Stammdaten

Register
Amtsgericht Saarbrücken HRB 101233
Eingetragen
2.10.2013
Branche
Architekturbüros für Garten- und LandschaftsgestaltungArchitekturbüros für Orts-, Regional- und LandesplanungGarten- und Landschaftsbau
Gegenstand
Die Erbringung von Planerischen Dienstleistungen und die Projektenwicklung im Bereich Stadt-, Raum- und Umweltplanung sowie der Ökologie und Landschaftsarchitektur.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Torsten Petry
seit 2.10.2013
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Torsten Petry
Keplerstraße 59, 66540 Neunkirchen
26.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

BNL Petry GmbH

Ottweiler

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2022 bis zum 30.09.2023

Bilanz

Aktiva

30.9.2023
EUR
30.9.2022
EUR
A. Anlagevermögen 32.183,50 39.709,50
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 7,00 7,00
II. Sachanlagen 32.176,50 39.702,50
B. Umlaufvermögen 579.959,61 683.352,73
I. Vorräte 345.800,00 461.615,87
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 108.490,72 66.817,87
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 45.305,99 45.953,14
III. Wertpapiere 70.000,00 70.000,00
IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 55.668,89 84.918,99
C. Rechnungsabgrenzungsposten 5.512,12 9.293,52
Aktiva 617.655,23 732.355,75

Passiva

30.9.2023
EUR
30.9.2022
EUR
A. Eigenkapital 163.985,97 148.116,05
I. Gezeichnetes Kapital 26.000,00 26.000,00
II. Kapitalrücklage 88,61 88,61
III. Gewinnvortrag 82.027,44 74.818,26
IV. Jahresüberschuss 55.869,92 47.209,18
B. Rückstellungen 58.865,51 81.598,45
C. Verbindlichkeiten 394.803,75 502.641,25
Summe Passiva 617.655,23 732.355,75

Anhang für das Geschäftsjahr 01.10.2022 bis 30.09.2023

Allgemeine Angaben


Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) und den Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung



Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.

Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu € 800,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken ist durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen, dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko durch eine Pau­schalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen worden.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Sonstige Angaben


Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Torsten Petry

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

 

Ottweiler, den 08.01.2025

gez. Torsten Petry (Geschäftsführer)

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 08.01.2025 festgestellt.

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