Elektro
Feßler GmbH
Postmünster
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2008
EUR |
31.12.2007
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
15.859,00 |
4.644,00 |
| I.
Sachanlagen |
15.859,00 |
4.644,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
373.154,16 |
383.889,15 |
| I.
Vorräte |
295.960,79 |
327.447,05 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
72.830,36 |
50.725,60 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
840,00 |
840,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
4.363,01 |
5.716,50 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.200,00 |
2.362,00 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
5.009,53 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
396.222,69 |
390.895,15 |
Passiva
|
|
31.12.2008
EUR |
31.12.2007
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
58.074,69 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzverlust |
30.009,53 |
-33.074,69 |
| davon
Gewinnvortrag |
33.074,69 |
14.216,82 |
| III.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
5.009,53 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
15.312,00 |
16.330,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
380.910,69 |
316.490,46 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
143.727,62 |
139.579,30 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
396.222,69 |
390.895,15 |
Anhang
1. Allgemeines
Mit dem Inkrafttreten des Bilanzrichtlinien-Gesetzes
zum 01. Januar 1986 ergab sich in Verbindung mit Artikel 23
Absatz 1 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch
die Notwendigkeit, den Jahresabschluss der Elektro
Feßler GmbH, Postmünster im folgenden
Unternehmen genannt - zum 31. Dezember 2008 nach den
Vorschriften dieses Gesetzes aufzustellen (§ 265 Abs.
1 Satz 2 HGB).
Die damit verbundenen Ausweis- und
Gliederungsbestimmungen hat das Unternehmen in jeder
Hinsicht befolgt.
Die gesetzlichen Gliederungsschemata der §§
266 bzw. 275 HGB wurden angewandt; mögliche
Zusammenfassungen nach § 265 Abs. 7 HGB hat das
Unternehmen nicht vorgenommen (§ 265 Abs. 7 Nr. 2
HGB).
Der Jahresabschluss vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (§ 264
Abs. 2 HGB).
2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze (§
284 Abs. 2 Nr. 1 HGB)
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren
die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
maßgebend.
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige
Abschreibungen angesetzt. Aktivierbare Eigenleistungen
fielen im Berichtszeitraum nicht an. Die Abschreibungen
werden beim beweglichen Anlagevermögen zum Teil
degressiv und zum Teil linear vorgenommen.
Die Vorräte werden zu Anschaffungskosten
angesetzt.
Für Teile des Warenbestandes wurde eine
Teilwertabschreibung vorgenommen.
Der Forderungsbestand ist zu Nominalbeträgen
ausgewiesen.
Die Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen. Die
Werte für Verbindlichkeiten entsprechen den am
Bilanzstichtag tatsächlich in Anspruch genommenen
Kreditbeträgen. Die Fristigkeiten und Absicherungen
der Verbindlichkeiten sind aus dem als Anlage II dem Anhang
beigefügten Verbindlichkeitenspiegel zu ersehen.
3. Einzelangaben zur Bilanz
a) Anlagevermögen
Die Zusammensetzung und Entwicklung des
Anlagevermögens ist der in Anlage I zum Anhang
vorgenommenen Darstellung zu entnehmen (§ 268 Abs. 2
HGB).
Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im
Erwerbsjahr in Höhe von Euro 100,00 voll
abgeschrieben. Bei der Darstellung im Anlagespiegel ist aus
Vereinfachungsgründen im Jahr des Zugangs sofort der
entsprechende Abgang unterstellt worden.
b) Vorräte
Die Bewertung erfolgt grundsätzlich zu
Anschaffungskosten (§ 255 Abs. 1 HGB).
Für Teile des warenbestandes wurde eine
Teilwertabschreibung vorgenommen.
c) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Im Berichtszeitraum waren uneinbringliche
Außenstände auszubuchen.
