Tasvir Import-Export GmbH
Paderborn
(vormals:
Bad Lippspringe)
Jahresabschluss zum 31.12.2010
Bilanz zum
31.12.2010
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A K T I V A
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Geschäftsjahr |
Vorjahr |
| A.
Anlagevermögen |
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| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
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38.222,00 |
44.219,00 |
| II.
Sachanlagen |
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2,00 |
2.195,00 |
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38.224,00
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46.414,00
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| B.
Umlaufvermögen |
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| I.
Vorräte |
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1.970,00 |
2.207,60 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
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4.339,40 |
6.367,99 |
| III.
Kassen-, Bankbestände, Guthaben bei
Kreditinstituten |
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4.141,64 |
807,45 |
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10.451,04
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9.383,04
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| C.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
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474.006,80 |
454.312,12 |
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Summe A K T I V A
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522.681,84
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510.109,16
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P A S S I V A
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Geschäftsjahr |
Vorjahr |
| A.
Eigenkapital |
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| I.
Gezeichnetes Kapital |
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25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinn-Vortrag |
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- 27.194,02 |
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| III.
Verlust-Vortrag |
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- 452.118,10 |
- 452.118,10 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
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- 19.694,68 |
- 27.194,02 |
| V.
Negatives Eigenkapital |
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474.006,80 |
454.312,12 |
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0,00
|
0,00
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| B.
Rückstellungen |
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3.000,00 |
2.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
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519.681,84 |
508.109,16 |
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Summe P A S S I V A
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522.681,84
|
510.109,16
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Anhang
1. Allgemeine Angaben und Erläuterungen
Als Bestandsnachweis für die einzelnen
Bestandspositionen dienen die Anlagenkartei, die Debitoren-
und Kreditoren-Saldenlisten, Bankauszüge bzw.
Saldenmitteilungen sowie Steuerbescheide und Korrespondenz
der Gesellschaft.
Die Gliederung des Jahresabschlusses zum 31.
Dezember 2010 entspricht § 266 Abs. 2 und 3 HGB.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist unter Anwendung
des Gesamtkostenverfahrens gem. § 275 Abs. 2 HGB
gegliedert.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz
oder im Anhang ausgeübt werden können, wird
der Vermerk in der Bilanz gewählt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wird das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Der Jahresabschluss der Tasvir Import-Export GmbH
wird auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften sind die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Die Finanzanlagen werden mit Anschaffungskosten
bewertet.
Die Bilanzierungsmethoden entsprechen den
Grundsätzen ordnungsgemäßer
Buchführung und den gesetzlichen Vorschriften.
Die Bewertung der einzelnen Vermögens- und
Schuldposten erfolgt unter Beachtung der handels- und
steuerrechtlichen Grundsätze.
Forderungen werden unter Berücksichtigung aller
erkennbaren Risiken bewertet.
Rückstellungen werden für alle ungewissen
Verbindlichkeiten gebildet, und sind in Höhe des
Betrages angesetzt, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.
Verbindlichkeiten werden mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Der Anhang enthält alle Angaben und
Erläuterungen, die nach den gesetzlichen Vorschriften
gefordert werden und erläutert ausreichend den
Ausweis, die Bilanzierung und die Bewertung der einzelnen
Posten der Bilanz.
Weiterhin werden die erforderlichen Angaben und die
Aufgliederungen sowie Erläuterungen und
Begründungen angegeben.
Die gesetzlichen Gliederungsvorschriften sind
eingehalten, so dass Angaben zu Abweichung von den
gesetzlichen Gliederungsvorschriften nicht erforderlich
sind.
3. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen
Posten der Bilanz
a) Anlagevermögen
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- und
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibung bewertet. Grundlage der planmäßigen
Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des
jeweiligen Vermögensgegenstandes.
b) Umlaufvermögen
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sowie liquide Mittel werden
mit dem
Nennwert bewertet.
c) Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich
mit dem Nennbetrag angesetzt.
d) Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte
über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
e) Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen umfassen
Abschluss- und Prüfungskosten.
f) Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten
Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB bestehen
nicht.
4. Ergänzende Angaben
Entsprechend dem Ausweis der Bilanz liegt eine
buchmäßige Überschuldung dergestalt vor,
dass zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2010 ein nicht durch
Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag in Höhe von
474.006,80 € ausgewiesen wird.
Diese buchmäßige Überschuldung ist
aus den nachfolgend aufgeführten Gründen zu
modifizieren:
Der Gesellschafter hat ausdrücklich
gegenüber der Gesellschaft hinsichtlich des Betrags in
Höhe von 508.830,52 € erklärt, dass die
Forderung durch Erlass erlischt, wenn das
Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Gesellschaft formal eröffnet oder die Eröffnung
eines solchen Verfahrens mangels Masse abgewiesen wird
(aufschiebend bedingter Erlass).
Der Gesellschafter hat hinsichtlich dieses Betrags
eine Rangrücktrittsversicherung ausgesprochen.
Unter Berücksichtigung dieser vorstehenden
Merkmale ergibt sich folgende modifizierte
Überschuldungsberechnung:
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag: ./.
474.006,80Euro
hinzurechnung der Verbindlichkeiten gegenüber
dem Gesellschafter, für die ein
Rangrücktritt besteht 508.830,52 Euro
daraus ergibt sich 34.823,72 Euro
Unter Berücksichtigung dieser modifizierten
Berechnung ist damit das gezeichnete Eigenkapital
(Stammkapital) des Gesellschaft in Höhe von 25.000,00
Euro vollumfänglich zum 31. Dezember 2010 erhalten.
Daher liegt eine tatsächliche
Überschuldung zum 31. Dezember 2010 nicht vor.
Die alleinige Geschäftsführung oblag im
Wirtschaftsjahr 2010 Herrn Victor Sarychev - Kaufmann,
Bielefeld.
Paderborn, 18.01.12
gez. Victor Sarychev
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