ERGO Pensionskasse
Aktiengesellschaft
Düsseldorf
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Lagebericht
Grundlagen der Gesellschaft
Struktur und Inhalt des Lageberichts entsprechen den
Regelungen des Handelsgesetzbuchs, wobei wir uns am
Deutschen Rechnungslegungs Standard Nr. 20 (DRS 20)
orientiert haben.
Im Geschäftsbericht wurde jede Zahl und Summe
jeweils kaufmännisch gerundet. Die Zahlen in Klammern
weisen die Vorjahreswerte aus.
Im Interesse einer besseren Lesbarkeit wird davon
abgesehen, bei Fehlen einer geschlechtsneutralen
Formulierung sowohl die männliche als auch weitere
Formen anzuführen. Die gewählten männlichen
Formulierungen gelten deshalb uneingeschränkt auch
für die weiteren Geschlechter.
Unser Unternehmen
Die ERGO Pensionskasse AG - nachfolgend auch ERGO
Pensionskasse genannt - ist ein Unternehmen der ERGO Group,
einer der großen Versicherungsgruppen in Deutschland
und Europa. Die ERGO Pensionskasse verwaltet klassische und
fondsgebundene Rentenversicherungen, hat das vertriebliche
Neugeschäft jedoch eingestellt. Es gibt noch
Erhöhungen aus dem Bestand.
Teil der ERGO Group innerhalb der Munich Re
Die ERGO Group AG bietet ihren Kunden über ihre
Töchter international Produkte in allen wesentlichen
Versicherungssparten an. In Kombination mit Assistance- und
Serviceleistungen sowie einer individuellen Beratung wird
dabei der Bedarf von Geschäfts- und Privatkunden
gedeckt.
Die ERGO Group AG gehört zu dem DAX-Unternehmen
Munich Re, einem der weltweit führenden
Rückversicherer, der im Lebens-, Gesundheits- sowie
Schaden-/Unfallgeschäft aktiv ist. Die Kunden der
Munich Re profitieren insbesondere von der umfassenden
Underwriting-Erfahrung und dem globalen und lokalen
Marktwissen der Gesellschaft sowie der
geschäftsfeldübergreifenden Expertise ihrer
Mitarbeiter.
Die ERGO Pensionskasse AG ist eine hundertprozentige
Tochtergesellschaft der ERGO Group AG. Bereits seit 2015
existieren ein Beherrschungs- und ein
Gewinnabführungsvertrag zwischen der ERGO
Pensionskasse AG und der ERGO Group AG. Seit 2016 besteht
zusätzlich ein Beherrschungsvertrag mit der ERGO
Deutschland AG.
Unter dem Dach der ERGO Group AG steuern mit der ERGO
Deutschland AG, ERGO International AG und ERGO Technology
& Services Management AG drei separate Einheiten die
Geschäfte der ERGO Group. Die ERGO Deutschland AG
bündelt das Deutschlandgeschäft. Die ERGO
International AG steuert das internationale Geschäft
innerhalb der Gruppe. Die ERGO Technology & Services
Management AG hat ein länderübergreifendes Mandat
als globaler Technologie- und Service-Provider für die
gesamte ERGO Group.
Die ERGO Digital Ventures AG bündelte bislang alle
strategischen Digitalisierungsinitiativen innerhalb der
ERGO Group. Seit Anfang 2024 verantwortet ein neues Ressort
innerhalb der ERGO Group AG diese
Digitalisierungsaktivitäten und zudem das
Gruppenmarketing sowie die globalen
Vertriebspartnerschaften.
Ein einheitlicher Innendienst - im Wesentlichen
bestehend aus Mitarbeitern der ERGO Group AG -
unterstützt die verschiedenen Gesellschaften und
Vertriebsorganisationen der ERGO in Deutschland. Relevante
Unternehmensfunktionen sind im Ressort Leben Klassik
zentral organisiert. Von den Schlüsselfunktionen sind
die Versicherungsmathematische Funktion und die
Risikomanagement-Funktion in Leben Klassik organisatorisch
selbst verortet, während die Interne Revision und die
Compliance-Funktion als an die ERGO Group AG ausgegliederte
Dienstleistungen eingerichtet wurden. Da alle
Unternehmensfunktionen im Rahmen von
Ausgliederungsverträgen von Mitarbeitern anderer
Gesellschaften, insbesondere der ERGO Group AG, erbracht
werden, hat unser Unternehmen keine eigenen
Mitarbeiter.
Die ITERGO Informationstechnologie GmbH (ITERGO)
gehört als Teil der globalen Tech-Hub-Struktur zur
Familie der Unternehmen der ERGO Technology & Services
Management AG (ET&SM). Im Fokus ihrer Tätigkeit
stehen hauptsächlich die ERGO Deutschland AG und deren
Tochtergesellschaften, jedoch auch weitere Gesellschaften
der ERGO Group. Mit zukunfts- und kundenorientierten
IT-Lösungen leistet ITERGO, zusammen mit den weiteren
Tech Hubs in Polen und Indien, einen wichtigen Beitrag
für den Erfolg der ERGO Group.
Strategische Anlageentscheidungen werden in enger
Abstimmung mit Munich Re und ERGO von der ERGO
Pensionskasse getroffen. Die ERGO Pensionskasse hat die
Verwaltung ihrer Vermögensanlagen über die
Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft AG in
München zum größten Teil auf die MEAG
MUNICH ERGO AssetManagement GmbH und ihre
Tochtergesellschaften übertragen. MEAG ist der
gemeinsame Vermögensmanager von Munich Re und ERGO.
Sie gehört zu den bedeutenden
Asset-Management-Gesellschaften weltweit. Das von der MEAG
für Munich Re, ERGO und Externe verwaltete
Vermögen (Assets under Management) belief sich zum 31.
Dezember 2023 insgesamt auf 340 (307) Mrd. €.
Unsere Kunden im Fokus
Wir wollen Versicherungen für unsere Kunden so
einfach, schnell und bequem wie möglich gestalten.
Deshalb verbinden wir unsere Beratung nahtlos mit modernen
Mobile- und Online-Serviceleistungen. So können unsere
Kunden flexibel entscheiden, wie und wo sie mit uns in
Kontakt treten. Und weil gerade schwierige Themen und
komplexe Sachverhalte nach wie vor am besten
persönlich besprochen werden, ist die fachkundige
Beratung über unsere angestellten und
selbstständigen ERGO Berater, Makler und starken
Kooperationspartner ein wesentlicher Teil unseres
Leistungsangebots.
Unsere Produktpalette
Im Bestand verwaltet die ERGO Pensionskasse klassische
und fondsgebundene Rentenversicherungen, deren
Beiträge nach § 3 Nr. 63 EStG von der Besteuerung
freigestellt sind. Weiterhin umfasst der Bestand
Hinterbliebenen- und Waisenrenten sowie
Berufsunfähigkeits- und
Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherungen.
Wirtschaftsbericht
Gesamtwirtschaftliche Entwicklung und
Kapitalmarktentwicklung
Das Wachstum der Weltwirtschaft schwächte sich 2023
etwas ab. Vor allem in Europa ließ die
wirtschaftliche Dynamik deutlich nach. So ging in
Deutschland das Bruttoinlandsprodukt inflationsbereinigt
leicht zurück
1. Dagegen blieb die US-amerikanische
Volkswirtschaft robust, und die chinesische Volkswirtschaft
wuchs nach dem Wegfall der Pandemierestriktionen
stärker als im Vorjahr. Die Inflationsraten fielen
zwar, waren im Jahresdurchschnitt aber in Deutschland immer
noch deutlich höher als im langjährigen
Mittel.
1 Quelle: Schätzung des
Sachverständigenrates zur Begutachtung der
gesamtwirtschaftlichen Entwicklung
Nach derzeitigen Hochrechnungen
2 wuchsen die Beitragseinnahmen der deutschen
Versicherungswirtschaft 2023 nur schwach. Das
Beitragswachstum in der Schaden- und Unfallversicherung war
zwar stärker als im langjährigen Mittel. Jedoch
gingen die Beiträge in der Lebensversicherung aufgrund
einer schwachen Entwicklung der Einmalbeiträge
zurück.
2 Quelle: Gesamtverband der Deutschen
Versicherungswirtschaft (GDV)
Infolge der weiterhin erhöhten Inflation strafften
die Zentralbanken die Geldpolitik weiter. Nach den
umfangreichen Leitzinsanhebungen im Vorjahr erhöhte
die US-amerikanische Zentralbank (Fed) die Leitzinsen im
Jahr 2023 um einen Prozentpunkt, sodass der
Leitzinskorridor Ende des Jahres bei 5,25 % bis 5,50 % lag.
Auch die Europäische Zentralbank (EZB) setzte ihren
Zinsanhebungszyklus fort und straffte die Geldpolitik
weiter. Der Zinssatz für die Einlagefazilität der
EZB lag Ende 2023 auf einem Niveau von 4,00 %.
An den Kapitalmärkten haben konträr wirkende
Kräfte im Jahr 2023 Spuren hinterlassen. Belastend
wirkten die zunehmende geldpolitische Straffung durch die
Zentralbanken, das gestiegene Niveau der Kapitalmarktzinsen
sowie die wirtschaftliche Abschwächung, insbesondere
in der Eurozone. Dem gegenüber standen die
rückläufige Inflation, auch infolge sinkender
Energiepreise, das erwartete Ende der Zinsanhebungszyklen
der Zentralbanken sowie zum Jahresende hin zunehmende
Erwartungen baldiger Leitzinssenkungen. Ausgehend von 2,6 %
zu Jahresbeginn sanken die Renditen zehnjähriger
deutscher Staatsanleihen im Jahresverlauf auf 2,0 %. Die
Renditen zehnjähriger US-Staatsanleihen stiegen
hingegen von 3,8 % auf 3,9 % an, auch da das US-Wachstum
merklich widerstandsfähiger ausfiel als in der
Eurozone. Der Zinsanstieg wurde zwischenzeitlich durch
gestiegene Unsicherheit wegen der Zahlungsschwierigkeiten
mehrerer regionaler US-Banken im Frühjahr
unterbrochen.
Die Aktienmärkte legten im Jahr 2023 zu, auch wenn
die zusätzliche geldpolitische Straffung belastete. So
unterstützten die rückläufige Inflation wie
auch die überraschend resiliente wirtschaftliche
Entwicklung die Aktienmärkte, insbesondere in den USA.
Des Weiteren entwickelten sich die Unternehmensgewinne
positiv und Aktienmärkte profitierten im Jahresverlauf
auch von zunehmenden Markterwartungen im Hinblick auf
Leitzinssenkungen im Jahr 2024. In den USA trug zudem eine
sehr positive Entwicklung der größten
Technologieaktien zur positiven Gesamtentwicklung bei. In
Summe legten der Preisindex Euro Stoxx 50 über 19 %,
der deutsche Performanceindex DAX etwa 20 % und der
Preisindex S&P 500 sogar etwas mehr als 24 % zu.
Im Vergleich zum Vorjahr bewegte sich der Euro
gegenüber dem US-Dollar in einem kleineren Band und
legte in Summe leicht von 1,07 US-Dollar je Euro zu
Jahresbeginn auf 1,10 US-Dollar je Euro zu. In der ersten
Jahreshälfte belasteten unter anderem die Turbulenzen
um US-Banken im Frühjahr den US-Dollar. Getrieben von
der relativ besseren Wirtschaftsentwicklung in den USA
legte der US-Dollar im dritten Quartal dann wieder zu,
bevor zum Jahresende die Erwartungen hinsichtlich baldiger
Leitzinssenkungen in den USA zunahmen und somit den
US-Dollar belasteten.
Marktdaten-Quelle: LSEG Datastream
Die Lebensversicherung im Jahr 2023
Die deutsche Lebensversicherung (einschließlich
Pensionskassen und Pensionsfonds) entwickelte sich im Jahr
2023 nach vorläufigen Angaben des Gesamtverbandes der
Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV)
rückläufig. Zwar sank die Inflation im
Jahresverlauf, verblieb jedoch auf einem erhöhten
Niveau. Dies führte zu Belastungen der privaten
Haushalte und somit auch zu einem Rückgang der
Nachfrage nach Versicherungsschutz.
Entgegen der letztjährigen Prognose verringerten
sich die Neugeschäftsbeiträge um 13,1 %.
Während das Geschäft gegen laufenden Beitrag
leicht gegenüber dem Vorjahr zunahm, reduzierte sich
das Geschäft gegen Einmalbeitrag spürbar. Die
gebuchten Beitragseinnahmen sanken im Geschäftsjahr
2023 auf 92,0 (97,0) Mrd. €.
Die Entwicklung der überbetrieblichen
Pensionskassen war im Jahr 2023 leicht
rückläufig. Die laufenden Beiträge stiegen
zwar moderat an, dafür reduzierten sich die
Einmalbeiträge leicht. Insgesamt verblieben die
Beitragseinnahmen aus dem gesamten Neugeschäft mit
166,2 (166,9) Mio. € auf dem Niveau des Vorjahres. Die
gesamten Beiträge der Pensionskassen verringerten sich
im Jahr 2023 auf 1,9 (2,0) Mrd. €.
Der Anteil der fondsgebundenen Versicherungen am
Neugeschäft betrug im vergangenen Geschäftsjahr
20,8 (21,8) %. Mischformen mit Garantien machten 26,8
(31,8) % aus. Damit nahmen kapitalmarktnahe Produkte knapp
die Hälfte der Neugeschäftsbeiträge ein. Der
Anteil der klassischen Versicherungen betrug circa 17,8
(18,8) % der gesamten Neugeschäftsbeiträge.
Folglich nahmen Rentenversicherungen mit 65,5 (72,3) % den
Großteil des abgeschlossenen Neugeschäfts
ein.
Nach einem einmaligen Rückgang 2022 setzte sich im
Jahr 2023 der bereits in den vergangenen Jahren
beobachtbare Trend zu einer erhöhten Nachfrage nach
der Absicherung von Berufsunfähigkeit weiter fort. Die
Neugeschäftsbeiträge für
Invaliditätsversicherungen stiegen laut GDV auf circa
615,5 (553,2) Mio. €.
Die ausgezahlten Versicherungsleistungen erhöhten
sich im Jahr 2023 - wie bereits im Vorjahr - erneut.
Gemäß den Schätzungen des GDV beliefen sich
diese auf circa 94,3 (89,0) Mrd. €. Damit leisteten
die Lebensversicherer weiterhin einen erheblichen Beitrag
zur Absicherung des Lebensstandards ihrer Kunden.
Im Zuge des Solvency II Reviews einigten sich am 13.
Dezember 2023 das Europäische Parlament, die
Europäische Kommission und der Europäische Rat
innerhalb der Trilog-Verhandlungen auf Änderungen des
aufsichtsrechtlichen Regelwerks. Geprüft wurden
mögliche Anpassungen der qualitativen und
quantitativen Anforderungen der Solvency-II-Richtlinie.
Kleinere Änderungen, wie beispielsweise im
Berichtswesen, griffen bereits zum 31. Dezember 2023.
Die EbAV-II-Richtlinie, welche für Einrichtungen
der betrieblichen Altersversorgung gilt, wird ebenfalls
überarbeitet. Hierzu hat sich die Europäische
Kommission an die Europäische Aufsichtsbehörde
für das Versicherungswesen und die betriebliche
Altersversorgung (EIOPA) gewandt, welche Ende September
2023 ihre Ergebnisse veröffentlichte. Die
Europäische Kommission prüft die
Handlungsempfehlungen und wird daraus möglichen
Änderungsbedarf für die EbAV-II-Regeln
ableiten.
Geschäftsverlauf
Neugeschäft
Im abgelaufenen Geschäftsjahr reduzierten sich die
gesamten Neugeschäftsbeiträge
erwartungsgemäß. Die
Neugeschäftsbeiträge beliefen sich auf 18,4
(24,3) Mio. €. Diese resultierten zum
überwiegenden Teil aus dem Bestandsneugeschäft.
Insgesamt wurden 52 (305) Verträge neu abgeschlossen.
Die Einmalbeiträge sanken spürbar auf 17,0 (22,8)
Mio. €. Bei den laufenden Beiträgen verzeichneten
wir einen moderaten Rückgang auf 1,4 (1,5) Mio.
€.
Versicherungsbestand
Im Jahr 2023 wurden deutlich weniger Verträge als
im Vorjahr gekündigt. Die Stornoquote bezogen auf die
Anzahl der Verträge ging von 1,7 % auf 1,4 %
zurück. Ebenso sank die Stornoquote bezogen auf den
laufenden mittleren Jahresbeitrag von 5,3 % auf 4,8 %.
Der Bestand an Hauptversicherungen verringerte sich im
Jahresverlauf geringfügig und belief sich zum 31.
Dezember 2023 auf 370 (384) Tsd. Verträge. Dabei
handelte es sich überwiegend um Rentenanwartschaften.
Der Bestand an Zusatzversicherungen ging leicht auf 81 (84)
Tsd. Verträge zurück. Hiervon entfiel der
größte Teil auf die Absicherung der
Hinterbliebenen und des Risikos der
Berufsunfähigkeit.
Detaillierte Angaben entnehmen Sie bitte den zum
Lagebericht gehörenden Übersichten zur Bewegung
und Struktur des Versicherungsbestandes.
Ertragslage
Die Ertragslage der ERGO Pensionskasse ist vor allem
geprägt durch die Beitragseinnahmen, die
Versicherungsleistungen, die Aufwendungen für den
Versicherungsbetrieb, das Kapitalanlageergebnis sowie das
Gesamtergebnis.
Beitragseinnahmen
Wie erwartet verringerten sich im Geschäftsjahr
2023 die Beitragseinnahmen des gesamten Geschäfts der
ERGO Pensionskasse moderat. Sie betrugen 153 Mio. €,
nach 169 Mio. € im Vorjahr. Davon entfielen 136 (146)
Mio. € auf laufende Beiträge.
Versicherungsleistungen
Entsprechend unserer letztjährigen Prognose stiegen
die ausgezahlten Leistungen für
Versicherungsfälle im Geschäftsjahr 2023. Jedoch
war dieser Anstieg nicht so stark wie prognostiziert. Wir
haben unseren Kunden 154 (136) Mio. € für
Versicherungsfälle ausgezahlt. Im Durchschnitt haben
wir an jedem Arbeitstag 614 Tsd. € ausgezahlt, wobei
der Großteil auf Ablaufleistungen sowie
Rentenzahlungen entfiel.
Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb
Die Aufwendungen für die Verwaltung unseres
Versicherungsbestandes reduzierten sich gemäß
unserer Erwartung. Sie betrugen 4,8 (5,2) Mio. €. Der
Verwaltungskostensatz als Verhältnis der
Verwaltungsaufwendungen zu dem mittleren
Kapitalanlagenbestand sank auf 0,10 (0,11) %. Bezogen auf
die gebuchten Bruttobeiträge erhöhte sich der
Verwaltungskostensatz auf 3,2 (3,1) %. Die
Abschlussaufwendungen verringerten sich merklich auf 1,3
(1,6) Mio. €. Die Entwicklung der Kosten wird durch
ein aktives Kostenmanagement laufend überwacht. Damit
werden insbesondere die Fixkosten, die bei
Lebensversicherern ohne vertriebliches Neugeschäft im
Fokus stehen, betrachtet.
Kapitalanlageergebnis
Das Nettoergebnis aus Kapitalanlagen nahm im
abgelaufenen Geschäftsjahr um 9 Mio. € auf 117
Mio. € ab (ohne Kapitalanlagen der fondsgebundenen
Versicherungen). Das ordentliche Kapitalanlageergebnis
stieg aufgrund höherer Fondsausschüttungen um 65
Mio. € auf 164 Mio. €. Ein negativer Abgangssaldo
führte hingegen zu einem negativen
außerordentlichen Kapitalanlageergebnis von 47 Mio.
€, nachdem im Jahr 2022 ein positives Ergebnis von 27
Mio. € verzeichnet worden war.
Die Kosten der Vermögensverwaltung betrugen
unverändert zum Vorjahr 6 Mio. €. Die
Nettoverzinsung belief sich auf 2,3 (2,6) %.
Gesamtergebnis
Die ERGO Pensionskasse erzielte im abgelaufenen
Geschäftsjahr aufgrund des merklich gesunkenen
Kapitalanlageergebnisses einen Verlust. Die ERGO Group AG
erstattete gemäß dem bestehenden
Gewinnabführungsvertrag der ERGO Pensionskasse einen
Betrag in Höhe von 5,3 Mio. €. Damit belief sich
der Rohüberschuss der ERGO Pensionskasse auf 2,1 (7,5)
Mio. €. Diesen haben wir vollständig der
Rückstellung für Beitragsrückerstattung
(RfB) zugeführt. Es wurde keine Direktgutschrift
gewährt. Zusammen mit der Garantieverzinsung und der
Zuführung zur ZZR kamen den Kunden auf Basis
vorläufiger Werte 100,0 % der Summe aus
Rohüberschuss, Garantieverzinsung und Zuführung
zur ZZR zugute.
Ergänzende Erläuterungen hierzu befinden sich
im Anhang unter den Erläuterungen der Passivseite der
Bilanz und zur Überschussbeteiligung der einzelnen
Tarife in der Anlage zum Anhang:
Überschussbeteiligung.
Der Rohüberschuss bereinigt um die Direktgutschrift
und die Zuführung zur RfB entspricht dem
Gesamtergebnis der ERGO Pensionskasse. Dieses verringerte
sich im Jahr 2023 stärker als in der
letztjährigen Prognose angenommen und belief sich auf
0,0 (1,7) Mio. €.
Vermögenslage
Kapitalanlagenbestand
Der Kapitalanlagenbestand der ERGO Pensionskasse stieg
im Jahr 2023 um 2,1 % auf 5,0 (4,9) Mrd. €.
Die Gesellschaft investierte vorhandene Liquidität
größtenteils in Renten längerer Laufzeit.
Mit unserer breit gestreuten Anlagepolitik erfüllen
wir die Grundsätze der Mischung und Streuung. Unsere
Kapitalanlagen waren größtenteils in
festverzinslichen Wertpapieren (einschließlich der in
Investmentfonds enthaltenen Wertpapiere) investiert. Diese
wiederum bestanden überwiegend aus Papieren von
Emittenten mit guter bis sehr guter Bonität, worunter
wir ein Rating von mindestens "A" gemäß Standard
& Poor's verstehen.
Der größte Anteil am Kapitalanlagenbestand
entfiel mit 38,0 (32,2) % auf Inhaberschuldverschreibungen.
In Anteile an Investmentvermögen waren 30,7 (39,2) %
und in Namensschuldverschreibungen 15,7 (16,4) %
investiert. Darüber hinaus waren 8,2 (4,8) % in
Schuldscheindarlehen, 3,0 (3,1) % in Hypotheken, 2,4 (1,6)
% in Anteilen an verbundenen Unternehmen, 1,4 (2,2) % in
Einlagen bei Kreditinstituten, 0,3 (0,2) % in Beteiligungen
und 0,3 (0,1) % in Anderen Kapitalanlagen angelegt.
In den vorstehenden Angaben sind die Kapitalanlagen der
fondsgebundenen Lebensversicherungen, bei denen das
Anlagerisiko vom Versicherungsnehmer getragen wird, nicht
enthalten. Angaben über den Einsatz derivativer
Finanzinstrumente finden sich im Risikobericht.
Bewertungsreserven
Im Anhang unter den Erläuterungen der Aktivseite
der Bilanz weisen wir die Zeitwerte der Kapitalanlagen aus.
Der Unterschied zwischen Zeit- und Buchwert wird als
Bewertungsreserve bezeichnet. Zeitwerte sind
Momentaufnahmen und spiegeln die Marktsituation zu einem
bestimmten Zeitpunkt wider. Sie entwickeln sich nicht
stetig, sondern unterliegen vielmehr größeren
Schwankungen.
Zum Geschäftsjahresende verringerten sich per saldo
die stillen Lasten der Kapitalanlagen der ERGO
Pensionskasse auf 413 (590) Mio. €, da per 31.
Dezember 2023 das Zinsniveau niedriger als zum Jahresende
2022 war. Dennoch notierten viele der im Bestand
befindlichen festverzinslichen Wertpapiere mit niedrigem
Kupon zum 31. Dezember 2023 weiterhin unter pari. Diese
Lasten lösen sich bis zur Endfälligkeit auf.
Versicherungstechnische Netto-Rückstellungen
Zum 31. Dezember 2023 beliefen sich die
versicherungstechnischen Netto-Rückstellungen der ERGO
Pensionskasse auf 4,3 (4,2) Mrd. €. Sie sind damit im
Vergleich zum Vorjahr leicht gestiegen. Den Großteil
der Netto-Rückstellungen nahm analog zum Vorjahr mit
96,1 % die Netto-Deckungsrückstellung ein.
|
Versicherungstechnische
Netto-Rückstellungen |
2023 |
2022 |
|
|
Mio. € |
% |
Mio. € |
% |
|
Rückstellung für
Beitragsüberträge |
19,8 |
0,5 |
21,2 |
0,5 |
|
Deckungsrückstellung |
4.143,5 |
96,1 |
4.051,2 |
96,1 |
|
Rückstellung für noch nicht abgewickelte
Versicherungsfälle |
3,6 |
0,1 |
3,5 |
0,1 |
|
Rückstellung für erfolgsabhängige und
erfolgsunabhängige
Beitragsrückerstattung |
104,5 |
2,4 |
106,1 |
2,5 |
|
Sonstige versicherungstechnische
Rückstellungen |
39,3 |
0,9 |
33,8 |
0,8 |
|
Versicherungstechnische Netto-Rückstellungen
insgesamt |
4.310,8 |
100,0 |
4.215,7 |
100,0 |
Die versicherungstechnischen Netto-Rückstellungen
ergeben sich als Saldo der gesamten
versicherungstechnischen Rückstellungen abzüglich
des in Rückdeckung gegebenen Geschäfts. Wie schon
im Vorjahr hat im Jahr 2023 die ERGO Pensionskasse 1,1 Mrd.
€ des Geschäfts in Rückdeckung gegeben. Der
Anteil der Rückversicherer an den
versicherungstechnischen Rückstellungen war somit auf
dem Niveau des Vorjahres. Dieser bezieht sich
ausschließlich auf die Deckungsrückstellungen.
Alle weiteren Rückstellungen in der vorstehenden
Übersicht wurden nicht in Rückdeckung
gegeben.
Finanzlage
Kapitalstruktur
Zum 31. Dezember 2023 verfügte die ERGO
Pensionskasse über Eigenkapital in Höhe von 103
(102) Mio. €. Der Kapitalrücklage wurde ein
Betrag in Höhe der Gewinnabführung 2022
zugeführt. Die stillen Lasten reduzierten sich
deutlich auf 413 (590) Mio. €.
Zum Jahresende 2023 betrug die Deckungsrückstellung
4.144 (4.051) Mio. €. Die RfB sank im Vergleich zum
Vorjahr leicht auf 105 (106) Mio. €.
Beschränkungen in der Verfügbarkeit von
Finanzmitteln
Beschränkungen in der Verfügbarkeit von
Finanzmitteln lagen im Geschäftsjahr 2023 bei der ERGO
Pensionskasse nicht vor.
Wesentliche Finanzierungsmaßnahmen und
-vorhaben
Im Rahmen des Gewinnabführungsvertrages hat unsere
Gesellschaft den Gewinn des Jahres 2022 an die ERGO Group
AG abgeführt. Diese hat den Betrag der ERGO
Pensionskasse AG im Rahmen einer Zuzahlung in die
Kapitalrücklage im Jahr 2023 wieder zugeführt.
Für das Jahr 2024 planen wir derzeit keine
Finanzierungsmaßnahmen.
Liquidität
Im Rahmen der detaillierten Liquiditätsplanung
stellen wir sicher, dass wir jederzeit uneingeschränkt
in der Lage sind, unseren fälligen
Zahlungsverpflichtungen nachzukommen.
Der Liquiditätssaldo belief sich im
Geschäftsjahr 2023 auf 1.115 (1.017) Mio. €. Wir
haben unter Einbeziehung des Liquiditätsvortrages im
Rahmen des Mandates der Strategischen Asset Allocation
1.141 Mio. € wieder am Kapitalmarkt angelegt.
Zum Geschäftsjahresende 2023 betrug der
Liquiditätsbestand 84 Mio. €, nach 110 Mio.
€ im Vorjahr. Hierunter fallen laufende Guthaben und
Einlagen bei Kreditinstituten sowie die Forderung
gegenüber der MEAG aus dem Cash Pooling, die unter den
Anderen Kapitalanlagen ausgewiesen wird.
Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage
Die Entwicklung der wirtschaftlichen Lage der ERGO
Pensionskasse blieb im Jahr 2023 unter unseren Erwartungen.
Aufgrund des spürbar zurückgegangenen
Kapitalanlageergebnisses ergab sich ein Verlust. Die
gesetzlich geforderte Eigenmittelausstattung wurde
unverändert erfüllt.
Ende des Jahres 2023 waren im Kapitalanlagenbestand der
ERGO Pensionskasse stille Lasten in Höhe von 413 (590)
Mio. € enthalten. Es wird jedoch ausreichend
Liquidität vorgehalten, um unseren
Zahlungsverpflichtungen gegenüber unseren
Versicherungsnehmern jederzeit nachkommen zu
können.
Aufgrund des eingestellten vertrieblichen
Neugeschäfts gingen die Beiträge wie erwartet
weiter zurück. Im Neugeschäft war sowohl bei den
laufenden Beiträgen als auch bei den
Einmalbeiträgen ein mäßiger Rückgang
zu beobachten.
Der im Berichtsjahr auftretende Verlust wurde
gemäß dem Gewinnabführungsvertrag durch die
ERGO Group AG erstattet. Nach Beteiligung der
Versicherungsnehmer ergab sich somit ein Gesamtergebnis von
null.
Risikobericht
Ziele des Risikomanagements
Risikomanagement ist ein wichtiger Bestandteil der
Unternehmenssteuerung. Zu seinen Aufgaben gehört es,
Entwicklungen, die den Fortbestand der Gesellschaft
gefährden können, frühzeitig zu erkennen
(§ 91 Abs. 2 AktG). Das Risikomanagement der ERGO
verfolgt insbesondere das Ziel, die Finanzstärke zu
erhalten, um die Ansprüche unserer Kunden zu sichern.
Die zur Überwachung der Finanzstärke
herangezogenen Kriterien sind innerhalb der Risikostrategie
festgelegt. Ein weiteres Ziel ist, die Reputation der ERGO
Group und aller Einzelgesellschaften zu schützen. Dazu
setzen wir auf ein alle Bereiche umfassendes
Risikomanagement. Die Vorgaben des Aktiengesetzes sowie die
im Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) verankerten
aufsichtsrechtlichen Vorgaben zur
Geschäftsorganisation bilden hierfür den
Rahmen.
Organisatorischer Aufbau des Risikomanagements
Die Risikomanagement-Organisation der ERGO Pensionskasse
ist in die Risikomanagement-Prozesse der ERGO Group
eingebunden. Der Bereich "Integriertes Risikomanagement"
(IRM) stellt das gruppenweite Risikomanagement sicher. Die
operative Verantwortung und Wahrnehmung der
Risikomanagement-Funktion erfolgt für die Gesellschaft
seit dem Geschäftsjahr 2018 durch den Bereich "Leben
Klassik integriertes Risikomanagement" (LKIR). Dezentrale
Risikomanagement-Strukturen in allen Bereichen der Gruppe
unterstützen LKIR hierbei. An der Spitze der
Risikomanagement-Organisation steht der Leben Klassik Chief
Risk Officer (LK CRO), der disziplinarisch dem Leben
Klassik Chief Financial Officer (LK CFO) der Gesellschaft
unterstellt ist. Die einzelnen dezentralen
Risikoverantwortlichen berichten an ihn. LKIR analysiert,
bewertet und überwacht die identifizierten Risiken.
Diese kommuniziert der LK CRO an den ERGO Group CRO und an
den Vorstand der Gesellschaft. Der ERGO Group CRO wiederum
berichtet an den Risikoausschuss der ERGO Group AG.
Unbeschadet der Gesamtverantwortung des ERGO Vorstands
entscheidet der Risikoausschuss über die vom ERGO
Vorstand nach der Geschäftsordnung übertragenen
Angelegenheiten. Entscheidungen auf Ebene der ERGO Group,
die unsere Gesellschaft tangieren, überprüft und
ratifiziert der Vorstand unserer Gesellschaft. Zum
Risikomanagement-System gehören Risikokriterien und
entsprechende Risikomanagement-Steuerungsprozesse.
Darüber hinaus dient das implementierte
Risikomanagement-System der Förderung der
Risikokultur. Die geschaffene Risikokultur verstärkt
das Risikobewusstsein, fördert ein risikogerechtes
Verhalten und unterstützt so das Erreichen unserer
Unternehmensziele.
Durch diese Organisation können wir Risiken
frühzeitig erkennen und aktiv steuern.
Festlegung der Risikostrategie
Die Risikostrategie greift die aus der
Geschäftsstrategie resultierenden Risiken auf. Sie ist
eine wichtige Grundlage für die strategische und
operative Planung. Der Vorstand der Gesellschaft prüft
und verabschiedet die Risikostrategie jährlich.
Zusätzlich wird sie mit dem Aufsichtsrat der
Gesellschaft besprochen.
Die Risikostrategie definiert die Risikoobergrenzen auf
Basis der Risikotragfähigkeit der Gesellschaft. Die
Einhaltung der Risikoobergrenzen überwachen wir anhand
fester Schwellenwerte (Grenzen) und
Frühwarnmechanismen in einer Ampel-Logik (Trigger).
Diese Toleranzen orientieren sich an der Kapital- und
Liquiditätsausstattung sowie der
Ertragsvolatilität. Eine ausreichende
Risikotragfähigkeit veranschaulicht die Fähigkeit
des Unternehmens, Verluste aus identifizierten Risiken zu
absorbieren. Aus diesen darf keine Gefahr für die
Existenz der Gesellschaft resultieren.
Umsetzung der Risikostrategie und
Risikomanagement-Kreislauf
Im Rahmen der Geschäftsplanung berücksichtigt
der Vorstand die Risikostrategie. In der operativen
Geschäftsführung ist diese ebenfalls verankert.
Bei Kapazitätsengpässen oder Konflikten mit dem
Limit- und Trigger-System verfahren wir nach festgelegten
Eskalations- und Entscheidungsprozessen. Diese stellen
sicher, dass Geschäftsinteressen und
Risikomanagement-Aspekte in Einklang stehen.
Ein funktionierendes und wirksames Governance-System ist
für eine effektive Unternehmenssteuerung und
-überwachung von elementarer Bedeutung. Unsere
Gesellschaft verfügt über ein Governance-System,
das die unternehmensindividuelle
Geschäftstätigkeit (Art, Umfang und
Komplexität) sowie das zugrunde liegende Risikoprofil
berücksichtigt. Ein Teil des Governance-Systems ist
die im Jahr 2021 eingeführte unternehmenseigene
Risikobeurteilung, auch "Own Risk Assessment" (ORA)
genannt. Der ORA liegt in der operativen Verantwortung der
Risikomanagement-Funktion und beinhaltet eine Ermittlung
und Bewertung der Risiken, denen die EbAV ausgesetzt ist
oder künftig ausgesetzt sein könnte. Beim ORA
sind auch Planungsprozesse zu berücksichtigen. Der
Vorstand hat die Ergebnisse des ORA zu hinterfragen. Der
finale ORA-Bericht ist schließlich durch den Vorstand
zu genehmigen.
Die operative Umsetzung des Risikomanagements umfasst
die Identifikation, Analyse, Bewertung und Steuerung von
Risiken. Dazu gehört auch die daraus abgeleitete
Risikoberichterstattung. Bei der Betrachtung der Risiken
analysieren und bewerten wir die Risikolage auch mit Blick
auf Kumulrisiken und wechselseitige Abhängigkeiten.
Die Steuerung erfolgt anhand der in der Risikostrategie
definierten qualitativen und quantitativen
Größen. Die Betrachtung umfasst auch die
ausgelagerten Prozesse und die damit verbundenen Risiken.
Mit unseren Risikomanagement-Prozessen stellen wir sicher,
dass wir Risiken kontinuierlich überwachen und bei
Trigger- und Limitverletzungen bzw. Veränderungen des
Risikoprofils Gegenmaßnahmen einleiten
können.
Im Rahmen unseres Kapitalmanagement-Prozesses
überwachen wir die Solvenzausstattung der Gesellschaft
und ergreifen gegebenenfalls Maßnahmen.
Kontroll- und Überwachungssysteme
Unser "Internes Kontrollsystem" (IKS) ist ein System zum
Management von operationellen Risiken. Es beinhaltet die
folgenden Risikodimensionen: Risiken der finanziellen
Berichterstattung, rechtliche Risiken sowie sonstige
operationelle Risiken. Es adressiert einheitlich die
operationellen Risiken auf Unternehmens-, Fachbereichs- und
IT-Ebene, basierend auf den Geschäftsprozessen. Die
Verantwortung für das IKS liegt beim Vorstand der
Gesellschaft. Der Bereich LKIR ist für das IKS
organisatorisch und methodisch zuständig. Die
Fachbereiche verantworten die Risiken und Kontrollen in
ihren Geschäftsprozessen. Die Einbindung aller
Geschäfts- und IT-Bereiche schafft ein einheitliches
Risikoverständnis. Die Ergebnisse fließen in die
regelmäßige IKS-Berichterstattung ein. Die
IKS-Berichterstattung beinhaltet auch die gruppenintern
ausgegliederten Prozesse samt ihren Risiken und Kontrollen
und dient somit als Bericht über die Risiko- und
Kontrollsituation zu den gruppenintern ausgegliederten
Prozessen.
Im Rahmen einer kontinuierlichen Verbesserung
überprüfen wir regelmäßig die
Angemessenheit des IKS. Zur weiteren Verbesserung der
Ausgestaltung des IKS werden die methodischen Elemente
fortlaufend überprüft und überarbeitet.
Diese sind in den Versicherungsgesellschaften und bei den
wesentlichen gruppeninternen Dienstleistern der ERGO in
Deutschland bereits umgesetzt und werden in den
internationalen Versicherungsgesellschaften weiter
sukzessive ausgerollt.
Die Revisionseinheit ERGO Group Audit (GA) bewertet bei
ihren risikobasiert ausgewählten Prüfungen je
nach Schwerpunkt der jeweiligen Prüfung u.a. die
Angemessenheit der involvierten IKS-Elemente. Dies tut sie,
indem sie das Design und die Funktionsfähigkeit der
entsprechenden Kontrollen in den geprüften Prozessen
und Anwendungen einschätzt. Dabei sind Prozesse des
Risikomanagement-Systems regelmäßig und in jedem
Jahr Bestandteil des jährlichen Prüfungsplans und
der damit verbundenen Risikoanalyse und -bewertung durch
GA. Jährlich und im Rahmen der GA-Berichterstattung
beurteilt GA die Angemessenheit des IKS auf Basis der
Revisionsergebnisse in der zurückliegenden
Prüfungsperiode und der sonstigen Beobachtungen und
nimmt zu den wesentlichen Prüfungsergebnissen auch im
Bereich des Risikomanagement-Systems Stellung.
Risikoberichterstattung
Mit der Risikoberichterstattung erfüllen wir nicht
nur aktuelle rechtliche Anforderungen, sondern stellen auch
intern Transparenz für das Management her und
informieren die Aufsicht und die Öffentlichkeit.
Die interne Risikoberichterstattung informiert das
Management regelmäßig über die Risikolage.
Bei einer signifikanten Veränderung der
Risikosituation erfolgt eine sofortige Berichterstattung an
das Management unserer Gesellschaft. Sie erfolgt auch bei
besonderen Schadenfällen und Ereignissen.
Mit unserer externen Risikoberichterstattung wollen wir
einen verständlichen Überblick über die
Risikolage der Gesellschaft geben. Wir informieren durch
diesen Bericht die Öffentlichkeit über die
aktuelle Risikosituation der Gesellschaft.
Wesentliche Risiken
Risiken sind mögliche künftige Entwicklungen
oder Ereignisse, die zu einer negativen Prognose- bzw.
Zielabweichung für das Unternehmen führen
können. Wesentliche Risiken sind Risiken, die sich
entsprechend negativ auf die Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Gesellschaft auswirken können.
Wesentliche Risiken entstehen aus den folgenden
Risikokategorien. Auf risikokategorieübergreifende
Inhalte gehen wir gesondert in einem eigenen Abschnitt zum
Ende des Risikoberichts ein.
Versicherungstechnische Risiken
Das Management der versicherungstechnischen Risiken
nimmt im Risikomanagement-System unseres Unternehmens eine
herausgehobene Stellung ein. Kernelement dieses Managements
ist zum einen die Kontrolle der Risikoverläufe. Zum
anderen überprüfen wir die Rechnungsgrundlagen
für die Berechnung der versicherungstechnischen
Rückstellungen.
Die versicherungstechnischen Risiken bestehen darin,
dass versicherte Leistungen im
Lebensversicherungsgeschäft von den Erwartungen
abweichen können. Bei den
Lebensversicherungsverträgen unserer Gesellschaft
wurde in der Regel die Prämie für die versicherte
Leistung bei Vertragsbeginn festgelegt. Das
versicherungstechnische Risiko besteht also darin, dass der
tatsächliche Aufwand für Kosten und Leistungen
und der erwartete Aufwand voneinander abweichen. Dies kann
aufgrund von Zufall, Irrtum oder einer Änderung der
Erwartungen der Fall sein.
Den erwarteten Aufwand haben wir bei der Berechnung der
Rückstellungen berücksichtigt. Dabei haben wir
die Beiträge und Rückstellungen mit vorsichtig
gewählten Rechnungsgrundlagen kalkuliert.
Die versicherungstechnischen Risiken unserer
Gesellschaft sind das biometrische, das Storno- und das
Kostenrisiko. Weiter sind Risikokonzentrationen von Belang.
Da unsere Gesellschaft auch Zinsgarantien ausspricht, ist
auch das Zinsrisiko für die versicherungstechnischen
Risiken wesentlich. Dieses behandeln wir unter "Risiken aus
Kapitalanlagen" im Abschnitt "Zinsgarantierisiko".
Biometrisches Risiko
Biometrische Risiken betreffen vor allem Sterblichkeit,
Invalidität und Langlebigkeit. Wir überwachen
diese Risiken durch laufende Analysen. Dabei beziehen wir
die neuesten verfügbaren Erkenntnisse der Branche ein,
insbesondere der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV). Wenn
notwendig, passen wir die Deckungsrückstellung
für den versicherten Bestand an. Zudem fließen
die Erkenntnisse unserer Analysen in die Tarifierung
ein.
Die biometrischen Rechnungsgrundlagen, die wir bei der
Berechnung der Deckungsrückstellung verwenden, sind
nach Einschätzung des Verantwortlichen Aktuars
angemessen. Sie enthalten ausreichende
Sicherheitsspannen.
Stornorisiko
Das Stornorisiko besteht darin, dass entweder mehr oder
weniger Kunden ihren Vertrag kündigen als erwartet.
Unsere Kunden haben ihre Lebensversicherungen
überwiegend als Altersvorsorge abgeschlossen. Daher
halten wir das Risiko für gering, dass sie im Fall
einer Veränderung der Kapitalmärkte anders als
erwartet kündigen. Unsere Analysen im Bestand
unterstützen diese Annahme. Im Jahr 2023 ist die
Stornoquote gegenüber dem Vorjahr merklich gesunken.
Die Deckungsrückstellungen sind gemäß
§ 25 der Verordnung über die Rechnungslegung der
Versicherungsunternehmen (RechVersV) so hoch, dass
mindestens der garantierte Rückkaufswert reserviert
ist. Zudem berücksichtigen wir das Stornorisiko im
Liquiditätsmanagement.
Wo wir bei der Berechnung der Deckungsrückstellung
Storno- und Kapitalauszahlungswahrscheinlichkeiten
heranziehen, sind diese nach Einschätzung des
Verantwortlichen Aktuars angemessen. Sie enthalten
ausreichende Sicherheitsspannen.
