Stammdaten

Register
Amtsgericht Neuruppin HRB 4822
Vorher
ABG Agrarbetriebsgesellschaft mbH
Eingetragen
22.3.2005
Branche
Erbringung von landwirtschaftlichen Dienstleistungen für die TierhaltungErbringung von landwirtschaftlichen Dienstleistungen für den PflanzenbauHerstellung von land- und forstwirtschaftlichen Maschinen
Gegenstand
Produktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse auf Acker- und Grünland sowie deren Vermarktung und Handel; naturnahe und tiergerechte Mutterkuhhaltung und Rindermast auf dem Grün- und Ackerland; Ausführung landschaftspflegerischer Arbeiten; Bau und Betrieb von Biogasanlagen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

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Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Lögower Weiderind GmbH (vormals: ABG Agrarbetriebsgesellschaft mbH)

Lögow

Jahresabschluss für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2022

Bilanz

AKTIVA 31.12.2022 30.06.2022
Euro Euro
A. Anlagevermögen
I. Sachanlagen 2,00 2,00
B. Tiervermögen
I. Rinder 135.850,00 0,00
C. Umlaufvermögen
I. Vorräte 10.000,00 0,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 75.162,02 135.239,58
III. Schecks, Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 5.400,29 379,05
90.562,31 135.618,63
Summe Aktiva 226.414,31 135.620,63
PASSIVA 31.12.2022 30.06.2022
Euro Euro
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes/eingefordertes Kapital 50.564,59 50.564,59
II. Gewinnvortrag 56.947,72 56.947,72
107.512,31 107.512,31
B. Rückstellungen 3.655,00 1.835,00
C. Verbindlichkeiten 115.247,00 26.273,32
Summe Passiva 226.414,31 135.620,63

Anhang

ALLGEMEINE ANGABEN

Der vorstehende Jahresabschluss für das sog. Rumpf-Geschäftsjahr vom 01.07.-31.12.2022 wurde gemäß den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches für Kaufleute (§§ 242 ff. HGB) und den ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Die Bilanz ist gemäß § 266 HGB in Kontoform erstellt. Bei der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 2 HGB angewendet.

Die Gesellschaft ist nach den gesetzlichen Größenmerkmalen gem. § 267 Abs. 1 HGB eine kleine Kapitalgesellschaft. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses (§ 266 Abs. 1, § 267, § 274a HGB), der Gewinn- und Verlustrechnung (§ 276 HGB) und des Anhangs (§ 288 HGB) werden teilweise in Anspruch genommen. Die Gesellschaft hat zudem von der Befreiungsvorschrift des § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Neuruppin eingetragen unter der Nummer HRB 4822 NP.

Am 10.06.2022 wurden auf Beschluss in einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung die Firma, der Sitz und das Geschäftsjahr der Gesellschaft geändert. Entsprechende Registereinträge erfolgten zeitnah am 22. und 24.06.2022. Das verkürzte Geschäftsjahr ist verursacht durch den Übergang vom bisherigen Abrechnungsstichtag 30. Juni erstmals auf den 31. Dezember. Aufgrund der unterschiedlichen Abrechnungszeiträume von 6 bzw. 12 Monaten und der dadurch fehlenden Vergleichbarkeit wird auf eine Darstellung der Vorjahreszahlen für die GuV-Rechnung verzichtet.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (§§ 238 bis 263 HGB) sowie den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags und wurden gegenüber dem Vorjahr nicht verändert.

Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bilanziert und, soweit es einer Abnutzung unterliegt, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen werden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände generell pro rata temporis und linear vorgenommen.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu EUR 800,00 (netto) werden im Zugangsjahr vollständig abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt. Die Anschaffungskosten der Zugänge an beweglichen geringwertigen Anlagegegenständen mit Anschaffungskosten im Einzelnen von mehr als EUR 150,00 bis EUR 1.000,00 werden, soweit Sie insgesamt die korrekte Darstellung der Vermögenslage nicht wesentlich beeinflussen, in einem Sammelposten erfasst und über 5 Jahre abgeschrieben (§ 6 Abs. 2a EStG).

