HI Verwaltungs GmbH
Selbe AdresseManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Christian Marc Vogg seit 9.2.2023 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Wohnbau Aubing GmbHSeefeldJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023LageberichtI. GRUNDLAGEN DES UNTERNEHMENS 1. Geschäftsmodell des Unternehmens Die Wohnbau Aubing GmbH wurde als Projektgesellschaft zum Ankauf, Entwicklung und Realisierung des Grundstücks an der Vogler- und Trimburgstraße, welches im Umgriff des B-Plan Nr. 2086 der Landeshauptstadt München liegt, gegründet. Auf diesen Flächen erfolgt eine Bebauung mit 355 Wohnungen, acht Reihenhäusern, zwei Gewerbeeinheiten und einer Kita. Ein Ankauf von weiteren Grundstücksflächen ist nicht vorgesehen. 2. Gesellschafter Gesellschafter der Wohnbau Aubing GmbH, Seefeld sind die HI Wohnbau GmbH, München zu 50,004% sowie die Eichen Beteiligung GmbH & Co. KG, München zu 49,996%. II. Wirtschaftsbericht • Gesamtwirtschaftliche Lage, branchenbezogene Rahmenbedingungen Deutschland erlebte in 2023 eine Phase der Stagnation, beeinflusst durch geopolitische Spannungen, Energiepreiskrise und reduzierte Wachstumsdynamik der Weltwirtschaft. Nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes sank das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt im Jahr 2023 um 0,3 % im Vergleich zum Vorjahr. Die wesentlichen Herausforderungen der deutschen Wirtschaft stellen dabei weiterhin die Auswirkungen des Kriegs in der Ukraine, die anhaltend hohe Inflation sowie der Engpass im Bereich von Arbeits- und Fachkräften, dar. Der Ukrainekrieg hat einen wesentlichen Einfluss auf herkömmliche Lieferketten und wirkt sich dementsprechend belastend auf unsere heimische Wirtschaft aus. Hinzu kommt, dass der Krieg in der Ukraine und der in 2023 wieder aufflammende Nahostkonflikt zu hoher Unsicherheit und negativem Investitionsklima führt. Die in Folge der hohen Inflation vorgenommene Erhöhung des Leitzinses beeinflusst die Investitionsbereitschaft der Unternehmen merklich. Zudem führen die Preissteigerungen zu einer negativ beeinflussten Konsumlaune der privaten Haushalte. Der Arbeits- und Fachkräftemangel führt zum einen dazu, dass Unternehmen aufgrund von unbesetzten Stellen ihre Produktionskapazitäten nicht vollumfänglich nutzen können und zum anderen, dass Lohnkosten signifikant ansteigen. Die Immobilienwirtschaft, welche sehr stark von kreditfinanzierten Investitionen abhängt, leidet in besonderem Maße unter den gestiegenen Zinsen. Im Jahr 2023 belief sich das Transaktionsvolumen des Gesamtmarktes für Immobilien-Investments auf rund 29,3 Mrd. Euro. Dieses Ergebnis entspricht einem Rückgang um 56% im Vergleich zum Vorjahr (67,0 Mrd. €) und wird von Experten als Tiefpunkt der Krise interpretiert. Die kurzfristig und stark gestiegenen Zinsen führen im Investmentmarkt dazu, dass die Renditeerwartungen der Käufer nicht mehr erfüllt werden können, ohne dass die Verkäufer signifikante Abstriche beim Verkaufspreis machen. Dieses momentan vorherrschende Ungleichgewicht hat zur Folge, dass deutlich weniger Transaktionen realisiert werden. Beim privaten Immobilienkäufer führen die gestiegenen Zinsen dazu, dass der Immobilienerwerb nicht mehr leistbar ist oder sich nicht mehr rentiert. Im Gegensatz zum Vorjahr nimmt die Verunsicherung aufgrund der sich stabilisierenden Rahmenbedingungen ab, sodass zum Ende des Berichtsjahres eine leichte Erholung des Marktes zu beobachten ist. Ein weiterer Effekt, der sich negativ auf die Immobilienbranche auswirkt, ist die Rückkehr von vergleichbaren Anlagemöglichkeiten. Das Ende der Nullzinsphase der EZB hat zur Folge, dass die Immobilien im Anlagemarkt wieder in Konkurrenz zu verschiedenen Anlagealternativen (Festgelder, Unternehmensanleihen) mit einer vergleichbaren Risikoausstattung steht und vom Kapitalanleger dementsprechend weniger nachgefragt wird. Neben den beschriebenen Herausforderungen am Absatzmarkt ist auch auf Kostenseite keine Trendumkehr zu beobachten. Die Baukostensteigerung, welche insbesondere aufgrund des Ukrainekriegs erfolgte, verlor zwar deutlich an Dynamik, Kostensenkungen sind jedoch nur partiell zu beobachten. Die daraus resultierenden hohen Herstellungskosten haben weiterhin zufolge, dass die Rentabilität einzelner Bauvorhaben deutlich geschwächt wird bzw. der Ankauf neue Projekte sich meist nicht rechnet. Eine Entspannung der oben beschriebenen Gemengelage am Immobilienmarkt wird aufgrund der zu erwartenden Zinssenkungen der EZB sowie der stetig steigenden Mieten erwartet. • Geschäftsverlauf Die Berichtsgesellschaft kann auf ein Geschäftsjahr