RW Holding
Aktiengesellschaft
Düsseldorf
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.09.2016 bis zum 21.02.2017
Bilanz
Aktiva
|
|
21.2.2017
EUR |
31.8.2016
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
395.022.097,00 |
429.257.345,32 |
| I.
Sachanlagen |
1,00 |
1,00 |
| II.
Finanzanlagen |
395.022.096,00 |
429.257.344,32 |
| B.
Umlaufvermögen |
906.066,30 |
1.057.202,12 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
319.684,43 |
560.789,45 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
100,00 |
226.966,84 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
586.381,87 |
496.412,67 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
11.911,99 |
4.764,66 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
395.940.075,29 |
430.319.312,10 |
Passiva
|
|
21.2.2017
EUR |
31.8.2016
EUR |
| A.
Eigenkapital |
391.525.733,95 |
425.973.965,51 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
74.362.859,52 |
74.362.859,52 |
| II.
Kapitalrücklage |
303.692.089,41 |
303.692.089,41 |
| III.
Gewinnrücklagen |
46.900.987,81 |
46.900.987,81 |
| IV.
Bilanzverlust |
33.430.202,79 |
-1.018.028,77 |
| B.
Rückstellungen |
547.328,81 |
522.555,71 |
| C.
Verbindlichkeiten |
3.867.012,53 |
3.822.790,88 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
3.867.012,53 |
3.822.790,88 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
395.940.075,29 |
430.319.312,10 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben
Am 22. Februar 2017 fasste die Hauptversammlung
den Beschluss, die RW Holding Aktiengesellschaft i. L.
mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Seitdem verfolgt
die Gesellschaft das Ziel, die
Vermögensgegenstände bestmöglich zu
verwerten.
Am 14. März 2017 machte die Gesellschaft
ihre Auflösung im elektronischen Bundesanzeiger
bekannt und forderte ihre Gläubiger auf, sich zu
melden. Das sich anschließende Sperrjahr endet am
14. März 2018.
B. Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut
Registergericht
Firma laut
Registergericht:
|
RW Holding
Aktiengesellschaft i. L.
|
Firmensitz laut
Registergericht:
|
Düsseldorf
|
Registereintrag:
|
Handelsregister
|
Registergericht:
|
Düsseldorf
|
Register-Nr.:
|
HRB 29121
|
C. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss der RW Holding Aktiengesellschaft
i. L. wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs
aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren
die Regelungen des Aktiengesetzes zu beachten.
Die RW Holding Aktiengesellschaft i. L. ist nach
§ 267 HGB i. V. m.
§ 267a Abs. 3 Nr. 3 HGB
eine kleine Kapitalgesellschaft. Gemäß
§ 25 Abs. 1 der Satzung ist der
Jahresabschluss jedoch nach den Vorschriften für
große Kapitalgesellschaften aufzustellen.
Für die Gliederung der Gewinn- und
Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren
unverändert beibehalten.
Durch die erstmalige Anwendung des
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) wurde die
Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung um den Posten
"Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit" verkürzt und um den
Posten "Ergebnis nach Steuern" erweitert.
Aufgrund der beschlossenen Auflösung der
Gesellschaft wurde bei der Bilanzierung und Bewertung nicht
mehr von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden waren daher
bereits im Abschluss zum 21. Februar 2017 zu
Zeitwerten unter Liquidationsgesichtspunkten zu bewerten.
Dementsprechend waren auch die Grundsätze des IDW
RS HFA 17 vom 08. September 2016 beim Bilanzansatz,
der Bewertung und dem Ausweis anzuwenden.
In der Bilanz sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden und
Rechnungsabgrenzungsposten enthalten, soweit gesetzlich
nicht anderes bestimmt ist. Die
Vermögensgegenstände und Schulden sind zum
Stichtag einzeln bewertet worden. Es wurde vorsichtig
bewertet. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und
Verluste, die bis zum Stichtag entstanden sind,
berücksichtigt.
Die
Beteiligungen sind zu Anschaffungskosten unter
Berücksichtigung des niedrigeren beizulegenden Werts,
der sich am Bilanzstichtag aus dem Börsenkurs der an
der Börse gehandelten Stammaktien der RWE AG ergibt,
bewertet.
