Elektro Feßler GmbHLiquidiert

84389 Postmünster, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Landshut HRB 6034
Eingetragen
26.2.2003
Branche
ElektroinstallationHerstellung von elektrischem InstallationsmaterialGroßhandel mit elektrischen Haushaltsgeräten
Gegenstand
Elektrohandel und Elektroinstallation.

Historie

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Management

NameRolle
Ulrich Feßler
seit 10.3.2009
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Elektro Feßler GmbH

Postmünster

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008

Bilanz

Aktiva

31.12.2008
EUR
31.12.2007
EUR
A. Anlagevermögen 15.859,00 4.644,00
I. Sachanlagen 15.859,00 4.644,00
B. Umlaufvermögen 373.154,16 383.889,15
I. Vorräte 295.960,79 327.447,05
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 72.830,36 50.725,60
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 840,00 840,00
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 4.363,01 5.716,50
C. Rechnungsabgrenzungsposten 2.200,00 2.362,00
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 5.009,53 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 396.222,69 390.895,15

Passiva

31.12.2008
EUR
31.12.2007
EUR
A. Eigenkapital 0,00 58.074,69
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Bilanzverlust 30.009,53 -33.074,69
davon Gewinnvortrag 33.074,69 14.216,82
III. nicht gedeckter Fehlbetrag 5.009,53 0,00
B. Rückstellungen 15.312,00 16.330,00
C. Verbindlichkeiten 380.910,69 316.490,46
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 143.727,62 139.579,30
Bilanzsumme, Summe Passiva 396.222,69 390.895,15

Anhang

1. Allgemeines

Mit dem Inkrafttreten des Bilanzrichtlinien-Gesetzes zum 01. Januar 1986 ergab sich in Verbindung mit Artikel 23 Absatz 1 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch die Notwendigkeit, den Jahresabschluss der Elektro Feßler GmbH, Postmünster im folgenden Unternehmen genannt - zum 31. Dezember 2008 nach den Vorschriften dieses Gesetzes aufzustellen (§ 265 Abs. 1 Satz 2 HGB).

Die damit verbundenen Ausweis- und Gliederungsbestimmungen hat das Unternehmen in jeder Hinsicht befolgt.

Die gesetzlichen Gliederungsschemata der §§ 266 bzw. 275 HGB wurden angewandt; mögliche Zusammenfassungen nach § 265 Abs. 7 HGB hat das Unternehmen nicht vorgenommen (§ 265 Abs. 7 Nr. 2 HGB).

Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (§ 264 Abs. 2 HGB).

2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB)

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.

Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Aktivierbare Eigenleistungen fielen im Berichtszeitraum nicht an. Die Abschreibungen werden beim beweglichen Anlagevermögen zum Teil degressiv und zum Teil linear vorgenommen.

Die Vorräte werden zu Anschaffungskosten angesetzt.
Für Teile des Warenbestandes wurde eine Teilwertabschreibung vorgenommen.

Der Forderungsbestand ist zu Nominalbeträgen ausgewiesen.

Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen. Die Werte für Verbindlichkeiten entsprechen den am Bilanzstichtag tatsächlich in Anspruch genommenen Kreditbeträgen. Die Fristigkeiten und Absicherungen der Verbindlichkeiten sind aus dem als Anlage II dem Anhang beigefügten Verbindlichkeitenspiegel zu ersehen.

3. Einzelangaben zur Bilanz
 
a) Anlagevermögen

Die Zusammensetzung und Entwicklung des Anlagevermögens ist der in Anlage I zum Anhang vorgenommenen Darstellung zu entnehmen (§ 268 Abs. 2 HGB).

Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Erwerbsjahr in Höhe von Euro 100,00 voll abgeschrieben. Bei der Darstellung im Anlagespiegel ist aus Vereinfachungsgründen im Jahr des Zugangs sofort der entsprechende Abgang unterstellt worden.

b) Vorräte

Die Bewertung erfolgt grundsätzlich zu Anschaffungskosten (§ 255 Abs. 1 HGB).
Für Teile des warenbestandes wurde eine Teilwertabschreibung vorgenommen.

c) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Im Berichtszeitraum waren uneinbringliche Außenstände auszubuchen.

Dem allgemeinen Kreditrisiko wird durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen (2008 = Euro -269,00).


e) Rückstellungen

Die Steuerrückstellung beinhaltet die das Gechäftsjahr betreffende, zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagte Körperschaft- und Gewerbesteuer sowie den Solidaritätszuschlag.

Die sonstigen Rückstellungen weisen folgende Zusammensetzung auf (§ 285 Nr. 12 HGB)

Gewähr- und Garantieleistungsrisiken Euro 3.576,00
Noch nicht erfüllte Urlaubsansprüche Arbeitnehmer aus 2008 Euro 4.844,00
Abschlusskosten 2007 Euro 3.000,00
Abschlusskosten 2008 Euro 3.000,00
  Euro  14.420,00

Die angesetzten Rückstellungsbeträge decken voraussichtlich alle erkennbaren Risiken ab.

f) Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt.

g) Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zum Abschlusstichtag bestanden Verbindlichkeiten aus finanziellen Verpflichtungen aus Miet- bzw. Leasingverträgen mit folgenden Belastungen:

2008 2009 nach 2009
p.a. p.a.
Pacht € 250,00 € 250,00 € 250,00
Miete*) € 12.000,00 € 12.000,00 € 12.000,00
€ 12.250,00 € 12.250,00 € 12.250,00

*) Kündigungsmöglichkeit entsprechend der gesetzlichen Frist möglich.


4. Einzelangaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
 
a) Sonstige betriebliche Erträge (§ 277 Abs. 4 Satz 3 HGB)

Unter den sonstigen betrieblichen Erträgen sind keine periodenfremde Erträge sowie aperiodisch anfallende Erträge ausgewiesen.

b) Abschreibungen (§ 285 Nr. 5 HGB)

Zu den Abschreibungen sei auf die Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen und zur Bilanz verwiesen.

c) Sonstige betriebliche Aufwendungen (§ 277 Abs. 4 Satz 3 HGB)

Unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind keine periodenfremde und aperiodische Aufwendungen ausgewiesen.

Außerordentliche Aufwendungen waren nicht auszuweisen.

d) Steuerbelastung (§ 285 Nr. 6 HGB)

Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag betreffen ausschließlich das Ergebnis aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit.


5. Sonstige Angaben
 
a) Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt (§ 285 Nr. 7 HGB)

31.03.2008 30.06.2008 30.09.2008 31.12.2008 2008
- Arbeiter 4 4 6 6 5
- Angestellte 2 2 3 3 3
- Auszubildende
- gewerblich 3 3 3 3 3
- kaufmännisch 2 2 1 1 1
- Aushilfe 0 0 0 0 0

1 Die durchschnittliche Zahl der in 2008 beschäftigten Arbeitnehmer (Auszubildende zählen nicht mit) gem. § 267 Abs. 5 HGB betrug 12

 b) Geschäftsführung 2008 (§ 285 Nr. 10 HGB)

Frau Anneliese Feßler,Postmünster, war im Berichtszeitraum Geschäftsführer.

6. Ergebnisverwendung

Jahresfehlbetrag 2008 Euro 63.084,22
Gewinnvortrag aus dem Vorjahr Euro 33.074,69
Bilanzverlust Euro 30.009,53

Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten über fünf Jahre

1.1.2008 - 31.12.2008

Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt 123.820,83 EUR.

1.1.2007 - 31.12.2007

Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt 125.000,00 EUR.

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