Bildungspark GmbH
Diez
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.790.833,10 |
1.542.183,60 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1.799,00 |
4.272,00 |
| II.
Sachanlagen |
1.789.034,10 |
1.537.911,60 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.270.157,22 |
1.583.613,40 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
225.158,07 |
271.147,95 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.044.999,15 |
1.312.465,45 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
47.875,05 |
29.175,41 |
| Aktiva |
3.108.865,37 |
3.154.972,41 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.519.144,29 |
1.627.715,30 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
160.000,00 |
160.000,00 |
| III.
Gewinnvortrag |
1.442.715,30 |
1.347.410,25 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
108.571,01 |
-95.305,05 |
| B.
Rückstellungen |
99.335,00 |
110.881,67 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.006.046,02 |
966.760,69 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
474.030,06 |
443.254,75 |
| E.
Passive latente Steuern |
10.310,00 |
6.360,00 |
| Passiva |
3.108.865,37 |
3.154.972,41 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Bildungspark GmbH, Diez,
für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum
31. Dezember 2023 wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches
erstellt. Dabei wurden gemäß dem Public
Corporate Governance Kodex des Landes Rheinland-Pfalz in
der Neufassung des Jahres 2015 die für große
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften beachtet.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit
beschränkter Haftung (GmbHG) zu beachten.
Soweit für Pflichtangaben ein Wahlrecht besteht,
diese in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung oder
im Anhang darzustellen, sind diese im Anhang
aufgeführt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren gegliedert.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Der Ansatz und die Bewertung der Vermögens- und
Schuldposten erfolgte nach den allgemein anerkannten
Grundsätzen ordnungsmäßiger
Buchführung und Bilanzierung (GoB) auf der Grundlage
des ersten Abschnitts (§§ 238 - 263) des Dritten
Buches des Handelsgesetzbuches (HGB) und trägt im
Rahmen der Grundsätze ordnungsgemäßer
Bilanzierung allen erkennbaren Risiken nach den
Grundsätzen vorsichtiger kaufmännischer
Beurteilung Rechnung.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden
gegenüber dem Vorjahr beibehalten.
Erworbene
immaterielle Vermögensgegenstände sowie
Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt
und um planmäßige Abschreibungen vermindert. Der
Umfang der Anschaffungskosten entspricht § 255
Abs. 1 HGB.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Von der
Vereinfachungsregel, Vermögensgegenstände mit
Anschaffungskosten bis zu EUR 800,00 sofort abschreiben zu
können, wurde Gebrauch gemacht.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert
abzüglich gebotener Einzelwertberichtigungen und
Pauschalwertberichtigungen angesetzt.
Die
flüssigen Mittel sind zum Nennwert angesetzt.
Der
aktive
Rechnungsabgrenzungposten beinhaltet Ausgaben, die
Aufwendungen für eine bestimmte Zeit nach dem
Bilanzstichtag darstellen.
Die
sonstigen Rückstellungen wurden für alle
weiteren ungewissen Verbindlichkeiten mit dem
Erfüllungsbetrag gebildet. Dabei wurden alle
erkennbaren Risiken auf der Grundlage vorsichtiger
kaufmännischer Beurteilung berücksichtigt.
Die
Verbindlichkeiten wurden zum jeweiligen
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Der
passive
Rechnungsabgrenzungposten beinhaltet Einnahmen, die
Erträge für eine bestimmte Zeit nach dem
Bilanzstichtag darstellen.
Die
passiven latenten Steuern resultieren aus
Differenzen zwischen handels- und steuerlichen
Wertansätzen, die sich in späteren
Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen. Sie werden
nach § 274 HGB in einem separaten Bilanzposten (§
266 Abs. 3 E. HGB) ausgewiesen.
Angaben zur Bilanz
Forderungen
Es bestehen keine Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr.