Kostenrisiko
Das Kostenrisiko besteht darin, dass der Gesellschaft
höhere Kosten entstehen als ursprünglich
angenommen. Dies könnte beispielsweise durch eine
erheblich angestiegene Inflation der Fall sein. Wir
begegnen dem Kostenrisiko durch unser Kostenmanagement.
Wesentliche Risikokonzentrationen
Bei den versicherungstechnischen Risiken sind für
unsere Gesellschaft Risikokonzentrationen in Form von
Spitzenrisiken und Kumulrisiken vorhanden. Auch sind hier
Pandemierisiken zu nennen. Alle diese Risiken betreffen im
Wesentlichen das Stornorisiko und die biometrischen
Risiken.
Risikominderungstechniken
Wir identifizieren wesentliche Risikokonzentrationen,
denen unsere Gesellschaft ausgesetzt ist, durch aktuarielle
Analysen. Zudem schließt unsere Gesellschaft
Rückversicherungsverträge ab, welche die
versicherungstechnischen Risiken mindern. Gegenstand der
passiven Lebensrückversicherung sind vor allem
Todesfall- und Invaliditätsrisiken. Ziel ist dabei die
Absicherung gegen Spitzenrisiken, das heißt gegen
einzelne oder gehäufte Schadenfälle mit hohen
Versicherungsleistungen.
Darüber hinaus bestehen weitere Maßnahmen zur
Risikominderung. Auf diese gehen wir bei jeder
Risikokategorie ein. Die dauerhafte Funktionsfähigkeit
unserer Risikominderungstechniken stellen wir durch
Überprüfungen sicher.
Risiken aus Kapitalanlagen
Wir investieren in die folgenden Anlageklassen: Aktien,
Beteiligungen, Immobilien und Zinsträger. Dabei
berücksichtigen wir die Kriterien Rendite, Sicherheit
und Bonität. Aber auch die Aspekte Liquidität,
Diversifikation sowie vor allem die Struktur der
versicherungstechnischen Verpflichtungen sind für uns
maßgebliche Steuerungsgrößen.
Bei den Kapitalanlagerisiken handelt es sich um Markt-,
Kredit- und Liquiditätsrisiken.
Marktrisiko
Das Marktrisiko drückt das Risiko von Verlusten
oder negativen Einflüssen aus
Kapitalmarktentwicklungen auf die finanzielle Situation
eines Unternehmens aus. Es resultiert aus
Preisänderungen und Schwankungen an den
Kapitalmärkten. Im Wesentlichen besteht das
Marktrisiko aus dem Zinsänderungsrisiko, dem
Kursrisiko bei Aktien, dem Wertänderungsrisiko bei
Immobilien und dem Wechselkursrisiko. Innerhalb des
Zinsänderungsrisikos unterscheiden wir das Risiko
durch Veränderungen der (Basis-)Zinskurven (z.B. Swap
Rates, Volatilitäten) und das Credit-Spread-Risiko.
Ein möglicher Rückgang der Marktwerte kann je
nach Anlageklasse unterschiedliche Ursachen haben.
Im Jahr 2022 war ein starker Zinsanstieg zu verzeichnen,
der sich weiterhin auf die Gesellschaft auswirkt. So
führte das erhöhte Zinsniveau zu einem
Rückgang der Marktwerte unserer festverzinslichen
Kapitalanlagen. Hierbei entstanden stille Lasten. Dieser
Effekt wurde allerdings durch den Zinsrückgang im
letzten Quartal 2023 deutlich abgemildert. Das erhöhte
Zinsniveau führte zusammen mit der gesetzlich
festgelegten Berechnungsmethodik zu einem
unveränderten Referenzzins für die Berechnung der
Zinszusatzreserve (ZZR). Wie im Vorjahr ergab sich eine
Auflösung von Teilen der ZZR. Hierdurch wurde die
Ertragslage der Gesellschaft gestärkt. Durch den
erhöhten Zins ergeben sich zudem verbesserte
Ertragschancen durch erhöhte Neu- und
Wiederanlagezinsen. Die Risikotragfähigkeit der
Gesellschaft ist weiterhin gegeben.
Der größte Teil unserer Kapitalanlagen
entfällt mit 94,1 (84,7) % auf Zinsträger (inkl.
Depotforderungen). Hiervon sind 50,9 % in Staatsanleihen
und 14,5 % in Pfandbriefen investiert. Das Zinsniveau und
die emittentenspezifischen Renditezuschläge haben
somit einen erheblichen Einfluss auf den Wert der
Kapitalanlagen. Der Aktienanteil
1 beläuft sich auf 0,1 (9,9) %. Die
durchgerechnete Aktienquote
2 beträgt 0,1 (0,2) %. In Beteiligungen
haben wir 3,2 (2,5) % und in Immobilien 2,6 (2,9) %
investiert.
1 Entspricht dem als Aktien definierten
Investmentanteil an Aktienfonds sowie den direkt gehaltenen
Aktien ohne Absicherung.
2 Entspricht - unabhängig vom
Investmentanteil - allen Aktien nach Absicherung, ob direkt
oder in Fonds gehalten (ökonomische Sicht).
Die Marktrisiken steuern wir durch eine zielgerichtete
Abstimmung der zukünftigen Zahlungsströme aus
Vermögensanlagen, Prämien und Verpflichtungen
(Asset Liability Management). Zudem setzen wir geeignete
Limit- und Frühwarnsysteme ein. Das Ziel ist die
langfristige Sicherung des Kapitalanlageergebnisses.
Dafür passen wir unser Asset Liability Management an
sich verändernde Rahmenbedingungen an. Mithilfe
derivativer Finanzinstrumente begrenzen wir Marktrisiken an
den Kapitalmärkten.
Wechselkursrisiken gehen wir nur beschränkt und
hauptsächlich in Spezialfonds ein. Diese
überwachen wir laufend.
Aufgrund der Werthaltigkeit unserer Kapitalanlagen sehen
wir für die Erfüllung unserer Verpflichtungen
gegenüber unseren Versicherungsnehmern keine
Gefährdungen.
Kreditrisiko
Das Kreditrisiko beschreibt mögliche Verluste durch
den vollständigen oder teilweisen Ausfall eines
Kontrahenten. Es umfasst auch potenzielle Verluste aufgrund
der Veränderung der Kreditwürdigkeit einer
Gegenpartei. Ein Rating unterhalb des Investment Grades,
also unterhalb von "BBB" gemäß Standard &
Poor's, ist ein Indiz für eine schlechte Bonität
bzw. für eine erhöhte Ausfallwahrscheinlichkeit
eines Kontrahenten.
Das Kreditrisiko unserer Gesellschaft resultiert im
Wesentlichen aus den Kapitalanlagen, welche der
verabschiedeten Kapitalanlagestrategie folgen. Darüber
hinaus ist das Kreditrisiko von den volkswirtschaftlichen
Rahmenbedingungen abhängig. Wir haben Maßnahmen
implementiert, um Emittenten mit erhöhtem
Ausfallrisiko rechtzeitig zu erkennen. Zudem
überwachen wir Konzentrationen in Abhängigkeit
von Kontrahentenart und Rating. Auffallende Konzentrationen
greifen wir zur näheren Untersuchung auf und leiten
Handlungsempfehlungen daraus ab.
Das Ziel unserer Risikominderungstechniken ist die
Begrenzung von potenziellen Verlusten durch Ausfälle
oder Ratingveränderungen unserer Gegenparteien. Das
konzernweit gültige Kontrahentenlimitsystem deckt die
Überwachung des Ausfall- und Emittentenrisikos ab. Das
aus derivativen Produkten resultierende Kontrahentenrisiko
ist auf mehrere Emittenten verteilt, die beim Rating eine
Mindestanforderung von Investment Grade erfüllen. Die
Limits orientieren sich an der finanziellen Lage des
Kontrahenten sowie an der vom Vorstand definierten
Risikotoleranz.
Bei unseren Festzinsanlagen steuern wir das damit
verbundene Kreditrisiko, indem wir Emittenten unter
Berücksichtigung gesellschaftsspezifischer
Risiko-Rendite-Aspekte auswählen und gruppenweit
gültige Kontrahentenlimits beachten. Wir nutzen
externe Emittentenratings sowie eigene
Kreditrisikobeurteilungen. Der Großteil unserer
Kapitalanlagen besteht aus Titeln von Emittenten mit guter
bis sehr guter Bonität, worunter wir ein Rating von
mindestens "A" gemäß Standard & Poor's
verstehen. Bei den Zinsträgern entfielen zum Ende des
Geschäftsjahres 82,1 (77,9) % der Anlagen auf die
Ratingkategorien "A" oder besser.
Unsere Gesellschaft geht auch Kreditrisiken in Form von
Hypothekendarlehen ein, die jedoch durch ein konsequentes
Management von Sicherheiten aktiv begrenzt werden.
Die Exponierung im Finanzsektor betrug nach Marktwerten
zum Ende des Geschäftsjahres insgesamt 949,5 Mio.
€. Davon sind 665,4 Mio. € (70,1 %) besichert.
Die ERGO Pensionskasse verfügt über keine
Genussscheine von Landesbanken.
Liquiditätsrisiko
Das Liquiditätsrisiko bezeichnet das Risiko, dass
ein Unternehmen nicht in der Lage ist, seinen finanziellen
Verpflichtungen bei Fälligkeit nachzukommen.
Gründe hierfür können mangelnde
Fungibilität der vorhandenen Aktiva oder nicht
ausreichende Liquidität sein. Es kann insbesondere in
Wechselwirkungen mit versicherungstechnischen Risiken
entstehen (vor allem durch hohe Schadenzahlungen) und wird
durch das Liquiditätsrisikomanagement gesteuert. Die
in der Risikostrategie verankerte
Liquiditätsüberwachung stellt für unsere
Gesellschaft sicher, dass ausreichend Liquidität
vorgehalten wird, um unseren Zahlungsverpflichtungen
gegenüber unseren Versicherungsnehmern jederzeit
nachkommen zu können. Auf Ebene der ERGO Group ist ein
Prozess definiert, der ein strukturiertes Vorgehen im Falle
von Liquiditätskrisen bzw.
Liquiditätsengpässen vorgibt.
Risikokonzentrationen hinsichtlich Liquidität liegen,
vor allem aufgrund des hohen Bestandes an liquiden
Kapitalanlagen, nicht vor.
Risikominderungstechniken für das
Liquiditätsrisiko verfolgen das Ziel, die
Eintrittswahrscheinlichkeit sowie das Ausmaß der
Verluste unserer Gesellschaft zu reduzieren. Im
Berichtszeitraum hat unsere Gesellschaft eine
Liquiditätsplanung zur Bestimmung bekannter und
zukünftiger Zahlungsverpflichtungen durchgeführt.
Diese überwachen wir und passen sie bedarfsgerecht an,
um die Risikoexponierung zu begrenzen. Wir überwachen
das Liquiditätsrisiko über die in der Liquidity
Risk Policy verankerten Liquiditätskriterien. Die
Erfüllung der Kriterien gewährleistet eine
geordnete Steuerung des Liquiditätsrisikos und stellt
eine ausreichende Liquiditätsausstattung unserer
Gesellschaft sicher.
Durch das Asset Liability Management wird die
Volatilität durch eine Abstimmung der zukünftigen
Zahlungsströme aus Vermögensanlagen, Prämien
und Verpflichtungen aktiv gemanagt. Darüber hinaus
halten wir eine Liquiditätsreserve vor. Sie
schützt uns vor unerwarteten
Liquiditätsengpässen, z.B. bei einem
plötzlichen Stornoanstieg. Die Liquiditätsrisiken
sind in unser Limit- und Trigger-System integriert.
Wesentliche Sicherungsgeschäfte
Mithilfe derivativer Finanzinstrumente sichern wir bei
der Gesellschaft Marktrisiken im Kapitalanlagebereich ab.
Hierdurch kontrollieren wir die Ergebnisvolatilität im
Fremdwährungsbereich. Des Weiteren haben wir im
Geschäftsjahr 2023 ein Zinsabsicherungsprogramm
über Zinsderivate aufgelegt.
Die verwendeten derivativen Finanzinstrumente
überwachen wir im Rahmen unserer Trigger-Systematik.
In diesem Zusammenhang erfolgt eine Beurteilung der Markt-,
Kredit- und Liquiditätsrisiken. Zur weiteren
Risikoreduktion treffen wir
Collateral-Management-Vereinbarungen mit den jeweiligen
Kontrahenten, um die Forderungen aus
Derivategeschäften zu besichern.
Die getroffenen Sicherungsgeschäfte erfüllen
ihre Funktion. In den Sicherungsgeschäften selbst
sehen wir keine wesentlichen Risiken.
Zinsgarantierisiko
Die Garantieverzinsung beträgt derzeit im Bestand
durchschnittlich 1,63 % (unter Berücksichtigung von
ZZR und Zinsverstärkung für den Altbestand). Um
sie zu erwirtschaften, sind wir in besonderem Maß auf
das Kapitalanlageergebnis angewiesen. Die Kapitalanlagen
haben in der Regel eine kürzere Laufzeit als die
Verpflichtungen. Daher besteht ein Wiederanlagerisiko. Ein
Risiko besteht ebenso bezüglich der in Zukunft
eingehenden Prämien in der Neuanlage. Diesen Risiken
begegnen wir mit unserem Asset Liability Management. Damit
stimmen wir die zukünftigen Zahlungsströme aus
Vermögensanlagen, Prämien und Verpflichtungen
sorgfältig aufeinander ab. Zu diesem Zweck gleichen
wir regelmäßig die garantierten
Zahlungsströme mit den zukünftigen Zuflüssen
aus Zins- oder Kapitalrückzahlungen unter
verschiedenen Zinsszenarien ab. Sofern sich eine
Unterschreitung der garantierten Zahlungsströme
andeutet, ergreifen wir geeignete aktiv- und passivseitige
Maßnahmen. Sie dienen dem Zweck, die nötige
Mindestverzinsung sicherzustellen. Die mit der
Kapitalanlage selbst verbundenen Risiken erläutern wir
im Rahmen der "Risiken aus Kapitalanlagen".
Die ZZR bilden wir aufgrund gesetzlicher Vorgaben seit
dem Geschäftsjahr 2011. Für die Berechnung dieser
Rückstellung verwenden wir den Referenzzins
gemäß DeckRV. Diese zusätzliche Reserve
unterstützt die Erfüllung der eingegangenen
Zinsverpflichtungen in Niedrigzinsphasen und führt zu
einer Reduktion des Garantiezinsrisikos. Bei einem
steigenden Zinsniveau sinkt der Referenzzins nicht weiter,
weshalb keine zusätzliche Zuführung zur ZZR zu
stellen ist.
Da der Referenzzins gemäß der Korridormethode
verzögert auf eine Zinsentwicklung reagiert, betrug er
für das Jahr 2023 unverändert zum Vorjahr 1,57 %.
Für alle Tarife des deregulierten Neubestands mit
einem höheren Garantiezins haben wir folglich eine ZZR
gestellt. Für den regulierten Altbestand haben wir
ebenfalls eine zusätzliche Reserve gebildet
("Zinsverstärkung"). Der Bewertungszins betrug dabei
unverändert zum Vorjahr 1,67 %. Im Geschäftsjahr
2023 sank die ZZR insgesamt. Grund dafür waren das
gestiegene Zinsniveau und die Bestandsentwicklung. Auch
für das Jahr 2024 erwarten wir einen Rückgang der
ZZR insgesamt. Ursächlich sind die gleichen Treiber
wie im Jahr 2023.
Im Jahr 2023 gab es keine Veränderungen am
bestehenden Rückversicherungsvertrag zur Finanzierung
der ZZR.
Risiken aus dem Ausfall von Forderungen aus dem
Versicherungsgeschäft
Unsere Forderungen gegenüber Rückversicherern,
Vermittlern und Kunden unterliegen grundsätzlich einem
Ausfallrisiko. Bei der Wahl unserer Rückversicherer
begrenzen wir das Ausfallrisiko sowie Risiken von
Zahlungsstromschwankungen durch bestimmte Auswahlkriterien,
die in einer internen Richtlinie definiert sind. Unsere
passive Rückversicherung platzieren wir
vollständig innerhalb des Konzernverbundes.
Zum Bilanzstichtag bestanden 6,1 (7,7) Mio. €
ausstehende Forderungen, deren Fälligkeitszeitpunkt
mehr als 90 Tage zurücklag. Wir haben
Wertberichtigungen auf den Forderungsbestand vorgenommen,
um Vorkehrungen zur Risikovorsorge zu treffen. So haben wir
in den vergangenen drei Jahren im Durchschnitt 0,42 (0,25)
% der zum jeweiligen Bilanzstichtag bestehenden Forderungen
wertberichtigt. Unsere Vorkehrungen haben sich
erfahrungsgemäß als ausreichend erwiesen.
Forderungen gegenüber Rückversicherern waren
zum Bilanzstichtag wie im Vorjahr nicht zu verzeichnen.
Zudem lagen keine Abrechnungsforderungen aus dem
übernommenen Rückversicherungsgeschäft
vor.
Operationelle Risiken
Unter operationellen Risiken verstehen wir die Gefahr
von Verlusten aufgrund von unangemessenen Prozessen,
Technologieversagen, menschlichen Fehlern oder externen
Ereignissen.
Aus dem Betrieb des Kernversicherungsgeschäfts
können operationelle Risiken für die Gesellschaft
entstehen, die in der Folge auch Rechtsrisiken nach sich
ziehen können. Hierunter fallen insbesondere Risiken
aus den vertragsrechtlichen Anforderungen an die
Dokumentation, Information und Beratung von Kunden sowie
die Gültigkeit von Vertragsklauseln.
Operationellen Risiken, die mit unserer
Geschäftstätigkeit unmittelbar verbunden sind,
begegnen wir mit einem systematischen, ursachenbezogenen
Risikomanagement. So identifizieren, analysieren, bewerten
und steuern wir operationelle Risiken im IKS. Die
qualitative Bewertung erfolgt nach einem mehrstufigen
Prinzip, bei dem zunächst die prozessinhärenten
Risiken sowie die Angemessenheit und Wirksamkeit von
Kontrollen bewertet werden und anschließend das
verbleibende Residualrisiko eingeschätzt wird. Die
Bewertung erfolgt durch die jeweiligen
Prozessverantwortlichen und wird durch die unabhängige
Risikomanagement-Funktion überwacht. Darüber
hinaus überwachen wir die Verfügbarkeit von
internen Ressourcen für Linien- und
Projekttätigkeiten. Im Falle knapper Ressourcen
können wir somit zeitnah Maßnahmen initiieren.
Zum Umgang mit Projektrisiken hat die
Risikomanagement-Funktion Mindestanforderungen
implementiert, die risikoreduzierend wirken.
Wesentliche Risikotreiber operationeller Risiken sind
Fehler in den IT-Systemen und manuelle Bearbeitungsfehler
in den Geschäftsprozessen des versicherungstechnischen
Kerngeschäftes, den dazugehörigen
Unterstützungsprozessen (beispielsweise
Rechnungslegungs- oder Finanzplanungsprozessen) sowie
übergreifenden Managementprozessen. Manuelle
Bearbeitungsfehler können insbesondere aus der
fehlerhaften Erfassung, Verarbeitung und Weitergabe von
Daten in den IT-Systemen oder (elektronischen) Unterlagen
entstehen. Ein weiterer Faktor ist die Komplexität der
zugrunde liegenden IT-Systemlandschaft. Hierdurch
auftretende mögliche Bestandsfehler werden von uns
identifiziert und behoben. Zwischenzeitlich bilden wir
hierfür bilanzielle Rückstellungen in
angemessener Höhe. Unser Migrationsprojekt, das die
Übertragung der Versicherungsbestände unserer
Gesellschaft auf eine neue Verwaltungsplattform beinhaltet,
hat eine risikomindernde Wirkung mit Blick auf unser
bisheriges Verwaltungssystem und darin enthaltene
mögliche Bestandsfehler.
Operationelle Risiken im Bereich des Datenschutzes und
der IT- und Informationssicherheit sind weitere
Risikotreiber der Gesellschaft. Im Kontext des
Datenschutzes bestehen die wesentlichen Risiken aus der
Weitergabe von vertraulichen und sensiblen Kundendaten und
-informationen (z.B. allgemeinen und sensiblen
Vertragsdaten des Kunden) an unberechtigte Dritte. Im
Kontext der IT- und Informationssicherheit sind vor allem
Cyberrisiken zunehmende Treiber für das operationelle
Risiko.
In den vergangenen Jahren konnten ein fortlaufender
Anstieg von Cyberkriminalität und eine zunehmende
Professionalisierung der Angreifer festgestellt werden.
Cyberangriffe stellen somit insbesondere durch die
steigende Digitalisierung des Geschäftsmodells und der
Geschäftsprozesse eine ernstzunehmende Gefahrenquelle
für ERGO dar. Weitere Gefahrenquellen können
durch Sicherheitslücken in Programmen entstehen. ERGO
ist auf solche Situationen vorbereitet. Es gibt definierte
und geübte Prozesse zur Analyse der jeweiligen
Schwachstelle und ihrer möglichen Auswirkungen auf das
Unternehmen sowie zur Einleitung adäquater
Gegenmaßnahmen.
Schwächen im Kontrollumfeld sowie in den zentralen
IT-Systemen können Auswirkungen auf den operativen
Versicherungsbetrieb haben und besitzen damit
grundsätzlich kumulhafte Auswirkungen. Diesen Risiken
begegnen wir durch geeignete Schutzvorkehrungen. Unser Ziel
ist stets, die Vertraulichkeit, Integrität und
Verfügbarkeit von Informationen sicherzustellen.
Die Erfüllung der regulatorischen
"Versicherungsaufsichtlichen Anforderungen an die IT"
(VAIT) hat für uns die höchste Priorität,
die wir mit großem Aufwand und in kurzer Zeit in den
inländischen Gesellschaften - gesteuert durch das
Information-Security-Programm - umsetzen. Die
identifizierten Verbesserungspotenziale und
Handlungsbedarfe werden im Rahmen eines gruppenweiten
Programms übergreifend koordiniert und gesteuert.
Wir sehen es als wichtig an, die Mitarbeiter für
mögliche Gefahren zu sensibilisieren und die
bestehende Risikokultur weiter zu optimieren.
Unsere "Business Continuity Management (BCM) Policy" und
"Crisis and Emergency Management Policy" definieren die
Rahmenvorgaben für ein einheitliches Vorgehen im
Hinblick auf das BCM und das Krisen- und Notfallmanagement.
Ziele sind die Sicherstellung der Betriebskontinuität
zeitkritischer Prozesse und der Schutz unserer
Beschäftigten sowie unserer Infrastruktur und Assets
in Notfällen und Krisen. Unsere Rahmenvorgaben
erhöhen die Widerstandsfähigkeit der Funktionen,
Prozesse und Standorte durch vordefinierte Prozesse und
ermöglichen einen adäquaten
Wiederanlaufprozess.
Das Business-Continuity-Management-System (BCMS) umfasst
bereits für viele zeitkritische Prozesse Pläne
zum Wiederanlauf und zur Fortführung des
Geschäftsbetriebes (Business-Recovery-Pläne), die
auf qualifizierten Business-Impact-Analysen basieren, und
ergänzende Pläne (Resource-Recovery-Pläne)
zur Wiederherstellung wesentlicher Nicht-IT-Ressourcen
sowie Pläne zur Wiederherstellung des IT-Betriebes
(Disaster-Recovery-Pläne). Eine Notfallorganisation
sowie entsprechende Notfallpläne sind an allen
relevanten Unternehmensstandorten eingeführt. Die
Funktionsfähigkeit wird im Rahmen von Übungen und
Tests überprüft.
Reputationsrisiken
Unter Reputationsrisiken verstehen wir die Gefahr einer
möglichen Beschädigung des Rufes der Gesellschaft
infolge einer negativen Wahrnehmung in der
Öffentlichkeit (z.B. bei Kunden,
Geschäftspartnern oder Behörden).
Das Reputationsrisiko der Gesellschaft ist unter anderem
geprägt durch die mediale Wahrnehmung der
Lebensversicherung insgesamt. Mögliche auftretende
Bestandsfehler aus Fehlern in Prozessen des
versicherungstechnischen Kerngeschäftes sowie aus der
Komplexität der zugrunde liegenden IT-Systemlandschaft
können zudem Auswirkungen auf die Reputation unserer
Gesellschaft haben. Zudem führt unser exponiertes
Unternehmensleitbild bei den Stakeholdern (insbesondere den
Kunden) zu einer besonders hohen Erwartungshaltung an
Professionalität und Qualität. Hier können
operationelle Risiken in den Prozessen der Gesellschaft zu
einem Anstieg des Reputationsrisikos führen.
Die Mindestanforderungen an den Umgang mit
Reputationsrisiken haben wir in eine Richtlinie integriert.
Dabei bildet die Richtlinie die Grundlage für ein
einheitliches und strukturiertes Vorgehen beim Umgang mit
Reputationsrisiken. Zur Identifikation, Bewertung und
Minimierung von Reputationsrisiken haben wir einen
Steuerungs- und Kontrollprozess eingerichtet. Zudem gibt es
bei der ERGO Group AG ein "Reputation and Integrity
Committee" (RIC). Auftrag des RIC ist, gemeldete
(geschäftliche) Sachverhalte jedweder Fachbereiche der
ERGO Group AG und ihrer Tochtergesellschaften, die
potenzielle Reputationsrisiken darstellen, einer objektiven
und einheitlichen Bewertung zuzuführen. Dies kann auf
Veranlassung des Vorstandes oder anderer Fachbereiche (nach
Vorevaluation durch die zuständigen Bereiche
Compliance, Integriertes Risikomanagement oder Business
Developement) geschehen.
Strategische Risiken
Wir bezeichnen strategische Risiken als Risiken aus sich
im Nachhinein als falsch herausstellenden
Geschäftsentscheidungen bzw. der schlechten Umsetzung
von bereits getroffenen Entscheidungen. Wir bilden auch die
mangelnde Anpassungsfähigkeit an die
Veränderungen in der Umwelt des Unternehmens in den
strategischen Risiken ab. Strategische Risiken beziehen
sich auf die vorhandenen und neuen Erfolgspotenziale. Sie
treten oft mit einem zeitlichen Vorlauf, aber auch im
Zusammenhang mit anderen Risiken auf.
Wir begegnen den strategischen Risiken, indem wir
strategische Entscheidungsprozesse und Risikomanagement
miteinander verzahnen. Dies umfasst kulturelle wie
organisatorische Aspekte. Zur Identifikation, Bewertung und
Steuerung strategischer Risiken haben wir einen
regelmäßig wiederkehrenden Prozess, bestehend
aus strategischem Dialog und jährlicher Planung,
etabliert. Bei der Identifikation und Bewertung
strategischer Risiken verfolgen wir einen qualitativen
Ansatz.
Zudem greift das ERGO Strategieprogramm die
strategischen Risiken auf und trägt somit zur
Minimierung ebendieser bei. Das Anfang 2021 als Teil der
"Munich Re Ambition 2025" gestartete neue ERGO
Strategieprogramm befindet sich im vierten Jahr seiner
Umsetzung. Der strategische Fokus liegt auf profitablem
Wachstum. Dazu möchte die ERGO Group u.a. ihre
Marktposition und Profitabilität in Deutschland
verbessern und im internationalen Geschäft sowie im
Bereich B2B2C und bei Direktangeboten wachsen. Auch die
fortgesetzte Modernisierung der IT-Infrastruktur steht
weiterhin im Fokus. Da unsere Gesellschaft das
vertriebliche Neugeschäft eingestellt hat, liegt der
Fokus für unsere Gesellschaft neben der fortgesetzten
Modernisierung der IT-Infrastruktur insbesondere auf
unserem Migrationsprojekt, das die Entwicklung einer neuen
Verwaltungsplattform sowie die Übertragung unserer
Versicherungsbestände zum Ziel hat.
Entlang allen Reporting-Perspektiven verläuft die
Umsetzung der Strategiemaßnahmen insgesamt
überwiegend planmäßig. Dabei begegnen wir
vereinzelten Herausforderungen in der Umsetzung mit hoher
Managementaufmerksamkeit.
Emerging Risks
Wir definieren Emerging Risks als Trends oder
plötzlich eintretende Ereignisse, die sich durch ein
hohes Maß an Unsicherheit in Bezug auf ihre
Eintrittswahrscheinlichkeit und ihre möglichen
Auswirkungen auszeichnen.
Emerging Risks stellen nicht nur Risiken dar, sondern
können auch Chancen und Geschäftspotenziale mit
sich bringen. Es ist daher wichtig, dass Emerging Risks
ganzheitlich betrachtet werden. Auf ERGO Ebene setzen wir
uns schwerpunktmäßig mit Emerging Risks aus
Erstversicherungssicht auseinander. Themen, die für
die ERGO Group oder unsere Gesellschaft relevant sind,
werden näher analysiert und bewertet. In diesem
Zusammenhang betrachten wir z.B. auch die langfristigen
Auswirkungen eines sich verändernden Klimas auf unsere
Gesellschaft (siehe hierzu auch
risikokategorieübergreifende Inhalte).
Sonstige Risiken
Änderungen in der Auslegung des nationalen bzw.
internationalen Steuerrechts könnten Risiken für
die Branche und unsere Gesellschaft nach sich ziehen. Auch
können einzelne Gerichtsurteile rechtliche Folgen
für unsere Gesellschaft haben. Außerdem
können sie sich auf unsere Reputation auswirken. Bei
laufenden Prozessen beurteilen und bewerten wir
mögliche daraus resultierende Verpflichtungen zeitnah.
Werden dabei potenzielle monetäre Aufwendungen
identifiziert, berücksichtigen wir diese umgehend
durch die Bildung von Rückstellungen.
Risikokategorieübergreifende Risiken
Bestimmte Risiken oder Ereignisse können auf
mehrere Risikokategorien gleichzeitig ausstrahlen und eine
übergreifende Auswirkung haben. Im Folgenden behandeln
wir Nachhaltigkeitsrisiken (inkl. Klimawandelrisiken),
Inflation, den Krieg Russlands mit der Ukraine sowie den
Israel-Gaza-Konflikt einschließlich der damit
einhergehenden Folgen.
Unter Nachhaltigkeitsrisiken verstehen wir alle
Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt,
Soziales oder Unternehmensführung, deren Eintreten
tatsächlich oder potenziell erhebliche negative
Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage sowie auf die Reputation der Gesellschaft haben
können. Diese Definition schließt klimabezogene
Risiken in Form von physischen Risiken und
Transitionsrisiken sowie die Interdependenzen zwischen
beiden Risiken mit ein. Physische Risiken ergeben sich
sowohl im Hinblick auf einzelne Extremwetterereignisse und
deren Folgen als auch in Bezug auf langfristige
Veränderungen klimatischer und ökologischer
Bedingungen. Physische Risiken können auch indirekte
Folgen haben. Transitionsrisiken bestehen im Zusammenhang
mit der Umstellung auf eine kohlenstoffarme Wirtschaft.
Wir betrachten Nachhaltigkeitsrisiken nicht als separate
Risikokategorie, weil sie auf alle bekannten Risikoarten
einwirken, und adressieren diese innerhalb der bestehenden
Risikokategorien.
Wir berücksichtigen Nachhaltigkeitsaspekte nicht
nur in unserem Risikomanagement-Kreislauf, sondern auch in
unserem Geschäftsbetrieb, unserem
versicherungstechnischen Kerngeschäft sowie unserem
Anlageportfolio. So bestehen z.B. Ausschlusskriterien bei
Investitionen in Aktien und Unternehmensanleihen.
Darüber hinaus haben wir potenzielle Auswirkungen
eines sich wandelnden Klimas anhand theoretischer Szenarien
untersucht. Unsere Analyse umfasst sowohl kurz-, mittel-
als auch langfristige Zeithorizonte. Klimawandelrisiken
könnten sich potenziell auf das
versicherungstechnische Risiko, das Marktrisiko, das
Kreditrisiko, das operationelle Risiko, das
Reputationsrisiko sowie das strategische Risiko auswirken.
Für unsere Gesellschaft beurteilen wir aus heutiger
Sicht und auf Basis aktueller Erkenntnisse die Auswirkungen
eines sich wandelnden Klimas unter Berücksichtigung
bestehender sowie künftig erwartbarer
Anpassungsmaßnahmen als nicht wesentlich. Wir
begründen dies damit, dass die Auswirkungen des
Klimawandels eher langfristig im Bestand sichtbar werden
würden und unsere (Risikomanagement-)Prozesse derart
ausgestaltet sind, dass wir sachgerecht auf die Risiken
eines sich wandelnden Klimas reagieren können. Dennoch
könnten aus dem Klimawandel resultierende
wetterbedingte Extremereignisse zu temporären
Verwerfungen einzelner Finanztitel führen. Diese
möglichen Auswirkungen können durch die
Diversifikation der Kapitalanlagen kurzfristig ausgeglichen
werden. Die Auswirkungen des Klimawandels auf unsere
Gesellschaft beobachten wir weiterhin und führen auch
zukünftig weitere Analysen durch.
Der anhaltende Krieg Russlands mit der Ukraine kann je
nach Verlauf weiteren Einfluss auf die Risikosituation der
Gesellschaft haben. Des Weiteren können auch andere
geopolitische Konflikte oder kriegerische
Auseinandersetzungen potenziellen Einfluss auf die
Risikosituation unserer Gesellschaft nehmen. Hier ist
insbesondere der Anfang Oktober 2023 ausgebrochene
Israel-Gaza-Konflikt zu nennen. Dieser könnte im Falle
einer Eskalation der Angriffshandlungen oder eines
militärischen Eingreifens weiterer Staaten des Nahen
Ostens erhebliche direkte und indirekte Auswirkungen auf
die internationale Wirtschaft haben. Für unsere
Gesellschaft könnten sich sowohl durch den Krieg
Russlands mit der Ukraine als auch durch den
Israel-Gaza-Konflikt mittelbare und unmittelbare
Auswirkungen auf das Marktrisiko, das Kreditrisiko und
weiter auf die operationellen Risiken (wie Cyberrisiken)
ergeben. Wertpapiere russischer bzw. ukrainischer
Emittenten werden von unserer Gesellschaft nicht gehalten.
Der Bestand an Investments hinsichtlich israelischer
Emittenten ist - gemessen am Gesamtportfolio - sehr gering
und hat bei Ausfall der Emittenten keine wesentlichen
Auswirkungen auf die Finanzlage der Gesellschaft. Dennoch
könnten Kriege bzw. militärische Konflikte zu
einer längeren Phase der Unsicherheit und
Volatilität an den Kapitalmärkten führen.
Der weiterhin erwarteten volatilen Marktentwicklung tragen
wir mit einer ausgewogen ausgerichteten Anlagestrategie
Rechnung. Die Gesellschaft zeichnet weiterhin kein
versicherungstechnisches Geschäft in den betroffenen
Ländern. Die globalen ökonomischen Folgen des
Krieges Russlands mit der Ukraine sowie der
Israel-Gaza-Konflikt haben bislang keine wesentlichen
Auswirkungen auf das Risikoprofil der Gesellschaft.
Im Jahr 2022 war die Inflation stark angestiegen. Im
Jahr 2023 ergab sich jedoch gegenüber dem hohen Niveau
ein Rückgang. Allerdings liegt die Inflationsrate zum
aktuellen Zeitpunkt immer noch über dem von der EZB
ausgegebenen mittelfristigen Ziel von 2 %. Bei einer
anhaltenden und hohen Inflation kann sich diese negativ auf
das Kostenergebnis auswirken. Bezogen auf die
Versicherungstechnik besteht allerdings durch fest
vereinbarte Versicherungssummen kein Einfluss auf
Versicherungsleistungen. Sekundäreffekte auf das
Stornoverhalten sind bei länger anhaltender hoher
Inflation allerdings nicht auszuschließen. Insgesamt
sind aktuell keine signifikanten Auswirkungen auf die
Gesellschaft festzustellen.
Zusammenfassende Darstellung der Risikolage
Die Gesellschaft verfügt über eine stabile
Eigenmittelausstattung und über eine hohe Bonität
des Kapitalanlageportfolios. Die vorhandenen Eigenmittel
berechneten wir gemäß den im Jahr 2023
gültigen aufsichtsrechtlichen
Solvabilitätsvorschriften. Sie betrugen zum Jahresende
204 (205) Mio. €, die notwendigen Eigenmittel beliefen
sich auf 183 (179) Mio. €. Auf Marktwertbasis lag
allerdings zum Bilanzstichtag eine Unterdeckung vor.
Ursächlich hierfür waren die
Kapitalmarktentwicklungen. Wir gehen gleichwohl davon aus,
dass die Unterdeckung temporär ist und die
Erfüllbarkeit der Verpflichtungen gegenüber den
Versicherungsnehmern gewährleistet ist. Die weitere
Entwicklung wird im Rahmen des Risikomanagement-Systems
laufend eng begleitet. Falls erforderlich, ergreifen wir
geeignete Maßnahmen.
Wir verfügen über ein Risikomanagement-System,
welches in die Organisationsstruktur und die
Entscheidungsprozesse des Unternehmens integriert ist. Das
Risikomanagement-System ist so ausgestaltet, dass es
sämtliche Risikokategorien des
Versicherungsunternehmens umfasst. Durch die
implementierten Strukturen und Prozesse erkennen wir
Risikoentwicklungen frühzeitig und leiten diese der
Risikosteuerung zu.
Zusammenfassend stellen wir fest, dass der Bestand der
Gesellschaft und die Interessen der Versicherungsnehmer zu
keinem Zeitpunkt gefährdet waren. Uns sind derzeit auf
Basis der aktuellen Informationen keine Entwicklungen
bekannt, die eine solche Bestandsgefährdung
herbeiführen könnten. Erhöhte Unsicherheiten
bestehen hinsichtlich der weiteren Entwicklung externer
Faktoren und ihrer unmittelbaren und mittelbaren sowie
potenziell kumulierten Auswirkungen auf die Risikosituation
der Gesellschaft. Insbesondere von Bedeutung sind hier der
Krieg Russlands mit der Ukraine, der Israel-Gaza-Konflikt
sowie die Inflation. Daher werden die Entwicklungen
überwacht und regelmäßig sowie ggf. auch ad
hoc analysiert. Falls erforderlich, werden geeignete
Maßnahmen ergriffen.
Darüber hinaus ist uns zum aktuellen Zeitpunkt
keine Entwicklung bekannt, die die Vermögens-, Finanz-
und Ertragslage der Gesellschaft nachhaltig negativ
beeinflussen könnte. Insgesamt betrachten wir die
Risikosituation der ERGO Pensionskasse auf Basis der
aktuellen Informationen als tragfähig und
weitestgehend kontrolliert.
Chancenbericht
Die ERGO Pensionskasse hat das vertriebliche
Neugeschäft eingestellt. Wir verwalten einen Bestand
mit Rentenversicherungen nach § 3 Nr. 63 EStG.
Hierunter fallen auch fondsgebundene Versicherungen. Die
Chancen und Risiken für unser Geschäft sind
vielfältig. Im Prognosebericht geben wir einen
Überblick darüber, wie sich unser Geschäft
unter den sich abzeichnenden Rahmenbedingungen
voraussichtlich entwickeln wird. Dabei versuchen wir uns so
weit wie möglich auf langfristig wirksame Trends
einzustellen. Überraschende und unvorhergesehene
Entwicklungen können wir jedoch niemals ganz
ausschließen. Um uns vor Risiken zu schützen,
haben wir ein Risikomanagement-System etabliert, welches in
die Organisationsstruktur und die Entscheidungsprozesse des
Unternehmens integriert ist. Im Kapitel Risikobericht
beschreiben wir dies ausführlich.
Wenn sich die für uns wichtigen
volkswirtschaftlichen Rahmenbedingungen besser entwickeln
als angenommen, eröffnen sich uns erweiterte
Geschäftsmöglichkeiten. Geopolitische
Entspannung, niedrigere Inflation sowie eine sich
verbessernde wirtschaftliche Situation in Deutschland und
in der Eurozone würden die Nachfrage nach
Versicherungsschutz erhöhen.
Wichtige Trends sind der technische Fortschritt,
insbesondere das wichtige Thema Digitalisierung, der
demografische Wandel, Klimaschutz und die Transformation
des Energiesektors sowie Veränderungen des rechtlichen
und regulatorischen Umfelds. Sie prägen den
Versicherungsbedarf der Kunden und unser Angebot.
IBM und die ERGO Group AG bauen eine
leistungsfähige und marktführende Plattform
für die Verwaltung von klassischen
Lebensversicherungsbeständen auf. Erste Bestände
wurden bereits migriert und werden nun auf der neuen
Plattform verwaltet. In den kommenden Jahren soll der
vollständige Versicherungsbestand unserer Gesellschaft
sukzessive auf die neue Plattform übertragen werden.
Die Migration auf die neue Plattform und die damit
einhergehende Ablösung bisheriger Verwaltungssysteme
haben zum Ziel, die Effizienz zu steigern. Darüber
hinaus haben IBM und die ERGO Group AG ein Joint Venture
für die Vermarktung von Third-Party-Administration
(TPA) gegründet. Unter dem Markennamen Thipara GmbH
sollen mittelfristig auch Lebensversicherungsbestände
anderer Versicherungsunternehmen auf die neue
Verwaltungsplattform migriert und anschließend
effizient verwaltet werden.
Wir nutzen die Potenziale der für uns tätigen
Mitarbeiter und Vertriebspartner. Sie sichern unseren
Erfolg mit ihrer Kompetenz und ihrem Engagement. Davon
profitieren auch unsere Kunden. Ziel ist es, unser
Qualitäts- und Leistungsniveau stetig auszubauen. Das
eröffnet uns Chancen im Wettbewerb.
Munich Re hat im Jahr 2021 für den Zeitraum bis
2025 ein neues Strategieprogramm aufgesetzt - Ambition
2025. Auch die ERGO Pensionskasse ist über die ERGO
Group Teil dieses Programmes.
Die ERGO Group legt Wert auf Nachhaltigkeit und verfolgt
klare Ziele zur Reduktion von Emissionen im eigenen
Geschäftsbetrieb, aus dem Versicherungsgeschäft
und in Kapitalanlagen. Die gruppenweite Umsetzung wird
maßgeblich durch die Abteilung für
Nachhaltigkeit zentral gesteuert. Unseren
Ressourcenverbrauch im operativen Geschäftsbetrieb
steuern wir mit einem umfassenden Umweltmanagement und
gleichen verbleibende Treibhausgas-Emissionen durch den
Kauf von entsprechenden Zertifikaten aus.
In der Kapitalanlage hat die Berücksichtigung von
Nachhaltigkeit eine große Bedeutung, insbesondere die
Auswirkungen des Klimawandels. Wir betrachten das Thema
Nachhaltigkeit ganzheitlich und integrieren deshalb
wesentliche ökologische, soziale und
Governance-Aspekte (die sogenannten ESG-Aspekte) in unsere
Anlageentscheidungen. Dies hilft uns dabei, über die
klassische Finanzanalyse hinaus weitere Risiken und Chancen
zu identifizieren. Wir sind überzeugt, dass dies zu
langfristig verantwortlichen Investmententscheidungen
führt. Unser Asset Manager MEAG verwendet jeweils
mandatsspezifisch festgelegte ESG-Kriterien bei neuen
Investmententscheidungen. Hierbei werden für
Investments in Aktien und Unternehmensanleihen MSCI
ESG-Ratings genutzt, sofern diese vorhanden sind. Für
Staatsanleihen werden ESG-Länderratings von MSCI
verwandt, wenn diese verfügbar sind.
Prognosebericht
Wir beurteilen und erläutern die voraussichtliche
Entwicklung der Gesellschaft nach bestem Wissen. Hierzu
gehören die wesentlichen Chancen und Risiken. Die
heute zur Verfügung stehenden Erkenntnisse über
Branchenaussichten berücksichtigen wir. Gleiches gilt
auch für die erwarteten zukünftigen
wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen. Um die
Entwicklung zutreffend einschätzen zu können,
analysieren wir deren Trends. Dabei nehmen wir auch ihre
wesentlichen Einflussfaktoren in den Blick. Die genannten
Grundlagen können sich in der Zukunft unerwartet
verändern. Insgesamt können daher die
tatsächliche Entwicklung der Gesellschaft und deren
Ergebnisse wesentlich von den Prognosen abweichen.
