Voigt-Innenausbau GmbH
Schwülper
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
12.749,18 |
23.262,68 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
0,50 |
0,50 |
| II.
Sachanlagen |
12.650,00 |
23.163,50 |
| III.
Finanzanlagen |
98,68 |
98,68 |
| B.
Umlaufvermögen |
85.830,71 |
136.444,90 |
| I.
Vorräte |
43.658,91 |
90.846,76 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
34.134,14 |
38.762,26 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
8.037,66 |
6.835,88 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.158,32 |
1.500,93 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
39.314,25 |
62.391,33 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
139.052,46 |
223.599,84 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Bilanzverlust |
65.314,25 |
88.391,33 |
| III.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
39.314,25 |
62.391,33 |
| B.
Rückstellungen |
6.397,92 |
7.198,39 |
| C.
Verbindlichkeiten |
132.654,54 |
216.401,45 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
139.052,46 |
223.599,84 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Voigt Moderner Innenausbau
GmbH wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs
aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurde
von dem Wahlrecht Gebrauch gemacht, die
Wertansätze vom 31.12.2009 fortzuführen.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden
die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des
Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Der Jahresabschluss vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (§ 264
Abs. 2 HGB).
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze, Angaben zu
Posten der Bilanz
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das abnutzbare Anlagevermögen wurde zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich
Abschreibungen, das nicht abnutzbare Anlagevermögen zu
Anschaffungskosten bewertet.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern der beizulegende Wert
geringer war, wurde dieser angesetzt.
Forderungen sind mit ihrem Nennbetrag angesetzt. Der
Gesamtbetrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr beträgt Euro 6.950,69 (Vorjahr
8.102,43
).
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Pensionsrückstellungen bestanden nicht.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt.
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt Euro
74.101,14 (Vorjahr 157.512,67),hiervon entfallen Euro
38.661,47 auf Kundenanzahlungen (Vorjahr Euro 84.029,10).
Bilanzierte Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
von mehr als 5 Jahren bestanden nicht.
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Aufwendungen und Erträge werden auf das
Geschäftsjahr abgegrenzt. Für die Gewinn- und
Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren
gewählt.
Bewertungseinheiten waren nicht zu bilden.
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten
Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB bestanden
nicht.
Werte für eine Ausschüttungssperre gem.
§ 268 Abs. 8 HGB liegen nicht vor.
Das Unternehmen hält nicht mehr als 10 % der
Anteile oder Anlageaktien eines inländischen
Investmentvermögens i.S. des § 1 InvG.
Sonstige Angaben
Die Mitglieder der Geschäftsführung sind:
Herr Andreas Stuhlert, 38179 Schwülper
Gewährte Vorschüsse und Kredite an
Geschäftsführer bestehen nicht.
Das Unternehmen besaß im abgelaufenen Jahr
keinen Aufsichts- oder Beirat.
Unbeschränkte Haftung an Unternehmen bestehen
nicht.
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die
nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Verbindlichkeiten an Gesellschafter bestanden in
Höhe von Euro 56.565,90 (Vorjahr 52.131,28)
Forderungen an Gesellschafter bestanden in Höhe
von Euro 0,00 ( Vorjahr 0,00 )
Braunschweig, den 29.02.2012
Die Geschäftsführer:
gez.
Andreas Stuhlert
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.02.2012 festgestellt.
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