Verbindlichkeiten
Einen Überblick über die Restlaufzeiten der
Verbindlichkeiten gibt der nachstehende
Verbindlichkeitenspiegel:
Art der Verbindlichkeit zum
|
Gesamtbetrag
|
davon mit einer Restlaufzeit
|
31.12.2023 (Vorjahr zum 31.12.2022)
|
|
kleiner 1 J.
|
1 bis 5 J.
|
größer 5 J.
|
|
TEUR
|
TEUR
|
TEUR
|
TEUR
|
gegenüber
Kreditinstituten
|
756,0
|
48,0
|
192,0
|
516,0
|
(Vorjahr)
|
(804,0)
|
(48,0)
|
(192,0)
|
(564,0)
|
aus Lieferungen und
Leistungen
|
97,0
|
97,0
|
0,0
|
0,0
|
(Vorjahr)
|
(104,1)
|
(104,1)
|
(0,0)
|
(0,0)
|
sonstige
Verbindlichkeiten
|
153,1
|
147,0
|
1,6
|
4,5
|
(Vorjahr)
|
(58,7)
|
(57,0)
|
(0,0)
|
(1,7)
|
Summe
|
1.006,1
|
292,0
|
193,6
|
520,5
|
(Vorjahr)
|
(966,8)
|
(209,1)
|
(192,0)
|
(565,7)
|
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
sind in Höhe von TEUR 756,0 durch Grundschulden auf
den Grundbesitz der Gesellschaft besichert.
Passiver Rechnungsabgrenzungsposten
Die Erlösrealisierung erfolgt zeitanteilig
entsprechend der Kurslaufzeit der mehrmonatigen
Meisterkurse. Soweit Kursgebühren im Voraus entrichtet
wurden, werden sie im passiven Rechnungsabgrenzungsposten
abgegrenzt.
Passive latente Steuern
Anschaffungen von beweglichen Wirtschaftsgütern
des Anlagevermögens werden handelsrechtlich
entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer linear
abgeschrieben, wohingegen steuerrechtlich seit 2020 das
Wahlrecht degressiver Abschreibung in Anspruch genommen
wird. Des Weiteren bestehen Unterschiede zwischen der
handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Bewertung von
Rückstellungen. Die daraus entstehende spätere
Steuerbelastung wurde mit den voraussichtlichen
unternehmensindividuellen Steuersätzen für die
Körperschaftsteuer (15% zzgl.
Solidaritätszuschlag) und Gewerbesteuer (Hebesatz
380%) errechnet. Die passiven latenten Steuern haben
sich wie folgt entwickelt:
|
EUR
|
Stand zu Beginn des
Geschäftsjahres
|
6.360,00
|
Veränderung im
Geschäftsjahr
|
3.950,00
|
Stand zum Ende des
Geschäftsjahres
|
10.310,00
|
Angaben zu Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG)
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die
nachfolgenden Forderungen und Verbindlichkeiten, die unter
den sonstigen Vermögensgegenständen bzw.
sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen werden:
Sachverhalte
|
Betrag
|
|
EUR
|
Forderungen
|
315,29
|
Verbindlichkeiten
|
1.518,34
|
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen in
Form von folgenden zum Bilanzstichtag verbindlich
bestellten Leistungen:
· TEUR 111 (Vj. TEUR 69)
Baubetreuung Instandhaltungsmaßnahmen
(Ausführung bis 2025)
· TEUR 54 (Vj. TEUR 66)
Investitionen ins Anlagevermögen (Ausführung in
2024)
· TEUR 13 (Vj. TEUR 10)
jährlich aus Leasingverträgen (Ausführung
bis teils 2026 bzw. teils 2028)
Sonstige Angaben
Arbeitnehmer
Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr
durchschnittlich 22 Arbeitnehmer beschäftigt (Vj. 20),
davon 12 Personen im schulischen Bereich (Dozenten,
Schulleitung) und weitere 10 in der Verwaltung
(Geschäftsführung, Sekretariat, Hausmeister,
Reinigungskräfte).
Eintrag im Handelsregister
Die Gesellschaft ist unter der Bezeichnung
Bildungspark GmbH und mit ihrem Sitz in Diez seit dem
20.12.2001 beim Amtsgericht Montabaur unter der
Registerummer HRB 6881 eingetragen.