Gesamtwirtschaftliche Entwicklung und
Kapitalmarktentwicklung
Die Weltwirtschaft dürfte 2024 nur schwach wachsen.
Wir erwarten einen sanften Abschwung in den USA, d.h.
schwächeres Wachstum als 2023, und einen schwachen
Aufschwung in Europa, d.h. nur geringfügig
stärkeres Wachstum als 2023. Straffe Geldpolitik und
das infolge von zwei Jahren mit sehr hoher Inflation stark
gestiegene Preisniveau dürften das Wirtschaftswachstum
weiterhin dämpfen. Kräftiges Lohnwachstum und
robuste Arbeitsmärkte sollten die Konjunktur jedoch
stützen. Wir gehen davon aus, dass die Inflation in
Deutschland weiter nachlässt, aber im
Jahresdurchschnitt 2024 immer noch deutlich über dem
Zentralbankziel von 2 % bleiben wird.
Infolge der sinkenden Inflation könnten die
Zentralbanken im Jahr 2024 dazu übergehen, die
Geldpolitik zu normalisieren, indem sie damit beginnen, die
Leitzinsen zu senken. Sowohl die Fed als auch die EZB
werden zunächst aber vorsichtig agieren und die
Inflationsdynamik weiterhin genau im Blick behalten. Der
Druck für Anleiherenditen - insbesondere der
Bundesanleihen und US-Staatsanleihen - nach oben
dürfte in diesem Umfeld abnehmen, da sich das Wachstum
voraussichtlich merklich verlangsamen oder nur langsam
erholen wird. Das anhaltend hohe Inflations- und
Leitzinsniveau sprechen allerdings gegen einen
Zinsrückgang.
Das fundamentale Umfeld ist positiv für
Aktienmärkte, da die Inflation weiter sinken sollte
und die Zentralbanken die Leitzinsen senken dürften.
Aufgrund des schwachen Wachstumsbildes besteht für die
Unternehmen aber das Risiko, dass die Gewinnentwicklung
nach unten geht. Zudem haben sich in den letzten Jahren die
relativen Bewertungen mit dem Renditeanstieg merklich
verschlechtert. In Summe spricht dies für moderat
steigende Aktienmärkte.
Die Entwicklung der globalen Wirtschaft und der
Kapitalmärkte ist vielfältigen Risiken
ausgesetzt. Eine Eskalation geopolitischer Konflikte
könnte zu wirtschaftlichen Einbrüchen
führen. Außerdem könnte die straffe
Geldpolitik die Finanzstabilität oder die Konjunktur
stärker als erwartet beeinträchtigen, vor allem
wenn sich die Inflation beispielsweise aufgrund
höherer Lohnabschlüsse auf einem erhöhten
Niveau verfestigen sollte. Auch könnte ein starker
Anstieg der Energiepreise das Wachstum beeinträchtigen
und die Inflation wieder anfachen.
Die Lebensversicherung im Jahr 2024
Die Lebensversicherer bieten im aktuellen Marktumfeld
den Kunden innovative Produkte an. Über diese
können sie an positiven Entwicklungen der
Kapitalmärkte partizipieren.
Der Trend zur Digitalisierung wird nach wie vor
anhalten. So ergänzen digitale Lösungen, wie z.B.
der Online-Abschluss von Versicherungsverträgen, die
traditionellen Wege zum Versicherungsschutz. Des Weiteren
ermöglicht die fortschreitende Digitalisierung eine
Optimierung von Verwaltungsprozessen.
Zudem zeichnet sich in der Branche für klassische
Versicherungsbestände ein Trend hin zu effizienteren
Verwaltungsplattformen ab. Hierdurch ergeben sich
langfristig Kostenvorteile.
Nach der Prognose des GDV werden die Beitragseinnahmen
in der Lebensversicherung (einschließlich
Pensionskassen und Pensionsfonds) im Jahr 2024 sowohl im
Geschäft gegen laufenden Beitrag als auch im
Geschäft gegen Einmalbeitrag nahezu unverändert
zum Vorjahr bleiben.
Die Überarbeitung des europäischen
Versicherungsaufsichtsrechts wird im Jahr 2024 weiter
fortgeführt werden. Dies betrifft sowohl Erst- und
Rückversicherungsunternehmen nach Solvency II als auch
Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung
gemäß EbAV II. Insbesondere nach der politischen
Einigung innerhalb der Trilog-Verhandlungen im Zuge des
Solvency II Reviews steht nun die technische Ausarbeitung
der Änderungsrichtlinie an.
Infolge des erhöhten Zinsniveaus empfiehlt die DAV,
den Höchstrechnungszins in der Lebensversicherung im
Jahr 2025 von 0,25 % auf 1,0 % anzuheben. Damit der neue
Höchstrechnungszins für alle Neukunden 2025 in
Kraft treten kann, bedarf es im Jahr 2024 eines Beschlusses
durch das Bundesministerium der Finanzen.
Entwicklung der Ertrags- und Finanzlage
Für das Jahr 2024 erwarten wir, dass sich das
Neugeschäft auf ein ähnliches Niveau wie im
Vorjahr belaufen wird. Ebenso gehen wir von
unverändert hohen Beitragseinnahmen im Vergleich zum
Vorjahr aus. Des Weiteren rechnen wir mit einem
spürbaren Anstieg der Versicherungsleistungen sowie
mit moderat rückläufigen Aufwendungen für
den Versicherungsbetrieb. Insgesamt erwarten wir unter
Berücksichtigung aller Einflussgrößen und
ihrer Wirkungen ein leicht positives Gesamtergebnis.
Düsseldorf, 27. Februar
2024
Der
Vorstand
Bewegung und Struktur des Versicherungsbestandes im Jahr
2023
Bewegung des Bestandes an Pensionsversicherungen (ohne
sonstige Versicherungen) im Geschäftsjahr 2023
|
|
Anwärter |
Invaliden- und Altersrentner |
Hinterbliebenenrenten |
|
|
Männer
Anzahl |
Frauen
Anzahl |
Männer
Anzahl |
Frauen
Anzahl |
Summe der Jahresrenten
Tsd. € |
Witwen
Anzahl |
| I.
Bestand am Anfang des Geschäftsjahres |
201.069 |
169.319 |
10.185 |
5.160 |
19.004 |
201 |
| II.
Zugang während des Geschäftsjahres |
|
|
|
|
|
|
| 1.
Neuzugang an Anwärtern, Zugang an Rentnern |
94 |
65 |
1.622 |
878 |
3.733 |
19 |
| 2.
sonstiger Zugang |
6.167 |
4.708 |
10 |
9 |
42 |
0 |
| 3.
gesamter Zugang |
6.261 |
4.773 |
1.632 |
888 |
3.774 |
20 |
| III.
Abgang während des Geschäftsjahres |
|
|
|
|
|
|
| 1.
Tod |
567 |
273 |
72 |
26 |
115 |
- |
| 2.
Beginn der Altersrente |
1.556 |
836 |
- |
- |
- |
- |
| 3.
Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit
(Invalidität) |
65 |
42 |
- |
- |
- |
- |
| 4.
Reaktivierung, Wiederheirat, Ablauf |
4.654 |
4.908 |
98 |
53 |
166 |
- |
| 5.
Ausscheiden unter Zahlung von Rückkaufswerten,
Rückgewährbeträgen und
Austrittsvergütungen |
2.138 |
2.908 |
0 |
1 |
15 |
- |
| 6.
Ausscheiden ohne Zahlung von Rückkaufswerten,
Rückgewährbeträgen und
Austrittsvergütungen |
29 |
41 |
- |
- |
- |
- |
| 7.
sonstiger Abgang |
5.589 |
3.851 |
2 |
2 |
14 |
-2 |
| 8.
gesamter Abgang |
14.598 |
12.859 |
173 |
81 |
310 |
-2 |
| IV.
Bestand am Ende des Geschäftsjahres |
192.731 |
161.233 |
11.644 |
5.966 |
22.468 |
222 |
|
davon |
|
|
|
|
|
|
| 1.
Beitragsfreie Anwartschaften |
98.121 |
86.922 |
- |
- |
- |
- |
| 2.
In Rückdeckung gegeben |
- |
- |
- |
- |
- |
- |
|
|
Hinterbliebenenrenten |
|
|
Witwer |
Waisen |
Witwen |
Witwer |
Waisen |
|
|
|
|
Summe der Jahresrenten |
|
|
Anzahl |
Anzahl |
Tsd. € |
Tsd. € |
Tsd. € |
| I.
Bestand am Anfang des Geschäftsjahres |
58 |
2 |
156 |
33 |
1 |
| II.
Zugang während des Geschäftsjahres |
|
|
|
|
|
| 1.
Neuzugang an Anwärtern, Zugang an Rentnern |
2 |
- |
24 |
1 |
- |
| 2.
sonstiger Zugang |
2 |
1 |
0 |
1 |
0 |
| 3.
gesamter Zugang |
3 |
1 |
25 |
2 |
0 |
| III.
Abgang während des Geschäftsjahres |
|
|
|
|
|
| 1.
Tod |
- |
- |
- |
- |
- |
| 2.
Beginn der Altersrente |
- |
- |
- |
- |
- |
| 3.
Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit
(Invalidität) |
- |
- |
- |
- |
- |
| 4.
Reaktivierung, Wiederheirat, Ablauf |
- |
- |
- |
- |
- |
| 5.
Ausscheiden unter Zahlung von Rückkaufswerten,
Rückgewährbeträgen und
Austrittsvergütungen |
- |
- |
- |
- |
- |
| 6.
Ausscheiden ohne Zahlung von Rückkaufswerten,
Rückgewährbeträgen und
Austrittsvergütungen |
- |
- |
- |
- |
- |
| 7.
sonstiger Abgang |
-1 |
- |
1 |
-0 |
- |
| 8.
gesamter Abgang |
-1 |
- |
1 |
-0 |
- |
| IV.
Bestand am Ende des Geschäftsjahres |
62 |
3 |
180 |
35 |
1 |
|
davon |
|
|
|
|
|
| 1.
Beitragsfreie Anwartschaften |
- |
- |
- |
- |
- |
| 2.
In Rückdeckung gegeben |
- |
- |
- |
- |
- |
Die Zwischen- und Endsummen können
Rundungsdifferenzen enthalten.
Bewegung des Bestandes an Sterbegeld- und
Zusatzversicherungen im Geschäftsjahr 2023
|
Bestand an Zusatzversicherungen |
Unfall-Zusatzversicherungen |
sonstige Zusatzversicherungen |
|
|
Anzahl der Versicherungen |
Versicherungssumme
Tsd. € |
Anzahl der Versicherungen |
Versicherungssumme
Tsd. € |
|
Bestand |
|
|
|
|
| 1.
am Anfang des Geschäftsjahres |
- |
- |
84.296 |
1.064.023 |
| 2.
am Ende des Geschäftsjahres |
- |
- |
80.603 |
1.031.820 |
|
davon in Rückdeckung gegeben |
- |
- |
- |
- |
Die Zwischen- und Endsummen können
Rundungsdifferenzen enthalten.
Jahresabschluss
Jahresbilanz zum
31. Dezember 2023
Aktivseite
|
|
€ |
€ |
€ |
€ |
Vorjahr
€ |
| A. Kapitalanlagen |
|
|
|
|
|
| I. Kapitalanlagen in
verbundenen Unternehmen und Beteiligungen |
|
|
|
|
|
| 1. Anteile an
verbundenen Unternehmen |
|
119.805.459 |
|
|
80.305.104 |
| 2. Ausleihungen an
verbundene Unternehmen |
|
125.000 |
|
|
375.000 |
| 3. Beteiligungen |
|
13.002.844 |
|
|
11.910.000 |
|
|
|
132.933.303 |
|
92.590.104 |
| II. Sonstige
Kapitalanlagen |
|
|
|
|
|
| 1. Aktien, Anteile oder
Aktien an Investmentvermögen und andere nicht
festverzinsliche Wertpapiere |
|
1.541.067.278 |
|
|
1.934.264.553 |
| 2.
Inhaberschuldverschreibungen und andere
festverzinsliche Wertpapiere |
|
1.906.874.203 |
|
|
1.582.851.240 |
| 3. Hypotheken-,
Grundschuld- und Rentenschuldforderungen |
|
150.550.160 |
|
|
152.497.498 |
| 4. Sonstige
Ausleihungen |
|
|
|
|
|
| a)
Namensschuldverschreibungen |
788.245.623 |
|
|
|
808.832.581 |
| b)
Schuldscheinforderungen und Darlehen |
414.170.288 |
|
|
|
237.828.317 |
|
|
1.202.415.912 |
|
|
1.046.660.898 |
| 5. Einlagen bei
Kreditinstituten |
|
69.600.000 |
|
|
106.100.000 |
| 6. Andere
Kapitalanlagen |
|
17.189.581 |
|
|
4.334.298 |
|
|
|
4.887.697.133 |
|
4.826.708.487 |
|
|
|
|
5.020.630.436 |
4.919.298.592 |
| B. Kapitalanlagen
für Rechnung und Risiko von Inhabern von
Lebensversicherungspolicen |
|
|
|
39.284.350 |
33.794.224 |
| C. Forderungen |
|
|
|
|
|
| I. Forderungen aus dem
selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft
an: |
|
|
|
|
|
| 1.
Versicherungsnehmer |
|
|
|
|
|
| a) fällige
Ansprüche |
14.548.564 |
|
|
|
16.386.101 |
| b) noch nicht
fällige Ansprüche |
420.102 |
|
|
|
507.904 |
|
|
14.968.666 |
|
|
16.894.005 |
| 2.
Versicherungsvermittler |
|
639.661 |
|
|
508.876 |
|
|
|
15.608.327 |
|
17.402.881 |
| II. Sonstige
Forderungen |
|
|
23.287.296 |
|
16.060.995 |
| davon an:
verbundene Unternehmen 10.218.569 (3.935.597)
€ |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
38.895.623 |
33.463.876 |
| D. Sonstige
Vermögensgegenstände |
|
|
|
|
|
| I. Laufende Guthaben bei
Kreditinstituten, Schecks und Kassenbestand |
|
|
2.188.755 |
|
4.082.418 |
| II. Andere
Vermögensgegenstände |
|
|
2.874.048 |
|
2.482.406 |
|
|
|
|
5.062.803 |
6.564.824 |
| E.
Rechnungsabgrenzungsposten |
|
|
|
|
|
| I. Abgegrenzte Zinsen
und Mieten |
|
|
33.596.589 |
|
30.097.647 |
| II. Sonstige
Rechnungsabgrenzungsposten |
|
|
9.376.403 |
|
10.443.663 |
|
|
|
|
42.972.991 |
40.541.309 |
| Summe der Aktiva |
|
|
|
5.146.846.204 |
5.033.662.825 |
|
Passivseite
|
|
|
|
|
|
|
|
|
€ |
€ |
€ |
Vorjahr
€ |
| A. Eigenkapital |
|
|
|
|
|
| I. Eingefordertes
Kapital |
|
|
|
|
|
| Gezeichnetes
Kapital |
|
3.000.000 |
|
|
3.000.000 |
| abzüglich nicht
eingeforderter ausstehender Einlagen |
|
- |
|
|
- |
|
|
|
3.000.000 |
|
3.000.000 |
| II.
Kapitalrücklage |
|
|
90.562.193 |
|
88.862.193 |
| III.
Gewinnrücklagen |
|
|
|
|
|
| 1. gesetzliche
Rücklage |
|
300.000 |
|
|
300.000 |
| 2. andere
Gewinnrücklagen |
|
9.410.911 |
|
|
9.410.911 |
|
|
|
9.710.911 |
|
9.710.911 |
| IV.
Jahresüberschuss |
|
|
- |
|
- |
|
|
|
|
103.273.104 |
101.573.104 |
| B.
Versicherungstechnische Rückstellungen |
|
|
|
|
|
| I.
Beitragsüberträge |
|
|
19.774.165 |
|
21.204.847 |
| II.
Deckungsrückstellung |
|
|
|
|
|
| 1. Bruttobetrag |
|
5.271.860.307 |
|
|
5.162.209.985 |
| 2. davon ab: Anteil
für das in Rückdeckung gegebene
Versicherungsgeschäft |
|
1.128.320.627 |
|
|
1.111.039.269 |
|
|
|
4.143.539.679 |
|
4.051.170.716 |
| III. Rückstellung
für noch nicht abgewickelte
Versicherungsfälle |
|
|
3.632.617 |
|
3.473.807 |
| IV. Rückstellung
für erfolgsabhängige und
erfolgsunabhängige
Beitragsrückerstattung |
|
|
104.528.014 |
|
106.079.047 |
|
|
|
|
4.271.474.475 |
4.181.928.417 |
| C.
Versicherungstechnische Rückstellungen im
Bereich der Lebensversicherung, soweit das
Anlagerisiko von den Versicherungsnehmern getragen
wird |
|
|
|
|
|
| I.
Deckungsrückstellung |
|
|
36.576.249 |
|
31.497.244 |
| II. Übrige
versicherungstechnische Rückstellungen |
|
|
2.708.101 |
|
2.296.980 |
|
|
|
|
39.284.350 |
33.794.224 |
| D. Andere
Rückstellungen |
|
|
|
|
|
| Sonstige
Rückstellungen |
|
|
150.517 |
|
147.944 |
|
|
|
|
150.517 |
147.944 |
| E.
Depotverbindlichkeiten aus dem in Rückdeckung
gegebenen Versicherungsgeschäft |
|
|
|
660.987.358 |
643.706.000 |
| davon
gegenüber: verbundenen Unternehmen 660.987.358
(643.706.000) € |
|
|
|
|
|
| F. Andere
Verbindlichkeiten |
|
|
|
|
|
| I. Verbindlichkeiten aus
dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft
gegenüber: |
|
|
|
|
|
| 1.
Versicherungsnehmern |
|
46.138.064 |
|
|
45.240.488 |
| 2.
Versicherungsvermittlern |
|
1.056.426 |
|
|
390.712 |
| davon gegenüber:
verbundenen Unternehmen 86.041 (110.454) € |
|
|
|
|
|
|
|
|
47.194.490 |
|
45.631.200 |
| II.
Abrechnungsverbindlichkeiten aus dem
Rückversicherungsgeschäft |
|
|
3.521.424 |
|
3.181.450 |
| davon
gegenüber: verbundenen Unternehmen 3.521.424
(3.181.450) € |
|
|
|
|
|
| III. Sonstige
Verbindlichkeiten |
|
|
18.406.236 |
|
20.792.269 |
| davon: aus Steuern - (-)
€ |
|
|
|
|
|
|
gegenüber verbundenen Unternehmen 3.324.677
(4.036.654) € |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
69.122.151 |
69.604.919 |
| G.
Rechnungsabgrenzungsposten |
|
|
|
2.554.250 |
2.908.217 |
| Summe der Passiva |
|
|
|
5.146.846.204 |
5.033.662.825 |
Bestätigung des Verantwortlichen Aktuars
Es wird bestätigt, dass die in der Bilanz unter dem
Posten B.II. und dem Posten C.I. der Passiva eingestellte
Deckungsrückstellung unter Beachtung des § 341f
HGB sowie unter Beachtung der auf Grund des § 235
Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 bis 7 VAG erlassenen
Rechtsverordnung berechnet worden ist; für den
Altbestand im Sinne des § 336 in Verbindung mit §
233 Absatz 3 Satz 2 VAG ist die Deckungsrückstellung
nach dem zuletzt am 5. Januar 2024 genehmigten
Geschäftsplan berechnet worden.
Düsseldorf, 27. Februar
2024
Dr.
Siegfried Nobel
Bestätigung des Treuhänders
Ich bestätige hiermit entsprechend § 128
Absatz 5 VAG, dass die im Vermögensverzeichnis
aufgeführten Vermögensanlagen den gesetzlichen
und aufsichtsbehördlichen Anforderungen
gemäß angelegt und vorschriftsmäßig
sichergestellt sind.
Düsseldorf, 27. Februar
2024
Andreas
Sadlowski
Gewinn-
und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31.
Dezember 2023
|
|
€ |
€ |
€ |
Vorjahr
€ |
| I.
Versicherungstechnische Rechnung |
|
|
|
|
| 1.
Verdiente Beiträge für eigene Rechnung |
|
|
|
|
| a)
Gebuchte Bruttobeiträge |
153.037.719 |
|
|
169.295.000 |
| b)
Abgegebene Rückversicherungsbeiträge |
25.848.980 |
|
|
24.592.368 |
|
|
|
127.188.739 |
|
144.702.632 |
| c)
Veränderung der
Bruttobeitragsüberträge |
1.430.682 |
|
|
1.577.075 |
|
|
|
1.430.682 |
|
1.577.075 |
|
|
|
|
128.619.421 |
146.279.706 |
| 2.
Beiträge aus der Brutto-Rückstellung
für Beitragsrückerstattung |
|
|
724.172 |
607.520 |
| 3.
Erträge aus Kapitalanlagen |
|
|
|
|
| a)
Erträge aus Beteiligungen |
|
321.425 |
|
- |
|
davon: aus verbundenen Unternehmen 161.425 (-)
€ |
|
|
|
|
| b)
Erträge aus anderen Kapitalanlagen |
|
166.648.008 |
|
102.555.786 |
|
davon: aus verbundenen Unternehmen 2.778 (5.001)
€ |
|
|
|
|
| c)
Erträge aus Zuschreibungen |
|
57.532 |
|
- |
| d)
Gewinne aus dem Abgang von Kapitalanlagen |
|
4.378.754 |
|
80.720.038 |
| e)
Erträge aus Gewinngemeinschaften,
Gewinnabführungs- und
Teilgewinnabführungsverträgen |
|
3.874.606 |
|
3.411.198 |
|
|
|
|
175.280.325 |
186.687.021 |
| 4.
Nicht realisierte Gewinne aus Kapitalanlagen |
|
|
7.000.029 |
4.890.229 |
| 5.
Sonstige versicherungstechnische Erträge
für eigene Rechnung |
|
|
3.917.640 |
5.056.145 |
| 6.
Aufwendungen für Versicherungsfälle
für eigene Rechnung |
|
|
|
|
| a)
Zahlungen für Versicherungsfälle |
|
|
|
|
| aa)
Bruttobetrag |
153.548.407 |
|
|
136.112.616 |
| bb)
Anteil der Rückversicherer |
19.272.770 |
|
|
17.679.416 |
|
|
|
134.275.637 |
|
118.433.200 |
| b)
Veränderung der Rückstellung für noch
nicht abgewickelte Versicherungsfälle |
|
158.809 |
|
634.269 |
|
|
|
|
134.434.446 |
119.067.469 |
| 7.
Veränderung der übrigen
versicherungstechnischen
Netto-Rückstellungen |
|
|
|
|
| a)
Deckungsrückstellung |
|
|
|
|
| aa)
Bruttobetrag |
|
-115.140.448 |
|
-129.314.632 |
| bb)
Anteil der Rückversicherer |
|
-21.088.107 |
|
-15.866.064 |
|
|
|
|
-94.052.341 |
-113.448.568 |
| 8.
Aufwendungen für erfolgsabhängige und
erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung
für eigene Rechnung |
|
|
2.132.000 |
5.846.077 |
| 9.
Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb
für eigene Rechnung |
|
|
|
|
| a)
Abschlussaufwendungen |
1.253.618 |
|
|
1.573.517 |
| b)
Verwaltungsaufwendungen |
4.838.735 |
|
|
5.204.556 |
|
|
|
6.092.352 |
|
6.778.073 |
| c)
davon ab: Erhaltene Provisionen und
Gewinnbeteiligungen aus dem in Rückdeckung
gegebenen Versicherungsgeschäft |
|
2.688.669 |
|
1.705.890 |
|
|
|
|
3.403.684 |
5.072.184 |
| 10.
Aufwendungen für Kapitalanlagen |
|
|
|
|
| a)
Aufwendungen für die Verwaltung von
Kapitalanlagen, Zinsaufwendungen und sonstige
Aufwendungen für die Kapitalanlagen |
|
6.373.689 |
|
6.440.825 |
| b)
Abschreibungen auf Kapitalanlagen |
|
18.899.840 |
|
36.670.095 |
| c)
Verluste aus dem Abgang von Kapitalanlagen |
|
32.610.888 |
|
17.061.152 |
|
|
|
|
57.884.417 |
60.172.072 |
| 11.
Nicht realisierte Verluste aus Kapitalanlagen |
|
|
3.051.876 |
9.359.574 |
| 12.
Sonstige versicherungstechnische Aufwendungen
für eigene Rechnung |
|
|
25.290.309 |
25.533.007 |
| 13.
Versicherungstechnisches Ergebnis für eigene
Rechnung |
|
|
-4.707.486 |
5.021.673 |
| II.
Nichtversicherungstechnische Rechnung |
|
|
|
|
| 1.
Sonstige Erträge |
|
1.320.333 |
|
707.186 |
| 2.
Sonstige Aufwendungen |
|
3.656.338 |
|
4.800.335 |
|
|
|
|
-2.336.005 |
-4.093.150 |
| 3.
Ergebnis der normalen
Geschäftstätigkeit |
|
|
-7.043.491 |
928.523 |
| 4.
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag |
|
-1.819.471 |
|
-771.477 |
|
davon: Organschaftsumlage -2.115.000 (-1.211.350)
€ |
|
|
|
|
| 5.
Sonstige Steuern |
|
54.602 |
|
- |
| 6.
Erträge aus Verlustübernahme |
|
|
5.278.622 |
- |
| 7.
Aufgrund einer Gewinngemeinschaft, eines
Gewinnabführungs- oder eines
Teilgewinnabführungsvertrages abgeführte
Gewinne |
|
|
- |
1.700.000 |
| 8.
Jahresüberschuss |
|
|
- |
- |
Anhang
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Allgemeines
Wir weisen jede Zahl und Summe jeweils kaufmännisch
gerundet aus.
Kapitalanlagen
Die Anteile an verbundenen Unternehmen haben wir mit den
Anschaffungskosten bzw. mit den ihnen beizulegenden
niedrigeren Wertansätzen bewertet. Abschreibungen
haben wir gemäß § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB
vorgenommen. Zuschreibungen gemäß § 253
Abs. 5 Satz 1 HGB erfolgten höchstens bis zu den
Anschaffungskosten, sofern der Grund für den
niedrigeren Wertansatz aus früheren
Geschäftsjahren entfallen ist.
Ausleihungen an verbundene Unternehmen, Hypotheken-,
Grundschuld- und Rentenschuldforderungen, Zeropapiere sowie
Schuldscheinforderungen haben wir zu Anschaffungskosten
bewertet. Liegt eine voraussichtlich dauerhafte
Wertminderung vor, so werden diese mit dem Zeitwert
bewertet. Differenzbeträge zwischen den
Anschaffungskosten und dem Rückzahlungsbetrag haben
wir jährlich unter Anwendung der
kapitalmarktabhängigen Effektivzinsmethode
amortisiert. Bei Endfälligkeit entsprechen die
Bilanzwerte den Nennwerten. Die Namensschuldverschreibungen
sind dagegen mit dem Nennbetrag bewertet. Agio- und
Disagiobeträge haben wir durch aktive und passive
Rechnungsabgrenzung über die Laufzeit der
Namensschuldverschreibungen verteilt. Abschreibungen haben
wir gemäß § 341b Abs. 1 HGB in Verbindung
mit § 253 Abs. 3 Satz 6 HGB nach dem gemilderten
Niederstwertprinzip vorgenommen. Wertberichtigungen haben
wir in ausreichender Höhe gebildet.
Anteile an Investmentvermögen, andere nicht
festverzinsliche Wertpapiere, Inhaberschuldverschreibungen
und andere festverzinsliche Wertpapiere haben wir zu
Anschaffungskosten angesetzt. Sie sind mit einem
niedrigeren Börsenkurs, Rücknahmepreis
beziehungsweise dem beizulegenden Wert oder einem
entsprechenden Renditekurs bewertet, soweit die wie
Anlagevermögen gehaltenen Wertpapiere einer
dauerhaften und die wie Umlaufvermögen geführten
Wertpapiere auch einer vorübergehenden Wertminderung
unterliegen. Für die Berechnung des beizulegenden
Werts von Anteilen an Spezial-Investmentvermögen
folgen wir dem fachlichen Hinweis des IDW
Versicherungsfachausschusses zur handelsrechtlichen
Bewertung von Kapitalanlagen bei Versicherungsunternehmen
nach § 341b HGB (IDW RS VFA 2). Der beizulegende Wert
eines Anteilsscheins an einem Spezialfonds ergibt sich zum
Zeitpunkt der Abschreibung aus der Summe der im Rahmen der
Durchschau ermittelten beizulegenden Werte seiner
Vermögensgegenstände und Schulden, geteilt durch
die Anzahl der Anteilscheine. Dieser beizulegende Wert wird
um potenzielle Zugänge fortgeschrieben. Bei
Rentenbeständen kommt als Vereinfachungsverfahren die
Nominalwertmethode zum Einsatz, sofern die
durchschnittlichen Anschaffungskosten der Schuldtitel im
Fonds nicht über oder wesentlich unter den Nennwerten
liegen. Ansonsten werden anstatt des Nominalwertes die
fortgeführten Anschaffungskosten der Renten nach IFRS
angesetzt. Liegt bei einem Rentenbestand eine dauerhafte
Wertminderung aufgrund von Bonitätsproblemen des
Emittenten vor, so wird der Marktwert als beizulegender
Wert angesetzt. Wir haben von der Wahlmöglichkeit des
§ 341b Abs. 2 HGB Gebrauch gemacht, nach dem die zur
dauernden Vermögensanlage bestimmten Wertpapiere nach
den für Anlagevermögen geltenden Vorschriften
bewertet werden können. Zuschreibungen nehmen wir
gemäß § 253 Abs. 5 Satz 1 HGB
höchstens bis zu den (fortgeführten)
Anschaffungskosten vor. Aus Vorsichtsgründen stellt
der Marktwert die Obergrenze für unsere Zuschreibung
dar. Liegt der Buchwert über dem Marktwert und unter
dem beizulegenden Wert, erfolgt daher keine
Zuschreibung.
Derivate haben wir grundsätzlich zu den
Anschaffungskosten oder zu ihrem niedrigeren beizulegenden
Zeitwert am Bilanzstichtag bewertet. Ein
Verpflichtungsüberhang wird durch die Bildung einer
Drohverlustrückstellung berücksichtigt. Bei der
Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte haben wir die
Marktwerte am Bilanzstichtag herangezogen. Sofern keine
Börsenkurse vorliegen, ergibt sich der beizulegende
Zeitwert nach marktkonformen Bewertungsmethoden. Die
Bewertung von Swaptions erfolgt nach dem
Black-Scholes-Optionspreismodell. Anfallende Aufwendungen
und Erträge wurden miteinander verrechnet.
Die Einlagen bei Kreditinstituten haben wir mit den
Nennwerten angesetzt.
Die anderen Kapitalanlagen haben wir zu
Anschaffungskosten, vermindert um Abschreibungen
gemäß § 341b HGB in Verbindung mit §
253 Abs. 3 HGB nach dem gemilderten Niederstwertprinzip
bewertet. Die Einlagen im Cash Pool haben wir zum Nennwert
bilanziert.
Die Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von
Inhabern von Lebensversicherungspolicen haben wir mit dem
Zeitwert bewertet.
Zeitwertermittlung
Die Zeitwertermittlung der Kapitalanlagen haben wir wie
folgt vorgenommen:
| • |
Anteile an verbundenen
Unternehmen haben wir nach einem Ertragswertverfahren
bewertet; in Einzelfällen haben wir zum Buchwert
bzw. anteiligen Eigenkapital bewertet.
|
| • |
Ausleihungen an verbundene
Unternehmen haben wir, soweit sie einem festen
Zinssatz unterliegen, auf der Grundlage
adäquater Spreads und Zinsstrukturkurven
bewertet.
|
| • |
Anteile an
Investmentvermögen, Inhaberschuldverschreibungen
und andere festverzinsliche Wertpapiere haben wir mit
dem Börsenkurswert beziehungsweise
Rücknahmepreis zum Bilanzstichtag bewertet.
|
| • |
Hypotheken,
Namensschuldverschreibungen, Schuldscheinforderungen
und Darlehen und nicht börsenfähige
Genussscheine haben wir auf der Grundlage
adäquater Zinsstrukturkurven bewertet.
|
| • |
Bei Rentenpapieren ohne
Börsenmarktplatz zinsen wir die erwarteten
Cashflows ab. Den Abzinsungssatz haben wir mittels
Zinsstrukturkurve und risikoadäquater
Zuschläge ermittelt. Ausgehend von der
Euro-Swap-Kurve werden hierbei Spreads in
Abhängigkeit von Emittent, Laufzeit und Rating
zugeschlagen. Diese Spreads werden in
Auskunftssystemen wie Bloomberg zur Verfügung
gestellt und leiten sich aus beobachteten
Transaktionen von Inhaberpapieren am Markt ab.
|
| • |
Bei den Rentenpapieren, die
über einen Börsenplatz handelbar sind,
haben wir die Marktpreise im Wesentlichen von einem
Indexanbieter bezogen, der verschiedene Kursquellen
zusammenfasst.
|
| • |
Derivate haben wir mit dem
Börsenkurs oder alternativ mit marktkonformen
Bewertungsmethoden bewertet.
|
| • |
Den Bestand aus dem Cash Pooling
haben wir zum Buchwert bewertet.
|
| • |
Genussscheine bewerten wir mit
Börsenkurswerten oder anhand von Referenzkursen
bzw. mittels der Present-Value-Methode unter
Berücksichtigung von Spreads.
|
| • |
Bei allen übrigen, nicht
einzeln erwähnten Kapitalanlagen entspricht der
Zeitwert dem Buchwert.
|
Forderungen
Wir bilanzieren Forderungen grundsätzlich zum
Nennwert, gegebenenfalls abzüglich geleisteter
Tilgungen und unter Abzug von Einzelwertberichtigungen.
Bei Forderungen an Versicherungsnehmer gibt es ein
allgemeines Kreditrisiko. Hier nehmen wir pauschale
Wertberichtigungen vor.
Übrige Aktiva
Wir haben die nicht einzeln erwähnten Aktivwerte
mit den Nominalbeträgen angesetzt, soweit sie nicht um
zulässige Wertberichtigungen vermindert wurden.
Beitragsüberträge
Die Beitragsüberträge haben wir nach
Maßgabe des Jahrestages für jeden
Versicherungsvertrag einzeln oder mittels
ordnungsgemäßer Schätzung ermittelt; die
einschlägigen steuerlichen Vorschriften haben wir
beachtet.
Deckungsrückstellung
Für das selbst verwaltete
Versicherungsgeschäft haben wir die
Deckungsrückstellung nach den handels- und
aufsichtsrechtlichen Vorschriften ermittelt. Wir haben
zukünftige Kosten implizit berücksichtigt. Die
Teile der Deckungsrückstellung, für die der Kunde
das Anlagerisiko trägt, haben wir einzelvertraglich
berechnet. Dazu haben wir die retrospektive Methode
angewendet. Die vorhandenen Anteilseinheiten haben wir
dabei zum Zeitwert am Bilanzstichtag bewertet. Ansonsten
haben wir die prospektive Methode angewendet.
Wenn es erforderlich war, haben wir für
beitragsfreie Versicherungen eine
Verwaltungskostenrückstellung in die
Deckungsrückstellung eingestellt.
Die Deckungsrückstellung haben wir nach den
Rechnungslegungsvorschriften auf den
Mindestrückkaufswert aufgefüllt. Diese
Auffüllungsbeträge haben wir als Forderungen
gegenüber Versicherungsnehmern aktiviert.
Die einmaligen Abschlussaufwendungen beitragspflichtiger
Versicherungen haben wir durch Zillmerung
berücksichtigt.
Die Zillmersätze betrugen in Abhängigkeit von
der Größe des versicherten Kollektivs 0 ‰
bis 40 ‰ der Beitragssumme. Für die
Tarifgenerationen seit 2015 gilt ein Höchstzillmersatz
von 25 ‰.
Bei Tarifen, die eine Verteilung der
Abschlussvergütungen über die Laufzeit des
Vertrags vorsehen, haben wir die Deckungsrückstellung
nicht gezillmert.
Für Versicherungen des Altbestandes im Sinne von
§ 336 VAG in Verbindung mit § 233 Ziffer 4 und
Ziffer 3 Satz 2 VAG haben wir die Deckungsrückstellung
nach Maßgabe der geltenden Geschäftspläne
berechnet. Geschäftsplanänderungen, die
beantragt, aber noch nicht genehmigt sind, haben wir
berücksichtigt.
Für den Neubestand haben wir die
Deckungsrückstellung nach den Grundsätzen
gemäß § 143 VAG bestimmt.
Für die Versicherungsbestände haben wir im
Wesentlichen folgende Rechnungsgrundlagen für die
Berechnung der Deckungsrückstellung verwendet:
|
|
Rechnungszins |
Sterbetafel |
|
Versicherungsbestand |
|
|
|
Rentenversicherungen |
|
|
| bis
2003 |
3,25 % |
DAV Sterbetafel 1994 R
1 |
|
|
3,25 % |
DAV Sterbetafel 2004 R
2 |
| bis
2006 |
2,75 % |
DAV Sterbetafel 2004 R
2 |
| bis
2011 |
2,25 % |
DAV Sterbetafel 2004 R
2 |
|
|
2,25 % |
Sterbetafel EL 2004 R |
| bis
2014 |
1,75 % |
Sterbetafel EL 2004 R |
|
1 Männer und Frauen mit
Altersverschiebung |
|
|
|
2 Aggregat mit Trendansatz zur
Berücksichtigung der Sterblichkeitsverbesserung,
Männer und Frauen |
|
|
Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen:
während der Anwartschaft:
| • |
Tafeln DAV 1997 I, RI, TI,
Sterbetafeln DAV 1994 T
|
| • |
Tafeln DAV 1997 I, RI, TI,
Sterbetafeln HVL 2007 T
|
| • |
Tafeln ERL 2009 IX, DAV 1997 RI,
TI, Sterbetafeln HVL 2007T
|
während des Leistungsbezugs:
| • |
Tafeln ERL2021IR_15214,
ERL2021IT_15313
|
| • |
Tafeln ERL2021IR_15214,
ERL2021IT_15313
|
| • |
Tafeln ERL2021IR_15214,
ERL2021IT_15313
|
Auf die jeweiligen Rechnungszinsen entfallen die
folgenden Anteile an der Deckungsrückstellung des
selbst abgeschlossenen Geschäfts:
|
Rechnungszins |
Anteil an der Deckungsrückstellung |
|
<= 1,25 % |
1,82 % |
| 1,75
% |
3,98 % |
| 2,25
% |
15,38 % |
| 2,75
% |
15,76 % |
| 3,25
% |
63,06 % |
In den Angaben zu den Zinsgenerationen sind die
jeweiligen Zusatzreserven (Zinszusatzreserve und
Zinsverstärkung) enthalten. Insgesamt machen die
Zusatzreserven 14,9 % der Deckungsrückstellung
aus.
Für den Altbestand haben wir eine zinsinduzierte
zusätzliche Deckungsrückstellung aufgebaut. Wir
sind dabei den Hinweisen der BaFin zu
Zinsverstärkungen bei deregulierten Pensionskassen aus
dem GDV-Rundschreiben 1445/2015 vom 23. Juli 2015 gefolgt.
Abweichend vom Referenzzins haben wir einen höheren
Bewertungszins auf der Grundlage der
20-Jahres-Zinsswap-Sätze mit einem Aufschlag von 75
Basispunkten herangezogen. Damit ergab sich ein
Bewertungszins in Höhe von 1,67 %.
Für Versicherungen des Altbestandes, deren
Rechnungszins über dem Bewertungszins lag, haben wir
eine Zinsverstärkung gebildet. Diese haben wir
weiterhin ohne Ansatz von Storno- und
Kapitalabfindungswahrscheinlichkeiten berechnet. Sie betrug
zum Ende des Geschäftsjahres 644,8 Mio. €
(Vorjahr: 653,4 Mio. €).
Der Referenzzinssatz im Sinne des § 5 Abs. 4 der
Deckungsrückstellungsverordnung (DeckRV) lag bei 1,57
%. Wir haben ihn gemäß der 2018 geänderten
Fassung, der "Korridor-Methode", des § 5 Abs. 3 dieser
Verordnung ermittelt.
Für Versicherungen des Neubestandes, deren
Rechnungszins über dem Referenzzinssatz lag, haben wir
die entsprechende Zinszusatzreserve gestellt. Die
Zinszusatzreserve ist Teil der Deckungsrückstellung
und beträgt 137,9 Mio. € (Vorjahr: 137,6 Mio.
€). Dabei haben wir Storno- und
Kapitalabfindungswahrscheinlichkeiten berücksichtigt
unter Beachtung der Erläuterung der BaFin zur
Berechnung der Zinszusatzreserve vom 5. Oktober 2016.
Wir haben die Zinszusatzreserve in der gesetzlich
vorgeschriebenen und benötigten Höhe
gestellt.
Für einzelne Teilbestände haben sich die
Risiken aus Sterblichkeit und Invalidität
verändert. Wenn die Tafeln, die bei Vertragsabschluss
galten, keine ausreichenden Sicherheiten mehr enthalten,
haben wir zusätzliche Deckungsrückstellungen
gestellt. Dabei haben wir die Veränderungen der
Risikoverläufe in ausreichender Weise
berücksichtigt.
Wir haben die gestiegene Lebenserwartung bei
Rentenversicherungen mit Rechnungszins von 3,25 %
berücksichtigt. Dazu haben wir die
Deckungsrückstellung, die mit den Rechnungsgrundlagen
der Beitragskalkulation ermittelt wurde, erhöht. Bei
der Ermittlung dieser Beträge haben wir
Vergleichswerte für Deckungsrückstellungen auf
Basis der Tafeln DAV 2004 R-Bestand und DAV 2004 B-20
angewandt. Zudem haben wir die vertragliche
Reserveprämie sowie den vertraglichen Rechnungszins
berücksichtigt. So haben wir eine zusätzliche
Bilanzdeckungsrückstellung von 136,5 Mio. €
(Vorjahr: 131,2 Mio. €) ermittelt.
Die Deckungsrückstellung der zugeteilten
Anlageversicherungen und Zusatzrenten aus der
Überschussbeteiligung haben wir nach denselben
Grundlagen berechnet wie die Deckungsrückstellung der
zugehörigen Versicherung.
Für das nicht selbst verwaltete
Konsortialgeschäft gelten die Tarife und aktuariellen
Grundsätze der Konsortialführer. Danach haben wir
die Deckungsrückstellung für dieses Geschäft
berechnet. Die Zinsverstärkung im Altbestand haben
wir, wie im selbst geführten Geschäft, mit einem
Bewertungszins von 1,67 % ermittelt. Im Neubestand haben
wir den Referenzzins von 1,57 % verwandt.
Innerhalb des Bestandes unter fremder Federführung
stehender Konsortialverträge kamen aufgrund von
Übertragungen Tarife zur Anwendung, deren
Beiträge auf der Grundlage eines Zinsfußes
berechnet wurden, der höher als der zum
Übertragungszeitpunkt gültige
Höchstrechnungszins war. Die Deckungsrückstellung
zu diesen Verträgen haben wir unter Beibehaltung des
tariflichen Reservebeitrags mit dem dann maßgeblichen
niedrigeren Rechnungszins berechnet.
Wir haben Auswirkungen aus laufenden Prozessen zeitnah
beurteilt und bewertet.
Rückstellungen für noch nicht abgewickelte
Versicherungsfälle
Die Rückstellung für noch nicht abgewickelte
Versicherungsfälle und Rückkäufe
berücksichtigt die zu erwartende Leistung einzeln.
Für bis zur Bestandsfeststellung noch nicht bekannte
Versicherungsfälle haben wir eine
Spätschadenrückstellung unter Beachtung von
§ 341g Abs. 1 und 2 HGB sowie gemäß §
26 Abs. 1 RechVersV gebildet. Die Position enthält
ferner die Rückstellung für
Schadenregulierungskosten.
