Backhaus Pieroth GmbH & Co.KG

Stammdaten

Register
Amtsgericht Montabaur HRA 20309
Vorher
Backhaus Pieroth Inh. Karl-Bernhard Pieroth e.K.
Eingetragen
22.1.2007

Finanzübersicht

Historie

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Management

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Gesellschafter

1 Gesellschafter

Kommanditgesellschaft (KG)

Pieroth Verwaltungs-GmbH
Persönlich haftender Gesellschafter

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Backhaus Pieroth GmbH & Co.KG

Kirchen -Wehbach

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 1.773.746,64 1.362.559,64
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 2,00 2,00
II. Sachanlagen 1.771.944,64 1.360.757,64
III. Finanzanlagen 1.800,00 1.800,00
B. Umlaufvermögen 748.848,47 831.593,53
I. Vorräte 54.039,51 62.887,88
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 413.852,65 268.702,83
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 81.682,15 80.080,54
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 280.956,31 500.002,82
C. Rechnungsabgrenzungsposten 6.700,00 10.669,46
Aktiva 2.529.295,11 2.204.822,63

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 50.000,00 50.000,00
I. Kapitalanteile 50.000,00 50.000,00
1. Kapitalanteile Kommanditisten 50.000,00 50.000,00
II. Bilanzgewinn 0,00 0,00
B. Rückstellungen 211.681,11 352.559,54
C. Verbindlichkeiten 2.267.614,00 1.802.263,09
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 613.813,88 617.512,03
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 1.653.800,12 1.184.751,06
davon gegenüber Gesellschaftern 501.894,89 416.024,78
Summe Passiva 2.529.295,11 2.204.822,63

Anhang

Allgemeines
Die handelsrechtlichen Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften sowie die Grundsätze ord­nungsgemäßer Buchführung wurden ebenso wie die ergänzenden Vorschriften des Gesell­schaftsvertrages beachtet. Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter der Beachtung der ergänzen­den Bestimmungen für kleine Personengesellschaften im Sinne des § 264a HGB in Verbindung mit § 267 HGB aufgestellt.
Die Bilanz ist gem. § 266 HGB gegliedert. Die Wertansätze in der Eröffnungsbi­lanz entsprechen den Werten der Schlussbilanz des vorher­gehenden Geschäftsjahres. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt.
Gemäß vorliegender Vollständigkeitsbestätigung der Geschäftsführung sind sämtliche Vermö- gensgegenstände, Rückstellungen, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge und Aufwendungen erfasst, soweit gesetzlich nicht Anderes bestimmt ist.

Gegenüber dem Vorjahr ergeben sich keine Abweichungen in der Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung. Angaben über Abweichungen von Bewertungsmethoden, zu Gruppenbewertungen und als Herstellungskosten aktivierte Zinsen sind ebenfalls nicht zu machen.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Immaterielle Vermögensgegenstände wurden nur dann angesetzt, wenn sie entgeltlich erworben wurden. Im Berichtsjahr waren lediglich Erinnerungswerte bereits abgeschriebener Positionen zu berücksichtigen.
Im Übrigen wurden die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens zu Anschaffungs- bzw. Herstel­lungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen auf- wandswirk­sam vermindert. Grundlage der Abschreibung war jeweils die betriebsgewöhnliche Nut­zungs­dauer des zu betachtenden Vermögensgegenstandes. Die planmäßige Abschrei- bung auf Zu­gänge des Sachanlagevermögens erfolgte zeitanteilig pro rata temporis. Teilwertabschreibungen bzw. außerplanmäßige Abschreibungen wurden nicht vorgenommen. Bereits in Vorjahren zugesprochene Zuschüsse in Höhe von € 30.982,00 wurden von den Anschaffungskosten von Sachanlagenwerten abgesetzt.
Der Zugang an gering­wertigen Wirtschaftsgütern wurde im Berichtsjahr in voller Höhe abgeschrieben. Zu diesem Zweck wurden sie einzeln und gesondert aufgezeichnet.
Im Bereich des Umlaufvermögens wurden die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe von der Ge- schäfts­führung mit den Einkaufspreisen angesetzt. Die fertigen Erzeugnisse (Lagerware) wurden zu Mate­rial- und Lohneinzelkosten sowie anteiligen Gemeinkosten und anteiligem Wertverzehr des An­lagevermögens, soweit er durch die Herstellung verursacht ist, bewertet. Fremdkapitalzinsen wurden  nicht berücksichtigt.
Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden mit den Nenn- bzw. Nominalwerten berücksichtigt.
Kassenbestand und Bankguthaben wurden mit Nominalwerten angesetzt.
Rechnungsabgrenzungsposten wurden für Ausgaben vor Bilanzstichtag gebildet, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach Bilanzstichtag darstellen. Es wurden auch inso- weit Nominalwerte angesetzt.
Rückstellungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbarer Risiken gebildet und mit den Beträgen angesetzt, die gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB nach vernünftiger kaufmännischer Be­ur­teilung notwendig waren. Für die Rückstellun­gen wurden die am Bilanzstichtag maßgebli­chen Er­füllungsbeträge berücksich­tigt.
Kurzfristige und verzinsliche Verbindlichkeiten wurden mit den Rückzahlungsbeträgen ange­setzt. Unverzinsliche langfristige Verbindlichkeiten waren nicht zu berücksichtigen. Verbind- lich­kei­ten aus Steuern sowie im Rahmen der sozialen Sicherheit wurden mit den angemeldeten Be­trägen erfasst.
Angaben zu Forderungen und Verbindlichkeiten
Von den Forderungen in Höhe von insgesamt € 413.852,65 (€ 268.702,83) haben €  323.124,50 (Vorjahr: € 179.576,29) eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr, € 81.682,15 (Vorjahr € 80.080,54) von mehr als einem, aber weniger als fünf Jahr(en) und € 9.046,00 (Vorjahr: € 9.046,00) von mehr als fünf Jahren.
Die Verbindlichkeiten betragen insgesamt € 2.267.614,00 (Vorjahr € 1.802.263,09). Verbind- lichkeiten mit einer verbleibenden Restlaufzeit von mehr als einem, aber weniger als fünf Jahren belaufen sich auf insgeamt € 100.458,33 (im Vorjahr: € 0,00), solche mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren auf € 1.553.341,79 (im Vorjahr € 1.184.751,06).
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern betragen zum Bilanzstichtag € 501.894,89 (im Vorjahr € 416.024,78).
Sonstige Angaben
Die persönliche Haftung übernimmt die Pieroth Verwaltungs GmbH, Kirchen, die ein Stamm- kapital in Höhe von € 25.000,00 hält, und die gleichzeitig die Geschäftsführung inne hat. Deren alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer ist Herr Matthias Blatter, Kirchen.
Der Jahresabschluss enthält keine Posten, denen Beträge zu Grunde liegen, die auf fremde Währung lauten bzw. ursprünglich lauteten. Nicht zu bilanzierende Haftungsverhältnisse sowie sonstige finanziel­le Verpflichtungen liegen nicht vor.
Unterschrift der Geschäftsführung
Die Inhalte vorstehenden Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang) werden gemäß § 245 HGB bestätigt.

 

Kirchen, 29. November 2024

Matthias Blatter als GF der Pieroth Verwaltungs GmbH

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.11.2024 festgestellt.

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