Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRB 78205
Eingetragen
4.3.1986
Branche
Entwicklung und Programmierung von AnwendungssoftwareGroßhandel mit Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und SoftwareHerstellung von Datenverarbeitungsgeräten und peripheren Geräten
Gegenstand
Entwicklung und Vertrieb von Soft- und Hardware.

Historie

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Management

NameRolle
Hans Lindeman
seit 7.6.2017
Liquidator
Gisela Lindemann
seit 13.11.2001
Prokura

Konzern- und Jahresabschlüsse

PEGAS Systemhaus GmbH

München

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2010 bis zum 31.03.2011

ANHANG

A. Allgemeines

Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Regelungen des Handelsgesetzbuchs und des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen.

Die zum 1.4.2010 erstellte Übergangsbilanz zum BilMoG entspricht der Schlussbilanz zum 31.03.2010.

B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht.

Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens vermindert um planmäßige lineare oder degressive Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet.

Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.

Der steuerliche Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG wurde in die Handelsbilanz übernommen, da der vorliegende Sammelposten für das Unternehmen von untergeordneter Bedeutung ist.

Geringwertige Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten von EUR 60,00 bis EUR 410,00 wurden im Anschaffungsjahr grundsätzlich aktiviert und in voller Höhe abgeschrieben.

Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Soweit am Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag, wurde dieser angesetzt. Die Bewertung der unfertigen Leistungen erfolgte mit den Herstellungskosten.

Bei der Bewertung der Forderungen wurden sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr liegen nicht vor.

Gegenüber den Gesellschaftern und deren nahestehenden Personen bestanden zum Abschlusszeitpunkt folgende Forderungen:

Herrn Hans Lindeman

Verrechnungskonto EUR 155.623,88 (Vj. EUR 155.623,88)

Das Verrechnungskonto wird in Form eines Kontokorrents abgerechnet.

Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt.

Soweit die Restlaufzeit von Rückstellungen am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet.

Die Steuerrückstellungen betreffen die Steuern für das laufende Geschäftsjahr.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

In den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von EUR 1.873,00 (Vj. EUR 1.854,98) und Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit in Höhe von EUR 0,00 (Vj. EUR 313,50) enthalten.

Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet.

Passive latente Steuern sind nicht anzusetzen, da sich keine Differenzen zwischen handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen ergeben.

C. Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen beibehalten werden.

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand im Übrigen nicht statt.

D. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Gezeichnetes Kapital

Das gezeichnete Kapital von 350.000 Euro wurde mit dem Nennbetrag angesetzt. Es ist voll einbezahlt.

Angabe zu Verbindlichkeiten

Vorjahr
Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit bis zu einem Jahr 446.849,84 Euro 444.854,29 Euro
Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren 0,00 Euro 0,00 Euro

Gegenüber folgenden Gesellschaftern und nahestehenden Personen bestanden am 31.03.2011 Verbindlichkeiten:

Verrechnungskonto Gisela Lindeman EUR 65.213,03 (Vj. EUR 64.289,25)

Gegenüber folgenden Gesellschaftern bestanden am 31.03.2011 Darlehensverbindlichkeiten:

Gisela Lindeman EUR 59.000,00 (Vj. EUR 66.600,00)

Ausschüttungssperre

Nach § 268 Abs. 8 HGB unterliegt ein Gesamtbetrag von 0,00 Euro der Ausschüttungssperre.

Der Gesamtbetrag gliedert sich wie folgt auf:

Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens 0,00 Euro
Aktive latente Steuern, die die passiven latenten Steuern übersteigen 0,00 Euro
Aktivierung von Vermögensgegenständen zum Zeitwert (Betrag der die Anschaffungskosten übersteigt) abzüglich der hierfür gebildeten passiven latenten Steuern 0,00 Euro
Gesamtbetrag der Ausschüttungssperre 0,00 Euro

Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG)

Gegenüber den Gesellschaftern bestehen folgende Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten:

Vorjahr
Ausleihungen 0,00 Euro 0,00 Euro
Forderungen 155.623,88 Euro 155.623,88 Euro
Verbindlichkeiten 124.213,08 Euro 130.889,25 Euro

E. Sonstige Angaben

Geschäftsführer war zum Stichtag der Bilanzerstellung:

Herr Hans Lindeman, EDV-Berater

Der Geschäftsführer ist einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Es bestehen branchenübliche Verpflichtungen aus Leasingverträgen für bewegliches Anlagevermögen.

Nach Angabe der Geschäftsführung wurden geeignete Maßnahmen ergriffen, um die bilanzielle Überschuldung per 31.03.2011 zu beseitigen.

 

München, den 10. April 2012

Hans Lindeman, Geschäftsführer

Bilanz zum 31. März 2011

AKTIVA

EUR Vorjahr
EUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 (424,00)
II. Sachanlagen 2.218,00 (3.510,00)
III. Finanzanlagen 100,00 (100,00)
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen u. sonst. Vermögensgegenstände 201.706,22 (231.052,76)
II. Flüssige Mittel 20.549,64 (21.207,42)
C. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 21,00 (0,00)
D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 227.534,98 (193.225,11)
Summe Aktiva: 452.129,84

PASSIVA

A. Kapital
I. Eingefordertes Kapital 350.000,00 (350.000,00)
II. Verlustvortrag - 543.225,11 (-409.648,33)
III. Jahresfehlbetrag/-überschuss - 34.309,87 (-133.576,78)
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 227.534,98 (193.225,11)
B. Rückstellungen 5.280,00 (4.665,00)
C. Verbindlichkeiten 446.849,84 (444.854,29)
Summe Passiva: 452.129,84

Am 31.3.2011 bestanden Bankbürgschaften über EUR 3.960,-- (Vj. EUR 3.960,--).

 

Hans Lindeman, Geschäftsführer

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