind alle Geschäftsvorfälle erfasst, die für das vorgenannte Geschäftsjahr buchungspflichtig sind. Ich bestätige weiterhin, dass in dem von ihnen erstellten Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung) nach meiner Überzeugung alle bilanzierungspflichtigen Vermögenswerte, Verpflichtungen und Wagnisse berücksichtigt sind, so dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird. Hinweis zur Offenlegung Die Gesellschaft wurde am Bilanzstichtag der Größenklasse einer kleinen Kapitalgesellschaft nach § 267 Abs. 1 HGB zugeordnet. Zum Handelsregister sind gemäß §§ 325 und 326 HGB unter Berücksichtigung der Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften bis zum 31.12.2010 folgende Unteralgen einzureichen: - verkürzte Bilanz nach § 266 Abs. 1 S. 3 HGB - verkürzter Anhang ohne Angaben zur Gewinn und Verlustrechnung
Steinbach am Wald, 31.10.2011 Alexandra Funk Stefan Funk Ralf Apel sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 31.10.2011 festgestellt. |
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