Rückstellung für
Beitragsrückerstattung
Für die Schlussüberschussanteile zu
Rentenversicherungen haben wir den
Schlussüberschussanteilfonds innerhalb der
Rückstellung für Beitragsrückerstattung
gebildet. Diesen haben wir nach den handelsrechtlichen
Vorschriften berechnet.
Die Berechnung erfolgte einzelvertraglich
gemäß den Regelungen in § 28 RechVersV. Der
dabei verwendete Zinsfuß beträgt 0,3 %. Die
angewandten Sterbewahrscheinlichkeiten entsprachen den
Beobachtungen in einem vergleichbaren Versicherungsbestand
der ERGO Lebensversicherung. Wir rechneten
Stornowahrscheinlichkeiten nicht explizit ein, sondern
berücksichtigten sie durch einen Zuschlag von bis zu 2
% zum Rechnungszinsfuß. Für Rentenversicherungen
mit der Sterbetafel DAV 2004 R berechneten wir den
Schlussüberschussanteilfonds mithilfe des im
Berechnungszeitpunkt erreichten Wertes der
Schlussüberschussbeteiligung.
Für die
Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen haben wir bei
der Berechnung des Schlussüberschussanteilfonds die
Höhe der im Berechnungszeitpunkt erreichten
Anwartschaft auf den Schlussüberschussanteil zugrunde
gelegt. Für Versicherungen des Altbestandes im Sinne
von § 336 VAG in Verbindung mit § 233 Ziffer 4
und Ziffer 3 Satz 2 VAG haben wir den
Schlussüberschussanteilfonds nach den geltenden
Geschäftsplänen berechnet.
Anteile der Rückversicherer
Die Anteile der Rückversicherer für das selbst
abgeschlossene wie für das in Rückdeckung
übernommene Geschäft an den Bilanzpositionen
Beitragsüberträge, Deckungsrückstellung,
Rückstellung für noch nicht abgewickelte
Versicherungsfälle, sonstige versicherungstechnische
Rückstellungen und für die
versicherungstechnischen Rückstellungen von
Lebensversicherungen, bei denen das Anlagerisiko von den
Versicherungsnehmern getragen wird, sind nach Maßgabe
der Rückversicherungsverträge ermittelt
worden.
Konsortialgeschäft
Bei Konsortialverträgen, zu denen uns die
Bilanzangaben der führenden Versicherer nicht
rechtzeitig vorlagen, haben wir die entsprechenden
Positionen durch geeignete Schätzverfahren
ermittelt.
Andere Rückstellungen
Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als
einem Jahr bilanzieren wir gemäß § 253 Abs.
2 HGB mit ihrem Erfüllungsbetrag und diskontiert.
Im Zusammenhang mit der Passivierung von langfristigen
Rückstellungen wurden in der Gewinn- und
Verlustrechnung die ermittelten Barwerte des
Erfüllungsbetrages der Rückstellungen für
die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen unter den
sonstigen Aufwendungen ausgewiesen (Nettomethode). Die
entsprechenden Abzinsungssätze lagen per 30. November
2023 zwischen 1,00 % und 1,49 % und entsprachen dem von der
Deutschen Bundesbank veröffentlichten
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben
Jahre für angenommene Restlaufzeiten bis zu zehn
Jahren.
Die Rückstellungen mit einer Laufzeit bis zu einem
Jahr setzen wir gemäß § 253 Abs. 1 HGB mit
dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrag an.
Übrige Passiva
Die nicht einzeln erwähnten Passivwerte haben wir -
soweit bekannt - mit den Nominalbeträgen, ansonsten
mit den erwarteten Erfüllungsbeträgen
bewertet.
Latente Steuern
Es besteht gewerbe- und körperschaftsteuerliche
Organschaft zur ERGO Group AG. Die ERGO Group AG als
Organträgerin hat in Ausübung des Wahlrechtes
nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB im Geschäftsjahr
aktive latente Steuern bilanziert.
Bilanzierungsstetigkeit
Soweit nicht anders erläutert, haben wir die auf
den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden unverändert
beibehalten.
Erläuterungen der Bilanz: Aktivseite
Entwicklung der Aktivposten A.I. und A.II im
Geschäftsjahr 2023
|
Aktivposten |
Bilanzwerte Vorjahr
Tsd. € |
Zugänge
Tsd. € |
Umbuchungen
Tsd. € |
Abgänge
Tsd. € |
Zuschreibungen
Tsd. € |
Abschreibungen
Tsd. € |
| A.
I. Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und
Beteiligungen |
|
|
|
|
|
|
| 1.
Anteile an verbundenen Unternehmen |
80.305 |
40.188 |
- |
636 |
- |
51 |
| 2.
Ausleihungen an verbundene Unternehmen |
375 |
- |
- |
250 |
- |
- |
| 3.
Beteiligungen |
11.910 |
2.150 |
- |
- |
- |
1.057 |
| 4.
Summe A I. |
92.590 |
42.338 |
- |
886 |
- |
1.108 |
| A.
II. Sonstige Kapitalanlagen |
|
|
|
|
|
|
| 1.
Aktien, Anteile oder Aktien an
Investmentvermögen und andere nicht
festverzinsliche Wertpapiere |
1.934.265 |
83.281 |
- |
458.687 |
1 |
17.792 |
| 2.
Inhaberschuldverschreibungen und andere
festverzinsliche Wertpapiere |
1.582.851 |
776.509 |
- |
452.486 |
- |
- |
| 3.
Hypotheken-, Grundschuld- und
Rentenschuldforderungen |
152.497 |
2.415 |
- |
4.362 |
- |
- |
| 4.
Sonstige Ausleihungen |
|
|
|
|
|
|
| a)
Namensschuldverschreibungen |
808.833 |
48.684 |
- |
69.271 |
- |
- |
| b)
Schuldscheinforderungen und Darlehen |
237.828 |
193.260 |
- |
16.918 |
- |
- |
| 5.
Einlagen bei Kreditinstituten |
106.100 |
- |
- |
36.500 |
- |
- |
| 6.
Andere Kapitalanlagen |
4.334 |
12799 |
- |
- |
56 |
- |
| 7.
Summe A II. |
4.826.708 |
1.116.947 |
- |
1.038.225 |
58 |
17.792 |
|
Insgesamt |
4.919.299 |
1.159.285 |
- |
1.039.111 |
58 |
18.900 |
↓↓↓ ↓↓↓ ↓↓↓
↓↓↓ ↓↓↓ ↓↓↓
↓↓↓ ↓↓↓ ↓↓↓
↓↓↓ ↓↓↓ ↓↓↓
↓↓↓ ↓↓↓ ↓↓↓
↓↓↓ ↓↓↓ ↓↓↓
↓↓↓ ↓↓↓ ↓↓↓
↓↓↓ ↓↓↓ ↓↓↓
↓↓↓ ↓↓↓
↓↓↓
|
Aktivposten |
Bilanzwerte Geschäftsjahr
Tsd. € |
| A.
I. Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und
Beteiligungen |
|
| 1.
Anteile an verbundenen Unternehmen |
119.805 |
| 2.
Ausleihungen an verbundene Unternehmen |
125 |
| 3.
Beteiligungen |
13.003 |
| 4.
Summe A I. |
132.933 |
| A.
II. Sonstige Kapitalanlagen |
|
| 1.
Aktien, Anteile oder Aktien an
Investmentvermögen und andere nicht
festverzinsliche Wertpapiere |
1.541.067 |
| 2.
Inhaberschuldverschreibungen und andere
festverzinsliche Wertpapiere |
1.906.874 |
| 3.
Hypotheken-, Grundschuld- und
Rentenschuldforderungen |
150.550 |
| 4.
Sonstige Ausleihungen |
|
| a)
Namensschuldverschreibungen |
788.246 |
| b)
Schuldscheinforderungen und Darlehen |
414.170 |
| 5.
Einlagen bei Kreditinstituten |
69.600 |
| 6.
Andere Kapitalanlagen |
17.190 |
| 7.
Summe A II. |
4.887.697 |
|
Insgesamt |
5.020.630 |
A. Kapitalanlagen
I. Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und
Beteiligungen
Aufstellung des Anteilsbesitzes gemäß §
285 Nr. 11 und 11a HGB
|
Firma und Sitz |
%-Anteil am Kapital unmittelbar |
%-Anteil am Kapital mittelbar |
Eigenkapital
1
in Tsd. € |
Jahresergebnis
1
in Tsd. € |
|
Inland |
|
|
|
|
|
Earlybird DWES Fund VII GmbH & Co. KG, |
|
2,14 |
146.810 |
-13.293 |
|
München |
|
|
|
|
| ERGO
Private Capital Pensionskasse GmbH, |
100,00 |
|
74.293 |
|
|
Düsseldorf
2 |
|
|
|
|
| ERGO
Private Capital Zweite GmbH & Co. KG,
Düsseldorf |
4,50 |
|
110.548 |
-3.869 |
|
Ausland |
|
|
|
|
| FREE
MOUNTAIN SYSTEMS S.L., Madrid |
|
62,00 |
113.395 |
1.150 |
1 Die Angaben beziehen sich auf den letzten
verfügbaren Jahresabschluss.
2 Es besteht ein Gewinnabführungsvertrag
mit der ERGO Pensionskasse AG, Düsseldorf.
Zeitwerte der Kapitalanlagen
Die Bewertungsmethoden sind im Anhang unter den
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden beschrieben.
|
|
Bilanzwert
Tsd. € |
Zeitwert
Tsd. € |
Bewertungsdifferenz
Tsd. € |
| I.
Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und
Beteiligungen |
|
|
|
| 1.
Anteile an verbundenen Unternehmen |
119.805 |
136.873 |
17.068 |
| 2.
Ausleihungen an verbundene Unternehmen |
125 |
122 |
-3 |
| 3.
Beteiligungen |
13.003 |
13.003 |
- |
| II.
Sonstige Kapitalanlagen |
|
|
|
| 1.
Aktien, Anteile oder Aktien an
Investmentvermögen und andere nicht
festverzinsliche Wertpapiere |
1.541.067 |
1.378.773 |
-162.295 |
| 2.
Inhaberschuldverschreibungen und andere
festverzinsliche Wertpapiere |
1.906.874 |
1.723.179 |
-183.695 |
| 3.
Hypotheken-, Grundschuld- und
Rentenschuldforderungen |
150.550 |
121.434 |
-29.117 |
| 4.
Sonstige Ausleihungen |
|
|
|
| a)
Namensschuldverschreibungen
1 |
797.457 |
745.861 |
-51.596 |
| b)
Schuldscheinforderungen und Darlehen |
414.170 |
410.674 |
-3.497 |
| 5.
Einlagen bei Kreditinstituten |
69.600 |
69.600 |
- |
| 6.
Andere Kapitalanlagen |
17.190 |
17.219 |
30 |
|
Insgesamt
1 |
5.029.842 |
4.616.738 |
-413.104 |
1 unter Berücksichtigung von
Agio/Disagio
Die Gesamtsumme der fortgeführten
Anschaffungskosten der in die Überschussbeteiligung
einzubeziehenden Kapitalanlagen beträgt 4.414.692 Tsd.
€, die Gesamtsumme des beizulegenden Zeitwerts dieser
Kapitalanlagen beträgt 4.052.111 Tsd. €. Daraus
ergibt sich ein negativer Saldo von 362.581 Tsd.
€.
Die Anteile der in die Überschussbeteiligung
einzubeziehenden Werte werden monatlich neu ermittelt.
In den oben genannten Angaben sind Wertpapiere, die der
dauernden Vermögensanlage dienen, mit einem Zeitwert
von 3.101.270 Tsd. € und einem Bilanzwert von
3.447.297 Tsd. € enthalten.
Anteile an Investmentvermögen
Die Gesellschaft hält am 31. Dezember 2023 bei
mehreren inländischen und ausländischen
Investmentfonds Anteile von mehr als 10 %.
|
|
Buchwert
Tsd. € |
Marktwert
Tsd. € |
Differenz
Tsd. € |
im Geschäftsjahr erhaltene Ausschüttung
Tsd. € |
|
Rentenfonds |
|
|
|
|
| MEAG
Pensionskasse West |
883.770 |
786.194 |
-97.577 |
56.500 |
| MEAG
Pensionskasse Nord |
543.151 |
474.128 |
-69.023 |
26.951 |
|
Immobilienfonds |
|
|
|
|
| MEAG
German Superstores |
68.597 |
70.090 |
1.493 |
2.955 |
| MEAG
Superstores II |
35.581 |
35.581 |
- |
1.418 |
|
Insgesamt |
1.531.099 |
1.365.993 |
-165.107 |
87.823 |
Für Investmentanteile wurden aufgrund des
gemilderten Niederstwertprinzips Abschreibungen wegen nur
vorübergehender Wertminderung nicht vorgenommen. Die
Wertminderung ist von vorübergehender Dauer, weil der
Buchwert einem dauerhaft beizulegenden Wert entspricht, der
auf der Meinung einer Mehrzahl unabhängiger externer
Analysten beruht (MEAG-Verfahren).
Unterbliebene Abschreibungen auf
Finanzinstrumente
Außerplanmäßige Abschreibungen wurden
nicht durchgeführt, sofern die Wertminderungen nur von
vorübergehender Dauer sind.
Dies betrifft die folgenden zu den Finanzanlagen des
Direktbestandes gehörenden Finanzinstrumente:
|
|
Bilanzwert
Tsd. € |
Zeitwert
Tsd. € |
Bewertungsdifferenz
Tsd. € |
|
Inhaberschuldverschreibungen und andere
festverzinsliche Wertpapiere |
1.515.107 |
1.314.628 |
-200.479 |
|
Hypotheken-, Grundschuld- und
Rentenschuldforderungen |
120.925 |
88.750 |
-32.175 |
|
Sonstige Ausleihungen |
|
|
|
|
Schuldscheinforderungen und Darlehen |
213.558 |
187.798 |
-25.760 |
Bei Inhaberschuldverschreibungen wurden aufgrund des
gemilderten Niederstwertprinzips Abschreibungen wegen nur
vorübergehender Wertminderung nicht vorgenommen. Die
Wertminderung ist von vorübergehender Dauer, weil der
Buchwert einem dauerhaft beizulegenden Wert entspricht, der
auf der Meinung einer Mehrzahl unabhängiger externer
Analysten beruht (MEAG-Verfahren).
Bei den Sonstigen Ausleihungen, Hypotheken und
Grundschuldforderungen ist die Wertminderung nur von
vorübergehender Dauer, da es sich um zinsinduzierte
Wertminderungen handelt, die bis zum Ende der Laufzeit
wieder aufgeholt werden. Bonitätsbedingte
Änderungen liegen nicht vor.
Derivative Finanzinstrumente
|
Art |
Bilanzposition |
Bilanzwert
Tsd. € |
Zeitwert
Tsd. € |
Nominalwert
Tsd. € |
|
Vorkäufe |
|
|
|
|
|
Darlehen (Interest Rate) |
|
|
204 |
5.000 |
|
Darlehen (Infrastruktur) |
|
|
-734 |
48.226 |
|
Insgesamt |
|
|
-530 |
53.226 |
Der Saldo aus Erträgen und Aufwendungen aus
derivativen Finanzinstrumenten beträgt -36 Tsd.
€.
B. Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von
Inhabern von Lebensversicherungspolicen
Die Kapitalanlagen der fondsgebundenen
Lebensversicherung setzten sich wie folgt zusammen:
|
Bezeichnung der Fonds |
Bilanzwert am 31.12.2023
Tsd. € |
Zahl der Anteileinheiten |
| MEAG
PensionInvest |
22.402 |
127.974 |
| MEAG
PensionRent |
1.120 |
10.521 |
| MEAG
PensionSafe |
245 |
2.762 |
|
Insgesamt |
23.767 |
|
Weiterhin sind in dieser Position zwei Spezialfonds in
Höhe von 15.576 Tsd. € enthalten, die dem
Konsortialgeschäft zuzuordnen sind.
E. Rechnungsabgrenzungsposten
II. Sonstige Rechnungsabgrenzungsposten
Hier wird das Agio auf Namensschuldverschreibungen in
Höhe von 9.376 Tsd. € ausgewiesen.
Erläuterungen der Bilanz: Passivseite
A. Eigenkapital
I. Eingefordertes Kapital
Gezeichnetes Kapital
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt am
Bilanzstichtag 3.000.000 € und ist eingeteilt in
600.000 voll eingezahlte Namensaktien im Nennwert von je 5
€.
II. Kapitalrücklage
Der im Geschäftsjahr 2022 an die ERGO Group AG
abgeführte Gewinn in Höhe von 1.700.000 €
wurde im Jahr 2023 in voller Höhe
zurückgeführt und in die Kapitalrücklage
eingestellt.
B. Versicherungstechnische Rückstellungen
IV. Rückstellung für erfolgsabhängige und
erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung
Die Rückstellung hat sich im Berichtsjahr wie folgt
entwickelt:
|
|
Tsd. € |
|
Stand am Ende des Vorjahres |
106.079 |
|
Entnahme für: |
|
|
Einmalbeiträge für
Leistungserhöhung |
724 |
|
Anlage in Fondsanteile |
- |
|
gezahlte bzw. verrechnete Überschussanteile |
2.900 |
|
Zuführung zu den verzinslich angesammelten
Überschussanteilen |
59 |
|
Summe der Entnahmen |
3.683 |
|
Zuweisung aus dem Überschuss des
Geschäftsjahres |
2.132 |
|
Stand am Ende des Geschäftsjahres |
104.528 |
Bei der Überschussbeteiligung der
Versicherungsnehmer handelt es sich um vertragliche
Beitragsrückerstattung.
Die für 2024 erklärte
Überschussbeteiligung ist in der Anlage zum Anhang
zusammengestellt.
Innerhalb der Rückstellungen für
Beitragsrückerstattung entfallen:
|
|
Tsd. € |
| a)
auf bereits festgelegte, aber noch nicht zugeteilte
laufende Überschussanteile |
411 |
| b)
auf bereits festgelegte, aber noch nicht zugeteilte
Schlussüberschussanteile |
570 |
| und
Schlusszahlungen |
|
| c)
auf bereits festgelegte, aber noch nicht zugeteilte
Beträge für die Mindestbeteiligung an
Bewertungsreserven |
2.361 |
| d)
auf bereits festgelegte, aber noch nicht zugeteilte
Beträge zur Beteiligung an Bewertungsreserven
(ohne c) |
- |
| e)
auf den Teil des Schlussüberschussanteilfonds,
der für die Finanzierung von
Schlussüberschussanteilen und Schlusszahlungen
zurückgestellt wird (ohne b) |
9.666 |
| f)
auf den Teil des Schlussüberschussanteilfonds,
der für die Finanzierung der Mindestbeteiligung
an Bewertungsreserven zurückgestellt wird (ohne
c) |
51.297 |
| g)
auf den ungebundenen Teil (ohne a bis f) |
40.224 |
F. Andere Verbindlichkeiten
I.1. Verbindlichkeiten aus dem selbst abgeschlossenen
Versicherungsgeschäft gegenüber
Versicherungsnehmern
Die Verbindlichkeiten gegenüber
Versicherungsnehmern bestehen im Wesentlichen aus
Beitragsvorauszahlungen in Höhe von 20.275 Tsd. €
und den verzinslich angesammelten Überschussanteilen
in Höhe von 25.825 Tsd. €.
III. Sonstige Verbindlichkeiten
In dieser Position sind Verbindlichkeiten gegenüber
Konzerngesellschaften in Höhe von 3.325 Tsd. €
enthalten. Ferner werden hier Verbindlichkeiten aus dem
Führungsfremdgeschäft in Höhe von 10.804
Tsd. ausgewiesen.
G. Rechnungsabgrenzungsposten
Hier wird das Disagio auf Namensschuldverschreibungen in
Höhe von 165 Tsd. € ausgewiesen.
Erläuterungen der Gewinn- und
Verlustrechnung
I. Versicherungstechnische Rechnung
1. a) Gebuchte Bruttobeiträge
|
|
2023
Tsd. € |
2022
Tsd. € |
|
selbst abgeschlossenes
Versicherungsgeschäft: |
|
|
|
Einzelversicherungen |
|
|
|
Laufende Beiträge |
21.870 |
23.054 |
|
Einmalbeiträge |
179 |
181 |
|
|
22.049 |
23.235 |
|
Kollektivversicherungen |
|
|
|
Laufende Beiträge |
114.210 |
123.432 |
|
Einmalbeiträge |
16.778 |
22.628 |
|
|
130.988 |
146.060 |
|
Insgesamt |
153.038 |
169.295 |
II. Nichtversicherungstechnische Rechnung
2. Sonstige Aufwendungen
In den sonstigen Aufwendungen sind Aufwendungen aus der
Aufzinsung der Rückstellung für strukturelle
Veränderungen in Höhe von 7 Tsd. €
ausgewiesen.
Sonstige Angaben
Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle
Verpflichtungen
| • |
Die Gesellschaft hat sich
gemäß § 221 ff. VAG zur freiwilligen
Mitgliedschaft im Sicherungsfonds für die
Lebensversicherer verpflichtet. Der Sicherungsfonds
erhebt auf der Grundlage der
Sicherungsfonds-Finanzierungs-Verordnung (Leben)
jährliche Beiträge von maximal 0,2 ‰
der Summe der versicherungstechnischen
Netto-Rückstellungen, bis ein
Sicherungsvermögen von 1 ‰ der Summe der
versicherungstechnischen Netto-Rückstellungen
aufgebaut ist. Zukünftige Verpflichtungen
für die Gesellschaft bestanden hieraus
keine.
|
| • |
Der Sicherungsfonds kann
darüber hinaus Sonderbeiträge in Höhe
von weiteren 1 ‰ der Summe der
versicherungstechnischen Netto-Rückstellungen
erheben; dies entsprach einer Verpflichtung von 4.750
Tsd. €.
|
| • |
Zusätzlich hat sich die
Gesellschaft verpflichtet, dem Sicherungsfonds oder
alternativ der Protektor Lebensversicherungs-AG
finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen,
sofern die Mittel des Sicherungsfonds bei einem
Sanierungsfall nicht ausreichen. Die Verpflichtung
beträgt 1 % der versicherungstechnischen
Netto-Rückstellungen unter Anrechnung der zu
diesem Zeitpunkt bereits an den Sicherungsfonds
geleisteten Beiträge. Unter Einschluss der oben
genannten Einzahlungsverpflichtungen aus den
Beitragszahlungen an den Sicherungsfonds betrug die
Gesamtverpflichtung zum Bilanzstichtag 42.754 Tsd.
€. Verpflichtungen treffen die ERGO
Pensionskasse nur, wenn
Lebensversicherungsunternehmen oder Pensionskassen
wegen drohender Insolvenz unter den Schutz der
Protektor gestellt würden. Dabei würde die
Höhe der Inanspruchnahme vom Umfang des zu
übertragenden Bestands abhängen. Trotz
Durchlaufens einer mehrjährigen nachhaltigen
Finanzmarktkrise ist eine entsprechende
Inanspruchnahme der Protektor in den letzten Jahren
nicht eingetreten. Zudem sind aktuell keine
Lebensversicherungs- oder Pensionskassenunternehmen
bekannt, denen droht, unter den Schutz der Protektor
gestellt zu werden. Der Eintritt des Risikos einer
über die turnusmäßigen
Jahresbeiträge hinausgehenden Inanspruchnahme
der ERGO Pensionskasse durch Protektor wird vor
diesem Hintergrund als unwahrscheinlich eingestuft.
Darüber hinaus könnten sich
Einzahlungsverpflichtungen aus den
Solvency-II-Anforderungen bei Protektor ergeben.
|
| • |
Es bestanden
Einzahlungsverpflichtungen aus dem
Beteiligungsbereich in Höhe von 1.190 Tsd.
€, ausschließlich gegenüber
verbundenen Unternehmen.
|
| • |
Ferner bestanden
Abnahmeverpflichtungen aus Multitranchen-Anleihen in
Höhe von 184.000 Tsd. €.
|
| • |
Verpflichtungen aus
abgeschlossenen Darlehensverträgen bestanden in
Höhe von 20.000 Tsd.€.
|
| • |
Darüber hinaus bestanden
Verpflichtungen in Höhe von 49.166 Tsd. €
aus Infrastruktur-Projekten und sonstigen
Investitionsverpflichtungen.
|
| • |
Die Gesellschaft hat eine
Garantieerklärung im Zusammenhang mit ihrem
Beteiligungsengagement abgegeben. Diese beläuft
sich auf 114 Tsd. € und entfällt auf
verbundene Unternehmen. Die Garantie war nicht zu
passivieren, da die zugrunde liegende Verbindlichkeit
durch die betroffenen Unternehmen voraussichtlich
erfüllt werden kann bzw. mit einer
Inanspruchnahme nicht zu rechnen ist.
|
Regelungen zur Globalen Mindestbesteuerung
Zur einheitlichen Umsetzung von Regelungen zur Globalen
Mindestbesteuerung innerhalb der Europäischen Union
haben sich die EU-Mitgliedstaaten am 15. Dezember 2022 auf
eine gemeinsame Richtlinie geeinigt. Diese Richtlinie
musste bis zum 31. Dezember 2023 in nationales Recht
umgesetzt werden. In Deutschland traten diese Regelungen
durch das Mindeststeuergesetz (MinStG) zum 1. Januar 2024
in Kraft.
Eine etwaige Steuerbelastung nach diesem Gesetz
träfe ab dem Geschäftsjahr 2024 allein die
Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft AG in
München. Sofern solche etwaigen Mehrbelastungen von
dieser in Zukunft umgelegt würden, wäre die
Auswirkung auf die Gesellschaft allenfalls marginal.
Erläuterungen zum in Rückdeckung gegebenen
Lebensversicherungsgeschäft
Der Saldo aus den verdienten Beiträgen der
Rückversicherer und den Anteilen der
Rückversicherer an den Bruttoaufwendungen für
Versicherungsfälle, an den Bruttoaufwendungen für
den Versicherungsbetrieb und an der Veränderung der
Brutto-Deckungsrückstellung betrug 17.201 (10.659)
Tsd. €.
Mitarbeiterbezogene Angaben
Die Gesellschaft beschäftigt keine eigenen
Mitarbeiter.
Provisionen und sonstige Bezüge der
Versicherungsvertreter, Personalaufwendungen
|
|
2023
Tsd. € |
2022
Tsd. € |
| 1.
Provisionen jeglicher Art der Versicherungsvertreter
im Sinne des § 92 HGB für das selbst
abgeschlossene Versicherungsgeschäft |
774 |
1.134 |
| 2.
Sonstige Bezüge der Versicherungsvertreter im
Sinne des § 92 HGB |
- |
- |
| 3.
Löhne und Gehälter |
329 |
351 |
| 4.
Soziale Abgaben und Aufwendungen für
Unterstützung |
4 |
5 |
| 5.
Aufwendungen für Altersversorgung |
126 |
144 |
| 6.
Aufwendungen insgesamt |
1.233 |
1.635 |
Gesamtbezüge des Aufsichtsrats und des
Vorstands
Für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2023
wurden den Mitgliedern des Vorstands Bezüge in
Höhe von 392 Tsd. € gewährt. Aufwendungen
für den Aufsichtsrat sind nicht entstanden. Ehemalige
Vorstandsmitglieder und ihre Hinterbliebenen erhielten von
der Gesellschaft 25 Tsd. €.
Abschlussprüferhonorar
Die Angaben zum Abschlussprüferhonorar erfolgen
befreiend im Konzernabschluss der Münchener
Rückversicherungs-Gesellschaft AG in München
(Munich Re), München.
Zusätzliche Angaben
|
|
2023
Tsd. € |
2022
Tsd. € |
| 1.
Beitragssumme des Neugeschäfts |
40.685 |
48.447 |
| 2.
Nettoergebnis aus Kapitalanlagen - ohne FLV |
116.564 |
126.013 |
| 3.
Laufendes Ergebnis aus Kapitalanlagen im Sinne der
Durchschnittsverzinsung - ohne FLV |
163.632 |
98.942 |
| 4.
Direktgutschrift für Leistungserhöhung und
Auffüllung Deckungskapital |
- |
- |
Produktinformationen nach der Verordnung (EU) 2019/2088
(EU-Offenlegungsverordnung) und Verordnung (EU) 2020/852
(EU-Taxonomieverordnung):
| 1. |
1. Pensionskassenversorgungen
mit ausschließlicher Anlage im klassischen
Sicherungsvermögen (ComfortRente classic,
ComfortRente Garant, Corporate Flex, Corporate Vario,
Corporate Pro, REN4xx, REN405xxx, REN407xxx,
REN408xxx, REN410xxx, REN412xxx, REN413xxx,
REN415xxx, REN417xxx, REB8xx, REN806xxx, REN807xxx,
REN808xxx, REN810xxx, REN811xxx, REN812xxx,
REN813xxx, REN815xxx, REN817xxx)
|
Wie wurden bei diesem Finanzprodukt die wichtigsten
nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen
berücksichtigt?
Investitionsentscheidungen können negative -
wesentliche oder wahrscheinlich wesentliche - Auswirkungen
auf die Nachhaltigkeitsfaktoren hervorrufen, dazu beitragen
oder direkt damit verbunden sein (Nachteilige
Nachhaltigkeitsauswirkungen). Nachhaltigkeitsfaktoren sind
u.a. Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung
der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption
und Bestechung. Die Nachhaltigkeitsfaktoren werden auch als
"ESG-Kriterien" bezeichnet. Die englische Abkürzung
ESG steht für ökologische (Environmental) und
soziale (Social) Kriterien sowie für Kriterien guter
Unternehmensführung (Governance).
Die ERGO Pensionskasse AG berücksichtigt die
wichtigsten nachteiligen Auswirkungen ihrer
Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren.
Hierbei legen wir einen Schwerpunkt auf die Themenfelder
Treibhausgasemissionen, Biodiversität,
Gewässerschutz sowie Soziales und
Beschäftigung.
Die Entscheidungsprozesse zu Investitionen der ERGO
Pensionskasse AG werden zentralisiert über den
spezialisierten Bereich Group Investment Management (GIM)
von Munich Re gesteuert und verantwortet. GIM ist als Asset
Owner verantwortlich für die nachhaltige
Anlagestrategie der Gruppe und ihrer Unternehmen und hat
ein eigenes ESG-Team eingerichtet. Um das Thema
Nachhaltigkeit in der gesamten Wertschöpfungskette zu
verankern, unterstützen zudem ESG-Multiplikatoren im
Bereich GIM. Einen Großteil der Kapitalanlagen der
ERGO Pensionskasse AG verwaltet dabei der gemeinsame
Vermögensverwalter MEAG MUNICH ERGO AssetManagement
GmbH (MEAG). In die Auswahl der Anlagen werden gruppenweit
auch ESG-Kriterien einbezogen. Eine zielgerichtete
Umsetzung der ESG-Strategie durch die MEAG wird dabei durch
den ständigen Austausch in den ESG-Teams sowie den
ESG-Multiplikatoren in den verschiedenen
Portfoliomanagement-Teams unterstützt.
In unserer Kapitalanlage kommt der Berücksichtigung
von Nachhaltigkeitsaspekten eine große Bedeutung zu.
Wir betrachten das Thema Nachhaltigkeit ganzheitlich und
integrieren deshalb wesentliche ESG-Aspekte in unsere
Anlageentscheidungen. Dies hilft uns dabei, über die
klassische Finanzanalyse hinaus ESG-bezogene Risiken und
Chancen zu identifizieren und langfristig verantwortliche
Investmententscheidungen zu treffen. Die Principles for
Responsible Investment (PRI), zu deren
Gründungsmitgliedern Munich Re gehört, bilden den
grundlegenden Rahmen für unseren nachhaltigen
Investmentansatz. Auf dieser Basis haben wir eine
gruppenweit verbindliche Leitlinie, die Responsible
Investment Guideline etabliert, welche die PRI- und
ESG-Anforderungen an das Kapitalanlagemanagement beschreibt
(vgl. Website www.munichre.com/de unter Unternehmen
>> Sustainability >>Download Center).
Grundsätzlich beruht die Steuerung unserer
Investitionen auf drei Säulen: definierte
Ausschlusskriterien im Rahmen unserer verbindlichen
Richtlinien, Investitionsschwerpunkte wie zum Beispiel
erneuerbare Energien sowie die systematische
ESG-Integration in den Investmentprozess.
Unser Engagement unterstreichend ist Munich Re im Jahr
2020 der Net-Zero Asset Owner Alliance beigetreten und
strebt damit die Dekarbonisierung des
Kapitalanlageportfolios bis 2050 an. Im Rahmen dieser
Mitgliedschaft verpflichten wir uns, aus thermischer Kohle
bis zum Jahr 2040 auszusteigen. Hierauf einzahlend haben
wir mit der Munich Re Group Ambition 2025 eine
Klimastrategie für die Kapitalanlage beschlossen, die
mit klaren Zielen unseren Beitrag zum Klimaschutz vorgibt.
So sollen die gesamthaften Scope 1 & 2 CO
2 -Emissionen von börsennotierten Aktien,
Unternehmensanleihen und Immobilien im Direktbestand in
einem Zwischenschritt bis zum Jahr 2025 um 25 % bis 29 % im
Vergleich zum Basisjahr 2019 reduziert werden (Scope
1-Emissionen: Direkte Emissionen aus
Primärenergieverbrauch wie Erdgas, Heizöl,
Notstromaggregate, Treibstoff für
Unternehmensfahrzeuge; Scope 2-Emissionen: Indirekte
Emissionen aus bezogener Energie wie eingekaufter Strom,
Fernwärme und Fernkühlung). Darüber hinaus
haben wir uns für börsennotierte Aktien und
Unternehmensanleihen spezifische Sektorziele gesetzt:
Für Investments im Bereich der thermischen Kohle -
Bergbau und/oder Stromerzeugung - möchten wir die CO
2 -Emissionen bis zum Jahr 2025 um mehr als 35 %
reduzieren, für Investments im Bereich Öl und Gas
- Bohrung und Förderung, Raffination und Vermarktung -
soll eine Reduktion um mehr als 25 % erfolgen, jeweils im
Vergleich zum Basisjahr 2019. Die ERGO Pensionskasse AG
trägt zu diesen Gruppenzielen bei.
Darüber hinaus strebt die Munich Re Group an,
zukünftig einen größeren Anteil der
gesamten Kapitalanlagen in sogenannten
ESG-Fokus-Investments anzulegen, was sich auch in unserem
Ziel ausdrückt, die Investitionen in erneuerbare
Energien gruppenweit bis 2025 auf 3 Milliarden € zu
erhöhen.
Weiterführende Informationen zur
Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen
Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren finden Sie unter
https://www.ergo.com/de/Verantwortung/Reporting-und-Kennzahlen/EU-Offenlegungsverordnung.
Berücksichtigt das Produkt die EU-Kriterien
für ökologisch nachhaltige
Wirtschaftsaktivitäten?
Die diesem Finanzprodukt zugrunde liegenden
Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien
für ökologisch nachhaltige
Wirtschaftsaktivitäten.
Alle Angaben gelten auch für die Rentenphase.
| 2. |
2. Pensionskassenversorgung mit
Anlage sowohl im klassischen Sicherungsvermögen
als auch in Fonds (ComfortRente dual, Corporate Flex
Chance, ERGO ComfortRente GarantInvest FRV4xx,
FRV407xxx, FRV408xxx, FRV410xxx, FRV411xxx,
FRV412xxx, FRV413xxx, FRV806xxx, FRV807xxx,
FRV808xxx, FRV810xxx)
|
Keine der diesem Finanzprodukt zugrundeliegenden Anlagen
bewirbt ökologische oder soziale Merkmale. Für
dieses Produkt sind keine Fonds vorgesehen, die
ökologische oder soziale Merkmale bewerben.
Die Auswahl der Fonds und die Verteilung der Investition
zwischen Fonds und klassischer Anlage kann bei diesem
Produkt nicht von Ihnen beeinflusst werden.
Die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen
Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren ist kein
Bestandteil der verbindlichen Anlagestrategie der Fonds;
den wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen
wird seitens MEAG jedoch im Rahmen der allgemeinen
Sorgfaltspflichten des Anlageprozesses (Auswahl und
laufende Überwachung im Ermessen der Portfoliomanager
der Gesellschaft) Rechnung getragen.
Für die klassische Anlage gilt:
Wie wurden bei diesem Finanzprodukt die wichtigsten
nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen
berücksichtigt?
Investitionsentscheidungen können negative -
wesentliche oder wahrscheinlich wesentliche - Auswirkungen
auf die Nachhaltigkeitsfaktoren hervorrufen, dazu beitragen
oder direkt damit verbunden sein (Nachteilige
Nachhaltigkeitsauswirkungen). Nachhaltigkeitsfaktoren sind
u.a. Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung
der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption
und Bestechung. Die Nachhaltigkeitsfaktoren werden auch als
"ESG-Kriterien" bezeichnet. Die englische Abkürzung
ESG steht für ökologische (Environmental) und
soziale (Social) Kriterien sowie für Kriterien guter
Unternehmensführung (Governance).
Die ERGO Pensionskasse AG berücksichtigt die
wichtigsten nachteiligen Auswirkungen ihrer
Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren.
Hierbei legen wir einen Schwerpunkt auf die Themenfelder
Treibhausgasemissionen, Biodiversität,
Gewässerschutz sowie Soziales und
Beschäftigung.
Die Entscheidungsprozesse zu Investitionen der ERGO
Pensionskasse AG werden zentralisiert über den
spezialisierten Bereich Group Investment Management (GIM)
von Munich Re gesteuert und verantwortet. GIM ist als Asset
Owner verantwortlich für die nachhaltige
Anlagestrategie der Gruppe und ihrer Unternehmen und hat
ein eigenes ESG-Team eingerichtet. Um das Thema
Nachhaltigkeit in der gesamten Wertschöpfungskette zu
verankern, unterstützen zudem ESG-Multiplikatoren im
Bereich GIM. Einen Großteil der Kapitalanlagen der
ERGO Pensionskasse AG verwaltet dabei der gemeinsame
Vermögensverwalter MEAG MUNICH ERGO AssetManagement
GmbH (MEAG). In die Auswahl der Anlagen werden gruppenweit
auch ESG-Kriterien einbezogen. Eine zielgerichtete
Umsetzung der ESG-Strategie durch die MEAG wird dabei durch
den ständigen Austausch in den ESG-Teams sowie den
ESG-Multiplikatoren in den verschiedenen
Portfoliomanagement-Teams unterstützt.
In unserer Kapitalanlage kommt der Berücksichtigung
von Nachhaltigkeitsaspekten eine große Bedeutung zu.
Wir betrachten das Thema Nachhaltigkeit ganzheitlich und
integrieren deshalb wesentliche ESG-Aspekte in unsere
Anlageentscheidungen. Dies hilft uns dabei, über die
klassische Finanzanalyse hinaus ESG-bezogene Risiken und
Chancen zu identifizieren und langfristig verantwortliche
Investmententscheidungen zu treffen. Die Principles for
Responsible Investment (PRI), zu deren
Gründungsmitgliedern Munich Re gehört, bilden den
grundlegenden Rahmen für unseren nachhaltigen
Investmentansatz. Auf dieser Basis haben wir eine
gruppenweit verbindliche Leitlinie, die Responsible
Investment Guideline etabliert, welche die PRI- und
ESG-Anforderungen an das Kapitalanlagemanagement beschreibt
(vgl. Website www.munichre.com/de unter Unternehmen
>> Sustainability >>Download Center).
Grundsätzlich beruht die Steuerung unserer
Investitionen auf drei Säulen: definierte
Ausschlusskriterien im Rahmen unserer verbindlichen
Richtlinien, Investitionsschwerpunkte wie zum Beispiel
erneuerbare Energien sowie die systematische
ESG-Integration in den Investmentprozess.
Unser Engagement unterstreichend ist Munich Re im Jahr
2020 der Net-Zero Asset Owner Alliance beigetreten und
strebt damit die Dekarbonisierung des
Kapitalanlageportfolios bis 2050 an. Im Rahmen dieser
Mitgliedschaft verpflichten wir uns, aus thermischer Kohle
bis zum Jahr 2040 auszusteigen. Hierauf einzahlend haben
wir mit der Munich Re Group Ambition 2025 eine
Klimastrategie für die Kapitalanlage beschlossen, die
mit klaren Zielen unseren Beitrag zum Klimaschutz vorgibt.
So sollen die gesamthaften Scope 1 & 2 CO
2 -Emissionen von börsennotierten Aktien,
Unternehmensanleihen und Immobilien im Direktbestand in
einem Zwischenschritt bis zum Jahr 2025 um 25 % bis 29 % im
Vergleich zum Basisjahr 2019 reduziert werden (Scope
1-Emissionen: Direkte Emissionen aus
Primärenergieverbrauch wie Erdgas, Heizöl,
Notstromaggregate, Treibstoff für
Unternehmensfahrzeuge; Scope 2-Emissionen: Indirekte
Emissionen aus bezogener Energie wie eingekaufter Strom,
Fernwärme und Fernkühlung). Darüber hinaus
haben wir uns für börsennotierte Aktien und
Unternehmensanleihen spezifische Sektorziele gesetzt:
Für Investments im Bereich der thermischen Kohle -
Bergbau und/oder Stromerzeugung - möchten wir die CO
2 -Emissionen bis zum Jahr 2025 um mehr als 35 %
reduzieren, für Investments im Bereich Öl und Gas
- Bohrung und Förderung, Raffination und Vermarktung -
soll eine Reduktion um mehr als 25 % erfolgen, jeweils im
Vergleich zum Basisjahr 2019. Die ERGO Pensionskasse AG
trägt zu diesen Gruppenzielen bei.
Darüber hinaus strebt die Munich Re Group an,
zukünftig einen größeren Anteil der
gesamten Kapitalanlagen in sogenannten
ESG-Fokus-Investments anzulegen, was sich auch in unserem
Ziel ausdrückt, die Investitionen in erneuerbare
Energien gruppenweit bis 2025 auf 3 Milliarden € zu
erhöhen.
Weiterführende Informationen zur
Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen
Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren finden Sie unter
https://www.ergo.com/de/Verantwortung/Reporting-und-Kennzahlen/EU-Offenlegungsverordnung.
Berücksichtigt das Produkt die EU-Kriterien
für ökologisch nachhaltige
Wirtschaftsaktivitäten?
Die diesem Finanzprodukt zugrunde liegenden
Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien
für ökologisch nachhaltige
Wirtschaftsaktivitäten.
Alle Angaben gelten auch für die Rentenphase.
Gesellschaftsorgane
Aufsichtsrat
Dr. Maximilian Happacher
Vorsitzender
Mitglied des Vorstands der ERGO International AG
Dr. Sebastian Rapsch
stellv. Vorsitzender, seit 15. Januar 2023
Mitglied des Vorstands der ERGO Deutschland AG
Heiko Stüber
Mitglied des Vorstands der ERGO Group AG
Vorstand
Martin Brown
Sprecher
Ressort Chief Financial Officer
• Beschwerdemanagement
• Facility Management
• Recht
• Spezialorganisation Leben (SOL)
(bis 31. August 2023)
• Aufsichtsbehörden und Verbände
• Rechnungslegung & Reservierung IFRS
• Controlling
• Steuern
• Beteiligungen
• Geldwäsche-Risikomanagement (bis 31.
März 2023)
• Risikomanagement (Ausgliederungsbeauftragter)
• Versicherungsmathematische Funktion
(Ausgliederungsbeauftragter)
• Credit- und Cashmanagement
Joachim Fensch
Ressort Operations und IT
• Operations
• Eingangsmanagement
• Kunden- und Vertriebsservicecenter
• Betrieb und Leistung Leben
• IT
• Produktmanagement pAV und bAV
(bis 31. März 2023)
• Datenschutz
Christian Molt
Ressort Unternehmensorganisation/-steuerung
• Projekt Migration Leben Klassik (MLK)
(seit 1. September 2023)
• Revision (Ausgliederungsbeauftragter)
• Unternehmensorganisation
• Produktmanagement pAV und bAV
(seit 1. April 2023)
Dr. Siegfried Nobel
Ressort Mathematik
• Reservierung HGB
• Aktuarielles Bestandsmanagement
• Compliance
Gruppenzugehörigkeit
Die ERGO Pensionskasse AG mit Sitz am ERGO-Platz 1,
40777 Düsseldorf, wird beim Amtsgericht
Düsseldorf unter der Handelsregisternummer HRB 40529
geführt.
