Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
MWG-Energie GmbHLiquidiert
39106 Magdeburg, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Jörg Sopauschke seit 5.9.2012 | Geschäftsführer |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
MWG-Energie GmbHMagdeburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021BILANZAKTIVA
ANHANG
A. Allgemeine Angaben
Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Magdeburg und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Stendal (Reg. Nr. 18543). Der Jahresabschluss des Geschäftsjahres vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BiIRUG) aufgestellt. Dabei wurden die einschlägigen gesetzlichen Regelungen für Gesellschaften mit beschränkter Haftung und die Bestimmungen des Ge-sellschaftsvertrages beachtet. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde entsprechend dem § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die angegebenen Vorjahreszahlen sind bei allen Bilanz- und GuV-Posten mit dem vorherigen Jahresabschluss vergleichbar. Für die übrigen Posten werden die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden beibehalten. Von den größenabhängigen Erleichterungen bei der Berichterstattung im Anhang gemäß § 288 Abs. 1 HGB wurde zum Teil Gebrauch gemacht.
B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Es ergaben sich im Vergleich zum Vorjahr keine Änderungen bei den Bilanzierungsmethoden. Bei der Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsregeln angewandt: Vermögensgegenstände und Schulden wurden nach dem Grundsatz der Einzelbewertung angesetzt (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB). Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden erfolgte unter der Prämisse der Unternehmensfortführung. Anlagevermögen Das Sachanlagevermögen wurde zu fortgeführten Anschaffungs- und Herstellungskosten vermindert um Abschreibungen bewertet. Bei den Technischen Anlagen handelt es sich um seit dem 01.01.2013 übertragene Heizungs- und Warmwasserbereitungsanlagen in Wohngebäuden der Gesellschafterin. Die Abschreibungen werden planmäßig linear auf Basis von Nutzungsdauer zwischen 2 bis 20 Jahren vorgenommen. Im Geschäftsjahr 2021 sind darüber hinaus drei neue Heizungs- und Warmwasserbereitungsanlagen in Wohngebäuden im Wert von 137,5 T€ errichtet worden sowie nachträgliche Herstellungskosten infolge Modernisierung in Höhe von 53,5 T€ angefallen. Die Nutzungsdauern wurden bei den modernisierten Anlagen mit 18 und 20 Jahren sowie bei den neu errichteten Anlagen zwischen 20 bis 25 Jahren eingeschätzt. In 2015 wurden fünf in 2010 errichtete Photovoltaikanlagen angekauft. Die Anlagen werden über eine Restnutzungsdauer von 15 Jahren abgeschrieben. Zugänge werden zeitanteilig abgeschrieben. Umlaufvermögen Die Vorräte (Heizölbestände) sind zu Anschaffungskosten bewertet worden. Die Bewertung erfolgte mittels der Fifo-Methode. Forderungen werden zum Nominalbetrag angesetzt. Ausfallrisiken wird durch Abschreibungen auf Forderungen bzw. durch die Bildung von Einzelwertberichtigungen auf Forderungen Rechnung getragen. Davon musste im Geschäftsjahr 2021 kein Gebrauch gemacht werden. Kurzfristig fällige Forderungen gegenüber der Gesellschafterin aus einem Wärmeliefervertrag wurden mit gleichartigen Verbindlichkeiten aus diesem Vertrag verrechnet. Flüssige Mittel wurden zum Nennwert bzw. Nominalbetrag angesetzt. Rückstellungen und Verbindlichkeiten Passivierungspflichtige sonstige Rückstellungen wurden gemäß § 253 Abs.1 S. 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages gebildet. Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert (§ 253 Abs. 1 HGB).
C. Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und
Verlustrechnung
I. Bilanz
1. Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen nicht. 2. Das Gezeichnete Kapital umfasst unverändert zum Vorjahr den voll eingezahlten Ge-schäftsanteil der MWG-Wohnungsgenossenschaft eG Magdeburg als Gesellschafterin und in Höhe von 25,0 T€. 3. Rücklagenspiegel:
4. In den Verbindlichkeiten sind keine Beträge wesentlichen Umfangs enthalten, die erst nach dem Abschlussstichtag rechtlich entstehen. 5. Sämtliche Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie alle Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
D. Sonstige Angaben
1. Es bestanden keine Haftungsverhältnisse sowie sonstige finanzielle Verpflichtungen. 2. Bezüglich der Angabepflicht für die Geschäftsführerbezüge wird von der Erleichterungsvorschrift des § 288 HGB Gebrauch gemacht. 3. Haftungsverhältnisse aus Verbindlichkeiten aus der Begebung und Übertragung von Wechseln, Verbindlichkeiten aus Bürgschaften, Verbindlichkeiten aus Gewährleistungsverträgen und Verbindlichkeiten aufgrund persönlicher Haftung bestehen nicht. 4. Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten bestehen nicht. 5. Die Gesellschaft besitzt keine Kapitalanteile an anderen Unternehmen. 6. Im Geschäftsjahr wurde durchschnittlich ein Arbeitnehmer beschäftigt. 7. Bei den in der Bilanz ausgewiesenen Forderungen und Verbindlichkeiten gegen bzw. gegenüber verbundenen Unternehmen handelt es sich um Forderungen und Verbindlichkeiten gegen den bzw. gegenüber der Gesellschafterin, der MWG Wohnungsgenossenschaft eG Magdeburg. 8. Mitglieder der Geschäftsführung
E. Weitere Angaben
1. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres Der Krieg Russlands gegen die Ukraine führt mit seinem Ausbruch am 24.02.2022 neben unermesslichem Leid der Bevölkerung vor Ort derzeit auch zu wachsenden gesellschaftlichen Herausforderungen und wirtschaftlichen Einschränkungen mit entsprechenden Folgen für Deutschland. Diese Folgen können sich auch schon kurzfristig negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft, z. B. in Gestalt von Umsatzausfällen, gestiegenen Einkaufspreisen für Energieträger, der Unterbrechung von Lieferketten (Lieferengpässe bei verschiedenen Materialien) niederschlagen. Derzeit ist keine akute unmittelbare Gefährdung der Informationssicherheit im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine ersichtlich (siehe Einschätzung Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik mit Stand vom 04.03.2022). Ebenso werden die Fluchtbewegungen Auswirkungen auch in Deutschland zeigen. Quantitative Angaben zum Einfluss des Ukraine-Kriegs auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sind zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses noch nicht verlässlich möglich. Die Geschäftsführung beobachtet laufend die weitere Entwicklung zur Identifikation der damit verbundenen Risiken und definiert unter Zugrundelegung des Risikomanagementsystems des Unternehmens angemessene und wirksame Maßnahmen zum Umgang mit den identifizierten Risiken. 2. Ergebnisverwendung Entsprechend des Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrages wird der Jahres-überschuss des Geschäftsjahres an die Gesellschafterin die MWG-Wohnungsgenossenschaft eG Magdeburg abgeführt.
Magdeburg, den 18. März 2022 gez. Herr Jörg Sopauschke Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 29. März 2022 |
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