Späth Isoliertechnik GmbH

Güntersthal 6, 91235 Hartenstein, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Nürnberg HRB 11083
Eingetragen
24.6.1992
Branche
Wärme- und KältehandelEinbau von IsolierungenTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Baustoffen und Anstrichmitteln
Gegenstand
Kälte-, Wärme- und Schallisolierung von Räumen, Leitungen und Aggregaten, sowie Handel mit den zugehörigen Materialien.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Björn Späth
seit 5.12.2011
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
50.00%
50.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Güntersthal 6 a, 91235 Hartenstein
25000
50.00%
Güntersthal 9, 91235 Hartenstein
25000
50.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Späth Isoliertechnik GmbH

Hartenstein

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Handelsbilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 89.108,50 84.065,50
I. Sachanlagen 89.108,50 84.065,50
B. Umlaufvermögen 390.828,45 309.614,29
I. Vorräte 58.886,07 77.627,34
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 114.362,64 118.793,53
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 217.579,74 113.193,42
Aktiva 479.936,95 393.679,79

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 294.571,34 205.570,21
I. Gezeichnetes Kapital 26.000,00 26.000,00
II. Gewinnvortrag 179.570,21 145.039,16
III. Jahresüberschuss 89.001,13 34.531,05
B. Rückstellungen 121.872,18 82.843,04
C. Verbindlichkeiten 63.493,43 105.266,54
Passiva 479.936,95 393.679,79

Anhang

Späth Isoliertechnik GmbH
Hartenstein

Anhang für das Geschäftsjahr 2023

I.  Allgemeine Angaben zum Unternehmen

Die Späth Isoliertechnik GmbH mit Sitz in Hartenstein ist im Handelsregister B des Amtsgerichts Nürnberg unter der Handelsregisternummer HRB 11083 eingetragen.

II.  Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer Kleinstgesellschaft i.S.d. § 267a
HGB auf.

Der vorliegende Jahresabschluss ist dennoch unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt worden ( §§ 265 Abs. 1 S. 2, § 266 ff. HGB).

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt.

Die Darstellungsstetigkeit gegenüber dem Vorjahr wurde gewahrt.

III.  Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte unter der Annahme der Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB).

Die Bilanzierung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Die Abschreibungen wurden linear vorgenommen  Teilweise wurden Sonderabschreibungen i.S.d. § 7g EStG für die steuerliche Ergebnisermittlung in Anspruch genommen.

Von diesen Grundsätzen abweichend wurden geringwertige Vermögensgegenstände mit Einzelanschaffungs- oder Herstellungskosten von bis zu EUR 250,00 aus Vereinfachungsgründen direkt als Aufwand verrechnet. Geringwertige Vermögensgegenstände mit Einzelanschaffungskosten von über EUR 250,00 und bis EUR 800,00 werden als Zugang zum Anlagevermögen erfasst und im jeweiligen Zugangsjahr vollständig abgeschrieben.

Die in Arbeit befindlichen Aufträge sind auf der Basis von retrograd ermittelten Herstellungskosten unter Berücksichtigung  des Prinzips der verlustfreien Bewertung bewertet.

Die Bewertung der Gegenstände des Vorratsvermögens erfolgte zu den Anschaffungskosten, soweit nicht ein niedrigerer Wert beizulegen war (§ 253 Abs. 4 HGB).

Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert bilanziert. Dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko wurde bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen. Darüber hinausgehende Wertberichtigungen waren nicht erforderlich.

Die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 Abs. 1 HGB).

Die Posten des Eigenkapitals wurden zu Nennwerten bilanziert.

Rückstellungen für Pensionen werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB). Sie werden pauschal mit einem einer Restlaufzeit von 15 Jahren entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst (§ 253 Abs. 2 S. 2 HGB).

Die Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB).

Der sich nach der Steuerbilanz ergebende Steueraufwand entspricht nicht dem Ergebnis der Handelsbilanz.

Vom Wahlrecht, aktive latente Steuern auszuweisen, wurde kein Gebrauch gemacht.

Der Posten erhaltenen Anzahlungen beinhaltet teilweise Anzahlungsrechnungen mit Zahlungseingang nach dem Bilanzstichtag.

Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 Abs 1 S. 2 HGB).

IV.  Angaben zur Bilanz

Sämtliche Forderungen haben Restlaufzeiten von bis zu einem Jahr.

In den sonstigen Vermögensgegenständen sind Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von EUR 96,54 (i.Vj EUR 0,00) enthalten.

Die Pensionsrückstellung wurde berechnet unter Verwendung der Richttafeln 2018G von Klaus Heubeck nach dem modifizierten Teilwertverfahren gemäß HGB unter Berücksichtigung einer jährlichen Verzinsung von 1,83 %. Mit der Neuregelung der handelsrechtlichen Vorschriften (§ 253 HGB) zur Abzinsung von Rückstellungen von Altersversorgungsverpflichtungen werden die Altersversorgungsverpflichtungen mit einem zehnjährigen (bisher: siebenjährigen) Durchschnittszinssatz abgezinst. Der sich hieraus ergebende Bewertungsgewinn in Höhe von EUR 1.608,00 ist gemäß § 253 HGB ausschüttungsgesperrt.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern betragen EUR 9.289,48  (i. Vj. EUR 5.185,25) und sind in den sonstigen Verbindlichkeiten enthalten.

Die übrigen sonstigen Verbindlichkeiten haben Restlaufzeiten von bis zu einem Jahr. Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte gesichert sind, bestehen nicht.

In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von EUR 10.029,67 (i. Vj. EUR 10.231,59) enthalten.

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestanden ebenfalls nicht.

V.  Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Erträge und Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung lagen im Geschäftsjahr nicht vor.

VI.  Sonstige Angaben

Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 12 Arbeitnehmer beschäftigt. Geschäftsführer und Auszubildende wurden bei der Ermittlung nicht berücksichtigt.

Im Geschäftsjahr 2023 und bis heute erfolgte die Geschäftsführung der Gesellschaft unverändert durch den bei der Gesellschaft angestellten und hauptberuflich tätigen Herrn Björn Späth, Hartenstein.
Der Geschäftsführer ist einzelvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.

Hartenstein, den 12. September 2024

………………………………………..
Björn Späth
Geschäftsführer 

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 16.09.2024 festgestellt.

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