Guldager
GmbH
Neustadt/Wstr.
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
183.940,00 |
265.202,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
132.828,00 |
190.171,00 |
| II.
Sachanlagen |
51.112,00 |
75.031,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
696.386,45 |
484.091,92 |
| I.
Vorräte |
295.691,07 |
139.843,63 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
203.052,11 |
190.421,45 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
197.643,27 |
153.826,84 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
8.926,68 |
12.612,55 |
| D.
Aktive latente Steuern |
8.991,76 |
|
| E.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
109.382,49 |
|
| Aktiva |
1.007.627,38 |
761.906,47 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
119.893,56 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
94.893,56 |
37.656,97 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
229.276,05 |
-57.236,59 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
109.382,49 |
|
| B.
Rückstellungen |
34.824,47 |
86.969,45 |
| C.
Verbindlichkeiten |
972.802,91 |
555.043,46 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
436.004,11 |
139.837,20 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
536.798,80 |
415.206,26 |
| Passiva |
1.007.627,38 |
761.906,47 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben
Die Firma lautet: Guldager GmbH
Sitz 67435 Neustadt
Handelsregister Registergericht Ludwigshafen
Handelsregisternummer HRB 60842
Der Jahresabschluss der Guldager GmbH, Neustadt/Wstr.
("Gesellschaft"), wurde nach den für
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches (HGB) und des Gesetzes betreffend die
Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) in EUR
erstellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren erstellt worden. Die Gesellschaft ist
eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267
HGB. Die Erleichterungen bei der Aufstellung des
Jahresabschlusses wurden teilweise in Anspruch genommen.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Sonderposten, Aufwendungen und
Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes
bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit
Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit
Erträgen verrechnet worden, soweit dies nach den
Vorschriften des § 246 HGB nicht
ausdrücklich gefordert wird.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung
des Unternehmens ausgegangen.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag
und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind. Gewinne sind, soweit dies gesetzlich nicht
ausdrücklich gefordert wird, nur berücksichtigt
worden, wenn sie bis zum Abschluss-stichtag realisiert
wurden. Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der
Zahlung berücksichtigt worden.
Immaterielle Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten
abzüglich linearer Abschreibungen angesetzt. Als
Nutzungsdauer werden regelmäßig drei Jahre
zugrundegelegt,
Sachanlagen des nicht abnutzbaren
Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten bewertet.
Sachanlagen des abnutzbaren Anlagevermögens
wurden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten
abzüglich linearer Abschreibungen zum Ansatz gebracht.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden unter
Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer
von i.d.R. zwischen 4 und 10 Jahren vorgenommen. Die
Zugänge wurden pro rata temporis abgeschrieben.
Für geringwertige Anlagegüter wendet die
Gesellschaft analog die Regelung des § 6 Abs. 2 EStG
an. Dementsprechend werden geringwertige Anlagegüter
mit Anschaffungskosten bis zu EUR 800 im Anschaffungsjahr
voll abgeschrieben, wobei im Zugangsjahr auch der Abgang
unterstellt wird.
Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen
ermittelte Wert von Gegenständen des
Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am
Abschlussstichtag beizulegen ist, wird dem durch
außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung
getragen. Soweit die Gründe für in früheren
Geschäftsjahren vorgenommene
außerplanmäßige Abschreibungen nicht mehr
bestehen, wird eine Wertaufholung vorgenommen, soweit es
sich nicht um einen entgeltlich erworbenen Geschäfts-
oder Firmenwert handelt.
Die Vorräte werden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten bei Anwendung zulässiger
Bewertungsvereinfachungsverfahren oder zu niedrigeren
beizulegenden Werten angesetzt. In die Herstellungskosten
werden neben den direkt zurechenbaren Kosten auch
Fertigungs- und Materialgemeinkosten sowie
Abschreibungeneinbezogen.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind mit ihrem Nennbetrag
beziehungsweise zu Anschaffungskosten oder niedrigeren
Tageswerten angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden
durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Dem
allgemeinen Kreditrisiko bei den Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen wurde zusätzlich durch eine
ausreichend bemessene Pauschalwertberichtigung Rechnung
getragen.
Liquide Mittel sind zu Anschaffungskosten oder
niedrigeren Tageswerten bewertet.
Das Wahlrecht zur Aktivierung latenter Steuern
für die sich insgesamt ergebende Steuerentlastung wird
nicht ausgeübt. In der Bilanz werden die aktiven und
passiven latenten Steuern saldiert ausgewiesen. Die
Berechnung der latenten Steuern erfolgt zu einem Steuersatz
in Höhe von 29,8 % (i.Vj. 29,8 %).
Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen und sind in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrag unter
Berücksichtigung erwarteter künftiger Preis- und
Kostenänderungen angesetzt. Bei Rückstellungen
mit Restlaufzeiten von über einem Jahr erfolgt eine
Abzinsung mit dem fristkongruenten von der Deutschen
Bundesbank vorgegebenen durchschnittlichen Marktzins.
Die übrigen Vermögensgegenstände und
Verbindlichkeiten werden zum Nennwert bzw.
Erfüllungsbetrag bewertet.
Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder
Währung werden im Rahmen der Zugangsbewertung mit dem
Kurs am Tage des Geschäftsvorfalls bewertet. Verluste
aus Kursänderungen bis zum Abschlussstichtag werden
stets, Gewinne aus Kursänderungen nur bei
Restlaufzeiten von einem Jahr oder weniger
berücksichtigt.
III. Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung
Anlagevermögen
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist im
Anlagespiegel dargestellt, der nicht offen gelegt wird .
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen
betreffen in voller Höhe Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten haben bis auf die
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
sämtlich eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Die
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten haben in
Höhe von
TEUR 12 (i.Vj. 19 eine Restlaufzeit von über
einem und unter fünf Jahren.
Die sonstigen Verbindlichkeiten bestehen in Höhe
von TEUR 20 (i.Vj. TEUR 24) aus Steuern und in Höhe
von EUR 2 (i.Vj. TEUR 1) im Rahmen der sozialen Sicherheit.
Von den sonstigen Verbindlichkeiten bestehen TEUR 523
(i.Vj. TEUR 395) gegenüber Gesellschaftern.
IV. Sonstige Angaben
Mitarbeiter
Im Geschäftsjahr 2023 wurden im Durchschnitt 12
Arbeitnehmer beschäftigt, davon eine Aushilfe.
Konzernabschluss, Mutterunternehmen
Die Guldager GmbH, Neustadt/Wstr., wird in den
Konzernabschluss ihres Alleingesellschafters, der Guldager
A/S, Allerød, Dänemark, einbezogen (kleinster
Kreis von Unternehmen).
Neustadt, den 10. April 2024
Guldager GmbH, Neustadt/Wstr.
Die Geschäftsführung
Thomas Heirler
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 15.04.2024
festgestellt.
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