Die ERGO Group AG, Düsseldorf, ist alleinige
Aktionärin der ERGO Pensionskasse AG. Die Mitteilung
entsprechend § 20 Abs. 4 AktG liegt vor.
Der Jahresabschluss unserer Gesellschaft wird in den
Konzernabschluss der Münchener
Rückversicherungs-Gesellschaft Aktiengesellschaft in
München (Munich Re), München, zum 31. Dezember
2023 einbezogen, die den Konzernabschluss für den
größten und zugleich kleinsten Kreis der
Unternehmen aufstellt. Der Konzernabschluss und
-lagebericht der Munich Re sind über die Internetseite
des Unternehmensregisters zugänglich. Daneben sind sie
auf der Internetseite der Munich Re verfügbar.
Düsseldorf, 27. Februar
2024
Der
Vorstand
Martin
Brown
Joachim
Fensch
Christian
Molt
Dr.
Siegfried Nobel
Anlage zum Anhang: Überschussbeteiligung
Erläuterungen zur Überschussbeteiligung der
Versicherungsnehmer
Entstehung der Überschüsse
Den Versicherungsschutz unserer Kunden müssen wir
zu jedem Zeitpunkt der Versicherungsdauer
gewährleisten können. Dafür bilden wir
Deckungsrückstellungen. Diese berechnen wir mit
vorsichtigen Annahmen über den Zins (sogenannter
garantierter Rechnungszins), die Kosten und den
Risikoverlauf. Die für die Rückstellungen
erforderlichen Mittel legen wir am Kapitalmarkt an und
erwirtschaften Kapitalerträge. Aus den
Kapitalerträgen, den angelegten Mitteln und den
Beiträgen erbringen wir die zugesagten
Versicherungsleistungen. Zusätzlich decken wir damit
die Kosten für Abschluss und Verwaltung der
Verträge. Je größer unsere
Kapitalerträge sind, je weniger vorzeitige
Versicherungsfälle eintreten und je
kostengünstiger wir arbeiten, desto größer
sind die entstehenden Überschüsse. Diese geben
wir in Form der Überschussbeteiligung überwiegend
an unsere Kunden weiter. Die Überschussbeteiligung
besteht aus laufenden Überschussanteilen und
gegebenenfalls einem einmaligen
Schlussüberschussanteil. Bei Vertragsbeendigung oder
Rentenübergang sowie im Rentenbezug beteiligen wir den
Kunden außerdem an den Bewertungsreserven.
Trotz der vorsichtigen Annahmen kann es notwendig sein,
die Deckungsrückstellung neu zu bewerten. Dies kann
zum Beispiel eintreten, wenn die Lebenserwartung steigt.
Wenn und soweit wir eine Neubewertung der
Deckungsrückstellung vornehmen müssen, kann die
einzelne Versicherung zusätzliche Zuführungen zur
Deckungsrückstellung erhalten. Die Versicherung
erhält diese zusätzlichen Zuführungen dann
an Stelle der sich aus den genannten
Überschussanteilsätzen ergebenden
Überschussanteile. Die vereinbarte
Überschussbeteiligung können wir so lange
aussetzen oder reduzieren, bis eine ausreichende
Deckungsrückstellung erreicht ist. Eine
Deckungsrückstellung ist ausreichend, wenn sie auch in
Zukunft genügende Sicherheitsmargen für die
Erfüllung der zugesagten Leistung enthält. Ist
der Überschussanteilsatz in diesem Jahr null,
erhält eine einzelne Versicherung keine
Überschussanteile. In diesem Fall nehmen wir so lange
keine zusätzliche Zuführung zur
Deckungsrückstellung vor, bis der
Überschussanteilsatz wieder positiv ist.
Außerdem können wir Anteile aus der
Beteiligung an den Bewertungsreserven im Rentenbezug
für eine zusätzliche Zuführung zur
Deckungsrückstellung verwenden.
Um eine entstehungsgerechte Überschussbeteiligung
zu gewährleisten, haben wir gleichartige
Versicherungen in Bestandsgruppen oder
Abrechnungsverbände zusammengefasst. Innerhalb dieser
Bestandsgruppen und Abrechnungsverbände haben wir die
Versicherungen in Gewinnverbände unterteilt. Dabei
unterscheiden wir im Wesentlichen nach Tarifgeneration.
Verträge mit eigener Gewinnabrechnung sind in
dieser Anlage zum Anhang nicht berücksichtigt.
Verwendung der Überschüsse
Wir führen den für die Versicherungsnehmer
bestimmten Überschuss der Rückstellung für
Beitragsrückerstattung (RfB) zu. Die Mittel der RfB
dürfen wir grundsätzlich nur für die
Überschussbeteiligung unserer Kunden verwenden. Die
RfB enthält mindestens die Überschussanteile, die
wir im folgenden Geschäftsjahr planmäßig
den Versicherungsnehmern gutschreiben. Darüber hinaus
enthält die RfB die Beträge zur Finanzierung der
Schlussüberschussanteile und der Sockelbeteiligung an
den Bewertungsreserven.
Laufende Überschussanteile
Die im folgenden Geschäftsjahr fälligen
laufenden Überschussanteile setzen sich in der Regel
aus verschiedenen Bestandteilen zusammen. Die einzelnen
Bestandteile unterscheiden sich im
Überschussanteilsatz und in der
Bemessungsgröße. Der Vorstand legt die
Überschussanteilsätze jährlich fest. Die
Bemessungsgrößen für die
Überschussanteile können unter anderem
• vom Tarif,
• von der vereinbarten Versicherungsdauer oder
Aufschubzeit,
• von der abgelaufenen Dauer und
• von Alter und Geschlecht der versicherten
Person
abhängen. Die einzelnen Überschussanteile
setzen wir im Verhältnis zur maßgebenden
Größe fest. In der folgenden Tabelle zeigen wir
einige Beispiele.
|
Überschussanteil |
Bemessungsgröße |
|
Grund- oder Beitragsüberschussanteil |
überschussberechtigter Beitrag |
|
Zinsüberschussanteil |
überschussberechtigtes Deckungskapital |
|
Ansammlungsüberschussanteil |
angesammeltes Überschussguthaben |
|
Risikoüberschussanteil |
Risikobeitrag |
Die laufenden Überschussanteile schreiben wir zum
Jahrestag des Versicherungsbeginns gut.
Vertragsabhängig sind für die einzelnen Teile der
laufenden Überschussbeteiligung eventuell Wartezeiten
in Abhängigkeit von der Versicherungsdauer zu
beachten.
Bei Versicherungen im Alters- und
Hinterbliebenenrentenbezug fallen Zins-, Risiko- und
Kostenüberschüsse an. An entstehenden
Kostenüberschüssen beteiligen wir die
Versicherungen über einen erhöhten
Zinsüberschussanteilsatz im Rentenbezug. Für
Tarifgenerationen bis einschließlich 2012 beteiligen
wir die Versicherungen an den entstehenden
Risikoüberschüssen ebenfalls über eine
Erhöhung des Zinsüberschussanteilsatzes im
Rentenbezug. Für Tarifgenerationen ab 2013 beteiligen
wir die Versicherungen an entstehenden
Risikoüberschüssen über einen eigenen
Risikoüberschussanteil. Dafür erhöhen wir
die bei der Tarifkalkulation verwendeten Sterblichkeiten um
den deklarierten Risikoüberschussanteilsatz. Auf Basis
der erhöhten Sterblichkeiten berechnen wir den
Risikoüberschussanteil.
Schlussüberschussanteile
Bei Vertragsbeendigung oder bei Beendigung der
Aufschubzeit erhält ein großer Teil der
Versicherungen einen Schlussüberschussanteil. Mit dem
einmaligen Schlussüberschussanteil beteiligen wir die
Kunden an solchen Überschüssen, die wir nicht
schon durch die laufenden Überschussanteile
zuteilen.
Der Schlussüberschussanteil kann sich für die
Tarifgenerationen und für Gewinnverbände in der
Bemessungsgröße und in der Gültigkeit
unterscheiden. Für die Schlussüberschussanteile
wird tarifabhängig eine Bemessungsgröße
für die Schlussüberschussbeteiligung bzw.
zusätzliche Schlussüberschussbeteiligung
geführt. Die Bemessungsgrößen für die
Schlussüberschussbeteiligung können sich unter
anderem auf Basis
• des Deckungskapitals,
• des Ansammlungsguthabens,
• der Versicherungssumme oder
• der Beitragssumme
entwickeln. Grundsätzlich berechnen wir den
Schlussüberschussanteil in Prozent der
vertragsabhängigen Bemessungsgröße. Der
Schlussüberschussanteil ist tarifabhängig
für das 2024 beginnende Versicherungsjahr oder
für das Kalenderjahr 2024 gültig.
Bei Fälligkeit einer Versicherungsleistung vor
Ablauf oder vor Rentenbeginn erhält der Kunde einen
gegebenenfalls reduzierten Schlussüberschussanteil.
Vertragsabhängig sind für den
Schlussüberschussanteil eventuell Wartezeiten in
Abhängigkeit von der Versicherungsdauer zu beachten.
In diesen Fällen kann die Bemessungsgröße
für die Berechnung des Schlussüberschussanteils
von der Größe bei Ablauf beziehungsweise
vereinbartem Rentenbeginn abweichen.
Verwendung der Überschussanteile
Je nach Vereinbarung mit dem Versicherungsnehmer
können die laufenden Überschussanteile verwendet
werden
• zur Erhöhung der versicherten Leistungen
durch Bildung zusätzlicher beitragsfreier
Versicherungsleistungen (Anlageversicherung),
• zur verzinslichen Ansammlung,
• zur Anlage in Fondsanteilen oder
• zur Barausschüttung.
Die jeweils mögliche Verwendungsform der
Überschussanteile ist tarifabhängig und in den
jeweiligen Allgemeinen Versicherungsbedingungen
festgelegt.
Beteiligung an den Bewertungsreserven
Seit dem 1.1.2008 beteiligen wir die Versicherungsnehmer
von überschussberechtigten
Versicherungsverträgen, die dem deutschen
Versicherungsvertragsgesetz unterliegen, direkt an den
Bewertungsreserven der ERGO Pensionskasse AG. Hierzu
ermitteln wir monatlich die Höhe der
Bewertungsreserven, die nach den aufsichtsrechtlichen
Vorschriften für die Beteiligung der Verträge zu
berücksichtigen sind (verteilungsfähige
Bewertungsreserven). Die auf die einzelnen
überschussberechtigten Verträge entfallenden
Anteile an diesen verteilungsfähigen
Bewertungsreserven ordnen wir nach einem
verursachungsorientierten Verfahren zu. Zur Berechnung der
Anteile bilden wir das Verhältnis aus Gesamtsumme der
verteilungsfähigen Bewertungsreserven und Summe der
individuellen Bewertungsfaktoren aller Versicherungen.
Diesen Wert multiplizieren wir mit dem individuellen
Bewertungsfaktor des einzelnen Versicherungsvertrages und
dem gesetzlichen Zuteilungsfaktor von 50 %.
Zum 31.12.2023 beträgt die Gesamtsumme der
verteilungsfähigen Bewertungsreserven 0 Euro und die
Summe der individuellen Bewertungsfaktoren aller
Versicherungen 31.211.551.332. Daraus ergibt sich ein
Verhältnis von (gerundet) 0,00000000 Euro. Diesen Wert
multiplizieren wir mit dem aktuellen Bewertungsfaktor des
jeweiligen Versicherungsvertrages und dem gesetzlichen
Zuteilungsfaktor von 50 %.
Nicht enthalten in den genannten Größen
sind
• laufende Berufsunfähigkeits- und
Erwerbsunfähigkeitsrenten,
• einige Gruppenversicherungsverträge.
Diesen Gruppenversicherungsverträgen ordnen wir
jeweils eigene Bewertungsreserven zu. Zu beachten ist, dass
die genannten Größen nur für den Stichtag
31.12.2023 gelten. Bewertungsreserven können im Laufe
eines Jahres starke Schwankungen aufweisen. Für die
einzelne Versicherung gelten daher bei einem abweichenden
Zuteilungszeitpunkt andere Werte.
Bei Vertragsbeendigung innerhalb der Aufschubzeit oder
bei Beendigung der Aufschubzeit wird der für diesen
Zeitpunkt ermittelte Betrag zugeteilt. Fondsanteile sind
unmittelbar an der Wertentwicklung des jeweiligen Fonds
beteiligt und erhalten daher keine zusätzliche
Beteiligung an den Bewertungsreserven.
Bei laufenden Alters-, Hinterbliebenen- und Waisenrenten
ermitteln wir die Beteiligung an den Bewertungsreserven
jährlich wie oben beschrieben. Den ermittelten Betrag
verwenden wir anteilig zur Erhöhung der versicherten
Leistungen. Wenn und soweit wir eine Neubewertung der
Deckungsrückstellung vornehmen müssen, kann die
einzelne Versicherung zusätzliche Zuführungen zur
Deckungsrückstellung erhalten. Die Versicherung
erhält diese zusätzlichen Zuführungen dann
an Stelle der jährlichen Anteile an den
Bewertungsreserven. Die Zuteilung jährlicher Anteile
an den Bewertungsreserven können wir so lange
aussetzen oder reduzieren, bis eine ausreichende
Deckungsrückstellung erreicht ist. Eine
Deckungsrückstellung ist ausreichend, wenn sie auch in
Zukunft genügende Sicherheitsmargen für die
Erfüllung der zugesagten Leistung enthält. Bei
Fälligkeit einer vereinbarten Kapitalleistung teilen
wir ebenfalls die Bewertungsreserven anteilig zu.
Laufende Berufsunfähigkeits- und
Erwerbsunfähigkeitsrenten erhalten eine pauschale
Beteiligung an den Bewertungsreserven. Die angegebenen
Überschussanteilsätze für die Zuteilung 2024
berücksichtigen dabei die verteilungsfähigen
Bewertungsreserven des Geschäftsjahres 2023.
Schlussüberschussberechtigte Rentenversicherungen
erhalten für die Beteiligung an den Bewertungsreserven
einen Mindestbetrag (Sockelbeteiligung). Ausgenommen davon
sind Berufsunfähigkeits- und
Erwerbsunfähigkeitsversicherungen.
Die Sockelbeteiligung berechnen wir bei
Rentenversicherungen in der Aufschubzeit mit der gleichen
Bemessungsgröße wie die
Schlussüberschussbeteiligung.
Bei laufenden Alters-, Hinterbliebenen- und Waisenrenten
ermitteln und verwenden wir die Sockelbeteiligung wie den
Zinsüberschussanteil. Die Sockelbeteiligung kann
höher als die jährlichen Anteile an den
Bewertungsreserven sein. Die Differenz verrechnen wir dann
mit zukünftigen Anteilen an den Bewertungsreserven,
falls diese die Sockelbeteiligung übersteigen.
Die Sockelbeteiligung können wir für eine
zusätzliche Zuführung zur
Deckungsrückstellung verwenden, wenn und soweit eine
Neubewertung der Deckungsrückstellung vorgenommen
werden muss.
Konsortialgeschäft
Für Tarife des Konsortialgeschäfts, bei dem
wir die Federführung haben, weisen wir im
Geschäftsbericht die für den Anteil der ERGO
Pensionskasse AG maßgeblichen
Überschussanteilsätze aus, da diese Tarife
grundsätzlich auch im eigenen Geschäft verwendet
werden. Für die tatsächliche Beteiligung der
Kunden an den Überschüssen mischen wir unsere
Überschussanteilsätze mit denen der
Konsortialpartner, die an dem Vertrag beteiligt sind. Diese
gemischten Überschussanteilsätze können Sie
bei uns über den normalen Weg erfragen.
Für Konsortialgeschäft, bei dem wir
geführter Konsorte sind, erfragt der
Konsortialführer bei uns die
Überschussanteilsätze für unseren Anteil der
Verträge. Diese weisen wir nicht explizit aus. In der
Regel gelten jedoch die Überschussanteilsätze der
entsprechenden Tarifgeneration im Bestand der ERGO
Pensionskasse AG. Ausnahmen treten gegebenenfalls bei den
Überschussanteilsätzen auf, die sich auf Grund-,
Risiko- und Beitragsüberschüsse beziehen. Ergeben
sich Besonderheiten in den Tarifen des
Konsortialführers, so berücksichtigen wir diese
bei der Festlegung unserer Überschussanteilsätze.
Der Konsortialführer leitet aus den von uns
gelieferten Informationen die gemischte
Überschussbeteiligung ab. Für genauere
Informationen wenden Sie sich bitte an den
Konsortialführer.
Überschussanteilsätze 2024
Für 2024 wird die Direktgutschrift ausgesetzt.
Die Überschussanteilsätze für das 2024
beginnende Versicherungsjahr bzw. für Zuteilungen am
Jahrestag der Versicherung in 2024 sind im folgenden
Abschnitt zusammengestellt.
Dabei bedeuten
n Aufschubzeit. Bei Versicherungen einiger
Tarifgenerationen mit Vertragsänderungen oder
planmäßiger Erhöhung der
Versicherungsleistung legen wir eine durchschnittliche
Dauer zugrunde.
M Überschussanteilsatz für einen Mann als
hauptversicherte Person,
F Überschussanteilsatz für eine Frau als
hauptversicherte Person.
Die im folgenden Abschnitt genannten
Bemessungsgrößen haben lediglich
informatorischen Charakter. Maßgeblich sind in jedem
Fall die in den jeweiligen Versicherungsverträgen und
Versicherungsbedingungen getroffenen Vereinbarungen sowie
die relevanten Geschäftspläne.
Überschussanteilsätze
|
Bestandsgruppen Einzelversicherung,
Kollektivversicherung, Kollektivversicherung -
konsortial, Sonstige Lebensversicherung |
|
|
|
Gewinnverband PNR, PNM |
|
|
|
Tarife REN417401, 417403, 417405 - 417407, 417441,
417443, 417445, 417447, 417471, 417801, 417803,
417805, 417841, 417845, 417871, 817401, 817403 -
817407, 817443 - 817445, 817447, 817805 |
|
|
|
Garantierter Rechnungszins |
0,75 % |
|
|
Zinsüberschussanteil in der Anwartschaft |
0,25 % |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Zinsüberschussanteil bei laufenden Renten |
0,25 % |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Ansammlungsüberschussanteil |
1
% |
des
angesammelten Überschussguthabens |
|
Verzinsung der Bemessungsgröße für
die Schlussüberschussbeteiligung |
1,3 % |
|
|
Grundüberschussanteil |
0
% |
des
überschussberechtigten Beitrags |
|
Risikoüberschussanteilsatz für laufende
Renten |
0
% |
als
prozentuale Erhöhung der bei der Kalkulation
angenommenen Sterblichkeiten |
|
Zuführung zur Bemessungsgröße
für die Schlussüberschussbeteiligung |
0,3 % |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals und ggf.
des Ansammlungsguthabens |
|
Schlussüberschussanteil |
0
% |
der
Bemessungsgröße für die
Schlussüberschussbeteiligung |
|
Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven in der
Anwartschaft |
100 % |
der
Bemessungsgröße für die
Schlussüberschussbeteiligung |
|
Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven bei
laufenden Renten |
0,3 % |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Tarife REN417001, 417011, 817001, 817011 |
|
|
|
Garantierter Rechnungszins |
0,75 % |
|
|
Zinsüberschussanteil in der Anwartschaft |
0,25 % |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Zinsüberschussanteil bei laufenden Renten |
0,25 % |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Ansammlungsüberschussanteil |
1
% |
des
angesammelten Überschussguthabens |
|
Verzinsung der Bemessungsgröße für
die Schlussüberschussbeteiligung |
1,3 % |
|
|
Grundüberschussanteil |
0
% |
des
überschussberechtigten Beitrags |
|
Risikoüberschussanteilsatz für laufende
Renten |
0
% |
als
prozentuale Erhöhung der bei der Kalkulation
angenommenen Sterblichkeiten |
|
Zuführung zur Bemessungsgröße
für die Schlussüberschussbeteiligung |
0,3 % |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals und ggf.
des Ansammlungsguthabens |
|
Schlussüberschussanteil |
0
% |
der
Bemessungsgröße für die
Schlussüberschussbeteiligung |
|
Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven in der
Anwartschaft |
100 % |
der
Bemessungsgröße für die
Schlussüberschussbeteiligung |
|
Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven bei
laufenden Renten |
0,3 % |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Tarife REN415401, 415403, 415405 - 415407, 415441,
415443, 415445, 415471, 415485, 415801, 415803,
415805, 415841, 415845, 415871, 815401, 815403 -
815407, 815445, 815447, 815804 - 815805 |
|
|
|
Garantierter Rechnungszins |
1,25 % |
|
|
Zinsüberschussanteil in der Anwartschaft |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Zinsüberschussanteil bei laufenden Renten |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Ansammlungsüberschussanteil |
1,25 % |
des
angesammelten Überschussguthabens |
|
Verzinsung der Bemessungsgröße für
die Schlussüberschussbeteiligung |
1,3 % |
|
|
Grundüberschussanteil |
0
% |
des
überschussberechtigten Beitrags |
|
Risikoüberschussanteilsatz für laufende
Renten |
0
% |
als
prozentuale Erhöhung der bei der Kalkulation
angenommenen Sterblichkeiten |
|
Zuführung zur Bemessungsgröße
für die Schlussüberschussbeteiligung |
0,05 % |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals und ggf.
des Ansammlungsguthabens |
|
Schlussüberschussanteil |
0
% |
der
Bemessungsgröße für die
Schlussüberschussbeteiligung |
|
Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven in der
Anwartschaft |
100 % |
der
Bemessungsgröße für die
Schlussüberschussbeteiligung |
|
Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven bei
laufenden Renten |
0,05 % |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Tarife REN415001, 815001, 815011 |
|
|
|
Garantierter Rechnungszins |
1,25 % |
|
|
Zinsüberschussanteil in der Anwartschaft |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Zinsüberschussanteil bei laufenden Renten |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Ansammlungsüberschussanteil |
1,25 % |
des
angesammelten Überschussguthabens |
|
Verzinsung der Bemessungsgröße für
die Schlussüberschussbeteiligung |
1,3 % |
|
|
Grundüberschussanteil |
0
% |
des
überschussberechtigten Beitrags |
|
Risikoüberschussanteilsatz für laufende
Renten |
0
% |
als
prozentuale Erhöhung der bei der Kalkulation
angenommenen Sterblichkeiten |
|
Zuführung zur Bemessungsgröße
für die Schlussüberschussbeteiligung |
0,05 % |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals und ggf.
des Ansammlungsguthabens |
|
Schlussüberschussanteil |
0
% |
der
Bemessungsgröße für die
Schlussüberschussbeteiligung |
|
Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven in der
Anwartschaft |
100 % |
der
Bemessungsgröße für die
Schlussüberschussbeteiligung |
|
Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven bei
laufenden Renten |
0,05 % |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Tarife REN413401, 413403, 413405 - 413407, 413409 -
413410, 413441, 413443, 413445, 413447, 413471,
413485, 413801, 413803, 413805, 413841, 413845,
413871, 813401, 813403 - 813407, 813441, 813444 -
813445, 813804 - 813805 |
|
|
|
Garantierter Rechnungszins |
1,75 % |
|
|
Zinsüberschussanteil in der Anwartschaft |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Zinsüberschussanteil bei laufenden Renten |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Ansammlungsüberschussanteil |
1,75 % |
des
angesammelten Überschussguthabens |
|
Verzinsung der Bemessungsgröße für
die Schlussüberschussbeteiligung |
1,75 % |
|
|
Grundüberschussanteil |
0
% |
des
überschussberechtigten Beitrags |
|
Risikoüberschussanteilsatz für laufende
Renten |
0
% |
als
prozentuale Erhöhung der bei der Kalkulation
angenommenen Sterblichkeiten |
|
Zuführung zur Bemessungsgröße
für die Schlussüberschussbeteiligung |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals und ggf.
des Ansammlungsguthabens |
|
Schlussüberschussanteil |
0
% |
der
Bemessungsgröße für die
Schlussüberschussbeteiligung |
|
Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven in der
Anwartschaft |
100 % |
der
Bemessungsgröße für die
Schlussüberschussbeteiligung |
|
Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven bei
laufenden Renten |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Tarife REN413715, 813715, 813725 |
|
|
|
Garantierter Rechnungszins |
1,75 % |
|
|
Zinsüberschussanteil in der Anwartschaft |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Zinsüberschussanteil bei laufenden Renten |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Ansammlungsüberschussanteil |
1,75 % |
des
angesammelten Überschussguthabens |
|
Verzinsung der Bemessungsgröße für
die Schlussüberschussbeteiligung |
1,75 % |
|
|
Grundüberschussanteil |
0
% |
des
überschussberechtigten Beitrags |
|
Risikoüberschussanteilsatz für laufende
Renten |
0
% |
als
prozentuale Erhöhung der bei der Kalkulation
angenommenen Sterblichkeiten |
|
Zuführung zur Bemessungsgröße
für die Schlussüberschussbeteiligung |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals und ggf.
des Ansammlungsguthabens |
|
Schlussüberschussanteil |
0
% |
der
Bemessungsgröße für die
Schlussüberschussbeteiligung |
|
Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven in der
Anwartschaft |
100 % |
der
Bemessungsgröße für die
Schlussüberschussbeteiligung |
|
Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven bei
laufenden Renten |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Tarife REN413001, 413011, 813001, 813011 |
|
|
|
Garantierter Rechnungszins |
1,75 % |
|
|
Zinsüberschussanteil in der Anwartschaft |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Zinsüberschussanteil bei laufenden Renten |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Ansammlungsüberschussanteil |
1,75 % |
des
angesammelten Überschussguthabens |
|
Verzinsung der Bemessungsgröße für
die Schlussüberschussbeteiligung |
1,75 % |
|
|
Grundüberschussanteil |
0
% |
des
überschussberechtigten Beitrags |
|
Risikoüberschussanteilsatz für laufende
Renten |
0
% |
als
prozentuale Erhöhung der bei der Kalkulation
angenommenen Sterblichkeiten |
|
Zuführung zur Bemessungsgröße
für die Schlussüberschussbeteiligung |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals und ggf.
des Ansammlungsguthabens |
|
Schlussüberschussanteil |
0
% |
der
Bemessungsgröße für die
Schlussüberschussbeteiligung |
|
Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven in der
Anwartschaft |
100 % |
der
Bemessungsgröße für die
Schlussüberschussbeteiligung |
|
Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven bei
laufenden Renten |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Tarife REN412001 - 412002, 412401, 412403, 412405 -
412407, 412409 - 412410, 412441, 412443, 412445,
412449 - 412450, 412471, 412485, 412715, 412801,
412803, 412805, 412841, 412845, 412871, 812001,
812041, 812401, 812403 - 812407, 812441, 812443 -
812447, 812715, 812725, 812804 - 812805 |
|
|
|
Garantierter Rechnungszins |
1,75 % |
|
|
Zinsüberschussanteil in der Anwartschaft |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Zinsüberschussanteil bei laufenden Renten |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Ansammlungsüberschussanteil |
1,75 % |
des
angesammelten Überschussguthabens |
|
Verzinsung der Bemessungsgröße für
die Schlussüberschussbeteiligung |
1,75 % |
|
|
Grundüberschussanteil |
0
% |
des
überschussberechtigten Beitrags |
|
Zuführung zur Bemessungsgröße
für die Schlussüberschussbeteiligung |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals und ggf.
des Ansammlungsguthabens |
|
Schlussüberschussanteil |
0
% |
der
Bemessungsgröße für die
Schlussüberschussbeteiligung |
|
Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven in der
Anwartschaft |
100 % |
der
Bemessungsgröße für die
Schlussüberschussbeteiligung |
|
Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven bei
laufenden Renten |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Tarife REN411001 - 411002, 411401, 411403, 411405,
411409 - 411410, 411441, 411443, 411445, 411449 -
411450, 411471, 411485, 411715, 411801, 411803,
411805, 411841, 411871 |
|
|
|
Garantierter Rechnungszins |
2,25 % |
|
|
Zinsüberschussanteil in der Anwartschaft |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Zinsüberschussanteil bei laufenden Renten |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Ansammlungsüberschussanteil |
2,25 % |
des
angesammelten Überschussguthabens |
|
Verzinsung der Bemessungsgröße für
die Schlussüberschussbeteiligung |
2,25 % |
|
|
Grundüberschussanteil |
0
% |
des
überschussberechtigten Beitrags |
|
Zuführung zur Bemessungsgröße
für die Schlussüberschussbeteiligung |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals und ggf.
des Ansammlungsguthabens |
|
Schlussüberschussanteil |
0
% |
der
Bemessungsgröße für die
Schlussüberschussbeteiligung |
|
Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven in der
Anwartschaft |
50
% |
der
Bemessungsgröße für die
Schlussüberschussbeteiligung |
|
Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven bei
laufenden Renten |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Tarife REN408001 - 408002, 408007, 408009 - 408010,
408019, 408021, 408031 - 408032, 408037, 408039 -
408040, 408057, 408059 - 408060, 408069, 408087,
408089, 408601, 408607, 408637, 408707, 408727,
408748, 410001 - 410002, 410006 - 410007, 410009 -
410010, 410021, 410031 - 410032, 410037, 410039 -
410040, 410057, 410059, 410607, 410707, 410727 |
|
|
|
Garantierter Rechnungszins |
2,25 % |
|
|
Zinsüberschussanteil in der Anwartschaft |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Zinsüberschussanteil bei laufenden Renten |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Ansammlungsüberschussanteil |
2,25 % |
des
angesammelten Überschussguthabens |
|
Verzinsung der Bemessungsgröße für
die Schlussüberschussbeteiligung |
2,25 % |
|
|
Grundüberschussanteil |
0
% |
des
überschussberechtigten Beitrags |
|
Zuführung zur Bemessungsgröße
für die Schlussüberschussbeteiligung |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals und ggf.
des Ansammlungsguthabens |
|
Schlussüberschussanteil |
0
% |
der
Bemessungsgröße für die
Schlussüberschussbeteiligung |
|
Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven in der
Anwartschaft |
50
% |
der
Bemessungsgröße für die
Schlussüberschussbeteiligung |
|
Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven bei
laufenden Renten |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Tarife BUB417401, 417403, 417405, 817401, 817403 -
817405, 817407, BUR417401, 417405, 817401 |
|
|
|
Garantierter Rechnungszins |
0,75 % |
|
|
Bonusrente |
0
% |
der
Rente (bei Überschussverwendung Bonusrente) |
|
Zinsüberschussanteil während der
Berufsunfähigkeit |
0,55 % |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Ansammlungsüberschussanteil |
1,3 % |
des
angesammelten Überschussguthabens |
|
Ansammlungszins |
1,3 % |
zur
Ermittlung der Bemessungsgröße für
die Schlussüberschussbeteiligung |
|
Beitragsüberschussanteil |
0
% |
des
überschussberechtigten Beitrags (außer bei
Überschussverwendung Bonusrente) |
|
Schlussüberschussanteil |
0
% |
der
verzinslich angesammelten Risikobeiträge
(außer bei Überschussverwendung
Bonusrente) |
|
Pauschale Beteiligung an den Bewertungsreserven
während der Berufsunfähigkeit |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Tarife BUB415401, 415403, 415405, 415485, 815401,
815403 - 815407, BUR415401, 415403, 415405, 815401,
815405 - 815406 |
|
|
|
Garantierter Rechnungszins |
1,25 % |
|
|
Bonusrente |
0
% |
der
Rente (bei Überschussverwendung Bonusrente) |
|
Zinsüberschussanteil während der
Berufsunfähigkeit |
0,05 % |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Ansammlungsüberschussanteil |
1,3 % |
des
angesammelten Überschussguthabens |
|
Ansammlungszins |
1,3 % |
zur
Ermittlung der Bemessungsgröße für
die Schlussüberschussbeteiligung |
|
Beitragsüberschussanteil |
0
% |
des
überschussberechtigten Beitrags (außer bei
Überschussverwendung Bonusrente) |
|
Schlussüberschussanteil |
0
% |
der
verzinslich angesammelten Risikobeiträge
(außer bei Überschussverwendung
Bonusrente) |
|
Pauschale Beteiligung an den Bewertungsreserven
während der Berufsunfähigkeit |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Tarife BUB413401, 413403, 413405 - 413406, 413409,
413485, 813401, 813403 - 813407, BUR413401, 413403,
413405 - 413406, 813401, 813405, 813407 |
|
|
|
Garantierter Rechnungszins |
1,75 % |
|
|
Bonusrente |
0
% |
der
Rente (bei Überschussverwendung Bonusrente) |
|
Zinsüberschussanteil während der
Berufsunfähigkeit |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Ansammlungsüberschussanteil |
1,75 % |
des
angesammelten Überschussguthabens |
|
Ansammlungszins |
1,75 % |
zur
Ermittlung der Bemessungsgröße für
die Schlussüberschussbeteiligung |
|
Beitragsüberschussanteil |
0
% |
des
überschussberechtigten Beitrags (außer bei
Überschussverwendung Bonusrente) |
|
Schlussüberschussanteil |
0
% |
der
verzinslich angesammelten Risikobeiträge
(außer bei Überschussverwendung
Bonusrente) |
|
Pauschale Beteiligung an den Bewertungsreserven
während der Berufsunfähigkeit |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Tarife BUB412001 - 412002, 412401, 412403, 412405 -
412406, 412409, 812001, 812401, 812403 - 812407,
BUR412001 - 412002, 412401, 412403, 412405, 812001,
812401, 812403, 812405, 812407 |
|
|
|
Garantierter Rechnungszins |
1,75 % |
|
|
Bonusrente |
0
% |
der
Rente (bei Überschussverwendung Bonusrente) |
|
Zinsüberschussanteil während der
Berufsunfähigkeit |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Ansammlungsüberschussanteil |
1,75 % |
des
angesammelten Überschussguthabens |
|
Ansammlungszins |
1,75 % |
zur
Ermittlung der Bemessungsgröße für
die Schlussüberschussbeteiligung |
|
Beitragsüberschussanteil |
0
% |
des
überschussberechtigten Beitrags (außer bei
Überschussverwendung Bonusrente) |
|
Schlussüberschussanteil |
0
% |
der
verzinslich angesammelten Risikobeiträge
(außer bei Überschussverwendung
Bonusrente) |
|
Pauschale Beteiligung an den Bewertungsreserven
während der Berufsunfähigkeit |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Tarife BUB410001 - 410002, 410007, 410009 - 410010,
410021, 410607, 411001 - 411002, 411401, 411403,
411405, 411409, 411485, BUR410001 - 410002, 410007,
410009 - 410010, 411001 - 411002, 411401, 411403,
411405, 411801, 411805 |
|
|
|
Garantierter Rechnungszins |
2,25 % |
|
|
Bonusrente |
0
% |
der
Rente (bei Überschussverwendung Bonusrente) |
|
Zinsüberschussanteil während der
Berufsunfähigkeit |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Ansammlungsüberschussanteil |
2,25 % |
des
angesammelten Überschussguthabens |
|
Ansammlungszins |
2,25 % |
zur
Ermittlung der Bemessungsgröße für
die Schlussüberschussbeteiligung |
|
Beitragsüberschussanteil |
0
% |
des
überschussberechtigten Beitrags (außer bei
Überschussverwendung Bonusrente) |
|
Schlussüberschussanteil |
0
% |
der
verzinslich angesammelten Risikobeiträge
(außer bei Überschussverwendung
Bonusrente) |
|
Pauschale Beteiligung an den Bewertungsreserven
während der Berufsunfähigkeit |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Tarife BUB408001 - 408002, 408007, 408009 - 408010,
408607, BUR408001 - 408002, 408007, 408009 -
408010 |
|
|
|
Garantierter Rechnungszins |
2,25 % |
|
|
Bonusrente |
0
% |
der
Rente (bei Überschussverwendung Bonusrente) |
|
Zinsüberschussanteil während der
Berufsunfähigkeit |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Ansammlungsüberschussanteil |
2,25 % |
des
angesammelten Überschussguthabens |
|
Ansammlungszins |
2,25 % |
zur
Ermittlung der Bemessungsgröße für
die Schlussüberschussbeteiligung |
|
Beitragsüberschussanteil |
0
% |
des
überschussberechtigten Beitrags (außer bei
Überschussverwendung Bonusrente) |
|
Schlussüberschussanteil |
0
% |
der
verzinslich angesammelten Risikobeiträge
(außer bei Überschussverwendung
Bonusrente) |
|
Pauschale Beteiligung an den Bewertungsreserven
während der Berufsunfähigkeit |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Tarife EUB417405, EUR417405 |
|
|
|
Garantierter Rechnungszins |
0,75 % |
|
|
Bonusrente |
0
% |
der
Rente (bei Überschussverwendung Bonusrente) |
|
Zinsüberschussanteil während der
Erwerbsunfähigkeit |
0,55 % |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Ansammlungsüberschussanteil |
1,3 % |
des
angesammelten Überschussguthabens |
|
Ansammlungszins |
1,3 % |
zur
Ermittlung der Bemessungsgröße für
die Schlussüberschussbeteiligung |
|
Beitragsüberschussanteil |
0
% |
des
überschussberechtigten Beitrags (außer bei
Überschussverwendung Bonusrente) |
|
Schlussüberschussanteil |
0
% |
der
verzinslich angesammelten Risikobeiträge
(außer bei Überschussverwendung
Bonusrente) |
|
Pauschale Beteiligung an den Bewertungsreserven
während der Erwerbsunfähigkeit |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Tarife EUB415405, EUR415405 |
|
|
|
Garantierter Rechnungszins |
1,25 % |
|
|
Bonusrente |
0
% |
der
Rente (bei Überschussverwendung Bonusrente) |
|
Zinsüberschussanteil während der
Erwerbsunfähigkeit |
0,05 % |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Ansammlungsüberschussanteil |
1,3 % |
des
angesammelten Überschussguthabens |
|
Ansammlungszins |
1,3 % |
zur
Ermittlung der Bemessungsgröße für
die Schlussüberschussbeteiligung |
|
Beitragsüberschussanteil |
0
% |
des
überschussberechtigten Beitrags (außer bei
Überschussverwendung Bonusrente) |
|
Schlussüberschussanteil |
0
% |
der
verzinslich angesammelten Risikobeiträge
(außer bei Überschussverwendung
Bonusrente) |
|
Pauschale Beteiligung an den Bewertungsreserven
während der Erwerbsunfähigkeit |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Tarife EUB413405, EUR413401, 413405 |
|
|
|
Garantierter Rechnungszins |
1,75 % |
|
|
Bonusrente |
0
% |
der
Rente (bei Überschussverwendung Bonusrente) |
|
Zinsüberschussanteil während der
Erwerbsunfähigkeit |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Ansammlungsüberschussanteil |
1,75 % |
des
angesammelten Überschussguthabens |
|
Ansammlungszins |
1,75 % |
zur
Ermittlung der Bemessungsgröße für
die Schlussüberschussbeteiligung |
|
Beitragsüberschussanteil |
0
% |
des
überschussberechtigten Beitrags (außer bei
Überschussverwendung Bonusrente) |
|
Schlussüberschussanteil |
0
% |
der
verzinslich angesammelten Risikobeiträge
(außer bei Überschussverwendung
Bonusrente) |
|
Pauschale Beteiligung an den Bewertungsreserven
während der Erwerbsunfähigkeit |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Tarife EUB412405, EUR412401, 412405 |
|
|
|
Garantierter Rechnungszins |
1,75 % |
|
|
Bonusrente |
0
% |
der
Rente (bei Überschussverwendung Bonusrente) |
|
Zinsüberschussanteil während der
Erwerbsunfähigkeit |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Ansammlungsüberschussanteil |
1,75 % |
des
angesammelten Überschussguthabens |
|
Ansammlungszins |
1,75 % |
zur
Ermittlung der Bemessungsgröße für
die Schlussüberschussbeteiligung |
|
Beitragsüberschussanteil |
0
% |
des
überschussberechtigten Beitrags (außer bei
Überschussverwendung Bonusrente) |
|
Schlussüberschussanteil |
0
% |
der
verzinslich angesammelten Risikobeiträge
(außer bei Überschussverwendung
Bonusrente) |
|
Pauschale Beteiligung an den Bewertungsreserven
während der Erwerbsunfähigkeit |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Tarife EUB408007, 411405, EUR408001, 408007, 408009,
411401, 411405, 411805 |
|
|
|
Garantierter Rechnungszins |
2,25 % |
|
|
Bonusrente |
0
% |
der
Rente (bei Überschussverwendung Bonusrente) |
|
Zinsüberschussanteil während der
Erwerbsunfähigkeit |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Ansammlungsüberschussanteil |
2,25 % |
des
angesammelten Überschussguthabens |
|
Ansammlungszins |
2,25 % |
zur
Ermittlung der Bemessungsgröße für
die Schlussüberschussbeteiligung |
|
Beitragsüberschussanteil |
0
% |
des
überschussberechtigten Beitrags (außer bei
Überschussverwendung Bonusrente) |
|
Schlussüberschussanteil |
0
% |
der
verzinslich angesammelten Risikobeiträge
(außer bei Überschussverwendung
Bonusrente) |
|
Pauschale Beteiligung an den Bewertungsreserven
während der Erwerbsunfähigkeit |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Tarife HRV417401, 417405, 417805, 417841, 417845,
817401, WRV417401, 417805, 417841, 417845 |
|
|
|
Garantierter Rechnungszins |
0,75 % |
|
|
Zinsüberschussanteil in der Anwartschaft |
0,55 % |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Zinsüberschussanteil bei laufenden Renten |
0,25 % |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Ansammlungsüberschussanteil |
1,3 % |
des
angesammelten Überschussguthabens |
|
Grundüberschussanteil |
0
% |
des
überschussberechtigten Beitrags |
|
Risikoüberschussanteil in der Anwartschaft |
0
% |
des
Risikobeitrags |
|
Risikoüberschussanteilsatz für laufende
Renten |
0
% |
als
prozentuale Erhöhung der bei der Kalkulation
angenommenen Sterblichkeiten |
|
Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven bei
laufenden Renten |
0,3 % |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Tarife HRV415401, 415405, 415805, 415841, 415845,
815401, WRV415401, 415405, 415805, 415841, 415845,
815401 |
|
|
|
Garantierter Rechnungszins |
1,25 % |
|
|
Zinsüberschussanteil in der Anwartschaft |
0,05 % |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Zinsüberschussanteil bei laufenden Renten |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Ansammlungsüberschussanteil |
1,3 % |
des
angesammelten Überschussguthabens |
|
Grundüberschussanteil |
0
% |
des
überschussberechtigten Beitrags |
|
Risikoüberschussanteil in der Anwartschaft |
0
% |
des
Risikobeitrags |
|
Risikoüberschussanteilsatz für laufende
Renten |
0
% |
als
prozentuale Erhöhung der bei der Kalkulation
angenommenen Sterblichkeiten |
|
Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven bei
laufenden Renten |
0,05 % |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Tarife HRV413401, 413403, 413405 - 413406, 413801,
413805, 413841, 413845, 813401, 813405, 813407,
WRV413401, 413405, 413805, 413841, 413845,
813401 |
|
|
|
Garantierter Rechnungszins |
1,75 % |
|
|
Zinsüberschussanteil in der Anwartschaft |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Zinsüberschussanteil bei laufenden Renten |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Ansammlungsüberschussanteil |
1,75 % |
des
angesammelten Überschussguthabens |
|
Grundüberschussanteil |
0
% |
des
überschussberechtigten Beitrags |
|
Risikoüberschussanteil in der Anwartschaft |
0
% |
des
Risikobeitrags |
|
Risikoüberschussanteilsatz für laufende
Renten |
0
% |
als
prozentuale Erhöhung der bei der Kalkulation
angenommenen Sterblichkeiten |
|
Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven bei
laufenden Renten |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Tarife HRV412401, 412403, 412405, 412441, 412445,
412801, 412805, 412841, 412845, 812001, 812401,
812403, 812407, WRV412401, 412403, 412405, 412805,
412841, 412845 |
|
|
|
Garantierter Rechnungszins |
1,75 % |
|
|
Zinsüberschussanteil in der Anwartschaft |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Zinsüberschussanteil bei laufenden Renten |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Ansammlungsüberschussanteil |
1,75 % |
des
angesammelten Überschussguthabens |
|
Grundüberschussanteil |
0
% |
des
überschussberechtigten Beitrags |
|
Risikoüberschussanteil |
0
% |
des
Risikobeitrags |
|
Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven bei
laufenden Renten |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Tarife HRV411001, 411401, 411403, 411405, 411441,
411443, 411445, 411805, 411841, WRV411401, 411403,
411405, 411805, 411841 |
|
|
|
Garantierter Rechnungszins |
2,25 % |
|
|
Zinsüberschussanteil in der Anwartschaft |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Zinsüberschussanteil bei laufenden Renten |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Ansammlungsüberschussanteil |
2,25 % |
des
angesammelten Überschussguthabens |
|
Grundüberschussanteil |
0
% |
des
überschussberechtigten Beitrags |
|
Risikoüberschussanteil |
0
% |
des
Risikobeitrags |
|
Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven bei
laufenden Renten |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Tarife HRV408001 - 408002, 408007, 408009 - 408010,
408031, 408037, 408039, 408057, 408059, 408607,
WRV408007, 408009 - 408010, 408057, 408059 |
|
|
|
Garantierter Rechnungszins |
2,25 % |
|
|
Zinsüberschussanteil in der Anwartschaft |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Zinsüberschussanteil bei laufenden Renten |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Ansammlungsüberschussanteil |
2,25 % |
des
angesammelten Überschussguthabens |
|
Grundüberschussanteil |
0
% |
des
überschussberechtigten Beitrags |
|
Risikoüberschussanteil |
0
% |
des
Risikobeitrags |
|
Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven bei
laufenden Renten |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Tarife HRN417401, 417405, 417805, 417841, 417845,
817401, WRN417401, 417805, 417841, 417845 |
|
|
|
Garantierter Rechnungszins |
0,75 % |
|
|
Zinsüberschussanteil bis zum Rentenübergang
der Hauptversicherung |
0,55 % |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Zinsüberschussanteil ab dem Rentenübergang
der Hauptversicherung |
0,25 % |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Ansammlungsüberschussanteil |
1,3 % |
des
angesammelten Überschussguthabens |
|
Grundüberschussanteil |
0
% |
des
überschussberechtigten Beitrags |
|
Risikoüberschussanteilsatz ab dem
Rentenübergang der Hauptversicherung |
0
% |
als
prozentuale Erhöhung der bei der Kalkulation
angenommenen Sterblichkeiten |
|
Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven ab dem
Rentenübergang der Hauptversicherung |
0,3 % |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Tarife HRN415401, 415405, 415805, 415841, 415845,
815401, WRN415401, 415405, 415805, 415841, 415845,
815401 |
|
|
|
Garantierter Rechnungszins |
1,25 % |
|
|
Zinsüberschussanteil bis zum Rentenübergang
der Hauptversicherung |
0,05 % |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Zinsüberschussanteil ab dem Rentenübergang
der Hauptversicherung |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Ansammlungsüberschussanteil |
1,3 % |
des
angesammelten Überschussguthabens |
|
Grundüberschussanteil |
0
% |
des
überschussberechtigten Beitrags |
|
Risikoüberschussanteilsatz ab dem
Rentenübergang der Hauptversicherung |
0
% |
als
prozentuale Erhöhung der bei der Kalkulation
angenommenen Sterblichkeiten |
|
Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven ab dem
Rentenübergang der Hauptversicherung |
0,05 % |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Tarife HRN413401, 413403, 413405 - 413406, 413801,
413805, 413841, 413845, 813401, 813405, 813407,
WRN413401, 413405, 413805, 413841, 413845,
813401 |
|
|
|
Garantierter Rechnungszins |
1,75 % |
|
|
Zinsüberschussanteil bis zum Rentenübergang
der Hauptversicherung |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Zinsüberschussanteil ab dem Rentenübergang
der Hauptversicherung |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Ansammlungsüberschussanteil |
1,75 % |
des
angesammelten Überschussguthabens |
|
Grundüberschussanteil |
0
% |
des
überschussberechtigten Beitrags |
|
Risikoüberschussanteilsatz ab dem
Rentenübergang der Hauptversicherung |
0
% |
als
prozentuale Erhöhung der bei der Kalkulation
angenommenen Sterblichkeiten |
|
Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven ab dem
Rentenübergang der Hauptversicherung |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Tarife HRN412401, 412403, 412405, 412441, 412445,
412801, 412805, 412841, 412845, 812001, 812401,
812403, 812407, WRN412401, 412403, 412405, 412805,
412841, 412845 |
|
|
|
Garantierter Rechnungszins |
1,75 % |
|
|
Zinsüberschussanteil bis zum Rentenübergang
der Hauptversicherung |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Zinsüberschussanteil ab dem Rentenübergang
der Hauptversicherung |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Ansammlungsüberschussanteil |
1,75 % |
des
angesammelten Überschussguthabens |
|
Grundüberschussanteil |
0
% |
des
überschussberechtigten Beitrags |
|
Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven ab dem
Rentenübergang der Hauptversicherung |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Tarife HRN411001, 411401, 411403, 411405, 411441,
411443, 411445, 411801, 411805, 411841, WRN411401,
411403, 411405, 411805, 411841 |
|
|
|
Garantierter Rechnungszins |
2,25 % |
|
|
Zinsüberschussanteil bis zum Rentenübergang
der Hauptversicherung |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Zinsüberschussanteil ab dem Rentenübergang
der Hauptversicherung |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Ansammlungsüberschussanteil |
2,25 % |
des
angesammelten Überschussguthabens |
|
Grundüberschussanteil |
0
% |
des
überschussberechtigten Beitrags |
|
Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven ab dem
Rentenübergang der Hauptversicherung |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Tarife HRN408001 - 408002, 408007, 408009 - 408010,
408031, 408037, 408039, 408057, 408059, 408607,
WRN408007, 408009 - 408010, 408057, 408059 |
|
|
|
Garantierter Rechnungszins |
2,25 % |
|
|
Zinsüberschussanteil bis zum Rentenübergang
der Hauptversicherung |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Zinsüberschussanteil ab dem Rentenübergang
der Hauptversicherung |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Ansammlungsüberschussanteil |
2,25 % |
des
angesammelten Überschussguthabens |
|
Grundüberschussanteil |
0
% |
des
überschussberechtigten Beitrags |
|
Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven ab dem
Rentenübergang der Hauptversicherung |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Gewinnverband Corporate Flex 08 |
|
|
|
Tarife REN811001, 811401, 811403 - 811405, 811407,
811441, 811443 - 811445, 811447, 811804 - 811805,
811845 |
|
|
|
Garantierter Rechnungszins |
2,25 % |
|
|
Zinsüberschussanteil in der Anwartschaft |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Zinsüberschussanteil bei laufenden Renten |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Ansammlungsüberschussanteil |
2,25 % |
des
angesammelten Überschussguthabens |
|
Verzinsung der Bemessungsgröße für
die Schlussüberschussbeteiligung |
2,25 % |
|
|
Grundüberschussanteil |
0
% |
des
überschussberechtigten Beitrags |
|
Zuführung zur Bemessungsgröße
für die Schlussüberschussbeteiligung |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals und ggf.
