Stammdaten

Register
Amtsgericht Weiden i. d. OPf (Weiden) HRB 2792
Eingetragen
11.5.2004
Branche
Paket- und ExpressdiensteErbringung von LogistikdienstleistungenGüterbeförderung im Straßenverkehr
Gegenstand
Die Durchführung von Kleintransporten, Paket- und Zustellservice.

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Sonja Peschla
92711 Parkstein
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Transporte ASP GmbH

Parkstein

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016

Bilanz

Aktiva

31.12.2016
EUR
31.12.2015
EUR
A. Anlagevermögen 34.611,00 42.412,00
I. Sachanlagen 34.611,00 42.412,00
B. Umlaufvermögen 414.317,63 349.762,33
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 414.206,89 347.826,41
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 110,74 1.935,92
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.243,18 2.497,09
Summe Aktiva 450.171,81 394.671,42

Passiva

31.12.2016
EUR
31.12.2015
EUR
A. Eigenkapital 165.952,39 138.892,56
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Bilanzgewinn 140.952,39 113.892,56
B. Rückstellungen 18.896,16 23.436,16
C. Verbindlichkeiten 265.323,26 232.342,70
Summe Passiva 450.171,81 394.671,42

Anhang

Inhaltsverzeichnis

I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen

II. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses

III. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

IV. Erläuterungen zur Bilanz

V. Sonstige Pflichtangaben

I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen

Die Transporte ASP GmbH hat ihren Sitz in Parkstein. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Weiden unter HRB 2792 eingetragen.

II. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses

Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) und den Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Aufstellung des Jahresabschlusses (§§ 274a, 276 und 288 HGB) wurden weitgehend in Anspruch genommen.

Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungsgrundsätze nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 I 2, 266 ff. HGB).

III. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Soweit der Jahresabschluss der Transporte ASP GmbH entsprechende Positionen ausweist, wurden sie wie folgt bewertet:

Die Bilanzierung der immateriellen Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibungen ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1, III HGB). Bei den immateriellen Vermögensgegenständen erfolgt die Abschreibung linear. Die beweglichen Anlagegüter werden linear oder degressiv abgeschrieben.

Die selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände werden gem. § 255 IIa HGB mit den bei deren Entwicklung anfallenden Herstellungskosten bewertet. Diese entsprechen den Vollkosten (§ 255 II HGB).

Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten (§ 253 I 1 HGB).

Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu Anschaffungskosten bewertet, soweit nicht ein niedrigerer Wert beizulegen ist (§ 253 IV HGB).

Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten (Einzelkosten, angemessene Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie Werteverzehr des Anlagevermögens, soweit durch die Fertigung veranlasst, § 255 II 2 HGB) bewertet. In die Herstellungskosten der Erzeugnisse werden Fremdkapitalzinsen, die im Herstellungszeitraum auf deren Finanzierung entfallen, nicht einbezogen (§ 255 III HGB, § 284 II Nr. 4 HGB n.F.).

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen.

Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 I HGB).

Disagios aus Darlehen bei Kreditinstituten werden als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten aktiviert und auf die Dauer der Zinsbindungsphase abgeschrieben (§ 250 III HGB).

Bei der Bewertung von Rückstellungen werden erwartete Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt und Verpflichtungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr mit dem laufzeitadäquaten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 II HGB). Die Preis- und Kostensteigerungen orientieren sich an der Teuerungsrate und werden über die jeweilige Laufzeit der Rückstellung mit angemessenen Sätzen berücksichtigt. Im Zinsergebnis werden ausschließlich die auf das Geschäftsjahr entfallenden Zinsanteile aus der Aufzinsung von Rückstellungen ausgewiesen, Erträge und Aufwendungen aufgrund Änderungen des Rechnungszinses werden in den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. im Personalaufwand oder in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst (§ 277 V HGB).

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 I 2 HGB). Sie werden pauschal mit einem einer Restlaufzeit von 15 Jahren entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst (§ 253 II 2 HGB).

Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 I 2 HGB).

Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 I 2 HGB).

IV. Erläuterungen zur Bilanz

1. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben i.H.v. € 0,00 eine Restlaufzeit von über 1 Jahr (Vorjahr: T€ 0).

2. Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten (§ 268 V 1 HGB, § 285 Nr. 1 und Nr. 2 HGB) stellen sich wie folgt dar (Vorjahreszahlen in Klammern):

Verbindlich- Restlaufzeit davon Art und Form
keiten bis 1 Jahr 1 - 5 Jahre > 5 Jahre Summe gesichert der Sicherheit
T€
Gesamtbetrag 235.596,71
(189.188,19)
29.726,55
(43.154,51)
0,00
(0,00)
265.323,26
(232.342,70)
0

Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 III GmbHG) betragen € 0,00 (Vorjahr: T€ 0).

3. Haftungsverhältnisse

gesamt Sicherung durch Pfand-
rechte o.ä. T€
1 aus der Begebung und Übertragung von Wechseln 0
- davon Verpflichtungen betreffend die Altersversorgung
- davon gegenüber verbundenen oder assoziierten Unternehmen
2 aus Bürgschaften, Wechsel- und Scheckbürgschaften 0
- davon Verpflichtungen betreffend die Altersversorgung
- davon gegenüber verbundenen oder assoziierten Unternehmen
3 aus Gewährleistungsverträgen 0
- davon Verpflichtungen betreffend die Altersversorgung
- davon gegenüber verbundenen oder assoziierten Unternehmen
4 aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten 0
- davon Verpflichtungen betreffend die Altersversorgung
- davon gegenüber verbundenen oder assoziierten Unternehmen

V. Sonstige Pflichtangaben

Anzahl der Arbeitnehmer:

Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer betrug 17.

gez. Sonja Peschla

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 1.6.2018.

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