Die Vorräte an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt (§ 255 Abs. 1 HGB). Sofern zum Bilanzstichtag niedrigere Tageswerte ermittelt werden können, werden diese angesetzt.

Das Tiervermögen wird, soweit zulässig, mit den von der Finanzverwaltung herausgegebenen steuerlichen Durchschnittswerten bewertet.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind grundsätzlich mit ihrem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Risiken werden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.

Die flüssigen Mittel werden zum Nennwert bilanziert.

Die sonstigen Rückstellungen werden für alle weiteren erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen gebildet, die das abgelaufene Geschäftsjahr betreffen. Sie sind nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung mit ihren voraussichtlichen Erfüllungsbeträgen angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden jeweils mit ihrem voraussichtlichen Erfüllungsbetrag ausgewiesen.

ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZU EINZELNEN POSTEN DER BILANZ

Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist aus dem Anlagenspiegel ersichtlich, ebenso die jeweiligen Abschreibungen für das Geschäftsjahr. Dabei werden generell als Anschaffungs- und Herstellungskosten die Buchwerte des vorhergehenden Geschäftsjahres übernommen und fortgeführt (Art. 48 Abs. 5 S. 1 EGHGB).

Die Forderungen an Gesellschafter sind mit insgesamt EUR 75.162,02 in den Forderungen enthalten (§ 264c Abs. 1 HGB). Sie resultieren aus Vorsteuererstattungsansprüchen gegenüber dem Organträger sowie insbesondere aus dem bestehenden Ergebnisabführungsvertrag und der darin vereinbarten Verlustübernahmeverpflichtung der alleinigen Gesellschafterin.

Das gezeichnete Kapital (§ 172 Abs. 1 HGB) ist zum Bilanzstichtag in Höhe von EUR 50.564,59 vollständig geleistet.

Zum Bilanzstichtag werden Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu 1 Jahr in Höhe von EUR 115.247,00 ausgewiesen (§ 268 Abs. 5 HGB). Darin enthalten sind Verbindlichkeiten gegenüber der alleinigen Gesellschafterin in Höhe von EUR 102.300,00 (§ 264c Abs. 1 HGB).

HAFTUNGSVERHÄLTNISSE

Am Abschlussstichtag liegen weder Eventualverbindlichkeiten noch andere nicht aus der Bilanz ersichtliche wesentliche Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB vor.

Sonstige Angaben

Während des gesamten Rumpf-Geschäftsjahres vom 01.07. - 31.12.2022 waren die beiden landwirtschaftlichen Unternehmer Herr Johan J.M. Dobbe, wohnhaft in 54673 Neuerburg (Eifel) und Herr Wout J. Dobbe, wohnhaft in 16845 Emilienhof (Brandenburg), zu jeweils alleine vertretungsbefugten Geschäftsführern bestellt.

Ergebnisverwendungsvorschlag

Seit dem 06.10.2009 bestand ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag (GAV) mit der alleinigen Gesellschafterin Agrargenossenschaft Lögow eG (AG Neuruppin, GnR 98 NP), die ihren Sitz ebenfalls in Lögow hat. Durch Abspaltung am 01.01.2022 ging der GAV auf die neugeründete Lögower Agrarprodukte GmbH (AG Neuruppin, HRB 13917 NP) über. Der Jahresfehlbetrag ist in Höhe von EUR 95.825,52 von der letztgenannten Obergesellschaft vollständig auszugleichen.

Lögow, den 29. Juni 2023

gez. 

Wout J. H. Dobbe

Geschäftsführer

Feststellung des Jahresabschlusses

Die Feststellung des Jahresabschlusses für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2022 ist am 10. Juli 2023 erfolgt.

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