des Ansammlungsguthabens |
|
Schlussüberschussanteil |
0
% |
der
Bemessungsgröße für die
Schlussüberschussbeteiligung |
|
Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven in der
Anwartschaft |
50
% |
der
Bemessungsgröße für die
Schlussüberschussbeteiligung |
|
Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven bei
laufenden Renten |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Tarife REN808000 - 808009, 808021 - 808023, 808025 -
808028, 808055, 810000 - 810009, 810026, 810028,
810055 |
|
|
|
Garantierter Rechnungszins |
2,25 % |
|
|
Zinsüberschussanteil in der Anwartschaft |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Zinsüberschussanteil bei laufenden Renten |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Ansammlungsüberschussanteil |
2,25 % |
des
angesammelten Überschussguthabens |
|
Verzinsung der Bemessungsgröße für
die Schlussüberschussbeteiligung |
2,25 % |
|
|
Grundüberschussanteil |
0
% |
des
überschussberechtigten Beitrags |
|
Zuführung zur Bemessungsgröße
für die Schlussüberschussbeteiligung |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals und ggf.
des Ansammlungsguthabens |
|
Schlussüberschussanteil |
0
% |
der
Bemessungsgröße für die
Schlussüberschussbeteiligung |
|
Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven in der
Anwartschaft |
50
% |
der
Bemessungsgröße für die
Schlussüberschussbeteiligung |
|
Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven bei
laufenden Renten |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Tarife BUB810005 - 810009, 810055, 811001, 811401,
811403 - 811405, 811407, BUR810005 - 810006, 810008 -
810009, 810055, 811001, 811401, 811403, 811405,
811407 |
|
|
|
Garantierter Rechnungszins |
2,25 % |
|
|
Bonusrente |
0
% |
der
Rente (bei Überschussverwendung Bonusrente) |
|
Zinsüberschussanteil während der
Berufsunfähigkeit |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Ansammlungsüberschussanteil |
2,25 % |
des
angesammelten Überschussguthabens |
|
Ansammlungszins |
2,25 % |
zur
Ermittlung der Bemessungsgröße für
die Schlussüberschussbeteiligung |
|
Beitragsüberschussanteil |
0
% |
des
überschussberechtigten Beitrags (außer bei
Überschussverwendung Bonusrente) |
|
Schlussüberschussanteil |
0
% |
der
verzinslich angesammelten Risikobeiträge
(außer bei Überschussverwendung
Bonusrente) |
|
Pauschale Beteiligung an den Bewertungsreserven
während der Berufsunfähigkeit |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Tarife BUB808005 - 808009, 808055, BUR808005 -
808006, 808008 - 808009, 808055 |
|
|
|
Garantierter Rechnungszins |
2,25 % |
|
|
Bonusrente |
0
% |
der
Rente (bei Überschussverwendung Bonusrente) |
|
Zinsüberschussanteil während der
Berufsunfähigkeit |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Ansammlungsüberschussanteil |
2,25 % |
des
angesammelten Überschussguthabens |
|
Ansammlungszins |
2,25 % |
zur
Ermittlung der Bemessungsgröße für
die Schlussüberschussbeteiligung |
|
Beitragsüberschussanteil |
0
% |
des
überschussberechtigten Beitrags (außer bei
Überschussverwendung Bonusrente) |
|
Schlussüberschussanteil |
0
% |
der
verzinslich angesammelten Risikobeiträge
(außer bei Überschussverwendung
Bonusrente) |
|
Pauschale Beteiligung an den Bewertungsreserven
während der Berufsunfähigkeit |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Tarife EUB808007, 808055, 811001 |
|
|
|
Garantierter Rechnungszins |
2,25 % |
|
|
Bonusrente |
0
% |
der
Rente (bei Überschussverwendung Bonusrente) |
|
Zinsüberschussanteil während der
Erwerbsunfähigkeit |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Ansammlungsüberschussanteil |
2,25 % |
des
angesammelten Überschussguthabens |
|
Ansammlungszins |
2,25 % |
zur
Ermittlung der Bemessungsgröße für
die Schlussüberschussbeteiligung |
|
Beitragsüberschussanteil |
0
% |
des
überschussberechtigten Beitrags (außer bei
Überschussverwendung Bonusrente) |
|
Schlussüberschussanteil |
0
% |
der
verzinslich angesammelten Risikobeiträge
(außer bei Überschussverwendung
Bonusrente) |
|
Pauschale Beteiligung an den Bewertungsreserven
während der Erwerbsunfähigkeit |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Tarife HRV811401, 811445, 811447 |
|
|
|
Garantierter Rechnungszins |
2,25 % |
|
|
Zinsüberschussanteil in der Anwartschaft |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Zinsüberschussanteil bei laufenden Renten |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Ansammlungsüberschussanteil |
2,25 % |
des
angesammelten Überschussguthabens |
|
Grundüberschussanteil |
0
% |
des
überschussberechtigten Beitrags |
|
Risikoüberschussanteil |
0
% |
des
Risikobeitrags |
|
Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven bei
laufenden Renten |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Tarife HRV808000, 808004 - 808009, 808055, WRV808004,
808007 - 808008 |
|
|
|
Garantierter Rechnungszins |
2,25 % |
|
|
Zinsüberschussanteil in der Anwartschaft |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Zinsüberschussanteil bei laufenden Renten |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Ansammlungsüberschussanteil |
2,25 % |
des
angesammelten Überschussguthabens |
|
Grundüberschussanteil |
0
% |
des
überschussberechtigten Beitrags |
|
Risikoüberschussanteil |
0
% |
des
Risikobeitrags |
|
Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven bei
laufenden Renten |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Tarife HRN811401, 811445, 811447 |
|
|
|
Garantierter Rechnungszins |
2,25 % |
|
|
Zinsüberschussanteil bis zum Rentenübergang
der Hauptversicherung |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Zinsüberschussanteil ab dem Rentenübergang
der Hauptversicherung |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Ansammlungsüberschussanteil |
2,25 % |
des
angesammelten Überschussguthabens |
|
Grundüberschussanteil |
0
% |
des
überschussberechtigten Beitrags |
|
Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven ab dem
Rentenübergang der Hauptversicherung |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Tarife HRN808000, 808002, 808004 - 808009, 808055,
WRN808004, 808007 - 808008 |
|
|
|
Garantierter Rechnungszins |
2,25 % |
|
|
Zinsüberschussanteil bis zum Rentenübergang
der Hauptversicherung |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Zinsüberschussanteil ab dem Rentenübergang
der Hauptversicherung |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Ansammlungsüberschussanteil |
2,25 % |
des
angesammelten Überschussguthabens |
|
Grundüberschussanteil |
0
% |
des
überschussberechtigten Beitrags |
|
Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven ab dem
Rentenübergang der Hauptversicherung |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Gewinnverband PVR, PVM |
|
|
|
Tarife REN407001 - 407002, 407007, 407009 - 407010,
407019, 407031 - 407032, 407037, 407039 - 407040,
407057, 407059 - 407060, 407069, 407087, 407090,
407601, 407607 |
|
|
|
Garantierter Rechnungszins |
2,25 % |
|
|
Zinsüberschussanteil in der Anwartschaft |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Zinsüberschussanteil bei laufenden Renten |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Ansammlungsüberschussanteil |
2,25 % |
des
angesammelten Überschussguthabens |
|
Verzinsung der Bemessungsgröße für
die Schlussüberschussbeteiligung |
2,25 % |
|
|
Grundüberschussanteil |
0
% |
des
überschussberechtigten Beitrags |
|
Zuführung zur Bemessungsgröße
für die Schlussüberschussbeteiligung |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals und ggf.
des Ansammlungsguthabens |
|
Schlussüberschussanteil |
0
% |
der
Bemessungsgröße für die
Schlussüberschussbeteiligung |
|
Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven in der
Anwartschaft |
50
% |
der
Bemessungsgröße für die
Schlussüberschussbeteiligung |
|
Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven bei
laufenden Renten |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Tarife REN405001 - 405002, 405007, 405009 - 405010,
405017, 405019, 405031 - 405032, 405037, 405039 -
405040, 405057, 405059 - 405060, 405069, 405087,
405089 |
|
|
|
Garantierter Rechnungszins |
2,75 % |
|
|
Zinsüberschussanteil in der Anwartschaft |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Zinsüberschussanteil bei laufenden Renten |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Ansammlungsüberschussanteil |
2,75 % |
des
angesammelten Überschussguthabens |
|
Verzinsung der Bemessungsgröße für
die Schlussüberschussbeteiligung |
2,75 % |
|
|
Grundüberschussanteil |
0
% |
des
überschussberechtigten Beitrags |
|
Zuführung zur Bemessungsgröße
für die Schlussüberschussbeteiligung |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals und ggf.
des Ansammlungsguthabens |
|
Schlussüberschussanteil |
0
% |
der
Bemessungsgröße für die
Schlussüberschussbeteiligung |
|
Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven in der
Anwartschaft |
0
% |
der
Bemessungsgröße für die
Schlussüberschussbeteiligung |
|
Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven bei
laufenden Renten |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Tarife BUB407001 - 407002, 407007, 407009 - 407010,
407607, BUR407001 - 407002, 407007, 407009 -
407010 |
|
|
|
Garantierter Rechnungszins |
2,25 % |
|
|
Bonusrente |
0
% |
der
Rente (bei Überschussverwendung Bonusrente) |
|
Zinsüberschussanteil während der
Berufsunfähigkeit |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Ansammlungsüberschussanteil |
2,25 % |
des
angesammelten Überschussguthabens |
|
Ansammlungszins |
2,25 % |
zur
Ermittlung der Bemessungsgröße für
die Schlussüberschussbeteiligung |
|
Beitragsüberschussanteil |
0
% |
des
überschussberechtigten Beitrags (außer bei
Überschussverwendung Bonusrente) |
|
Schlussüberschussanteil |
0
% |
der
verzinslich angesammelten Risikobeiträge
(außer bei Überschussverwendung
Bonusrente) |
|
Pauschale Beteiligung an den Bewertungsreserven
während der Berufsunfähigkeit |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Tarife BUB405001 - 405002, 405007, 405009 - 405010,
BUR405001 - 405002, 405007, 405009 - 405010 |
|
|
|
Garantierter Rechnungszins |
2,75 % |
|
|
Bonusrente |
0
% |
der
Rente (bei Überschussverwendung Bonusrente) |
|
Zinsüberschussanteil während der
Berufsunfähigkeit |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Ansammlungsüberschussanteil |
2,75 % |
des
angesammelten Überschussguthabens |
|
Ansammlungszins |
2,75 % |
zur
Ermittlung der Bemessungsgröße für
die Schlussüberschussbeteiligung |
|
Beitragsüberschussanteil |
0
% |
des
überschussberechtigten Beitrags (außer bei
Überschussverwendung Bonusrente) |
|
Schlussüberschussanteil |
0
% |
der
verzinslich angesammelten Risikobeiträge
(außer bei Überschussverwendung
Bonusrente) |
|
Pauschale Beteiligung an den Bewertungsreserven
während der Berufsunfähigkeit |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Tarife EUB407007, EUR407001, 407007, 407009 |
|
|
|
Garantierter Rechnungszins |
2,25 % |
|
|
Bonusrente |
0
% |
der
Rente (bei Überschussverwendung Bonusrente) |
|
Zinsüberschussanteil während der
Erwerbsunfähigkeit |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Ansammlungsüberschussanteil |
2,25 % |
des
angesammelten Überschussguthabens |
|
Ansammlungszins |
2,25 % |
zur
Ermittlung der Bemessungsgröße für
die Schlussüberschussbeteiligung |
|
Beitragsüberschussanteil |
0
% |
des
überschussberechtigten Beitrags (außer bei
Überschussverwendung Bonusrente) |
|
Schlussüberschussanteil |
0
% |
der
verzinslich angesammelten Risikobeiträge
(außer bei Überschussverwendung
Bonusrente) |
|
Pauschale Beteiligung an den Bewertungsreserven
während der Erwerbsunfähigkeit |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Tarife EUB405001, 405007, 405010, EUR405001, 405007,
405009 |
|
|
|
Garantierter Rechnungszins |
2,75 % |
|
|
Bonusrente |
0
% |
der
Rente (bei Überschussverwendung Bonusrente) |
|
Zinsüberschussanteil während der
Erwerbsunfähigkeit |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Ansammlungsüberschussanteil |
2,75 % |
des
angesammelten Überschussguthabens |
|
Ansammlungszins |
2,75 % |
zur
Ermittlung der Bemessungsgröße für
die Schlussüberschussbeteiligung |
|
Beitragsüberschussanteil |
0
% |
des
überschussberechtigten Beitrags (außer bei
Überschussverwendung Bonusrente) |
|
Schlussüberschussanteil |
0
% |
der
verzinslich angesammelten Risikobeiträge
(außer bei Überschussverwendung
Bonusrente) |
|
Pauschale Beteiligung an den Bewertungsreserven
während der Erwerbsunfähigkeit |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Tarife HRV407001, 407007, 407009 - 407010, 407031,
407037, 407039, 407057, 407059, WRV407007, 407009 -
407010, 407057 |
|
|
|
Garantierter Rechnungszins |
2,25 % |
|
|
Zinsüberschussanteil in der Anwartschaft |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Zinsüberschussanteil bei laufenden Renten |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Ansammlungsüberschussanteil |
2,25 % |
des
angesammelten Überschussguthabens |
|
Grundüberschussanteil |
0
% |
des
überschussberechtigten Beitrags |
|
Risikoüberschussanteil |
0
% |
des
Risikobeitrags |
|
Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven bei
laufenden Renten |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Tarife HRV405001 - 405002, 405007, 405009 - 405010,
405031, 405037, 405039, 405057, 405059, WRV405007,
405009 - 405010, 405057, 405059 |
|
|
|
Garantierter Rechnungszins |
2,75 % |
|
|
Zinsüberschussanteil in der Anwartschaft |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Zinsüberschussanteil bei laufenden Renten |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Ansammlungsüberschussanteil |
2,75 % |
des
angesammelten Überschussguthabens |
|
Grundüberschussanteil |
0
% |
des
überschussberechtigten Beitrags |
|
Risikoüberschussanteil |
0
% |
des
Risikobeitrags |
|
Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven bei
laufenden Renten |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Tarife HRN407001, 407007, 407009 - 407010, 407031,
407037, 407039, 407057, 407059, WRN407007, 407009 -
407010, 407057 |
|
|
|
Garantierter Rechnungszins |
2,25 % |
|
|
Zinsüberschussanteil bis zum Rentenübergang
der Hauptversicherung |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Zinsüberschussanteil ab dem Rentenübergang
der Hauptversicherung |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Ansammlungsüberschussanteil |
2,25 % |
des
angesammelten Überschussguthabens |
|
Grundüberschussanteil |
0
% |
des
überschussberechtigten Beitrags |
|
Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven ab dem
Rentenübergang der Hauptversicherung |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Tarife HRN405001 - 405002, 405007, 405009 - 405010,
405031, 405037, 405039 - 405040, 405057, 405059,
WRN405007, 405009 - 405010, 405057, 405059 |
|
|
|
Garantierter Rechnungszins |
2,75 % |
|
|
Zinsüberschussanteil bis zum Rentenübergang
der Hauptversicherung |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Zinsüberschussanteil ab dem Rentenübergang
der Hauptversicherung |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Ansammlungsüberschussanteil |
2,75 % |
des
angesammelten Überschussguthabens |
|
Grundüberschussanteil |
0
% |
des
überschussberechtigten Beitrags |
|
Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven ab dem
Rentenübergang der Hauptversicherung |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Gewinnverband Corporate Flex 07 |
|
|
|
Tarife REN807000 - 807009, 807021, 807025 - 807028,
807055 |
|
|
|
Garantierter Rechnungszins |
2,25 % |
|
|
Zinsüberschussanteil in der Anwartschaft |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Zinsüberschussanteil bei laufenden Renten |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Ansammlungsüberschussanteil |
2,25 % |
des
angesammelten Überschussguthabens |
|
Verzinsung der Bemessungsgröße für
die Schlussüberschussbeteiligung |
2,25 % |
|
|
Grundüberschussanteil |
0
% |
des
überschussberechtigten Beitrags |
|
Zuführung zur Bemessungsgröße
für die Schlussüberschussbeteiligung |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals und ggf.
des Ansammlungsguthabens |
|
Schlussüberschussanteil |
0
% |
der
Bemessungsgröße für die
Schlussüberschussbeteiligung |
|
Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven in der
Anwartschaft |
50
% |
der
Bemessungsgröße für die
Schlussüberschussbeteiligung |
|
Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven bei
laufenden Renten |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Tarife BUB807005 - 807009, 807055, BUR807005 -
807009, 807055 |
|
|
|
Garantierter Rechnungszins |
2,25 % |
|
|
Bonusrente |
0
% |
der
Rente (bei Überschussverwendung Bonusrente) |
|
Zinsüberschussanteil während der
Berufsunfähigkeit |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Ansammlungsüberschussanteil |
2,25 % |
des
angesammelten Überschussguthabens |
|
Ansammlungszins |
2,25 % |
zur
Ermittlung der Bemessungsgröße für
die Schlussüberschussbeteiligung |
|
Beitragsüberschussanteil |
0
% |
des
überschussberechtigten Beitrags (außer bei
Überschussverwendung Bonusrente) |
|
Schlussüberschussanteil |
0
% |
der
verzinslich angesammelten Risikobeiträge
(außer bei Überschussverwendung
Bonusrente) |
|
Pauschale Beteiligung an den Bewertungsreserven
während der Berufsunfähigkeit |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Tarife HRV807000, 807004 - 807005, 807008 - 807009,
807055, WRV807004, 807008 |
|
|
|
Garantierter Rechnungszins |
2,25 % |
|
|
Zinsüberschussanteil in der Anwartschaft |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Zinsüberschussanteil bei laufenden Renten |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Ansammlungsüberschussanteil |
2,25 % |
des
angesammelten Überschussguthabens |
|
Grundüberschussanteil |
0
% |
des
überschussberechtigten Beitrags |
|
Risikoüberschussanteil |
0
% |
des
Risikobeitrags |
|
Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven bei
laufenden Renten |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Tarife HRN807000, 807004 - 807005, 807008 - 807009,
807055, WRN807004, 807008 |
|
|
|
Garantierter Rechnungszins |
2,25 % |
|
|
Zinsüberschussanteil bis zum Rentenübergang
der Hauptversicherung |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Zinsüberschussanteil ab dem Rentenübergang
der Hauptversicherung |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Ansammlungsüberschussanteil |
2,25 % |
des
angesammelten Überschussguthabens |
|
Grundüberschussanteil |
0
% |
des
überschussberechtigten Beitrags |
|
Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven ab dem
Rentenübergang der Hauptversicherung |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Gewinnverband Corporate Flex 06 (DAV 2004 R) |
|
|
|
Tarife REN806000 - 806009, 806022, 806025 - 806028,
806050, 806055 |
|
|
|
Garantierter Rechnungszins |
2,75 % |
|
|
Zinsüberschussanteil in der Anwartschaft |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Zinsüberschussanteil bei laufenden Renten |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Ansammlungsüberschussanteil |
2,75 % |
des
angesammelten Überschussguthabens |
|
Verzinsung der Bemessungsgröße für
die Schlussüberschussbeteiligung |
2,75 % |
|
|
Grundüberschussanteil |
0
% |
des
überschussberechtigten Beitrags |
|
Zuführung zur Bemessungsgröße
für die Schlussüberschussbeteiligung |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals und ggf.
des Ansammlungsguthabens |
|
Schlussüberschussanteil |
0
% |
der
Bemessungsgröße für die
Schlussüberschussbeteiligung |
|
Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven in der
Anwartschaft |
0
% |
der
Bemessungsgröße für die
Schlussüberschussbeteiligung |
|
Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven bei
laufenden Renten |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Tarife BUB806005 - 806009, 806055, BUR806005 -
806006, 806008 - 806009, 806055 |
|
|
|
Garantierter Rechnungszins |
2,75 % |
|
|
Bonusrente |
0
% |
der
Rente (bei Überschussverwendung Bonusrente) |
|
Zinsüberschussanteil während der
Berufsunfähigkeit |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Ansammlungsüberschussanteil |
2,75 % |
des
angesammelten Überschussguthabens |
|
Ansammlungszins |
2,75 % |
zur
Ermittlung der Bemessungsgröße für
die Schlussüberschussbeteiligung |
|
Beitragsüberschussanteil |
0
% |
des
überschussberechtigten Beitrags (außer bei
Überschussverwendung Bonusrente) |
|
Schlussüberschussanteil |
0
% |
der
verzinslich angesammelten Risikobeiträge
(außer bei Überschussverwendung
Bonusrente) |
|
Pauschale Beteiligung an den Bewertungsreserven
während der Berufsunfähigkeit |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Tarife HRV806000 - 806002, 806004 - 806005, 806007 -
806009, 806055, WRV806002, 806007 - 806008 |
|
|
|
Garantierter Rechnungszins |
2,75 % |
|
|
Zinsüberschussanteil in der Anwartschaft |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Zinsüberschussanteil bei laufenden Renten |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Ansammlungsüberschussanteil |
2,75 % |
des
angesammelten Überschussguthabens |
|
Grundüberschussanteil |
0
% |
des
überschussberechtigten Beitrags |
|
Risikoüberschussanteil |
0
% |
des
Risikobeitrags |
|
Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven bei
laufenden Renten |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Tarife HRN806000 - 806002, 806004 - 806005, 806007 -
806009, 806055, WRN806002, 806007 - 806008 |
|
|
|
Garantierter Rechnungszins |
2,75 % |
|
|
Zinsüberschussanteil bis zum Rentenübergang
der Hauptversicherung |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Zinsüberschussanteil ab dem Rentenübergang
der Hauptversicherung |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Ansammlungsüberschussanteil |
2,75 % |
des
angesammelten Überschussguthabens |
|
Grundüberschussanteil |
0
% |
des
überschussberechtigten Beitrags |
|
Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven ab dem
Rentenübergang der Hauptversicherung |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Gewinnverband PNN, PNL |
|
|
|
Tarife FRV413401, 413405 - 413406, 813405 |
|
|
|
Garantierter Rechnungszins |
1,75 % |
|
|
Zinsüberschussanteil in der Anwartschaft |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Zinsüberschussanteil bei laufenden Renten |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Verzinsung der Bemessungsgröße für
die Schlussüberschussbeteiligung |
1,75 % |
|
|
Grundüberschussanteil |
0
% |
des
überschussberechtigten Beitrags |
|
Risikoüberschussanteilsatz für laufende
Renten |
0
% |
als
prozentuale Erhöhung der bei der Kalkulation
angenommenen Sterblichkeiten |
|
Zuführung zur Bemessungsgröße
für die Schlussüberschussbeteiligung |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Schlussüberschussanteil |
0
% |
der
Bemessungsgröße für die
Schlussüberschussbeteiligung |
|
Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven in der
Anwartschaft |
100 % |
der
Bemessungsgröße für die
Schlussüberschussbeteiligung |
|
Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven bei
laufenden Renten |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Tarife FRV412001 - 412002, 412405, 412445, 812405,
812407, 812445 |
|
|
|
Garantierter Rechnungszins |
1,75 % |
|
|
Zinsüberschussanteil in der Anwartschaft |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Zinsüberschussanteil bei laufenden Renten |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Verzinsung der Bemessungsgröße für
die Schlussüberschussbeteiligung |
1,75 % |
|
|
Grundüberschussanteil |
0
% |
des
überschussberechtigten Beitrags |
|
Zuführung zur Bemessungsgröße
für die Schlussüberschussbeteiligung |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Schlussüberschussanteil |
0
% |
der
Bemessungsgröße für die
Schlussüberschussbeteiligung |
|
Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven in der
Anwartschaft |
100 % |
der
Bemessungsgröße für die
Schlussüberschussbeteiligung |
|
Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven bei
laufenden Renten |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Tarife FRV411001 - 411002, 411401, 411405 |
|
|
|
Garantierter Rechnungszins |
2,25 % |
|
|
Zinsüberschussanteil in der Anwartschaft |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Zinsüberschussanteil bei laufenden Renten |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Verzinsung der Bemessungsgröße für
die Schlussüberschussbeteiligung |
2,25 % |
|
|
Grundüberschussanteil |
0
% |
des
überschussberechtigten Beitrags |
|
Zuführung zur Bemessungsgröße
für die Schlussüberschussbeteiligung |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Schlussüberschussanteil |
0
% |
der
Bemessungsgröße für die
Schlussüberschussbeteiligung |
|
Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven in der
Anwartschaft |
50
% |
der
Bemessungsgröße für die
Schlussüberschussbeteiligung |
|
Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven bei
laufenden Renten |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Tarife FRV408001 - 408002, 408007, 408009 - 408010,
408037, 410001 - 410002, 410007, 410037 |
|
|
|
Garantierter Rechnungszins |
2,25 % |
|
|
Zinsüberschussanteil in der Anwartschaft |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Zinsüberschussanteil bei laufenden Renten |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Verzinsung der Bemessungsgröße für
die Schlussüberschussbeteiligung |
2,25 % |
|
|
Grundüberschussanteil |
0
% |
des
überschussberechtigten Beitrags |
|
Zuführung zur Bemessungsgröße
für die Schlussüberschussbeteiligung |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Schlussüberschussanteil |
0
% |
der
Bemessungsgröße für die
Schlussüberschussbeteiligung |
|
Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven in der
Anwartschaft |
50
% |
der
Bemessungsgröße für die
Schlussüberschussbeteiligung |
|
Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven bei
laufenden Renten |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Tarife BUB413505, BUR413505 |
|
|
|
Garantierter Rechnungszins |
1,75 % |
|
|
Bonusrente |
0
% |
der
Rente (bei Überschussverwendung Bonusrente) |
|
Zinsüberschussanteil während der
Berufsunfähigkeit |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Ansammlungszins |
1,75 % |
zur
Ermittlung der Bemessungsgröße für
die Schlussüberschussbeteiligung |
|
Beitragsüberschussanteil |
0
% |
des
überschussberechtigten Beitrags (bei
Überschussverwendung Fondsanlage) |
|
Schlussüberschussanteil |
0
% |
der
verzinslich angesammelten Risikobeiträge (bei
Überschussverwendung Fondsanlage) |
|
Pauschale Beteiligung an den Bewertungsreserven
während der Berufsunfähigkeit |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Tarife BUB412101, 412505, 812505, BUR412101 |
|
|
|
Garantierter Rechnungszins |
1,75 % |
|
|
Bonusrente |
0
% |
der
Rente (bei Überschussverwendung Bonusrente) |
|
Zinsüberschussanteil während der
Berufsunfähigkeit |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Ansammlungszins |
1,75 % |
zur
Ermittlung der Bemessungsgröße für
die Schlussüberschussbeteiligung |
|
Beitragsüberschussanteil |
0
% |
des
überschussberechtigten Beitrags (bei
Überschussverwendung Fondsanlage) |
|
Schlussüberschussanteil |
0
% |
der
verzinslich angesammelten Risikobeiträge (bei
Überschussverwendung Fondsanlage) |
|
Pauschale Beteiligung an den Bewertungsreserven
während der Berufsunfähigkeit |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Tarife BUB410101 - 410102, 411101 - 411102, 411501,
411505, BUR410101 - 410102, 411101 - 411102,
411501 |
|
|
|
Garantierter Rechnungszins |
2,25 % |
|
|
Bonusrente |
0
% |
der
Rente (bei Überschussverwendung Bonusrente) |
|
Zinsüberschussanteil während der
Berufsunfähigkeit |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Ansammlungszins |
2,25 % |
zur
Ermittlung der Bemessungsgröße für
die Schlussüberschussbeteiligung |
|
Beitragsüberschussanteil |
0
% |
des
überschussberechtigten Beitrags (bei
Überschussverwendung Fondsanlage) |
|
Schlussüberschussanteil |
0
% |
der
verzinslich angesammelten Risikobeiträge (bei
Überschussverwendung Fondsanlage) |
|
Pauschale Beteiligung an den Bewertungsreserven
während der Berufsunfähigkeit |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Tarife BUB408101 - 408102, 408107, 408109, BUR408101
- 408102, 408107 |
|
|
|
Garantierter Rechnungszins |
2,25 % |
|
|
Bonusrente |
0
% |
der
Rente (bei Überschussverwendung Bonusrente) |
|
Zinsüberschussanteil während der
Berufsunfähigkeit |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Ansammlungszins |
2,25 % |
zur
Ermittlung der Bemessungsgröße für
die Schlussüberschussbeteiligung |
|
Beitragsüberschussanteil |
0
% |
des
überschussberechtigten Beitrags (bei
Überschussverwendung Fondsanlage) |
|
Schlussüberschussanteil |
0
% |
der
verzinslich angesammelten Risikobeiträge (bei
Überschussverwendung Fondsanlage) |
|
Pauschale Beteiligung an den Bewertungsreserven
während der Berufsunfähigkeit |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Tarif HRV408101 |
|
|
|
Garantierter Rechnungszins |
2,25 % |
|
|
Zinsüberschussanteil in der Anwartschaft |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Zinsüberschussanteil bei laufenden Renten |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Grundüberschussanteil |
0
% |
des
überschussberechtigten Beitrags |
|
Risikoüberschussanteil |
0
% |
des
Risikobeitrags |
|
Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven bei
laufenden Renten |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Tarif HRN408101 |
|
|
|
Garantierter Rechnungszins |
2,25 % |
|
|
Zinsüberschussanteil ab dem Rentenübergang
der Hauptversicherung |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven ab dem
Rentenübergang der Hauptversicherung |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Gewinnverband Corporate Flex Chance 08 |
|
|
|
Tarife FRV811001, 811405, 811447 |
|
|
|
Garantierter Rechnungszins |
2,25 % |
|
|
Zinsüberschussanteil in der Anwartschaft |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Zinsüberschussanteil bei laufenden Renten |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Verzinsung der Bemessungsgröße für
die Schlussüberschussbeteiligung |
2,25 % |
|
|
Grundüberschussanteil |
0
% |
des
überschussberechtigten Beitrags |
|
Zuführung zur Bemessungsgröße
für die Schlussüberschussbeteiligung |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Schlussüberschussanteil |
0
% |
der
Bemessungsgröße für die
Schlussüberschussbeteiligung |
|
Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven in der
Anwartschaft |
50
% |
der
Bemessungsgröße für die
Schlussüberschussbeteiligung |
|
Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven bei
laufenden Renten |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Tarife FRV808031, 808034 - 808036, 808065, 810031,
810035 - 810036, 810065 |
|
|
|
Garantierter Rechnungszins |
2,25 % |
|
|
Zinsüberschussanteil in der Anwartschaft |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Zinsüberschussanteil bei laufenden Renten |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Verzinsung der Bemessungsgröße für
die Schlussüberschussbeteiligung |
2,25 % |
|
|
Grundüberschussanteil |
0
% |
des
überschussberechtigten Beitrags |
|
Zuführung zur Bemessungsgröße
für die Schlussüberschussbeteiligung |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Schlussüberschussanteil |
0
% |
der
Bemessungsgröße für die
Schlussüberschussbeteiligung |
|
Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven in der
Anwartschaft |
50
% |
der
Bemessungsgröße für die
Schlussüberschussbeteiligung |
|
Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven bei
laufenden Renten |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Tarife BUB810035 - 810036, 810065, 811505,
BUR810065 |
|
|
|
Garantierter Rechnungszins |
2,25 % |
|
|
Bonusrente |
0
% |
der
Rente (bei Überschussverwendung Bonusrente) |
|
Zinsüberschussanteil während der
Berufsunfähigkeit |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Ansammlungszins |
2,25 % |
zur
Ermittlung der Bemessungsgröße für
die Schlussüberschussbeteiligung |
|
Beitragsüberschussanteil |
0
% |
des
überschussberechtigten Beitrags (bei
Überschussverwendung Fondsanlage) |
|
Schlussüberschussanteil |
0
% |
der
verzinslich angesammelten Risikobeiträge (bei
Überschussverwendung Fondsanlage) |
|
Pauschale Beteiligung an den Bewertungsreserven
während der Berufsunfähigkeit |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Tarife BUB808035 - 808036, 808065, BUR808035 -
808036, 808065 |
|
|
|
Garantierter Rechnungszins |
2,25 % |
|
|
Bonusrente |
0
% |
der
Rente (bei Überschussverwendung Bonusrente) |
|
Zinsüberschussanteil während der
Berufsunfähigkeit |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Ansammlungszins |
2,25 % |
zur
Ermittlung der Bemessungsgröße für
die Schlussüberschussbeteiligung |
|
Beitragsüberschussanteil |
0
% |
des
überschussberechtigten Beitrags (bei
Überschussverwendung Fondsanlage) |
|
Schlussüberschussanteil |
0
% |
der
verzinslich angesammelten Risikobeiträge (bei
Überschussverwendung Fondsanlage) |
|
Pauschale Beteiligung an den Bewertungsreserven
während der Berufsunfähigkeit |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Gewinnverband PVN, PVL |
|
|
|
Tarife FRV407001 - 407002, 407007, 407009 - 407010,
407037 |
|
|
|
Garantierter Rechnungszins |
2,25 % |
|
|
Zinsüberschussanteil in der Anwartschaft |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Zinsüberschussanteil bei laufenden Renten |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Verzinsung der Bemessungsgröße für
die Schlussüberschussbeteiligung |
2,25 % |
|
|
Grundüberschussanteil |
0
% |
des
überschussberechtigten Beitrags |
|
Zuführung zur Bemessungsgröße
für die Schlussüberschussbeteiligung |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Schlussüberschussanteil |
0
% |
der
Bemessungsgröße für die
Schlussüberschussbeteiligung |
|
Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven in der
Anwartschaft |
50
% |
der
Bemessungsgröße für die
Schlussüberschussbeteiligung |
|
Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven bei
laufenden Renten |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Tarife FRV416 - 417, 419 - 422 |
|
|
|
Garantierter Rechnungszins |
2,75 % |
|
|
Zinsüberschussanteil in der Anwartschaft |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Zinsüberschussanteil bei laufenden Renten |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Verzinsung der Bemessungsgröße für
die Schlussüberschussbeteiligung |
2,75 % |
|
|
Grundüberschussanteil |
0
% |
des
überschussberechtigten Beitrags |
|
Zuführung zur Bemessungsgröße
für die Schlussüberschussbeteiligung |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Schlussüberschussanteil |
0
% |
der
Bemessungsgröße für die
Schlussüberschussbeteiligung |
|
Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven in der
Anwartschaft |
0
% |
der
Bemessungsgröße für die
Schlussüberschussbeteiligung |
|
Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven bei
laufenden Renten |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Tarife BUB407101 - 407102, 407107, 407109, BUR407101
- 407102, 407109 |
|
|
|
Garantierter Rechnungszins |
2,25 % |
|
|
Bonusrente |
0
% |
der
Rente (bei Überschussverwendung Bonusrente) |
|
Zinsüberschussanteil während der
Berufsunfähigkeit |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Ansammlungszins |
2,25 % |
zur
Ermittlung der Bemessungsgröße für
die Schlussüberschussbeteiligung |
|
Beitragsüberschussanteil |
0
% |
des
überschussberechtigten Beitrags (bei
Überschussverwendung Fondsanlage) |
|
Schlussüberschussanteil |
0
% |
der
verzinslich angesammelten Risikobeiträge (bei
Überschussverwendung Fondsanlage) |
|
Pauschale Beteiligung an den Bewertungsreserven
während der Berufsunfähigkeit |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Tarife BUB436, 439, 441 - 442, BUR436 - 437, 441 -
442 |
|
|
|
Garantierter Rechnungszins |
2,75 % |
|
|
Bonusrente |
0
% |
der
Rente (bei Überschussverwendung Bonusrente) |
|
Zinsüberschussanteil während der
Berufsunfähigkeit |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Ansammlungszins |
2,75 % |
zur
Ermittlung der Bemessungsgröße für
die Schlussüberschussbeteiligung |
|
Beitragsüberschussanteil |
0
% |
des
überschussberechtigten Beitrags (bei
Überschussverwendung Fondsanlage) |
|
Schlussüberschussanteil |
0
% |
der
verzinslich angesammelten Risikobeiträge (bei
Überschussverwendung Fondsanlage) |
|
Pauschale Beteiligung an den Bewertungsreserven
während der Berufsunfähigkeit |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Tarif HRV407102 |
|
|
|
Garantierter Rechnungszins |
2,25 % |
|
|
Zinsüberschussanteil in der Anwartschaft |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Zinsüberschussanteil bei laufenden Renten |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Grundüberschussanteil |
0
% |
des
überschussberechtigten Beitrags |
|
Risikoüberschussanteil |
0
% |
des
Risikobeitrags |
|
Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven bei
laufenden Renten |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Tarife HRV421 - 422, 437 |
|
|
|
Garantierter Rechnungszins |
2,75 % |
|
|
Zinsüberschussanteil in der Anwartschaft |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Zinsüberschussanteil bei laufenden Renten |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Grundüberschussanteil |
0
% |
des
überschussberechtigten Beitrags |
|
Risikoüberschussanteil |
0
% |
des
Risikobeitrags |
|
Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven bei
laufenden Renten |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Tarif HRN407102 |
|
|
|
Garantierter Rechnungszins |
2,25 % |
|
|
Zinsüberschussanteil ab dem Rentenübergang
der Hauptversicherung |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven ab dem
Rentenübergang der Hauptversicherung |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Tarife HRN421 - 422, 437 |
|
|
|
Garantierter Rechnungszins |
2,75 % |
|
|
Zinsüberschussanteil ab dem Rentenübergang
der Hauptversicherung |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven ab dem
Rentenübergang der Hauptversicherung |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Gewinnverband Corporate Flex Chance 07 |
|
|
|
Tarife FRV807031, 807035 - 807036, 807065 |
|
|
|
Garantierter Rechnungszins |
2,25 % |
|
|
Zinsüberschussanteil in der Anwartschaft |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Zinsüberschussanteil bei laufenden Renten |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Verzinsung der Bemessungsgröße für
die Schlussüberschussbeteiligung |
2,25 % |
|
|
Grundüberschussanteil |
0
% |
des
überschussberechtigten Beitrags |
|
Zuführung zur Bemessungsgröße
für die Schlussüberschussbeteiligung |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Schlussüberschussanteil |
0
% |
der
Bemessungsgröße für die
Schlussüberschussbeteiligung |
|
Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven in der
Anwartschaft |
50
% |
der
Bemessungsgröße für die
Schlussüberschussbeteiligung |
|
Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven bei
laufenden Renten |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Tarife BUB807035 - 807036, 807065, BUR807036,
807065 |
|
|
|
Garantierter Rechnungszins |
2,25 % |
|
|
Bonusrente |
0
% |
der
Rente (bei Überschussverwendung Bonusrente) |
|
Zinsüberschussanteil während der
Berufsunfähigkeit |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Ansammlungszins |
2,25 % |
zur
Ermittlung der Bemessungsgröße für
die Schlussüberschussbeteiligung |
|
Beitragsüberschussanteil |
0
% |
des
überschussberechtigten Beitrags (bei
Überschussverwendung Fondsanlage) |
|
Schlussüberschussanteil |
0
% |
der
verzinslich angesammelten Risikobeiträge (bei
Überschussverwendung Fondsanlage) |
|
Pauschale Beteiligung an den Bewertungsreserven
während der Berufsunfähigkeit |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Tarife EUB807065, EUR807065 |
|
|
|
Garantierter Rechnungszins |
2,25 % |
|
|
Bonusrente |
0
% |
der
Rente (bei Überschussverwendung Bonusrente) |
|
Zinsüberschussanteil während der
Erwerbsunfähigkeit |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Ansammlungszins |
2,25 % |
zur
Ermittlung der Bemessungsgröße für
die Schlussüberschussbeteiligung |
|
Beitragsüberschussanteil |
0
% |
des
überschussberechtigten Beitrags (bei
Überschussverwendung Fondsanlage) |
|
Schlussüberschussanteil |
0
% |
der
verzinslich angesammelten Risikobeiträge (bei
Überschussverwendung Fondsanlage) |
|
Pauschale Beteiligung an den Bewertungsreserven
während der Erwerbsunfähigkeit |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Gewinnverband PNH |
|
|
|
Tarif REN815424 |
|
|
|
Garantierter Rechnungszins |
1,25 % |
|
|
Zinsüberschussanteil in der Anwartschaft |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Zinsüberschussanteil bei laufenden Renten |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Ansammlungsüberschussanteil |
1,25 % |
des
angesammelten Überschussguthabens |
|
Verzinsung der Bemessungsgröße für
die Schlussüberschussbeteiligung |
1,3 % |
|
|
Grundüberschussanteil |
0
% |
des
überschussberechtigten Beitrags |
|
Risikoüberschussanteilsatz für laufende
Renten |
0
% |
als
prozentuale Erhöhung der bei der Kalkulation
angenommenen Sterblichkeiten |
|
Zuführung zur Bemessungsgröße
für die Schlussüberschussbeteiligung |
0,05 % |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals und ggf.