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Iris Schoppa
|
Holger Werner (seit
01.11.2023)
|
Auf die Angabe der Gesamtbezüge der
Geschäftsführungsmitglieder nach § §
285 Nr. 9a HGB wird unter Verweis auf die Schutzklausel des
§ 286 Abs. 4 HGB verzichtet.
Unterschrift der Geschäftsführung
Diez, den 18. Juni 2024
gez.
Iris Schoppa
gez.
Holger Werner
sonstige Berichtsbestandteile
Corporate Governance Bericht 2023 der Bildungspark
GmbH
1. Public Corporate Governance Kodex (PCGK)
Der Ministerrat des Landes Rheinland-Pfalz hat
für öffentliche Unternehmen mit Landesbeteiligung
die Anwendung des Public Corporate Governance Kodex (PCGK)
des Landes Rheinland-Pfalz beschlossen. Dies gilt auch bei
einer mittelbaren Beteiligung des Landes.
Der Kodex enthält wesentliche Bestimmungen
geltenden Rechts zur Leitung und Überwachung von
Unternehmen sowie national und international anerkannte
Standards guter Unternehmensführung. Ziel ist es, mit
den Vorgaben des Kodex die Unternehmensführung und
-überwachung transparenter und nachvollziehbarer zu
gestalten. Dabei soll die Rolle des Landes als
Anteilseigner klarer gefasst und das Vertrauen der
Bürgerinnen und Bürger in die Leitung und die
Überwachung von landesbeteiligten Unternehmen
gefördert werden.
Geschäftsführung und Überwachungsorgan
haben jährlich zu erklären, dass den Empfehlungen
des PCGK entsprochen wurde und wird. Zu diesem Zweck wird
ein Corporate Governance Bericht (CGB) erstellt. Die
Geschäftsleitung und das Überwachungsorgan
erklären, soweit nicht im nachfolgenden Text anders
dargestellt, dass sämtlichen Vorgaben und Empfehlungen
des PCGK entsprochen wurde.
Der Bericht wird Anhang zum Jahresabschluss. Der CGB
wird im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht
Weiterhin sind der Jahresabschluss und Lagebericht in
entsprechender Anwendung der Vorschriften des HGB
aufzustellen und zu prüfen. Auch hat der Rechnungshof
des Landes RLP ein Prüfungsrecht.
2. Anteilseigner
Die Gesellschafter der Bildungspark GmbH sind:
|
EUR
|
%
|
a) Campus Company GmbH
|
22.500,00
|
90,00
|
b) Verbandsgemeinde Diez
|
1.250,00
|
5,00
|
c) Stadt
Diez
|
1.250,00
|
5,00
|
|
25.000,00
|
100,00
|
Die Anteilseigner beschließen insbesondere
über:
1. Feststellung des Jahresabschlusses und
Verwendung des Ergebnisses,
2. Entlastung des Beirats und der
Geschäftsführer
3. Wahl des Abschlussprüfers
(Wirtschaftsprüfer) für den Jahresabschluss und
von Prüfern für außerordentliche
Prüfungen,
4. Änderungen und Ergänzungen des
Gesellschaftsvertrages,
5. Die Beteiligung an anderen Gesellschaften
sowie Erwerb und Veräußerung von Beteiligungen,
6. Die Auflösung der Gesellschaft,
Ernennung und Abberufung von Liquidatoren, Verwendung des
Liquidationserlöses, Fortsetzung der aufgelösten
Gesellschaft,
7. Der Abschluss und die Änderung von
Unternehmensverträgen im Sinne der §§ 291,
292 Abs. 1 AktG,
8. Die Feststellung und Änderung des
Wirtschaftsplans.
In der am 06.09.2023 stattgefundenen
Gesellschafterversammlung wurden der Jahresabschluss 2022
festgestellt und der Geschäftsführerin, Iris
Schoppa, für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung
erteilt. Der Wirtschaftsprüfer für die
Prüfung des Geschäftsjahres 2023 wurde in der
Gesellschafterversammlung vom 07.12.2023 bestellt.