zurückblicken, welches den angenommenen Erwartungen entsprach. Es wurden bereits alle Sonder- und Teileigentumseinheiten des Bauvorhabens im Jahr 2022 verkauft und zum überwiegenden Teil an die jeweiligen Käufer übergeben. Im Berichtsjahr wurden lediglich noch zwei verbleibende Wohneinheiten an ihre Käufer übergeben, was zu einem Umsatzerlös von 1.365 T€ geführt hat. Damit sind sämtliche Wohneinheiten mit Abschluss des Berichtsjahrs übergeben. Ausstehend ist lediglich noch die Übergabe eines bereits verkauften Tiefgaragenstellplatzes. Dementsprechend wurde im Berichtsjahr kein Auftragseingang generiert. • Vermögens-, Finanz- und Ertragslage a. Vermögenslage Zum Stichtag 31.12.2023 beträgt die Bilanzsumme 8.410 T€ (Vj. 47.654 T€). Der Fremdkapitalanteil beträgt rund 76,3 % und der Anteil an Eigenkapital 23,7%. Das kurzfristige Fremdkapital in Höhe von 6.417 T€ (Vj. 19.393 T€) wird durch das kurzfristige Umlaufvermögen von 8.410 T€ (Vj. 47.651 T€) wie im Vorjahr gedeckt. b. Finanzlage Die Finanzlage ist als stabil zu bezeichnen. Das Finanzmanagement ist darauf ausgerichtet, Verbindlichkeiten stets innerhalb der Zahlungsfristen, sofern vereinbart, unter Wahrnehmung von Skonti, zu begleichen und Forderungen innerhalb der Zahlungsziele zu vereinnahmen. Die Liquidität betrug zum Ende des Geschäftsjahrs 7.821 T€ (Vj. 27.751 T€) wovon 6.012 T€ frei verfügbar sind. Die Liquidität liegt damit 19.930 T€ unter dem Vorjahr. Der Anteil der Liquidität an der Bilanzsumme beträgt somit rund 93,0% (Vj. 58,2%). c. Ertragslage Die wesentlichen Einnahmen der Berichtsgesellschaft resultieren aus dem Verkauf von Wohnungen. Im Berichtsjahr erzielte die Gesellschaft einen Gesamtumsatz von 1.365 T€. Das Rohergebnis hat sich um 37.265 T€ verringert gegenüber dem Vorjahr. Dies ist auf eine Verminderung des Materialeinsatzes um 10.128 T€, sowie einer gleichzeitigen Minderung der betrieblichen Gesamtleistung um 47.393 T€ zurückzuführen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen lagen im Berichtsjahr bei rund 180 T€ und somit um 145 T€ unter dem Vorjahreswert. Diese Abweichung liegt der Umstand zugrunde, dass die Werbungskosten, Verkaufsprovisionen, Finanzierungskosten sowie Avalprovisionen für Banken deutlich niedriger ausgefallen sind als noch im Vorjahr. Im Geschäftsjahr 2023 betrug das Ergebnis vor Steuern 2.263 T€ (i. Vj. 38.519 T€). Die Gesellschaft schließt das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023 mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 1.731 T€ (i. Vj. 28.159 T€) ab. • Personal und Organisation Die Wohnbau Aubing GmbH hatte im Berichtsjahr einen Geschäftsführer. Für die Erbringung der kaufmännischen und technischen Abwicklung wurde ein Dienstleistungsvertrag mit der HI Wohnbau GmbH geschlossen. • Finanzielle Leistungsindikatoren Zur Unternehmenssteuerung zieht die Berichtsgesellschaft als interne Kennzahlen die Anzahl der verkauften Einheiten bzw. den Auftragseingang in Euro sowie die Umsatzrendite - in Bezug auf das EGT - heran. Das Ergebnis vor Steuern beläuft sich auf 2.263 T€ Daraus resultiert eine Umsatzrendite von 165,8 %, die die Prognose von 21 % im Vorjahr übertroffen hat, da sich das Ergebnis vor Steuern wegen der einmaligen Auflösung von Rückstellungen um 1.195 T€ erhöht hat. III. RISIKOBERICHT UND VORAUSSICHTLICHE GESCHÄFTSENTWICKLUNG 1. Risikobericht Zur Beherrschung der branchenüblichen Risiken (z. B. Zinsen, Fertigstellung, Baurechtschaffung, Gewährleistungen, Insolvenz der Bauhandwerker etc.), die untrennbar mit unternehmerischem Handeln verbunden sind, setzt die Gesellschaft mit ihrem implementierten Risikomanagement ein umfassendes Instrument ein. Hierbei werden die Risiken systematisch gesteuert und überwacht, um bedrohlichen Entwicklungen rechtzeitig gegenzusteuern. Über eine an der Liquidität und am Eigenkapital orientierte Überwachung werden hierbei die Risiken beobachtet. Aktiver Bestandteil des Risikomanagementsystems sind Maßnahmen zur Vermeidung, Reduzierung, Weiterreichung bzw. Kompensation von Risiken. 2. Voraussichtliche Geschäftsentwicklung Die Gesellschaft hat mit Abschluss des Berichtsjahrs sämtliche von ihr projektierten Wohnungen, Doppelhäuser und Tiefgaragenstellplätze verkauft. Zudem wurden bis auf einen Tiefgaragenstellplatz alle Einheiten an die Käufer übergeben. Die für 2024 prognostizierten Umsatzerlöse, welche aus dem oben genannten noch zu übergebenden Tiefgaragenstellplatz resultieren, belaufen sich auf 15.000 Euro. Im Anschluss an das Geschäftsjahr 2024 ist nur noch mit den üblichen Gewährleistungsrisiken im Bauträgerbereich zu rechnen.
