Backhaus
Pieroth GmbH & Co.KG
Kirchen
-Wehbach
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.773.746,64 |
1.362.559,64 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2,00 |
2,00 |
| II.
Sachanlagen |
1.771.944,64 |
1.360.757,64 |
| III.
Finanzanlagen |
1.800,00 |
1.800,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
748.848,47 |
831.593,53 |
| I.
Vorräte |
54.039,51 |
62.887,88 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
413.852,65 |
268.702,83 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
81.682,15 |
80.080,54 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
280.956,31 |
500.002,82 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
6.700,00 |
10.669,46 |
| Aktiva |
2.529.295,11 |
2.204.822,63 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
50.000,00 |
50.000,00 |
| I.
Kapitalanteile |
50.000,00 |
50.000,00 |
| 1.
Kapitalanteile Kommanditisten |
50.000,00 |
50.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
0,00 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
211.681,11 |
352.559,54 |
| C.
Verbindlichkeiten |
2.267.614,00 |
1.802.263,09 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
613.813,88 |
617.512,03 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
1.653.800,12 |
1.184.751,06 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
501.894,89 |
416.024,78 |
| Summe
Passiva |
2.529.295,11 |
2.204.822,63 |
Anhang
Allgemeines
Die handelsrechtlichen Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften sowie die Grundsätze
ordnungsgemäßer Buchführung wurden
ebenso wie die ergänzenden Vorschriften des
Gesellschaftsvertrages beachtet. Der Jahresabschluss
wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB
unter der Beachtung der ergänzenden Bestimmungen
für kleine Personengesellschaften im Sinne des §
264a HGB in Verbindung mit § 267 HGB aufgestellt.
Die Bilanz ist gem. § 266 HGB gegliedert. Die
Wertansätze in der Eröffnungsbilanz
entsprechen den Werten der Schlussbilanz des
vorhergehenden Geschäftsjahres. Die Gewinn- und
Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren
(§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt.
Gemäß vorliegender
Vollständigkeitsbestätigung der
Geschäftsführung sind sämtliche Vermö-
gensgegenstände, Rückstellungen, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge und Aufwendungen
erfasst, soweit gesetzlich nicht Anderes bestimmt ist.
Gegenüber dem Vorjahr ergeben sich keine
Abweichungen in der Gliederung der Bilanz und der Gewinn-
und Verlustrechnung. Angaben über Abweichungen von
Bewertungsmethoden, zu Gruppenbewertungen und als
Herstellungskosten aktivierte Zinsen sind ebenfalls nicht
zu machen.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Immaterielle Vermögensgegenstände wurden
nur dann angesetzt, wenn sie entgeltlich erworben wurden.
Im Berichtsjahr waren lediglich Erinnerungswerte bereits
abgeschriebener Positionen zu berücksichtigen.
Im Übrigen wurden die
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und,
soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen
auf- wandswirksam vermindert. Grundlage der
Abschreibung war jeweils die betriebsgewöhnliche
Nutzungsdauer des zu betachtenden
Vermögensgegenstandes. Die planmäßige
Abschrei- bung auf Zugänge des
Sachanlagevermögens erfolgte zeitanteilig pro rata
temporis. Teilwertabschreibungen bzw.
außerplanmäßige Abschreibungen wurden
nicht vorgenommen. Bereits in Vorjahren zugesprochene
Zuschüsse in Höhe von € 30.982,00 wurden von
den Anschaffungskosten von Sachanlagenwerten abgesetzt.
Der Zugang an geringwertigen
Wirtschaftsgütern wurde im Berichtsjahr in voller
Höhe abgeschrieben. Zu diesem Zweck wurden sie einzeln
und gesondert aufgezeichnet.
Im Bereich des Umlaufvermögens wurden die Roh-,
Hilfs- und Betriebsstoffe von der Ge-
schäftsführung mit den Einkaufspreisen
angesetzt. Die fertigen Erzeugnisse (Lagerware) wurden zu
Material- und Lohneinzelkosten sowie anteiligen
Gemeinkosten und anteiligem Wertverzehr des
Anlagevermögens, soweit er durch die Herstellung
verursacht ist, bewertet. Fremdkapitalzinsen wurden
nicht berücksichtigt.
Die Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden mit den Nenn- bzw.
Nominalwerten berücksichtigt.
Kassenbestand und Bankguthaben wurden mit
Nominalwerten angesetzt.
Rechnungsabgrenzungsposten wurden für Ausgaben
vor Bilanzstichtag gebildet, soweit sie Aufwand für
einen bestimmten Zeitraum nach Bilanzstichtag darstellen.
Es wurden auch inso- weit Nominalwerte angesetzt.
Rückstellungen wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbarer Risiken gebildet
und mit den Beträgen angesetzt, die gemäß
§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig waren.
Für die Rückstellungen wurden die am
Bilanzstichtag maßgeblichen
Erfüllungsbeträge berücksichtigt.
Kurzfristige und verzinsliche Verbindlichkeiten
wurden mit den Rückzahlungsbeträgen
angesetzt. Unverzinsliche langfristige
Verbindlichkeiten waren nicht zu berücksichtigen.
Verbind- lichkeiten aus Steuern sowie im Rahmen
der sozialen Sicherheit wurden mit den angemeldeten
Beträgen erfasst.
Angaben zu Forderungen und Verbindlichkeiten
Von den Forderungen in Höhe von insgesamt €
413.852,65 (€ 268.702,83) haben €
323.124,50 (Vorjahr: € 179.576,29) eine Restlaufzeit
von bis zu einem Jahr, € 81.682,15 (Vorjahr €
80.080,54) von mehr als einem, aber weniger als fünf
Jahr(en) und € 9.046,00 (Vorjahr: € 9.046,00) von
mehr als fünf Jahren.
Die Verbindlichkeiten betragen insgesamt €
2.267.614,00 (Vorjahr € 1.802.263,09). Verbind-
lichkeiten mit einer verbleibenden Restlaufzeit von mehr
als einem, aber weniger als fünf Jahren belaufen sich
auf insgeamt € 100.458,33 (im Vorjahr: € 0,00),
solche mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren
auf € 1.553.341,79 (im Vorjahr € 1.184.751,06).
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
betragen zum Bilanzstichtag € 501.894,89 (im Vorjahr
€ 416.024,78).
Sonstige Angaben
Die persönliche Haftung übernimmt die
Pieroth Verwaltungs GmbH, Kirchen, die ein Stamm- kapital
in Höhe von € 25.000,00 hält, und die
gleichzeitig die Geschäftsführung inne hat. Deren
alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer ist
Herr Matthias Blatter, Kirchen.
Der Jahresabschluss enthält keine Posten, denen
Beträge zu Grunde liegen, die auf fremde Währung
lauten bzw. ursprünglich lauteten. Nicht zu
bilanzierende Haftungsverhältnisse sowie sonstige
finanzielle Verpflichtungen liegen nicht vor.
Unterschrift der Geschäftsführung
Die Inhalte vorstehenden Jahresabschlusses (Bilanz,
Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang) werden
gemäß § 245 HGB bestätigt.
Kirchen, 29. November
2024
Matthias Blatter als GF der Pieroth Verwaltungs GmbH
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.11.2024
festgestellt.
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