Münch
Racing GmbH
Lohfelden
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
137.875,00 |
52.971,00 |
| I.
Sachanlagen |
137.875,00 |
52.971,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
472.654,89 |
176.563,72 |
| I.
Vorräte |
75.306,20 |
154.464,04 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
331.935,37 |
17.503,63 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
65.413,32 |
4.596,05 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
610.529,89 |
229.534,72 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
103.315,25 |
100.598,73 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
100.000,00 |
100.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
598,73 |
-6.611,37 |
| III.
Jahresüberschuss |
2.716,52 |
7.210,10 |
| B.
Rückstellungen |
5.912,00 |
2.902,04 |
| C.
Verbindlichkeiten |
501.302,64 |
126.033,95 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
610.529,89 |
229.534,72 |
Anhang für
das Geschäftsjahr 2011
A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung wurden
nach den geltenden Vorschriften des Handelgesetzbuches
(HGB) und unter Beachtung der ergänzenden Vorschriften
für Kapitalgesellschaften (§§ 264
ff.HGB) sowie der Bestimmungen des Gesetzes betreffend die
Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG)
aufgestellt.
Die Gliederung der Bilanz entspricht den
Gliederungsvorschriften gemäß § 266 HGB.
Das Gliederungsschema der Gewinn- und Verlustrechnung
erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren
(§ 275 Absatz 2 HGB).
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.Von der
größenabhängigen Erleichterungsvorschrift
des § 288 HGB wurde grundsätzlich Gebrauch
gemacht.
Der Jahresabschluss wurde unter Annahme der
Unternehmensfortführung (§
252 Abs. 1 Nr. 2 HGB)
aufgestellt.
B. Angaben zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Wesentliche Änderungen der Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr lagen nicht
vor.
Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und wurde, soweit abnutzbar,
linear abgeschrieben. Die planmäßigen
Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände pro rata
temporis vorgenommen und orientieren sich
grundsätzlich an den steuerlichen Vorschriften, sofern
handelsrechtlich zulässig. Die Nutzungsdauern betragen
für technische Anlagen und Maschinen zwischen 5 und 6
Jahren sowie für Betriebs- und
Geschäftsausstattung zwischen 3 und 10 Jahren.
Die
Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die beizulegende Werte
am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese unter
Beachtung des Wesentlichkeitsgrundsatze angesetzt.
Die Herstellungskosten der
aktivierten Eigenleistungen enthalten die
gemäß
§ 255 Abs. 2 Satz 2 HGB
aktivierungspflichtigen Kosten (Material- und
Fertigungseinzelkosten, und sofern wesentlich Sonderkosten
der Fertigung, Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie
den Wertverzehr des Anlagevermögens, der durch die
Fertigung veranlasst ist). Sie entsprechen den handels- und
steuerrechtlichen Mindestwertansätzen. Somit wurden
u.a. keine Vertriebskosten oder Kosten der allgemeinen
Verwaltung aktiviert.
Abnutzbare, bewegliche, in diesem Wirtschaftsjahr
zugegangene Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens von einem Nettowert von bis zu 410,00
Euro, die zu einer selbständigen Nutzung fähig
sind, wurden aufgrund untergeordneter Bedeutung im Jahr der
Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben (§ 6
Absatz 2 EStG analog).
Abnutzbare, bewegliche, im Vorjahr zugegangene
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens,
die zu einer selbständigen Nutzung fähig sind,
mit einem Nettowert über 150,00 Euro und bis zu
1.000,00 Euro wurden aufgrund untergeordneter Bedeutung im
Rahmen eines Sammelposten über einen Zeitraum von 5
Jahren linear abgeschrieben (§ 6 Absatz 2a
EStG analog). Entsprechende abnutzbare, bewegliche
Vermögensgegenstände mit einem Wert von bis 150
Euro wurden im Jahr des Zugangs in voller Höhe
abgeschrieben.
Forderungen wurden grundsätzlich zum Nennbetrag
(Anschaffungskosten) bilanziert. Alle erkennbaren
Einzelrisiken wurden durch entsprechende
Einzelwertberichtigung berücksichtigt. Dem allgemeinen
Addressatenausfallrisiko wurde durch die Vornahme einer
Pauschalwertberichtigung in Höhe von x % des nicht
einzelwertberichtigten Nettoforderungsbestandes Rechnung
getragen.
Im Übrigen wurden
Kassenbestände, Guthaben bei Kreditinstituten
und
sonstige Vermögensgegenstände zum
Nennbetrag (Anschaffungskosten) angesetzt.
Bei der Bemessung der
Steuerrückstellungen und der
sonstigen Rückstellungen wurde allen
erkennbaren bilanzierungspflichtigen Risiken und ungewissen
Verbindlichkeiten Rechnung getragen. Die Bewertung erfolgt
jeweils in Höhe des Erfüllungsbetrags, der
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
erforderlich ist, um zukünftige
Zahlungsverpflichtungen abzudecken.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
C. Angaben zur Bilanz
Angaben zu der Steuerrückstellung
Die Steuerrückstellung beinhaltet unter
Beachtung etwaiger Vorauszahlungen die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern, die sich aus den Steuerberechnungen ergeben.
Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von
mehr als 5 Jahren
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
5 Jahren liegen zum Bilanzstichtag nicht vor.
D. Sonstige Angaben
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt: Schuricht, Thomas.
Erster
Geschäftsführer:
|
Thomas Schuricht
|
ausgeübter Beruf:
|
Ingenieur
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Unterschrift der Geschäftsführung
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 17.01.2013 festgestellt.
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