Forderungen und
sonstige Vermögensgegenstände sowie
Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert
bewertet.
Die
Rückstellungen sind so bemessen, dass sie allen
ungewissen Verbindlichkeiten und erkennbaren Risiken in
ausreichendem Umfang Rechnung tragen und sind in Höhe
des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt.
Die
Verbindlichkeiten werden mit ihren jeweiligen
Erfüllungsbeträgen angesetzt.
Die allgemeinen handelsrechtlichen
Bewertungsgrundsätze wurden weiterhin angewandt.
D. Anlagenspiegel gemäß § 284 Abs. 3
HGB
Bilanzposten
|
EUR
|
Sachanlagen
andere Anlagen, Betriebs-
und Geschäftsausstattung
|
|
Anschaffungskosten
01.09.2016
|
1.231,29
|
Zugänge des
Geschäftsjahres
|
0,00
|
Abgänge des
Geschäftsjahres
|
0,00
|
Umbuchungen des
Geschäftsjahres
|
0,00
|
Anschaffungskosten
21.02.2017
|
1.231,29
|
Kumulierte
Abschreibungen 01.09.2016
|
1.230,29
|
Abschreibungen des
Geschäftsjahres
|
0,00
|
Zuschreibungen des
Geschäftsjahres
|
0,00
|
Kumulierte
Abschreibungen 21.02.2017
|
1.230,29
|
Kumulierte
Zuschreibungen 21.02.2017
|
0,00
|
Buchwert 31.08.2015
|
1,00
|
Buchwert 21.02.2017
|
1,00
|
Bilanzposten
|
EUR
|
Finanzanlagen
Beteiligungen
|
|
Anschaffungskosten
01.09.2016
|
859.335.908,43
|
Zugänge des
Geschäftsjahres
|
0,00
|
Abgänge des
Geschäftsjahres
|
0,00
|
Umbuchungen des
Geschäftsjahres
|
0,00
|
Anschaffungskosten
21.02.2017
|
859.335.908,43
|
Kumulierte
Abschreibungen 01.09.2016
|
430.089.300,88
|
Kumulierte
Zuschreibungen 01.09.2016
|
10.736,77
|
Abschreibungen des
Geschäftsjahres
|
34.235.248,32
|
Zuschreibungen des
Geschäftsjahres
|
0,00
|
Kumulierte
Abschreibungen 21.02.2017
|
464.324.549,20
|
Kumulierte
Zuschreibungen 21.02.2017
|
10.736,77
|
Buchwert 31.08.2015
|
429.257.344,32
|
Buchwert 21.02.2017
|
395.022.096,00
|
Unter den Beteiligungen sind der Anteil der RW
Holding Aktiengesellschaft i. L. an der RWEB GmbH
(31,82 %) und 8.421 Stück Stammaktien der
RWE AG ausgewiesen.
E. Finanzinstrumente
Die Finanzanlagen (direkte und indirekte RWE
AG-Beteiligung) stellen Finanzinstrumente
i. S. d. § 285 Nr. 18 HGB dar.
Die
Beteiligung an der RWEB GmbH (indirekte RWE
AG-Beteiligung, entspricht 29.252.475 RWE-Aktien) sowie die
von der RW Holding Aktiengesellschaft i. L. direkt
gehaltenen
Aktien an der RWE AG (8.421 Stück) wurden zum
Bilanzstichtag auf den niedrigeren beizulegenden Wert am
Stichtag abgeschrieben, da eine Veräußerung der
Finanzanlagen innerhalb des Geschäftsjahres 2017/2018
beabsichtigt ist und diese folglich gemäß §
270 Abs. 2 Satz 3 AktG wie Umlaufvermögen zu bewerten
sind.
Bei der Bewertung von Vermögensgegenständen
des Umlaufvermögens gilt das strenge
Niederstwertprinzip, nach dem auch bei einer nicht
voraussichtlich dauerhaften Wertminderung
außerplanmäßige Abschreibungen vorzunehmen
sind, um diese mit einem niedrigeren Wert anzusetzen, der
sich aus einem Börsen- oder Marktpreis am
Abschlussstichtag ergibt. Die am Bilanzstichtag niedrigeren
beizulegenden Werte der Beteiligung an der RWEB GmbH und
der von der RW Holding Aktiengesellschaft i. L. direkt
gehaltenen Aktien an der RWE AG ergeben sich aus dem
Börsenkurs der an der Börse gehandelten
Stammaktien der RWE AG (am Bilanzstichtag EUR 13,50).
