the pug gmbh
43mErbringung von sonstigen Dienstleistungen für Veranstaltungen nicht künstlerischer Art
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Thomas Maucher seit 5.4.2019 | Prokura |
Anke Höfer seit 21.1.2019 | Geschäftsführer |
Torsten Schulze seit 2.5.2018 | Prokura |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
CONET International Holding GmbHHennefKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2018 bis zum 31.03.2019Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die CONET International Holding GmbH Prüfungsurteile Wir haben den Konzernabschluss der CONET International Holding GmbH, Hennef, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. März 2019, der Konzern-Gesamtergebnisrechnung, der Konzern-Kapitalflussrechnung und dem Konzern-Eigenkapitalspiegel für das Geschäftsjahr vom 1. April 2018 bis zum 31. März 2019 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der CONET International Holding GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. April 2018 bis zum 31. März 2019 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Hamburg, 26. August 2019 Ernst
& Young GmbH
Brorhilker, Wirtschaftsprüfer Rathjen, Wirtschaftsprüfer Konzernbilanz zum 31. März 2019AKTIVA
Konzern-Gesamtergebnisrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. April 2018 bis zum 31. März 2019
Konzern-Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. April 2018 bis zum 31. März 2019
Konzern-Eigenkapitalspiegel für das Geschäftsjahr vom 1. April 2018 bis zum 31. März 2019
Anhang zum Konzernabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. April 2018 bis zum 31. März 2019Inhalt
1. Informationen zum Unternehmen Der Konzernabschluss der CONET International Holding GmbH und ihrer Tochtergesellschaften (zusammen "der Konzern") für das Geschäftsjahr zum 31. März 2019 wurde am 23. August 2019 durch den Beschluss der Unternehmensleitung zur Veröffentlichung freigegeben. Die CONET International Holding GmbH ("die Gesellschaft" oder "das Mutterunternehmen") ist eine in Deutschland gegründete, in ihrer Haftung beschränkte Gesellschaft mit Sitz in Deutschland. Eingetragener Sitz der Gesellschaft ist Humperdinckstr. 1, 53773 Hennef. Die CONET International Holding GmbH ist im Handelsregister beim Amtsgericht Siegburg unter der Nummer HRB 14821 eingetragen. Die Geschäftstätigkeit des Konzerns setzt sich im Wesentlichen aus IT-Dienstleistungen und IT-Lösungen zusammen, die in den Leistungsfeldern SAP, Infrastructure, Communications, Software und Consulting erbracht werden. Informationen über die Konzernstruktur werden in Anhangangabe 7 dargestellt. Informationen über andere Beziehungen des Konzerns zu nahestehenden Unternehmen und Personen finden sich in Anhangangabe 42. 2. Rechnungslegungsmethoden 2.1 Grundlagen der Aufstellung des Abschlusses Der Konzernabschluss der CONET International Holding GmbH und ihrer Tochtergesellschaften wurde in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standard Boards (IASB) einschließlich der Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 i.V.m. Abs. 3 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Es wurden alle IFRS und IFRIC beachtet, die zum 31. März 2019 von der EU-Kommission übernommen wurden und verpflichtend anzuwenden sind. Die Erstellung des Konzernabschlusses erfolgt grundsätzlich unter Anwendung des Anschaffungskostenprinzips. Hiervon ausgenommen sind bedingte Gegenleistungen, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet wurden. Der Konzernabschluss wird in Euro aufgestellt. Soweit nicht anders angegeben, werden sämtliche Werte entsprechend kaufmännischer Rundung auf tausend Euro (TEUR) auf- oder abgerundet. Der Konzernabschluss enthält Vergleichsinformationen über die vorangegangene Berichtsperiode. 2.2 Konsolidierungsgrundsätze Der Konzernabschluss umfasst den Abschluss der CONET International Holding GmbH und ihrer Tochterunternehmen zum 31. März 2019. Eine Beherrschung liegt vor, wenn der Konzern eine Risikobelastung durch oder Anrechte auf schwankende Renditen aus seinem Engagement bei dem Beteiligungsunternehmen hat und seine Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen auch dazu einsetzen kann, diese Renditen zu beeinflussen. Insbesondere beherrscht der Konzern ein Beteiligungsunternehmen dann und nur dann, wenn er alle nachfolgenden Eigenschaften besitzt:
Im Allgemeinen wird davon ausgegangen, dass der Besitz einer Mehrheit der Stimmrechte zur Beherrschung führt. Zur Unterstützung dieser Annahme und wenn der Konzern keine Mehrheit der Stimmrechte oder damit vergleichbarer Rechte an einem Beteiligungsunternehmen besitzt, berücksichtigt er bei der Beurteilung, ob er die Verfügungsgewalt an diesem Beteiligungsunternehmen hat, alle relevanten Sachverhalte und Umstände. Hierzu zählen u.a.:
Ergeben sich aus Sachverhalten und Umständen Hinweise, dass sich eines oder mehrere der drei Beherrschungselemente verändert haben, muss der Konzern erneut prüfen, ob er ein Beteiligungsunternehmen beherrscht. Die Konsolidierung eines Tochterunternehmens beginnt an dem Tag, an dem der Konzern die Beherrschung über das Tochterunternehmen erlangt. Sie endet, wenn der Konzern die Beherrschung über das Tochterunternehmen verliert. Vermögenswerte, Schulden, Erträge und Aufwendungen eines Tochterunternehmens, das während des Berichtszeitraums erworben oder veräußert wurde, werden ab dem Tag, an dem der Konzern die Beherrschung über das Tochterunternehmen erlangt, bis zu dem Tag, an dem die Beherrschung endet, im Konzernabschluss erfasst. Der Gewinn oder Verlust und jeder Bestandteil des sonstigen Ergebnisses werden Inhabern des Mutterunternehmens und den nicht beherrschenden Anteilen zugerechnet, selbst wenn dies zu einem negativen Saldo der nicht beherrschenden Anteile führt. Bei Bedarf werden Anpassungen an den Abschlüssen von Tochterunternehmen vorgenommen, um deren Rechnungslegungsmethoden an die des Konzerns anzugleichen. Alle konzerninternen Vermögenswerte und Schulden, Eigenkapital, Erträge und Aufwendungen sowie Zahlungsströme aus Geschäftsvorfällen, die zwischen Konzernunternehmen stattfinden, werden bei der Konsolidierung vollständig eliminiert. Eine Veränderung der Beteiligungshöhe an einem Tochterunternehmen ohne Verlust der Beherrschung wird als Eigenkapitaltransaktion bilanziert. Verliert der Konzern die Beherrschung über das Tochterunternehmen, so erfolgt eine Ausbuchung der damit verbundenen Vermögenswerte (einschließlich Geschäfts- oder Firmenwert), Schulden, nicht beherrschenden Anteile und sonstigen Eigenkapitalbestandteile. Jeder daraus entstehende Gewinn oder Verlust wird in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt. Jede zurückbehaltene Beteiligung wird zum beizulegenden Zeitwert erfasst. 2.3 Zusammenfassung wesentlicher Rechnungslegungsmethoden a) Unternehmenszusammenschlüsse und Geschäfts- oder Firmenwert Unternehmenszusammenschlüsse werden unter Anwendung der Erwerbsmethode bilanziert. Die Anschaffungskosten eines Unternehmenserwerbs bemessen sich als Summe der übertragenen Gegenleistung, die mit dem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt bewertet wird, und der nicht beherrschenden Anteile am erworbenen Unternehmen. Bei jedem Unternehmenszusammenschluss entscheidet der Konzern, ob er die nicht beherrschenden Anteile am erworbenen Unternehmen zum beizulegenden Zeitwert oder zum entsprechenden Anteil des identifizierbaren Nettovermögens des erworbenen Unternehmens bewertet. Im Rahmen des Unternehmenszusammenschlusses angefallene Kosten werden als Aufwand erfasst und als sonstige betriebliche Aufwendungen ausgewiesen. Erwirbt der Konzern ein Unternehmen, so beurteilt er die geeignete Klassifizierung und Designation der übernommenen finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in Übereinstimmung mit den Vertragsbedingungen, wirtschaftlichen Gegebenheiten und am Erwerbszeitpunkt vorherrschenden Bedingungen. Dies beinhaltet auch eine Trennung der in Basisverträgen eingebetteten Derivate. Die vereinbarte bedingte Gegenleistung wird zum Erwerbszeitpunkt zum beizulegenden Zeitwert erfasst. Eine als Eigenkapital klassifizierte bedingte Gegenleistung wird nicht neu bewertet und die spätere Erfüllung wird im Eigenkapital erfasst. Eine als Vermögenswert oder Schuld klassifizierte bedingte Gegenleistung in Form eines in den Anwendungsbereich von IFRS 9 Finanzinstrumente fallenden Finanzinstruments wird in Übereinstimmung mit IFRS 9 erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Alle übrigen bedingten Gegenleistungen, die nicht in den Anwendungsbereich von IFRS 9 fallen, werden zu jedem Abschlussstichtag erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Der Geschäfts- oder Firmenwert wird bei erstmaligem Ansatz zu Anschaffungskosten bewertet, die sich als Überschuss der Summe aus der übertragenen Gegenleistung, dem Betrag der nicht beherrschenden Anteile und der früher gehaltenen Anteile über die erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und übernommenen Schulden des Konzerns bemessen. Übersteigt der beizulegende Zeitwert des erworbenen Reinvermögens die übertragene Gesamtgegenleistung, so beurteilt der Konzern erneut, ob er alle erworbenen Vermögenswerte und alle übernommenen Schulden richtig identifiziert hat, und er überprüft die Verfahren, mit denen die Beträge ermittelt worden sind, die zum Erwerbszeitpunkt ausgewiesen werden müssen. Übersteigt der beizulegende Zeitwert des erworbenen Reinvermögens nach der Neubewertung immer noch die übertragene Gesamtgegenleistung, so wird der Unterschiedsbetrag in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Nach dem erstmaligen Ansatz wird der Geschäfts- oder Firmenwert zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Wertminderungsaufwendungen bewertet. Zum Zweck des Wertminderungstests wird der im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbene Geschäfts- oder Firmenwert ab dem Erwerbszeitpunkt den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten des Konzerns zugeordnet, die vom Unternehmenszusammenschluss den Erwartungen zufolge profitieren werden. Dies gilt unabhängig davon, ob andere Vermögenswerte oder Schulden des erworbenen Unternehmens diesen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordnet werden. Wenn ein Geschäfts- oder Firmenwert einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit zugeordnet wurde und ein Geschäftsbereich dieser Einheit veräußert wird, wird der dem veräußerten Geschäftsbereich zuzurechnende Geschäfts- oder Firmenwert als Bestandteil des Buchwerts des Geschäftsbereichs bei der Ermittlung des Ergebnisses aus der Veräußerung dieses Geschäftsbereichs berücksichtigt. Der Wert des veräußerten Anteils des Geschäfts- oder Firmenwerts wird auf der Grundlage der relativen Werte des veräußerten Geschäftsbereichs und des verbleibenden Teils der zahlungsmittelgenerierenden Einheit ermittelt. b) Klassifizierung in kurzfristig und langfristig Der Konzern gliedert seine Vermögenswerte und Schulden in der Bilanz in kurz- und langfristige Vermögenswerte bzw. Schulden. Ein Vermögenswert ist als kurzfristig einzustufen, wenn
Alle anderen Vermögenswerte werden als langfristig eingestuft. Eine Schuld ist als kurzfristig einzustufen, wenn
Alle anderen Schulden werden als langfristig eingestuft. Latente Steueransprüche und -schulden werden als langfristige Vermögenswerte bzw. Schulden eingestuft. c) Bemessung des beizulegenden Zeitwerts Der Konzern bewertet Finanzinstrumente, beispielsweise Derivate und bedingte Gegenleistungen zu jedem Abschlussstichtag mit dem beizulegenden Zeitwert. Der beizulegende Zeitwert ist der Preis, der in einem geordneten Geschäftsvorfall zwischen Marktteilnehmern am Bemessungsstichtag für den Verkauf eines Vermögenswerts eingenommen bzw. für die Übertragung einer Schuld gezahlt wurde. Bei der Bemessung des beizulegenden Zeitwerts wird davon ausgegangen, dass der Geschäftsvorfall, in dessen Rahmen der Verkauf des Vermögenswerts oder die Übertragung der Schuld erfolgt,
Der Konzern muss Zugang zum Hauptmarkt oder zum vorteilhaftesten Markt haben. Der beizulegende Zeitwert eines Vermögenswerts oder einer Schuld bemisst sich anhand der Annahmen, die Marktteilnehmer bei der Preisbildung für den Vermögenswert bzw. die Schuld zugrunde legen würden. Hierbei wird davon ausgegangen, dass die Marktteilnehmer in ihrem besten wirtschaftlichen Interesse handeln. Bei der Bemessung des beizulegenden Zeitwerts eines nichtfinanziellen Vermögenswerts wird die Fähigkeit des Marktteilnehmers berücksichtigt, durch die wirtschaftlich sinnvollste und beste Verwendung des Vermögenswerts oder durch dessen Verkauf an einen anderen Marktteilnehmer, der für den Vermögenswert die wirtschaftlich sinnvollste und beste Verwendung findet, wirtschaftlichen Nutzen zu erzeugen. Der Konzern wendet Bewertungstechniken an, die unter den jeweiligen Umständen sachgerecht sind und für die ausreichende Daten zur Bemessung des beizulegenden Zeitwerts zur Verfügung stehen. Dabei ist die Verwendung maßgeblicher beobachtbarer Inputfaktoren möglichst hoch und jene nicht beobachtbaren Inputfaktoren möglichst gering zu halten. Alle Vermögenswerte und Schulden, für die der beizulegende Zeitwert bestimmt oder im Abschluss ausgewiesen wird, werden in die nachfolgend beschriebene Bemessungshierarchie eingeordnet, basierend auf dem Inputfaktor der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert insgesamt wesentlich ist:
Bei Vermögenswerten und Schulden, die im Abschluss auf wiederkehrender Basis zum beizulegenden Zeitwert erfasst werden, bestimmt der Konzern, ob Umgruppierungen zwischen den Stufen der Hierarchie stattgefunden haben, indem er am Ende jeder Berichtsperiode die Klassifizierung (basierend auf dem Inputfaktor der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert insgesamt wesentlich ist) überprüft. Um die Angabepflichten für die beizulegenden Zeitwerte zu erfüllen, hat der Konzern Klassen von Vermögenswerten und Schulden auf der Grundlage ihrer Art, ihrer Merkmale und ihrer Risiken sowie der Stufen der oben erläuterten Bemessungshierarchie festgelegt. Angaben zum beizulegenden Zeitwert von Finanzinstrumenten und nichtfinanziellen Vermögenswerten, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden oder für die ein beizulegender Zeitwert ausgewiesen wird, sind den folgenden Anhangangaben zu entnehmen:
d) Realisierung von Erträgen/Umsatzrealisation Bis zum 31. März 2018 gültige Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Erträge werden erfasst, wenn es wahrscheinlich ist, dass der wirtschaftliche Nutzen dem Konzern zufließen wird, und die Höhe der Erträge verlässlich bestimmt werden kann, unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung. Erträge werden zum beizulegenden Zeitwert der erhaltenen Gegenleistung oder zu beanspruchenden Gegenleistung unter Berücksichtigung vertraglich festgelegter Zahlungsbedingungen bewertet, wobei Steuern oder andere Abgaben unberücksichtigt bleiben. Der Konzern ist zu dem Schluss gekommen, dass er bei allen seinen Umsatztransaktionen als Auftraggeber handelt, da er der Hauptverpflichtete bei allen Umsatztransaktionen ist, bei der Preisbildung über einen Handlungsspielraum verfügt und das Bestands- wie auch das Kreditrisiko trägt. Darüber hinaus setzt die Ertragsrealisierung die Erfüllung nachfolgend aufgelisteter Ansatzkriterien voraus. Erbringung von Dienstleistungen Erlöse aus Großprojekten mit Werkverträgen werden nach Maßgabe des Fertigstellungsgrades als Ertrag erfasst. Die Ermittlung des Fertigstellungsgrades erfolgt nach Maßgabe der bis zum Abschlussstichtag angefallenen Arbeitsstunden als Prozentsatz der für das jeweilige Projekt insgesamt geschätzten Arbeitsstunden. Kann das Ergebnis eines Auftrags nicht verlässlich geschätzt werden, werden Erträge nur in Höhe der angefallenen, erstattungsfähigen Aufwendungen erfasst. Verkauf von Waren und Erzeugnissen Erträge werden erfasst, wenn die mit dem Eigentum an den verkauften Waren und Erzeugnissen verbundenen wesentlichen Chancen und Risiken auf den Käufer übergegangen sind. Dies tritt in der Regel mit Lieferung der Waren und Erzeugnisse ein. Die Erträge aus der Veräußerung von Waren und Erzeugnissen werden zum beizulegenden Zeitwert der erhaltenen oder zu beanspruchenden Gegenleistung nach Abzug von Retouren, Rückzahlungen, Preisnachlässen und Mengenrabatten bewertet. e) Erlöse aus Verträgen mit Kunden Ab dem 1. April 2018 gültige Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Der Konzern ist in den Bereichen IT-Dienstleistungen und IT-Lösungen tätig und erbringt damit zusammenhängende Installationsdienstleistungen. Erlöse aus Verträgen mit Kunden werden erfasst, wenn die Verfügungsgewalt über die Güter oder Dienstleistungen auf den Kunden übertragen wird. Die Erfassung erfolgt in Höhe der Gegenleistung, die der Konzern im Austausch für diese Güter oder Dienstleistungen voraussichtlich erhalten wird. Der Konzern ist grundsätzlich zu dem Schluss gekommen, dass er bei seinen Umsatztransaktionen als Prinzipal auftritt, da er üblicherweise die Verfügungsgewalt über die Güter oder Dienstleistungen innehat, bevor diese auf den Kunden übergehen. Die wesentlichen Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen im Zusammenhang mit Erlösen aus Verträgen mit Kunden werden in Anhangangabe 4 erläutert. Erbringung von Dienstleistungen Der Konzern erfasst Erlöse aus Dienstleistungen über einen bestimmten Zeitraum, da dem Kunden der Nutzen aus der Leistung des Konzerns zufließt und er diesen Nutzen gleichzeitig verbraucht. Zur Ermittlung des Leistungsfortschritts gegenüber der vollständigen Erfüllung seiner Leistungsverpflichtung wendet der Konzern eine inputbasierte Methode an. Verkauf von Waren und Erzeugnissen Erlöse aus dem Verkauf von Waren und Erzeugnissen werden zu dem Zeitpunkt erfasst, zu dem die Verfügungsgewalt über den Vermögenswert auf den Kunden übergeht. Dies ist im Allgemeinen bei Lieferung der Ausrüstung der Fall. Die übliche Zahlungsfrist beträgt 30 bis 90 Tage ab Lieferung. Bei der Bestimmung des Transaktionspreises für die Erbringung von Dienstleistungen sowie aus dem Verkauf von Waren und Erzeugnissen berücksichtigt der Konzern - sofern vorhanden - das Bestehen signifikanter Finanzierungskomponenten. Der Konzern erhält in der Regel kurzfristige Vorauszahlungen von Kunden. In Anwendung der in IFRS 15 vorgesehenen Erleichterungsregelung verzichtet er darauf, die Höhe der zugesagten Gegenleistung um die Auswirkungen einer signifikanten Finanzierungskomponente anzupassen, wenn er bei Vertragsbeginn erwartet, dass die Zeitspanne zwischen der Übertragung des zugesagten Guts oder der zugesagten Dienstleistung auf den Kunden und der Bezahlung dieses Guts oder dieser Dienstleistung durch den Kunden maximal ein Jahr beträgt. Gewährleistungsverpflichtungen Der Konzern bietet üblicherweise gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistungen für die Behebung von Mängeln, die zum Zeitpunkt des Verkaufs vorlagen. Diese sog. assurance-type warranties werden gemäß IAS 37 Rückstellungen, Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen erfasst. Einzelheiten zu der Rechnungslegungsmethode für Gewährleistungsrückstellungen sind in Abschnitt r) Rückstellungen enthalten. Vertragssalden Vertragsvermögenswerte Ein Vertragsvermögenswert ist der Anspruch auf den Erhalt einer Gegenleistung im Austausch für Güter oder Dienstleistungen, die auf einen Kunden übertragen wurden. Kommt der Konzern seinen vertraglichen Verpflichtungen durch Übertragung von Gütern oder Dienstleistungen auf einen Kunden nach, bevor der Kunde die Gegenleistung entrichtet oder bevor die Zahlung fällig wird, wird ein Vertragsvermögenswert für den bedingten Anspruch auf Gegenleistung erfasst. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Eine Forderung ist der unbedingte Anspruch des Konzerns auf Gegenleistung (d. h., die Fälligkeit tritt automatisch durch Zeitablauf ein). Die Rechnungslegungsmethoden für finanzielle Vermögenswerte werden in Abschnitt n) Finanzinstrumente - erstmalige Erfassung und Folgebewertung erläutert. Vertragsverbindlichkeiten Eine Vertragsverbindlichkeit ist die Verpflichtung des Konzerns, Güter oder Dienstleistungen auf einen Kunden zu übertragen, für die er von diesem eine Gegenleistung erhalten (bzw. noch zu erhalten) hat. Zahlt ein Kunde eine Gegenleistung, bevor der Konzern Güter oder Dienstleistungen auf ihn überträgt, wird eine Vertragsverbindlichkeit erfasst, wenn die Zahlung geleistet oder fällig wird (je nachdem, welches von beidem früher eintritt). Vertragsverbindlichkeiten werden als Erlöse erfasst, sobald der Konzern seine vertraglichen Verpflichtungen erfüllt. f) Realisierung von Aufwendungen und Erträgen aus Leasingverhältnissen Der Konzern mietet verschiedene Immobilien, Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie Fahrzeuge an. Mietverträge werden in der Regel für feste Zeiträume von bis zu 10 Jahren abgeschlossen und können Verlängerungsoptionen haben. Die Mietkonditionen werden individuell ausgehandelt und beinhalten eine Vielzahl von unterschiedlichen Konditionen. Wie in Anhangangabe 2.4 erläutert, hat der Konzern seine Rechnungslegungsmethode zur Bilanzierung von Leasingverhältnissen geändert. Mit Erstanwendung des IFRS 16 werden Leasingverbindlichkeiten für zuvor unter IAS 17 als Operate-Leasing-Verhältnisse klassifizierte Leasingverhältnisse erfasst. Diese Verbindlichkeiten werden zum Barwert der verbleibenden Leasingzahlungen bewertet. Leasingverhältnisse werden zu dem Zeitpunkt, zu dem der Leasinggegenstand dem Konzern zur Nutzung zur Verfügung steht, als Nutzungsrecht und entsprechende Verbindlichkeit bilanziert. Bis einschließlich dem Geschäftsjahr 2017/2018 wurden Leasingzahlungen innerhalb eines Operate-Leasing-Verhältnisses als Aufwand in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung linear über die Laufzeit des Leasingvertrages erfasst, es sei denn, eine andere systematische Grundlage hat dem zeitlichen Verlauf des Nutzens für die Gesellschaft entsprochen. Operate-Leasing hat vorgelegen, wenn durch den Leasingvertrag nicht alle wesentlichen Risiken und Chancen auf den Leasingnehmer übertragen wurden. Der Konzern hat regelmäßig überprüft, ob Operate- oder Finance-Leasing vorgelegen hat. g) Realisierung von Zinserträgen und Ausschüttungen Zinserträge Bei allen zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Finanzinstrumenten werden Zinserträge unter Anwendung der Effektivzinsmethode erfasst. Dabei handelt es sich um den Kalkulationszinssatz, mit dem die geschätzten künftigen Einzahlungen über die erwartete Laufzeit des Finanzinstruments oder gegebenenfalls eine kürzere Periode exakt auf den Nettobuchwert des finanziellen Vermögenswerts abgezinst werden. Zinserträge werden in der Gewinn- und Verlustrechnung als Teil der Finanzerträge ausgewiesen. Ausschüttungen Erträge werden mit der Entstehung des Rechtsanspruchs auf Zahlung erfasst; das ist im Allgemeinen der Zeitpunkt, zu dem die Anteilseigner die Ausschüttung beschließen. h) Steuern Tatsächliche Ertragsteuern Die tatsächlichen Steueransprüche und Steuerschulden werden mit dem Betrag bemessen, in dessen Höhe eine Erstattung von der Steuerbehörde bzw. eine Zahlung an die Steuerbehörde erwartet wird. Der Berechnung des Betrags werden die Steuersätze und Steuergesetze zugrunde gelegt, die zum Abschlussstichtag in den Ländern gelten oder in Kürze gelten werden, in denen der Konzern tätig ist und zu versteuerndes Einkommen erzielt. Tatsächliche Steuern, die sich auf Posten beziehen, die direkt im Eigenkapital verbucht werden, werden nicht in der Gewinn- und Verlustrechnung, sondern im Eigenkapital erfasst. Das Management beurteilt regelmäßig einzelne Steuersachverhalte dahingehend, ob in Anbetracht geltender steuerlicher Vorschriften ein Interpretationsspielraum vorhanden ist. Bei Bedarf werden Steuerrückstellungen angesetzt. Latente Steuern Die Bildung latenter Steuern erfolgt unter Anwendung der Liability-Methode auf bestehende temporäre Differenzen zwischen dem Wertansatz eines Vermögenswerts bzw. einer Schuld in der Bilanz und dem Steuerbilanzwert zum Abschlussstichtag. Latente Steuerschulden werden für alle zu versteuernden temporären Differenzen erfasst, mit Ausnahme von
Latente Steueransprüche werden für alle abzugsfähigen temporären Differenzen, noch nicht genutzten steuerlichen Verluste und nicht genutzten Steuergutschriften in dem Maße erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, gegen das die abzugsfähigen temporären Differenzen und die noch nicht genutzten steuerlichen Verluste und Steuergutschriften verwendet werden können, mit Ausnahme von
Der Buchwert der latenten Steueransprüche wird an jedem Abschlussstichtag überprüft und in dem Umfang reduziert, in dem es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass ein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das der latente Steueranspruch zumindest teilweise verwendet werden kann. Nicht angesetzte latente Steueransprüche werden an jedem Abschlussstichtag überprüft und in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich geworden ist, dass ein künftig zu versteuerndes Ergebnis die Realisierung des latenten Steueranspruchs ermöglicht. Latente Steueransprüche und -schulden werden anhand der Steuersätze bemessen, die in der Periode, in der ein Vermögenswert realisiert oder eine Schuld erfüllt wird, voraussichtlich Gültigkeit erlangen werden. Dabei werden die Steuersätze (und Steuergesetze) zugrunde gelegt, die zum Abschlussstichtag gelten oder gesetzlich angekündigt sind. Latente Steuern, die sich auf erfolgsneutral erfasste Posten beziehen, werden ebenfalls erfolgsneutral verbucht. Latente Steuern werden dabei entsprechend dem ihnen zugrunde- liegenden Geschäftsvorfall entweder im sonstigen Ergebnis oder direkt im Eigenkapital erfasst. Im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbene latente Steuervorteile, die die Kriterien für einen gesonderten Ansatz zum Zeitpunkt des Erwerbs nicht erfüllen, werden in Folgeperioden angesetzt, sofern sich dies aus neuen Informationen über Fakten und Umstände, die zum Erwerbszeitpunkt bestanden, ergibt. Die Anpassung wird entweder als Minderung des Geschäfts- oder Firmenwerts behandelt (solange sie den Geschäfts- oder Firmenwert nicht übersteigt), sofern sie während des Bewertungszeitraums entsteht, oder im Periodenergebnis erfasst. Latente Steueransprüche und -schulden werden nur dann saldiert, wenn der Konzern ein einklagbares Recht zur Aufrechnung tatsächlicher Steuererstattungsansprüche gegen tatsächliche Steuerschulden hat und sich die latenten Steueransprüche und -schulden auf Ertragsteuern beziehen, die von der gleichen Steuerbehörde entweder für dasselbe Steuersubjekt oder für unterschiedliche Steuersubjekte erhoben werden, die beabsichtigen, in jeder künftigen Periode, in der die Ablösung oder Realisierung erheblicher Beträge an latenten Steuerschulden bzw. -ansprüchen zu erwarten ist, entweder den Ausgleich der tatsächlichen Steuerschulden und Erstattungsansprüche auf Nettobasis herbeizuführen oder gleichzeitig mit der Realisierung der Ansprüche die Verpflichtungen abzulösen. Umsatzsteuer Aufwendungen und Vermögenswerte werden nach Abzug der Umsatzsteuer erfasst. Eine Ausnahme bilden folgende Fälle:
Der Umsatzsteuerbetrag, der von der Steuerbehörde zu erstatten oder an diese abzuführen ist, wird in der Bilanz unter den Forderungen bzw. Verbindlichkeiten ausgewiesen. i) Währungsumrechnung Der Konzernabschluss wird in Euro, der funktionalen Währung des Mutterunternehmens, aufgestellt. Für jedes Unternehmen legt der Konzern die funktionale Währung fest. Die im Abschluss des jeweiligen Unternehmens enthaltenen Posten werden unter Verwendung dieser funktionalen Währung bewertet. Der Konzern wendet die direkte Konsolidierungsmethode an; bei Veräußerung eines ausländischen Geschäftsbetriebs entspricht der in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliederte Gewinn oder Verlust dem Betrag, der sich aus der Anwendung dieser Methode ergibt. Im vorliegenden Konzernabschluss ist für jedes einbezogene Unternehmen die funktionale Währung der Euro. Fremdwährungstransaktionen und Salden Fremdwährungstransaktionen werden von Konzernunternehmen zu dem Zeitpunkt, zu dem der Geschäftsvorfall erstmals ansetzbar ist, mit dem jeweils gültigen Kassakurs in die funktionale Währung umgerechnet. Monetäre Vermögenswerte und Schulden in einer Fremdwährung werden zu jedem Stichtag unter Verwendung des Stichtagskassakurses in die funktionale Währung umgerechnet. Differenzen aus der Abwicklung oder Umrechnung monetärer Posten werden erfolgswirksam erfasst. Nichtmonetäre Posten, die zu historischen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten in einer Fremdwährung bewertet werden, werden mit dem Kurs am Tag des Geschäftsvorfalls umgerechnet, solche, die mit ihrem beizulegenden Zeitwert in einer Fremdwährung bewertet werden, mit dem Kurs, der zum Zeitpunkt der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts gilt. Die bilanzielle Behandlung des Gewinns bzw. Verlusts aus der Umrechnung von zum beizulegenden Zeitwert bewerteten, nichtmonetären Posten orientiert sich an der Erfassung des Gewinns bzw. Verlusts aus der Änderung des beizulegenden Zeitwerts des Postens. (Umrechnungsdifferenzen aus Posten, bei denen der Gewinn oder Verlust aus der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bzw. erfolgswirksam erfasst wird, werden also ebenfalls im sonstigen Ergebnis bzw. erfolgswirksam erfasst.) Zur Bestimmung des Wechselkurses, der bei der erstmaligen Erfassung des zugehörigen Vermögenswerts, Aufwands oder Ertrags (oder eines Teils davon) bei der Ausbuchung eines nichtmonetären Vermögenswerts oder einer nichtmonetären Schuld aus im Voraus gezahlten Gegenleistungen angewandt wird, entspricht der Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls dem Zeitpunkt der erstmaligen Erfassung des nichtmonetären Vermögenswerts oder der nichtmonetären Schuld aus der Vorauszahlung. Wenn es im Voraus mehrere Ein- oder Auszahlungen gibt, bestimmt der Konzern den Transaktionszeitpunkt für jede Ein- oder Auszahlung einer im Voraus gezahlten Gegenleistung. j) Ausschüttungen an Anteilseigner Die Gesellschaft erfasst eine Verbindlichkeit zur Zahlung einer Ausschüttung, wenn diese beschlossen wurde und nicht mehr im Ermessen des Unternehmens liegt. Gemäß der Unternehmensgesetzgebung der Bundesrepublik Deutschland ist eine Ausschüttung dann beschlossen, wenn sie von den Anteilseignern gebilligt wurde. Der entsprechende Betrag wird direkt im Eigenkapital erfasst. k) Sachanlagen Anlagen im Bau werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich kumulierter Wertminderungsaufwendungen angesetzt. Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich kumulierter planmäßiger Abschreibungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen angesetzt. Die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten beinhalten die Kosten für den Ersatz eines Teils einer Sachanlage sowie die Fremdkapitalkosten für langfristige Bauprojekte, sofern die Ansatzkriterien erfüllt sind. Wenn wesentliche Teile von Sachanlagen in regelmäßigen Abständen ausgetauscht werden müssen, schreibt der Konzern diese ausgehend von ihrer jeweiligen wirtschaftlichen Nutzungsdauer separat ab. Bei Durchführung einer Großinspektion werden entsprechend die Kosten im Buchwert der Sachanlagen als Ersatz aktiviert, sofern die Ansatzkriterien erfüllt sind. Alle anderen Wartungs- und Instandhaltungskosten werden sofort erfolgswirksam erfasst. Den planmäßigen linearen Abschreibungen liegen folgende Nutzungsdauern der Vermögenswerte zugrunde:
Sachanlagen werden entweder bei Abgang ausgebucht oder dann, wenn aus der weiteren Nutzung oder Veräußerung des angesetzten Vermögenswerts kein wirtschaftlicher Nutzen mehr erwartet wird. Die aus der Ausbuchung des Vermögenswerts resultierenden Gewinne oder Verluste werden als Differenz zwischen dem Nettoveräußerungserlös und dem Buchwert des Vermögenswerts ermittelt und in der Periode erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, in der der Vermögenswert ausgebucht wird. Die Restwerte, wirtschaftlichen Nutzungsdauern und Abschreibungsmethoden der Sachanlagen werden am Ende eines jeden Geschäftsjahres überprüft und bei Bedarf prospektiv angepasst. l) Leasingverhältnisse Der Konzern mietet verschiedene Immobilien, Fahrzeuge sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung an. Mietverträge werden in der Regel für feste Zeiträume von bis zu 10 Jahren abgeschlossen und können Verlängerungsoptionen haben. Die Mietkonditionen werden individuell ausgehandelt und beinhalten eine Vielzahl unterschiedlicher Konditionen. Wie in Abschnitt 2.4 erläutert, hat der Konzern seine Rechnungslegungsmethode zur Bilanzierung von Leasingverhältnissen geändert. Mit Erstanwendung des IFRS 16 werden Leasingverbindlichkeiten nun auch - für zuvor unter IAS 17 als Operate-Leasing-Verhältnisse klassifizierte Leasingverhältnisse - bilanziell erfasst. Diese Leasingverbindlichkeiten werden zum Barwert der verbleibenden Leasingzahlungen bewertet. Leasingverhältnisse werden zu dem Zeitpunkt, zu dem der Leasinggegenstand dem Konzern zur Nutzung zur Verfügung steht, als Nutzungsrecht und korrespondierende Verbindlichkeit bilanziert. Die Nutzungsrechte werden über die Laufzeit der Leasingverhältnisse oder - falls kürzer - über die Nutzungsdauer der geleasten Vermögenswerte linear abgeschrieben. Bis einschließlich des vorangegangenen Geschäftsjahres wurden Leasingzahlungen innerhalb eines Operate-Leasing-Verhältnisses als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung linear über die Laufzeit des Leasingvertrages erfasst, es sei denn, eine andere systematische Grundlage hat dem zeitlichen Verlauf des Nutzens für die Gesellschaft entsprochen. Operate-Leasing hat vorgelegen, wenn durch den Leasingvertrag nicht alle wesentlichen Risiken und Chancen auf den Leasingnehmer übertragen wurden. Die Gesellschaft hat regelmäßig alle Leasingverträge überprüft, ob Operate- oder Finance-Leasing vorgelegen hat. m) Fremdkapitalkosten Fremdkapitalkosten, die direkt dem Erwerb, dem Bau oder der Herstellung eines Vermögenswerts zugeordnet werden können, für den ein beträchtlicher Zeitraum erforderlich ist, um ihn in seinen beabsichtigten gebrauchs- oder verkaufsfähigen Zustand zu versetzen, werden als Teil der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des entsprechenden Vermögenswerts aktiviert. Alle sonstigen Fremdkapitalkosten werden in der Periode als Aufwand erfasst, in der sie angefallen sind. Fremdkapitalkosten sind Zinsen und sonstige Kosten, die einem Unternehmen im Zusammenhang mit der Aufnahme von Fremdkapital entstehen. n) Immaterielle Vermögenswerte Immaterielle Vermögenswerte, die nicht im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworben werden, werden bei der erstmaligen Erfassung zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Die Anschaffungskosten von im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbenen immateriellen Vermögenswerten entsprechen ihrem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt. Die immateriellen Vermögenswerte werden in den Folgeperioden mit ihren Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich kumulierter planmäßiger Abschreibungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen, falls vorhanden, angesetzt. Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte werden mit Ausnahme der aktivierten Entwicklungskosten nicht aktiviert; stattdessen werden die entsprechenden Aufwendungen erfolgswirksam in der Periode erfasst, in der sie anfallen. Es wird zwischen immateriellen Vermögenswerten mit begrenzter und solchen mit unbegrenzter Nutzungsdauer unterschieden. Immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer werden über die wirtschaftliche Nutzungsdauer abgeschrieben und auf eine mögliche Wertminderung überprüft, sofern Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der immaterielle Vermögenswert wertgemindert sein konnte. Die Abschreibungsdauer und die Abschreibungsmethode werden bei immateriellen Vermögenswerten mit einer begrenzten Nutzungsdauer mindestens zum Ende jeder Berichtsperiode überprüft. Die aufgrund von Änderungen der erwarteten Nutzungsdauer oder des erwarteten Verbrauchs des zukünftigen wirtschaftlichen Nutzens des Vermögenswerts erforderlichen Änderungen der Abschreibungsmethode oder der Abschreibungsdauer werden als Änderungen von Schätzungen behandelt. Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer werden in der Gewinn- und Verlustrechnung unter der Aufwandskategorie erfasst, die der Funktion des immateriellen Vermögenswerts im Unternehmen entspricht. Bei immateriellen Vermögenswerten mit unbegrenzter Nutzungsdauer wird mindestens einmal jährlich für den einzelnen Vermögenswert oder auf der Ebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheit eine Werthaltigkeitsprüfung durchgeführt. Diese immateriellen Vermögenswerte werden nicht planmäßig abgeschrieben. Die Nutzungsdauer eines immateriellen Vermögenswerts mit unbegrenzter Nutzungsdauer wird einmal jährlich dahingehend überprüft, ob die Einschätzung einer unbegrenzten Nutzungsdauer weiterhin gerechtfertigt ist. Ist dies nicht der Fall, wird die Änderung der Einschätzung von einer unbegrenzten zu einer begrenzten Nutzungsdauer prospektiv vorgenommen. Ein immaterieller Vermögenswert wird entweder bei Abgang (d. h. zu dem Zeitpunkt, zu dem der Empfänger die Verfügungsgewalt erlangt) ausgebucht oder dann, wenn aus der weiteren Nutzung oder Veräußerung des angesetzten Vermögenswerts kein wirtschaftlicher Nutzen mehr erwartet wird. Gewinne oder Verluste aus der Ausbuchung immaterieller Vermögenswerte werden als Differenz zwischen dem Nettoveräußerungserlös und dem Buchwert des Vermögenswerts ermittelt und in der Periode, in der der Vermögenswert ausgebucht wird, erfolgswirksam erfasst. Forschungs- und Entwicklungskosten Forschungskosten werden als Aufwand in der Periode erfasst, in der sie anfallen. Entwicklungskosten eines einzelnen Projekts werden nur dann als immaterieller Vermögenswert aktiviert, wenn der Konzern Folgendes nachweisen kann:
Die Entwicklungskosten werden nach ihrem erstmaligen Ansatz als Vermögenswert zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen bilanziert. Die Abschreibung beginnt mit dem Abschluss der Entwicklungsphase und ab dem Zeitpunkt, ab dem der Vermögenswert genutzt werden kann. Sie erfolgt über den Zeitraum, über den künftiger Nutzen zu erwarten ist, und wird in den Umsatzkosten erfasst. Während der Entwicklungsphase wird jährlich ein Werthaltigkeitstest durchgeführt. o) Finanzinstrumente - erstmalige Erfassung und Folgebewertung Ein Finanzinstrument ist ein Vertrag, der bei dem einen Unternehmen zu einem finanziellen Vermögenswert und beim anderen zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstrument führt. 1) Finanzielle Vermögenswerte Bis zum 31. März 2018 gültige Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Erstmalige Erfassung und Bewertung Finanzielle Vermögenswerte werden bei der erstmaligen Erfassung entweder als finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, als Kredite und Forderungen, als bis zur Endfälligkeit zu haltende Finanzinvestitionen, als zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte oder als Derivate, die als Sicherungsinstrument designiert wurden und als solche effektiv sind, klassifiziert. Alle finanziellen Vermögenswerte werden bei der erstmaligen Erfassung zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Bei finanziellen Vermögenswerten, die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert erfasst werden, werden darüber hinaus Transaktionskosten berücksichtigt, die dem Erwerb des finanziellen Vermögenswerts zuzurechnen sind. Käufe oder Verkäufe finanzieller Vermögenswerte, die die Lieferung der Vermögenswerte innerhalb eines Zeitraums vorsehen, der durch Vorschriften oder Konventionen des jeweiligen Marktes festgelegt wird (marktübliche Käufe), werden am Handelstag erfasst, d. h. am Tag, an dem der Konzern die Verpflichtung zum Kauf oder Verkauf des Vermögenswerts eingegangen ist. Folgebewertung Für die Folgebewertung werden finanzielle Vermögenswerte in vier Kategorien klassifiziert:
Der Konzern hat sämtliche finanziellen Vermögenswerte in die Kategorie Kredite und Forderungen eingestuft. Kredite und Forderungen Lediglich die Kategorie "Kredite und Forderungen" hat eine Bedeutung für den Konzernabschluss. Kredite und Forderungen sind nichtderivative finanzielle Vermögenswerte mit festen oder bestimmbaren Zahlungen, die nicht in einem aktiven Markt notiert sind. Nach ihrer erstmaligen Erfassung werden solche finanziellen Vermögenswerte im Rahmen einer Folgebewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode und abzüglich etwaiger Wertminderungen bewertet. Fortgeführte Anschaffungskosten werden unter Berücksichtigung eines Agios oder Disagios bei der Akquisition und von Gebühren oder Kosten berechnet, die einen integralen Bestandteil des Effektivzinssatzes darstellen. Der Ertrag aus der Amortisation unter Anwendung der Effektivzinsmethode ist in der Gewinn- und Verlustrechnung als Teil der Finanzerträge enthalten. Die Verluste aus einer Wertminderung werden bei Krediten unter den Finanzaufwendungen und bei Forderungen unter den Umsatzkosten bzw. sonstigen betrieblichen Aufwendungen in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. In diese Kategorie fallen in der Regel Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen. Weitere Informationen über Forderungen sind in den Anhangangaben 24 und 27 enthalten. Ausbuchung Ein finanzieller Vermögenswert (bzw. ein Teil eines finanziellen Vermögenswerts oder ein Teil einer Gruppe ähnlicher finanzieller Vermögenswerte) wird hauptsächlich dann ausgebucht (d. h. aus der Konzern-Bilanz entfernt), wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:
Wenn der Konzern seine vertraglichen Rechte auf den Bezug von Cashflows aus einem Vermögenswert überträgt oder eine Durchleitungsvereinbarung eingeht, bewertet er, ob und in welchem Umfang die mit dem Eigentum verbundenen Chancen und Risiken bei ihm verbleiben. Wenn er im Wesentlichen alle Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum an diesem Vermögenswert verbunden sind, weder überträgt noch zurückbehält noch die Verfügungsmacht an dem Vermögenswert überträgt, erfasst er den übertragenen Vermögenswert weiterhin im Umfang seines anhaltenden Engagements. In diesem Fall erfasst der Konzern auch eine damit verbundene Verbindlichkeit. Der übertragene Vermögenswert und die damit verbundene Verbindlichkeit werden so bewertet, dass den Rechten und Verpflichtungen, die der Konzern behalten hat, Rechnung getragen wird. Wenn das anhaltende Engagement der Form nach den übertragenen Vermögenswert garantiert, so entspricht der Umfang des anhaltenden Engagements dem niedrigeren Betrag aus dem ursprünglichen Buchwert des Vermögenswerts und dem Höchstbetrag der erhaltenen Gegenleistung, den der Konzern eventuell zurückzahlen müsste. Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten Der Konzern ermittelt an jedem Abschlussstichtag, ob objektive Hinweise bestehen, dass eine Wertminderung eines finanziellen Vermögenswerts oder einer Gruppe von finanziellen Vermögenswerten vorliegt. Eine Wertminderung liegt vor, wenn eines oder mehrere Ereignisse, die seit dem erstmaligen Ansatz des Vermögenswerts eintraten (ein eingetretener "Schadensfall"), eine Auswirkung auf die erwarteten künftigen Cashflows des finanziellen Vermögenswerts oder der Gruppe der finanziellen Vermögenswerte haben, die sich verlässlich schätzen lässt. Hinweise auf eine Wertminderung können dann gegeben sein, wenn Anzeichen dafür vorliegen, dass der Schuldner oder eine Gruppe von Schuldnern erhebliche finanzielle Schwierigkeiten hat, bei Ausfall oder Verzug von Zins- oder Tilgungszahlungen, wenn eine Insolvenz oder ein sonstiges Sanierungsverfahren wahrscheinlich ist oder wenn beobachtbare Daten auf eine messbare Verringerung der erwarteten künftigen Cashflows hinweisen, etwa Änderungen der Rückstände oder der wirtschaftlichen Bedingungen, die mit Ausfällen korrelieren. Finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert werden In Bezug auf zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte wird zunächst festgestellt, ob eine Wertminderung bei finanziellen Vermögenswerten, die für sich gesehen bedeutsam sind, individuell besteht und bei finanziellen Vermögenswerten, die für sich gesehen nicht bedeutsam sind, gemeinsam besteht. Stellt der Konzern fest, dass für einen einzeln untersuchten finanziellen Vermögenswert, sei er bedeutsam oder nicht, kein objektiver Hinweis auf Wertminderung besteht, so nimmt er den Vermögenswert in eine Gruppe finanzieller Vermögenswerte mit vergleichbaren Ausfallrisikoprofilen auf und untersucht sie gemeinsam auf Wertminderung. Vermögenswerte, die einzeln auf Wertminderung untersucht werden und für die eine Wertberichtigung neu bzw. weiterhin erfasst wird, werden nicht in eine gemeinsame Wertminderungsbeurteilung einbezogen. Die Höhe eines ermittelten Wertminderungsverlusts ergibt sich als Differenz zwischen dem Buchwert des Vermögenswerts und dem Barwert der erwarteten künftigen Cashflows (mit Ausnahme erwarteter künftiger, noch nicht eingetretener Kreditausfälle). Der Barwert der erwarteten künftigen Cashflows wird mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz des finanziellen Vermögenswerts abgezinst. Der Buchwert des Vermögenswerts wird unter Verwendung eines Wertberichtigungskontos reduziert und der Wertminderungsverlust erfolgswirksam erfasst. Auf den geminderten Buchwert werden weiterhin Zinserträge erfasst (als Teil der Finanzerträge in der Gewinn- und Verlustrechnung); dies geschieht mithilfe des Zinssatzes, der zur Abzinsung der künftigen Cash-flows bei der Bestimmung des Wertminderungsaufwands verwendet wurde. Forderungen aus Krediten werden einschließlich der damit verbundenen Wertberichtigung ausgebucht, wenn sie als uneinbringlich eingestuft werden und sämtliche Sicherheiten in Anspruch genommen und verwertet wurden. Erhöht oder verringert sich die Höhe eines geschätzten Wertminderungsaufwands in einer folgenden Berichtsperiode aufgrund eines Ereignisses, das nach der Erfassung der Wertminderung eintrat, so wird der früher erfasste Wertminderungsaufwand durch Anpassung des Wertberichtigungskontos erfolgswirksam erhöht oder verringert. Wird eine ausgebuchte Forderung aufgrund eines Ereignisses, das nach der Ausbuchung eintrat, später wieder als einbringlich eingestuft, wird der entsprechende Betrag unmittelbar gegen die Finanzaufwendungen erfasst. Ab dem 1. April 2018 gültige Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Erstmaliger Ansatz und Bewertung Beim erstmaligen Ansatz werden finanzielle Vermögenswerte für die Folgebewertung entweder als zu fortgeführten Anschaffungskosten, als erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis oder als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet klassifiziert. Die Klassifizierung finanzieller Vermögenswerte bei der erstmaligen Erfassung hängt von den Eigenschaften der vertraglichen Cashflows der finanziellen Vermögenswerte und vom Geschäftsmodell des Konzerns zur Steuerung seiner finanziellen Vermögenswerte ab. Mit Ausnahme von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die keine signifikante Finanzierungskomponente enthalten oder für die der Konzern den praktischen Behelf angewandt hat, bewertet der Konzern einen finanziellen Vermögenswert zu seinem beizulegenden Zeitwert sowie im Falle eines finanziellen Vermögenswerts, der nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet wird, zuzüglich der Transaktionskosten. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die keine signifikante Finanzierungskomponente enthalten oder für die der Konzern den praktischen Behelf angewandt hat, werden mit dem gemäß IFRS 15 ermittelten Transaktionspreis bewertet. In diesem Zusammenhang wird auf die Rechnungslegungsmethoden in Abschnitt d) Erlöse aus Verträgen mit Kunden verwiesen. Damit ein finanzieller Vermögenswert als zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertet klassifiziert und bewertet werden kann, dürfen die Cashflows ausschließlich aus Tilgungs- und Zinszahlungen (solely payments of principal and interest - SPPI) auf den ausstehenden Kapitalbetrag bestehen. Diese Beurteilung wird als SPPI-Test bezeichnet und auf der Ebene des einzelnen Finanzinstruments durchgeführt. Das Geschäftsmodell des Konzerns zur Steuerung seiner finanziellen Vermögenswerte spiegelt wider, wie ein Unternehmen seine finanziellen Vermögenswerte steuert, um Cashflows zu generieren. Je nach Geschäftsmodell entstehen die Cashflows durch die Vereinnahmung vertraglicher Cashflows, den Verkauf der finanziellen Vermögenswerte oder durch beides. Käufe oder Verkäufe finanzieller Vermögenswerte, die die Lieferung der Vermögenswerte innerhalb eines Zeitraums vorsehen, der durch Vorschriften oder Konventionen des jeweiligen Marktes festgelegt wird (marktübliche Käufe), werden am Handelstag erfasst, d. h. an dem Tag, an dem der Konzern die Verpflichtung zum Kauf oder Verkauf des Vermögenswerts eingegangen ist. Folgebewertung Für die Folgebewertung werden finanzielle Vermögenswerte in vier Kategorien klassifiziert:
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte (Schuldinstrumente) Diese Kategorie hat die größte Bedeutung für den Konzernabschluss. Der Konzern bewertet finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten, wenn die beiden folgenden Bedingungen erfüllt sind:
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte werden in Folgeperioden unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet und sind auf Wertminderungen zu überprüfen. Gewinne und Verluste werden erfolgswirksam erfasst, wenn der Vermögenswert ausgebucht, modifiziert oder wertgemindert wird. Die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerte des Konzerns enthalten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Vertragsvermögenswerte sowie sonstige Forderungen. Ausbuchung Ein finanzieller Vermögenswert (bzw. ein Teil eines finanziellen Vermögenswerts oder ein Teil einer Gruppe ähnlicher finanzieller Vermögenswerte) wird hauptsächlich dann ausgebucht (d. h. aus der Konzern-Bilanz entfernt), wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:
Wenn der Konzern seine vertraglichen Rechte auf den Bezug von Cashflows aus einem Vermögenswert überträgt oder eine Durchleitungsvereinbarung eingeht, bewertet er, ob und in welchem Umfang die mit dem Eigentum verbundenen Chancen und Risiken bei ihm verbleiben. Wenn er im Wesentlichen alle Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum an diesem Vermögenswert verbunden sind, weder überträgt noch zurückbehält noch die Verfügungsmacht an dem Vermögenswert überträgt, erfasst er den übertragenen Vermögenswert weiterhin im Umfang seines anhaltenden Engagements. In diesem Fall erfasst der Konzern auch eine damit verbundene Verbindlichkeit. Der übertragene Vermögenswert und die damit verbundene Verbindlichkeit werden so bewertet, dass den Rechten und Verpflichtungen, die der Konzern behalten hat, Rechnung getragen wird. Wenn das anhaltende Engagement der Form nach den übertragenen Vermögenswert garantiert, so entspricht der Umfang des anhaltenden Engagements dem niedrigeren Betrag aus dem ursprünglichen Buchwert des Vermögenswerts und dem Höchstbetrag der erhaltenen Gegenleistung, den der Konzern eventuell zurückzahlen müsste. Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten Weitere Einzelheiten zur Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten sind in den folgenden Anhangangaben enthalten:
Der Konzern erfasst bei allen Schuldinstrumenten, die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, eine Wertberichtigung für erwartete Kreditverluste (ECL). Erwartete Kreditverluste basieren auf der Differenz zwischen den vertraglichen Cashflows, die vertragsgemäß zu zahlen sind, und der Summe der Cashflows, deren Erhalt der Konzern erwartet, abgezinst mit einem Näherungswert des ursprünglichen Effektivzinssatzes. Die erwarteten Cashflows beinhalten die Cashflows aus dem Verkauf der gehaltenen Sicherheiten oder anderer Kreditbesicherungen, die wesentlicher Bestandteil der Vertragsbedingungen sind. Erwartete Kreditverluste werden in zwei Schritten erfasst. Für Finanzinstrumente, deren Ausfallrisiko sich seit dem erstmaligen Ansatz nicht signifikant erhöht hat, wird eine Risikovorsorge in Höhe der erwarteten Kreditverluste erfasst, die auf einem Ausfallereignis innerhalb der nächsten zwölf Monate beruhen (12-Monats-ECL). Für Finanzinstrumente, deren Ausfallrisiko sich seit dem erstmaligen Ansatz signifikant erhöht hat, hat ein Unternehmen eine Risikovorsorge in Höhe der über die Restlaufzeit erwarteten Kreditverluste zu erfassen, unabhängig davon, wann das Ausfallereignis eintritt (Gesamtlaufzeit-ECL). Bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerten wendet der Konzern eine vereinfachte Methode zur Berechnung der erwarteten Kreditverluste an. Daher verfolgt er Änderungen des Kreditrisikos nicht nach, sondern erfasst stattdessen zu jedem Abschlussstichtag eine Risikovorsorge auf der Basis der Gesamtlaufzeit-ECL. Der Konzern geht bei einem finanziellen Vermögenswert von einem Ausfall aus, wenn interne oder externe Informationen darauf hindeuten, dass es unwahrscheinlich ist, dass der Konzern die ausstehenden vertraglichen Beträge vollständig erhält, bevor alle von ihm gehaltenen Kreditbesicherungen berücksichtigt werden. Ein finanzieller Vermögenswert wird abgeschrieben, wenn keine begründete Erwartung besteht, dass die vertraglichen Cashflows realisiert werden. 2) Finanzielle Verbindlichkeiten Erstmalige Erfassung und Bewertung Finanzielle Verbindlichkeiten werden bei der erstmaligen Erfassung als finanzielle Verbindlichkeiten, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, als Darlehen, als Verbindlichkeiten oder als Derivate, die als Sicherungsinstrument designiert wurden und als solche effektiv sind, klassifiziert. Sämtliche finanziellen Verbindlichkeiten werden bei der erstmaligen Erfassung zum beizulegenden Zeitwert bewertet, im Fall von Darlehen und Verbindlichkeiten abzüglich der direkt zurechenbaren Transaktionskosten. Die finanziellen Verbindlichkeiten des Konzerns umfassen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Vertragsverbindlichkeiten, sonstige Verbindlichkeiten und Darlehen einschließlich Kontokorrentkrediten. Folgebewertung Die Folgebewertung finanzieller Verbindlichkeiten hängt folgendermaßen von deren Klassifizierung ab: Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten umfassen die zu Handelszwecken gehaltenen finanziellen Verbindlichkeiten sowie andere finanzielle Verbindlichkeiten, die bei ihrem erstmaligen Ansatz als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet klassifiziert werden. Der Konzern hat keine finanziellen Verbindlichkeiten, die als zu Handelszwecken gehalten klassifiziert werden. Die Einstufung finanzieller Verbindlichkeiten als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet erfolgt zum Zeitpunkt ihrer erstmaligen Erfassung, sofern die Kriterien gemäß IFRS 9 erfüllt sind. Darlehen Die Kategorie "Darlehen" hat die größte Bedeutung für den Konzernabschluss. Nach der erstmaligen Erfassung werden verzinsliche Darlehen unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Gewinne und Verluste werden erfolgswirksam erfasst, wenn die Verbindlichkeiten ausgebucht werden, außerdem im Rahmen von Amortisationen mittels der Effektivzinsmethode. Fortgeführte Anschaffungskosten werden unter Berücksichtigung eines Agios oder Disagios bei Akquisition sowie von Gebühren oder Kosten berechnet, die einen integralen Bestandteil des Effektivzinssatzes darstellen. Die Amortisation mittels der Effektivzinsmethode ist in der Gewinn- und Verlustrechnung als Teil der Finanzaufwendungen enthalten. In diese Kategorie fallen in der Regel verzinsliche Darlehen. Weitere Informationen sind in Anhangangabe 24 enthalten. Ausbuchung Eine finanzielle Verbindlichkeit wird ausgebucht, wenn die ihr zugrundeliegende Verpflichtung erfüllt, aufgehoben oder erloschen ist. Wird eine bestehende finanzielle Verbindlichkeit durch eine andere finanzielle Verbindlichkeit desselben Kreditgebers mit substanziell verschiedenen Vertragsbedingungen ausgetauscht oder werden die Bedingungen einer bestehenden Verbindlichkeit wesentlich geändert, so wird ein solcher Austausch oder eine solche Änderung als Ausbuchung der ursprünglichen Verbindlichkeit und Ansatz einer neuen behandelt. Die Differenz zwischen den jeweiligen Buchwerten wird erfolgswirksam erfasst. 3) Saldierung von Finanzinstrumenten Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden saldiert und der Nettobetrag in der Konzernbilanz ausgewiesen, wenn zum gegenwärtigen Zeitpunkt ein Rechtsanspruch besteht, die erfassten Beträge miteinander zu verrechnen, und beabsichtigt ist, den Ausgleich auf Nettobasis herbeizuführen oder gleichzeitig mit der Realisierung des betreffenden Vermögenswerts die dazugehörige Verbindlichkeit abzulösen. p) Vorräte Die Vorräte betreffen ausschließlich Waren. Vorräte werden mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungskosten und Nettoveräußerungswert bewertet. Der Nettoveräußerungswert ist der geschätzte, im normalen Geschäftsgang erzielbare Verkaufserlös abzüglich der geschätzten Kosten bis zur Fertigstellung und der geschätzten Vertriebskosten. q) Wertminderung von nichtfinanziellen Vermögenswerten Weitere Einzelheiten zur Wertminderung von nichtfinanziellen Vermögenswerten sind in den folgenden Anhangangaben enthalten:
Der Konzern ermittelt an jedem Abschlussstichtag, ob Anhaltspunkte für eine Wertminderung nichtfinanzieller Vermögenswerte vorliegen. Liegen solche Anhaltspunkte vor oder ist eine jährliche Überprüfung eines Vermögenswerts auf Werthaltigkeit erforderlich, so nimmt der Konzern eine Schätzung des erzielbaren Betrags des jeweiligen Vermögenswerts vor. Der erzielbare Betrag eines Vermögenswerts ist der höhere der beiden Beträge aus beizulegendem Zeitwert eines Vermögenswerts oder einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit abzüglich Veräußerungskosten und dem Nutzungswert. Der erzielbare Betrag ist für jeden einzelnen Vermögenswert zu bestimmen, es sei denn, ein Vermögenswert erzeugt keine Mittelzuflüsse, die weitestgehend unabhängig von denen anderer Vermögenswerte oder anderer Gruppen von Vermögenswerten sind. Übersteigt der Buchwert eines Vermögenswerts oder einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit den jeweils erzielbaren Betrag, so ist der Vermögenswert wertgemindert und wird auf seinen erzielbaren Betrag abgeschrieben. Zur Ermittlung des Nutzungswerts werden die erwarteten künftigen Cashflows unter Zugrundelegung eines Abzinsungssatzes vor Steuern, der die aktuellen Markterwartungen hinsichtlich des Zinseffekts und der spezifischen Risiken des Vermögenswerts widerspiegelt, auf ihren Barwert abgezinst. Zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten werden kürzlich erfolgte Markttransaktionen berücksichtigt. Sind keine derartigen Transaktionen identifizierbar, wird ein angemessenes Bewertungsmodell angewandt. Dieses stützt sich auf Bewertungsmultiplikatoren, Börsenkurse von börsengehandelten Anteilen an Unternehmen oder andere zur Verfügung stehende Indikatoren für den beizulegenden Zeitwert. Der Konzern legt seiner Wertminderungsbeurteilung detaillierte Budget- und Prognoserechnungen zugrunde, die für jede der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten des Konzerns, denen einzelne Vermögenswerte zugeordnet sind, separat erstellt werden. Solche Budget- und Prognoserechnungen erstrecken sich in der Regel über drei Jahre. Nach dem dritten Jahr wird eine langfristige Wachstumsrate bestimmt und zur Prognose der künftigen Cashflows angewandt. Wertminderungsaufwendungen der fortzuführenden Geschäftsbereiche werden erfolgswirksam in den Aufwandskategorien erfasst, die der Funktion des wertgeminderten Vermögenswerts im Unternehmen entsprechen. Dies gilt nicht für zuvor neu bewertete Vermögenswerte, sofern die Wertsteigerungen aus der Neubewertung im sonstigen Ergebnis erfasst wurden. Bei diesen wird auch die Wertminderung bis zur Höhe des Betrags aus einer vorangegangenen Neubewertung im sonstigen Ergebnis erfasst. Für Vermögenswerte, mit Ausnahme des Geschäfts- oder Firmenwerts, wird zu jedem Abschlussstichtag eine Überprüfung vorgenommen, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein zuvor erfasster Wertminderungsaufwand nicht länger besteht oder sich verringert hat. Wenn solche Anhaltspunkte vorliegen, nimmt der Konzern eine Schätzung des erzielbaren Betrags des Vermögenswerts oder der zahlungsmittelgenerierenden Einheit vor. Ein zuvor erfasster Wertminderungsaufwand wird nur dann rückgängig gemacht, wenn sich seit der Erfassung des letzten Wertminderungsaufwands eine Änderung der Annahmen ergeben hat, die bei der Bestimmung des erzielbaren Betrags herangezogen wurden. Die Wertaufholung ist dahingehend begrenzt, dass der Buchwert eines Vermögenswerts weder seinen erzielbaren Betrag noch den Buchwert übersteigen darf, der sich nach Berücksichtigung planmäßiger Abschreibungen ergeben hätte, wenn in früheren Jahren kein Wertminderungsaufwand für den Vermögenswert erfasst worden wäre. Eine Wertaufholung wird erfolgswirksam erfasst, es sei denn, der Vermögenswert wird nach der Neubewertungsmethode bilanziert. In diesem Fall wird die Wertaufholung als Wertsteigerung aus der Neubewertung behandelt. Die Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte wird einmal jährlich (zum 31. März) überprüft. Eine Überprüfung findet ebenfalls dann statt, wenn Umstände darauf hindeuten, dass der Wert gemindert sein könnte. Die Wertminderung wird durch die Ermittlung des erzielbaren Betrages der zahlungsmittelgenerierenden Einheit (oder der Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten) bestimmt, der (denen) der Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet wurde. Sofern der erzielbare Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheit den Buchwert dieser Einheit unterschreitet, wird ein Wertminderungsaufwand erfasst. Ein für den Geschäfts- oder Firmenwert erfasster Wertminderungsaufwand darf in den nachfolgenden Berichtsperioden nicht aufgeholt werden. r) Zahlungsmittel Der Posten "Zahlungsmittel" in der Bilanz umfasst den Kassenbestand, Bankguthaben und kurzfristige Einlagen mit einer Laufzeit von weniger als drei Monaten, die nur einem unwesentlichen Risiko von Wertschwankungen unterliegen. Für Zwecke der Kapitalflussrechnung umfassen Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente die oben definierten Zahlungsmittel und kurzfristige Einlagen. s) Rückstellungen Grundsätze Eine Rückstellung wird dann angesetzt, wenn der Konzern eine gegenwärtige (gesetzliche oder faktische) Verpflichtung aufgrund eines vergangenen Ereignisses hat, der Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen zur Erfüllung der Verpflichtung wahrscheinlich und eine verlässliche Schätzung der Höhe der Verpflichtung möglich ist. Sofern der Konzern für eine passivierte Rückstellung zumindest teilweise eine Rückerstattung erwartet (z. B. bei einem Versicherungsvertrag), wird die Erstattung als gesonderter Vermögenswert erfasst, sofern der Zufluss der Erstattung so gut wie sicher ist. Der Aufwand aus der Bildung einer Rückstellung wird in der Gewinn- und Verlustrechnung abzüglich der Erstattung ausgewiesen. Ist der aus einer Diskontierung resultierende Zinseffekt wesentlich, so werden Rückstellungen mit einem Zinssatz vor Steuern abgezinst, der die für die Schuld spezifischen Risiken widerspiegelt. Im Fall einer Abzinsung wird die durch Zeitablauf bedingte Erhöhung der Rückstellungen als Finanzaufwand erfasst. Gewährleistungsrückstellung Rückstellungen für Kosten in Verbindung mit Gewährleistungen werden im Zeitpunkt des Verkaufs der zugrundeliegenden Produkte oder der Erbringung der Dienstleistungen an den Kunden gebildet. Die erstmalige Erfassung erfolgt auf der Grundlage von Erfahrungswerten aus der Vergangenheit. Die ursprüngliche Schätzung der Kosten in Verbindung mit Gewährleistungen wird jährlich überprüft. Eventualverbindlichkeiten, die im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses angesetzt werden Eine Eventualverbindlichkeit, die im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses angesetzt wird, wird beim erstmaligen Ansatz zu ihrem beizulegenden Zeitwert erfasst. Die Folgebewertung erfolgt zum höheren der beiden folgenden Beträge: dem Betrag, der in Übereinstimmung mit den oben genannten Anforderungen für Rückstellungen erfasst wurde, oder dem ursprünglich angesetzten Betrag, gegebenenfalls abzüglich der in Übereinstimmung mit den Anforderungen für die Ertragsrealisierung erfassten kumulierten Abschreibung. t) Pensionen und andere Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses In einem Teilkonzern wurde in Deutschland ein leistungsorientierter Plan in Form von Direktzusagen aufgelegt. Die Höhe der aus dem leistungsorientierten Plan resultierenden Verpflichtung wird unter Anwendung der Methode der laufenden Einmalprämien (projected unit credit method) ermittelt. Neubewertungen, einschließlich versicherungsmathematischer Gewinne und Verluste, der Auswirkungen der Vermögenswertobergrenze (asset ceiling), ohne Berücksichtigung von Beträgen, die in den Nettozinsen auf die Nettoschuld aus leistungsorientierten Plänen enthalten sind, und der Erträge aus Planvermögen (ohne Berücksichtigung von Beträgen, die in den Nettozinsen auf die Nettoschuld aus leistungsorientierten Plänen enthalten sind), werden sofort in der Bilanz erfasst und in der Periode, in der sie anfallen, über das sonstige Ergebnis in die Gewinnrücklagen (debitorisch oder kreditorisch) eingestellt. Neubewertungen dürfen in Folgeperioden nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden. Der nachzuverrechnende Dienstzeitaufwand wird zum jeweils früheren der folgenden Zeitpunkte erfolgswirksam erfasst:
Die Nettozinsen werden durch Anwendung des Abzinsungssatzes auf den Saldo (Schuld oder Vermögenswert) aus dem leistungsorientierten Plan ermittelt. Der Konzern erfasst folgende Änderungen der leistungsorientierten Verpflichtung in der Gewinn- und Verlustrechnung ihrer Funktion nach in den Umsatz-, den Verwaltungs- oder den Vertriebskosten:
2.4 Änderung der Rechnungslegungsmethoden Neue und geänderte Standards und Interpretationen Der Konzern hat IFRS 15 und IFRS 9 erstmals angewandt. Außerdem hat der Konzern IFRS 16 vorzeitig angewandt. Im Übrigen hat der Konzern keine weiteren Standards, Interpretationen oder Änderungen vorzeitig angewandt, die zwar veröffentlicht, aber noch nicht in Kraft getreten sind. Die Art und die Auswirkungen der Änderungen infolge der erstmaligen Anwendung dieser neuen Rechnungslegungsstandards sind im Folgenden beschrieben. Einige andere Änderungen und Interpretationen sind im Geschäftsjahr 2018/2019 erstmals anzuwenden, haben jedoch keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss. IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden IFRS 15 ersetzt IAS 11 Fertigungsaufträge, IAS 18 Umsatzerlöse sowie die damit zusammenhängenden Interpretationen und gilt, bis auf wenige Ausnahmen, für alle Erlöse aus Verträgen mit Kunden. Der Standard führt ein fünfstufiges Modell für die Bilanzierung von Erlösen aus Verträgen mit Kunden ein. Nach IFRS 15 werden Erlöse in Höhe der Gegenleistung erfasst, die ein Unternehmen im Austausch für die Übertragung zugesagter Güter oder Dienstleistungen auf einen Kunden voraussichtlich erhalten wird. IFRS 15 verlangt von Unternehmen, bei der Anwendung jeder Stufe des Modells auf Verträge mit ihren Kunden Ermessensentscheidungen zu treffen und alle relevanten Fakten und Umstände zu berücksichtigen. Der Standard regelt darüber hinaus die Bilanzierung der zusätzlichen Kosten für die Anbahnung eines Vertrags und der Kosten, die direkt mit der Erfüllung eines Vertrags im Zusammenhang stehen. Schließlich enthält der Standard umfangreiche Angabevorschriften. Der Konzern hat bei der erstmaligen Anwendung von IFRS 15 zum 1. April 2018 (Erstanwendungszeitpunkt) den modifizierten rückwirkenden Ansatz gewählt. Danach kann der Standard entweder auf alle Verträge, die zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung bestehen, oder lediglich auf Verträge, die zu diesem Zeitpunkt noch nicht erfüllt sind, angewandt werden. Der Konzern hat sich dafür entschieden, den Standard zum 1. April 2018 auf sämtliche Verträge anzuwenden. Der kumulierte Effekt der erstmaligen Anwendung von IFRS 15 wird zum Zeitpunkt der Erstanwendung als Anpassung des Eröffnungsbilanzwerts der Gewinnrücklagen erfasst. Daher wurden die Vergleichsinformationen nicht angepasst und werden weiterhin nach IAS 11, IAS 18 und den zugehörigen Interpretationen ausgewiesen. Die Auswirkungen der erstmaligen Anwendung von IFRS 15 zum 1. April 2018 stellten sich wie folgt dar:
Nachstehend sind die für jeden einzelnen betroffenen Abschlussposten aus der erstmaligen Anwendung von IFRS 15 resultierenden Beträge zum 31. März 2019 und für das Geschäftsjahr vom 1. April 2018 bis zum 31. März 2019 dargestellt. Die Erstanwendung von IFRS 15 hatte keine wesentlichen Auswirkungen auf das sonstige Ergebnis oder die Cashflows aus der betrieblichen Tätigkeit, der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit des Konzerns. In der ersten Spalte sind die gemäß IFRS 15 ermittelten Beträge ausgewiesen, in der zweiten die Beträge unter der Annahme, dass IFRS 15 nicht angewendet worden wäre. Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. April 2018 bis zum 31. März 2019
Konzernbilanz zum 31. März 2019
Die erstmalige Anwendung von IFRS 15 unter Berücksichtigung praktischer Vereinfachungen für erfüllte Verträge hat zu keinen finanziellen Effekten geführt. Hinsichtlich der zum 1. April 2018 bestehenden Vertragsvermögenswerte und Vertragsverbindlichkeiten wird auf die Darstellung der Eröffnungsbilanzwerte in Anhangangabe 3 verwiesen. IFRS 9 Finanzinstrumente IFRS 9 Finanzinstrumente ersetzt IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen. Der neue Standard vereint alle drei Aspekte der Bilanzierung von Finanzinstrumenten: Klassifizierung und Bewertung, Wertminderung und Bilanzierung von Sicherungsgeschäften. Der Konzern hat IFRS 9 mit Erstanwendungszeitpunkt zum 1. April 2018 prospektiv angewandt. Er hat die Vergleichsinformationen, die weiterhin nach IAS 39 ausgewiesen werden, nicht angepasst. Aus der erstmaligen Anwendung von IFRS 9 resultierende Abweichungen werden direkt in den Gewinnrücklagen und den anderen Eigenkapitalbestandteilen erfasst. Im Konzern haben sich aus der erstmaligen Anwendung des IFRS 9 zum 1. April 2018 keine Effekte aus der Neubewertung ergeben. (a) Klassifizierung und Bewertung Nach IFRS 9 werden Schuldinstrumente bei der Folgebewertung erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert, zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertet. Die Klassifizierung basiert auf zwei Kriterien: dem Geschäftsmodell des Konzerns zur Steuerung der Vermögenswerte und der Frage, ob die vertraglichen Cashflows der Instrumente ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen. Die Beurteilung des Geschäftsmodells des Konzerns erfolgte am 1. April 2018, dem Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung. Die Beurteilung, ob vertragliche Cashflows aus Schuldinstrumenten ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen darstellen, erfolgte auf der Grundlage der Fakten und Umstände, die zum Zeitpunkt der erstmaligen Erfassung der Vermögenswerte bestanden. Die Klassifizierungs- und Bewertungsvorschriften von IFRS 9 hatten keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzern. Im Folgenden werden die Änderungen bei der Klassifizierung der finanziellen Vermögenswerte des Konzerns erläutert:
Bei den finanziellen Verbindlichkeiten des Konzerns ergaben sich keine Änderungen der Klassifizierung und Bewertung. Die folgende Tabelle zeigt die Überleitung der IAS 39 Kategorien auf die IFRS 9 Kategorien:
(b) Wertminderung Die erstmalige Anwendung von IFRS 9 hat die Bilanzierung von Wertminderungsaufwendungen bei finanziellen Vermögenswerten des Konzerns grundlegend geändert: An die Stelle des nach IAS 39 praktizierten Modells der eingetretenen Verluste ist ein zukunftsgerichtetes Modell der erwarteten Kreditverluste getreten. Nach IFRS 9 muss der Konzern bei allen Schuldinstrumenten, die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert gehalten werden, und bei Vertragsvermögenswerten eine Wertberichtigung für erwartete Kreditverluste erfassen. Bei der erstmaligen Anwendung von IFRS 9 hatte der Konzern keinen zusätzlichen Wertminderungsaufwand zu erfassen. IFRS 16 Leasingverhältnisse Das IASB hat im Januar 2016 den Rechnungslegungsstandard IFRS 16 "Leasingverhältnisse" veröffentlicht, welcher am 9. November 2017 in europäisches Recht übernommen wurde. IFRS 16 enthält ein umfassendes Modell zur Identifizierung von Leasingvereinbarungen und zur Bilanzierung beim Leasinggeber und Leasingnehmer und ersetzt die bestehenden Leitlinien zu Leasingverhältnissen, darunter IAS 17 "Leasingverhältnisse", IFRIC 4 "Feststellung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis enthält", SIC-15 "Operating Leasingverhältnisse - Anreize" und SIC-27 "Beurteilung des wirtschaftlichen Gehalts von Transaktionen in der rechtlichen Form von Leasingverhältnissen". Kernaspekt des neuen Standards ist es, beim Leasingnehmer generell alle Leasingverhältnisse und die damit verbundenen vertraglichen Rechte und Verpflichtungen in der Bilanz zu erfassen, es sei denn, die Laufzeit beträgt 12 Monate oder weniger oder es handelt sich um einen geringwertigen Vermögenswert. Die bisher unter IAS 17 erforderliche Unterscheidung zwischen Finanzierungs- und Operating-Leasingverhältnissen entfällt damit künftig für den Leasingnehmer. Stattdessen führt IFRS 16 ein einheitliches Bilanzierungsmodell ein, nach dem Leasingnehmer verpflichtet sind, für Leasingverhältnisse eine Verbindlichkeit für die in Zukunft anfallenden Leasingverpflichtungen zu bilanzieren. Korrespondierend wird ein Nutzungsrecht am geleasten Vermögenswert aktiviert, welches grundsätzlich dem Barwert der zukünftigen Leasingzahlungen zuzüglich direkt zurechenbarer Kosten entspricht und über die Nutzungsdauer abgeschrieben wird. Beim Leasinggeber sind die Regelungen des neuen Standards dagegen ähnlich zu den bisherigen Vorschriften des IAS 17. Die Leasingverträge werden weiterhin entweder als Finanzierungs- oder Operating-Leasingverhältnisse klassifiziert. IFRS 16 ist erstmalig für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen, verpflichtend anzuwenden. Die CONET International Holding GmbH hat den IFRS 16 entsprechend des Wahlrechts im Zusammenhang mit IFRS 15 vorzeitig zum 1. April 2019 unter Anwendung der modifiziert retrospektiven Methode angewandt. Dementsprechend wurden die Vergleichsinformationen für das vorangegangene Geschäftsjahr nicht angepasst. Stattdessen wurde der kumulierte Effekt der erstmaligen Anwendung von IFRS 16 als Anpassung des Eröffnungsbilanzwerts der Gewinnrücklagen zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung angepasst. Die im IFRS 16 vorhandenen Wahlrechte bezüglich der Behandlung von Leasingvereinbarungen mit einer Laufzeit von nicht mehr als 12 Monaten und Leasingvereinbarungen über Vermögenswerte mit geringem Wert wurden nicht ausgeübt. Der Konzern hat im Rahmen der Erstanwendung von dem praktischen Behelf des IFRS 16.C3 (a) Gebrauch gemacht und Vereinbarungen, die unter IAS 17 und IFRIC 4 als Leasingverhältnisse einzustufen waren, nicht erneut dahingehend beurteilt, ob ein Leasingverhältnis im Sinne des IFRS 16 vorliegt. Anstelle der bislang unter den sonstigen finanziellen Verpflichtungen angegebenen Mindestmietzahlungen aus Operating-Leasingverhältnissen steigen die langfristigen Vermögenswerte durch Bilanzierung von Nutzungsrechten. Ebenso erhöhen sich die kurzfristigen und langfristigen Finanzverbindlichkeiten durch den Ausweis der korrespondierenden Leasingverbindlichkeiten. Im Hinblick auf die Gesamtergebnisrechnung werden anstelle der bisherigen Aufwendungen für Operating Leasingverträge die Abschreibungen der Nutzungsrechte und die Zinsaufwendungen für die Verbindlichkeiten ausgewiesen. In der Kapitalflussrechnung verbessert sich der operative Cashflow durch geringere Auszahlungen, während der Tilgungsanteil der Leasingzahlungen und der Zinsaufwand als Bestandteil des Cashflows aus Finanzierungstätigkeit gezeigt wird. Mit Hilfe einer neu implementierten Applikation der bestehenden Konsolidierungssoftware zur Abbildung der Leasingverhältnisse nach IFRS 16 wurden die identifizierten Verträge für alle Konzerngesellschaften erfasst und bewertet. Im Rahmen der Erstanwendung wird der Barwert der zukünftigen Leasingzahlungen als finanzielle Verbindlichkeit angesetzt. Leasingzahlungen bestehen gewöhnlich aus festen und variablen Zahlungen, die an einen Index gekoppelt sein können. Umfasst das Leasingverhältnis eine Verlängerungs- oder Kaufoption, welche der Auffassung nach mit hinreichender Sicherheit ausgeübt wird, werden die Kosten der Option in den Leasingzahlungen mitberücksichtigt. Eine längere Anmietungsdauer von Immobilien als 10 Jahre wird dabei als nicht mehr hinreichend sicher beurteilt. Der gewichtete durchschnittliche Grenzfremdkapitalzinssatz für die zum 1. April 2019 erstmals angesetzten Verbindlichkeit aus Leasing betrug 6,25 %. Der Grenzfremdkapitalzinssatz wird quartalsweise erstmalig zum 1. April 2018 nach den Anlageklassen Immobilien und Fahrzeuge/Betriebs- und Geschäftsausstattung ermittelt und zugrunde gelegt. Der Effekt aus der Erstanwendung ist in der Anhangangabe 3 dargestellt. Das Nutzungsrecht für den Leasingvermögenswert wird grundsätzlich mit dem Betrag der Leasingverbindlichkeit zuzüglich erstmalig direkt zurechenbarer Kosten sowie abzüglich erhaltener Anreize bewertet und aktiviert. Das Nutzungsrecht am Leasingobjekt wird über den kürzeren der beiden Zeiträume, Laufzeit des Leasingverhältnisses oder Nutzungsdauer des zugrundeliegenden Vermögenswerts abgeschrieben. Die Regelungen des IAS 36 zur Ermittlung und Erfassung von Wertminderungen von Vermögenswerten gelten auch für aktivierte Nutzungsrechte. Die Überleitung der außerbilanziellen Leasingverpflichtungen zum 31. März 2018 auf die bilanzierten Leasingverbindlichkeiten zum 1. April 2018 stellt sich folgendermaßen dar:
IFRIC Interpretation 22 Fremdwährungstransaktionen und im Voraus erbrachte oder erhaltene Gegenleistungen Mit der Interpretation wird klargestellt, wie bei der Ausbuchung eines nichtmonetären Vermögenswerts oder einer nichtmonetären Schuld für die im Voraus erbrachte oder erhaltene Gegenleistung in Fremdwährung der Zeitpunkt der Transaktion festzulegen ist, der für die Be- stimmung des Wechselkurses bei der erstmaligen Erfassung des zugehörigen Vermögenswerts, Aufwands oder Ertrags (oder eines Teils davon) heranzuziehen ist. Wenn es im Voraus mehrere Ein- oder Auszahlungen gibt, muss das Unternehmen den Transaktionszeitpunkt für jede Ein- oder Auszahlung einer im Voraus gezahlten Gegenleistung bestimmen. Diese Interpretation hat keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss. Änderungen an IAS 40 Übertragungen von als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien Die Änderungen stellen klar, wann ein Unternehmen Immobilien, einschließlich im Bau oder in der Entwicklung befindlicher Immobilien, in den oder aus dem Bestand der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien übertragen soll. Gemäß den Änderungen kommt es zu einer Nutzungsänderung, wenn die Immobilie die Definition einer als Finanzinvestition gehaltenen Immobilie erfüllt oder nicht mehr erfüllt und wenn es Belege für eine Nutzungsänderung gibt. Die bloße Änderung der Absichten der Unternehmensleitung in Bezug auf die Nutzung der Immobilie ist kein Beleg für eine Nutzungsänderung. Aus diesen Änderungen ergeben sich keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss. Änderungen an IFRS 2 Klassifizierung und Bewertung von anteilsbasierten Vergütungstransaktionen Das IASB hat eine Änderung von IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung veröffentlicht, die drei Hauptbereiche betrifft:
Aus diesen Änderungen ergeben sich keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss. Änderungen an IFRS 4 Anwendung von IFRS 9 Finanzinstrumente gemeinsam mit IFRS 4 Versicherungsverträge Die Änderungen tragen Bedenken in Bezug auf die unterschiedlichen Zeitpunkte des Inkrafttretens von IFRS 9 und IFRS 17, der IFRS 4 ersetzt, Rechnung, wenn IFRS 9 vor IFRS 17 Versicherungsverträge angewendet wird. Sie räumen Unternehmen, die Versicherungsverträge begeben, zwei Optionen ein: die Möglichkeit der vorübergehenden Befreiung der Anwendung von IFRS 9 und einen Überlagerungsansatz. Diese Änderungen sind für den Konzern nicht relevant. Änderungen an IAS 28 Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen - Klarstellung, dass das Wahlrecht, eine Beteiligung erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten, auf Einzelbeteiligungsgrundlage zur Verfügung steht Mit den Änderungen wird klargestellt, dass ein Unternehmen, das eine Venture-Capital-Gesellschaft oder ein anderes qualifizierendes Unternehmen ist, beim erstmaligen Ansatz beschließen kann, auf Einzelbeteiligungsgrundlage jede Beteiligung an einem assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten. Diese Änderungen sind für den Konzern nicht relevant. Änderungen an IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards - Streichung befristeter Ausnahmen für Erstanwender Die befristeten Ausnahmen in den Paragraphen E3-E7 von IFRS 1 wurden gestrichen, weil sie ihren Zweck inzwischen erfüllt haben. Aus diesen Änderungen ergeben sich keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss. 3. Anpassung der Eröffnungsbilanzwerte Mit der erstmaligen Anwendung der Standards IFRS 9, IFRS 15 und IFRS 16 zum 1. April 2018 ergaben sich folgende Anpassungen in der Eröffnungsbilanz. Im Rahmen der Umstellung wurden Vorjahreswerte nicht angepasst. Effekte aus der Umstellung wurden erfolgsneutral in den Gewinnrücklagen berücksichtigt.
4. Wesentliche Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen Bei der Erstellung des Konzernabschlusses werden vom Management Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen getroffen, die sich auf die Höhe ausgewiesener Erträge, Aufwendungen, Vermögenswerte, Schulden und jeweils zugehörige Angaben sowie auf die Angabe von Eventualverbindlichkeiten auswirken. Durch die mit diesen Annahmen und Schätzungen verbundene Unsicherheit könnten die tatsächlichen Ergebnisse in zukünftigen Perioden zu erheblichen Anpassungen des Buchwerts der betroffenen Vermögenswerte oder Schulden führen. Sonstige Angaben im Zusammenhang mit den Risiken und Unsicherheiten, denen der Konzern ausgesetzt ist, umfassen die folgenden Themen:
Ermessensentscheidungen Bei der Anwendung der Rechnungslegungsmethoden des Konzerns hat das Management folgende Ermessensentscheidungen getroffen, die die Beträge im Konzernabschluss wesentlich beeinflussen: Erlöse aus Verträgen mit Kunden Der Konzern traf die folgenden Ermessensentscheidungen, die einen wesentlichen Einfluss auf die Bestimmung der Höhe und des Zeitpunkts von Erlösen aus Verträgen mit Kunden haben:
Der Konzern ist zu dem Schluss gekommen, dass die Erlöse aus den IT-Dienstleistungen über einen bestimmten Zeitraum zu erfassen sind, da dem Kunden der Nutzen aus der Leistung des Konzerns zufließt und er diesen gleichzeitig verbraucht. Die Tatsache, dass ein anderes Unternehmen die IT-Dienstleistungen, die der Konzern bisher erbracht hat, nicht erneut erbringen müsste, beweist, dass dem Kunden der Nutzen aus der Leistung zufließt und er gleichzeitig die Leistung des Konzerns nutzt, während der Konzern diese erbringt. Der Konzern kam zu dem Schluss, dass die inputbasierte Methode am besten geeignet ist, um den Fortschritt der IT-Dienstleistungen zu ermitteln, da ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen dem Arbeitsaufwand des Konzerns (d. h. den angefallenen Arbeitsstunden) und der Übertragung der Dienstleistung auf den Kunden besteht. Der Konzern erfasst Erlöse auf der Basis der aufgewandten Arbeitsstunden im Verhältnis zu den gesamten erwarteten Arbeitsstunden für die Fertigstellung der Dienstleistung. Schätzungen und Annahmen Die wichtigsten zukunftsbezogenen Annahmen und sonstige am Abschlussstichtag bestehende Hauptquellen von Schätzungsunsicherheiten, aufgrund derer ein beträchtliches Risiko besteht, dass innerhalb des nächsten Geschäftsjahres eine wesentliche Anpassung der Buchwerte von Vermögenswerten und Schulden erforderlich sein wird, werden nachstehend erläutert. Die Annahmen und Schätzungen des Konzerns basieren auf Parametern, die zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses vorlagen. Diese Zustände und die Annahmen über die künftigen Entwicklungen können jedoch aufgrund von Marktbewegungen und Marktverhältnissen, die außerhalb des Einflussbereichs des Konzerns liegen, eine Änderung erfahren. Solche Änderungen finden erst mit ihrem Auftreten einen Niederschlag in den Annahmen. Wertberichtigung für erwartete Kreditverhältnisse bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerten Es werden Wertberichtigungen auf zweifelhafte Forderungen gebildet, um geschätzten Verlusten aus der Zahlungsunfähigkeit oder -unwilligkeit von Kunden Rechnung zu tragen. Der Konzern nutzt eine Wertberichtigungsmatrix, um die erwarteten Kreditverluste der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerten zu messen. Die Wertberichtigungsquoten werden auf der Grundlage der Überfälligkeitsdauer in Tagen bestimmt. Die Verlustquoten basieren auf historischen Werten angepasst um prospektive Erwartungen. Die Beurteilung des Zusammenhangs zwischen historischen Ausfallquoten, prognostizierten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und erwarteten Kreditausfällen stellt eine wesentliche Schätzung dar. Die Höhe der erwarteten Kreditausfälle hängt von Änderungen der Umstände und der prognostizierten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ab. Die historischen Kreditausfälle des Konzerns und die Prognose der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sind möglicherweise nicht repräsentativ für die tatsächlichen Ausfälle der Kunden in der Zukunft. Informationen über die erwarteten Kreditverluste bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerten des Konzerns sind in Anhangangabe 24 enthalten. Wertminderung von nichtfinanziellen Vermögenswerten Eine Wertminderung besteht, wenn der Buchwert eines Vermögenswerts oder einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit seinen erzielbaren Betrag übersteigt. Der erzielbare Betrag eines Vermögenswerts oder einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit ist der höhere der beiden Beträge aus beizulegendem Zeitwert abzüglich der Veräußerungskosten und Nutzungswert. Der Berechnung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich der Veräußerungskosten liegen verfügbare Daten aus bindenden Veräußerungsgeschäften zwischen unabhängigen Geschäftspartnern über ähnliche Vermögenswerte oder beobachtbare Marktpreise abzüglich direkt zurechenbarer Kosten für die Veräußerung des Vermögenswerts zugrunde. Zur Berechnung des Nutzungswerts wird eine Discounted-Cashflow-Methode verwendet. Die Cashflows werden aus dem Finanzplan der nächsten drei Jahre abgeleitet, wobei Restrukturierungsmaßnahmen, zu denen sich der Konzern noch nicht verpflichtet hat, und wesentliche künftige Investitionen, die die Ertragskraft der getesteten zahlungsmittelgenerierenden Einheit erhöhen werden, nicht enthalten sind. Der erzielbare Betrag ist abhängig von dem im Rahmen der Discounted-Cashflow-Methode verwendeten Abzinsungssatz sowie von den erwarteten künftigen Mittelzuflüssen und der für Zwecke der Extrapolation verwendeten Wachstumsrate. Diese Schätzungen sind am relevantesten für den Geschäfts- oder Firmenwert. Die Grundannahmen zur Bestimmung des erzielbaren Betrags für die verschiedenen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten einschließlich einer Sensitivitätsanalyse werden in Anhangangabe 23 dargestellt und näher erläutert. Wertberichtigung für erwartete Kreditverluste bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerten Steuern Latente Steueransprüche werden für nicht genutzte steuerliche Verluste in dem Maße angesetzt, in dem es wahrscheinlich ist, dass hierfür zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, sodass die Verlustvorträge tatsächlich genutzt werden können. Bei der Ermittlung der Höhe der latenten Steueransprüche, die aktiviert werden können, ist eine wesentliche Ermessensausübung des Managements bezüglich des erwarteten Eintrittszeitpunkts und der Höhe des künftig zu versteuernden Einkommens sowie der zukünftigen Steuer- planungsstrategien erforderlich. Weitere Details zu Steuern werden in Anhangangabe 19 erläutert. Leistungsorientierte Pensionspläne (Pensionsleistungen) Der Aufwand aus dem leistungsorientierten Plan sowie der Barwert der Pensionsverpflichtung werden anhand von versicherungsmathematischen Bewertungen ermittelt. Eine versicherungsmathematische Bewertung erfolgt auf der Grundlage diverser Annahmen, die von den tatsächlichen Entwicklungen in der Zukunft abweichen können. Hierzu zählt die Bestimmung der Abzinsungssätze, künftiger Lohn- und Gehaltssteigerungen, der Sterblichkeitsrate und künftiger Rentensteigerungen. Aufgrund der Komplexität in der Bewertung und ihrer Langfristigkeit reagiert eine leistungsorientierte Verpflichtung höchst sensibel auf Änderungen dieser Annahmen. Alle Annahmen werden zu jedem Abschlussstichtag überprüft. Der Parameter, der am stärksten Änderungen unterliegt, ist der Abzinsungssatz. Bei der Ermittlung eines angemessenen Abzinsungssatzes orientiert sich das Management an den Zinssätzen von Unternehmensanleihen in Währungen, die der Währung der Verpflichtung für Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses entsprechen und mindestens ein AA-Rating einer international anerkannten Ratingagentur haben, wobei diese Zinssätze bei Bedarf durch Extrapolation entlang der Renditekurve an die erwartete Laufzeit der leistungsorientierten Verpflichtung angepasst werden. Des Weiteren wird die Qualität der zugrundeliegenden Anleihen überprüft. Diejenigen, die übermäßig hohe Kredit-Spreads aufweisen, werden aus dem Anleihenportfolio, aus dem der Abzinsungssatz abgeleitet wird, entfernt, da es sich bei diesen Anleihen nicht um erstrangige Unternehmensanleihen handelt. Die Sterberate basiert auf öffentlich zugänglichen Sterbetafeln für Deutschland (Richttafeln 2018 G von Claus Heubeck). Diese Sterbe- tafeln ändern sich üblicherweise nur dann, wenn sich auch demografische Änderungen ergeben. Künftige Lohn- und Gehalts- sowie Rentensteigerungen (1 % bis 1,8 %) basieren auf erwarteten künftigen Inflationsraten für das jeweilige Land. Weitere Details zu den Pensionsverpflichtungen werden in Anhangangabe 36 erläutert. Bemessung des beizulegenden Zeitwerts von Finanzinstrumenten Sofern die beizulegenden Zeitwerte von angesetzten finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten nicht mithilfe notierter Preise in aktiven Märkten bemessen werden können, werden sie unter Verwendung von Bewertungsverfahren, darunter der Discounted-Cashflow-Methode, ermittelt. Die in das Modell eingehenden Inputfaktoren stützen sich so weit wie möglich auf beobachtbare Marktdaten. Liegen diese nicht vor, gründet sich die Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte in hohem Maße auf Ermessensentscheidungen des Managements. Die Ermessensentscheidungen betreffen Inputfaktoren wie Liquiditätsrisiko, Ausfallrisiko und Volatilität. Änderungen der getroffenen Annahmen für diese Faktoren können sich auf die angesetzten beizulegenden Zeitwerte der Finanzinstrumente auswirken. Für weitergehende Angaben wird auf Anhangangabe 24.3 verwiesen. Bedingte Gegenleistungen, die im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen entstehen, werden als Teil des Unternehmenszusammenschlusses zum beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt bewertet. Erfüllt die bedingte Gegenleistung die Definition einer finanziellen Verbindlichkeit, so wird sie in den Folgeperioden zu jedem Abschlussstichtag zum beizulegenden Zeitwert neu bewertet. Die Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts basiert auf diskontierten Cashflows. Die Grundannahmen berücksichtigen die Wahrscheinlichkeit der Erfüllung jedes Erfolgsziels und den Abzinsungsfaktor (für weitere Informationen siehe Anhang-angaben 8 und 24.3). Aus dem Erwerb der ACT IT Holding GmbH wurde eine bedingte Gegenleistung mit einem geschätzten beizulegenden Zeitwert in Höhe von TEUR 4.500 zum Erwerbszeitpunkt erfasst und zum Abschlussstichtag 31. März 2018 mit TEUR 4.215 bewertet. Aufgrund von Zahlungen hat sich die bedingte Gegenleistung im Geschäftsjahr 2018/2019 um TEUR 2.515 verringert. Die bedingte Gegenleistung wurde zum Abschlussstichtag 31. März 2019 mit TEUR 1.985 bewertet. Künftige Entwicklungen können zu weiteren Anpassungen des bilanzierten Werts führen. Der Höchstbetrag der zu zahlenden Gegenleistung beträgt am Bilanzstichtag TEUR 1.985. Die bedingte Gegenleistung wird im Abschluss als sonstige finanzielle Verbindlichkeit ausgewiesen (siehe Anhangangabe 24.2). Aus dem Erwerb der Babiel GmbH wurde eine bedingte Gegenleistung mit einem geschätzten beizulegenden Zeitwert in Höhe von TEUR 1.700 zum Erwerbszeitpunkt erfasst und zum 31. März 2019 ebenfalls mit TEUR 1.700 bewertet. Der Höchstbetrag der zuzahlenden Gegenleistung beträgt am 31. März 2019 TEUR 1.700. Künftige Entwicklungen können zu weiteren Anpassungen des bilanzierten Werts führen. Die bedingte Gegenleistung wird im Abschluss als sonstige finanzielle Verbindlichkeit ausgewiesen (siehe Anhangangabe 24.2). Entwicklungskosten Der Konzern aktiviert die Kosten von Produktentwicklungsprojekten. Die erstmalige Aktivierung der Kosten beruht auf der Einschätzung des Managements, dass die technische und wirtschaftliche Realisierbarkeit nachgewiesen ist; dies ist i. d. R. dann der Fall, wenn ein Produktentwicklungsprojekt einen bestimmten Meilenstein in einem bestehenden Projektmanagementmodell erreicht hat. Für Zwecke der Ermittlung der zu aktivierenden Beträge trifft das Management Annahmen über die Höhe der erwarteten künftigen Cashflows aus dem Projekt, die anzuwendenden Abzinsungssätze und den Zeitraum des Zuflusses des erwarteten zukünftigen Nutzens. Im Geschäftsjahr 2018/2019 sind im Konzern Forschungs- und Entwicklungskosten in Höhe von TEUR 3.185 (Vorjahr: TEUR 1.594) angefallen. Hiervon wurden im Geschäftsjahr 2018/2019 TEUR 1.030 (Vorjahr TEUR 988) aktiviert. Die nicht aktivierbaren Forschungs- und Entwicklungskosten in Höhe von TEUR 2.155 (Vorjahr TEUR 606) wurden in der Periode, in der sie angefallen sind als Aufwand verbucht. Der Buchwert der insgesamt aktivierten Entwicklungskosten betrug zum 31. März 2019: TEUR 3.129 (31. März 2018 TEUR 3.186). Dieser Betrag umfasst Investitionen in die Entwicklung eigener Softwareprodukte. 5. Erlöse aus Verträgen mit Kunden 5.1. Aufgliederung der Erlöse Die nachfolgende Tabelle zeigt die Aufgliederung der Erlöse, die der Konzern aus Verträgen mit Kunden erzielt hat:
Von den gesamten Erlösen in Höhe von TEUR 128.667 wurden im Geschäftsjahr 2018/2019 TEUR 16.981 mit einem Kunden erbracht. Dies entspricht 13,2 % der Umsatzerlöse. 5.2. Vertragssalden
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind nicht verzinslich und haben in der Regel eine Fälligkeit von 30 bis 90 Tagen. Im Geschäftsjahr 2018/2019 wurde eine Wertberichtigung für erwartete Kreditverluste bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 44 erfasst. Für die Erlöse aus IT-Dienstleistungen werden zunächst Vertragsvermögenswerte ausgewiesen, da die Vereinnahmung der Gegenleistung vom erfolgreichen Abschluss der IT-Dienstleistungen abhängt. Nach Abschluss der IT-Dienstleistungen und ihrer Abnahme durch den Kunden werden die als Vertragsvermögenswerte erfassten Beträge in die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen umgegliedert. Die Vertragsverbindlichkeiten enthalten kurzfristige Vorauszahlungen für die Erbringung von IT-Dienstleistungen. Nachstehend sind die Beträge der folgendermaßen erfassten Erlöse angegeben:
5.3. Leistungsverpflichtungen Die Leistungsverpflichtungen des Konzerns sind nachfolgend zusammenfassend beschrieben: IT-Dienstleistungen Die Leistungsverpflichtung wird über einen bestimmten Zeitraum erfüllt und die Zahlung ist in der Regel bei Abschluss der IT-Dienstleistung und ihrer Abnahme durch den Kunden fällig. Bei manchen Verträgen sind vor bzw. während der Erbringung der IT-Dienstleistung kurzfristige Vorauszahlungen zu leisten. EDV-Produkte Die Leistungsverpflichtung wird mit Lieferung der EDV-Produkte erfüllt und die Zahlungsfrist endet 30 bis 90 Tage nach der Lieferung. Der den (nicht erfüllten oder teilweise unerfüllten) verbleibenden Leistungsverpflichtungen zugeordnete Transaktionspreis gliedert sich zum 31. März 2019 wie folgt:
Von den Vereinfachungsmöglichkeiten bei der Berechnung des zugeordneten Transaktionspreises auf die verbleibenden Leistungsverpflichtungen wurde kein Gebrauch gemacht. 6. Kapitalsteuerung Für Zwecke der Kapitalsteuerung umfasst das Eigenkapital das im Konzernabschluss ausgewiesene Eigenkapital. Vorrangiges Ziel der Kapitalsteuerung des Konzerns ist die Maximierung des Shareholder Value. Die Steuerung und Anpassung der Kapitalstruktur des Konzerns erfolgt in Abhängigkeit von Änderungen der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sowie der vereinbarten Auflagen. Zur Aufrechterhaltung oder Anpassung der Kapitalstruktur kann der Konzern Anpassungen der Ausschüttungen an die Anteilseigner oder eine Kapitalrückzahlung an die Anteilseigner vornehmen oder eine Kapitalerhöhung durchführen. Der Konzern überwacht sein Kapital mithilfe eines Verschuldungsgrads, der dem Verhältnis von Netto-Finanzschulden zur Summe aus Kapital und Netto-Finanzschulden entspricht. Gemäß den konzerninternen Richtlinien muss der Verschuldungsgrad zwischen 60 % und 95 % liegen. Die Netto-Finanzschulden umfassen Finanzschulden, erhaltene Anzahlungen, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Verbindlichkeiten abzüglich Zahlungsmittel und kurzfristiger Einlagen.
