Stammdaten

Register
Amtsgericht Coburg HRB 4353
Vorher
86. FSR. Vermögensverwaltung GmbH
Eingetragen
19.3.2007
Branche
Einzelhandel mit BüchernVerlegen von BüchernVerlegen von Zeitschriften
Gegenstand
Herstellung und Handel mit Verlagserzeugnissen sowie Merchandisingartikeln aller Art

Historie

Keine Bekanntmachungen für diesen Filter verfügbar

Management

NameRolle
Alexandra Funk
seit 12.9.2007
Geschäftsführer
Ralf Apel
seit 12.9.2007
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
50.00%
50.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
FSR.Consulting Unternehmensberatung GmbH
Germany
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Safuri GmbH

Stockheim

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

  31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 5.507,00 4.039,00
I. Sachanlagen 5.507,00 4.039,00
B. Umlaufvermögen 56.678,14 77.501,75
I. Vorräte 34.249,57 29.006,13
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 9.112,78 22.513,39
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 13.315,79 25.982,23
C. Rechnungsabgrenzungsposten 6.519,20 5.704,44
Bilanzsumme, Summe Aktiva 68.704,34 87.245,19

Passiva

   
  31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 16.093,43 36.571,67
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 11.571,67 -17.607,10
III. Jahresfehlbetrag 20.478,24 -29.178,77
B. Rückstellungen 5.205,00 3.105,00
C. Verbindlichkeiten 47.405,91 47.568,52
Bilanzsumme, Summe Passiva 68.704,34 87.245,19

Anhang

A. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

1. Vorbemerkungen

Posten in der Bilanz oder der Gewinn- und Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden gemäß § 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben.

2. Vermögensgegenstände

Nichtabnutzbare Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden gemäß § 253 Abs. 1 S. 1 HGB i. V. m. § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG mit den Anschaffungskosten angesetzt, soweit der Teilwert aufgrund einer voraussichtlich andauernden Wertminderung nicht niedriger ist.

Abnutzbare Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden gemäß § 253 Abs. 2 HGB i. V. m. § 6 Abs. 1 Nr. 1 EStG zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige und außerplanmäßige Abschreibungen bilanziert. Sofern eine voraussichtlich dauernde Wertminderung vorliegt, kommt der niedrigere Teilwert zum Ansatz. Die planmäßigen Abschreibungen werden entsprechend der steuerrechtlich zulässigen Zeiträume linear gemäß § 7 Abs. 1 EStG vorgenommen.

Für abnutzbare, bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind und deren Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten 150,00 € bzw. 1.000,00 € nicht übersteigen, wird von der Anwendung des § 6 Abs. 2 EStG bzw. Abs. 2 a EStG Gebrauch gemacht.

3. Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens

Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens werden grundsätzlich gemäß § 253 Abs. 3, 256 HGB i. V. m. § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet. Bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung wird auf den niedrigeren Teilwert abgeschrieben.

Grundlage für die Bilanzierung des Vorratsvermögens ist eine körperliche Bestandsaufnahme zum Bilanzstichtag gemäß §§ 240 ff. HGB.

4. Rückstellungen

Rückstellungen werden gemäß § 249 Abs. 1 HGB für alle am Bilanzstichtag erkennbaren ungewissen Verbindlichkeiten in der Weise gebildet, dass die Bewertung nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erfolgt.

5. Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten werden gemäß § 253 Abs. 1 S. 2 HGB i. V. m. § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG mit dem Rückzahlungsbetrag passiviert.

Vollständigkeitserklärung

Ich bestätige, Ihnen für die Erstellung des vorgenannten Jahresabschlusses alle Aufklärungen, Auskünfte und Nachweise nach bestem Wissen und Gewissen gegeben zu haben.

Alle Geschäftsbücher und sonstigen Unterlagen, die für den Jahresabschluss erforderlich sind, wurden vollständig zur Verfügung gestellt. In den zur Verfügung gestellten Geschäftsbüchern sind alle Geschäftsvorfälle erfasst, die für das vorgenannte Geschäftsjahr buchungspflichtig sind.

Ich bestätige weiterhin, dass in dem von ihnen erstellten Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung) nach meiner Überzeugung alle bilanzierungspflichtigen Vermögenswerte, Verpflichtungen und Wagnisse berücksichtigt sind, so dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird.

Hinweis zur Offenlegung

Die Gesellschaft wurde am Bilanzstichtag der Größenklasse einer kleinen Kapitalgesellschaft nach § 267 Abs. 1 HGB zugeordnet.

Zum Handelsregister sind gemäß §§ 325 und 326 HGB unter Berücksichtigung der Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften bis zum 31.12.2010 folgende Unteralgen einzureichen:

- verkürzte Bilanz nach § 266 Abs. 1 S. 3 HGB

- verkürzter Anhang ohne Angaben zur Gewinn und Verlustrechnung

 

Steinbach am Wald, 31.10.2011

Alexandra Funk

Stefan Funk

Ralf Apel

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 31.10.2011 festgestellt.

Nachrichten & Medien

Insolvenzbekanntmachungen

Aktuelle Insolvenzverfahren

Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen

Handelsregister Dokumente

Gesellschafterliste
Aktueller Abdruck
Chronologischer Abdruck
Die Informationen auf dieser Seite stammen aus öffentlichen Quellen, offiziellen Registern oder werden von Drittanbietern bereitgestellt. Fusionbase übernimmt keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Daten. Melde dich bei Fragen oder Anregungen über unser Kontaktformular.