Dem allgemeinen Kreditrisiko wird durch eine
Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen
(2008 = Euro -269,00).
e) Rückstellungen
Die Steuerrückstellung beinhaltet die das
Gechäftsjahr betreffende, zum Bilanzstichtag noch
nicht veranlagte Körperschaft- und Gewerbesteuer sowie
den Solidaritätszuschlag.
Die sonstigen Rückstellungen weisen folgende
Zusammensetzung auf (§ 285 Nr. 12 HGB)
Gewähr- und Garantieleistungsrisiken Euro
3.576,00
Noch nicht erfüllte Urlaubsansprüche
Arbeitnehmer aus 2008 Euro 4.844,00
Abschlusskosten 2007 Euro 3.000,00
Abschlusskosten 2008
Euro
3.000,00
Euro 14.420,00
Die angesetzten Rückstellungsbeträge decken
voraussichtlich alle erkennbaren Risiken ab.
f) Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden zum
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
g) Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle
Verpflichtungen
Zum Abschlusstichtag bestanden Verbindlichkeiten aus
finanziellen Verpflichtungen aus Miet- bzw.
Leasingverträgen mit folgenden Belastungen:
|
2008 |
2009 |
nach 2009 |
|
p.a.
|
|
p.a. |
| Pacht |
€ 250,00 |
€ 250,00 |
€ 250,00 |
| Miete*) |
€ 12.000,00
|
€ 12.000,00 |
€ 12.000,00 |
|
€ 12.250,00 |
€ 12.250,00 |
€ 12.250,00 |
*) Kündigungsmöglichkeit entsprechend der
gesetzlichen Frist möglich.
4. Einzelangaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
a) Sonstige betriebliche Erträge (§ 277 Abs. 4
Satz 3 HGB)
Unter den sonstigen betrieblichen Erträgen sind
keine periodenfremde Erträge sowie aperiodisch
anfallende Erträge ausgewiesen.
b) Abschreibungen (§ 285 Nr. 5 HGB)
Zu den Abschreibungen sei auf die Erläuterungen
zu den Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen und
zur Bilanz verwiesen.
c) Sonstige betriebliche Aufwendungen (§ 277 Abs. 4
Satz 3 HGB)
Unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind
keine periodenfremde und aperiodische Aufwendungen
ausgewiesen.
Außerordentliche Aufwendungen waren nicht
auszuweisen.
d) Steuerbelastung (§ 285 Nr. 6 HGB)
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag betreffen
ausschließlich das Ergebnis aus der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit.
5. Sonstige Angaben
a) Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt (§ 285 Nr. 7
HGB)
|
31.03.2008 |
30.06.2008 |
30.09.2008 |
31.12.2008 |
2008 |
| - Arbeiter |
4 |
4 |
6 |
6 |
5 |
| - Angestellte |
2 |
2 |
3 |
3 |
3 |
| - Auszubildende |
|
|
|
|
|
| - gewerblich |
3 |
3 |
3 |
3 |
3 |
| - kaufmännisch |
2 |
2 |
1 |
1 |
1 |
| - Aushilfe |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
1 Die durchschnittliche Zahl der in 2008
beschäftigten Arbeitnehmer (Auszubildende zählen
nicht mit) gem. § 267 Abs. 5 HGB betrug 12
b) Geschäftsführung
2008
(§ 285 Nr. 10 HGB)
Frau Anneliese Feßler,Postmünster, war im
Berichtszeitraum Geschäftsführer.
6. Ergebnisverwendung
| Jahresfehlbetrag
2008 |
Euro 63.084,22 |
| Gewinnvortrag aus dem
Vorjahr |
Euro 33.074,69
|
| Bilanzverlust |
Euro 30.009,53 |
Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten über fünf
Jahre
1.1.2008 -
31.12.2008
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
von mehr als 5 Jahren beträgt 123.820,83 EUR.
1.1.2007 -
31.12.2007
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
von mehr als 5 Jahren beträgt 125.000,00 EUR.
|