Die Finanzschulden enthalten in Höhe von TEUR 15.311 Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin des Mutterunternehmens. Diese Darlehen stehen dem Konzern langfristig zur Verfügung. Zu diesem Zweck zielt die Kapitalsteuerung des Konzerns u. a. darauf ab, die im Rahmen der verzinslichen Darlehen vereinbarten Auflagen, welche die Anforderungen an die Kapitalstruktur vorgeben, einzuhalten. Bei Nichteinhaltung dieser Auflagen können die Banken die betroffenen Darlehen unverzüglich fällig stellen. Im Geschäftsjahr wurden sämtliche im Rahmen verzinslicher Darlehen vereinbarten Auflagen eingehalten. Zum 31. März 2019 wurden keine Änderungen der Ziele, Richtlinien und Verfahren der Kapitalsteuerung vorgenommen. 7. Konsolidierungskreis Informationen zu Tochterunternehmen Einbezogen in den Konzernabschluss sind die folgenden Tochterunternehmen:
Die Holdinggesellschaft Die unmittelbar übergeordnete Holdinggesellschaft der CONET International Holding GmbH ist die Tempus Holdings 24 S.a.r.l. mit Sitz in Luxemburg. Das oberste Mutterunternehmen ist die Tempus Holdings 23 S.a.r.l. mit Sitz in Luxemburg. Verschmelzungen im Geschäftsjahr 2018/2019 Mit Verschmelzungsvertrag vom 6. November 2018 wurde die CONET Technologies GmbH auf die CONET Technologies Holding GmbH verschmolzen. Die Verschmelzung wurde im Handelsregister der CONET Technologies Holding GmbH am 12. November 2018 eingetragen. Mit Verschmelzungsvertrag vom 11. Januar 2019 wurde die ACT IT Holding GmbH auf die CONET Technologies Holding GmbH verschmolzen. Die Verschmelzung wurde im Handelsregister der CONET Technologies Holding GmbH am 10. April 2019 eingetragen. Mit Verschmelzungsvertrag vom 11. Januar 2019 wurde die ACT Expert Services GmbH auf die CONET Services GmbH verschmolzen. Die Verschmelzung wurde im Handelsregister der CONET Services GmbH am 18. Februar 2019 eingetragen. Ausgliederungen im Geschäftsjahr 2018/2019 Mit Ausgliederungsplan vom 6. November 2018 Geschäftsbereich Kommunikation der CONET Solutions GmbH in die neu gegründete CONET Communications GmbH ausgegliedert. Die Ausgliederung wurde im Handelsregister der CONET Communications GmbH am 20. Dezember 2018 eingetragen. 8. Unternehmenszusammenschlüsse Unternehmenserwerb im Jahr 2018/2019 Erwerb der Babiel GmbH und der Babiel Service GmbH Der Konzern hatte am 25. Februar 2019 100 % der stimmberechtigten Anteile an der Babiel GmbH und der Babiel Service GmbH erworben, wobei die Babiel GmbH selbst an der Babiel Service GmbH einen Geschäftsanteil von 40 % hält. Der Erwerb der Anteile an beiden Gesellschaften erfolgten im Rahmen eines zusammengefassten Erwerbsvorgangs, weshalb in den folgenden Darstellungen die beiden Gesellschaften zusammengefasst als Babiel bezeichnet werden. Bei den beiden Gesellschaften handelt es sich um nicht börsennotierte Unternehmen mit Sitz in Deutschland, die in der Online-Kommunikationsindustrie tätig sind. Der Unternehmenserwerb dient der Erweiterung des bestehenden IT-Konzerns. Erworbene Vermögenswerte und übernommene Schulden Die beizulegenden Zeitwerte der identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden der Babiel stellen sich zum Erwerbszeitpunkt wie folgt dar:
Der beizulegende Zeitwert der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen beläuft sich auf TEUR 1.474, der Bruttobetrag der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen auf TEUR 1.474. Keine der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen war wertgemindert und die gesamten vertraglich festgelegten Beträge sind voraussichtlich einbringlich. Babiel hat seit dem Erwerbszeitpunkt TEUR 1.038 zu den Umsatzerlösen des Konzerns und TEUR 51 zum Konzernergebnis aus fortzuführender Geschäftstätigkeit vor Ertragsteuern beigetragen. Hätten der Unternehmenszusammenschluss zu Beginn des Geschäftsjahres stattgefunden, hätten sich die Umsatzerlöse des Konzerns auf TEUR 137.629 und das Konzernergebnis vor Ertragsteuern auf TEUR 864 belaufen.
Bedingte Gegenleistung Als Teil der Kaufvereinbarung mit den früheren Eigentümern der Babiel wurde eine bedingte Gegenleistung vereinbart. Demnach wird es zu weiteren Barzahlungen an die früheren Eigentümer der Babiel kommen, und zwar in Höhe von bis zu TEUR 1.700 soweit das EBIT in den Geschäftsjahren 2018/2019 bis 2020/2021 bestimmte Schwellen überschreitet. Zum Erwerbszeitpunkt wurde der beizulegende Zeitwert der bedingten Gegenleistung mit TEUR 1.700 bewertet, da zu diesem Zeitpunkt davon ausgegangen wurde, dass das EBIT in beiden Geschäftsjahren mindestens den oberen Wert der Bandbreite erreichen wird. Zum 31. März 2019 wird die bedingte Gegenleistung unverändert mit TEUR 1.700 bewertet. Unternehmenserwerbe im Jahr 2017/2018 Erwerb der CONET Technologies GmbH (ehemals CONET Technologies AG) Der Konzern hatte am 6. September 2017 97 % der stimmberechtigten Anteile an der CONET Technologies GmbH (ehemals CONET Technologies AG) erworben. Die übrigen Anteile wurden im Rahmen eines Squeeze-Out-Verfahren Anfang Februar 2018 erworben. Bei der CONET Technologies GmbH handelt es sich um ein nicht börsennotiertes Unternehmen mit Sitz in Deutschland, das auf die Erbringung von IT-Dienstleistungen und die Erarbeitung von IT-Lösungen spezialisiert ist. Der Unternehmenserwerb dient dem Aufbau eines IT-Konzerns. Die CONET Technologies GmbH bildete zum Zeitpunkt des Unternehmenserwerbs mit ihren damals 4 Tochterunternehmen einen Konzernkreis. Die Erstkonsolidierung erfolgte auf Basis des Konzernabschlusses der CONET Technologies GmbH. Erworbene Vermögenswerte und übernommene Schulden Die beizulegenden Zeitwerte der identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden der CONET Technologies GmbH und ihrer Töchter (kurz: CONET Technologies Konzern) stellen sich zum Erwerbszeitpunkt wie folgt dar:
Die Gesellschaft hat als Gegenleistung für die Beteiligung an der CONET Technologies GmbH einen Barkaufpreis in Höhe von TEUR 53.563 geleistet und verschiedene Verbindlichkeiten in Höhe von insgesamt TEUR 33.997 übernommen. Die Transaktionskosten in Höhe von TEUR 3.083 wurden als Aufwand verbucht und sind als sonstige betriebliche Aufwendungen ausgewiesen.
Das im Konzernabschluss erfasste Reinvermögen zum Zeitpunkt der Erstkonsolidierung basierte lediglich auf einer vorläufigen Beurteilung des beizulegenden Zeitwertes der erworbenen immateriellen Vermögenswerte. Die Bewertung war zum Zeitpunkt der Freigabe des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2017/2018 zur Veröffentlichung noch nicht abgeschlossen. Im August 2018 wurde die Bewertung abgeschlossen. Der beizulegende Zeitwert der erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände zum Erwerbszeitpunkt belief sich demnach auf TEUR 15.758 und lag damit um TEUR 15.588 über dem vorläufig angenommenen Wert. Die Angaben für 2017/2018 wurden angepasst, um die Berichtigung der vorläufigen Beträge abzubilden. Folglich wurden die latenten Steuerschulden um TEUR 5.085 erhöht. Ferner ergab sich eine entsprechende Verringerung des Geschäfts- oder Firmenwerts um TEUR 10.503, wodurch sich der gesamte Geschäfts- oder Firmenwert aus dem Unternehmenserwerb nunmehr auf TEUR 68.671 beläuft. Die Abschreibung der erworbenen immateriellen Vermögenswerte im Geschäftsjahr 2017/2018 beliefen sich auf TEUR 2.806 und die Auflösung der latenten Steuerschulden auf TEUR 915. Erwerb der ACT IT Holding GmbH Der Konzern hatte am 22. November 2017 100 % der stimmberechtigten Anteile an der ACT IT Holding GmbH erworben. Bei der ACT IT Holding GmbH handelt es sich um ein nicht börsennotiertes Unternehmen mit Sitz in Deutschland, das auf die Erbringung von IT-Dienstleistungen und die Erarbeitung von IT-Lösungen spezialisiert ist. Der Unternehmenserwerb dient dem weiteren Ausbau des IT-Konzerns. Die ACT IT Holding GmbH bildete zum Zeitpunkt des Unternehmenserwerbs mit ihren 3 Tochterunternehmen einen Konzernkreis. Die Erstkonsolidierung erfolgte auf Basis des Konzernabschlusses der ACT IT Holding GmbH. Erworbene Vermögenswerte und übernommene Schulden Die beizulegenden Zeitwerte der identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden der ACT IT Holding GmbH und ihrer Töchter (kurz: ACT Konzern) stellen sich zum Erwerbszeitpunkt wie folgt dar:
Die Transaktionskosten in Höhe von TEUR 213 wurden als Aufwand verbucht und wurden als sonstige betriebliche Aufwendungen ausgewiesen. Das im Konzernabschluss erfasste Reinvermögen zum Zeitpunkt der Erstkonsolidierung basierte lediglich auf einer vorläufigen Beurteilung des beizulegenden Zeitwertes der immateriellen Vermögenswerte. Die Bewertung war zum Zeitpunkt der Freigabe des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2017/2018 zur Veröffentlichung noch nicht abgeschlossen. Im August 2018 wurde die Bewertung abgeschlossen. Der beizulegende Zeitwert der immateriellen Vermögenswerte zum Erwerbszeitpunkt belief sich demnach auf TEUR 596 und lag damit um TEUR 442 über dem vorläufig angenommenen Wert. Die Angaben für 2017/2018 wurden angepasst, um die Berichtigung der vorläufigen Beträge abzubilden. Folglich wurden die latenten Steuerschulden um TEUR 140 erhöht. Ferner ergab sich eine entsprechende Verringerung des Geschäfts- oder Firmenwerts um TEUR 302, wodurch sich der gesamte Geschäfts- oder Firmenwert aus dem Unternehmenserwerb nunmehr auf TEUR 8.467 beläuft. Die Abschreibung der immateriellen Vermögenswerte im Geschäftsjahr 2017/2018 beliefen sich auf TEUR 190 und die Auflösung der latenten Steuerschulden auf TEUR 60. Bedingte Gegenleistung Als Teil der Kaufvereinbarung mit den früheren Eigentümern der ACT IT Holding GmbH wurde eine bedingte Gegenleistung vereinbart. Demnach wird es zu weiteren Barzahlungen an die früheren Eigentümer der ACT IT Holding GmbH kommen, und zwar in Höhe von
Zum Erwerbszeitpunkt wurde der beizulegende Zeitwert der bedingten Gegenleistung mit TEUR 4.500 bewertet, da zu diesem Zeitpunkt davon ausgegangen wurde, dass das EBIT in beiden Geschäftsjahren mindestens den oberen Wert der Bandbreite erreichen wird. Zum 31. März 2018 zeigten die Schlüsselkennzahlen für den betrieblichen Erfolg der ACT IT Holding GmbH, dass das gesetzte Ziel für die erste bedingte Gegenleistung höchstwahrscheinlich nicht erreicht würde. Der zum 31. März 2018 ermittelte beizulegende Zeitwert der bedingten Gegenleistung wurde infolge dieser Einschätzung und unter Berücksichtigung weiterer Einflussfaktoren um TEUR 285 reduziert. Im Geschäftsjahr 2018/2019 wurde ein Betrag in Höhe von TEUR 2.515 an die Verkäufer geleistet. Im Oktober 2018 erfolgte eine Neubewertung der bedingten Gegenleistung und diese wiederum um TEUR 285 erhöht. Der Anpassungsbetrag aus der Neubewertung wurde erfolgsneutral gegen den Geschäfts- oder Firmenwert erfasst, da die Korrektur innerhalb eines 12-Monats-Zeitraumes nach Erwerb der Gesellschaft erfolgte. Der beizulegende Zeitwert wird anhand einer Discounted-Cashflow-Methode ermittelt. Nachfolgend wird die Überleitungsrechnung der Bewertung der Verbindlichkeit aus bedingter Gegenleistung zum beizulegenden Zeitwert aufgezeigt:
Erwerb der CONET International GmbH Das Mutterunternehmen hatte sämtliche Anteile an der CONET International GmbH am 11. April 2017 im Rahmen einer Sacheinlage gegen Ausgabe eigener Anteile in Höhe des gezeichneten Kapitals von TEUR 25 erworben. Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine Holdinggesellschaft. Erworbene Vermögenswerte und übernommene Schulden Die beizulegenden Zeitwerte der identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden der CONET International GmbH stellen sich zum Erwerbszeitpunkt wie folgt dar:
Der negative Unterschiedsbetrag (Gewinn aus Unternehmenserwerb) wurde in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung im Posten sonstige betriebliche Erträge erfasst. Der Gewinn aus dem Unternehmenserwerb entstand, da die übertragene Gegenleistung - in Form einer Sacheinlage - zum Nominalwert des gezeichneten Kapitals erfolgte und die Summe der erworbenen Vermögensgegenstände deutlich höher als der Nominalwert der Sacheinlage war.
9. Bemessung des beizulegenden Zeitwerts Nachfolgende Tabelle zeigt die Bemessung des beizulegenden Zeitwerts der Vermögenswerte und Schulden des Konzerns nach Hierarchiestufen.
Im Geschäftsjahr gab es keine Umgruppierungen zwischen Stufe 1 und Stufe 2 der Bemessungshierarchie. 10. Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge setzen sich wie folgt zusammen:
11. Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren Die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe setzen sich wie folgt zusammen:
12. Aufwendungen für bezogene Leistungen Es handelt sich im Wesentlichen um Aufwand für Fremdleistungen im Rahmen der Abwicklung von Kundenprojekten. 13. Personalaufwand Der Ausweis betrifft im Wesentlichen Gehälter, freiwillige soziale Leistungen, Zuführungen zur Urlaubsrückstellung, Erfolgsbeteiligungen und Tantiemen sowie soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung.
