Stammdaten

Register
Amtsgericht Stendal HRB 22801
Eingetragen
29.1.2016
Branche
Einzelhandel mit Fleisch und FleischwarenGroßhandel mit Fleisch und FleischwarenEinzelhandel mit sonstigen Nahrungs- und Genussmitteln
Gegenstand
Das Betreiben eines Restaurants sowie der Verkauf von damit in Verbindung stehenden Waren.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Anselmo Sardella
seit 29.1.2016
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Biederitz
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Toro Grosso GmbH

Magdeburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 117.876,00 155.802,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 2,00 2,00
II. Sachanlagen 117.874,00 155.800,00
B. Umlaufvermögen 408.531,11 636.395,52
I. Vorräte 14.586,93 13.204,43
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 179.493,43 122.110,34
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 1.908,76 1.154,21
davon gegen Gesellschafter 95.438,13 57.710,99
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 214.450,75 501.080,75
Aktiva 526.407,11 792.197,52

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 192.545,64 462.735,47
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 137.735,47 332.173,25
III. Jahresüberschuss 29.810,17 105.562,22
B. Rückstellungen 42.196,39 65.471,85
C. Verbindlichkeiten 291.665,08 263.990,20
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 148.794,04 85.132,63
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 142.871,04 178.857,57
Summe Passiva 526.407,11 792.197,52

Anhang



ZUM JAHRESABSCHLUSS 2023

1. Allgemeine Angaben

Die Toro Grosso GmbH mit Sitz in Magdeburgwurde am 21.01.2016 gegründet. Sie ist im
Handelsregister in Stendal unter der Nummer HRB 22801 eingetragen.

Der Jahresabschluss ist nach den deutschen handelsrechtlichen Rechnungslegungs­vorschriften in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) vom 17.07.2015 aufgestellt worden. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Die Anwendung der geänderten Vorschriften erfolgte erstmals für das Geschäftsjahr 2016. Ausweisänderungen ergaben sich hieraus nicht.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft i.S.d. § 267 Abs. 1 HGB, da sie nicht mindestens zwei der drei dort genannten Größenkriterien an zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren überschreitet.

Bei der Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung hat die Gesellschaft von den Erleichterungsmöglichkeiten der §§ 266 Abs. 1 Satz 3 und 276 HGB keinen Gebrauch gemacht. Hinsichtlich der Angaben im Anhang werden die Erleichterungsvorschriften nach § 288 Abs. 1 HGB in Anspruch genommen. Die Gesellschaft ist von der Aufstellung eines Lageberichts befreit (§ 264 Abs. 1 Satz 4).

Zum Zweck der Offenlegung des Jahresabschlusses werden die Aufstellungserleichterungen nachgeholt und die Offenlegungserleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften beachtet.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) gegliedert.

Soweit von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Vorjahres abgewichen wurde, ist dies bei den Einzelangaben zum Jahresabschluss nachfolgend mit den Auswirkungen auf die
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage dargestellt.

2. Bilanzierung und Bewertung der Aktivposten

Entgeltlich von Dritten erworbene immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden auf der Grundlage der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet. Der Umfang der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten entspricht dem niedrigsten steuerlich zulässigen Ansatz. Gegenstände, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, werden entsprechend ihrer voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer, im Zugangsjahr zeitanteilig, planmäßig unter Ansatz der steuerrechtlich zulässigen Höchstsätze abgeschrieben. Es wird ausschließlich die lineare Abschreibungsmethode angewendet. Soweit die beizulegenden Werte einzelner Vermögensgegenstände ihren Buchwert unterschreiten, werden zusätzlich außerplanmäßige Abschreibungen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis zu Euro 800,00 ("GWG") wurden im Zugangsjahr sofort abgeschrieben.

Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Waren sind zu Anschaffungskosten, die unfertigen Erzeugnisse und fertige mit ihren Herstellungskosten aktiviert, wie zum Anlagevermögen erläutert. Das Niederstwertprinzip wird beachtet.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert unter Berücksichtigung gebotener Wertberichtigungen angesetzt. Das allgemeine Kreditrisiko ist in Form pauschaler Abschläge berücksichtigt.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten werden mit den Nominalbeträgen angesetzt.

- 2 -

Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen. Sie werden mit dem Nominalwert angesetzt.

3. Bilanzierung und Bewertung der Passivposten

Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert.

Die sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrags gebildet und berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen auf der Grundlage vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung.

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

4. Erläuterungen zu Bilanzposten

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind wie im Vorjahr innerhalb eines Jahres fällig.

Verbindlichkeiten (§ 268 Abs. 5 HGB und § 285 Nr. 1a HGB)

Zur Vermeidung von Wiederholungen und zur Erreichung besserer Klarheit und Übersichtlich­keit (§ 243 Abs. 1 i.V.m. § 264 HGB) werden die Angaben der Restlaufzeit und zur Besicherung (§§ 268 Abs. 5 und 285 Nr. 1 HGB) der Verbindlichkeiten wie folgt zusammengefasst.





Restlaufzeit
Restlaufzeit
Restlaufzeit




bis zu 1 Jahr
von mehr als
von mehr als





1 Jahr
5 Jahren







1.
Verbindlichkeiten gegenüber




Kreditinstituten

38.858,54
81.842,50
0,00

Vorjahr


35.976,08
120.636,49
0,00
2.
Verbindlichkeiten aus





Lieferungen und Leistungen
16.293,40
0,00
0,00

Vorjahr


15.822,21
0,00
0,00
3.
Sonstige Verbindlichkeiten
132.500,64
0,00
0,00

Vorjahr


69.310,42
0,00
0,00

Insgesamt


187.652,58
81.842,50
0,00

Vorjahr


121.108,71
120.636,49
0,00



Bei den Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten (1.) handelt es sich um Finanzierungen von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens, die gleichzeitig als Sicherheit für die jeweiligen Verbindlichkeiten dienen.

- 3 -

5. Sonstige Angaben

Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB oder sonstige finanzielle Verpflichtungen gemäß § 285 Nr. 3a HGB bestanden am Abschlussstichtag nicht.

Während des Geschäftsjahres hat die Gesellschaft durchschnittlich 15 Arbeitnehmer beschäftigt.

Herr Anselmo Sardella war im Berichtsjahr zum alleinigen Geschäftsführer der Gesellschaft bestellt. Der Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des
§ 181 BGB befreit.

Die Gesellschaft ist als kleine Kapitalgesellschaft von den Verpflichtungen zur Angabe des Jahresergebnisses und seiner Verwendung befreit.

Magdeburg, den 24.06.2024
....................................
(Anselmo Sardella)

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.11.2024 festgestellt.

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