Seefeld, den 06. Juni 2024 gez. Christian Vogg BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
AnhangI. Allgemeine Angaben Die Wohnbau Aubing GmbH hat ihren Sitz in Seefeld. Sie ist im Handelsregister München unter HRB 235133 eingetragen. Die Gesellschaft erfüllt zum Stichtag die Größenmerkmale einer großen Kapitalgesellschaft i.S.v. § 267 Abs. 3 HGB und ist nach den Vorschriften des HGB und des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach den Bestimmungen des § 275 Abs. 2 HGB (Gesamtkostenverfahren) gegliedert. Bei der Gliederung der Vorräte wurde von der Regelung des § 265 Abs. 6 HGB Gebrauch gemacht. Die Postenbezeichnung wurde wie folgt angepasst: unfertige Erzeugnisse = in Ausführung befindliche Bauaufträge, Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen = Verminderung des Bestandes von in Ausführung befindlichen Bauaufträgen und Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe = Aufwendungen für Baugrundstücke. Gemäß § 42 Abs. 3 GmbHG wurde die Bilanz um den Posten Forderungen gegen Gesellschafter und die Gewinn-und Verlustrechnung bei den sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträgen um den Vermerk "davon von Gesellschaftern" erweitert. Der vorliegende Abschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungsgrundsätzen nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des HGB aufgestellt. II. Bilanzierungs-und Bewertungsmethoden Die Bewertung der in Ausführung befindlichen Bauaufträge erfolgte mit den Herstellungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips. Vertriebskosten und Fremdkapitalzinsen sind nicht einbezogen. Sämtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sowie die Guthaben bei Kreditinstituten sind mit ihren Nennwerten angesetzt. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten enthielten im Vorjahr Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwendungen für eine bestimmte Zeit danach darstellen. Die Rückstellungen sind vorsichtig bemessen. Sie tragen erkennbaren Verpflichtungen und Risiken Rechnung und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag passiviert. Währungsumrechnungen sind nicht aufgetreten. III. Erläuterungen zur Bilanz Bei den Forderungen gegen Gesellschafter besteht Mitzugehörigkeit zu den sonstigen Vermögensgegenständen. Die Steuerrückstellungen berücksichtigen die voraussichtlichen Körperschaft- und Gewerbesteuernachzahlungen für das Geschäftsjahr und das Vorjahr. Die sonstigen Rückstellungen ausschließlich im Wesentlichen Rückstellungen für Gewährleistungen in Höhe von TEUR 259 (Vj. TEUR 623) und Rückstellungen für ausstehende Baukosten in Höhe von TEUR 1.116 (Vj. TEUR 2.279). Sämtliche Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr und sind nicht besichert. IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Umsatzerlöse beinhalten auschließlich Erlöse aus dem Verkauf von Wohneinheiten des Projekts in Aubing in Höhe von TEUR 1.365 (Vj. TEUR 87.690). In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind außergewöhnliche Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen aus zu hoch eingestellten Baukosten in Höhe von TEUR 1.195 enthalten. V. sonstige Angaben Geschäftsführer der Wohnbau Aubing GmbH war und ist bis zum heutigen Tag Herr Christian Vogg, Kaufmann, Tasdorf. Die Gesellschaft beschäftigte keine Arbeitnehmer. Auf den Ausweis der Geschäftsführerbezüge wird gemäß §§ 286 Abs. 4 i.V.m. 285 Nr. 9 a) HGB verzichtet. Die Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung vor, den Bilanzgewinn wie folgt zu verwenden:
Die Wohnbau Aubing GmbH wird in den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2023 der immosens GmbH, München, und der Eichen Beteiligung GmbH & Co. KG, München einbezogen. Dieser wird gemäß §325 HGB im Unternehmensregister bekannt gemacht.
Seefeld, den 06. Juni 2024 Der Geschäftsführer der Wohnbau Aubing GmbH gez. Christian Vogg sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 04.12.2024 festgestellt. BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Wohnbau Aubing GmbH Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Wohnbau Aubing GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Wohnbau Aubing GmbH für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
München, 11. Juni 2024 Brunnmeier
& Becker GmbH
Christoph Brunnmeier, Wirtschaftsprüfer Claudia Becker, Wirtschaftsprüferin |
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