Die Buchwerte und damit auch die Zeitwerte der Beteiligung
bzw. der Aktien betragen zum Bilanzstichtag demnach
EUR 394.908.412,50 bzw. EUR 113.683,50.
F. Angaben nach § 285 Nr. 11 HGB
Die RW Holding Aktiengesellschaft i. L. ist seit
dem 19. August 2014 mit 31,82 % am Kapital der
RWEB GmbH, Dortmund, beteiligt. Der geprüfte
Jahresabschluss der RWEB GmbH zum 14. April 2017 weist
ein Eigenkapital von EUR 981.628.728,04 sowie einen
Jahresüberschuss von EUR 236.888.795,74 aus.
G. Eigenkapital
Das Grundkapital von EUR 74.362.859,52 ist
eingeteilt in 29.047.992 Inhaberstammaktien ohne Nennwert
(Stückaktien).
Der Bilanzverlust in Höhe von
EUR 33.430.202,79 ergibt sich aus dem Jahresfehlbetrag
von EUR 34.448.231,56 und dem Gewinnvortrag von
EUR 1.018.028,77.
H. Vorschlag zur Ergebnisverwendung
Der Jahresfehlbetrag beläuft sich auf
EUR 34.448.231,56. Dieser soll vollständig auf
neue Rechnung vorgetragen werden.
I. Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung
Die
sonstigen Vermögensgegenstände enthalten
u. a. einen Auszahlungsanspruch des
Körperschaftsteuerguthabens in Höhe von
EUR 236.703,34, der durch das "Gesetz über
steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der
Europäischen Gesellschaft und zur Änderung
weiterer steuerrechtlicher Vorschriften" (SEStEG)
begründet wird. Die Auszahlung wird jährlich zum
30. September eines Jahres in Höhe von 10 %
des festgestellten Körperschaftsteuerguthabens zur
Auszahlung durch das Finanzamt fällig. Die
Restlaufzeit der Forderung beträgt weniger als ein
Jahr.
Darüber hinaus sind in den sonstigen
Vermögensgegenständen anrechenbare
Kapitalertragsteuer und anrechenbarer
Solidaritätszuschlag in Höhe von EUR 652,09
sowie eine Körperschaftsteuerforderung betreffend das
Geschäftsjahr 2014/2015 in Höhe von
EUR 72.229,00 (inkl. Solidaritätszuschlag)
enthalten.
Im Dezember 2013 hat die RW Holding
Aktiengesellschaft i. L. fünfzehn
Beteiligungsgesellschaften mit dem Ziel gegründet,
diese an ihre Aktionäre zu verkaufen. Zwei der
neugegründeten Kapitalgesellschaften wurden im Zuge
der Umstrukturierung der Aktionärsstruktur jedoch
nicht verkauft. Eine der beiden Gesellschaften wurde im
Geschäftsjahr 2015/2016 auf die RW Holding
Aktiengesellschaft i. L. verschmolzen. Die andere
Gesellschaft wird im nächsten Geschäftsjahr an
einen Aktionär veräußert. Diese steht daher
noch in Höhe des erzielbaren
Veräußerungspreises (EUR 10.000,00) unter
den sonstigen Vermögensgegenständen in der Bilanz
der Gesellschaft.
Sämtliche
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit
von weniger als einem Jahr.
Die
Steuerrückstellungen in Höhe von
EUR 490.173,81 betreffen die
Körperschaftsteuer einschließlich
Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer für das
Veranlagungsjahr 2015.
Sämtliche
Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von unter
einem Jahr.
Auf Gegenstände des Anlagevermögens wurden
außerplanmäßige Abschreibungen in
Höhe von EUR 34.235.248,32 und auf
Gegenstände des Umlaufvermögens in Höhe von
EUR 15.000,00 vorgenommen.
