Stammdaten

Register
Amtsgericht Bochum HRB 4927
Eingetragen
24.2.1994
Branche
BeteiligungsgesellschaftenTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Wein, Sekt und SpirituosenHerstellung von Verpackungsmitteln aus Kunststoffen
Gegenstand
Das Herstellen, Weiterverarbeitung und Vertreiben von Druckerzeugnissen sowie Groß- und Einzelhandel mit Bürobedarfsgegenständen und Kundenbetreuung. Die Gesellschaft darf auch sonstige Geschäfte betreiben, sofern sie dem Gesellschaftszweck (mittelbar oder unmittelbar) dienlich sind. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art erwerben, vertreten, pachten oder sich an solchen Unternehmen beteiligen. Sie darf Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten. Die Gesellschaft darf alle Geschäfte vornehmen, die der Erreichung und Förderung des Gesellschaftszweckes dienlich sein können.

Historie

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Management

NameRolle
Martin Weber
seit 23.12.2003
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Erbengemeinschaft
Germany
50000
66.66%
Martin Weller
Bochum
25000
33.33%

Konzern- und Jahresabschlüsse

WEBO Druck GmbH

Bochum

Jahresabschluss zum 31.12.2012

Bilanz zum 31.12.2012

WEBO Druck GmbH, Bochum

Aktiva

  31.12.2012
EUR
31.12.2011
EUR
A. Anlagevermögen    
I. Immat. Vermögensgegenstände 1,53 1,53
II. Sachanlagen 48.165,08 56.806,08
  48.166,61 56.807,61
B. Umlaufvermögen    
I. Vorräte 6.568,03 6.656,11
II. Ford. u. sonst. Vermögensgegenst. 68.769,81 49.920,15
III. Kassenbestand, Bundesbankguth. 18.162,56 5.116,63
  93.500,40 61.692,89
C. Aktive RAP 533,71 551,59
D. Nicht d.EK gedeckt. Fehlbetrag   686,55
  0,00 686,55
Summe Aktiva 142.200,72 119.738,64

Passiva

   
  31.12.2012
EUR
31.12.2011
EUR
A. Eigenkapital    
I. Gezeichnetes Kapital 38.346,89 38.346,89
II. Verlustvortrag -39.033,44 -54.630,31
III. Jahresüberschuss 2.766,38 15.596,87
IV. Nicht d.EK gedeckt. Fehlbetrag   686,55
Summe Eigenkapital 2.079,83  
B. Rückstellungen 6.594,00 15.720,00
C. Verbindlichkeiten 133.526,89 99.461,06
D. Passive RAP   4.557,58
Summe Passiva 142.200,72 119.738,64

ANGABEN ZUR BUCHFÜHRUNG

Für das Unternehmen besteht nach § 238 HGB die Verpflichtung eine ordnungsgemäße Buchführung zu erstellen.

Die Erfassung der anfallenden Geschäftsvorfälle erfolgte durch mich mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung Stotax und wurde in das Programm STOTAX übernommen und dort ausgewertet.

Grundlage für die Kontierung bildet der STOTAX - Kontenrahmen 01.

Die Anlagenbuchführung wurde über das STOTAX - Anlagenprogramm erstellt und in den Abschlussbericht übernommen.

Die Lohn- und Gehaltsbuchführung erfolgte durch mich selbst mit Hilfe des Programmes SBS - Lohn.

Die im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten anfallenden Um- und Abschlussbuchungen sind über das Programm STOTAX in die Finanzbuchhaltung eingeflossen.

Die tägliche Erfassung der Bareinnahmen und -ausgaben erfolgte in einem Kassenbuch.

BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des Dritten Buches des HGB (§§ 238 ff.) unter Beachtung der Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) vom 25.05.2009 und der Übergangsvorschriften der Artikel 66 und 67 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch (EGHGB) in der Fassung vom 25.05.2009 aufgestellt worden.

Bei der Berichtsfirma handelt es sich um eine kleine Gesellschaft nach § 267 Abs. 1 HGB.

Der Jahresabschluss wurde nach den für kleine Kapitalgesellschaften nach § 267 Abs. 1 HGB geltenden Gliederungsvorschriften gemäß § 266 Abs. 1 Satz 3 i. V. m. Abs. 2 HGB erstellt.

Das Sachanlagevermögen wurde gem. § 247 Abs. 2 HGB zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten nach § 253 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 255 Abs. 1, bzw. Abs. 2 HGB aktiviert. Die Aufnahme und Bewertung des Anlagevermögens erfolgte durch mich anhand der vorgelegten Unterlagen.

Bei Vermögensgegenständen des Anlagevermögens, welche vor dem 01.01.2010 angeschafft wurden, sind die Bilanzansätze gem. Artikel 67 Abs. 4 Satz 1 EGHGB übernommen worden und die Bewertungsmethoden wurden gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB weitergeführt.

