BBL Interim-Management GmbH

Krausenstraße 41, 10117 Berlin, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) HRB 192896
Eingetragen
19.1.2018
Branche
Sonstige Überlassung von ArbeitskräftenBefristete Überlassung von ArbeitskräftenManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Gegenstand
Die Bereitstellung von Führungskräften auf Zeit, inbesondere in den Funktionen als Geschäftsführer, Vorstand, Prokurist oder Generalbevollmächtigter.

Historie

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Management

NameRolle
Oliver Dr. Damerius
seit 19.1.2018
Geschäftsführer
Prokura
Prokura
Christian Dr. Heintze
seit 19.1.2018
Prokura
Prokura

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
50.00%
50.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Steffen Schneider
Bad Soden am Taunus
12.500 €
50.00%
Oliver Damerius
Berlin
12.500 €
50.00%

Beteiligungen

NameAnteil
No data available

Konzern- und Jahresabschlüsse

BBL Interim-Management GmbH

Berlin

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

Bilanz

Aktiva

31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
A. Umlaufvermögen 23.563,04 24.722,09
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 2.332,25 322,29
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 21.230,79 24.399,80
Bilanzsumme, Summe Aktiva 23.563,04 24.722,09

Passiva

31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
A. Eigenkapital 23.526,15 22.639,50
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Bilanzverlust 1.473,85 2.360,50
davon Verlustvortrag 2.360,50 1.177,10
B. Verbindlichkeiten 36,89 2.082,59
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 36,89 2.082,59
Bilanzsumme, Summe Passiva 23.563,04 24.722,09

Anhang zum 31. Dezember 2019

Allgemein

Der vorliegende Jahresabschluß wurde nach den Vorschriften der §§ 238 - 263 HGB aufgestellt sowie unter Berücksichtigung der speziellen Vorschriften für Kapitalgesellschaften gemäß §§ 264 - 288 HGB.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkosten­verfahren erstellt.

Abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr sind nicht erfolgt.

Soweit Anhangsangaben in der Bilanz in Form von "Davon"-Ver­merken möglich sind, ist dies geschehen.

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

AKTIVSEITE

Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um die plan­mäßige Abschreibung, bewertet. Es wurde generell die lineare AfA-Methode angewendet. Außerplanmäßige Abschreibungen wurden nicht vorgenommen (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB).

Für Anschaffungen, für die Sonderabschreibungen in Anspruch genommen wurden, ist die Dif­ferenz zwischen planmäßiger und erhöhter Abschreibung in die Sonderposten mit Rücklageanteil eingestellt (§ 281 Abs. 2 Satz 1 HGB).

Die geringwertigen Wirtschaftsgüter wurden gem. § 6 Abs. 2 EStG im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben. Aus Vereinfachungs­gründen wurde im Jahr des Zugangs ein Abgang unterstellt.

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist dem Anlagespiegel zu entnehmen. Dort ist auch die Abschreibung des laufenden Geschäftsjahres in einer der Gliederung des Anla­gevermögens entsprechenden Aufgliederung angegeben (§ 268 Abs. 2 HGB).

Die unfertigen Leistungen sind mit den Herstellungskosten aktiviert. Bei der Ermittlung wurden die Material- und Fertigungskosten sowie angemessene Teile der notwendigen Material- und Fertigungsge­meinkosten berücksichtigt. Die Bewertung steht im Einklang mit R 33 EStR (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB).

Die Vorräte wurden zu Anschaffungskosten bzw. mit den niedrige­ren Wiederbeschaffungskosten bewertet (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB).

Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind aus­gehend vom Nennwert unter Beachtung eines eventuellen Ausfall­risikos bewertet worden (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB).

PASSIVSEITE

Rückstellungen für alle erkennbaren ungewissen Verbindlichkeiten, unterlassene Instandhaltung und drohende Verluste aus schwe­benden Geschäften sind gebildet worden (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB).

Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betref­fenden, noch nicht veranlagten Steuern.

Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. So­fern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wur­den die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB).

Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

Die Aufschlüsselung der einzelnen Bilanz und Gewinn- und Verlust­rechnungspositionen befindet sich als Kontennachweis im An­schluß an die Gewinn- und Verlustrechnung.

gez. Dr. Oliver Damerius
Geschäftsführer

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 12.08.2020 festgestellt.

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