Späth
Isoliertechnik GmbH
Hartenstein
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Handelsbilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
89.108,50 |
84.065,50 |
| I.
Sachanlagen |
89.108,50 |
84.065,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
390.828,45 |
309.614,29 |
| I.
Vorräte |
58.886,07 |
77.627,34 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
114.362,64 |
118.793,53 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
217.579,74 |
113.193,42 |
| Aktiva |
479.936,95 |
393.679,79 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
294.571,34 |
205.570,21 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
179.570,21 |
145.039,16 |
| III.
Jahresüberschuss |
89.001,13 |
34.531,05 |
| B.
Rückstellungen |
121.872,18 |
82.843,04 |
| C.
Verbindlichkeiten |
63.493,43 |
105.266,54 |
| Passiva |
479.936,95 |
393.679,79 |
Anhang
Späth Isoliertechnik GmbH
Hartenstein
Anhang für das Geschäftsjahr 2023
I.
Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die Späth Isoliertechnik GmbH mit Sitz in
Hartenstein ist im Handelsregister B des Amtsgerichts
Nürnberg unter der Handelsregisternummer HRB 11083
eingetragen.
II.
Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des
Jahresabschlusses
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer Kleinstgesellschaft i.S.d.
§ 267a
HGB auf.
Der vorliegende Jahresabschluss ist dennoch unter
Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss
angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen
nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden
Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt worden (
§§ 265 Abs. 1 S. 2, § 266 ff. HGB).
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt.
Die Darstellungsstetigkeit gegenüber dem Vorjahr
wurde gewahrt.
III.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte unter
der Annahme der Unternehmensfortführung (§ 252
Abs. 1 Nr. 2 HGB).
Die Bilanzierung der Sachanlagen erfolgt zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter
Berücksichtigung nutzungsbedingter
planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der
planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes. Die Abschreibungen wurden
linear vorgenommen Teilweise wurden
Sonderabschreibungen i.S.d. § 7g EStG für die
steuerliche Ergebnisermittlung in Anspruch genommen.
Von diesen Grundsätzen abweichend wurden
geringwertige Vermögensgegenstände mit
Einzelanschaffungs- oder Herstellungskosten von bis zu EUR
250,00 aus Vereinfachungsgründen direkt als Aufwand
verrechnet. Geringwertige Vermögensgegenstände
mit Einzelanschaffungskosten von über EUR 250,00 und
bis EUR 800,00 werden als Zugang zum Anlagevermögen
erfasst und im jeweiligen Zugangsjahr vollständig
abgeschrieben.
Die in Arbeit befindlichen Aufträge sind auf der
Basis von retrograd ermittelten Herstellungskosten unter
Berücksichtigung des Prinzips der verlustfreien
Bewertung bewertet.
Die Bewertung der Gegenstände des
Vorratsvermögens erfolgte zu den Anschaffungskosten,
soweit nicht ein niedrigerer Wert beizulegen war (§
253 Abs. 4 HGB).
Die Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich
zum Nominalwert bilanziert. Dem allgemeinen Ausfall- und
Kreditrisiko wurde bei den Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend
Rechnung getragen. Darüber hinausgehende
Wertberichtigungen waren nicht erforderlich.
Die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zu
Nominalwerten angesetzt (§ 253 Abs. 1 HGB).
Die Posten des Eigenkapitals wurden zu Nennwerten
bilanziert.
Rückstellungen für Pensionen werden mit
ihrem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB). Sie werden pauschal mit
einem einer Restlaufzeit von 15 Jahren entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst (§ 253 Abs.
2 S. 2 HGB).
Die Rückstellungen erfassen alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und sind mit dem
Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253
Abs. 1 S. 2 HGB).
Der sich nach der Steuerbilanz ergebende
Steueraufwand entspricht nicht dem Ergebnis der
Handelsbilanz.
Vom Wahlrecht, aktive latente Steuern auszuweisen,
wurde kein Gebrauch gemacht.
Der Posten erhaltenen Anzahlungen beinhaltet
teilweise Anzahlungsrechnungen mit Zahlungseingang nach dem
Bilanzstichtag.
Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 Abs 1 S. 2
HGB).
IV.
Angaben zur Bilanz
Sämtliche Forderungen haben Restlaufzeiten von
bis zu einem Jahr.
In den sonstigen Vermögensgegenständen sind
Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von EUR 96,54
(i.Vj EUR 0,00) enthalten.
Die Pensionsrückstellung wurde berechnet unter
Verwendung der Richttafeln 2018G von Klaus Heubeck nach dem
modifizierten Teilwertverfahren gemäß HGB unter
Berücksichtigung einer jährlichen Verzinsung von
1,83 %. Mit der Neuregelung der handelsrechtlichen
Vorschriften (§ 253 HGB) zur Abzinsung von
Rückstellungen von Altersversorgungsverpflichtungen
werden die Altersversorgungsverpflichtungen mit einem
zehnjährigen (bisher: siebenjährigen)
Durchschnittszinssatz abgezinst. Der sich hieraus ergebende
Bewertungsgewinn in Höhe von EUR 1.608,00 ist
gemäß § 253 HGB ausschüttungsgesperrt.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
betragen EUR 9.289,48 (i. Vj. EUR 5.185,25) und sind
in den sonstigen Verbindlichkeiten enthalten.
Die übrigen sonstigen Verbindlichkeiten haben
Restlaufzeiten von bis zu einem Jahr. Verbindlichkeiten,
die durch Pfandrechte gesichert sind, bestehen nicht.
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind
Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von EUR
10.029,67 (i. Vj. EUR 10.231,59) enthalten.
Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB
bestanden ebenfalls nicht.
V.
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Erträge und Aufwendungen von
außergewöhnlicher Größenordnung oder
außergewöhnlicher Bedeutung lagen im
Geschäftsjahr nicht vor.
VI.
Sonstige Angaben
Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 12
Arbeitnehmer beschäftigt. Geschäftsführer
und Auszubildende wurden bei der Ermittlung nicht
berücksichtigt.
Im Geschäftsjahr 2023 und bis heute erfolgte die
Geschäftsführung der Gesellschaft
unverändert durch den bei der Gesellschaft
angestellten und hauptberuflich tätigen Herrn
Björn Späth, Hartenstein.
Der Geschäftsführer ist
einzelvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Hartenstein, den 12. September 2024
………………………………………..
Björn Späth
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 16.09.2024
festgestellt.
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