Bei Vermögensgegenständen des Anlagevermögens, welche nach dem 01.01.2010 angeschafft wurden, ist die Abschreibung planmäßig aufgrund der voraussichtlichen Nutzungsdauer ermittelt worden. Für geringwertige Vermögensgegenstände wurde gem. § 252 Abs. 2 HGB die steuerliche Bewertung gem. § 6 Abs. 2a EStG als planmäßige Abschreibung nach § 253 Abs. 3 HGB über- nommen.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Vermögensgegenstände werden nach § 253 Abs. 4 HGB zum Nennwert vermindert um Wertberichtigungen und unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips angesetzt.

Die Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens wurden bei der Zugangsbewertung mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten nach § 247 Abs. 2 i. V. m. § 253 Abs. 1 HGB aktiviert. Die Folgebewertung erfolgte gemäß § 253 Abs. 4 HGB. Es wurde der zum Abschlussstichtag ermittelte Börsen- oder Marktpreis zugrunde gelegt. War dieser zum Abschlussstichtag nicht zu ermitteln und überstiegen die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten den am Abschlussstichtag beizulegenden Wert, so wurde unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips auf diesen Wert abgeschrieben.

Die Aufnahme und Bewertung des Umlaufvermögens erfolgte durch die Berichtsfirma selbst.

Die von der Berichtsfirma erstellten Inventurunterlagen und -verzeichnisse lagen uns vor.

Flüssige Mittel wurden zu Nominalwerten angesetzt.

Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt.

Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr wurden gem. § 253 Abs. 2 HGB mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst.

Alle noch nicht veranlagten Steuern wurden gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB unter Steuerrückstellun- gen ausgewiesen. Eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB war nicht vorzunehmen, da die Lauf- zeit weniger als ein Jahr beträgt.

Aufgrund der Erleichterungsvorschrift gem. § 274a Nr. 5 HGB wurde auf den Ausweis latenter Steuern nach § 274 Abs. 1 HGB verzichtet.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Die Summe der Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von über fünf Jahren, ist gemäß § 285 Nr. 1 Buch- stabe a HGB im Anhang angegeben.

ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ

Bewertungseinheiten

Es wurden im Berichtsjahr keine Bewertungseinheiten nach § 254 HGB gebildet.

Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden

Da keine Altersversorgungsverpflichtungen seitens der Berichtsfirma bestehen, erfolgte keine Verrechnung nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB.

AKTIVSEITE

Anlagespiegel

Es wurde von der Erleichterungsvorschrift nach § 274a HGB kein Gebrauch gemacht und die Aufglied- erung, Bewegung und Abschreibung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist dem Anlagespie- gel gemäß § 268 Abs. 2 Satz 3 HGB zu entnehmen.

Geschäfts-/ Firmenwert

Ein aktivierter Geschäfts-/Firmenwert ist nicht vorhanden.

Aktiviertes Disagio

Zum 31.12. des Berichtsjahres besteht kein aktiviertes Disagio.

PASSIVSEITE

Haftungsverhältnisse/Eventualverbindlichkeiten

Nach den uns vom Geschäftsführer der Berichtsfirma überreichten Unterlagen sind für das Berichtsjahr keine Eventualverbindlichkeiten nach § 251 i. V. m. § 268 Abs. 7 HGB vorhanden. Sicherheiten sowie Pfandrechte wurden keine gewährt.

Ebenfalls liegen keine Risiken aus der Inanspruchnahme von Haftungsverhältnissen nach § 251 i. V. m. § 268 Abs. 7 HGB vor.

Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen betreffen die Kosten für die Erstellung des Jahresabschlusses sowie für die Erstellung der Steuererklärungen und eine Urlaubsrückstellung.

ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

Gesamtkostenverfahren

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren zugrunde gelegt. Die

Gliederung entspricht § 275 Abs. 2 HGB.

Außerplanmäßige Abschreibungen

Im Bereich der Sach- und Finanzanlagen sind im Berichtsjahr keine außerplanmäßigen Abschreibungen vorgenommen worden.

Arbeitnehmer

Im Berichtsjahr wurden durchschnittlich 12 Arbeitnehmer beschäftigt

Forschungs- und Entwicklungekosten

Im Berichtsjahr wurden keine selbstgeschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens gemäß § 248 Abs. 2 HGB aktiviert.

Für die Ausschüttung gesperrte Beträge

Die Ausschüttungssperre nach § 268 Abs. 8 HGB findet für das Berichtsjahr keine Anwendung.

SONSTIGE ANGABEN

Für den Berichtszeitraum wurde keine Gewinnausschüttung beschlossen. Der Gewinn wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Gesamtvertretungsberechtigte Geschäftsführer im Geschäftsjahr 2012 waren:

· Herr Albert Weber

· Herr Martin Weber

Beteiligungen

Es bestanden keine mittelbaren oder unmittelbaren Beteiligungen von 20% und mehr an anderen Unternehmen.

Während des Zeitraums vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012 waren durchschnittlich 12 Arbeitnehmer beschäftigt

 

Bochum, den 27.12.2013

WEBO Druck GmbH

Martin Weber

Nachrichten & Medien

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Aktuelle Insolvenzverfahren

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Gesellschafterliste
Aktueller Abdruck
Chronologischer Abdruck

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