ZORRO
MOVING GmbH
Chemnitz
Jahresabschluss zum 31.12.2006
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2006
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
594,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
594,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
30.167,78 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
20.826,80 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
9.340,98 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
9.812,13 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
40.573,91 |
Passiva
|
|
31.12.2006
EUR |
| A.
Eigenkapital |
22.144,63 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
| II.
Jahresfehlbetrag |
2.855,37 |
| B.
Rückstellungen |
4.214,62 |
| C.
Verbindlichkeiten |
14.214,66 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
40.573,91 |
Anhang
A. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Entgeltlich erworbene immaterielle Anlagewerte wurden
zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der
Abnutzung unterlagen, um planmäßige
Abschreibungen vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde mit den
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich
planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die
planmäßigen Abschreibungen werden entsprechend
der branchenüblichen Nutzungsdauer nach der linearen
Methode ermittelt. Geringwertige Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens wurden im Zugangsjahr im
Anlagevermögen erfasst und sofort abgeschrieben.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken zum
Nennwert bewertet. Das allgemeine Kreditrisiko wird durch
die aktivische Absetzung einer angemessenen
Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.
Die Bewertung der flüssigen Mittel erfolgte zum
Nennwert.
Die Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung. Ungewisse
Verbindlichkeiten sind in Höhe ihrer voraussichtlichen
Inanspruchnahme angesetzt. Soweit handelsrechtlich
zulässig, wurden im Einklang mit den steuerlichen
Vorschriften stehende Berechnungsverfahren angewendet.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Die Bewertung der einzelnen, nach § 5 EStG als
Betriebsvermögen anzusetzenden Wirtschaftsgüter
erfolgte entsprechend § 6 EStG in Verbindung mit
§ 252 HGB.
Insbesondere gilt folgendes:
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit nichts anderes bestimmt ist.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein.
Die Vermögensgegenstände und Schulden sind
am Abschlussstichtag einzeln bewertet.
Es wurde vorsichtig bewertet, namentlich sind alle
vorhergesehenen Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt,
selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und
dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt
geworden sind.
Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit sie
bereits am Abschlussstichtag entstanden waren.
Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig von dem Zeitpunkt
der entsprechenden Zahlung im Jahresabschluss
berücksichtigt.
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
B. Erläuterungen zur Bilanz
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
sind keine Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr enthalten.
Forderungen gegen Gesellschafter bestanden zum 31.
Dezember 2006 in Höhe von 253,50 Euro.
Bei den sonstigen Vermögensgegenständen
bestehen keine Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr.
Rückstellungen
Im Berichtszeitraum wurden Rückstellungen
für Abschlusskosten und Steuern gebildet.
Verbindlichkeiten
Im Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten in Höhe
von 14.214,66 Euro sind keine Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit über fünf Jahren enthalten.
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter
bestanden keine.
Haftungsverhältnisse
Zum Bilanzstichtag bestanden keine
Haftungsverhältnisse, die nicht als Verbindlichkeiten
in der Bilanz zum 31. Dezember 2006 ausgewiesen sind.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in
der Bilanz erscheinen und die auch nicht nach
§ 251 HGB oder aufgrund anderer Vorschriften
anzugeben sind, bestanden nicht.
C. Sonstige Angaben
Organe der Gesellschaft
Zur Geschäftsführung der Gesellschaft sind
im Berichtszeitraum bestellt: Frau Yvonne Baunack.
Chemnitz, den 27.12.2007
gez. Yvonne Baunack
Geschäftsführung
ZORRO MOVING GmbH
Aufgliederung von aus Gründen der Klarheit in Bilanz
und GuV zusammengefassten Posten
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr beträgt 14.214,66 EUR. Der Betrag
der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr beträgt 253,50 EUR.
|