Kabutz
GmbH
Unna
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
127.514,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
6.369,00 |
| II.
Sachanlagen |
121.145,00 |
| III.
Finanzanlagen |
0,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
588.761,26 |
| I.
Vorräte |
166.000,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
370.016,34 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
52.744,92 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
23.879,73 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
740.154,99 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
25.876,25 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
| II.
Bilanzgewinn |
311,66 |
| davon
Verlustvortrag |
33.783,43 |
| B.
Rückstellungen |
265.723,20 |
| C.
Verbindlichkeiten |
448.555,54 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
434.801,29 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
740.154,99 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Kabutz GmbH wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden
die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des
Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Bescheinigung des Steuerberaters über die
Erstellung
Ich habe auftragsgemäß den vorstehenden
Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und
Verlustrechnung sowie Anhang - der Kabutz GmbH für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar 2010 bis 31. Dezember 2010
unter Beachtung der deutschen handelsrechtlichen
Vorschriften und der ergänzenden Bestimmungen des
Gesellschaftsvertrags erstellt.
Grundlage für die Erstellung waren die von mir
geführten Bücher und die mir darüber hinaus
vorgelegten Belege und Bestandsnachweise, die ich
auftragsgemäß nicht geprüft, wohl aber in
eingeschränktem Umfang auf ihre
Ordnungsmäßigkeit beurteilt habe, sowie die mir
erteilten Auskünfte.
Die Buchführung sowie die Aufstellung des
Inventars und des Jahresabschlusses nach den deutschen
handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden
Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags liegen in der
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft.
Ich habe meinen Auftrag unter Beachtung der
Verlautbarung der Bundessteuerberaterkammer zu den
Grundsätzen für die Erstellung von
Jahresabschlüssen durchgeführt. Dieser
umfasst die Entwicklung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung sowie des Anhangs auf Grundlage der
Buchführung und des Inventars sowie der Vorgaben zu
den anzuwendenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich steuerrechtlicher
Maßnahmen
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
In die Herstellungskosten wurden neben den
unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige
Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste
Abschreibungen einbezogen.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear und degressiv
vorgenommen.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu
einer höheren Jahresabschreibung führt.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen
gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gem. §
253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet. Die
Pensionsrückstellungen betragen Euro 243.594,00.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung
Angabe zu Forderungen
Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit
größer einem Jahr beträgt Euro 0,00.
Pensionsrückstellungen
Zur Ermittlung der Pensionsrückstellung wurde
als Wahlrecht die Projected Benefit Obligation (PBO) mit
einem Zinssatz von 5,17 % angewendet.
Aus der geänderten Bewertung der laufenden
Pensionen war eine Zuführung der Rückstellungen
erforderlich. Der erhöhte Zuführungsbetrag von
Euro 21.817,00 wird über 15 Jahre verteilt.
Unterlassene Rückstellungsbildung für
Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
Die Erleichterungsmöglichkeit gemäß
Artikel 28 Abs. 1 EGHGB wurde in Anspruch genommen. Der
Betrag der nicht gebildeten Rückstellungen
beträgt Euro 20.362,00.
Angabe zu Verbindlichkeiten
Alle Verbindlichkeiten sind innerhalb einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr fällig.
Feststellung des Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss wurde am 08.04.2011 festgestellt.
Sonstige Pflichtangaben
Angaben zur Vermittlung eines besseren Einblicks in die
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
Die nachfolgenden, zusätzlichen Angaben sind bei
der Beurteilung der wirtschaftlichen Lage zu beachten:
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Erster
Geschäftsführer:
|
Ingo Kabutz
|
ausgeübter Beruf:
|
Dipl. Soz. Wiss.
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Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
(§ 42 Abs. 3 GmbHG / § 264c Abs. 1 HGB)
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die
nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Sachverhalte
|
Betrag
|
|
Euro
|
Verbindlichkeiten
|
40.437,74
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Unterschrift der Geschäftsleitung
Unna, 08.04.2011
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gez. Ingo Kabutz
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