Die Aufwendungen für Altersversorgung umfassen im Wesentlichen den Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung. Die gesetzlichen Rentenversicherungen sind als beitragsorientierter Plan ausgestaltet. Weiterhin bietet der Konzern ihren Mitarbeitern in Deutschland die Möglichkeit, Beiträge an eine Pensionskasse bzw. Direktversicherung durch Gehaltsumwandlung zu entrichten. Bei diesen beitragsorientierten Versorgungsplänen geht der Arbeitgeber keine Verpflichtungen ein. Die Höhe der zukünftigen Pensionsleistungen richtet sich ausschließlich nach der Höhe der Beiträge, die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer an den externen Versorgungsträger gezahlt hat, einschließlich der Erträge aus der Anlage dieser Beiträge. Im Jahresdurchschnitt (auf Quartalsbasis) waren 799 Mitarbeiter (Vorjahr: 633 Mitarbeiter) beschäftigt, zuzüglich 85 Auszubildende (Vorjahr: 36 Auszubildende). Am Bilanzstichtag belief sich die Beschäftigtenzahl auf 884 Personen (Vorjahr: 670 Personen). Davon waren 876 Mitarbeiter (Vorjahr: 663 Mitarbeiter) in Deutschland tätig und 8 (Vorjahr: 7) in sonstigen Mitgliedsländern der Europäischen Union. Im Personalaufwand werden Aufwendungen aus dem Anlass der Beendigung von Arbeitsverhältnissen in Höhe von TEUR 249 (Vorjahr: TEUR 230) ausgewiesen. Zum Bilanzstichtag werden TEUR 249 (Vorjahr: TEUR 230) unter den sonstigen Verbindlichkeiten dargestellt, da diese noch nicht zahlungswirksam geworden sind. Im Geschäftsjahr bestehen Verbindlichkeiten aus Abfindungszahlungen aus früheren Geschäftsjahren in Höhe von TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 28). 14. Abschreibungen Die Zusammensetzung der Abschreibungen ergibt sich aus der Entwicklung des Anlagevermögens, die in den Erläuterungen 20 bis 22 dargestellt ist. 15. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:
16. Sonstige Steuern Die sonstigen Steuern setzen sich wie folgt zusammen:
17. Zinserträge Die Gesamtzinserträge für finanzielle Vermögenswerte betreffen im Wesentlichen Zinserträge aus Darlehen gegen nahestehende Unternehmen (vgl. Anhangangabe 42). 18. Zinsaufwendungen Die Gesamtzinsaufwendungen für finanzielle Verbindlichkeiten, die sowohl zu fortgeführten Anschaffungskosten als auch erfolgswirksam mit den beizulegenden Zeitwerten bewertet wurden, stellen sich wie folgt dar:
19. Ertragsteuern Die Ertragsteuern umfassen die inländische Körperschaftsteuer einschließlich des Solidaritätszuschlags sowie die Gewerbesteuer. Vergleichbare Steuern der ausländischen Tochtergesellschaften sind ebenfalls unter dieser Position ausgewiesen. Der Aufwand aus Ertragsteuern setzt sich wie folgt zusammen:
Im laufenden Steueraufwand sind periodenfremde Erträge in Höhe von TEUR 166 (Vorjahr: TEUR 102) und periodenfremde Aufwendungen in Höhe von TEUR 67 (Vorjahr: TEUR 18) enthalten. Die erwartete Steuerbelastung auf das steuerliche Ergebnis beträgt zum Abschlussstichtag 32,63 % (Vorjahr: 32,03 %) und errechnet sich wie folgt:
Der Unterschied zwischen dem tatsächlichen Steueraufwand und dem rechnerischen Steueraufwand, der sich bei einem Steuersatz von 32,63 % (Vorjahr: 32,03 %) ergeben würde, setzt sich wie folgt zusammen:
Die ermittelten Ansatz- und Bewertungsunterschiede zwischen den Ergebnissen der Steuer- und Handelsbilanzen und den Anpassungen der Handelsbilanzen an IFRS der einbezogenen Unternehmen, führten in folgenden Positionen zu latenten Steuern in folgender Höhe:
Die Veränderung der latenten Steuern auf erfolgsneutral erfasste versicherungsmathematische Gewinne/Verluste aus leistungsorientierten Pensionsverpflichtungen in Höhe von TEUR 46 (Vorjahr: TEUR -37) wurde erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst. Die weiteren Veränderungen der aktiven und passiven latenten Steuern waren im Berichtsjahr sowie im Vorjahr erfolgswirksam. 20. Immaterielle Vermögenswerte Im Geschäftsjahr entwickelte sich der Bestand an immateriellen Vermögenswerten wie folgt:
Die Abschreibung wurde in der Gewinn- und Verlustrechnung unter dem Posten Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte des Anlagevermögens und Sachanlagen erfasst. 21. Vermögenswerte für Nutzungsrechte an Leasinggegenständen und Leasingverbindlichkeiten Im Rahmen der Erstanwendung des IFRS 16 wurden zum 1. April 2018 Vermögenswerte für Nutzungsrechte an Leasinggegenständen in Höhe von TEUR 8.682 sowie Leasingverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 8.682 erfasst. Zum 31. März 2019 ergaben sich folgende Darstellungen in der Konzernbilanz sowie der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung:
Leasing in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung
Im Geschäftsjahr entwickelte sich der Bestand an Nutzungswerten aus Leasingverbindlichkeiten wie folgt:
22. Sachanlagen Im Geschäftsjahr entwickelte sich der Bestand an Sachanlagen wie folgt:
Die Abschreibung wurde in der Gewinn- und Verlustrechnung unter dem Posten Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte des Anlagevermögens und Sachanlagen erfasst. 23. Geschäfts- oder Firmenwert Zur Überprüfung der Werthaltigkeit waren im Vorjahr die im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen erworbenen Geschäfts- oder Firmenwerte den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten CONET und ACT zugeordnet worden. Aufgrund von konzerninternen Umstrukturierungen werden die Firmenwerte nunmehr zu einer einzigen zahlungsmittelgenerierenden Einheit CONET zusammengefasst. Auch die im Geschäftsjahr 2018/2019 neu erworbenen Geschäfts- oder Firmenwerte aus dem Unternehmenserwerb der Babiel-Gruppe wurden hier ebenfalls zugeordnet. Im Geschäftsjahr entwickelten sich die Geschäfts- oder Firmenwerte wie folgt:
Der Zugang im Geschäftsjahr 2018/2019 resultiert aus dem Unternehmenserwerb der Babiel-Gruppe (TEUR 7.979) sowie aus einer Anpassung der Earn-Out-Klausel aus dem Unternehmenserwerb der ACT-Gruppe. Der Konzern überprüft die Geschäfts- oder Firmenwerte einmal jährlich im Rahmen eines Wertminderungstests nach IAS 36. Die Ermittlung des erzielbaren Betrags erfolgte auf Basis des Nutzungswertes. Der Konzern führte seine jährliche Prüfung auf Wertminderung 2017/2018 und 2018/2019 jeweils im März durch. Zahlungsmittelgenerierende Einheit CONET Der erzielbare Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheit CONET wird auf der Basis der Berechnung eines Nutzungswerts unter Verwendung von Cashflow-Prognosen ermittelt, die auf vom Management für einen Zeitraum von fünf Jahren (Vorjahr: drei Jahren) genehmigten Finanzplänen basieren. Der für die Cashflow-Prognosen verwendete Abzinsungssatz vor persönlichen Steuern beträgt 6,4 % (Vorjahr: zwischen 7,2 % und 7,6 %). Cashflows nach dem Zeitraum von drei Jahren werden unter Verwendung einer Wachstumsrate von 1 % (Vorjahr: 1,12 %) extrapoliert. Diese Wachstumsrate entspricht der langfristigen durchschnittlichen Wachstumsrate der Branche zuzüglich unternehmensspezifischer Besonderheiten. Die Überprüfung zeigte, dass der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten den Nutzungswert nicht übersteigt. Zahlungsmittelgenerierende Einheit ACT Im Geschäftsjahr 2017/2018 wurde der Geschäfts- oder Firmenwert aus dem Erwerb der ACT-Gruppe noch in einer gesonderten zahlungsmittelgenerierenden Einheit erfasst. Der erzielbare Betrag wurde auf der Basis der Berechnung eines Nutzungswerts unter Verwendung von Cashflow-Prognosen ermittelt, die auf dem vom Management für einen Zeitraum von einem Jahr genehmigten Finanzplan basierten. Der für die Cashflow-Prognosen verwendete Abzinsungssatz vor persönlichen Steuern betrug 7,5 %. Cashflows nach dem Zeitraum von einem Jahr wurden unter Verwendung einer Wachstumsrate von 0,75 % extrapoliert. Diese Wachstumsrate entsprach der langfristigen durchschnittlichen Wachstumsrate der Branche. Die Überprüfung zeigte, dass der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten den Nutzungswert nicht überstieg. Grundannahmen für die Berechnung des Nutzungswerts und Sensitivitätsanalyse zu getroffenen Annahmen Bei folgenden der Berechnung des Nutzungswerts zugrunde gelegten Annahmen bestehen die größten Schätzungsunsicherheiten:
EBITDA Ein Nachfragerückgang könnte das EBITDA schmälern. Ein Rückgang des EBITDA um 10,0 % würde für die zahlungsmittelgenerierende Einheit CONET zu keinem Wertminderungsbedarf führen. Abzinsungssätze Die Abzinsungssätze stellen die aktuellen Markteinschätzungen hinsichtlich der den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten jeweils zuzuordnenden spezifischen Risiken dar; hierbei werden der Zinseffekt und die spezifischen Risiken der Vermögenswerte, für die die geschätzten künftigen Cashflows nicht angepasst wurden, berücksichtigt. Die Berechnung des Abzinsungssatzes berücksichtigt die spezifischen Umstände des Konzerns und seiner Geschäftssegmente und basiert auf seinen durchschnittlichen gewichteten Kapitalkosten (WACC). Die durchschnittlichen gewichteten Kapitalkosten berücksichtigen sowohl das Fremd- als auch das Eigenkapital. Die Eigenkapitalkosten werden aus der erwarteten Kapitalrendite der Eigenkapitalgeber des Konzerns abgeleitet. Die Fremdkapitalkosten basieren auf dem verzinslichen Fremdkapital, für das der Konzern einen Schuldendienst zu leisten hat. Die Betafaktoren werden jährlich auf der Grundlage der öffentlich zugänglichen Marktdaten ermittelt. Ein Anstieg des Abzinsungssatzes vor persönlichen Steuern um 1 % würde für die zahlungsmittelgenerierende Einheit CONET zu keinem Wertminderungsbedarf führen. Wachstumsraten, die der Extrapolation der Cashflow-Prognosen außerhalb des Prognosezeitraums zugrunde gelegt werden Den geschätzten Wachstumsraten liegen veröffentlichte branchenbezogene Marktstudien zugrunde. Der Konzern erkennt an, dass die Geschwindigkeit des technologischen Wandels und mögliche neue Wettbewerber die Annahmen zur Wachstumsrate wesentlich beeinflussen könnten. Aus dem Eintritt neuer Wettbewerber in den Markt werden keine negativen Auswirkungen auf die Prognosen erwartet; dies könnte jedoch zu einer anderen nach vernünftigem Ermessen grundsätzlich möglichen Wachstumsrate als der berücksichtigten langfristigen Wachstumsrate in Höhe von 1 % (Vorjahr: CONET 1,12 % und ACT 0,75 %) für die zahlungsmittelgenerierende Einheit CONET führen. Ein Rückgang der langfristigen Wachstumsrate in der zahlungsmittelgenerierenden Einheit CONET um 0,5 % würde keinen Wertminderungsbedarf ergeben. 24. Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten 24.1 Finanzielle Vermögenswerte
Der Konzern hält ausschließlich zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte. Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Schuldinstrumente Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Schuldinstrumente beinhalten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Vertragsvermögenswerte, sonstige Forderungen sowie Zahlungsmittel. 24.2 Finanzielle Verbindlichkeiten
Senior Term and Super Senior Revolving Facilities Agreement Ein Konsortium hatte dem Konzern eine Darlehensfazilität in Höhe von ursprünglich TEUR 90.000 gewährt. Im Geschäftsjahr 2018/2019 erhöhte sich die Fazilität auf TEUR 98.000. Hiervon waren zum Bilanzstichtag TEUR 83.000 (Vorjahr: TEUR 75.000) (abzüglich Transaktionskosten) als term loan in Anspruch genommen. Weitere TEUR 3.500 (Vorjahr: TEUR 0) wurden als Geldmarktkredit (Revolving facility) in Anspruch genommen. Sowohl das term loan als auch die revolving facility sind variabel verzinslich (Marge zzgl. Euribor). Die Marge ist abhängig von der Art der Inanspruchnahme (term loan oder revolving facility) und vom Erreichen bestimmter Erfolgskennziffern. Die Laufzeit des term loans beträgt 7 Jahre ab Closing (19. März 2018) und die Laufzeit der revolving facility beträgt 6,75 Jahre ab dem 19. März 2018. Verschiedene Darlehen der Tempus Holdings 24 S.a.r.l. Im Rahmen des Erwerbs der CONET Technologies GmbH hatte der Konzern u.a. ein Darlehen gegenüber dem Veräußerer der Anteile in Höhe von TEUR 12.484 übernommen. Im Rahmen einer Vereinbarung mit dem Veräußerer hat Tempus 24 S.a.r.l. die Verpflichtungen gegenüber dem Veräußerer übernommen und dem Konzern gleichzeitig ein Darlehen in gleicher Höhe gewährt. Das Darlehen ist unbesichert. Die Verzinsung des Darlehens beträgt bis zum 30. September 2017 1,25 % vom 1. Oktober bis 31. Dezember 2017 5,25 % und im Folgenden 6,75 %. Die Zinsen sind endfällig zu zahlen. Die Rückzahlung des Darlehens ist abhängig von der Rückführung der Kaufpreisverbindlichkeit durch Tempus Holdings 24 S.a.r.l. Einschließlich aufgelaufener Zinsen beläuft sich der Darlehensstand zum 31. März 2019 auf TEUR 13.822. Im Rahmen des Erwerbs der Babiel GmbH hatte der Konzern u.a. ein Darlehen gegenüber den Veräußerern der Anteile in Höhe von TEUR 1.445 übernommen. Im Rahmen einer Vereinbarung mit den Veräußerern hat Tempus 24 S.a.r.l. die Verpflichtungen gegenüber den Veräußerern übernommen und dem Konzern gleichzeitig ein Darlehen in gleicher Höhe gewährt. Das Darlehen ist unbesichert. Die Verzinsung des Darlehens beträgt 5,75 %. Die Zinsen sind endfällig zu zahlen. Die Rückzahlung des Darlehens ist abhängig von der Rückführung der Kaufpreisverbindlichkeit durch Tempus Holdings 24 S.a.r.l. Einschließlich aufgelaufener Zinsen beläuft sich der Darlehensstand zum 31. März 2019 auf TEUR 1.489. Genussrechte Die ACT IT Holding GmbH hatte nachrangige Genussrechte ausgegeben, die ausschließlich an Mitarbeiter gewährt wurden. Die Genussrechte haben eine Mindestlaufzeit von 6 Jahren. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit sind sie mit einer Frist von 6 Monaten durch die Genussrechtsinhaber kündbar. Die Verzinsung erfolgt in Abhängigkeit vom EBIT des ACT Teilkonzerns in Höhe von 6 % bis 9 %. Die Genussrechte nehmen gegebenenfalls am Verlust der Obergesellschaft des Teilkonzerns teil. Die Genussrechte gewähren keine Beteiligung am Vermögen, den stillen Reserven oder einem Liquidationserlös. Bedingte Gegenleistung Erwerb ACT-Gruppe Als Teil der Kaufvereinbarung mit den früheren Eigentümern der ACT IT Holding GmbH wurde eine bedingte Gegenleistung vereinbart. Diese Gegenleistung ist vom EBIT der ACT IT Holding GmbH für die Geschäftsjahre 2017 und 2018 abhängig. Der beizulegende Zeitwert der bedingten Gegenleistung zum Erwerbszeitpunkt belief sich auf TEUR 4.500. Er verminderte sich zum 31. März 2018 aufgrund einer verschlechterten Leistung im Vergleich zur Unternehmensplanung auf TEUR 4.215. Als Zeitpunkt für die finale Bemessung und Fälligkeit der Verbindlichkeit aus bedingter Gegenleistung wurde der 31. März 2019 bestimmt. Im Geschäftsjahr 2018/2019 wurden TEUR 2.515 ausgezahlt und TEUR 285 wieder zugeführt. Der beizulegende Zeitwert zum Bilanzstichtag 31.03.2019 bemisst sich auf TEUR 1.985. Erwerb Babiel-Gruppe Als Teil der Kaufvereinbarung mit den früheren Eigentümern der Babiel GmbH wurde eine bedingte Gegenleistung vereinbart. Diese Gegenleistung ist vom EBIT der Babiel GmbH für die Geschäftsjahre 2018/2019 bis 2020/2021 abhängig. Der beizulegende Zeitwert der bedingten Gegenleistung zum Erwerbszeitpunkt und zum Bilanzstichtag 31.03.2019 belief sich auf TEUR 1.700. 24.3 Beizulegender Zeitwert Die nachfolgende Tabelle zeigt nach Kategorien gegliedert Buchwerte und beizulegende Zeitwerte sämtlicher im Konzernabschluss erfasster Finanzinstrumente des Konzerns:
Das Management hat festgestellt, dass die beizulegenden Zeitwerte von Zahlungsmitteln und kurzfristigen Einlagen, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstigen Forderungen, kurzfristigen Finanzschulden, Verbindlichkeiten aus Auftragsfertigung, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten hauptsächlich aufgrund der kurzen Laufzeiten dieser Instrumente ihren Buchwerten nahezu entsprechen. Hinsichtlich der Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes der bedingten Gegenleistung verweisen wir auf Anhangangabe 8. Die variabel verzinslichen Darlehen betreffen nahezu ausschließlich ein senior term loan, welches kurz vor dem Bilanzstichtag aufgenommen wurde. Das Management geht davon aus, dass die Darlehensaufnahme zu marktgerechten Konditionen (Zinsmarge) erfolgte. Das festverzinsliche Darlehen betrifft eine Kaufpreisverbindlichkeit. Auch hier geht das Management davon aus, dass sich bei Kaufpreisverhandlungen zum Bilanzstichtag keine anderen Zinskonditionen vereinbart worden wären. Insofern hat das Management festgestellt, dass die beizulegenden Zeitwerte der langfristigen Finanzschulden ihren Buchwerten nahezu entsprechen. 24.4 Zielsetzungen und Methoden des Risikomanagements von Finanzinstrumenten Die wesentlichen finanziellen Verbindlichkeiten des Konzerns umfassen verzinsliche Darlehen, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten. Der Hauptzweck dieser finanziellen Verbindlichkeiten ist die Finanzierung und Aufrechterhaltung der Geschäftstätigkeit des Konzerns. Die wichtigsten finanziellen Vermögenswerte des Konzerns sind Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Vertragsvermögenswerte und sonstige Forderungen sowie Zahlungsmittel und kurzfristige Einlagen, die unmittelbar aus seiner Geschäftstätigkeit resultieren. Der Konzern ist im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit einer Reihe finanzieller Risiken ausgesetzt. Diese Risiken beinhalten das Marktrisiko, das Ausfallrisiko und das Liquiditätsrisiko. Die Steuerung dieser Risiken obliegt der Geschäftsführung des Konzerns. Die Geschäftsführung gibt dem mittleren Management des Konzerns ein angemessenes Rahmenkonzept zur Steuerung von Finanzrisiken vor. Das mittlere Management stellt sicher, dass die mit Finanzrisiken verbundenen Tätigkeiten des Konzerns in Übereinstimmung mit den entsprechenden Richtlinien und Verfahren durchgeführt und Finanzrisiken entsprechend diesen Richtlinien und unter Berücksichtigung der Risikobereitschaft des Konzerns identifiziert, bewertet und gesteuert werden. Die Richtlinien zur Steuerung der im Folgenden dargestellten Risiken werden von der Unternehmensleitung geprüft und beschlossen. Marktrisiko Das Marktrisiko ist das Risiko, dass der beizulegende Zeitwert oder künftige Cashflows eines Finanzinstruments aufgrund von Änderungen der Marktpreise schwanken. Das Marktrisiko beinhaltet drei Risikoarten: Zinsänderungsrisiko, Währungsrisiko und sonstige Preisrisiken wie das Aktienkurs- oder das Rohstoffpreisrisiko. Zu den dem Marktrisiko ausgesetzten Finanzinstrumenten zählen u. a. Einlagen. Die Sensitivitätsanalysen in den folgenden Abschnitten beziehen sich jeweils auf den Stand zum 31. März 2019 bzw. zum 31. März 2018. Die Sensitivitätsanalysen wurden unter der Prämisse erstellt, dass die Nettoverschuldung, das Verhältnis von fester und variabler Verzinsung von Schulden und der Anteil von Finanzinstrumenten in Fremdwährung konstant bleiben. Bei den Analysen bleiben etwaige Auswirkungen von Änderungen der Marktvariablen auf die Buchwerte der Pensionsverpflichtungen und anderen Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, der Rückstellungen und der nichtfinanziellen Vermögenswerte unberücksichtigt. Die Analyse der Schulden aus bedingter Gegenleistung ist in Anhangangabe 8 dargestellt. Die Sensitivitätsanalysen wurden unter folgender Annahme aufgestellt:
Zinsänderungsrisiko Das Zinsänderungsrisiko ist das Risiko, dass der beizulegende Zeitwert oder künftige Cash-flows eines Finanzinstruments aufgrund von Änderungen der Marktzinssätze schwanken. Das Risiko von Schwankungen der Marktzinssätze, dem der Konzern ausgesetzt ist, resultiert überwiegend aus den langfristigen variabel verzinslichen Darlehen. Der Konzern steuert sein Zinsrisiko durch ein ausgeglichenes Portfolio von fest- und variabel verzinslichen Darlehen. Zum 31. März 2019 waren ca. 16 % (31. März 2018: 15 %) des Fremdkapitals des Konzerns festverzinslich. Die variabel verzinslichen Darlehen sind mit Ausnahme der zu vernachlässigenden Arbeitnehmergenussrechte an den Euribor gekoppelt. Derzeit weist dieser im relevanten Zinsbindungszeitraum negative Werte auf, so dass die variable Zinskomponente bei diesen Darlehen 0 % beträgt. Sollte der Euribor einen im Darlehensvertrag festgelegten Prozentsatz überschreiten, wird für einen Teil der Darlehensverzinsung eine Zinssicherung vereinbart werden. Sensitivitätsanalyse zum Zinssatz Die nachfolgende Tabelle zeigt die Sensitivität gegenüber einer nach vernünftigem Ermessen grundsätzlich möglichen Änderung der Zinssätze auf diesen Teil der Darlehen. Bleiben alle anderen Variablen konstant, so wird das Konzernergebnis vor Steuern aufgrund der Auswirkungen auf variabel verzinsliche Darlehen wie folgt beeinflusst:
Die angenommene Entwicklung der Basispunkte bei einer Sensitivitätsanalyse der Zinssätze basiert auf dem derzeit beobachtbaren Marktumfeld. Währungsrisiko Das Währungsrisiko ist das Risiko, dass der beizulegende Zeitwert oder künftige Cashflows eines Finanzinstruments aufgrund von Änderungen der Wechselkurse Schwankungen ausgesetzt sind. Der Konzern ist vor allem im Rahmen seiner operativen Geschäftstätigkeit (wenn Umsatzerlöse und/oder Aufwendungen auf eine ausländische Währung lauten) Wechselkursrisiken ausgesetzt. Insgesamt ist der Konzern nur sehr geringen Wechselkursrisiken ausgesetzt, da nur ein sehr geringer Teil der operativen Geschäftstätigkeit in ausländischer Währung (hierbei handelt es sich im Wesentlichen um norwegische Kronen und US-Dollar) abgewickelt wird. Aufgrund der geringen Bedeutung der Währungsrisiken für den Konzern wurde auf eine Sensitivitätsanalyse verzichtet. Ausfallrisiko Das Ausfallrisiko ist das Risiko, dass ein Geschäftspartner seinen Verpflichtungen im Rahmen eines Finanzinstruments oder Kundenrahmenvertrags nicht nachkommt und dies zu einem finanziellen Verlust führt. Der Konzern ist im Rahmen seiner operativen Geschäftstätigkeit Ausfallrisiken (insbesondere Forderungen aus Lieferungen und Leistungen) wie auch Risiken im Rahmen der Finanzierungstätigkeit, einschließlich solcher aus Einlagen bei Banken und Finanzinstituten und sonstigen Finanzinstrumenten, ausgesetzt. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Das Ausfallrisiko aus Forderungen gegen Kunden wird von der entsprechenden Geschäftseinheit basierend auf den Richtlinien, Verfahren und Kontrollen des Konzerns für das Ausfallrisikomanagement bei Kunden gesteuert. Die Bonität des Kunden wird mithilfe einer umfassenden Scorecard der Krediteinstufung bewertet. Die einzelnen Kreditrahmen werden entsprechend dieser Bewertung festgelegt. Ausstehende Forderungen gegen Kunden und Vertragsvermögenswerte werden regelmäßig überwacht. Der Wertberichtigungsbedarf wird zu jedem Abschlussstichtag für die wesentlichen Kunden auf Einzelbasis analysiert. Zusätzlich wird eine große Zahl geringerer Forderungen homogen gruppiert und gemeinsam auf Wertminderung beurteilt. Die Berechnung basiert auf tatsächlich entstandenen historischen Daten. Das maximale Ausfallrisiko zum Abschlussstichtag entspricht dem Buchwert jeder in Anhangangabe 24.1 ausgewiesenen Klasse finanzieller Vermögenswerte. Der Konzern hält keine Sicherheiten. Er beurteilt die Risikokonzentration hinsichtlich der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen als niedrig, da seine Kunden verschiedenen Branchen angehören und auf weitgehend unabhängigen Märkten tätig sind. Finanzinstrumente und Einlagen Das Ausfallrisiko aus Guthaben bei Banken und Finanzinstituten wird in Übereinstimmung mit den Konzernrichtlinien von der Treasury-Abteilung des Konzerns gesteuert. Investitionen mit Liquiditätsüberschüssen werden nur mit genehmigten Geschäftspartnern und innerhalb des Kreditrahmens, der der jeweiligen Partei zugeteilt wurde, vorgenommen. Die Kreditrahmen für Geschäftspartner werden von der Unternehmensleitung jährlich überprüft und können nach Genehmigung durch den Finanzausschuss des Konzerns unterjährig aktualisiert werden. Sie werden festgelegt, um die Risikokonzentration zu minimieren und somit finanzielle Verluste durch einen potenziellen Zahlungsausfall eines Geschäftspartners so gering wie möglich zu halten. Das maximale Ausfallrisiko des Konzerns für die Bilanzposten zum 31. März 2019 bzw. zum 31. März 2018 entspricht den in Anhangangabe 24.1 dargestellten Buchwerten. Liquiditätsrisiko Der Konzern überwacht das Risiko eines etwaigen Liquiditätsengpasses mittels eines Liquiditätsplanungstools. Das Ziel des Konzerns ist es, ein Gleichgewicht zwischen der kontinuierlichen Deckung des Finanzmittelbedarfs und der Sicherstellung der Flexibilität durch die Nutzung von Kontokorrentkrediten, Bankdarlehen und Leasing zu wahren. Nach den Bestimmungen der konzerninternen Richtlinien dürfen nicht mehr als 30 % des Fremdkapitals innerhalb der nächsten zwölf Monate fällig werden. Zum 31. März 2019 werden etwa 24 % (31. März 2018: 25 %) des im Konzernabschluss ausgewiesenen Buchwerts des Fremdkapitals innerhalb eines Jahres fällig. Der Konzern bewertete die Risikokonzentration hinsichtlich der Refinanzierung seiner Schulden und kam zu dem Schluss, dass sie als niedrig beurteilt werden kann. Dem Konzern stehen in ausreichendem Umfang Finanzierungsquellen zur Verfügung. Die finanziellen Verbindlichkeiten des Konzerns weisen nachfolgend dargestellte Fälligkeiten auf. Die Angaben erfolgen auf der Basis der vertraglichen, undiskontierten Zahlungen.
Unverhältnismäßig hohe Risikokonzentration Risikokonzentrationen entstehen, wenn mehrere Geschäftspartner ähnliche Geschäftstätigkeiten oder Tätigkeiten in derselben Region betreiben oder wirtschaftliche Merkmale aufweisen, die dazu führen, dass sie bei Veränderungen der wirtschaftlichen oder politischen Lage oder anderer Bedingungen in gleicher Weise in ihrer Fähigkeit zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen beeinträchtigt werden. Risikokonzentrationen weisen auf eine relative Sensitivität des Konzernergebnisses gegenüber Entwicklungen in bestimmten Branchen hin. Um unverhältnismäßig hohe Risikokonzentrationen zu vermeiden, enthalten die Konzernrichtlinien spezielle Vorgaben zur Aufrechterhaltung eines diversifizierten Portfolios. Identifizierte Ausfallrisikokonzentrationen werden entsprechend kontrolliert und gesteuert. Zum 31. März 2019 wiesen drei Kunden offene Posten im Wert von über 1 Mio. Euro auf, was knapp über 18 % der gesamten Forderungen (ohne Vertragsvermögenswerte) entsprach. Zum 31. März 2018 wiesen drei Kunden offene Posten im Wert von über 1 Mio. Euro auf, was knapp über 18 % der gesamten Forderungen (ohne Forderungen aus Auftragsfertigung) entsprach. Sicherheiten Sämtliche Zahlungsmittel des Konzerns befinden sich in einem Sicherungsverbund zur Absicherung der Ankaufsfinanzierung. Zum Bilanzstichtag 31. März 2019 belief sich der beizulegende Zeitwert der als Sicherheiten gestellten Zahlungsmittel auf TEUR 6.344 (Vorjahr: TEUR 15.352). Die Geschäftspartner sind verpflichtet, die Sicherheiten an den Konzern zurückzugeben. 24.5 Änderungen der Schulden aus der Finanzierungstätigkeit Die Schulden aus der Finanzierungstätigkeit haben sich im Geschäftsjahr wie folgt verändert:
25. Vorräte Das Vorratsvermögen betrifft im Wesentlichen Hardware und erworbene Software. Im Geschäftsjahr wurde ein Betrag in Höhe von TEUR 5.129 (Vorjahr: TEUR 3.621) aus zum Nettoveräußerungswert angesetzten Vorräten als Aufwand erfasst. Dieser Aufwand wird unter den Aufwendungen aus Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen und für bezogene Waren ausgewiesen. 26. Vertragsvermögenswerte Die nachfolgende Tabelle gibt Auskunft über Vertragsvermögenswerte aus Verträgen mit Kunden.
Die Vertragsvermögenswerte betreffen Aufträge in Bearbeitung im Zusammenhang mit IT-Projekten. Die Vertragsvermögenswerte wurden nicht wertberichtigt. 27. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind nicht verzinslich und haben in der Regel eine Fälligkeit von 30 bis 90 Tagen. Zum 31. März 2019 wurden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit einem ursprünglichen Buchwert in Höhe von TEUR 218 (31. März 2018: TEUR 74) in voller Höhe wertberichtigt. Die Entwicklung des Wertberichtigungskontos stellt sich wie folgt dar:
Im Rahmen eines Portfolioansatzes hat der Konzern neben Einzelwertberichtigungen auch eine pauschale Wertberichtigung gebildet. Die Entwicklung des Wertberichtigungskontos stellt sich wie folgt dar:
Zum 31. März 2019 bzw. zum 31. März 2018 stellt sich die Altersstruktur der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wie folgt dar:
Zum Ausfallrisiko von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird auf Anhangangabe 24.4 verwiesen. Dort wird erläutert, wie der Konzern die Werthaltigkeit von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die weder überfällig noch wertgemindert sind, beurteilt und bewertet. 28. Laufende Ertragsteueransprüche Die kurzfristigen laufenden Ertragsteueransprüche setzen sich wie folgt zusammen:
29. Sonstige Forderungen Die sonstigen Forderungen setzen sich wie folgt zusammen:
Die sonstigen Forderungen sind nicht überfällig und wurden nicht wertberichtigt. Zum 31. März 2019 bestehen keine langfristigen Vermögenswerte aus Schadensersatzforderungen. 30. Zahlungsmittel Die Zahlungsmittel setzen sich wie folgt zusammen:
Guthaben bei Kreditinstituten werden mit variablen Zinssätzen für täglich kündbare Guthaben verzinst. Kurz- und mittelfristige Einlagen erfolgen für unterschiedliche Zeiträume, die in Abhängigkeit vom jeweiligen Zahlungsmittelbedarf des Konzerns zwischen einem Tag und drei Monaten betragen. Kurz- und mittelfristige Einlagen werden mit den jeweils gültigen Zinssätzen für kurzfristige Einlagen verzinst. Zum 31. März 2019 verfügte der Konzern über fest zugesagte, nicht in Anspruch genommene Kreditlinien in Höhe von TEUR 11.500 (31. März 2018: TEUR 15.000). Der Konzern hat Teile seiner kurzfristigen Einlagen als Sicherheiten gestellt. Für weitere Erläuterungen wird auf Anhangangabe 24.3 verwiesen. Die für Zwecke der Kapitalflussrechnung verwendete Bestand an Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten zum 31. März 2019 bzw. zum 31. März 2018 entspricht dem Bilanzposten. Im Geschäftsjahr 2018/2019 sind folgende Investitions- und Finanzierungstransaktionen, für die keine Zahlungsmittel oder Zahlungsmitteläquivalente eingesetzt wurden, in Konzernabschluss enthalten:
Im Geschäftsjahr 2017/2018 sind folgende Investitions- und Finanzierungstransaktionen, für die keine Zahlungsmittel oder Zahlungsmitteläquivalente eingesetzt wurden, in Konzernabschluss enthalten:
31. Rechnungsabgrenzungsposten Bei den Abgrenzungen handelt es sich um Vorauszahlungen des Konzerns für den Leistungszeitraum 1. April 2019 bis 31. März 2020 (Vorjahr: 1. April 2018 bis 31. März 2019), die im Folgejahr aufwandswirksam werden. 32. Gezeichnetes Kapital und Rücklagen Gezeichnetes Kapital Das gezeichnete Kapital des Konzerns in Höhe von TEUR 25 betrifft das gezeichnete Kapital des Mutterunternehmens CONET International Holding GmbH. Das gezeichnete Kapital wurde am 11. April 2017 durch Sacheinlage der Beteiligung an der CONET International GmbH in Höhe von TEUR 25 aufgebracht. Weitere Veränderungen des gezeichneten Kapitals haben sich im Geschäftsjahr nicht ergeben. Kapitalrücklage Die Kapitalrücklage des Konzerns in Höhe von TEUR 14.334 (31. März 2018: TEUR 24.186) betrifft die Kapitalrücklage des Mutterunternehmens CONET International Holding GmbH. Es handelt sich um eine Kapitalrücklage gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB (andere Zuzahlungen der Gesellschafter). Die Kapitalrücklage wurde in Höhe von TEUR 100 in bar und im Übrigen (TEUR 24.086) durch Sacheinlage von Forderungen gegenüber Tochtergesellschaften erbracht. Im Geschäftsjahr 2018/2019 wurden aus der Kapitalrücklage insgesamt TEUR 9.852 zurückgezahlt. OCI-Rücklage Die OCI-Rücklage resultiert aus dem sonstigen Ergebnis nach Steuern. Die OCI-Rücklage betrifft ausschließlich Gewinnrücklagen. Dieser wurden im Geschäftsjahr 2018/2019 TEUR 96 aus der Neubemessung von leistungsorientierten Pensionsplänen entnommen (2017/2018: TEUR 76 zugeführt). 33. Rückstellungen Die Rückstellungen decken alle erkennbaren Verpflichtungen gegenüber Dritten entsprechend IAS 37 ab. Sie haben sich wie folgt entwickelt:
Gewährleistungen Eine Rückstellung wurde für Gewährleistungsverpflichtungen aus in den vergangenen Jahren durchgeführten Werkverträgen passiviert. Die Bewertung wird auf der Basis von Erfahrungswerten für Reklamationen in der Vergangenheit vorgenommen. Die den Berechnungen der Gewährleistungsrückstellung zugrundeliegenden Annahmen basieren auf dem aktuellen Absatzniveau und den derzeit verfügbaren Informationen über Reklamationen für die durchgeführten Werkverträge innerhalb des Gewährleistungszeitraums. Aufbewahrungspflichten Der Konzern unterliegt Pflichten zur Aufbewahrung seiner Buchhaltungsunterlagen und Geschäftsbücher. Schadensersatz Der Konzern ist Beklagter in einem Schadensersatzprozess mit einem Dienstleister. Die Rückstellung deckt die Kosten des Rechtsstreites sowie die mögliche Schadensersatzsumme. Prozessrisiken Ein inzwischen ausgeschiedener Vorstand einer Tochtergesellschaft hat diese Gesellschaft auf Zahlung einer Tantieme verklagt. Der Rückstellung steht ein gleich hoher Erstattungsanspruch gegen den Verkäufer der CONET-Gruppe gegenüber. Preisprüfung Der Konzern unterliegt bei einigen öffentlichen Aufträgen einer staatlichen Preisprüfung. Die Rückstellung deckt das Risiko, dass der Konzern aufgrund einer durchgeführten Preisprüfung Rückzahlungen an öffentliche Kunden leisten muss. 34. Laufende Ertragsteuerverbindlichkeiten Die laufenden Ertragsteuerverbindlichkeiten haben sich wie folgt entwickelt:
35. Vertragsverbindlichkeiten Die nachfolgende Tabelle gibt Auskunft über Vertragsverbindlichkeiten aus Verträgen mit Kunden:
Die Vertragsverbindlichkeiten betreffen im Wesentlichen von Kunden erhaltene Anzahlungen in Zusammenhang mit IT-Projekten. Der zu Beginn der Periode ausgewiesene Betrag wurde im Geschäftsjahr 2018/2019 im Wesentlichen als Umsatzerlöse erfasst. 36. Leasingverbindlichkeiten Die nachfolgende Tabelle gibt Auskunft über Leasingverbindlichkeiten:
Die Laufzeit der Leasingverbindlichkeiten sind in der folgenden Tabelle dargestellt: Stand 31.03.2019
37. Altersversorgungspläne/Pensionsrückstellungen Beitragsorientierte Pläne Der Konzern bietet Mitarbeitern mit einem ungekündigten und unbefristeten Arbeitsverhältnis die Möglichkeit zu einer arbeitgeberfinanzierten Altersvorsorge. Der Konzern zahlt freiwillig mit Widerrufsrecht einen monatlichen fest definierten Betrag in eine beitragsorientierte Rentenversicherung einer Versicherungsgesellschaft (Direktversicherung). Die im Geschäftsjahr 2018/2019 erfassten Aufwendungen betrugen insgesamt TEUR 206 (2017/2018: TEUR 157) und stellen die fälligen Beiträge des Konzerns zu diesem Versorgungsplan dar. Die Mitarbeiter Konzerns dotieren im Rahmen einer monatlichen bzw. jährlichen Entgeltumwandlung eine Unterstützungskasse. Zusätzlich zur Entgeltumwandlung werden Aufstockungsbeträge durch den Arbeitgeber gewährt. Die Versorgungsbeiträge investiert die Unterstützungskasse in Rückdeckungsversicherungen. Die späteren Versorgungsleistungen werden ausschließlich aus den Erträgen der Rückdeckungsversicherungen finanziert. Die im Geschäftsjahr 2018/2019 erfassten Aufwendungen betrugen insgesamt TEUR 124 (2017/2018: TEUR 143) und stellen die fälligen Beiträge des Konzerns zu diesem Versorgungsplan dar. Die Mitarbeiter Konzerns dotieren im Rahmen einer monatlichen bzw. jährlichen Entgeltumwandlung eine Pensionskasse. Zusätzlich zur Entgeltumwandlung werden Aufstockungsbeträge durch den Arbeitgeber gewährt. Die späteren Versorgungsleistungen werden ausschließlich aus den Erträgen der Pensionskasse finanziert. Die im Geschäftsjahr 2018/2019 erfassten Aufwendungen betrugen insgesamt TEUR 141 (2017/2018: TEUR 51) und stellen die fälligen Beiträge des Konzerns zu diesem Versorgungsplan dar. Daneben besteht für die deutschen Mitarbeiter ein beitragsorientierter Plan im Rahmen der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung, in die der Arbeitgeber in Höhe eines unverändert zum Vorjahr gültigen Beitragssatzes von 9,45 % (Arbeitgeberanteil) der rentenpflichtigen Vergütung einzuzahlen hat. Leistungsorientierte Pläne Der Konzern hat einzelnen Mitarbeitern Direktzusagen zu einer Altersvorsorge gegeben, die nach IAS 19 als ein leistungsorientierter Plan ausgestaltet und demnach in der Bilanz abzubilden sind. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste werden erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis erfasst. Die Höhe der Versorgungszusagen bemisst sich in der Regel nach Festzusagen. Wesentliche mit den leistungsorientierten Zusagen verbundene Risiken werden nicht erwartet. Als versicherungsmathematische Bewertungsmethode wird das Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Method) benutzt. Die Entwicklung der Pensionsverpflichtung sowie das Fondsvermögen (einschließlich Vermögensüberdeckung) für die leistungsorientierten Pläne stellen sich wie folgt dar: Veränderung der Pensionsverpflichtung
Veränderung des Planvermögens
Veränderung des Effekts der Vermögensobergrenze (asset ceiling)
Nettoverpflichtung
Das Planvermögen setzt sich im Wesentlichen aus Rückdeckungsversicherungen zusammen. Mit den Pensionsverpflichtungen stehen zusätzlich Erstattungsansprüche in Höhe von TEUR 160 (31. März 2018: TEUR 139) aus weiteren Rückdeckungsversicherungen im Zusammenhang, die nicht als Planvermögen qualifiziert sind. Im sonstigen Ergebnis erfasste versicherungsmathematische Gewinne und Verluste stellen sich wie folgt dar:
Nachfolgend werden die Grundannahmen zur Ermittlung der Pensionsverpflichtung dargestellt:
Die durchschnittliche Laufzeit der Pensionsverpflichtungen beträgt 13,3 Jahre (2017/2018: 13,2 Jahre). Der Gesamtaufwand für die leistungsorientierten Pensionspläne setzt sich wie folgt zusammen:
Der Konzern rechnet für das Geschäftsjahr 2019/2020 mit Beiträgen zu leistungsorientierten Pensionsplänen in Höhe von insgesamt TEUR 44 (2018/2019: TEUR 38). Die Fälligkeit der Verpflichtungen aus dem leistungsorientierten Versorgungsplan stellt sich wie folgt dar:
Die maßgebliche versicherungsmathematische Annahme, die zur Ermittlung der leistungsorientierten Verpflichtung genutzt wurde, ist der Diskontierungssatz. Die nachfolgende Sensitivitätsanalyse wurde auf Basis der nach vernünftigem Ermessen möglichen Änderungen der jeweiligen Annahme zum Bilanzstichtag durchgeführt, wobei die übrigen Annahmen jeweils unverändert geblieben sind.
38. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind nicht verzinslich und haben in der Regel eine Fälligkeit von 30 Tagen. Für die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen branchenübliche Eigentumsvorbehalte. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen enthalten Abgrenzungen in Höhe von TEUR 4.519 (Vorjahr: TEUR 4.284). 39. Sonstige Verbindlichkeiten Die sonstigen Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:
Von den sonstigen Verbindlichkeiten sind TEUR 184 (31. März 2018: TEUR 276) sind langfristig. Diese werden verzinst. 40. Rechnungsabgrenzungsposten Im Vorjahreszeitraum handelte es sich bei den Abgrenzungen um erhaltene Vorauszahlungen des Konzerns für den Leistungszeitraum 1. April 2018 bis 31. März 2019, die im Folgejahr ertragswirksam wurden. 41. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen Haftungsverhältnisse Die Konzern-Gesellschaften sind mit der Sicherungsabtretung aller Zahlungsansprüche gegenüber Versicherungen und Drittschuldnern, sowie Kontoverpfändungen aller in Deutschland unterhaltenen Bankkonten, als zusätzlicher Sicherheitengeber dem Finanzierungsvertrag der CONET Gruppe beigetreten. 42. Angaben über nahestehende Unternehmen und Personen Informationen über die Konzernstruktur, die Tochtergesellschaften und die Holdinggesellschaft werden in Anhangangabe 7 dargestellt. In der folgenden Tabelle wird die Gesamthöhe der Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen und Personen dargestellt:
Darlehen über EUR 20,0 Mio. der Tempus Holdings 24 S.a.r.l. Im Rahmen des Erwerbs der CONET Technologies GmbH hatte der Konzern u.a. ein Darlehen gegenüber dem Veräußerer der Anteile in Höhe von TEUR 20.000 übernommen. Im Rahmen einer Vereinbarung mit dem Veräußerer hatte Tempus 24 S.a.r.l. nunmehr die Verpflichtungen gegenüber dem Veräußerer übernommen und dem Konzern gleichzeitig ein Darlehen in gleicher Höhe gewährt. Das Darlehen war unbesichert. Die Verzinsung des Darlehens betrug bis zum 1. Oktober 2017 1,25 % und im Folgenden 5,25 %. Die Zinsen waren endfällig zu zahlen. Das Darlehen wurde im März 2018 zurückgezahlt. Darlehen über EUR 12,5 Mio. der Tempus Holdings 24 S.a.r.l. Im Rahmen des Erwerbs der CONET Technologies GmbH hatte der Konzern u.a. ein Darlehen gegenüber dem Veräußerer der Anteile in Höhe von TEUR 12.484 übernommen. Im Rahmen einer Vereinbarung mit dem Veräußerer hat Tempus 24 S.a.r.l. die Verpflichtungen gegenüber dem Veräußerer übernommen und dem Konzern gleichzeitig ein Darlehen in gleicher Höhe gewährt. Das Darlehen ist unbesichert. Die Verzinsung des Darlehens beträgt bis zum 30. September 2017 1,25 % vom 1. Oktober bis 31. Dezember 2017 5,25 % und im Folgenden 6,75 %. Die Zinsen sind endfällig zu zahlen. Die Rückzahlung des Darlehens ist abhängig von der Rückführung der Kaufpreisverbindlichkeit durch Tempus Holdings 24 S.a.r.l. Darlehen über EUR 1,5 Mio. der Tempus Holdings 24 S.a.r.l. Im Rahmen des Erwerbs der Babiel GmbH hatte der Konzern u.a. ein Darlehen gegenüber dem Veräußerer der Anteile in Höhe von TEUR 1.450 übernommen. Im Rahmen einer Vereinbarung mit den Veräußerern hat Tempus 24 S.a.r.l. die Verpflichtungen gegenüber den Veräußerern übernommen und dem Konzern gleichzeitig ein Darlehen in gleicher Höhe gewährt. Das Darlehen ist unbesichert. Die Verzinsung des Darlehens beträgt 5,75 %. Die Zinsen sind endfällig zu zahlen. Die Rückzahlung des Darlehens ist abhängig von der Rückführung der Kaufpreisverbindlichkeit durch Tempus Holdings 24 S.a.r.l. Verschiedene Darlehen Tempus Holdings 23 S.a.r.l. Zur Zwischenfinanzierung des Erwerbs der CONET Technologies GmbH sowie der ACT IT Holding GmbH hatte die Tempus 23 S.a.r.l. Konzernunternehmen verschiedene Darlehen in Höhe von insgesamt TEUR 39.639 gewährt. Die Darlehen waren unbesichert und wurden im ersten Quartal 2018 vollständig zurückgeführt. Die Verzinsung betrug 1,3 %. Vergütung der Personen in Schlüsselpositionen Personen in Schlüsselpositionen sind die Geschäftsführer des Mutterunternehmens sowie der Tochterunternehmen. Die haben im Geschäftsjahr folgende Vergütungen erhalten:
Die in der Tabelle dargestellten Beträge wurden in der Berichtsperiode in Verbindung mit Personen in Schlüsselpositionen als Aufwand erfasst. Vergütung des Beirats Der Beirat hat im Geschäftsjahr 2018/2019 eine Vergütung in Höhe von TEUR 20 erhalten. Managementbeteiligungen Die Führungskräfte verschiedener Konzernunternehmen halten zum Bilanzstichtag indirekt 9,0 % der Anteile an der Muttergesellschaft über verschiedene Beteiligungsvehikel, welche Anteile an der Tempus Holdings 24 S.à r.l. mit Sitz in Luxemburg halten. Die Anteile an den Beteiligungsgesellschaften wurden zum selben Preis erworben, den die Mehrheitsgesellschafter bei dem Erwerb der Tempus Holdings 24 S.à r.l., Luxemburg, bezahlt haben. Entsprechend korrespondieren diese mit dem Fair Value im Erwerbszeitpunkt, so dass dies im Konzernabschluss zu keiner Berücksichtigung führt. 43. Veröffentlichte noch nicht verpflichtend anzuwendende Standards Bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Konzernabschlusses veröffentlichte, jedoch noch nicht verpflichtend anzuwendende Standards und Interpretationen werden nachfolgend dargestellt. Der Konzern beabsichtigt, diese Standards ab dem Zeitpunkt ihres Inkrafttretens anzuwenden. IFRS 17 Versicherungsverträge Im Mai 2017 veröffentlichte das IASB IFRS 17 Versicherungsverträge, einen umfassenden neuen Rechnungslegungsstandard, der Grundsätze für Ansatz, Bewertung, Darstellung und Angabepflichten in Bezug auf Versicherungsverträge enthält. Der neue Standard hat keine Auswirkungen auf den Konzern, da dieser nicht als Versicherer auftritt. IFRIC Interpretation 23 Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung Die Interpretation ist auf die Bilanzierung von Ertragsteuern nach IAS 12 anzuwenden, wenn Unsicherheiten bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung bestehen. Sie gilt nicht für Steuern oder Abgaben, die nicht in den Anwendungsbereich von IAS 12 fallen, und enthält keine Bestimmungen zu Zinsen und Säumniszuschlägen in Verbindung mit unsicheren steuerlichen Behandlungen. Die Interpretation befasst sich insbesondere mit folgenden Themen:
Ein Unternehmen muss bestimmen, ob es jede unsichere steuerliche Behandlung separat oder gemeinsam mit einem oder mehreren anderen unsicheren steuerlichen Behandlungen beurteilt. Dabei sollte der Ansatz gewählt werden, der die bessere Vorhersage im Hinblick auf die Auflösung der Unsicherheit ermöglicht. Die Interpretation tritt für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen. Es können jedoch bestimmte Übergangserleichterungen in Anspruch genommen werden. Der Konzern wird IFRIC 23 ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens anwenden. Da er in einem Umfeld unter komplexen steuerlichen Rahmenbedingungen tätig ist, könnte die Anwendung der Interpretation Auswirkungen auf den Konzernabschluss und die erforderlichen Angaben haben. Außerdem muss der Konzern unter Umständen Prozesse und Verfahren zur zeitnahen Bereitstellung von Informationen, die für die Anwendung der Interpretation erforderlich sind, einrichten. Änderungen an IFRS 9: Vorfälligkeitsmerkmale, die zu einer negativen Entschädigung führen Gemäß IFRS 9 kann ein Schuldinstrument zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertet werden, wenn die vertraglich vereinbarten Cashflows ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen (sog. SPPI-Kriterium) und das Schuldinstrument im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten wird, das dieser Einstufung entspricht. Die Änderungen an IFRS 9 stellen klar, dass ein finanzieller Vermögenswert das SPPI-Kriterium ungeachtet dessen erfüllt, welches Ereignis oder welcher Umstand die vorzeitige Beendigung des Vertrags bewirkt und welche Vertragspartei das angemessene Entgelt für die vorzeitige Beendigung des Vertrags zahlt oder erhält. Die Änderungen sind erstmals am 1. Januar 2019 rückwirkend anzuwenden. Eine frühere Anwendung ist zulässig. Diese Änderungen haben keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss. Änderungen an IFRS 10 und IAS 28: Veräußerung oder Einbringung von Vermögenswerten eines Investors an bzw. in ein assoziiertes Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen Die Änderungen befassen sich mit der Unstimmigkeit zwischen den Vorschriften von IFRS 10 und IAS 28 im Zusammenhang mit dem Verlust der Beherrschung über ein Tochterunternehmen, das an ein assoziiertes Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen veräußert oder in dieses eingebracht wird. Die Änderungen stellen klar, dass der Gewinn oder Verlust aus der Veräußerung oder Einbringung von Vermögenswerten in derartigen Fällen vollständig zu erfassen ist, sofern die Vermögenswerte einen Geschäftsbetrieb im Sinne von IFRS 3 darstellen. Alle Gewinne oder Verluste aus der Veräußerung oder der Einbringung von Vermögenswerten, die keinen Geschäftsbetrieb darstellen, sind nur bis zur Höhe des Anteils der nicht verbundenen anderen Investoren an dem assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen zu erfassen. Das IASB hat den Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung dieser Änderungen auf unbestimmte Zeit verschoben. Bei einer vorzeitigen Anwendung sind diese Änderungen prospektiv anzuwenden. Der Konzern wird diese Änderungen anwenden, sobald sie in Kraft treten. Änderungen an IAS 19: Plananpassungen, Plankürzungen oder Planabgeltungen Die Änderungen an IAS 19 betreffen die Bilanzierung von Plananpassungen, -kürzungen oder -abgeltungen, die während einer Berichtsperiode vorgenommen werden. Sie präzisieren, dass ein Unternehmen nach einer im Verlauf eines Geschäftsjahres erfolgten Plananpassung, -kürzung oder -abgeltung Folgendes zu ermitteln hat:
Die Änderungen stellen auch klar, dass zunächst jeder etwaige nachzuverrechnende Dienstzeitaufwand oder Gewinn/Verlust aus einer Planabgeltung zu ermitteln ist, ohne dabei die Auswirkungen der Vermögenswertobergrenze zu berücksichtigen. Der so bestimmte Betrag ist erfolgswirksam zu erfassen. In einem nächsten Schritt sind die Auswirkungen der Vermögenswertobergrenze nach der Plananpassung, kürzung oder -abgeltung zu ermitteln. Jede Abweichung in Bezug auf diese Auswirkungen ist abzüglich der in den Nettozinsen berücksichtigten Beträge im sonstigen Ergebnis zu erfassen. Die Änderungen an IAS 19 sind auf Plananpassungen, -kürzungen oder -abgeltungen anzuwenden, die zu oder nach Beginn des ersten Geschäftsjahres stattfinden, das am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnt. Eine vorzeitige Anwendung ist zulässig. Sie finden nur auf solche Plananpassungen, -kürzungen oder -abgeltungen Anwendung, die künftig vom Konzern vorgenommen werden. Änderungen an IAS 28: langfristige Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen Die Änderungen konkretisieren, dass ein Unternehmen IFRS 9 auf langfristige Anteile an einem assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen anzuwenden hat, auf die die Equity-Methode nicht angewendet wird, die jedoch de facto Teil der Nettoinvestition in das assoziierte Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen sind (langfristige Anteile). Diese Klarstellung ist relevant, da sie impliziert, dass das in IFRS 9 vorgesehene Modell in Bezug auf erwartete Kreditverluste auf solche langfristigen Anteile anwendbar ist. Die Änderungen präzisieren weiterhin, dass ein Unternehmen bei Anwendung von IFRS 9 keine Verluste des assoziierten Unternehmens oder Gemeinschaftsunternehmens oder Wertminderungsverluste aus der Nettoinvestition berücksichtigt, die als Anpassungen der Nettoinvestition in das assoziierte Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen erfasst werden, die sich aus der Anwendung von IAS 28 Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen ergeben. Die Änderungen sind erstmals am 1. Januar 2019 rückwirkend anzuwenden. Eine frühere Anwendung ist zulässig. Da der Konzern nicht über solche langfristigen Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen verfügt, werden sich die Änderungen nicht auf den Konzernabschluss auswirken. Jährliche Verbesserungen (Zyklus 2015-2017; im Dezember 2017 veröffentlicht) Die Verbesserungen beziehen sich auf folgende Standards:
Die Änderungen präzisieren, dass ein Unternehmen, das die Beherrschung über einen Geschäftsbetrieb erlangt, der eine gemeinschaftliche Tätigkeit darstellt, die Regelungen für einen sukzessiven Unternehmenszusammenschluss anzuwenden hat, darin eingeschlossen die Neubewertung zuvor gehaltener Anteile an den Vermögenswerten und Schulden der gemeinschaftlichen Tätigkeit zum beizulegenden Zeitwert. Dabei bewertet der Erwerber seinen gesamten zuvor gehaltenen Anteil an der gemeinschaftlichen Tätigkeit neu. Ein Unternehmen wendet diese Änderungen auf Unternehmenszusammenschlüsse an, bei denen der Erwerbszeitpunkt auf den Beginn eines Geschäftsjahres, das am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnt, oder einen Zeitpunkt danach fällt. Eine vorzeitige Anwendung ist zulässig. Diese Änderungen wirken sich auf künftige Unternehmenszusammenschlüsse des Konzerns aus.
Eine Partei, die an einer gemeinschaftlichen Tätigkeit beteiligt ist, jedoch nicht an deren gemeinschaftlicher Führung, könnte die gemeinschaftliche Führung über eine solche gemeinschaftliche Tätigkeit, deren Aktivität einen Geschäftsbetrieb im Sinne von IFRS 3 darstellt, erlangen. Die Änderungen präzisieren, dass die zuvor gehaltenen Anteile an dieser gemeinschaftlichen Tätigkeit nicht neu zu bewerten sind. Ein Unternehmen hat diese Änderungen auf Transaktionen anzuwenden, bei denen es die gemeinschaftliche Führung zu Beginn des ersten Geschäftsjahres, das am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnt, oder danach erlangt. Eine vorzeitige Anwendung ist zulässig. Diese Änderungen finden derzeit für den Konzern keine Anwendung, könnten jedoch auf Transaktionen in der Zukunft anwendbar werden.
Die Änderungen konkretisieren, dass die ertragsteuerlichen Folgen von Dividenden unmittelbarer mit vergangenen Transaktionen oder Geschäftsvorfällen, die ausschüttungsfähige Gewinne erzeugt haben, als mit Ausschüttungen an Anteilseigner verknüpft sind. Daher bilanziert ein Unternehmen die ertragsteuerlichen Folgen von Dividenden in der Gewinn- und Verlustrechnung, im sonstigen Ergebnis oder im Eigenkapital, je nachdem, wo das Unternehmen diese vergangenen Transaktionen oder Geschäftsvorfälle ursprünglich erfasst hat. Diese Änderungen sind für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen, eine vorzeitige Anwendung ist jedoch zulässig. Erstmals wendet ein Unternehmen diese Änderungen auf die ertragsteuerlichen Folgen von Dividenden an, die zu oder nach Beginn der frühesten dargestellten Vergleichsperiode erfasst wurden. Da die aktuelle Vorgehensweise des Konzerns mit diesen Änderungen in Einklang steht, rechnet der Konzern nicht mit Auswirkungen auf seinen Konzernabschluss.
Die Änderungen präzisieren, dass ein Unternehmen Fremdkapitalmittel, die ursprünglich aufgenommen wurden, um einen qualifizierten Vermögenswert zu entwickeln, als Teil der allgemeinen Fremdmittel zu behandeln hat, wenn die gesamten Aktivitäten, die zur Vorbereitung dieses Vermögenswerts für seinen beabsichtigten Gebrauch oder Verkauf erforderlich sind, im Wesentlichen abgeschlossen sind Ein Unternehmen hat diese Änderungen auf Fremdkapitalkosten anzuwenden, die am oder nach Beginn des Geschäftsjahres auftreten, in dem das Unternehmen die Änderungen erstmals anwendet. Die Änderungen gelten für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen, eine vorzeitige Anwendung ist jedoch zulässig. Da die aktuelle Vorgehensweise des Konzerns mit diesen Änderungen in Einklang steht, rechnet er nicht mit Auswirkungen auf seinen Konzernabschluss. 44. Organe der CONET International Holding GmbH Geschäftsführung Im Geschäftsjahr 2018/2019 gehörten der Geschäftsführung an:
Beirat Im Geschäftsjahr 2018/2019 gehörten dem Beirat an:
45. Honorar des Abschlussprüfers Im Berichtszeitraum wurden Aufwendungen in Höhe von TEUR 40 als Aufwand für die Konzernabschlussprüfung erfasst.
46. Befreiungsvorschriften für konsolidierte Unternehmen Für folgende konsolidierte Tochterunternehmen wird die Befreiungsvorschrift gemäß § 264 Abs. 3 HGB hinsichtlich der Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen:
Für folgende konsolidierte Tochterunternehmen wurde die Befreiungsvorschrift gemäß § 264 Abs. 3 HGB hinsichtlich der Offenlegung des Jahresabschlusses bereits zum 31. März 2018 in Anspruch genommen:
47. Ereignisse nach der Berichtsperiode Bis zur Freigabe des Konzernabschlusses im neuen Geschäftsjahr haben sich keine besonderen Ereignisse ergeben, über die zu berichten wäre.
Hennef, den 23. August 2019 Anke Höfer, Geschäftsführerin Josef Ranner, Geschäftsführer Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. April 2018 bis zum 31. März 2019Inhaltsverzeichnis
1 Grundlagen des Konzerns 1.1 Geschäftsmodell Die CONET International Holding GmbH ist die Muttergesellschaft des CONET-Konzerns (relevanter Konsolidierungskreis dieses Konzernabschlusses) und wird in diesem Dokument als CONET-Gruppe bezeichnet. Die CONET International Holding GmbH hat ihren Sitz in Hennef. Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Siegburg im Handelsregister, Abteilung B, unter der Nummer 14821 eingetragen. Die CONET International Holding GmbH bildet einen Konzern aus der Zwischenholdinggesellschaft (CONET International GmbH) und der operativen Zwischenholding (CONET Technologies Holding GmbH). Die Geschäftstätigkeit der CONET-Gruppe setzt sich im Wesentlichen aus IT-Dienstleistungen und IT-Lösungen zusammen, die in den Leistungsfeldern SAP, Infrastructure, Communications, Software und Consulting erbracht werden. Mit der Bündelung thematisch verwandter Lösungsbereiche in den Tochterunternehmen der CONET-Gruppe und dem Aufbau von Landes- und Service-Gesellschaften hat die Gruppe in den vergangenen Jahren ihre Position unter den Top-25 der mittelständischen deutschen IT-System- und Beratungshäuser behauptet. Die CONET-Gruppe ist somit optimal in der Lage, für Kunden sowohl Einzelunterstützung in speziellen Lösungsfeldern als auch großvolumige Projektaufträge aus einer Hand abwickeln zu können. Der Gegenstand der CONET Technologies Holding GmbH liegt im Erwerb, der Integration und der Verwaltung von Beteiligungen in der CONET-Gruppe. Die Tätigkeitsschwerpunkte stellten sich im abgelaufenen Geschäftsjahr wie folgt dar:
Neben dem Mutterunternehmen CONET International Holding GmbH gehören dem Konsolidierungskreis folgende Tochterunternehmen an:
Einzelgesellschaften und Leistungsportfolie der CONET-Gruppe:
CONET Solutions GmbH CONET bietet seinen Kunden aus den Bereichen Industrie und Handel, öffentlichem Sektor sowie den Bereichen Defense & Public Security seit 1987 erfolgreich Lösungen für Management und Informationstechnologie an. Das Leistungsspektrum des mittelständischen IT-System- und Beratungshauses umfasst SAP, Infrastructure, Communications, Software und Consulting in den Schwerpunktbereichen Cyber Security, Cloud, Mobility und Big Data. CONET-Lösungen für Enterprise Content Management, Critical Communications, Contact Center und Business Process Management sind weltweit im Einsatz. Die deutsche CONET Communications GmbH bietet als Tochterunternehmen umfassende Leistungen und Lösungen im Bereich moderner Kommunikationssysteme an und besitzt mit der CONET Communications GmbH in Wien eine eigene österreichische Tochtergesellschaft. Zum Leistungsportfolio gehören die Leitstellenkommunikationslösung UC Radio Suite (UCRS) mitsamt ihren Modulen für eine mobile Einsatzunterstützung ebenso wie Contact Center Solutions und Erweiterungslösungen für IP-Telefonie. CONET Business Consultants GmbH Die CONET Business Consultants GmbH bietet als Management- und IT-Beratung wertsteigernde IT-Lösungen für namhafte Wirtschaftsunternehmen und Organisationen der öffentlichen Hand an. Als einer der deutschen Top-10-Dienstleister für SAP im öffentlichen Sektor bietet das Unternehmen Leistungen rund um SAP Consulting, Prozessoptimierung sowie die Entwicklung, Realisierung und Administration SAP-basierter Lösungen aus einer Hand. CONET Services GmbH Die CONET Services GmbH bietet ein breites Portfolio an IT-Betriebsleistungen und Managed Services für Kunden aus der Finanzwirtschaft, dem öffentlichen Sektor, dem Bereich Defense & Security und der Privatwirtschaft an. Neben dem Rechenzentrumsbetrieb sowie dazu gehöriger Beratung umfasst das Leistungsspektrum insbesondere die Konzeption und Installation von IT-Systemen, Migrationsprojekte, ITIL-konformen Support und Remote-Wartung, Backup und Disaster Recovery. Speziallösungen für den Finanzsektor wie Direct Market Access und Proximity Solutions sowie sichere und hochverfügbare Angebote für Cloud-Computing und Hosting unterstützen den täglichen Geschäftsbetrieb optimal und helfen dabei, den stets wachsenden Anforderungen an die Systemstabilität und Verfügbarkeit gerecht zu werden. ACT Development & Integration GmbH Die ACT Development & Integration GmbH unterstützt ihre Kunden im Zeitalter der digitalen Transformation bei der Modernisierung ihrer traditionellen Schriftgutprozesse. Mit der Einführung von modernen Lösungen für Customer Communication Management (CCM) zur zentralen Verwaltung der Kundenkommunikation wird für ein einheitliches, personalisiertes und interaktives Kundenerlebnis über alle zugänglichen Medien und Kanäle gesorgt. Auf Basis einer Projekterfahrung von über 50.000 migrierten Dokumentenvorlagen werden die Services an der Schnittstelle von der Geschäftsanforderung zur IT erbracht und reichen von der Unterstützung bei der Auswahl einer neuen CCM-Plattform über Schriftgutanalysen, die Integration und Migration der neuen CCM-Lösung in bestehende IT-Umgebungen bis zur Dokumentenerstellung und Pflege kundenspezifischer Dokumentenvorlagen im ACT FormularCenter. ACT IT-Consulting & Services GmbH Die ACT IT-Consulting & Services GmbH berät Unternehmen und Organisationen bei der Realisierung einer innovativen, sicheren und wirtschaftlichen IT mit individuellen Lösungen und qualifizierter Dienstleistung. Im Fokus der Beratung stehen:
Babiel GmbH Babiel ist eine auf Online-Kommunikation und B2B-E-Commerce spezialisierte Agentur und Unternehmensberatung. Das Unternehmen berät, entwickelt, implementiert und koordiniert die Erstellung von Websites, Online-Portalen, Apps und Online-Shops. Babiel ist seit über 25 Jahren auf dem digitalen Markt aktiv und verfügt über ein breites Erfahrungsspektrum, das mit zahlreichen Auszeichnungen wie dem reddot design award und mehreren Auszeichnungen des Mobile World Summit prämiert wurde. Babiel beschäftigt heute über 100 Spezialisten und hat seinen Hauptsitz in Düsseldorf sowie weitere Standorte in Berlin und Wien. Das CONET-Portfolio Wir entwickeln unser Lösungsportfolio stetig weiter. So können sich unsere Kunden darauf verlassen, von CONET die optimale Unterstützung zur Bewältigung ihrer IT-Herausforderungen und zur Ausnutzung der Mehrwerte und Synergien moderner IT-Lösungen zu erhalten. Auf der Basis seiner Unternehmensverfassung konzentriert CONET sich auf die strategischen Leistungsfelder SAP, Infrastructure, Communications und Software. Im ständigen Abgleich mit den Anforderungen des Marktes, neuen Entwicklungen, Best Practices und Trends der IT-Branche entwickeln sich daraus Cyber Security, Cloud, Mobility und Big Data als aktuelle Schwerpunktbereiche der Digitalisierung, die wir über ihren gesamten Lebenszyklus von Konzeption bis Betrieb mit strategischer, technischer und prozessorientierter Beratung begleiten.