des Ansammlungsguthabens |
|
Schlussüberschussanteil |
0
% |
der
Bemessungsgröße für die
Schlussüberschussbeteiligung |
|
Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven in der
Anwartschaft |
100 % |
der
Bemessungsgröße für die
Schlussüberschussbeteiligung |
|
Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven bei
laufenden Renten |
0,05 % |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Tarif REN813424 |
|
|
|
Garantierter Rechnungszins |
1,75 % |
|
|
Zinsüberschussanteil in der Anwartschaft |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Zinsüberschussanteil bei laufenden Renten |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Ansammlungsüberschussanteil |
1,75 % |
des
angesammelten Überschussguthabens |
|
Verzinsung der Bemessungsgröße für
die Schlussüberschussbeteiligung |
1,75 % |
|
|
Grundüberschussanteil |
0
% |
des
überschussberechtigten Beitrags |
|
Risikoüberschussanteilsatz für laufende
Renten |
0
% |
als
prozentuale Erhöhung der bei der Kalkulation
angenommenen Sterblichkeiten |
|
Zuführung zur Bemessungsgröße
für die Schlussüberschussbeteiligung |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals und ggf.
des Ansammlungsguthabens |
|
Schlussüberschussanteil |
0
% |
der
Bemessungsgröße für die
Schlussüberschussbeteiligung |
|
Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven in der
Anwartschaft |
100 % |
der
Bemessungsgröße für die
Schlussüberschussbeteiligung |
|
Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven bei
laufenden Renten |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Tarif REN812424 |
|
|
|
Garantierter Rechnungszins |
1,75 % |
|
|
Zinsüberschussanteil in der Anwartschaft |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Zinsüberschussanteil bei laufenden Renten |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Ansammlungsüberschussanteil |
1,75 % |
des
angesammelten Überschussguthabens |
|
Verzinsung der Bemessungsgröße für
die Schlussüberschussbeteiligung |
1,75 % |
|
|
Grundüberschussanteil |
0
% |
des
überschussberechtigten Beitrags |
|
Zuführung zur Bemessungsgröße
für die Schlussüberschussbeteiligung |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals und ggf.
des Ansammlungsguthabens |
|
Schlussüberschussanteil |
0
% |
der
Bemessungsgröße für die
Schlussüberschussbeteiligung |
|
Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven in der
Anwartschaft |
100 % |
der
Bemessungsgröße für die
Schlussüberschussbeteiligung |
|
Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven bei
laufenden Renten |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Gewinnverband hogarente 08 |
|
|
|
Tarif REN811424 |
|
|
|
Garantierter Rechnungszins |
2,25 % |
|
|
Zinsüberschussanteil in der Anwartschaft |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Zinsüberschussanteil bei laufenden Renten |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Ansammlungsüberschussanteil |
2,25 % |
des
angesammelten Überschussguthabens |
|
Verzinsung der Bemessungsgröße für
die Schlussüberschussbeteiligung |
2,25 % |
|
|
Grundüberschussanteil |
0
% |
des
überschussberechtigten Beitrags |
|
Zuführung zur Bemessungsgröße
für die Schlussüberschussbeteiligung |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals und ggf.
des Ansammlungsguthabens |
|
Schlussüberschussanteil |
0
% |
der
Bemessungsgröße für die
Schlussüberschussbeteiligung |
|
Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven in der
Anwartschaft |
50
% |
der
Bemessungsgröße für die
Schlussüberschussbeteiligung |
|
Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven bei
laufenden Renten |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Tarif REN808017 |
|
|
|
Garantierter Rechnungszins |
2,25 % |
|
|
Zinsüberschussanteil in der Anwartschaft |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Zinsüberschussanteil bei laufenden Renten |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Ansammlungsüberschussanteil |
2,25 % |
des
angesammelten Überschussguthabens |
|
Verzinsung der Bemessungsgröße für
die Schlussüberschussbeteiligung |
2,25 % |
|
|
Grundüberschussanteil |
0
% |
des
überschussberechtigten Beitrags |
|
Zuführung zur Bemessungsgröße
für die Schlussüberschussbeteiligung |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals und ggf.
des Ansammlungsguthabens |
|
Schlussüberschussanteil |
0
% |
der
Bemessungsgröße für die
Schlussüberschussbeteiligung |
|
Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven in der
Anwartschaft |
50
% |
der
Bemessungsgröße für die
Schlussüberschussbeteiligung |
|
Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven bei
laufenden Renten |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Gewinnverband hogarente 07 |
|
|
|
Garantierter Rechnungszins |
2,25 % |
|
|
Zinsüberschussanteil in der Anwartschaft |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Zinsüberschussanteil bei laufenden Renten |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Ansammlungsüberschussanteil |
2,25 % |
des
angesammelten Überschussguthabens |
|
Verzinsung der Bemessungsgröße für
die Schlussüberschussbeteiligung |
2,25 % |
|
|
Grundüberschussanteil |
0
% |
des
überschussberechtigten Beitrags |
|
Zuführung zur Bemessungsgröße
für die Schlussüberschussbeteiligung |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals und ggf.
des Ansammlungsguthabens |
|
Schlussüberschussanteil |
0
% |
der
Bemessungsgröße für die
Schlussüberschussbeteiligung |
|
Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven in der
Anwartschaft |
50
% |
der
Bemessungsgröße für die
Schlussüberschussbeteiligung |
|
Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven bei
laufenden Renten |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Gewinnverband hogarente 06 (DAV 2004 R) |
|
|
|
Garantierter Rechnungszins |
2,75 % |
|
|
Zinsüberschussanteil in der Anwartschaft |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Zinsüberschussanteil bei laufenden Renten |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Ansammlungsüberschussanteil |
2,75 % |
des
angesammelten Überschussguthabens |
|
Verzinsung der Bemessungsgröße für
die Schlussüberschussbeteiligung |
2,75 % |
|
|
Grundüberschussanteil |
0
% |
des
überschussberechtigten Beitrags |
|
Zuführung zur Bemessungsgröße
für die Schlussüberschussbeteiligung |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals und ggf.
des Ansammlungsguthabens |
|
Schlussüberschussanteil |
0
% |
der
Bemessungsgröße für die
Schlussüberschussbeteiligung |
|
Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven in der
Anwartschaft |
0
% |
der
Bemessungsgröße für die
Schlussüberschussbeteiligung |
|
Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven bei
laufenden Renten |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Abrechnungsverband Kollektive Renten |
|
|
|
Gewinnverband PGR, PGM |
|
|
|
Tarife REN411 - 412, 414 - 417, 419 - 420, 443 - 444,
464, 467, 469 - 470 |
|
|
|
Garantierter Rechnungszins |
2,75 % |
|
|
Zinsüberschussanteil in der Anwartschaft |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Zinsüberschussanteil bei laufenden Renten |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Ansammlungsüberschussanteil |
0
% |
des
angesammelten rechnungsmäßig verzinsten
Überschussguthabens |
|
Verzinsung der Bemessungsgröße für
die Schlussüberschussbeteiligung |
2,75 % |
|
|
Grundüberschussanteil |
0
% |
des
überschussberechtigten Beitrags |
|
Zuführung zur Bemessungsgröße
für die Schlussüberschussbeteiligung |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals und ggf.
des Ansammlungsguthabens |
|
Schlussüberschussanteil |
10
% |
der
Bemessungsgröße für die
Schlussüberschussbeteiligung |
|
Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven in der
Anwartschaft |
90
% |
der
Bemessungsgröße für die
Schlussüberschussbeteiligung |
|
Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven bei
laufenden Renten |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Tarife REN401 - 402, 404 - 407, 409 - 410, 448 - 449,
454, 457, 459 - 460 |
|
|
|
Garantierter Rechnungszins |
3,25 % |
|
|
Zinsüberschussanteil in der Anwartschaft |
0
%
1 |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Zinsüberschussanteil bei laufenden Renten |
0
%
1 |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Ansammlungsüberschussanteil |
0
%
1 |
des
angesammelten rechnungsmäßig verzinsten
Überschussguthabens |
|
Ansammlungszins |
3,25 % |
zur
Ermittlung der Bemessungsgröße für
die Schlussüberschussbeteiligung und die
zusätzliche
Schlussüberschussbeteiligung |
|
Grundüberschussanteil |
0
% |
des
überschussberechtigten Beitrags |
|
Zuführung zur Bemessungsgröße
für die Schlussüberschussbeteiligung |
max(-9,75 % + min(n/3;10) %; 0 %) |
der
Erhöhung des Ansammlungsbetrags der Zinsen auf
das überschussberechtigte Deckungskapital (ohne
Anlageversicherung) |
|
Zuführung zur Bemessungsgröße
für die zusätzliche
Schlussüberschussbeteiligung |
3
% |
der
Erhöhung des Ansammlungsbetrags der Zinsen auf
das überschussberechtigte Deckungskapital (ohne
Anlageversicherung) |
|
Schlussüberschussanteil |
10
% |
der
Bemessungsgröße für die
Schlussüberschussbeteiligung |
|
Zusätzlicher Schlussüberschussanteil |
10
% |
der
Bemessungsgröße für die
zusätzliche
Schlussüberschussbeteiligung |
|
Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven in der
Anwartschaft |
90
% |
der
Bemessungsgröße für die
Schlussüberschussbeteiligung und die
zusätzliche
Schlussüberschussbeteiligung |
|
Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven bei
laufenden Renten |
0
%
1 |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Tarife REN427, 429 - 430, 477, 479 - 480 |
|
|
|
Garantierter Rechnungszins |
3,25 % |
|
|
Zinsüberschussanteil in der Anwartschaft |
0
%
1 |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Zinsüberschussanteil bei laufenden Renten |
0
%
1 |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Ansammlungsüberschussanteil |
0
%
1 |
des
angesammelten rechnungsmäßig verzinsten
Überschussguthabens |
|
Ansammlungszins |
3,25 % |
zur
Ermittlung der Bemessungsgröße für
die Schlussüberschussbeteiligung und die
zusätzliche
Schlussüberschussbeteiligung |
|
Grundüberschussanteil |
0
% |
des
überschussberechtigten Beitrags |
|
Zuführung zur Bemessungsgröße
für die Schlussüberschussbeteiligung |
0
% |
der
Erhöhung des Ansammlungsbetrags der Zinsen auf
das überschussberechtigte Deckungskapital |
|
Zuführung zur Bemessungsgröße
für die zusätzliche
Schlussüberschussbeteiligung |
0
% |
der
Erhöhung des Ansammlungsbetrags der Zinsen auf
das überschussberechtigte Deckungskapital |
|
Schlussüberschussanteil |
10
% |
der
Bemessungsgröße für die
Schlussüberschussbeteiligung |
|
Zusätzlicher Schlussüberschussanteil |
10
% |
der
Bemessungsgröße für die
zusätzliche
Schlussüberschussbeteiligung |
|
Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven in der
Anwartschaft |
90
% |
der
Bemessungsgröße für die
Schlussüberschussbeteiligung und die
zusätzliche
Schlussüberschussbeteiligung |
|
Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven bei
laufenden Renten |
0
%
1 |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Tarife BUB416 - 417, 419 - 420, BUR416 - 417, 419 -
420 |
|
|
|
Garantierter Rechnungszins |
2,75 % |
|
|
Bonusrente |
0
% |
der
Rente (bei Überschussverwendung Bonusrente) |
|
Zinsüberschussanteil während der
Berufsunfähigkeit |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Ansammlungsüberschussanteil |
0
% |
des
angesammelten rechnungsmäßig verzinsten
Überschussguthabens |
|
Ansammlungszins |
2,75 % |
zur
Ermittlung der Bemessungsgröße für
die Schlussüberschussbeteiligung |
|
Beitragsüberschussanteil |
0
% |
des
überschussberechtigten Beitrags (außer bei
Überschussverwendung Bonusrente) |
|
Schlussüberschussanteil |
0
% |
der
verzinslich angesammelten Risikobeiträge
(außer bei Überschussverwendung
Bonusrente) |
|
Pauschale Beteiligung an den Bewertungsreserven
während der Berufsunfähigkeit |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Tarife BUB406 - 407, 409 - 410, BUR406 - 407, 409 -
410 |
|
|
|
Garantierter Rechnungszins |
3,25 % |
|
|
Bonusrente |
0
% |
der
Rente (bei Überschussverwendung Bonusrente) |
|
Zinsüberschussanteil während der
Berufsunfähigkeit |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Ansammlungsüberschussanteil |
0
% |
des
angesammelten rechnungsmäßig verzinsten
Überschussguthabens |
|
Ansammlungszins |
3,25 % |
zur
Ermittlung der Bemessungsgröße für
die Schlussüberschussbeteiligung |
|
Beitragsüberschussanteil |
0
% |
des
überschussberechtigten Beitrags (außer bei
Überschussverwendung Bonusrente) |
|
Schlussüberschussanteil |
0
% |
der
verzinslich angesammelten Risikobeiträge
(außer bei Überschussverwendung
Bonusrente) |
|
Pauschale Beteiligung an den Bewertungsreserven
während der Berufsunfähigkeit |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Tarife EUB416 - 417, EUR416 - 417 |
|
|
|
Garantierter Rechnungszins |
2,75 % |
|
|
Bonusrente |
0
% |
der
Rente (bei Überschussverwendung Bonusrente) |
|
Zinsüberschussanteil während der
Erwerbsunfähigkeit |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Ansammlungsüberschussanteil |
0
% |
des
angesammelten rechnungsmäßig verzinsten
Überschussguthabens |
|
Ansammlungszins |
2,75 % |
zur
Ermittlung der Bemessungsgröße für
die Schlussüberschussbeteiligung |
|
Beitragsüberschussanteil |
0
% |
des
überschussberechtigten Beitrags (außer bei
Überschussverwendung Bonusrente) |
|
Schlussüberschussanteil |
0
% |
der
verzinslich angesammelten Risikobeiträge
(außer bei Überschussverwendung
Bonusrente) |
|
Pauschale Beteiligung an den Bewertungsreserven
während der Erwerbsunfähigkeit |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Tarife EUB406 - 407, EUR406 - 407 |
|
|
|
Garantierter Rechnungszins |
3,25 % |
|
|
Bonusrente |
0
% |
der
Rente (bei Überschussverwendung Bonusrente) |
|
Zinsüberschussanteil während der
Erwerbsunfähigkeit |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Ansammlungsüberschussanteil |
0
% |
des
angesammelten rechnungsmäßig verzinsten
Überschussguthabens |
|
Ansammlungszins |
3,25 % |
zur
Ermittlung der Bemessungsgröße für
die Schlussüberschussbeteiligung |
|
Beitragsüberschussanteil |
0
% |
des
überschussberechtigten Beitrags (außer bei
Überschussverwendung Bonusrente) |
|
Schlussüberschussanteil |
0
% |
der
verzinslich angesammelten Risikobeiträge
(außer bei Überschussverwendung
Bonusrente) |
|
Pauschale Beteiligung an den Bewertungsreserven
während der Erwerbsunfähigkeit |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Tarife HRV411 - 412, 415 - 417, 419 - 420, 467, 469,
WRV420, 467, 469 |
|
|
|
Garantierter Rechnungszins |
2,75 % |
|
|
Zinsüberschussanteil in der Anwartschaft |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Zinsüberschussanteil bei laufenden Renten |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Ansammlungsüberschussanteil |
0
% |
des
angesammelten rechnungsmäßig verzinsten
Überschussguthabens |
|
Grundüberschussanteil |
0
% |
des
überschussberechtigten Beitrags |
|
Risikoüberschussanteil |
0
% |
des
Risikobeitrags |
|
Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven bei
laufenden Renten |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Tarife HRV401 - 402, 404, 406 - 407, 409 - 410, 457,
459, WRV407, 409 - 410 |
|
|
|
Garantierter Rechnungszins |
3,25 % |
|
|
Zinsüberschussanteil in der Anwartschaft |
0
%
1 |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Zinsüberschussanteil bei laufenden Renten |
0
%
1 |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Ansammlungsüberschussanteil |
0
%
1 |
des
angesammelten rechnungsmäßig verzinsten
Überschussguthabens |
|
Grundüberschussanteil |
0
% |
des
überschussberechtigten Beitrags |
|
Risikoüberschussanteil |
0
% |
des
Risikobeitrags |
|
Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven bei
laufenden Renten |
0
%
1 |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Tarife HRN411 - 412, 415 - 417, 419 - 420, 467, 469,
WRN420, 467, 469 |
|
|
|
Garantierter Rechnungszins |
2,75 % |
|
|
Zinsüberschussanteil bis zum Rentenübergang
der Hauptversicherung |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Zinsüberschussanteil ab dem Rentenübergang
der Hauptversicherung |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Ansammlungsüberschussanteil |
0
% |
des
angesammelten rechnungsmäßig verzinsten
Überschussguthabens |
|
Grundüberschussanteil |
0
% |
des
überschussberechtigten Beitrags |
|
Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven ab dem
Rentenübergang der Hauptversicherung |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Tarife HRN401 - 402, 404, 406 - 407, 409 - 410, 457,
459 - 460, WRN407, 409 - 410 |
|
|
|
Garantierter Rechnungszins |
3,25 % |
|
|
Zinsüberschussanteil bis zum Rentenübergang
der Hauptversicherung |
0
%
1 |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Zinsüberschussanteil ab dem Rentenübergang
der Hauptversicherung |
0
%
1 |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Ansammlungsüberschussanteil |
0
%
1 |
des
angesammelten rechnungsmäßig verzinsten
Überschussguthabens |
|
Grundüberschussanteil |
0
% |
des
überschussberechtigten Beitrags |
|
Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven ab dem
Rentenübergang der Hauptversicherung |
0
%
1 |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Gewinnverband Corporate Flex (DAV 2004 R) |
|
|
|
Tarife REN860 - 869, 885 - 888 |
|
|
|
Garantierter Rechnungszins |
2,75 % |
|
|
Zinsüberschussanteil in der Anwartschaft |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Zinsüberschussanteil bei laufenden Renten |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Ansammlungsüberschussanteil |
0
% |
des
angesammelten rechnungsmäßig verzinsten
Überschussguthabens |
|
Verzinsung der Bemessungsgröße für
die Schlussüberschussbeteiligung |
2,75 % |
|
|
Grundüberschussanteil |
0
% |
des
überschussberechtigten Beitrags |
|
Zuführung zur Bemessungsgröße
für die Schlussüberschussbeteiligung |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals und ggf.
des Ansammlungsguthabens |
|
Schlussüberschussanteil |
10
% |
der
Bemessungsgröße für die
Schlussüberschussbeteiligung |
|
Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven in der
Anwartschaft |
90
% |
der
Bemessungsgröße für die
Schlussüberschussbeteiligung |
|
Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven bei
laufenden Renten |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Tarife BUB865 - 869, BUR865 - 866, 868 - 869 |
|
|
|
Garantierter Rechnungszins |
2,75 % |
|
|
Bonusrente |
0
% |
der
Rente (bei Überschussverwendung Bonusrente) |
|
Zinsüberschussanteil während der
Berufsunfähigkeit |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Ansammlungsüberschussanteil |
0
% |
des
angesammelten rechnungsmäßig verzinsten
Überschussguthabens |
|
Ansammlungszins |
2,75 % |
zur
Ermittlung der Bemessungsgröße für
die Schlussüberschussbeteiligung |
|
Beitragsüberschussanteil |
0
% |
des
überschussberechtigten Beitrags (außer bei
Überschussverwendung Bonusrente) |
|
Schlussüberschussanteil |
0
% |
der
verzinslich angesammelten Risikobeiträge
(außer bei Überschussverwendung
Bonusrente) |
|
Pauschale Beteiligung an den Bewertungsreserven
während der Berufsunfähigkeit |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Tarife HRV864 - 869, 888, WRV864, 867 - 868, 888 |
|
|
|
Garantierter Rechnungszins |
2,75 % |
|
|
Zinsüberschussanteil in der Anwartschaft |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Zinsüberschussanteil bei laufenden Renten |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Ansammlungsüberschussanteil |
0
% |
des
angesammelten rechnungsmäßig verzinsten
Überschussguthabens |
|
Grundüberschussanteil |
0
% |
des
überschussberechtigten Beitrags |
|
Risikoüberschussanteil |
0
% |
des
Risikobeitrags |
|
Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven bei
laufenden Renten |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Tarife HRN864 - 869, 888, WRN864, 867 - 868, 888 |
|
|
|
Garantierter Rechnungszins |
2,75 % |
|
|
Zinsüberschussanteil bis zum Rentenübergang
der Hauptversicherung |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Zinsüberschussanteil ab dem Rentenübergang
der Hauptversicherung |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Ansammlungsüberschussanteil |
0
% |
des
angesammelten rechnungsmäßig verzinsten
Überschussguthabens |
|
Grundüberschussanteil |
0
% |
des
überschussberechtigten Beitrags |
|
Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven ab dem
Rentenübergang der Hauptversicherung |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Gewinnverband Kollektive Renten Pensionskasse (§
3 Nr. 63 EStG; § 40b EStG;
Rückdeckungen) |
|
|
|
Tarife REN800 - 809, 821 - 822, 825 - 829, 857 |
|
|
|
Garantierter Rechnungszins |
3,25 % |
|
|
Zinsüberschussanteil in der Anwartschaft |
0
%
1 |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Zinsüberschussanteil bei laufenden Renten |
0
%
1 |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Ansammlungsüberschussanteil |
0
%
1 |
des
angesammelten rechnungsmäßig verzinsten
Überschussguthabens |
|
Ansammlungszins |
3,25 % |
zur
Ermittlung der Bemessungsgröße für
die Schlussüberschussbeteiligung und die
zusätzliche
Schlussüberschussbeteiligung |
|
Grundüberschussanteil |
0
% |
des
überschussberechtigten Beitrags |
|
Zuführung zur Bemessungsgröße
für die Schlussüberschussbeteiligung |
max(-9,75 % + min(n/3;10) %; 0 %) |
der
Erhöhung des Ansammlungsbetrags der Zinsen auf
das überschussberechtigte Deckungskapital (ohne
Anlageversicherung) |
|
Zuführung zur Bemessungsgröße
für die zusätzliche
Schlussüberschussbeteiligung |
3
% |
der
Erhöhung des Ansammlungsbetrags der Zinsen auf
das überschussberechtigte Deckungskapital (ohne
Anlageversicherung) |
|
Schlussüberschussanteil |
10
% |
der
Bemessungsgröße für die
Schlussüberschussbeteiligung |
|
Zusätzlicher Schlussüberschussanteil |
10
% |
der
Bemessungsgröße für die
zusätzliche
Schlussüberschussbeteiligung |
|
Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven in der
Anwartschaft |
90
% |
der
Bemessungsgröße für die
Schlussüberschussbeteiligung und die
zusätzliche
Schlussüberschussbeteiligung |
|
Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven bei
laufenden Renten |
0
%
1 |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Tarife BUB805 - 809, BUR805 - 809 |
|
|
|
Garantierter Rechnungszins |
3,25 % |
|
|
Bonusrente |
0
% |
der
Rente (bei Überschussverwendung Bonusrente) |
|
Zinsüberschussanteil während der
Berufsunfähigkeit |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Ansammlungsüberschussanteil |
0
% |
des
angesammelten rechnungsmäßig verzinsten
Überschussguthabens |
|
Ansammlungszins |
3,25 % |
zur
Ermittlung der Bemessungsgröße für
die Schlussüberschussbeteiligung |
|
Beitragsüberschussanteil |
0
% |
des
überschussberechtigten Beitrags (außer bei
Überschussverwendung Bonusrente) |
|
Schlussüberschussanteil |
0
% |
der
verzinslich angesammelten Risikobeiträge
(außer bei Überschussverwendung
Bonusrente) |
|
Pauschale Beteiligung an den Bewertungsreserven
während der Berufsunfähigkeit |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Tarife EUB805, 807 |
|
|
|
Garantierter Rechnungszins |
3,25 % |
|
|
Bonusrente |
0
% |
der
Rente (bei Überschussverwendung Bonusrente) |
|
Zinsüberschussanteil während der
Erwerbsunfähigkeit |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Ansammlungsüberschussanteil |
0
% |
des
angesammelten rechnungsmäßig verzinsten
Überschussguthabens |
|
Ansammlungszins |
3,25 % |
zur
Ermittlung der Bemessungsgröße für
die Schlussüberschussbeteiligung |
|
Beitragsüberschussanteil |
0
% |
des
überschussberechtigten Beitrags (außer bei
Überschussverwendung Bonusrente) |
|
Schlussüberschussanteil |
0
% |
der
verzinslich angesammelten Risikobeiträge
(außer bei Überschussverwendung
Bonusrente) |
|
Pauschale Beteiligung an den Bewertungsreserven
während der Erwerbsunfähigkeit |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Tarife HRV805 - 809, 826, 828, WRV805, 807 - 809,
828 |
|
|
|
Garantierter Rechnungszins |
3,25 % |
|
|
Zinsüberschussanteil in der Anwartschaft |
0
%
1 |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Zinsüberschussanteil bei laufenden Renten |
0
%
1 |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Ansammlungsüberschussanteil |
0
%
1 |
des
angesammelten rechnungsmäßig verzinsten
Überschussguthabens |
|
Grundüberschussanteil |
0
% |
des
überschussberechtigten Beitrags |
|
Risikoüberschussanteil |
0
% |
des
Risikobeitrags |
|
Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven bei
laufenden Renten |
0
%
1 |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Tarife HRN805 - 809, 826, 828, WRN805, 807 - 809,
828 |
|
|
|
Garantierter Rechnungszins |
3,25 % |
|
|
Zinsüberschussanteil bis zum Rentenübergang
der Hauptversicherung |
0
%
1 |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Zinsüberschussanteil ab dem Rentenübergang
der Hauptversicherung |
0
%
1 |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Ansammlungsüberschussanteil |
0
%
1 |
des
angesammelten rechnungsmäßig verzinsten
Überschussguthabens |
|
Grundüberschussanteil |
0
% |
des
überschussberechtigten Beitrags |
|
Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven ab dem
Rentenübergang der Hauptversicherung |
0
%
1 |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Gewinnverband hogarente (DAV 2004 R) |
|
|
|
Garantierter Rechnungszins |
2,75 % |
|
|
Zinsüberschussanteil in der Anwartschaft |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Zinsüberschussanteil bei laufenden Renten |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Ansammlungsüberschussanteil |
0
% |
des
angesammelten rechnungsmäßig verzinsten
Überschussguthabens |
|
Verzinsung der Bemessungsgröße für
die Schlussüberschussbeteiligung |
2,75 % |
|
|
Grundüberschussanteil |
0
% |
des
überschussberechtigten Beitrags |
|
Zuführung zur Bemessungsgröße
für die Schlussüberschussbeteiligung |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals und ggf.
des Ansammlungsguthabens |
|
Schlussüberschussanteil |
10
% |
der
Bemessungsgröße für die
Schlussüberschussbeteiligung |
|
Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven in der
Anwartschaft |
90
% |
der
Bemessungsgröße für die
Schlussüberschussbeteiligung |
|
Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven bei
laufenden Renten |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Abrechnungsverband Kollektive Fondsgebundene
Renten |
|
|
|
Gewinnverband Corporate Flex Chance (DAV 2004 R) |
|
|
|
Tarife FRV875 - 876 |
|
|
|
Garantierter Rechnungszins |
2,75 % |
|
|
Zinsüberschussanteil in der Anwartschaft |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Zinsüberschussanteil bei laufenden Renten |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Verzinsung der Bemessungsgröße für
die Schlussüberschussbeteiligung |
2,75 % |
|
|
Grundüberschussanteil |
0
% |
des
überschussberechtigten Beitrags |
|
Zuführung zur Bemessungsgröße
für die Schlussüberschussbeteiligung |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Schlussüberschussanteil |
10
% |
der
Bemessungsgröße für die
Schlussüberschussbeteiligung |
|
Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven in der
Anwartschaft |
90
% |
der
Bemessungsgröße für die
Schlussüberschussbeteiligung |
|
Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven bei
laufenden Renten |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Tarife BUB875 - 876, BUR875 |
|
|
|
Garantierter Rechnungszins |
2,75 % |
|
|
Bonusrente |
0
% |
der
Rente (bei Überschussverwendung Bonusrente) |
|
Zinsüberschussanteil während der
Berufsunfähigkeit |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
|
Ansammlungszins |
2,75 % |
zur
Ermittlung der Bemessungsgröße für
die Schlussüberschussbeteiligung |
|
Beitragsüberschussanteil |
0
% |
des
überschussberechtigten Beitrags (bei
Überschussverwendung Fondsanlage) |
|
Schlussüberschussanteil |
0
% |
der
verzinslich angesammelten Risikobeiträge (bei
Überschussverwendung Fondsanlage) |
|
Pauschale Beteiligung an den Bewertungsreserven
während der Berufsunfähigkeit |
0
% |
des
überschussberechtigten Deckungskapitals |
1 Wenn und soweit eine Neubewertung der
Deckungsrückstellung vorgenommen werden muss,
erhält die einzelne Versicherung an Stelle der sich
aus den genannten Überschussanteilsätzen
ergebenden Überschussanteile zusätzliche
Zuführungen zur Deckungsrückstellung in
entsprechender Höhe. Die vereinbarte
Überschussbeteiligung wird so lange ausgesetzt bzw.
reduziert, bis die Deckungsrückstellung erreicht ist,
die auch in Zukunft ausreichende Sicherheitsmargen für
die Erfüllung der zugesagten Rente enthält.
