Systems7 - Consulting und Systems Integration GmbH

Birnthon 1, 90475 Nürnberg, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Nürnberg HRB 32973
Eingetragen
3.6.2016
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieUnternehmensberatungArchitekturbüros für Hochbau
Gegenstand
Die Unterstützung bei der Einführung, dem Betrieb und der Optimierung von Systemen zur Abbildung von Geschäftsprozessen und Managementsystemen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Holger Richter
seit 3.6.2016
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Holger Richter
Nürnberg
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Systems7 - Consulting und Systems Integration GmbH

Nürnberg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Bilanz

Aktiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Anlagevermögen 49.843,95 47.751,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 560,00 560,00
II. Sachanlagen 49.283,95 47.191,00
B. Umlaufvermögen 301.290,21 308.186,92
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 107.597,87 107.492,58
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 193.692,34 200.694,34
Summe Aktiva 351.134,16 355.937,92

Passiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Eigenkapital 160.895,21 175.602,73
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -12.500,00 -12.500,00
III. eingefordertes Kapital 12.500,00 12.500,00
IV. Gewinn-/Verlustvortrag 0,00 103.768,87
V. Jahresüberschuss/-fehlbetrag 0,00 59.333,86
VI. Bilanzgewinn 148.395,21 0,00
B. Rückstellungen 56.687,00 63.750,88
C. Verbindlichkeiten 133.551,95 116.584,31
Summe Passiva 351.134,16 355.937,92

Anhang für das Geschäftsjahr 2022

Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Durch die erstmalige Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) haben sich Veränderungen bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ergeben. Auf die Anpassung der Vorjahreszahlen wurde gem. Art. 67 Abs. 8 EGHGB verzichtet.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Die zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen Vermögensgegenstände werden linear pro rata temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben.

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt. Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.

Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu € 800,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt.

Von dem Wahlrecht zur Aktivierung von Fremdkapitalzinsen nach § 255 Abs. 3 HGB als Herstellungskosten wird kein Gebrauch gemacht.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken ist durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen, dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen worden.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahrs im Anlagenspiegel dargestellt

Umlaufvermögen

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:

Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit mehr als 1 Jahr Vorjahr davon mit Restlaufzeit mehr als 1 Jahr
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Sonstige Vermögensgegenstände 107.597,87 4.133,52 107.492,58 3.275,85

Unter den sonstigen Vermögensgegenständen werden Forderungen gegen Gesellschafter von € 4.133,52 ausgewiesen.

Eigenkapital

Das Stammkapital von € 25.000 ist mit dem Nennbetrag angesetzt.

Aus dem Bilanzgewinn des Vorjahres wurde von der Hauptversammlung ein Betrag von € 59.333,86 in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt.

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Rückstellungen für Urlaubsverpflichtungen, Tantiemen und Abschluss- und Prüfungskosten.

Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:

Bilanzjahr davon Restlaufzeit bis 1 Jahr davon Restlaufzeit mehr als 5 Jahre
Verbindlichkeiten 133.551,95 102.115,69 0,00
Vorjahr davon Restlaufzeit bis 1 Jahr davon Restlaufzeit mehr als 5 Jahre
Verbindlichkeiten 116.584,31 81.100,95 35.483,36

Von den Verbindlichkeiten sind insgesamt € 31.436,26 durch Sicherungsübereignung und Sicherungsabtretung von Forderungen besichert, davon € 31.436,26 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (Sicherheitsübereignung und Sicherungsabtretung).

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Geschäftsführer

Name, Vorname Tätigkeit/ausgeübter Beruf
Richter, Holger Geschäftsführer

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

 

Nürnberg, den 28.03.2024

Geschäftsführer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 28.3.2024.

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