MedCareProfessional GmbH
Hattingen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
308.395,15 |
300.348,15 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2.816,00 |
2.816,00 |
| II.
Sachanlagen |
264.445,00 |
281.398,00 |
| III.
Finanzanlagen |
41.134,15 |
16.134,15 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.085.130,83 |
2.333.711,24 |
| I.
Vorräte |
15.000,00 |
15.000,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.704.149,05 |
1.506.257,22 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
143.422,08 |
145.989,05 |
| davon
gegen Gesellschafter |
96.296,99 |
94.409,25 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
365.981,78 |
812.454,02 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
52.738,30 |
59.395,84 |
| Aktiva |
2.446.264,28 |
2.693.455,23 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.834.236,28 |
2.055.157,40 |
| I.
ausgegebenes Kapital |
18.750,00 |
18.750,00 |
| 1.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 2.
eigene Anteile |
-6.250,00 |
-6.250,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
6.250,00 |
6.250,00 |
| III.
Gewinnvortrag |
2.030.157,40 |
1.628.492,65 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
220.921,12 |
-401.664,75 |
| B.
Rückstellungen |
138.987,54 |
221.480,93 |
| C.
Verbindlichkeiten |
473.040,46 |
401.816,90 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
473.040,46 |
401.816,90 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
15.000,00 |
| Passiva |
2.446.264,28 |
2.693.455,23 |
Anhang
MedCareProfessional GmbH,
Hattingen
Anhang für das Geschäftsjahr 1. Januar bis 31.
Dezember 2023
I.
ALLGEMEINE ANGABEN ZUM UNTERNEHMEN
Die MedCareProfessional GmbH hat ihren Sitz in
Hattingen. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts
Essen unter HRB 20496 eingetragen.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurden die
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB)
und die ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes
beachtet. Größenabhängige Erleichterungen
werden grundsätzlich in Anspruch genommen. Von dem
Wahlrecht zur Nicht-Anwendung des § 8 Abs. 1 Satz 1
PBV sowie den Vorschriften der §§ 266 und 275
HGB, wird kein Gebrauch gemacht.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im
Vergleich zum Vorjahr nicht geändert.
II.
ALLGEMEINE ANGABEN ZU INHALT UND GLIEDERUNG DES
JAHRESABSCHLUSSES
Der Jahresabschluss der MedCareProfessional GmbH
wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB)
aufgestellt.
Die Gesellschaft ist nach den in § 267 Abs. 1
HGB bezeichneten Größenklassen als kleine
Kapitalgesellschaft einzustufen.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB
gewählt.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind
gegenüber dem Vorjahr unverändert beibehalten
worden.
III.
BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
Erworbene
immaterielle Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens werden mit ihren
Anschaffungskosten aktiviert und, sofern sie der Abnutzung
unterliegen, planmäßig linear über ihre
voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben.
Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Der Ansatz der
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände erfolgt mit den
Anschaffungskosten bzw. zum Nominalwert unter der
Berücksichtigung des strengen Niederstwertprinzips.
Die Bewertung der
flüssigen Mittel erfolgt zum Nennwert.
Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, die Aufwand für
eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen,
werden durch
aktive Rechnungsabgrenzungsposten abgegrenzt.
Die Posten des
Eigenkapitals sind mit dem Nennwert bilanziert. Das
Stammkapital beträgt € 25.000,00.
Die
Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten. Der
Ansatz erfolgt in Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig
Erfüllungsbetrages. Bei Rückstellungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden künftige
Preis- und Kostensteigerungen einbezogen. Ferner werden
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr mit einem der Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzins abgezinst.
Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag
angesetzt.
IV.
ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ
1.
Anlagevermögen
Die Entwicklung der einzelnen Posten des
Anlagenvermögens ist in der Anlage 4 (Anlagenspiegel),
die Bestandteil des Anhangs ist, dargestellt.
2.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Unter den
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind solche an
Gesellschafter in Höhe von € 96.296,99
(Vj.: € 94.409,25) ausgewiesen.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zu Nennwerten
bilanziert.
3.
Eigenkapital
Die Posten des Eigenkapitals sind zum Nennwert
angesetzt.
4.
Rückstellungen
Die Rückstellungen erfassen alle am
Abschlussstichtag erkennbaren Risiken und ungewissen
Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag
bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendig ist. Preis- und Kostensteigerungen
wurden berücksichtigt.
Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im
Wesentlichen Aufwendungen für ausstehenden Urlaub.
V.
ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
Im Posten
Personalaufwand werden Aufwendungen für
Altersversorgung in Höhe von € 987,48
(Vj.: € 1.960,33) ausgewiesen.
VI.
SONSTIGE PFLICHTANGABEN
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten
sonstigen finanziellen Verpflichtungen
Neben den in der Bilanz ausgewiesenen
Verbindlichkeiten bestehen in Höhe von rd. € 1,0
Mio. sonstige finanzielle Verpflichtungen.
Diese Verpflichtungen resultieren im Wesentlichen aus
Miet- und Leasingverträgen.
Arbeitnehmer
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer (ohne Geschäftsführung) betrug 56.
Geschäftsführung
Der Geschäftsführung gehörten im
abgelaufenen Geschäftsjahr an:
Michael Weber, Hattingen,
Benjamin Weber, Hattingen
Hattingen, 27. September
2024
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.09.2024
festgestellt.
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