Die
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag betreffen
Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag sowie
Gewerbesteuer für Vorjahre.
J. Sonstige Angaben
Vorstand war im Berichtszeitraum
Ralf Josten, Duisburg
Direktor Portigon AG
Frithjof Kühn, St. Augustin
Landrat a. D.
Mit dem Beschluss der Hauptversammlung vom
22. Februar 2017, die Gesellschaft aufzulösen,
wurden die bisherigen Vorstände zu den Abwicklern der
Gesellschaft bestellt.
Die Gesamtvergütung der Vorstände betrug im
Geschäftsjahr EUR 42.399,96 (Vorjahr:
EUR 84.799,92) und besteht ausschließlich aus
einer erfolgsunabhängigen Komponente. Die
Vergütung teilt sich wie folgt auf die
Vorstandsmitglieder auf:
Herr Josten: EUR 23.700,00
Herr Kühn: EUR 18.699,96
Der
Aufsichtsrat der RW Holding Aktiengesellschaft
i. L. bestand im Geschäftsjahr aus den folgenden
Mitgliedern:
Günther Schartz, Wincheringen
Landrat des Landkreises Trier-Saarburg
Vorsitzender des Aufsichtsrats
Thomas Geisel, Düsseldorf
Oberbürgermeister der Stadt Düsseldorf
Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats
Volker Behr, Essen
Vorsitzender des Vorstandes
der Sparkasse Essen
Dr. Wolfgang Kirsch, Warendorf
Geschäftsführer der Vereinigung der
kommunalen RWE-Aktionäre Westfalen GmbH
Dagmar Mühlenfeld, Mülheim/Ruhr
Oberbürgermeisterin der Stadt Mülheim/Ruhr
a.D.
Peter Ottmann, Nettetal
Landrat des Kreises Viersen a.D.
Reinhard Paß, Essen
Oberbürgermeister der Stadt Essen
Peter Scholten, Bad Kreuznach
Vorsitzender des Vorstandes
der Sparkasse Rhein-Nahe
Wolfgang Schwade, Bedburg
Vorstandsvorsitzender der GVV-
Kommunalversicherung VVaG
Der Aufsichtsrat hat einen Anspruch auf Erstattung
der Barauslagen. Die Aufsichtsratsvergütung
beträgt insgesamt EUR 3.600,00 (Vorjahr
EUR 2.700,00). Die Vergütung teilt sich wie folgt
auf die Aufsichtsratsmitglieder auf:
Herr Schartz:
|
EUR
|
1.200,00
|
Herr Dr. Kirsch:
|
EUR
|
600,00
|
Frau Mühlenfeld:
|
EUR
|
600,00
|
Herr Ottmann:
|
EUR
|
600,00
|
Herr Paß:
|
EUR
|
400,00
|
Herr Schwade:
|
EUR
|
200,00
|
Die Gesellschaft beschäftigt keine Mitarbeiter.
Das im Geschäftsjahr als Aufwand erfasste
Honorar des Abschlussprüfers beträgt für die
Prüfung des Jahresabschlusses zum 21. Februar
2017 EUR 7.500,00, für die Prüfung der
Liquidationseröffnungsbilanz EUR 3.500,00 und
für im Geschäftsjahr erbrachte
Steuerberatungsleistungen EUR 6.340,00.
Mit Einverständnis sämtlicher
Gesellschafter der RWEB GmbH ist die RW Holding
Aktiengesellschaft i. L. gemäß
Beschlussfassung vom 21. Juni 2017 mit
wirtschaftlicher Wirkung zum 14. April 2017 aus der
RWEB GmbH ausgeschieden. Entsprechend den
satzungsgemäß festgelegten Regelungen wurden an
die RW Holding Aktiengesellschaft i. L. als Abfindung
29.252.475 Stück RWE AG-Aktien mit Valuta
22. Juni 2017 übertragen.
Weitere Vorgänge von besonderer Bedeutung nach
dem Bilanzstichtag sind nicht eingetreten.
Düsseldorf, 31. August 2017
RW Holding Aktiengesellschaft i. L.
- Vorstand / Abwickler -
gez. Ralf Josten
gez. Frithjof Kühn
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 02.11.2017 festgestellt.
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