pedira
GmbH
München
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
665,00 |
972,00 |
| I.
Sachanlagen |
665,00 |
972,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
7.371,50 |
1.377,00 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
2.837,91 |
999,81 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
4.533,59 |
377,19 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
2.348,42 |
661,61 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
10.384,92 |
3.010,61 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzverlust |
27.348,42 |
25.661,61 |
| III.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
2.348,42 |
661,61 |
| B.
Rückstellungen |
585,00 |
500,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
9.799,92 |
2.510,61 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
10.384,92 |
3.010,61 |
Anhang
A.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen
Kapitalgesellschaft im Sinne der §§
264, 267 I HGB auf.
Der Jahresabschluss wurde entsprechend den
Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff. HGB
aufgestellt.
Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den
Vorschriften des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG)
aufgestellt. Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art.
67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
B.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Das
Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten und - soweit abnutzbar -
vermindert um planmäßige Abschreibungen
bewertet. Abschreibungen erfolgen linear.
Forderungen,
sonstige Vermögensgegenstände und
liquide Mittel werden mit dem Nennwert angesetzt.
Das
Eigenkapital wird mit dem Nennbetrag angesetzt.
Die
sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist.
Die
Verbindlichkeiten sind mit ihren
Rückzahlungsbeträgen passiviert. In den
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
sind keine gegenüber Gesellschaftern.
C.
Angaben zur Bilanz
1.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
In den Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen sind keine Posten mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr enthalten.
In den Forderungen sind solche gegen verbundene Unternehmen
in Höhe von EUR 2.286,42 (i.V. EUR 963,76) enthalten.
2.
Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im
Wesentlichen Kosten für die Erstellung des
Jahresabschlusses und der Steuererklärungen.
3.
Verbindlichkeiten
Die jeweiligen Restlaufzeiten und die
Besicherung der Verbindlichkeiten sind im nachfolgenden
Verbindlichkeitenspiegel angegeben:
|
|
davon mit einer Restlaufzeit
|
davon
durch Pfandrechte und ähnliche Rechte gesichert
|
|
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bis zu einem
|
1 bis 5
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über
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Jahr
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Jahren
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5 Jahren
|
|
Art der
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Verbindlichkeiten
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
Sicherheiten
|
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen/Leistungen
|
542,76
|
542,76
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
|
Verbindlichkeiten gegen
Verbundene Unternehmen
|
7.044,80
|
7.044,80
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
|
Steuerverbindlichkeiten
|
2.212,36
|
2.212,36
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
|
|
9.799,92
|
9.799,92
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
|
D.
Sonstige Pflichtangaben
1.
Geschäftsführer war im Berichtsjahr:
Herr Tillmann Gante
Der Geschäftsführer ist stets
alleinvertretungsberechtigt und von den
Beschränkungen des § 181 BGB
befreit.
2.
Haftungsverhältnisse
Es bestehen keine Haftungsverhältnisse
gemäß § 251 HGB i. V. m.
§ 268 Abs. 7 HGB.
3.
Muttergesellschaft
Die personal total AG hält 100% der Anteile an
der pedira GmbH, München.
München, den
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
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