3. Geschäftsleitung
Der Geschäftsleitung gehört an: Frau Iris
Schoppa (einzelverfügungsberechtigt), ab 1.11.2023
Herr Holger Werner (einzelverfügungsberechtigt).
Der Gesellschaftsvertrag vom 06.07.2007 regelt
Aufgaben, Pflichten und Zuständigkeiten der
Geschäftsleitung.
Als Compliance-Beauftragter wurde Herr Christian
Hering benannt.
4. Zusammenwirken von Geschäftsleitung und
Mitglieder der Gesellschafterversammlung
Geschäftsleitung und Gesellschafterversammlung
arbeiten zum Wohle der GmbH eng und vertrauensvoll
zusammen.
Der Wirtschaftsplan für das Geschäftsjahr
2023 wurde in der 31. Gesellschafterversammlung am
16.12.2022 beschlossen.
Die Geschäftsführung informierte die
Gesellschafter mittels 32. und 33.
Gesellschafterversammlung am 06.09.2023 und 07.12.2023
über die Umsetzung des Wirtschaftsplans und über
die voraussichtliche weitere Entwicklung der Bildungspark
GmbH.
Die Bildungspark GmbH gewährte keine Kredite an
die Geschäftsführung und Mitglieder des
Überwachungsorgans.
5. Transparenz
Die Position der Geschäftsleitung war durch eine
Frau und einen Mann besetzt. Die leitenden Positionen der
Abteilungen sind zu gleichen Teilen mit Männern und
Frauen besetzt.
Die Gesellschafter haben für ihre Tätigkeit
von der Gesellschaft keine Vergütung erhalten. Die
Gesellschaft hat ihnen auch keine Vergütung für
erbrachte Leistungen gezahlt oder hierfür Vorteile
gewährt.
6. Bezüge der Geschäftsleitung
Die Mitglieder der Geschäftsleitung haben im
Geschäftsjahr 2023 von der Gesellschaft folgende
Vergütung bezogen (Aufwand im Geschäftsjahr
2023):
Bezügebestandteile (brutto)
|
Getrennte namentliche Aufführung
|
Grundvergütung Frau
Iris Schoppa Grundvergütung Herr Holger Werner
(1.11.2023 bis 31.12.2023)
|
90.000,00 €
16.666,67 €
|
Erfolgsabhängige
Vergütung (zahlbar in 2024 für 2023) Herr
Holger Werner
|
3.333,33 €
|
Abfindung
|
0 €
|
Urlaubsabgeltung
|
0 €
|
13. Monatseinkommen
(anteilig)
|
0 €
|
Sachbezüge
|
0 €
|
GESAMT
|
110.000,00 €
|
Im Geschäftsjahr 2023 fällt keine
erfolgsabhängige Vergütung für die
Geschäftsführerin Frau Iris Schoppa an.
7 Rechnungslegung
Der Jahresabschluss 2023 wurde im Juni 2024
aufgestellt und anschließend geprüft.
8. Abschlussprüfung
Mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2023 wurde
die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft MNT Revision und
Treuhand GmbH aus Limburg beauftragt. Diese ging 2023 als
günstigster qualifizierter Bieter im Auswahlverfahren
hervor und wurde bereits für die Prüfung des
Jahresabschlusses 2022 beauftragt.
Eine Erklärung über die Unabhängigkeit
des Wirtschaftsprüfers sowie die Bestätigung der
Wirtschaftsprüferkammer über die Eintragung in
das Berufsregister der Wirtschaftsprüferkammer liegen
vor.
Die Beauftragung der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für die
Prüfung des Jahresabschlusses für das Jahr 2023
erfolgte mit Schreiben vom 31.01.2024.
Diez, den 18. Juni
2024
gez.
Iris Schoppa, Geschäftsführerin
gez.
Holger Werner, Geschäftsführer
gez.
Maren Busch, Vorsitzende der
Gesellschafterversammlung
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.08.2024
festgestellt.
|