Tarifverzeichnis
|
Tarif |
Gewinnverband |
|
BUB405001 |
PVR, PVM |
|
BUB405002 |
PVR, PVM |
|
BUB405007 |
PVR, PVM |
|
BUB405009 |
PVR, PVM |
|
BUB405010 |
PVR, PVM |
|
BUB406 |
PGR, PGM |
|
BUB407 |
PGR, PGM |
|
BUB407001 |
PVR, PVM |
|
BUB407002 |
PVR, PVM |
|
BUB407007 |
PVR, PVM |
|
BUB407009 |
PVR, PVM |
|
BUB407010 |
PVR, PVM |
|
BUB407101 |
PVN, PVL |
|
BUB407102 |
PVN, PVL |
|
BUB407107 |
PVN, PVL |
|
BUB407109 |
PVN, PVL |
|
BUB407607 |
PVR, PVM |
|
BUB408001 |
PNR, PNM |
|
BUB408002 |
PNR, PNM |
|
BUB408007 |
PNR, PNM |
|
BUB408009 |
PNR, PNM |
|
BUB408010 |
PNR, PNM |
|
BUB408101 |
PNN, PNL |
|
BUB408102 |
PNN, PNL |
|
BUB408107 |
PNN, PNL |
|
BUB408109 |
PNN, PNL |
|
BUB408607 |
PNR, PNM |
|
BUB409 |
PGR, PGM |
|
BUB410 |
PGR, PGM |
|
BUB410001 |
PNR, PNM |
|
BUB410002 |
PNR, PNM |
|
BUB410007 |
PNR, PNM |
|
BUB410009 |
PNR, PNM |
|
BUB410010 |
PNR, PNM |
|
BUB410021 |
PNR, PNM |
|
BUB410101 |
PNN, PNL |
|
BUB410102 |
PNN, PNL |
|
BUB410607 |
PNR, PNM |
|
BUB411001 |
PNR, PNM |
|
BUB411002 |
PNR, PNM |
|
BUB411101 |
PNN, PNL |
|
BUB411102 |
PNN, PNL |
|
BUB411401 |
PNR, PNM |
|
BUB411403 |
PNR, PNM |
|
BUB411405 |
PNR, PNM |
|
BUB411409 |
PNR, PNM |
|
BUB411485 |
PNR, PNM |
|
BUB411501 |
PNN, PNL |
|
BUB411505 |
PNN, PNL |
|
BUB412001 |
PNR, PNM |
|
BUB412002 |
PNR, PNM |
|
BUB412101 |
PNN, PNL |
|
BUB412401 |
PNR, PNM |
|
BUB412403 |
PNR, PNM |
|
BUB412405 |
PNR, PNM |
|
BUB412406 |
PNR, PNM |
|
BUB412409 |
PNR, PNM |
|
BUB412505 |
PNN, PNL |
|
BUB413401 |
PNR, PNM |
|
BUB413403 |
PNR, PNM |
|
BUB413405 |
PNR, PNM |
|
BUB413406 |
PNR, PNM |
|
BUB413409 |
PNR, PNM |
|
BUB413485 |
PNR, PNM |
|
BUB413505 |
PNN, PNL |
|
BUB415401 |
PNR, PNM |
|
BUB415403 |
PNR, PNM |
|
BUB415405 |
PNR, PNM |
|
BUB415485 |
PNR, PNM |
|
BUB416 |
PGR, PGM |
|
BUB417 |
PGR, PGM |
|
BUB417401 |
PNR, PNM |
|
BUB417403 |
PNR, PNM |
|
BUB417405 |
PNR, PNM |
|
BUB419 |
PGR, PGM |
|
BUB420 |
PGR, PGM |
|
BUB436 |
PVN, PVL |
|
BUB439 |
PVN, PVL |
|
BUB441 |
PVN, PVL |
|
BUB442 |
PVN, PVL |
|
BUB805 |
Kollektive Renten Pensionskasse (§ 3 Nr. 63
EStG; § 40b EStG; Rückdeckungen) |
|
BUB806 |
Kollektive Renten Pensionskasse (§ 3 Nr. 63
EStG; § 40b EStG; Rückdeckungen) |
|
BUB806005 |
Corporate Flex 06 (DAV 2004 R) |
|
BUB806006 |
Corporate Flex 06 (DAV 2004 R) |
|
BUB806007 |
Corporate Flex 06 (DAV 2004 R) |
|
BUB806008 |
Corporate Flex 06 (DAV 2004 R) |
|
BUB806009 |
Corporate Flex 06 (DAV 2004 R) |
|
BUB806055 |
Corporate Flex 06 (DAV 2004 R) |
|
BUB807 |
Kollektive Renten Pensionskasse (§ 3 Nr. 63
EStG; § 40b EStG; Rückdeckungen) |
|
BUB807005 |
Corporate Flex 07 |
|
BUB807006 |
Corporate Flex 07 |
|
BUB807007 |
Corporate Flex 07 |
|
BUB807008 |
Corporate Flex 07 |
|
BUB807009 |
Corporate Flex 07 |
|
BUB807035 |
Corporate Flex Chance 07 |
|
BUB807036 |
Corporate Flex Chance 07 |
|
BUB807055 |
Corporate Flex 07 |
|
BUB807065 |
Corporate Flex Chance 07 |
|
BUB808 |
Kollektive Renten Pensionskasse (§ 3 Nr. 63
EStG; § 40b EStG; Rückdeckungen) |
|
BUB808005 |
Corporate Flex 08 |
|
BUB808006 |
Corporate Flex 08 |
|
BUB808007 |
Corporate Flex 08 |
|
BUB808008 |
Corporate Flex 08 |
|
BUB808009 |
Corporate Flex 08 |
|
BUB808035 |
Corporate Flex Chance 08 |
|
BUB808036 |
Corporate Flex Chance 08 |
|
BUB808055 |
Corporate Flex 08 |
|
BUB808065 |
Corporate Flex Chance 08 |
|
BUB809 |
Kollektive Renten Pensionskasse (§ 3 Nr. 63
EStG; § 40b EStG; Rückdeckungen) |
|
BUB810005 |
Corporate Flex 08 |
|
BUB810006 |
Corporate Flex 08 |
|
BUB810007 |
Corporate Flex 08 |
|
BUB810008 |
Corporate Flex 08 |
|
BUB810009 |
Corporate Flex 08 |
|
BUB810035 |
Corporate Flex Chance 08 |
|
BUB810036 |
Corporate Flex Chance 08 |
|
BUB810055 |
Corporate Flex 08 |
|
BUB810065 |
Corporate Flex Chance 08 |
|
BUB811001 |
Corporate Flex 08 |
|
BUB811401 |
Corporate Flex 08 |
|
BUB811403 |
Corporate Flex 08 |
|
BUB811404 |
Corporate Flex 08 |
|
BUB811405 |
Corporate Flex 08 |
|
BUB811407 |
Corporate Flex 08 |
|
BUB811505 |
Corporate Flex Chance 08 |
|
BUB812001 |
PNR, PNM |
|
BUB812401 |
PNR, PNM |
|
BUB812403 |
PNR, PNM |
|
BUB812404 |
PNR, PNM |
|
BUB812405 |
PNR, PNM |
|
BUB812406 |
PNR, PNM |
|
BUB812407 |
PNR, PNM |
|
BUB812505 |
PNN, PNL |
|
BUB813401 |
PNR, PNM |
|
BUB813403 |
PNR, PNM |
|
BUB813404 |
PNR, PNM |
|
BUB813405 |
PNR, PNM |
|
BUB813406 |
PNR, PNM |
|
BUB813407 |
PNR, PNM |
|
BUB815401 |
PNR, PNM |
|
BUB815403 |
PNR, PNM |
|
BUB815404 |
PNR, PNM |
|
BUB815405 |
PNR, PNM |
|
BUB815406 |
PNR, PNM |
|
BUB815407 |
PNR, PNM |
|
BUB817401 |
PNR, PNM |
|
BUB817403 |
PNR, PNM |
|
BUB817404 |
PNR, PNM |
|
BUB817405 |
PNR, PNM |
|
BUB817407 |
PNR, PNM |
|
BUB865 |
Corporate Flex (DAV 2004 R) |
|
BUB866 |
Corporate Flex (DAV 2004 R) |
|
BUB867 |
Corporate Flex (DAV 2004 R) |
|
BUB868 |
Corporate Flex (DAV 2004 R) |
|
BUB869 |
Corporate Flex (DAV 2004 R) |
|
BUB875 |
Corporate Flex Chance (DAV 2004 R) |
|
BUB876 |
Corporate Flex Chance (DAV 2004 R) |
|
BUR405001 |
PVR, PVM |
|
BUR405002 |
PVR, PVM |
|
BUR405007 |
PVR, PVM |
|
BUR405009 |
PVR, PVM |
|
BUR405010 |
PVR, PVM |
|
BUR406 |
PGR, PGM |
|
BUR407 |
PGR, PGM |
|
BUR407001 |
PVR, PVM |
|
BUR407002 |
PVR, PVM |
|
BUR407007 |
PVR, PVM |
|
BUR407009 |
PVR, PVM |
|
BUR407010 |
PVR, PVM |
|
BUR407101 |
PVN, PVL |
|
BUR407102 |
PVN, PVL |
|
BUR407109 |
PVN, PVL |
|
BUR408001 |
PNR, PNM |
|
BUR408002 |
PNR, PNM |
|
BUR408007 |
PNR, PNM |
|
BUR408009 |
PNR, PNM |
|
BUR408010 |
PNR, PNM |
|
BUR408101 |
PNN, PNL |
|
BUR408102 |
PNN, PNL |
|
BUR408107 |
PNN, PNL |
|
BUR409 |
PGR, PGM |
|
BUR410 |
PGR, PGM |
|
BUR410001 |
PNR, PNM |
|
BUR410002 |
PNR, PNM |
|
BUR410007 |
PNR, PNM |
|
BUR410009 |
PNR, PNM |
|
BUR410010 |
PNR, PNM |
|
BUR410101 |
PNN, PNL |
|
BUR410102 |
PNN, PNL |
|
BUR411001 |
PNR, PNM |
|
BUR411002 |
PNR, PNM |
|
BUR411101 |
PNN, PNL |
|
BUR411102 |
PNN, PNL |
|
BUR411401 |
PNR, PNM |
|
BUR411403 |
PNR, PNM |
|
BUR411405 |
PNR, PNM |
|
BUR411501 |
PNN, PNL |
|
BUR411801 |
PNR, PNM |
|
BUR411805 |
PNR, PNM |
|
BUR412001 |
PNR, PNM |
|
BUR412002 |
PNR, PNM |
|
BUR412101 |
PNN, PNL |
|
BUR412401 |
PNR, PNM |
|
BUR412403 |
PNR, PNM |
|
BUR412405 |
PNR, PNM |
|
BUR413401 |
PNR, PNM |
|
BUR413403 |
PNR, PNM |
|
BUR413405 |
PNR, PNM |
|
BUR413406 |
PNR, PNM |
|
BUR413505 |
PNN, PNL |
|
BUR415401 |
PNR, PNM |
|
BUR415403 |
PNR, PNM |
|
BUR415405 |
PNR, PNM |
|
BUR416 |
PGR, PGM |
|
BUR417 |
PGR, PGM |
|
BUR417401 |
PNR, PNM |
|
BUR417405 |
PNR, PNM |
|
BUR419 |
PGR, PGM |
|
BUR420 |
PGR, PGM |
|
BUR436 |
PVN, PVL |
|
BUR437 |
PVN, PVL |
|
BUR441 |
PVN, PVL |
|
BUR442 |
PVN, PVL |
|
BUR805 |
Kollektive Renten Pensionskasse (§ 3 Nr. 63
EStG; § 40b EStG; Rückdeckungen) |
|
BUR806 |
Kollektive Renten Pensionskasse (§ 3 Nr. 63
EStG; § 40b EStG; Rückdeckungen) |
|
BUR806005 |
Corporate Flex 06 (DAV 2004 R) |
|
BUR806006 |
Corporate Flex 06 (DAV 2004 R) |
|
BUR806008 |
Corporate Flex 06 (DAV 2004 R) |
|
BUR806009 |
Corporate Flex 06 (DAV 2004 R) |
|
BUR806055 |
Corporate Flex 06 (DAV 2004 R) |
|
BUR807 |
Kollektive Renten Pensionskasse (§ 3 Nr. 63
EStG; § 40b EStG; Rückdeckungen) |
|
BUR807005 |
Corporate Flex 07 |
|
BUR807006 |
Corporate Flex 07 |
|
BUR807007 |
Corporate Flex 07 |
|
BUR807008 |
Corporate Flex 07 |
|
BUR807009 |
Corporate Flex 07 |
|
BUR807036 |
Corporate Flex Chance 07 |
|
BUR807055 |
Corporate Flex 07 |
|
BUR807065 |
Corporate Flex Chance 07 |
|
BUR808 |
Kollektive Renten Pensionskasse (§ 3 Nr. 63
EStG; § 40b EStG; Rückdeckungen) |
|
BUR808005 |
Corporate Flex 08 |
|
BUR808006 |
Corporate Flex 08 |
|
BUR808008 |
Corporate Flex 08 |
|
BUR808009 |
Corporate Flex 08 |
|
BUR808035 |
Corporate Flex Chance 08 |
|
BUR808036 |
Corporate Flex Chance 08 |
|
BUR808055 |
Corporate Flex 08 |
|
BUR808065 |
Corporate Flex Chance 08 |
|
BUR809 |
Kollektive Renten Pensionskasse (§ 3 Nr. 63
EStG; § 40b EStG; Rückdeckungen) |
|
BUR810005 |
Corporate Flex 08 |
|
BUR810006 |
Corporate Flex 08 |
|
BUR810008 |
Corporate Flex 08 |
|
BUR810009 |
Corporate Flex 08 |
|
BUR810055 |
Corporate Flex 08 |
|
BUR810065 |
Corporate Flex Chance 08 |
|
BUR811001 |
Corporate Flex 08 |
|
BUR811401 |
Corporate Flex 08 |
|
BUR811403 |
Corporate Flex 08 |
|
BUR811405 |
Corporate Flex 08 |
|
BUR811407 |
Corporate Flex 08 |
|
BUR812001 |
PNR, PNM |
|
BUR812401 |
PNR, PNM |
|
BUR812403 |
PNR, PNM |
|
BUR812405 |
PNR, PNM |
|
BUR812407 |
PNR, PNM |
|
BUR813401 |
PNR, PNM |
|
BUR813405 |
PNR, PNM |
|
BUR813407 |
PNR, PNM |
|
BUR815401 |
PNR, PNM |
|
BUR815405 |
PNR, PNM |
|
BUR815406 |
PNR, PNM |
|
BUR817401 |
PNR, PNM |
|
BUR865 |
Corporate Flex (DAV 2004 R) |
|
BUR866 |
Corporate Flex (DAV 2004 R) |
|
BUR868 |
Corporate Flex (DAV 2004 R) |
|
BUR869 |
Corporate Flex (DAV 2004 R) |
|
BUR875 |
Corporate Flex Chance (DAV 2004 R) |
|
EUB405001 |
PVR, PVM |
|
EUB405007 |
PVR, PVM |
|
EUB405010 |
PVR, PVM |
|
EUB406 |
PGR, PGM |
|
EUB407 |
PGR, PGM |
|
EUB407007 |
PVR, PVM |
|
EUB408007 |
PNR, PNM |
|
EUB411405 |
PNR, PNM |
|
EUB412405 |
PNR, PNM |
|
EUB413405 |
PNR, PNM |
|
EUB415405 |
PNR, PNM |
|
EUB416 |
PGR, PGM |
|
EUB417 |
PGR, PGM |
|
EUB417405 |
PNR, PNM |
|
EUB805 |
Kollektive Renten Pensionskasse (§ 3 Nr. 63
EStG; § 40b EStG; Rückdeckungen) |
|
EUB807 |
Kollektive Renten Pensionskasse (§ 3 Nr. 63
EStG; § 40b EStG; Rückdeckungen) |
|
EUB807065 |
Corporate Flex Chance 07 |
|
EUB808007 |
Corporate Flex 08 |
|
EUB808055 |
Corporate Flex 08 |
|
EUB811001 |
Corporate Flex 08 |
|
EUR405001 |
PVR, PVM |
|
EUR405007 |
PVR, PVM |
|
EUR405009 |
PVR, PVM |
|
EUR406 |
PGR, PGM |
|
EUR407 |
PGR, PGM |
|
EUR407001 |
PVR, PVM |
|
EUR407007 |
PVR, PVM |
|
EUR407009 |
PVR, PVM |
|
EUR408001 |
PNR, PNM |
|
EUR408007 |
PNR, PNM |
|
EUR408009 |
PNR, PNM |
|
EUR411401 |
PNR, PNM |
|
EUR411405 |
PNR, PNM |
|
EUR411805 |
PNR, PNM |
|
EUR412401 |
PNR, PNM |
|
EUR412405 |
PNR, PNM |
|
EUR413401 |
PNR, PNM |
|
EUR413405 |
PNR, PNM |
|
EUR415405 |
PNR, PNM |
|
EUR416 |
PGR, PGM |
|
EUR417 |
PGR, PGM |
|
EUR417405 |
PNR, PNM |
|
EUR807065 |
Corporate Flex Chance 07 |
|
FRV407001 |
PVN, PVL |
|
FRV407002 |
PVN, PVL |
|
FRV407007 |
PVN, PVL |
|
FRV407009 |
PVN, PVL |
|
FRV407010 |
PVN, PVL |
|
FRV407037 |
PVN, PVL |
|
FRV408001 |
PNN, PNL |
|
FRV408002 |
PNN, PNL |
|
FRV408007 |
PNN, PNL |
|
FRV408009 |
PNN, PNL |
|
FRV408010 |
PNN, PNL |
|
FRV408037 |
PNN, PNL |
|
FRV410001 |
PNN, PNL |
|
FRV410002 |
PNN, PNL |
|
FRV410007 |
PNN, PNL |
|
FRV410037 |
PNN, PNL |
|
FRV411001 |
PNN, PNL |
|
FRV411002 |
PNN, PNL |
|
FRV411401 |
PNN, PNL |
|
FRV411405 |
PNN, PNL |
|
FRV412001 |
PNN, PNL |
|
FRV412002 |
PNN, PNL |
|
FRV412405 |
PNN, PNL |
|
FRV412445 |
PNN, PNL |
|
FRV413401 |
PNN, PNL |
|
FRV413405 |
PNN, PNL |
|
FRV413406 |
PNN, PNL |
|
FRV416 |
PVN, PVL |
|
FRV417 |
PVN, PVL |
|
FRV419 |
PVN, PVL |
|
FRV420 |
PVN, PVL |
|
FRV421 |
PVN, PVL |
|
FRV422 |
PVN, PVL |
|
FRV807031 |
Corporate Flex Chance 07 |
|
FRV807035 |
Corporate Flex Chance 07 |
|
FRV807036 |
Corporate Flex Chance 07 |
|
FRV807065 |
Corporate Flex Chance 07 |
|
FRV808031 |
Corporate Flex Chance 08 |
|
FRV808034 |
Corporate Flex Chance 08 |
|
FRV808035 |
Corporate Flex Chance 08 |
|
FRV808036 |
Corporate Flex Chance 08 |
|
FRV808065 |
Corporate Flex Chance 08 |
|
FRV810031 |
Corporate Flex Chance 08 |
|
FRV810035 |
Corporate Flex Chance 08 |
|
FRV810036 |
Corporate Flex Chance 08 |
|
FRV810065 |
Corporate Flex Chance 08 |
|
FRV811001 |
Corporate Flex Chance 08 |
|
FRV811405 |
Corporate Flex Chance 08 |
|
FRV811447 |
Corporate Flex Chance 08 |
|
FRV812405 |
PNN, PNL |
|
FRV812407 |
PNN, PNL |
|
FRV812445 |
PNN, PNL |
|
FRV813405 |
PNN, PNL |
|
FRV875 |
Corporate Flex Chance (DAV 2004 R) |
|
FRV876 |
Corporate Flex Chance (DAV 2004 R) |
|
HRN401 |
PGR, PGM |
|
HRN402 |
PGR, PGM |
|
HRN404 |
PGR, PGM |
|
HRN405001 |
PVR, PVM |
|
HRN405002 |
PVR, PVM |
|
HRN405007 |
PVR, PVM |
|
HRN405009 |
PVR, PVM |
|
HRN405010 |
PVR, PVM |
|
HRN405031 |
PVR, PVM |
|
HRN405037 |
PVR, PVM |
|
HRN405039 |
PVR, PVM |
|
HRN405040 |
PVR, PVM |
|
HRN405057 |
PVR, PVM |
|
HRN405059 |
PVR, PVM |
|
HRN406 |
PGR, PGM |
|
HRN407 |
PGR, PGM |
|
HRN407001 |
PVR, PVM |
|
HRN407007 |
PVR, PVM |
|
HRN407009 |
PVR, PVM |
|
HRN407010 |
PVR, PVM |
|
HRN407031 |
PVR, PVM |
|
HRN407037 |
PVR, PVM |
|
HRN407039 |
PVR, PVM |
|
HRN407057 |
PVR, PVM |
|
HRN407059 |
PVR, PVM |
|
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HRN437 |
PVN, PVL |
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HRN457 |
PGR, PGM |
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HRN459 |
PGR, PGM |
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HRN460 |
PGR, PGM |
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HRN467 |
PGR, PGM |
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HRN469 |
PGR, PGM |
|
HRN805 |
Kollektive Renten Pensionskasse (§ 3 Nr. 63
EStG; § 40b EStG; Rückdeckungen) |
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HRN806 |
Kollektive Renten Pensionskasse (§ 3 Nr. 63
EStG; § 40b EStG; Rückdeckungen) |
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Corporate Flex 06 (DAV 2004 R) |
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HRN806005 |
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HRN807 |
Kollektive Renten Pensionskasse (§ 3 Nr. 63
EStG; § 40b EStG; Rückdeckungen) |
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EStG; § 40b EStG; Rückdeckungen) |
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HRN808007 |
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HRN808008 |
Corporate Flex 08 |
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HRN808009 |
Corporate Flex 08 |
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HRN808055 |
Corporate Flex 08 |
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HRN809 |
Kollektive Renten Pensionskasse (§ 3 Nr. 63
EStG; § 40b EStG; Rückdeckungen) |
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HRN811401 |
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Corporate Flex 08 |
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HRN815401 |
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HRN826 |
Kollektive Renten Pensionskasse (§ 3 Nr. 63
EStG; § 40b EStG; Rückdeckungen) |
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HRN828 |
Kollektive Renten Pensionskasse (§ 3 Nr. 63
EStG; § 40b EStG; Rückdeckungen) |
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HRN866 |
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HRN867 |
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HRN868 |
Corporate Flex (DAV 2004 R) |
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HRN869 |
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HRN888 |
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HRV409 |
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HRV410 |
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HRV411 |
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HRV416 |
PGR, PGM |
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HRV417 |
PGR, PGM |
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HRV417401 |
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HRV417405 |
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PNR, PNM |
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PNR, PNM |
|
HRV419 |
PGR, PGM |
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HRV420 |
PGR, PGM |
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HRV421 |
PVN, PVL |
|
HRV422 |
PVN, PVL |
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HRV437 |
PVN, PVL |
|
HRV457 |
PGR, PGM |
|
HRV459 |
PGR, PGM |
|
HRV467 |
PGR, PGM |
|
HRV469 |
PGR, PGM |
|
HRV805 |
Kollektive Renten Pensionskasse (§ 3 Nr. 63
EStG; § 40b EStG; Rückdeckungen) |
|
HRV806 |
Kollektive Renten Pensionskasse (§ 3 Nr. 63
EStG; § 40b EStG; Rückdeckungen) |
|
HRV806000 |
Corporate Flex 06 (DAV 2004 R) |
|
HRV806001 |
Corporate Flex 06 (DAV 2004 R) |
|
HRV806002 |
Corporate Flex 06 (DAV 2004 R) |
|
HRV806004 |
Corporate Flex 06 (DAV 2004 R) |
|
HRV806005 |
Corporate Flex 06 (DAV 2004 R) |
|
HRV806007 |
Corporate Flex 06 (DAV 2004 R) |
|
HRV806008 |
Corporate Flex 06 (DAV 2004 R) |
|
HRV806009 |
Corporate Flex 06 (DAV 2004 R) |
|
HRV806055 |
Corporate Flex 06 (DAV 2004 R) |
|
HRV807 |
Kollektive Renten Pensionskasse (§ 3 Nr. 63
EStG; § 40b EStG; Rückdeckungen) |
|
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|
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EStG; § 40b EStG; Rückdeckungen) |
|
HRV808000 |
Corporate Flex 08 |
|
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Corporate Flex 08 |
|
HRV808005 |
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HRV808006 |
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|
HRV808007 |
Corporate Flex 08 |
|
HRV808008 |
Corporate Flex 08 |
|
HRV808009 |
Corporate Flex 08 |
|
HRV808055 |
Corporate Flex 08 |
|
HRV809 |
Kollektive Renten Pensionskasse (§ 3 Nr. 63
EStG; § 40b EStG; Rückdeckungen) |
|
HRV811401 |
Corporate Flex 08 |
|
HRV811445 |
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|
HRV811447 |
Corporate Flex 08 |
|
HRV812001 |
PNR, PNM |
|
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HRV813407 |
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HRV815401 |
PNR, PNM |
|
HRV817401 |
PNR, PNM |
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HRV826 |
Kollektive Renten Pensionskasse (§ 3 Nr. 63
EStG; § 40b EStG; Rückdeckungen) |
|
HRV828 |
Kollektive Renten Pensionskasse (§ 3 Nr. 63
EStG; § 40b EStG; Rückdeckungen) |
|
HRV864 |
Corporate Flex (DAV 2004 R) |
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HRV865 |
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HRV866 |
Corporate Flex (DAV 2004 R) |
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HRV867 |
Corporate Flex (DAV 2004 R) |
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HRV868 |
Corporate Flex (DAV 2004 R) |
|
HRV869 |
Corporate Flex (DAV 2004 R) |
|
HRV888 |
Corporate Flex (DAV 2004 R) |
|
REN401 |
PGR, PGM |
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REN404 |
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PNR, PNM |
|
REN411803 |
PNR, PNM |
|
REN411805 |
PNR, PNM |
|
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PNR, PNM |
|
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PNR, PNM |
|
REN412 |
PGR, PGM |
|
REN412001 |
PNR, PNM |
|
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PNR, PNM |
|
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PNR, PNM |
|
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PNR, PNM |
|
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PNR, PNM |
|
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PNR, PNM |
|
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PNR, PNM |
|
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PNR, PNM |
|
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PNR, PNM |
|
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PNR, PNM |
|
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PNR, PNM |
|
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PNR, PNM |
|
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PNR, PNM |
|
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PNR, PNM |
|
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PNR, PNM |
|
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PNR, PNM |
|
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PNR, PNM |
|
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PNR, PNM |
|
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PNR, PNM |
|
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PNR, PNM |
|
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PNR, PNM |
|
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PNR, PNM |
|
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PNR, PNM |
|
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PNR, PNM |
|
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PNR, PNM |
|
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PNR, PNM |
|
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PNR, PNM |
|
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PNR, PNM |
|
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PNR, PNM |
|
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PNR, PNM |
|
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PNR, PNM |
|
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PNR, PNM |
|
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PNR, PNM |
|
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PNR, PNM |
|
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PNR, PNM |
|
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PNR, PNM |
|
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PNR, PNM |
|
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PNR, PNM |
|
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PNR, PNM |
|
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PNR, PNM |
|
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PNR, PNM |
|
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PNR, PNM |
|
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PNR, PNM |
|
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PNR, PNM |
|
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PNR, PNM |
|
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PGR, PGM |
|
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PGR, PGM |
|
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PNR, PNM |
|
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PNR, PNM |
|
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|
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PNR, PNM |
|
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PNR, PNM |
|
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PNR, PNM |
|
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PNR, PNM |
|
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PNR, PNM |
|
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PNR, PNM |
|
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PNR, PNM |
|
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PNR, PNM |
|
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PNR, PNM |
|
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PNR, PNM |
|
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PNR, PNM |
|
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PNR, PNM |
|
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PNR, PNM |
|
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PGR, PGM |
|
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PGR, PGM |
|
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PNR, PNM |
|
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PNR, PNM |
|
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PNR, PNM |
|
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PNR, PNM |
|
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PNR, PNM |
|
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PNR, PNM |
|
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PNR, PNM |
|
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PNR, PNM |
|
REN417443 |
PNR, PNM |
|
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PNR, PNM |
|
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PNR, PNM |
|
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PNR, PNM |
|
REN417801 |
PNR, PNM |
|
REN417803 |
PNR, PNM |
|
REN417805 |
PNR, PNM |
|
REN417841 |
PNR, PNM |
|
REN417845 |
PNR, PNM |
|
REN417871 |
PNR, PNM |
|
REN419 |
PGR, PGM |
|
REN420 |
PGR, PGM |
|
REN427 |
PGR, PGM |
|
REN429 |
PGR, PGM |
|
REN430 |
PGR, PGM |
|
REN443 |
PGR, PGM |
|
REN444 |
PGR, PGM |
|
REN448 |
PGR, PGM |
|
REN449 |
PGR, PGM |
|
REN454 |
PGR, PGM |
|
REN457 |
PGR, PGM |
|
REN459 |
PGR, PGM |
|
REN460 |
PGR, PGM |
|
REN464 |
PGR, PGM |
|
REN467 |
PGR, PGM |
|
REN469 |
PGR, PGM |
|
REN470 |
PGR, PGM |
|
REN477 |
PGR, PGM |
|
REN479 |
PGR, PGM |
|
REN480 |
PGR, PGM |
|
REN800 |
Kollektive Renten Pensionskasse (§ 3 Nr. 63
EStG; § 40b EStG; Rückdeckungen) |
|
REN801 |
Kollektive Renten Pensionskasse (§ 3 Nr. 63
EStG; § 40b EStG; Rückdeckungen) |
|
REN802 |
Kollektive Renten Pensionskasse (§ 3 Nr. 63
EStG; § 40b EStG; Rückdeckungen) |
|
REN803 |
Kollektive Renten Pensionskasse (§ 3 Nr. 63
EStG; § 40b EStG; Rückdeckungen) |
|
REN804 |
Kollektive Renten Pensionskasse (§ 3 Nr. 63
EStG; § 40b EStG; Rückdeckungen) |
|
REN805 |
Kollektive Renten Pensionskasse (§ 3 Nr. 63
EStG; § 40b EStG; Rückdeckungen) |
|
REN806 |
Kollektive Renten Pensionskasse (§ 3 Nr. 63
EStG; § 40b EStG; Rückdeckungen) |
|
REN806000 |
Corporate Flex 06 (DAV 2004 R) |
|
REN806001 |
Corporate Flex 06 (DAV 2004 R) |
|
REN806002 |
Corporate Flex 06 (DAV 2004 R) |
|
REN806003 |
Corporate Flex 06 (DAV 2004 R) |
|
REN806004 |
Corporate Flex 06 (DAV 2004 R) |
|
REN806005 |
Corporate Flex 06 (DAV 2004 R) |
|
REN806006 |
Corporate Flex 06 (DAV 2004 R) |
|
REN806007 |
Corporate Flex 06 (DAV 2004 R) |
|
REN806008 |
Corporate Flex 06 (DAV 2004 R) |
|
REN806009 |
Corporate Flex 06 (DAV 2004 R) |
|
REN806017 |
hogarente 06 (DAV 2004 R) |
|
REN806022 |
Corporate Flex 06 (DAV 2004 R) |
|
REN806025 |
Corporate Flex 06 (DAV 2004 R) |
|
REN806026 |
Corporate Flex 06 (DAV 2004 R) |
|
REN806027 |
Corporate Flex 06 (DAV 2004 R) |
|
REN806028 |
Corporate Flex 06 (DAV 2004 R) |
|
REN806050 |
Corporate Flex 06 (DAV 2004 R) |
|
REN806055 |
Corporate Flex 06 (DAV 2004 R) |
|
REN807 |
Kollektive Renten Pensionskasse (§ 3 Nr. 63
EStG; § 40b EStG; Rückdeckungen) |
|
REN807000 |
Corporate Flex 07 |
|
REN807001 |
Corporate Flex 07 |
|
REN807002 |
Corporate Flex 07 |
|
REN807003 |
Corporate Flex 07 |
|
REN807004 |
Corporate Flex 07 |
|
REN807005 |
Corporate Flex 07 |
|
REN807006 |
Corporate Flex 07 |
|
REN807007 |
Corporate Flex 07 |
|
REN807008 |
Corporate Flex 07 |
|
REN807009 |
Corporate Flex 07 |
|
REN807017 |
hogarente 07 |
|
REN807021 |
Corporate Flex 07 |
|
REN807025 |
Corporate Flex 07 |
|
REN807026 |
Corporate Flex 07 |
|
REN807027 |
Corporate Flex 07 |
|
REN807028 |
Corporate Flex 07 |
|
REN807055 |
Corporate Flex 07 |
|
REN808 |
Kollektive Renten Pensionskasse (§ 3 Nr. 63
EStG; § 40b EStG; Rückdeckungen) |
|
REN808000 |
Corporate Flex 08 |
|
REN808001 |
Corporate Flex 08 |
|
REN808002 |
Corporate Flex 08 |
|
REN808003 |
Corporate Flex 08 |
|
REN808004 |
Corporate Flex 08 |
|
REN808005 |
Corporate Flex 08 |
|
REN808006 |
Corporate Flex 08 |
|
REN808007 |
Corporate Flex 08 |
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REN808008 |
Corporate Flex 08 |
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REN808009 |
Corporate Flex 08 |
|
REN808017 |
hogarente 08 |
|
REN808021 |
Corporate Flex 08 |
|
REN808022 |
Corporate Flex 08 |
|
REN808023 |
Corporate Flex 08 |
|
REN808025 |
Corporate Flex 08 |
|
REN808026 |
Corporate Flex 08 |
|
REN808027 |
Corporate Flex 08 |
|
REN808028 |
Corporate Flex 08 |
|
REN808055 |
Corporate Flex 08 |
|
REN809 |
Kollektive Renten Pensionskasse (§ 3 Nr. 63
EStG; § 40b EStG; Rückdeckungen) |
|
REN810000 |
Corporate Flex 08 |
|
REN810001 |
Corporate Flex 08 |
|
REN810002 |
Corporate Flex 08 |
|
REN810003 |
Corporate Flex 08 |
|
REN810004 |
Corporate Flex 08 |
|
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Corporate Flex 08 |
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REN810006 |
Corporate Flex 08 |
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REN810007 |
Corporate Flex 08 |
|
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Corporate Flex 08 |
|
REN810009 |
Corporate Flex 08 |
|
REN810026 |
Corporate Flex 08 |
|
REN810028 |
Corporate Flex 08 |
|
REN810055 |
Corporate Flex 08 |
|
REN811001 |
Corporate Flex 08 |
|
REN811401 |
Corporate Flex 08 |
|
REN811403 |
Corporate Flex 08 |
|
REN811404 |
Corporate Flex 08 |
|
REN811405 |
Corporate Flex 08 |
|
REN811407 |
Corporate Flex 08 |
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REN811424 |
hogarente 08 |
|
REN811441 |
Corporate Flex 08 |
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REN811443 |
Corporate Flex 08 |
|
REN811444 |
Corporate Flex 08 |
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REN811445 |
Corporate Flex 08 |
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Corporate Flex 08 |
|
REN811804 |
Corporate Flex 08 |
|
REN811805 |
Corporate Flex 08 |
|
REN811845 |
Corporate Flex 08 |
|
REN812001 |
PNR, PNM |
|
REN812041 |
PNR, PNM |
|
REN812401 |
PNR, PNM |
|
REN812403 |
PNR, PNM |
|
REN812404 |
PNR, PNM |
|
REN812405 |
PNR, PNM |
|
REN812406 |
PNR, PNM |
|
REN812407 |
PNR, PNM |
|
REN812424 |
PNH |
|
REN812441 |
PNR, PNM |
|
REN812443 |
PNR, PNM |
|
REN812444 |
PNR, PNM |
|
REN812445 |
PNR, PNM |
|
REN812446 |
PNR, PNM |
|
REN812447 |
PNR, PNM |
|
REN812715 |
PNR, PNM |
|
REN812725 |
PNR, PNM |
|
REN812804 |
PNR, PNM |
|
REN812805 |
PNR, PNM |
|
REN813001 |
PNR, PNM |
|
REN813011 |
PNR, PNM |
|
REN813401 |
PNR, PNM |
|
REN813403 |
PNR, PNM |
|
REN813404 |
PNR, PNM |
|
REN813405 |
PNR, PNM |
|
REN813406 |
PNR, PNM |
|
REN813407 |
PNR, PNM |
|
REN813424 |
PNH |
|
REN813441 |
PNR, PNM |
|
REN813444 |
PNR, PNM |
|
REN813445 |
PNR, PNM |
|
REN813715 |
PNR, PNM |
|
REN813725 |
PNR, PNM |
|
REN813804 |
PNR, PNM |
|
REN813805 |
PNR, PNM |
|
REN815001 |
PNR, PNM |
|
REN815011 |
PNR, PNM |
|
REN815401 |
PNR, PNM |
|
REN815403 |
PNR, PNM |
|
REN815404 |
PNR, PNM |
|
REN815405 |
PNR, PNM |
|
REN815406 |
PNR, PNM |
|
REN815407 |
PNR, PNM |
|
REN815424 |
PNH |
|
REN815445 |
PNR, PNM |
|
REN815447 |
PNR, PNM |
|
REN815804 |
PNR, PNM |
|
REN815805 |
PNR, PNM |
|
REN817001 |
PNR, PNM |
|
REN817011 |
PNR, PNM |
|
REN817401 |
PNR, PNM |
|
REN817403 |
PNR, PNM |
|
REN817404 |
PNR, PNM |
|
REN817405 |
PNR, PNM |
|
REN817406 |
PNR, PNM |
|
REN817407 |
PNR, PNM |
|
REN817443 |
PNR, PNM |
|
REN817444 |
PNR, PNM |
|
REN817445 |
PNR, PNM |
|
REN817447 |
PNR, PNM |
|
REN817805 |
PNR, PNM |
|
REN821 |
Kollektive Renten Pensionskasse (§ 3 Nr. 63
EStG; § 40b EStG; Rückdeckungen) |
|
REN822 |
Kollektive Renten Pensionskasse (§ 3 Nr. 63
EStG; § 40b EStG; Rückdeckungen) |
|
REN825 |
Kollektive Renten Pensionskasse (§ 3 Nr. 63
EStG; § 40b EStG; Rückdeckungen) |
|
REN826 |
Kollektive Renten Pensionskasse (§ 3 Nr. 63
EStG; § 40b EStG; Rückdeckungen) |
|
REN827 |
Kollektive Renten Pensionskasse (§ 3 Nr. 63
EStG; § 40b EStG; Rückdeckungen) |
|
REN828 |
Kollektive Renten Pensionskasse (§ 3 Nr. 63
EStG; § 40b EStG; Rückdeckungen) |
|
REN829 |
Kollektive Renten Pensionskasse (§ 3 Nr. 63
EStG; § 40b EStG; Rückdeckungen) |
|
REN857 |
Kollektive Renten Pensionskasse (§ 3 Nr. 63
EStG; § 40b EStG; Rückdeckungen) |
|
REN860 |
Corporate Flex (DAV 2004 R) |
|
REN861 |
Corporate Flex (DAV 2004 R) |
|
REN862 |
Corporate Flex (DAV 2004 R) |
|
REN863 |
Corporate Flex (DAV 2004 R) |
|
REN864 |
Corporate Flex (DAV 2004 R) |
|
REN865 |
Corporate Flex (DAV 2004 R) |
|
REN866 |
Corporate Flex (DAV 2004 R) |
|
REN867 |
Corporate Flex (DAV 2004 R) |
|
REN868 |
Corporate Flex (DAV 2004 R) |
|
REN869 |
Corporate Flex (DAV 2004 R) |
|
REN885 |
Corporate Flex (DAV 2004 R) |
|
REN886 |
Corporate Flex (DAV 2004 R) |
|
REN887 |
Corporate Flex (DAV 2004 R) |
|
REN888 |
Corporate Flex (DAV 2004 R) |
|
REN897 |
hogarente (DAV 2004 R) |
|
WRN405007 |
PVR, PVM |
|
WRN405009 |
PVR, PVM |
|
WRN405010 |
PVR, PVM |
|
WRN405057 |
PVR, PVM |
|
WRN405059 |
PVR, PVM |
|
WRN407 |
PGR, PGM |
|
WRN407007 |
PVR, PVM |
|
WRN407009 |
PVR, PVM |
|
WRN407010 |
PVR, PVM |
|
WRN407057 |
PVR, PVM |
|
WRN408007 |
PNR, PNM |
|
WRN408009 |
PNR, PNM |
|
WRN408010 |
PNR, PNM |
|
WRN408057 |
PNR, PNM |
|
WRN408059 |
PNR, PNM |
|
WRN409 |
PGR, PGM |
|
WRN410 |
PGR, PGM |
|
WRN411401 |
PNR, PNM |
|
WRN411403 |
PNR, PNM |
|
WRN411405 |
PNR, PNM |
|
WRN411805 |
PNR, PNM |
|
WRN411841 |
PNR, PNM |
|
WRN412401 |
PNR, PNM |
|
WRN412403 |
PNR, PNM |
|
WRN412405 |
PNR, PNM |
|
WRN412805 |
PNR, PNM |
|
WRN412841 |
PNR, PNM |
|
WRN412845 |
PNR, PNM |
|
WRN413401 |
PNR, PNM |
|
WRN413405 |
PNR, PNM |
|
WRN413805 |
PNR, PNM |
|
WRN413841 |
PNR, PNM |
|
WRN413845 |
PNR, PNM |
|
WRN415401 |
PNR, PNM |
|
WRN415405 |
PNR, PNM |
|
WRN415805 |
PNR, PNM |
|
WRN415841 |
PNR, PNM |
|
WRN415845 |
PNR, PNM |
|
WRN417401 |
PNR, PNM |
|
WRN417805 |
PNR, PNM |
|
WRN417841 |
PNR, PNM |
|
WRN417845 |
PNR, PNM |
|
WRN420 |
PGR, PGM |
|
WRN467 |
PGR, PGM |
|
WRN469 |
PGR, PGM |
|
WRN805 |
Kollektive Renten Pensionskasse (§ 3 Nr. 63
EStG; § 40b EStG; Rückdeckungen) |
|
WRN806002 |
Corporate Flex 06 (DAV 2004 R) |
|
WRN806007 |
Corporate Flex 06 (DAV 2004 R) |
|
WRN806008 |
Corporate Flex 06 (DAV 2004 R) |
|
WRN807 |
Kollektive Renten Pensionskasse (§ 3 Nr. 63
EStG; § 40b EStG; Rückdeckungen) |
|
WRN807004 |
Corporate Flex 07 |
|
WRN807008 |
Corporate Flex 07 |
|
WRN808 |
Kollektive Renten Pensionskasse (§ 3 Nr. 63
EStG; § 40b EStG; Rückdeckungen) |
|
WRN808004 |
Corporate Flex 08 |
|
WRN808007 |
Corporate Flex 08 |
|
WRN808008 |
Corporate Flex 08 |
|
WRN809 |
Kollektive Renten Pensionskasse (§ 3 Nr. 63
EStG; § 40b EStG; Rückdeckungen) |
|
WRN813401 |
PNR, PNM |
|
WRN815401 |
PNR, PNM |
|
WRN828 |
Kollektive Renten Pensionskasse (§ 3 Nr. 63
EStG; § 40b EStG; Rückdeckungen) |
|
WRN864 |
Corporate Flex (DAV 2004 R) |
|
WRN867 |
Corporate Flex (DAV 2004 R) |
|
WRN868 |
Corporate Flex (DAV 2004 R) |
|
WRN888 |
Corporate Flex (DAV 2004 R) |
|
WRV405007 |
PVR, PVM |
|
WRV405009 |
PVR, PVM |
|
WRV405010 |
PVR, PVM |
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WRV405057 |
PVR, PVM |
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WRV405059 |
PVR, PVM |
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WRV407 |
PGR, PGM |
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WRV407007 |
PVR, PVM |
|
WRV407009 |
PVR, PVM |
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WRV407010 |
PVR, PVM |
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WRV407057 |
PVR, PVM |
|
WRV408007 |
PNR, PNM |
|
WRV408009 |
PNR, PNM |
|
WRV408010 |
PNR, PNM |
|
WRV408057 |
PNR, PNM |
|
WRV408059 |
PNR, PNM |
|
WRV409 |
PGR, PGM |
|
WRV410 |
PGR, PGM |
|
WRV411401 |
PNR, PNM |
|
WRV411403 |
PNR, PNM |
|
WRV411405 |
PNR, PNM |
|
WRV411805 |
PNR, PNM |
|
WRV411841 |
PNR, PNM |
|
WRV412401 |
PNR, PNM |
|
WRV412403 |
PNR, PNM |
|
WRV412405 |
PNR, PNM |
|
WRV412805 |
PNR, PNM |
|
WRV412841 |
PNR, PNM |
|
WRV412845 |
PNR, PNM |
|
WRV413401 |
PNR, PNM |
|
WRV413405 |
PNR, PNM |
|
WRV413805 |
PNR, PNM |
|
WRV413841 |
PNR, PNM |
|
WRV413845 |
PNR, PNM |
|
WRV415401 |
PNR, PNM |
|
WRV415405 |
PNR, PNM |
|
WRV415805 |
PNR, PNM |
|
WRV415841 |
PNR, PNM |
|
WRV415845 |
PNR, PNM |
|
WRV417401 |
PNR, PNM |
|
WRV417805 |
PNR, PNM |
|
WRV417841 |
PNR, PNM |
|
WRV417845 |
PNR, PNM |
|
WRV420 |
PGR, PGM |
|
WRV467 |
PGR, PGM |
|
WRV469 |
PGR, PGM |
|
WRV805 |
Kollektive Renten Pensionskasse (§ 3 Nr. 63
EStG; § 40b EStG; Rückdeckungen) |
|
WRV806002 |
Corporate Flex 06 (DAV 2004 R) |
|
WRV806007 |
Corporate Flex 06 (DAV 2004 R) |
|
WRV806008 |
Corporate Flex 06 (DAV 2004 R) |
|
WRV807 |
Kollektive Renten Pensionskasse (§ 3 Nr. 63
EStG; § 40b EStG; Rückdeckungen) |
|
WRV807004 |
Corporate Flex 07 |
|
WRV807008 |
Corporate Flex 07 |
|
WRV808 |
Kollektive Renten Pensionskasse (§ 3 Nr. 63
EStG; § 40b EStG; Rückdeckungen) |
|
WRV808004 |
Corporate Flex 08 |
|
WRV808007 |
Corporate Flex 08 |
|
WRV808008 |
Corporate Flex 08 |
|
WRV809 |
Kollektive Renten Pensionskasse (§ 3 Nr. 63
EStG; § 40b EStG; Rückdeckungen) |
|
WRV813401 |
PNR, PNM |
|
WRV815401 |
PNR, PNM |
|
WRV828 |
Kollektive Renten Pensionskasse (§ 3 Nr. 63
EStG; § 40b EStG; Rückdeckungen) |
|
WRV864 |
Corporate Flex (DAV 2004 R) |
|
WRV867 |
Corporate Flex (DAV 2004 R) |
|
WRV868 |
Corporate Flex (DAV 2004 R) |
|
WRV888 |
Corporate Flex (DAV 2004 R) |
Bestätigungsvermerk
des unabhängigen Abschlussprüfers
An die ERGO Pensionskasse Aktiengesellschaft,
Düsseldorf
Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses
und des Lageberichts
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der ERGO Pensionskasse
Aktiengesellschaft, Düsseldorf - bestehend aus der
Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und
Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1.
Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang,
einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus
haben wir den Lagebericht der ERGO Pensionskasse
Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1.
Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| • |
entspricht der beigefügte
Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den
deutschen, für Versicherungsunternehmen
geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und
vermittelt unter Beachtung der deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der
Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum
31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für
das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31.
Dezember 2023 und
|
| • |
vermittelt der beigefügte
Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der
Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen
steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem
Jahresabschluss, entspricht den deutschen
gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und
Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend
dar.
|
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB
erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen
Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des
Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt
hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und
des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB
unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer
(IDW) festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen
Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt
"Verantwortung des Abschlussprüfers für die
Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts"
unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben.
Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in
Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen
und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere
sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung
mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der
Auffassung, dass die von uns erlangten
Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um
als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum
Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Sonstige Informationen
Der Aufsichtsrat ist für den Bericht des
Aufsichtsrates verantwortlich. Im Übrigen sind die
gesetzlichen Vertreter für die sonstigen Informationen
verantwortlich.
Die sonstigen Informationen umfassen die folgenden,
für den Geschäftsbericht vorgesehenen
Bestandteile, von denen wir eine Fassung bis zur Erteilung
dieses Bestätigungsvermerks erlangt haben,
insbesondere den Bericht des Aufsichtsrates, aber nicht den
Jahresabschluss, nicht die in die inhaltliche Prüfung
einbezogenen Lageberichtsangaben und nicht unseren
dazugehörigen Bestätigungsvermerk.
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und
Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen
Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein
Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von
Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die
Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und
dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
| • |
wesentliche Unstimmigkeiten zum
Jahresabschluss, Lagebericht oder unseren bei der
Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
|
| • |
anderweitig wesentlich falsch
dargestellt erscheinen.
|
Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten
Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche
Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind
wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten.
Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des
Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den
Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für
die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen,
für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen
Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und
dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der
deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner
sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die
internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit
den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger
Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die
Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen,
der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund
von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der
Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder
Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die
gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die
Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren
haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang
mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit,
sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus
sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des
Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht
tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten
entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter
verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts,
der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der
Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen
Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den
deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen
Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und
Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet
haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in
Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen
gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um
ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im
Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die
Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der
Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des
Lageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die
Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit
darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes
frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von
dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der
Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage
der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen
Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht,
den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk
zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum
Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an
Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in
Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO
unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer
(IDW) festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche
Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen
können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern
resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn
vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass
sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses
Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen
wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten
beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir
pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine
kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| • |
identifizieren und beurteilen
wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen
im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von
dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und
führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf
diese Risiken durch sowie erlangen
Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet
sind, um als Grundlage für unsere
Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus
dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche
Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher
als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende
wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt
werden, da dolose Handlungen kollusives
Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte
Unvollständigkeiten, irreführende
Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen
interner Kontrollen beinhalten können;
|
| • |
gewinnen wir ein
Verständnis von dem für die Prüfung
des Jahresabschlusses relevanten internen
Kontrollsystem und den für die Prüfung des
Lageberichts relevanten Vorkehrungen und
Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu
planen, die unter den gegebenen Umständen
angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein
Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme
der Gesellschaft abzugeben;
|
| • |
beurteilen wir die
Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern
angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die
Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern
dargestellten geschätzten Werte und damit
zusammenhängenden Angaben;
|
| • |
ziehen wir Schlussfolgerungen
über die Angemessenheit des von den gesetzlichen
Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes
der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
sowie, auf der Grundlage der erlangten
Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche
Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder
Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der
Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung
der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können.
Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine
wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir
verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die
dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im
Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese
Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges
Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen
unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis
zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten
Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse
oder Gegebenheiten können jedoch dazu
führen, dass die Gesellschaft ihre
Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen
kann;
|
| • |
beurteilen wir die
Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des
Jahresabschlusses einschließlich der Angaben
sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden
Geschäftsvorfälle und Ereignisse so
darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung
der deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der
Gesellschaft vermittelt;
|
| • |
beurteilen wir den Einklang des
Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine
Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild
von der Lage des Unternehmens;
|
| • |
führen wir
Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen
Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben
im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender
geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir
dabei insbesondere die den zukunftsorientierten
Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde
gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die
sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten
Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges
Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten
Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen
geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches
unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse
wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben
abweichen.
|
Wir erörtern mit den für die Überwachung
Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die
Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame
Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger
Mängel im internen Kontrollsystem, die wir
während unserer Prüfung feststellen.
Köln, 11. März
2024
EY
GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Dr.
Horstkötter Henkel, Wirtschaftsprüfer,
Wirtschaftsprüfer
Bericht des Aufsichtsrats
Wir haben im Berichtsjahr die Geschäftsführung
des Vorstands laufend überwacht und beratend
begleitet. Hierzu haben wir uns durch Berichte des
Vorstands über die Geschäftsentwicklung der
Gesellschaft sowie über alle weiteren wichtigen
Angelegenheiten unterrichten lassen. Darüber hinaus
wurden die Lage und Entwicklung der Gesellschaft sowie
grundlegende Fragen der Geschäftsführung in zwei
Aufsichtsratssitzungen mit dem Vorstand eingehend
besprochen.
Prüfungsmaßnahmen gemäß § 111
Abs. 2 S. 1 AktG waren im abgelaufenen Geschäftsjahr
nicht erforderlich.
Die EY GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Köln, hat den
vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss für das
Geschäftsjahr 2023 sowie den Lagebericht geprüft
und mit einem uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk versehen.
Nach unserer eigenen Überprüfung haben wir den
vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss für das
Geschäftsjahr 2023 und den Lagebericht sowie den
Bericht des Abschlussprüfers in der Bilanzsitzung des
Aufsichtsrats, an der auch der Abschlussprüfer
teilgenommen hat, abschließend erörtert. Wir
hatten keine Einwendungen zu erheben. Insbesondere sind uns
keine Risiken bekannt geworden, denen im Jahresabschluss
nicht ausreichend Rechnung getragen worden ist. Wir
billigen den Jahresabschluss für das
Geschäftsjahr 2023, der damit festgestellt ist.
Auch der Verantwortliche Aktuar hat an der Bilanzsitzung
teilgenommen und uns die wesentlichen Ergebnisse seines
Erläuterungsberichts zur versicherungsmathematischen
Bestätigung vorgestellt. Einwendungen oder
zusätzliche Anmerkungen haben wir auch insoweit nicht
zu erheben.
Die Besetzung der Gesellschaftsorgane während des
Berichtszeitraums ist im Anhang zum Jahresabschluss
dargestellt.
Wir danken dem Vorstand und allen Mitarbeitern für
ihre Leistungen, ihren tatkräftigen Einsatz und die im
Berichtsjahr erzielten Erfolge.
Düsseldorf, 21.
März 2024
Der
Aufsichtsrat
Dr.
Maximilian Happacher, Vorsitzender des Aufsichtsrats
Dr.
Sebastian Rapsch, stellv. Vorsitzender des
Aufsichtsrats
Heiko
Stüber
Der Jahresabschluss wurde mit Billigung des
Aufsichtsrats am 21. März 2024 festgestellt.
|