Abbildung 1: CONET-Portfolio: Dafür stehen wir Cyber Security CONET begleitet Sie auf dem Weg der sicheren digitalen Transformation! Umfassendes IT Security Consulting, starke Lösungen für Operational IT Security und verlässliche Managed Security sichern Ihren dauerhaften Geschäftserfolg. Das Cyber-Security-Portfolio von CONET im Überblick:
Eine integrierte Cyber-Sicherheitsstrategie sichert Ihre wertvollen Ressourcen von Daten und Anwendungen bis zu Systemen und Architekturen! Jede wirkungsvolle Strategie beginnt mit einer herstellerneutralen und lösungsorientierten Beratung. IT Security Consulting von CONET berücksichtigt bereits bei der Identifikation und Konzeption geeigneter Lösungen die Anforderungen und Möglichkeiten des Kundenumfelds, Best Practices, Branchenvorgaben und gesetzliche Verpflichtungen, verliert dabei aber die Praktikabilität und User Experience nicht aus dem Blick. Das beste Konzept aber kann Ihre IT-Sicherheit nicht verbessern, wenn die Umsetzung in die Prozesse und Systeme nicht konsequent verfolgt und begleitet wird. Unter Operational IT Security verstehen wir die Summe unserer Realisierungs- und Implementierungsleistungen für mehr Sicherheit in Ihrer Organisation - von der Einführung und Konfiguration entsprechender Standard-Tools oder Speziallösungen bis hin zur Dokumentation und kontinuierlichen Optimierung Ihrer Sicherheitsarchitektur. Angesichts der zunehmenden Komplexität und Kritikalität von Cyber-Bedrohungen ebenso wie Schutzmaßnahmen und Security-Werkzeugen fällt es trotz der Unterstützung durch externe Fachleute vielen Organisationen immer schwerer, einen angemessenen Schutz oder die notwendige Reaktionsfähigkeit in Eigenregie zu gewährleisten. Insbesondere für mittelständische oder behördliche Kunden übernimmt CONET für Sie den Betrieb Ihrer Sicherheit als Managed Security - ob mit eigenen Mitarbeitern vor Ort oder als Dienstleistung innerhalb unseres eigenen Security Operations Center. Cloud CONET arbeitet mit Ihnen an Antworten, die Ihr IT-Management wirklich voranbringen, denn richtig verstanden kann Cloud-Computing Kosten senken, Flexibilität und Verfügbarkeit steigern und gleichzeitig interne wie externe Ressourcen schonen. Gemeinsam mit unseren Kunden entwickeln wir passende Cloud-Computing-Strategien. Dabei beraten wir herstellerunabhängig und wählen die geeigneten Komponenten aus, die sich vor allem im Hinblick auf Sicherheitsaspekte und Compliance am besten für Ihr Unternehmen eignen. Durch das Zusammenspiel der vorhandenen IT-Infrastruktur inklusive bereits virtualisierter Services und automatisierter Prozesse schafft CONET die ideale Basis, um das volle Potenzial von Cloud-Computing auszunutzen. CONET bietet folgende Cloud-Computing Services:
Cloud-Computing Services von CONET umfassen folgende Leistungen:
CONET verfügt über fundierte Erfahrung bei der Erstellung von Cloud-Computing-Konzepten auf Basis von ITIL. Für den Aufbau und Betrieb sicherer virtueller Umgebungen bietet CONET individuelle Lösungen zur Prozessoptimierung und einer bedarfsgerechten und energieeffizienten Nutzung von IT-Ressourcen. Mobility Die digitale Transformation verändert die Lebens- und Arbeitswelt. Das Arbeiten wird zunehmend mobiler, orts-, zeit- und medienunabhängig. Aber Mobilität entsteht im Geschäftsalltag nicht auf Knopfdruck - sie erwächst aus der passenden Strategie, geeigneten Prozessen, leistungsstarken Infrastrukturen und mobilen Apps. CONET entwickelt in einem speziellen abteilungs- und technologieübergreifenden Expertenteam zeitgemäße Strategien und Lösungen für Ihre Mobility-Herausforderungen:
Big Data Unternehmen und Organisationen stehen heute Unmengen an Daten zur Verfügung. Mit ihnen lassen sich Entwicklungen abschätzen, Maßnahmen einleiten und Prozesse verbessern - wenn es gelingt, sie entsprechend zu verarbeiten, zu filtern und auszuwerten! Oftmals fehlt es dafür aber bereits am richtigen Ansatz - welche Informationsquellen und Daten sind wirklich relevant, wie sollen diese überhaupt erfasst und verarbeitet werden und wie können Mehrwerte wirklich greifbar gemacht und realisiert werden? Hier bietet CONET Ihnen einen strukturierten Ansatz, der zunächst potentielle Use Cases identifiziert, überschaubare Pilotprojekte begleitet und daraus weitere sinnvolle Schritte ableitet, um das Datenchaos zu beherrschen. CONET unterstützt Sie dabei, strategische Ziele und Maßnahmen für Ihr Datenmanagement zu ermitteln und die richtigen Tools zu identifizieren und zu integrieren. Mit zielgerichteter Aufbereitung, Analyse und Reporting machen wir aus Ihren Daten Informationen. Auf Basis langjähriger Erfahrung in der Speicherung, Verwaltung und Aufbereitung von Datenflüssen, Business Analytics & Business Intelligence sowie der Integration von Informationssystemen in die Geschäftsprozesse und Fachanwendungen sind wir Ihr idealer Partner für Big Data Management und Big Data Analytics. Consulting Ganzheitliches IT-Consulting und Business Consulting von CONET enden nicht an Technologie-, System- oder Fachbereichsgrenzen. Unsere querschnittlichen Kompetenz-Teams für Business Consulting und IT-Beratung - bestehend aus CONET-Experten mit unterschiedlichen Fachhintergründen, technischer Expertise und Branchenerfahrungen - nehmen sich dieser Herausforderungen an und beraten Unternehmen und Organisationen nicht nur technisch, sondern ebenso aus fachlicher, prozessualer und strategischer Sicht und behalten anstelle von Einzellösungen das große Ganze im Blick:
CONET berät herstellerneutral, lösungsorientiert und flexibel gemäß Ihrer Anforderungen und Kundenwünsche. Als Experten für alle führenden Vorgehensmodelle, Methoden und Architekturen wie BPMN, ITIL, TOGAF oder NAF stellen die CONET-Beratungsspezialisten Effizienz, gleichbleibend hohen Service und die Einhaltung sämtlicher relevanter Qualitäts- und Verfahrensnormen sicher. Analysen, Evaluation & Konzeption CONET folgt bei jeder grundlegenden Analyse und Evaluation bestehender IT- und Prozesslandschaften einer bewährten Methodik. Ausgehend von den bestehenden Lösungen und den technischen Anforderungen erstellen unsere Fachleute Konzepte und Studien, die auf den Punkt gebracht erklären, worauf es bei einer zukünftigen IT-Lösung ankommt, welche Features Sie tatsächlich benötigen und welche Erweiterungsmöglichkeiten es gibt. Bei Bedarf schließt sich hieran auch die Evaluation unterschiedlicher Technologien an, die Ihnen die Entscheidung zwischen einem Ausbau Ihrer existierenden IT-Infrastruktur oder einer gänzlichen Neuausrichtung erleichtert und die Auswahl der geeigneten Hard- und Software zielgerichtet und anbieterneutral unterstützt. Unsere Leistungen im Überblick:
Ausschreibungsmanagement Als IT-System- und Beratungshaus kennen wir die Herausforderungen und Fallstricke, die das europäische Recht und die nationalen Vorgaben bereithalten, aus der eigenen Erfahrung in zahlreichen Bieterverfahren. Schon früh haben wir es uns als IT-Partner der öffentlichen Verwaltung aber auch zum Ziel gesetzt, dieses Know-how unseren Kunden zur Verfügung zu stellen. Nutzen Sie unsere Erfahrung für Ihre Projekte:
Projektmanagement Enge Budget-Begrenzungen, eingeschränkte personelle Ressourcen und das oftmals kaum überschaubare technische Know-how, das bei IT-Projekten benötigt wird, stellen Projektverantwortliche vor immer neue Herausforderungen. In der täglichen Arbeit können diese Faktoren dazu führen, dass statt der eigentlichen Aufgaben aufwändige Planungs- und Routine-Tätigkeiten eine gezielte Steuerung im Projekt erschweren. Externe Partner können hier wirkungsvoll unterstützen. Für uns ist das Projektmanagement ein zentraler Bestandteil des täglichen Geschäfts. Unseren Erfahrungsschatz stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung und bieten Ihnen:
Training Center In unserem Training Center lernen Sie Projekte jeder Größe professionell zu steuern, Managementsysteme sinnvoll zu planen und umzusetzen und die Qualität Ihrer Unternehmensdaten schnell und effizient zu verbessern. Mit unseren qualifizierten Trainings in den Bereichen ITIL, PRINCE2 und PMI vermitteln wir Ihnen das notwendige Know-how für den Erfolg Ihrer Projekte und Ihres IT-Tagesgeschäfts. Darüber hinaus führen wir individuelle Workshops rund um Themen des IT-Betriebs durch. Ob für Einsteiger oder Fortgeschrittene, kompakte Wochenend-Seminare oder einen nach Ihrem Bedarf kombinierten Workshop im Inhouse-Format - bei uns finden Sie die geeignete Aus- und Weiterbildungsmöglichkeit. Als zertifizierte Trainingsorganisation bieten wir Ihnen darüber hinaus die Möglichkeit, sich im Anschluss an Ihr Seminar zertifizieren zu lassen. 1.2 Organisation Die CONET International Holding GmbH ist eine deutsche Gesellschaft mit beschränkter Haftung und unterliegt damit dem deutschen GmbH-Gesetz. Die Führung der Gesellschaft obliegt gemäß GmbH-Gesetz der Geschäftsführung. Bei der operativen Zwischenholding CONET Technologies Holding GmbH wurde zusätzlich ein weiteres, freiwilliges Gesellschaftsorgan in Form eines Beirats etabliert gemäß §§ 52 Abs. 1, 82 Abs. 2 Nr. 2 GmbHG. 1.2.1 Organe Geschäftsführung Die CONET-Gruppe wird zum Stichtag 31. März 2019 von zwei Geschäftsführern geleitet. Das Amt des Vorsitzenden der Geschäftsführung wird von Frau Anke Höfer ausgeübt. In der Rolle als Geschäftsführer Finanzen ist Herr Josef Ranner für die Steuerung der Service-Bereiche Finanzen, Rechnungswesen & Controlling, Einkauf sowie Marketing zuständig. Die zentralen Themen CONET-Strategie und CONET LIFE (unsere Unternehmensverfassung) werden von beiden Geschäftsführern gemeinsam betreut und weiterentwickelt. Beirat Der vierköpfige Beirat der CONET Technologies Holding GmbH setzt sich zusammen aus Herren Holger Kleingarn, Christian Kraul-von Renner, Philipp Kalveram sowie Lutz Heuser an. Beiratssitzungen werden i.d.R im Vier-Wochenrhythmus abgehalten. Es gibt keine gesonderten Beiratsausschüsse. Wichtige Themen werden auch außerhalb der Sitzungen zwischen Geschäftsführung und Beirat in kurzfristig einberufenen Gesprächen oder Telefonkonferenzen behandelt. Darüber hinaus ist geplant, dass Herr Heuser nicht an allen Beiratssitzungen teilnimmt, sondern im Regelfall an vier Sitzungen im Jahr, in denen die strategische, technologische Ausrichtung der CONET-Gruppe im Mittelpunkt der jeweiligen Sitzung steht. 1.3 Unternehmensinternes Steuerungssystem Basis der strategischen Unternehmensplanung ist eine jährlich aktualisierte Dreijahresplanung mit Gewinn- und Verlustrechnung, Bilanz und Liquiditätsplan. Auf Basis dieser Überlegungen werden die Budgetplanungen der Einzelgesellschaften für das folgende Geschäftsjahr im topdown-Verfahren abgeleitet. Diese werden anschließend bottom-up verifiziert und danach auf die einzelnen Monate verteilt. Im Rahmen der monatlichen Plan-Ist-Abweichungsanalyse wird der Konzern gesteuert. Das Management verfügt auf Basis eines etablierten Self-Service-Systems über tagesaktuelle Zahlen zur Unternehmenssteuerung. Die Geschäftsführung wird im Rahmen des monatlichen Reporting über alle wesentlichen Positionen der Gewinn- u. Verlustrechnung auf Einzelgesellschaftsebene wie auch auf Konzernebene informiert. In der CONET-Gruppe stehen Kennzahlen, die sich an der Liquidität und dem Unternehmenswert orientieren, im Vordergrund. Hierbei handelt es sich insbesondere um folgende Größen, die alle im Vergleich von Ist, Plan (Budget) und Vorjahr betrachtet werden:
1.4 Forschungs- und Entwicklungsbericht Der Markt für professionelle IT-Produkte und -Dienstleistungen ist durchwachsende Kundenanforderungen, eine zunehmende technologische Komplexität und kurze Innovationszyklen geprägt. Das Produkt- und Beratungsportfolio bedarf daher einer ständigen Weiterentwicklung und fortwährenden Verbesserung, um den Marktentwicklungen und Kundenanforderungen auch künftig gerecht zu werden. So soll durch die Investition in den Aufbau eines "Security Operations Center" den Kunden zukünftig ein leistungsfähiger Security Managed Service angeboten werden, um den gestiegenen IT-Sicherheitsherausforderungen und dem bestehenden Fachkräftemangel in diesem Themenfeld zu begegnen. Darüber hinaus sind z.B. Investitionen in das Themenfeld Künstliche Intelligenz geplant, um den Kundenanforderungen im Kontext Industrie 4.0, Digitalisierung und auch Security entsprechen zu können. Einen wesentlichen Umfang der Forschungs- und Entwicklungsbestrebungen entfallen auf unsere Software-Entwicklung im Communications-Umfeld. Im Bereich Public Security erlebte die von CONET mit der auf Basis von Cisco-Technologie entwickelten UC Radio Suite (UCRS) weitere erfolgreiche Produktivsetzungen im Energiesektor sowie öffentlichen Leitstellenumfeld, die maßgeblich auf unsere innovativen Lösungsansätze zurückzuführen sind. Unsere Funkintegrations- und Konferenzlösung stellt eine nahtlose und effiziente Kommunikation zwischen analogen und digitalen Funksystemen sicher. Erst das ermöglicht die reibungslose Koordination und Steuerung aller beteiligten Kräfte im Regelbetrieb und bei Noteinsätzen. Insbesondere der Umfang der angebotenen Integrationsmöglichkeiten und Konnektoren verleiht der CONET UC Radio Suite in der aktuellen Ausbaustufe ein Alleinstellungsmerkmal, das die internationale Nachfrage spürbar steigert. Mittels des tief im Kern der Lösung verwurzelten Konnektoren-Konzepts vereint die UCRS unterschiedlichste Kommunikationssysteme und Kommunikationskanäle durch eine technische Normalisierung und Standardisierung auf einer gemeinsamen Plattform und gestattet so eine medienbruchfreie Steuerung des gesamten Kommunikationsprozesses vom Arbeitsplatz des Leitstellenmitarbeiters aus. Einfache, moderne und intuitive Bedienung ist hier ein wesentlicher Schlüssel zum Erfolg. Gerade die Vernetzung der verschiedensten Kommunikationsmedien und Endgeräte, die durch die demografische Entwicklung zusätzlich befeuert wird, verlangt eine solche Umsetzung, damit die Vielfalt der Möglichkeiten zur Kommunikation mit den Einsatzkräften und Hilfesuchenden für den Leitstellenmitarbeiter beherrschbar bleibt. Im vergangenen Geschäftsjahr lag genau darauf der Fokus in der Weiterentwicklung der UCRS. Dieser Schwerpunkt wurde mit den Erweiterungen im Bereich des Kerns der Lösung durch eine Steigerung der Verfügbarkeit flankiert. So wurde eine n-mal-m-Verfügbarkeit mit Multi-Level-Rückfallebenen weiterentwickelt, die es dem Nutzer erlaubt, seinen Anforderungen an die so genannten five-nines (99,999 %) oder höhere Verfügbarkeiten gerecht zu werden. Hier werden auch weitere Randdisziplinen wie Sicherheit und Mobilität stark im Lösungsdesign berücksichtigt und über das Konnektoren-Konzept nahtlos in die UCRS integriert. Insgesamt hat die CONET-Gruppe im Zeitraum April 2018 bis März 2019 3,2 Mio. Euro beziehungsweise 2,5 % des Umsatzes in Forschungs- und Produktentwicklungsaufwendungen investiert. Insgesamt wurden knapp über 1,0 Mio. Euro Entwicklungskosten aktiviert. Das entspricht einer Aktivierungsquote von 31 %. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden 1,1 Mio. Euro auf aktivierte Entwicklungskosten planmäßig abgeschrieben. 1.5 Leitlinien zur Unternehmensführung CONET besitzt seine eigene, unverwechselbare Identität, die in der Unternehmensverfassung festgeschrieben ist. Sie definiert unsere Leitsätze, unsere Mission, unsere Vision und legt gemeinsame Regeln für das Miteinander bei CONET fest - unsere Kultur. Für eine detaillierte Beschreibung verweisen wir auf die Ausführungen auf unserer Internetseite: www.conet.de. 2 Wirtschaftsbericht 2.1 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen Die deutsche Wirtschaft befindet sich weiterhin in einem kräftigen Aufschwung. Mit dem erneut deutlichen Wachstum in diesem Jahr nimmt das Bruttoinlandsprodukt bereits das zehnte Jahr in Folge zu. Der Aufschwung stützt sich mittlerweile auf eine breite binnen- und außenwirtschaftlich fundierte Basis, wobei der aktuelle außenwirtschaftliche Gegenwind die konjunkturelle Grunddynamik nur verlangsamt. Die Beschäftigung, die Einkommen und damit die Konsummöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger nehmen spürbar zu. Die Unternehmen exportieren lebhafter und investieren weiterhin stark. Trotz Fachkräfteengpässen in einzelnen Berufsfeldern ist derzeit kein Ende des Aufschwungs absehbar. Für das Jahr 2019 erwartet die Bundesregierung eine Zunahme des preisbereinigten Bruttoinlandsprodukts in Höhe von 1,0 Prozent. Damit setzt sich der Aufschwung weiterhin fort. Der Beschäftigungsaufbau dürfte durch das knapper werdende Arbeitskräfteangebot weiterhin weniger schwungvoll verlaufen. Für Arbeitgeber ist es in vielen Branchen und Regionen schwieriger, die offenen Stellen in ihren Unternehmen erfolgreich zu besetzen. Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung bleibt jedoch robust. Bei allen Erfolgen der Vergangenheit ist zu beachten, dass sich die wirtschaftlichen Chancen und Risiken im Laufe der Zeit geändert haben. Gegenwärtig kommt der Digitalisierung von Wirtschaft und Gesellschaft eine herausragende Bedeutung zu. Branchenbezogene Rahmenbedingungen Der Gesamtmarkt der Informations- und Telekommunikationstechnologie (ITK) hat sich nach Angaben des BITKOM im Jahr 2018 von rund 152,7 Mrd. Euro auf 156,5 Mrd. Euro gesteigert. Für das Jahr 2019 ist nochmals ein Wachstum von 1,9 % zum bereits guten Vorjahr prognostiziert. In den für die CONET-Gruppe besonders relevanten Segmenten "Software" und "IT-Dienstleistungen" betrugen die Zuwächse 1,4 Mrd. Euro (+6,3 %) beziehungsweise 0,9 Mrd. Euro (+2,3 %) auf 24,4 Mrd. Euro beziehungsweise 39,9 Mrd. Euro und legen damit im Vergleich zum Vorjahr überdurchschnittlich zu. Auch das Geschäft der reinen Beratungsdienstleistungen hat sich deutschlandweit wie in den Vorjahren positiv entwickelt. Die deutsche Wirtschaft, aber auch der Öffentliche Sektor, reagieren mit einer höheren Nachfrage nach Unterstützung durch externe Spezialisten auf die vielfältigen Veränderungsanforderungen auf Wirtschafts- und Verwaltungsebene, die weiterhin in hohem Maße von der laufenden digitalen Transformation bestimmt wird. Viele Unternehmen haben auf die positiven Rahmenbedingungen mit zusätzlichen Investitionen reagiert. Durch den tiefgreifenden, digitalen Wandel kommen alle Geschäftsmodelle auf den Prüfstand. Unternehmensberatungen unterstützen ihre Klienten dabei, die notwendigen Anpassungen durchzuführen sowie die neuen Möglichkeiten zu erkennen und zu nutzen. Betroffen sind sowohl Prozesse, Organisationsstrukturen und Mitarbeiterentwicklung. Vor diesem Hintergrund hat sich die Nachfrage von Unternehmen und Organisationen nach Unterstützung bei der digitalen Transformation verstärkt. Wie in den Vorjahren ist im Jahr 2018 der Umsatz der deutschen Unternehmensberatungsbranche erneut um 7,3 % gestiegen. Die Branche der Strategie-, Organisations-, IT- sowie Human-Resources-Berater legte beim Gesamtumsatz bis Ende 2018 auf 33,8 Mrd. Euro (2017: 31,5 Mrd. Euro) zu. Für das aktuelle Jahr 2019 wird mit einer erneuten Umsatzsteigerung seitens Branchenverbandes von ca. 7,1 % auf 36,2 Mrd. Euro gerechnet. Das für die CONET-Gruppe besonders relevante Beratungsfeld "Organisations- und Prozessberatung" lag im Vergleich zum Vorjahr leicht unter dem Branchenschnitt (6,8 %), dafür entwickelte sich die "IT-Beratung" wie im Vorjahr besser als der Branchenschnitt (8,4 %). Das zweithöchste Wachstum im Jahr 2018 verzeichnete das für CONET relevante Beratungsfeld "IT-Beratung" mit 8,4 Prozent. Der Anteil blieb nahezu konstant auf 21,8 % (2017: 21,6 %), das entspricht in absoluten Zahlen einem Umsatzvolumen von 7,37 Mrd. Euro (2017: 6,8 Mrd. Euro). Gut die Hälfte dieses Umsatzes entfällt auf Beratungsleistungen in IT-Anwendungen & Infrastruktur (10,9 %) sowie auf Sonstige IT-Beratung (7,6 %) in den Klientenunternehmen. Eine gute Nachfrage von Klienten aus Wirtschaft, Industrie und Verwaltung war im Jahr 2018 auch im Beratungsfeld "Organisations- und Prozessberatung" zu verzeichnen. Das Segmentwachstum lag bei 6,8 %. Bei einem prozentualen Anteil von 43,8 % am Gesamtmarkt wurden insgesamt 14,80 Mrd. Euro umgesetzt (2017: 13,9 Mrd. Euro). Rund die Hälfte des Segmentumsatzes entfiel dabei auf Projekte mit den Themenstellungen "Projektmanagement". ChannelPartner, ein Unternehmen des Medien- und Analystenhauses IDG Business Media, das beispielsweise auch führende IT-Fachzeitschriften wie Computerwoche oder CIO veröffentlicht, hat auch 2018 wieder die besten Systemhäuser ermittelt. Rund 1.000 Kunden hatten bei der aktuellen Computerwoche-Systemhaus-Umfrage die Leistungen ihrer IT-Dienstleister in mehr als 3.500 Einzelprojekten bewertet. CONET erreichte mit einer Note von 1,35 nach einem großen Sprung von Platz 10 im Vorjahr Platz 2 in der Kategorie "Mittelständische Systemhäuser mit Einnahmen von 50 bis 250 Millionen Euro per annum". 2.2 Geschäftsverlauf/Ertragslage Die nachstehende Darstellung der Ertragslage für die letzten beiden Geschäftsjahre gestattet einen Einblick in die Entwicklung des Konzerns in diesem Zeitraum. Bei der Darstellung handelt es sich um eine nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten gegliederte Wiedergabe der Gewinn- u. Verlustrechnung (BWA). Die Zahlen des Geschäftsjahres 2019/18 sind mit denen des Vorjahres aufgrund des unterjährigen Erwerbs des CONET Teilkonzerns sowie des ACT Teilkonzerns im Geschäftsjahr 2017/2018 nicht vergleichbar.
Die nachfolgende Kommentierung bezieht sich auf die nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten ausgewerteten Darstellungen. 2.2.1 Umsatz und Gesamtleistung Die CONET-Gruppe hat im abgelaufenen Geschäftsjahr einen Konzernumsatz in Höhe von TEUR 128.667 (Vorjahr: TEUR 62.246) erzielt. Der Anstieg gegenüber dem Vorjahr ist aufgrund des unterjährigen Erwerbs der CONET Gruppe sowie der ACT Gruppe im Vorjahr nur begrenzt aussagefähig. Die Gesamtleistung im Konzern beträgt TEUR 129.697 (TEUR 63.234). Unser operatives Geschäft wächst in zwei Bereichen: Dem Geschäft mittels direkt abzurechnender Dienstleistung und den langlaufenden Projekten mit Werkvertragcharakter. Daneben resultieren die Umsatzerlöse aus dem Vertrieb von Fremdsoftware/Hardware sowie eigenen Software-Produkten. Die aktivierten Eigenleistungen in der dargestellten Konzern-BWA von rund TEUR 1.030 (Vorjahr: TEUR 988) resultieren ausschließlich aus der Weiterentwicklung unseres erfolgreichen Softwareprodukts CONET UC Radio Suite Innerhalb der CONET Communications GmbH (vgl.: 1.4 Forschungs- und Entwicklungsbericht). 2.2.2 Rohertrag I Der Rohertrag I stellt unsere Wertschöpfung aus dem operativen Geschäft vor eigenen Personalkosten dar und fungiert somit als wichtiger Indikator für das grundsätzliche Geschäftsvolumen und die erzielten Fremdmargen. Der im Geschäftsjahr 2018/2019 erzielte Rohertrag I liegt bei TEUR 81.269 (Vorjahr: TEUR 40.345). 2.2.3 Rohertrag II Der Rohertrag II stellt unsere Wertschöpfung aus dem operativen Geschäft nach allen Personalkosten dar und gibt somit Aufschluss über den Deckungsbeitrag vor den allgemeinen Sachkosten. Der Personalaufwand beträgt TEUR 52.751 (Vorjahr: TEUR 24.787). Der Rohertrag II beläuft sich auf TEUR 28.518 (Vorjahr: TEUR 15.558). In der CONET-Gruppe wurde im Geschäftsjahr 2018/2019 ein Anteil von 21,99 % (Vorjahr: 24,60 %) Rohertrag II aus der erzielten Gesamtleistung erwirtschaftet. 2.2.4 EBITDA Das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) stellt im CONET Konzern eine der entscheidenden betriebswirtschaftlichen Steuerungsgrößen dar. Der vergleichsweise hohen sonstigen betrieblichen Aufwendungen resultieren zu einem nicht unerheblichen Teil aus Rechts- und Beratungskosten im Zusammenhang mit Umstrukturierungen innerhalb der CONET-Gruppe. Nach Abzug der sonstigen betrieblichen Aufwendungen betrug das EBITDA im Konzern TEUR 16.185 (Vorjahr: TEUR 4.493). Die erhebliche Verbesserung des EBITDA gegenüber dem Vorjahr resultiert zum Teil aus der Erstanwendung des IFRS 16 (Leasingverhältnisse) im Geschäftsjahr 2018/19 sowie aus dem unterjährigen Erwerb des CONET Teilkonzerns sowie des ACT Teilkonzerns im Vorjahr. Als Folge der Erstanwendung kommt es zu einer Eliminierung der Miet- und Leasingaufwendungen. Im Gegenzug erhöhten sich in erheblichen Maße die Abschreibungen und Zinsaufwendungen. 2.2.5 Jahresüberschuss/-fehlbetrag Die Abschreibungen in Höhe von TEUR 8.912 (Vorjahr: 4.321) betreffen in Höhe von TEUR 2.051 Abschreibungen auf Nutzungswerte aufgrund der erstmaligen Anwendung von IFRS 16 (Leasingverhältnisse). Die übrigen Abschreibungen setzen sich zu rund 83 % (Vorjahr: 85 %) aus Abschreibungen auf selbst geschaffene und erworbene immaterielle Vermögenswerte und zu 17 % (Vorjahr 15 %) aus Abschreibungen auf Sachanlagen zusammen. Die Sachanlagen betreffen hauptsächlich Betriebs- und Geschäftsausstattung. Die vergleichsweise hohen Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände betreffen in beiden Geschäftsjahren überwiegend im Rahmen der Erstkonsolidierung der CONET-Gruppe aktivierte Auftragsbestände. Das Finanzergebnis betrifft im Wesentlichen Zinsaufwendungen im Zusammenhang mit der Finanzierung des Erwerbs der CONET-Gruppe sowie Zinsaufwendungen aufgrund der erstmaligen Anwendung des IFRS 16 (Leasingverhältnisse). Das Ergebnis vor Ertragsteuern (EBT) in Höhe von TEUR 801 (Vorjahr: TEUR -1.380) ist in hohem Maße von Rechts- und Beratungskosten der Holdinggesellschaften geprägt, die aufgrund dessen negative Ergebnisse vor Ertragsteuern aufweisen, während die operativen Gesellschaften deutlich positive Ergebnisse vor Ertragsteuern erwirtschaftet haben. Die Steuern vom Einkommen und Ertrag in Höhe von TEUR 118 resultieren aus einem Saldo aus TEUR 1.225 laufenden Steueraufwendungen abzüglich Erträgen aus der Auflösung von latenten Steuern in Höhe von TEUR 1.107. Die laufenden Steueraufwendungen tragen den guten Jahresergebnissen der operativen Gesellschaften im Geschäftsjahr 2018/2019 Rechnung. Insgesamt ergibt sich auf Ebene des Konzerns ein Jahresüberschuss von TEUR 683 (Vorjahr: Jahresfehlbetrag TEUR -2.939), der in beiden Jahren durch Aufwendungen aus dem Erwerb der CONET-Gruppe geprägt ist. 2.3 Vermögenslage 2.3.1 Vermögensstruktur Die nachfolgende Übersicht zeigt den Vermögensaufbau, der unter Zusammenfassung gleichartiger Posten der jeweiligen Bilanzen entwickelt worden ist:
(Tabelle enthält Rundungsdifferenzen auf Grund der Darstellung der Werte in TEUR.) Das Langfristig gebundene Vermögen der CONET-Gruppe beläuft sich auf insgesamt TEUR 112.426 (Vorjahr: TEUR 96.953) und entspricht damit einem Anteil am Gesamtvermögen von 70,3 % (Vorjahr: 65,3 %). Der Anstieg gegenüber dem Vorjahr um TEUR 15.473 resultiert im Wesentlichen aus dem Erwerb der Babiel GmbH sowie der Bilanzierung von Nutzungswerten aus Leasingverhältnissen gemäß IFRS 16. Der größte Teil des langfristig gebundenen Vermögens entfällt unverändert zum Vorjahr auf immaterielle Vermögenswerte. Die immateriellen Vermögensgegenstände in Höhe von TEUR 98.626 (Vorjahr: TEUR 93.858) betreffen mit TEUR 85.402 (Vorjahr: TEUR 77.138) im Wesentlichen Geschäfts- oder Firmenwerte. Im Übrigen betreffen die immateriellen Vermögenswerte selbst geschaffene Software sowie Lizenzen (TEUR 3.128), im Rahmen von Unternehmenserwerben bilanzierte Auftragsbestände (TEUR 9.589) sowie entgeltlich erworbene Software und Lizenzen (TEUR 507). Im Rahmen der Erstanwendung des IFRS 16 wurden Nutzungswerte aus Leasingverhältnissen in Höhe von TEUR 9.943 zum 31. März 2019 bilanziert. Die Geschäfts- oder Firmenwerte sind aus der Konsolidierung des CONET-Teilkonzerns, des ACT-Teilkonzerns sowie der Babiel GmbH entstanden. Gemäß den IFRS-Regeln erfolgt keine planmäßige Abschreibung. Ein zum Bilanzstichtag durchgeführter Wertminderungstest ergab keine Hinweise auf außerplanmäßige Abschreibungen. Die selbstgeschaffene Software sowie Lizenzen repräsentieren zum Stichtag selbsterstellte Software in der CONET Communications GmbH (Produkt UC Radio Suite). Zugängen von TEUR 1.030 standen planmäßige Abschreibungen von TEUR 1.088 gegenüber. Das Sachanlagevermögen betrifft nahezu ausschließlich Betriebs- und Geschäftsausstattung. Den Investitionen in die Betriebs- und Geschäftsausstattung in Höhe von TEUR 978 standen Abschreibungen von TEUR 1.155 gegenüber. Die sonstigen Forderungen (langfristig) von TEUR 339 betreffen im Wesentlichen nicht als Planvermögen qualifizierte Rückdeckungsversicherungen und Kautionen. Die kurzfristig gebundenen Aktiva in Höhe von TEUR 41.043 betreffen Forderungen und sonstige Vermögenswerte sowie Vorräte. Die Vorräte betreffen überwiegend Software und Hardware. Die Forderungen und sonstigen Vermögenswerte in Höhe von TEUR 39.145 enthalten mit TEUR 27.586 größtenteils Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und mit TEUR 8.785 Vertragsvermögenswerte. Letztere betreffen unfertige Arbeiten aus Werkverträgen, die nach den IFRS-Regeln als Vertragsvermögenswerte auszuweisen sind. Im Übrigen betreffen die Forderungen und sonstige Vermögenswerte sonstige Forderungen (TEUR 1.159), laufende Ertragsteueransprüche (TEUR 532) und Rechnungsabgrenzungsposten (TEUR 1.083). Bezüglich der Analyse zu den liquiden Mitteln verweisen wir auf den Abschnitt 2.4.1 Finanzierungsanalyse. 2.3.2 Kapitalstruktur Die nachfolgende Übersicht zeigt den Kapitalaufbau, der unter Zusammenfassung gleichartiger Posten der jeweiligen Bilanzen entwickelt worden sind:
(Tabelle enthält Rundungsdifferenzen auf Grund der Darstellung der Werte in TEUR.) Das Eigenkapital beträgt 7,6 % (Vorjahr: 14,4 %) der Bilanzsumme. Die Verminderung des Eigenkapitals gegenüber dem Vorjahr um TEUR 9.265 resultiert im Wesentlichen aus einer im Geschäftsjahr vorgenommenen Rückzahlung von Kapitalrücklagen an die Gesellschafterin des Mutterunternehmens. Das langfristige Fremdkapital in Höhe von TEUR 110.077 betrifft im Wesentlichen Finanzverbindlichkeiten und Leasingverbindlichkeiten. Aufgrund der erstmaligen Anwendung des IFRS 16 (Leasingverhältnisse) wurden diese erstmalig bilanziert. Die langfristigen Finanzverbindlichkeiten stellen 68,8 % (61,9 %) der Bilanzsumme dar. Sie betreffen im Wesentlichen verschiedene Darlehen, die der Finanzierung der Erwerb des CONET-Teilkonzerns, des ACT-Teilkonzerns sowie der Babiel GmbH dienen. Die Darlehen sind endfällig und besitzen eine Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren. Das kurzfristige Fremdkapital umfasst neben Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (TEUR 10.243) im Wesentlichen sonstige Verbindlichkeiten (TEUR 13.865), Vertragsverbindlichkeiten (TEUR 4.016), laufende Ertragsteuerverbindlichkeiten (TEUR 3.348) und Finanzverbindlichkeiten (TEUR 3.500). Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen umfassen neben von Dritten in Rechnung gestellte Lieferungen und Leistungen (TEUR 5.724) auch Abgrenzungen in Höhe von (TEUR 4.519). Die sonstigen Verbindlichkeiten betreffen im Wesentlichen bedingte Kaufpreisverbindlichkeiten aus Unternehmenserwerben (TEUR 3.685) sowie Abgrenzungen aus dem Personalbereich (TEUR 6.441). 2.4 Finanzlage 2.4.1 Finanzierungsanalyse Zum 31. März 2019 betrugen die lang- und kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten TEUR 98.675. Sie resultieren nahezu ausschließlich aus der Finanzierung von Unternehmenserwerben. Die liquiden Mittel der CONET-Gruppe beliefen sich zum Stichtag auf TEUR 6.345 und betragen 4,0 % (Vorjahr: 10,3 %) des Vermögens. Damit liegt die Nettoverschuldung (zinstragende Verbindlichkeiten abzüglich der liquiden Mittel) zum Geschäftsjahresende bei TEUR 92.330. Die Finanzverbindlichkeiten von 98.675 TEUR setzen sich zu 96,5 % (TEUR 95.175) aus langfristigen und zu 3,5 % (TEUR 3.500) aus kurzfristigen Verbindlichkeiten zusammen. Die kurzfristigen Verbindlichkeiten resultieren aus einem Geldmarktkredit. Die langfristigen Verbindlichkeiten betreffen Erwerbsfinanzierungen. Die bereitgestellten Fremdmittel sind über einen Sicherheiten-Pool besichert. Wesentliche außerbilanzielle Finanzierungen bestehen nicht. 2.4.2 Liquiditätslage Zum 31. März 2019 beträgt der Kassen- und Bankbestand TEUR 6.345. Die Veränderung der liquiden Mittel lässt sich mit Hilfe der nachfolgenden Kapitalflussrechnung darstellen:
Die Zahlungsfähigkeit der CONET-Gruppe war im Geschäftsjahr 2018/2019 zu jedem Zeitpunkt gegeben. Der CONET-Gruppe steht ein weiterer Kreditrahmen von rund TEUR 11.500 zur Verfügung. 2.5 Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage Trotz der vielfältigen Ereignisse im Geschäftsjahr 2018/2019
und den damit verbundenen finanziellen und kapazitativen Belastungen blickt die Geschäftsführung auf ein wirtschaftlich sehr erfolgreiches Geschäftsjahr zurück. Die Gruppe konnte ihr EBITDA deutlich verbessern, und Liquidität war zu jederzeit in ausreichendem Maße verfügbar. Die Geschäftsführung sieht in der aktuellen Lage eine gute und solide Basis für die Weiterentwicklung der CONET-Gruppe. 2.6 Nicht-finanzielle Leistungsindikatoren Mitarbeiter Unser wertvollstes Kapital sind unsere Mitarbeiter. Ihr Know-how und ihre Motivation treiben unser Geschäft voran. Sie sind diejenigen, die das Vertrauen unserer Kunden genießen. Deshalb müssen wir im Wettbewerb um neue Mitarbeiter ausreichend attraktiv sein. Das Vereinen der vielfältigen Bedürfnisse erfordert weiterhin ein hohes Maß an intelligenter und flexibler Organisation. Dementsprechend sind die Weiterentwicklung bestehender Mitarbeiter und die Gewinnung neuer Mitarbeiter wesentliche Erfolgsfaktoren für die zukünftige Entwicklung der CONET-Gruppe, was sich auch in unserem Employer Branding ausdrückt: Erfolg. Unsere Leidenschaft. Für diesen Erfolg gestalten wir gemeinsam mit unseren Mitarbeitern das richtige Arbeitsumfeld. Wertschätzung in der CONET-Gruppe heißt, dass sich Einsatz auch in besonderen Arbeitgeberleistungen auszahlt. Vertrauen zeigen wir, indem wir uns gegenseitig große Freiräume in der täglichen Arbeit geben. Und Fairness bedeutet in der CONET-Gruppe, dass der Unternehmenserfolg mit der erfolgreichen beruflichen und persönlichen Entwicklung jedes Mitarbeiters einhergehen muss. Betriebliches Gesundheitsmanagement Neben der fachlichen Weiterentwicklung und einem angenehmen Arbeitsumfeld sehen wir auch die physische und psychische Gesundheit unserer Mitarbeiter in unserer Arbeitgeberverantwortung. Zu diesem Zweck hat die CONET-Gruppe ein betriebliches Gesundheitsmanagement etabliert, das die Förderung der Gesundheit eines jeden Einzelnen zum Ziel hat. Neben Betriebssportgruppen wie Fußball, Beachvolleyball, Schwimmen oder Badminton sorgen auch verschiedene Gymnastik- und Aerobic-Schnupperkurse sowie Übungen am Arbeitsplatz und im Fahrstuhl für den körperlichen Ausgleich. 70 Mitarbeiter nehmen aktuell das Angebot des sogenannten Job-Rad in Anspruch. Im Laufe eines Jahres gibt es zudem besondere Aktionen. So nahmen im abgelaufenen Geschäftsjahr viele Mitarbeiter an Fahrsicherheitstrainings teil. Darüber hinaus fördern wir jährlich ein Lauf-Event in der Region wie den Europawochenlauf in Hennef oder den HRS Business Run in Köln. Neben den Bewegungsangeboten runden kostenloses Obst, flexible Arbeitszeiten sowie regelmäßige Überprüfungen der Arbeitsplatzergonomie das Gesundheitsangebot in der Gruppe ab. Um zusätzlichem Stress vorzubeugen und mit ihm gesundheitsschonend umzugehen, führt die CONET-Gruppe in Zusammenarbeit mit gesetzlichen Krankenkassen und regionalen Anbietern aus dem Bereich Gesundheit jährlich einen Gesundheitstag durch, an dem zahlreiche Angebote zum Mitmachen anregen. Neben Workshops und Vorträgen zur gesunden Ernährung, zum Thema Entspannung sowie zu physiotherapeutischen Maßnahmen haben die Mitarbeiter Gelegenheit, einen Seh- beziehungsweise Hörtest durchzuführen oder sich beim lokalen Stadtsportverband sowie einem Fitnessstudio über deren Angebote zu informieren. Ziel ist, die Mitarbeiter jährlich über die neuesten Trends rund um die Themen Bewegung und gesunde Ernährung im Rahmen einer solchen Veranstaltung zu informieren. TOP JOB/Innovationspreis - bei Kunden "Top Job"-Siegel für herausragende Arbeitgeberqualitäten Auch externe Befragungen und Auszeichnungen bestätigen die hervorragende Mitarbeiterorientierung, -förderung und -bindung: Im Februar 2019 wurde CONET im "Top Job"-Arbeitgeberwettbewerb als bundesweit bester Arbeitgeber in seiner Größenklasse ausgezeichnet und erhielt am 22. Februar in Berlin das entsprechende Siegel aus den Händen des ehemaligen Bundeswirtschaftsministers Wolfgang Clement. Der "Top Job"-Mentor würdigte CONET insbesondere für seine strategische Ausrichtung auf Fachkräftesicherung und die kontinuierliche Weiterentwicklung seiner Qualitäten als Arbeitgeber. Für CONET ist es nach den Jahren 2010, 2013 und 2016 bereits die vierte Auszeichnung als Top-Arbeitgeber im Mittelstand. Mit dem Qualitätssiegel "Top Job" zeichnet das Zentrum für Arbeitgeberattraktivität zeag GmbH, Unternehmen aus, die sich auf bemerkenswerte Art und Weise für eine gesunde Arbeitsplatzkultur stark machen. Diese zeigt sich in der Qualität der Führungsarbeit und damit verbunden einer hohen Arbeitszufriedenheit innerhalb der Belegschaft. In dem seit 2002 durchgeführten bundesweiten Arbeitgebervergleich "Top Job" hat CONET vor allem in den Bereichen Führung, Vertrauenskultur und Kommunikation überzeugt. Einen starken Eindruck hinterlässt bei dem IT-Dienstleister auch die Work-Life-Balance. Individuell vereinbarte Arbeitszeitmodelle etwa erleichtern es, Beruf und Familie unter einen Hut zu bekommen, flexible Arbeitszeiten, Homeoffice oder Auszeiten schaffen Raum für individuelle Lebensentwürfe. Auch das seit fünf Jahren erfolgreich etablierte Gesundheitsmanagement belegt, dass bei CONET der Mensch im Mittelpunkt steht. Kunden Die Zufriedenheit der Kunden der CONET-Gruppe ist für den langfristigen Erfolg unserer Geschäftsaktivitäten von maßgeblicher Bedeutung. Seit einigen Jahren führt CONET deshalb in regelmäßigen Abständen Kundenzufriedenheitsbefragungen durch. Die letzten Befragungen sind im Sommer 2018 (Geschäftsjahr 2018/2019) erfolgt und haben - wie auch in den Vorjahren - ein sehr gutes Ergebnis erbracht. Die Kunden sind aufgefordert, auf die Frage 'Würden Sie CONET weiterempfehlen?' auf einer Skala von 0 - 10 zu antworten, wobei 10 (ja, uneingeschränkt) die beste und 0 (nein, auf keinen Fall) die schlechteste Beurteilung darstellen. Aus der Differenz der Förderer und Kritiker wird die Gruppe der so genannten effektiven Förderer ermittelt. Dieser Wert belief sich in der Befragung 2018 auf 47 % und stellt damit einen hervorragenden Wert dar. Die Vergleichswerte der Jahre 2012 und 2015 beliefen sich auf 36 % beziehungsweise 39 %. Die zwischenzeitliche kontinuierliche Steigerung belegt, dass wir mit unserer Zielsetzung, für den Kunden das Beste aus unseren gemeinsamen Projekten herausholen, extrem erfolgreich sind. Systemhausumfrage "Die besten Systemhäuser" Ein weiterer Indikator, der den Erfolg unserer Maßnahmen zum Erhalt und zur Steigerung der Kundenzufriedenheit bestätigt, ist die Umfrage "Die besten Systemhäuser" der Computerwoche. ChannelPartner, ein Unternehmen des Medien- und Analystenhauses IDG Business Media, das beispielsweise auch führende IT-Fachzeitschriften wie Computerwoche oder CIO veröffentlicht, präsentiert jährlich nach einer Kundenumfrage die besten Systemhäuser. Rund 4.000 Kunden bewerten bei dieser Computerwoche-Systemhaus-Umfrage die Leistungen ihrer IT-Dienstleister in mehreren Tausend Einzelprojekten. CONET erreichte in der Kategorie 2 "Mittelständische Systemhäuser mit Einnahmen von 50 bis 250 Millionen Euro per annum" in den vergangenen Jahren stets gute Plätze, nach Rang 15 im Jahre 2016 und dem 10. Rang im Jahr 2017 dann 2018 sogar den hervorragenden 2. Platz. Unternehmensauszeichnung TOP CONSULTANT Ebenfalls auf Basis einer gezielten Kundenzufriedenheitsumfrage zeichnet der Beratervergleich TOP CONSULTANT die Qualität und Leistung einer kundengerechten, mittelstandsorientierten Beraterleistung von Beratungsunternehmen aus. 2018 beteiligte sich CONET erstmalig an diesem Unternehmensvergleich und errang auf Anhieb einen Platz unter den ausgezeichneten Top-Consultants. Welche Unternehmen mit dem TOP CONSULTANT-Siegel ausgezeichnet werden, entscheidet allein die wissenschaftliche Leitung des Wettbewerbs: Prof. Dr. Dietmar Fink und Bianka Knoblach befragen als Geschäftsführer der Wissenschaftlichen Gesellschaft für Management und Beratung (WGMB) in Bonn Referenzkunden der teilnehmenden Beratungsunternehmen. Die Ergebnisse dieser Kundenbefragung werden anschließend gemeinsam mit weiteren Unternehmensdaten ausgewertet. Das TOP CONSULTANT-Siegel wird nur an Beratungshäuser verliehen, die hierbei ein sehr gutes oder gutes Ergebnis erzielen. IDG Digital Innovation Award Mit seinen Innovation Circles und Innovationsthemen hat sich CONET in diesem Jahr auch für den Digital Innovation Award des IDG-Verlags mit seinen Zeitschriften Computerwoche und ChannelPartner beworben und hat im April 2019 die entsprechende Jury-Liste des derzeit noch laufenden Wettbewerbs erreicht. In seinen ergebnisoffenen und weitgehend technologieneutralen Innovation Workshops schafft CONET gemeinsam mit seinen Kunden und speziell auf ihre unternehmensspezifischen Bedürfnisse zugeschnitten ein produktives Umfeld, um neue Ansätze für Arbeitsweisen und Prozesse der Zukunft kennenzulernen und zu bewerten. Abseits von Beschaffungsdruck und Leistungskriterien zeigt CONET Möglichkeiten auf, in der digitalen Transformation die Nase vorne zu behalten. Ob diese Methoden und Technologien für unseren Kunden einen tragfähigen Business Case bilden können, wollen wir gemeinsam diskutieren und entwickeln. Die Kunden profitieren dabei von unserer umfassenden Erfahrung langjähriger Kundenbeziehungen. Wir kennen und verstehen Geschäftsmodelle und Prozesse ebenso wie die technische Basis in Software-Anwendungen und Hardware-Produkten. Gleichzeitig legen wir besonderen Wert darauf, unseren Spezialisten die Chance und den Anspruch zu geben, am Puls aktueller Entwicklungen, Trends und Innovationen zu bleiben. In unseren Projekten zielen wir als IT-System- und Beratungshaus auf tragfähige, nachhaltige Lösungen. Der Erfolg unserer Projekte für den Kunden ist der Maßstab, an dem wir unser Handeln ausrichten. Diesem Grundgedanken folgen auch die CONET Innovation Workshops. Eine neue technische Lösung, die im Geschäftsumfeld des Kunden keinen greifbaren Nutzen schafft, verbrennt Budget und kostet nur Zeit. Wir helfen unseren Kunden dabei, alle potenziellen Einsatzbereiche, Vorteile und Nachteile wirklich kennenzulernen. In den Veranstaltungen unseres Innovation Circles treffen unsere Kunden Innovationsführer und tauschen sich mit uns und weiteren Anwenderunternehmen in angenehmer Networking-Atmosphäre über innovative methodische und technologische Ansätze aus. Unsere Innovation Circles bieten in kurzen Präsentationen und Impulsvorträgen unserer Prozessspezialisten, IT-Fachleute und Gastsprecher faszinierende Einblicke in die Zukunft des Arbeitens und Wirtschaftens in Zeiten der Digitalisierung. Der Schwerpunkt der Veranstaltungsreihe liegt aber auf Diskussion und Austausch zwischen Fachleuten, Anwenderunternehmen und Teilnehmern - ohne vordergründigen Ergebnisdruck und Evaluationszwänge. Unsere Kunden lassen sich von vielversprechenden Visionen der digitalen Zukunft zum Nachdenken anregen und von erfolgreichen Digital Best Practices überzeugen und werden so ein aktiver Teil unseres Innovationsnetzwerks, um gemeinsam erfolgreich auf dem Weg der digitalen Transformation zu sein und zu bleiben. 3 Prognose-, Chancen- und Risikobericht 3.1 Prognosebericht Der IT-Branchenverband BITKOM rechnet aufgrund der weiterhin guten Wirtschafts- und Konjunkturlage in seinen Prognosen vom Januar 2019 im Gesamtmarkt Informationstechnologie & Telekommunikation (ITK) für das laufende Jahr 2019 mit einem Zuwachs um 1,5 Prozent auf 168,5 Mrd. Euro, in den für CONET relevanten Teilbereichen "Software" wird sogar mit einem Plus von 6,3 % (auf 26,0 Mrd. Euro) und bei den "IT-Dienstleistungen" mit einem Plus von 2,3 % (auf 40,8 Mrd. Euro) gerechnet. Ergänzend zu den Aussagen des BITKOM geben die Beratungsgesellschaften laut BDU (Bundesverband Deutscher Unternehmensberater) auch für das Jahr 2019 eine Wachstumsprognose für den Gesamtmarkt von 7,1 % ab, denn die Branche der Unternehmensberater bleibt hinsichtlich ihrer Geschäftserwartung für 2019 weiterhin optimistisch. In der Marktstudie "Facts & Figures zum Beratermarkt 2018/2019" weist die Prognose, die sich rein rechnerisch aus den Einschätzungen rund 450 Befragungsteilnehmer ergibt, mit einem Plus von 7,1 % einen leicht niedrigeren Wert gegenüber dem Vorjahr auf. Das Eintreten dieser Entwicklung vorausgesetzt, würde die Unternehmensberatungsbranche nach dem Einschnitt im weltweiten Krisenjahr 2009 damit zum zehnten Mal in Folge steigende Umsätze verzeichnen. Der Anteil von 65 %, der in der Marktbefragung eine positive Wachstumsprognose für das Jahr 2018 abgeben hat, verdeutlicht die vorhandene Zuversicht der Unternehmensberatungen in der Breite. Lediglich 15 % der Consulting-Firmen äußern eine skeptische Konjunkturerwartung und rechnen mit einem Rückgang beim Umsatz. Wachstumstreiber sind für das laufende Jahr aufgrund der umfangreichen und tiefgehenden Transformationsanforderungen bei den Klienten die Beratungsfelder Change Management (+ 9,0 %), IT Datenschutz & Datensicherheit (+ 8,8 %) und CRM und Vertrieb (+ 8,4 %). Wachstumstreiber unter den Klientenbranchen sind für das laufende Jahr die Bereiche "Healthcare" (Prognose 2019: + 8,9 %), "TIMES" (Prognose 2019: + 8,5 %) sowie "Professional Services" (Prognose 2019: + 8,0 %). Diese positiven Prognosen in den für uns relevanten Branchen spiegeln sich auch in unserem Auftragsbestand und der aktuellen Auslastungssituation wider. Der Auftragsbestand (Stand 4. Juli 2019) innerhalb der CONET-Gruppe weist aus, dass sich bereits 69,7 % des geplanten Rohertrag I (für das Geschäftsjahr 2019/2020) unter Vertrag und 9,7 % im bewerteten Angebotsstatus befinden. Wir sprechen in diesem Falle von einer Abdeckungsquote von 79,4 %. Des Weiteren lässt sich die positive Gesamtsituation auch in einer hervorragenden Auslastung aller unserer Einzelgesellschaften erkennen. Wir starten aus diesen Gründen sehr optimistisch in das kommende Geschäftsjahr 2019/2020, das bereits erfolgreich begonnen hat, und sind sicher, dass wir uns weiterhin als verlässlicher Dienstleister und Lösungsanbieter im Markt positionieren werden. Entsprechend der oben beschriebenen positiven Branchenentwicklung und dem guten Start ins laufende Geschäftsjahr erwartet die Geschäftsführung für die CONET-Gruppe auch für das Geschäftsjahr 2019/2020 weiteres Wachstum. Wir gehen von einem konsolidierten Umsatz bzw. einer Gesamtleistung in Höhe von 144,0 Mio. Euro sowie einem Rohertrag I von gut 93,4 Mio. Euro aus. Auf Ebene des Rohertrags II planen wir 29,5 Mio. Euro. Als EBITDA erwartet die Geschäftsführung ein Ergebnis von 19,7 Mio. Euro. Vor Steuern rechnen wir mit einem Konzernergebnis von etwa 2,3 Mio. Euro. Wir wollen damit den guten Weg fortsetzen und die Gruppe weiter stärken. 3.2 Risikobericht Die Risikostrategie der CONET-Gruppe regelt die risikopolitischen Grundsätze und die Anforderungen (Kernkomponenten, Rollen, Verantwortlichkeiten und Abläufe) für ein ordnungsmäßiges, konzernweit einheitliches und in die Zukunft gerichtetes Risikomanagement und dessen Einbettung in die Unternehmensstrategie. Die Risikostrategie wird jährlich den geänderten Umfeldbedingungen angepasst. Dazu werden Konjunkturschwankungen, Technologiewandel und die Entwicklung einzelner Branchen und Kundensegmente als relevante Einflussgrößen betrachtet, bewertet und in die Unternehmensstrategie sowie Risikostrategie einbezogen. Die organisatorische Verankerung des Risikomanagements im operativ und strategisch ausgerichteten Controlling ermöglicht eine mit den Planungs- und Reporting-Prozessen integrierte, aktive und ganzheitliche Ausrichtung des Konzern-Risikomanagements. Ziel des Risikomanagements bei CONET ist es, auf allen Unternehmensebenen das Risikobewusstsein zu erhöhen und eine wertorientierte Risikokultur zu etablieren, um die mittelfristigen finanziellen Zielgrößen zu erreichen und so die systematische und kontinuierliche Steigerung des Unternehmenswerts zu unterstützten. 3.2.1 Risikomanagementsystem Dem Risikomanagement obliegt die Aufgabe, die Anforderungen der Risikostrategie umzusetzen, diese regelmäßig zu bewerten, das Risikomanagementsystem kontinuierlich in Richtung Best Practice weiterzuentwickeln und bei Bedarf auf neue Erkenntnisse und Anforderungen anzupassen. Die Umsetzung konzentriert sich im Wesentlichen auf die frühzeitige Identifizierung von Chancen und Risiken, deren Analyse und Bewertung sowie die Steuerung von gezielten Maßnahmen. Dies geschieht quartalsweise durch die Geschäftsführungen der Tochtergesellschaften, die optional weitere Hierarchieebenen einbinden können, und letztlich der Geschäftsführung der Holding. Chancen und Risiken können jederzeit auch ad-hoc gemeldet werden.
Risikomanagementsystem in Anlehnung an "ONR 49000:2004 ff. Risikomanagement für Organisationen und Systeme" Die langfristige Betrachtung der Unternehmensfinanzen ist in den Strategieprozess der Geschäftsführung eingebunden. Die Ausstattung mit ausreichendem Eigenkapital, tägliches Cash-Management, die integrierte Planung von Erfolg und Liquidität sowie die Monatsabschlüsse gewährleisten die ganzheitliche finanzielle Überwachung des Konzerns. Aus der Gesamtheit der identifizierten Risiken werden im Folgenden diejenigen Risikokategorien beziehungsweise Einzelrisiken erläutert, die aus heutiger Sicht die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der CONET-Gruppe in wesentlichem Ausmaß beeinflussen können. 3.2.2 Risiken Marktrisiken Durch das traditionell große Umsatzvolumen beim Kunden Bundeswehr unterliegt die CONET-Gruppe in diesem Segment einer hohen Erlössensibilität. Nachteile, in Form von Preisnachlässen, konnten durch Langfristverträge mit umfangreichen Kontingentzusagen abgefedert werden. Um den Kunden Bundeswehr weiterhin als starken Partner zu halten, passt sich CONET mit seinen Leistungen den sich wandelnden Herausforderungen der Streitkräfte an und erweitert seine Aktivitäten in diesem Umfeld kontinuierlich um innovative, in anderen Sektoren bereits bewährte technologische Lösungsansätze und eigene Produktentwicklungen. So soll es zunehmend gelingen, bislang nicht zum Kundenspektrum gehörende Teilbereiche der Streitkräfte als potenzielle Abnehmer für CONET-Lösungen und -Leistungen zu gewinnen. Gleichzeitig erweitert CONET das Themenspektrum Bundeswehr auf das Kundenumfeld internationaler Streitkräfte und -Bündnisse sowie den bereits im Zusammenhang mit der Entwicklung der CONET UC Radio Suite genannten Bereich Public Security. Dieser bietet mit seinen hohen Anforderungen an die Verfügbarkeit von Informationen, Stabilität der genutzten IT-Systeme und die Zuverlässigkeit von Kommunikationsstrecken eine Vielzahl konkreter Anknüpfungspunkte für die CONET-Kernleistungen, die bereits in erfolgreichen Produktivsetzungen unter Beweis gestellt werden konnten. Im "Public Sector" ist eine solide Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln festzustellen. Im Rahmen der Sicherung und des Ausbaus des Bestandsgeschäfts konnten erfreulicherweise langfristige Betriebsprojekte akquiriert werden. Im privatwirtschaftlichen Sektor, bei CONET unter dem Begriff "Private" zusammengefasst, gilt es eine zu starke Abhängigkeit von Einzelkunden zu vermeiden. Durch den gezielten Aufbau von Neukundengeschäft versuchen wir vorhandene Abhängigkeiten weiter zu reduzieren. Ein Ausfallrisiko bei unseren Kunden aufgrund verschlechterter Bonität kann nicht vollständig ausgeschlossen werden. Mit Blick auf unsere Kundenstruktur wird dieses Risiko derzeit weiterhin als gering eingeschätzt. Dennoch wird diesem Sachverhalt bilanziell durch die Bildung von Einzel- und Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen. Darüber hinaus wird operativ durch ein wöchentliches Forderungsmanagement der Problematik gezielt begegnet. Die Kunden werden entsprechend ihres Zahlungsverhaltens in der Vergangenheit klassifiziert. Die Klassifizierung wird zu regelmäßigen Zeitpunkten überprüft und angepasst. In Abhängigkeit dieser Einordnung erfolgen die aktive Kundenansprache und die Einleitung entsprechender Maßnahmen. Dieses kundenindividuelle Forderungsmanagement hat sich in der Vergangenheit erfolgreich bewährt. Generell ist die Bonität unserer Kunden als auch ihr Zahlungsverhalten in den vergangenen Geschäftsjahren mit gut und teilweise sehr gut zu bewerten. Risiken der Leistungserstellung (leistungswirtschaftliche Risiken) Die Risiken im Rahmen der Erstellung und Abwicklung von Projektleistungen, wie zum Beispiel Nicht-Einhaltung der Projektbudgets oder der Termine sowie mangelnde Qualität der Projektleistungen und Produkte, werden gemäß den Vorgaben aus dem Qualitätsmanagement laufend durch die Projektverantwortlichen überwacht. Die Projekte werden im Vorfeld kategorisiert und auf dieser Basis wird die Geschäftsführung über die wichtigen Projekte von den Projektverantwortlichen unterrichtet, so dass eine stetige Beobachtung der Projektrisiken erreicht wird. Für Großprojekte werden regelmäßig Statusberichte erstellt. Im Zentrum steht hierbei die Earned-Value-Analyse, die anhand der tatsächlichen Ist-Kosten sowie der jeweils aktuellen Planung eine bis auf Arbeitspaketebene detaillierte Fortschrittsbewertung bezogen auf die Termin- und Budgetsituation erlaubt. Damit können Termin- und Budgetabweichungen schneller erkannt und kommuniziert werden. Mit diesen Maßnahmen können wir die Risiken aus der Projektabwicklung enorm reduzieren. Eine andauernde sehr geringe Auslastung der Projektmitarbeiter birgt ebenfalls ein wesentliches Risiko für den wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens. Um diesem Risiko grundsätzliche entgegenzuwirken wird ein adäquater Auftragsbestand benötigt. Wie im Prognosebericht zu lesen, rechnen wir für das Geschäftsjahr 2019 erneut mit einer ausgezeichneten Auftragslage und befinden uns somit in einer recht komfortablen Situation. Weitere Maßnahmen zur Reduktion dieses Risikos werden in den operativen Einheiten in Form einer Ressourcenplanung vorgenommen. Hier werden die Einsätze der einzelnen Berater in Hinblick auf möglichst geringe Leerzeiten optimiert. Gewährleistungs-/Haftungsrisiko Im Rahmen der operativen Geschäftstätigkeit geht die CONET-Gruppe tagtäglich Gewährleistungs- und Haftungsrisiken ein. Dieses Risiko wird bilanziell durch Bildung von Rückstellungen berücksichtigt. Sollte aufgrund von Produktmängeln oder sonstigen Leistungsstörungen die CONET-Gruppe haftbar gemacht werden, hätte dies negative Auswirkungen auf die Vermögens- und Ertragslage der Gesellschaft. Um die finanziellen Auswirkungen zu begrenzen, sind entsprechende Haftpflichtversicherungen abgeschlossen worden. Liquiditätsrisiko Liquiditätsrisiken beziehungsweise Risiken aus Zahlungsstromschwankungen sind grundsätzlich nicht auszuschließen. Ziel ist es, diese möglichst frühzeitig zu erkennen und gegensteuern zu können. Die Risiken werden auf Basis einer wöchentlich aktualisierten Liquiditätsplanung für die kommenden 6 Wochen laufend überwacht. In Verbindung mit dem aktiven Forderungsmanagement werden zudem die Volumina der Zahlungsverpflichtungen mit der bestehenden Liquidität laufend abgeglichen. Die Vorfinanzierung von Projekten wird uns auch in den nächsten Jahren noch fordern und kann temporär die Liquidität belasten. Von daher können unterjährige Schwankungen dazu führen, dass der Rahmen der Kontokorrent-Kreditlinien genutzt werden muss. Wir gehen nicht davon aus, dass wir im Laufe des Jahres die Kontokorrent-Kreditlinien im Konzern vollständig nutzen müssen. Vielmehr werden wird jederzeit über einen ausreichenden Liquiditätspuffer verfügen. Ertragsrisiko Bei Nichteintritt der Geschäftsplanungen kann die Ertragslage des Konzerns zukünftig belastet werden. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass Schätzungen auf Erfahrungswerten und weiteren Prämissen beruhen. Die tatsächlichen Werte können von diesen Schätzungen abweichen. Diesem Risiko wirken wir mit unserem unternehmensinternen Steuerungssystem (siehe Punkt 1.3) entgegen. Wir sind uns sicher, maßgebliche Abweichungen umgehend zu erkennen und darauf reagieren zu können. Insgesamt hat sich die Gesamtbetrachtung der wesentlichen Risikofaktoren gegenüber dem Vorjahr verbessert. Aus heutiger Sicht sind den Fortbestand des Unternehmens gefährdende Risiken nicht erkennbar. 3.3 Chancenbericht Chancen durch eine positive Marktentwicklung Die grundlegenden Chancen von IT-Systemhäusern liegen in den Wachstumschancen der IT-Branche ganz generell sowie in der Investitionsbereitschaft der Unternehmen, ihre IT-Landschaft zu modernisieren, Prozessabläufe zu automatisieren und neue, zusätzlichen Mehrwert bietende Applikationen zu installieren. Ferner ist in diesem Zusammenhang der verstärkte Trend in den IT-Sicherheitsherausforderungen und der zunehmenden Digitalisierung in nahezu allen Industrien zu nennen. Die Basis für ein solches Wachstum sehen wir (siehe 4.1 Prognosebericht) und diese ist in den bestehenden Planzahlen enthalten. Wenn es uns allerdings gelingt, schneller zu wachsen als geplant, ergibt sich daraus eine Ertragschance. Im Rahmen der vergangenen, erfolgreichen Projektumsetzungen hat sich die CONET-Gruppe als verlässlicher Lösungspartner beziehungsweise Dienstleister bewährt. Unsere hohe Bestandskundenzufriedenheit leitet sich hieraus ab (siehe 2.1: Platz 2 in der Umfrage "Die besten Systemhäuser 2018") und bietet demzufolge für das zukünftige Projektgeschäft die ideale Plattform, die bestehenden Geschäftsbeziehungen weiter auszubauen. Gelingt uns dies schneller oder umfangreicher als geplant, ergibt sich hieraus ebenfalls eine Ertragschance. Chancen durch Effizienzsteigerung Wir arbeiten kontinuierlich an der Verbesserung der internen Prozesse und Kontrollmechanismen, um die Effizienz unserer Organisation zu verbessern. Wir versuchen stets das vorhandene Know-how unser Mitarbeiter, die etablierten Prozesse und die eingesetzten IT-Systeme wie Navision, Perbit, SalesForce optimal aufeinander abzustimmen um Ineffizienzen aufzudecken und zukünftig zu vermeiden.
Hennef, den 23. August 2019 Anke Höfer, Geschäftsführerin Josef Ranner, Geschäftsführer |
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