Konstandin
+ Partner engineering GmbH
Pfinztal
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
96.258,27 |
104.710,69 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
405,45 |
373,88 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
95.852,82 |
104.336,81 |
| B.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
859.685,30 |
851.275,77 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
955.943,57 |
955.986,46 |
Passiva
|
|
31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Verlustvortrag |
876.840,36 |
845.105,02 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
8.409,53 |
31.735,34 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
859.685,30 |
851.275,77 |
| B.
Rückstellungen |
392.500,00 |
393.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
563.443,57 |
562.986,46 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
563.443,57 |
562.986,46 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
955.943,57 |
955.986,46 |
Anhang zum 31. Dezember 2017
I. Allgemeine Angaben
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
III. Sonstige Angaben
I. Allgemeine Angaben
A. Grundlagen
Über das Vermögen der Gesellschaft wurde am
01.09.2013 das Insolvenzverfahren eröffnet. Die
Gesellschaft wird beim Handelsregister Mannheim mit der
Nummer HRB 107166 geführt.
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Gliederungs-, Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches
aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden
die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.
Die Konstandin + Partner engineering GmbH in
Insolvenz ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von
§ 267 Abs. 1 HGB.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Absatz 2
HGB angewandt.
Die Gesellschaft nimmt die für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Anhangs-erleichterungen der
§§ 274a, 276 und 288 HGB in Anspruch.
B. Angaben zur Gliederung
Die Gliederung der Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung erfolgte auf Grundlage der gesetzlichen
Vorschriften.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
1. Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden.
Das Umlaufvermögen, das Eigenkapital und die
Schulden wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und
hinreichend aufgegliedert.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des §
249 HGB gebildet.
2. Bewertungsmethoden
Bei der Bewertung wurde nicht von der
Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die
Bewertung erfolgte auf der Basis von Verkehrs- bzw.
Liquidationswerten. Unter Heranziehung aller für den
Fortbestand des Unternehmens relevanten Gegebenheiten
einschließlich des am 11.07.2013 gestellten
Insolvenzantrages, konnten von einer Bewertung zu
going-concern-Prämissen nicht mehr ausgegangen werden.
Die Vermögensgegenstände und Schulden
wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden,
namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste,
die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind,
berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen
dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur
berücksichtigt worden, wenn sie bis zum
Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und
Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig
vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.
Die Forderungen sind mit den tatsächlich
eingegangenen Beträgen angesetzt. Forderungen gegen
Gesellschafter bzw. gegen
Gesellschaftergeschäftsführer sind
vollständig wertberichtigt.
Die sonstigen Vermögensgegenstände sowie
die Guthaben bei Kreditinstituten sind mit den
Anschaffungskosten bzw. Nominalwerten aktiviert.
Das gezeichnete Kapital entspricht der Eintragung im
Handelsregister.
Die Rückstellungen wurden nach üblicher
kaufmännischer Schätzung ermittelt. In den
Bewertungsansatz wurden, unter Berücksichtigung des
Bilanzansatzes, nur die Aufwendungen einbezogen, die in
künftigen Geschäftsjahren anfallen.
Die Bewertung der Verbindlichkeiten erfolgte zu den
jeweiligen Erfüllungsbeträgen.
Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis
zu einem Jahr betragen T€ 563 (Vorjahr
T€ 563). Es bestehen wie im Vorjahr
Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftergeschäftsführer und ehemalige
Gesellschafter in Höhe von T€ 6.
III. Sonstige Angaben
Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis
über das vorhandene Vermögen ist mit
Eröffnung des Insolvenzverfahrens auf den
Insolvenzverwalter RA Tobias Hoefer übergegangen.
Mannheim, den 24.01.2019
gez. RA Tobias Hoefer als
Insolvenzverwalter
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 24.01.2019 festgestellt.
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