Stammdaten

Register
Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) HRB 83607
Vorher
Crow/Trigon GmbH
Eingetragen
8.7.2004
Branche
BeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem Anteilsbesitz
Gegenstand
Erwerb und Verwaltung von unternehmerischen Beteiligungen in eigenem Namen und auf eigene Rechnung, insbesondere Beteiligung als Kommanditistin an der unter der Firma Crow/Trigon GmbH & Co. Beteiligungs KG bestehenden Kommanditgesellschaft.

Historie

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Management

NameRolle
Klaus Groenke
seit 13.2.2008
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

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Gesellschafter

3 Gesellschafter

GmbH-Struktur

2 von 3 angezeigt

Klaus I. P. Limited Partnership
United States
7.350 €
Klaus Gimenke
Berlin
1.000 €

Konzern- und Jahresabschlüsse

AKW 15 GmbH

Berlin

Jahresabschluss zum 31.12.2011

Bilanz

Geschäftsjahr

Vorjahr

Euro

Euro

Euro

Euro

Aktiva

A. Anlagevermögen

Finanzanlagen

Beteiligungen

27.709,80

27.709,80

B. Umlaufvermögen

I.  Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

8.649,74

8.405,15

II. Guthaben bei Kreditinstituten

3.099,51

11.749,25

3.573,22

11.978,37

39.459,05

39.688,17

Passiva

A. Eigenkapital

I.   Gezeichnetes Kapital

25.000,00

25.000,00

II.  Kapitalrücklage

10.000,00

10.000,00

III. Verlustvortrag/ Gewinnvortrag

858,23

9.897,26

IV: Jahresfehlbetrag

1.493,83

32.647,94

10.755,49

34.141,77

B. Rückstellungen

1.929,15

1.976,18

C. Verbindlichkeiten

4.881,96

3.570,22

- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr Euro 4.881,96

39.459,05

39.688,17

Anhang

I. Allgemeine Angaben

Die AKW 15 GmbH, Berlin, war zum Bilanzstichtag als eine kleine Kapitalgesellschaft gemäß § 267 (1) HGB einzustufen.

Der Jahresabschluss wurde nach den für Kapitalgesellschaften geltenden Rechnungslegungs­vorschriften des Handelsgesetzbuches (§§ 242 bis 256 und §§ 264 bis 288 HGB) erstellt.

II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten, vermindert um außerplanmäßige Abschrei­bungen gemäß § 253 (3) HGB angesetzt.

Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden mit dem beizulegenden Wert angesetzt. Wertberichtigungen wurden im Geschäftsjahr nicht vorgenommen.

Die Sonstige Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Sie sind in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.

Die Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

III. Angaben zu Posten der Bilanz

Zu den Finanzanlagen, bei denen die Gesellschaft zum 31. Dezember 2012 mehr als 20 % hält, sind folgende Angaben zu machen:

Kapiatal nominal

Beteiligungs-quote

Eigenkapital

Jahresergebnis

       %

TRIGON Invest Development

GmbH, Berlin

25.000,00

100

11.497,83

./. 733,22

AKW 15 GmbH & Co.

Beteiligungs KG, Berlin

5.000,00

100

./. 3.460.568,52

./. 104.619,87

* gem. Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010.

IV. Sonstige Angaben

Zum Zeitpunkt der Fertigstellung des Jahresabschlusses und seiner Veröffentlichung war der Jahresabschluss durch die Gesellschafterversammlung noch nicht festgestellt.

Im Geschäftsjahr 2012 oblag die Geschäftsführung dem Kaufmann Herrn Klaus Groenke, Berlin.

Der Geschäftsführer hat Einzelvertretungsbefugnis und ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Zur Abwendung einer möglichen Überschuldung der AKW 15 GmbH & Co. Beteiligungs KG, Berlin, hat sich die AKW 15 GmbH, Berlin, mit den Vereinbarungen vom 01. Dezember 2009 und 08. Dezember 2011 verpflichtet, der AKW 15 GmbH & Co. Beteiligungs KG, Berlin, ein unverzinsliches Gesellschafterdarlehen in Höhe von insgesamt € 14.000,00 zu gewähren. Die Darlehensgeberin tritt mit ihrer Forderung aus der Darlehensgewährung bereits jetzt hinter die Forderungen aller anderen Gläubiger in der Weise zurück, dass sie nur aus künftigem Bilanzgewinn, aus einem Liquidationsüberschuss oder aus dem die sonstigen Verbindlichkeiten der Darlehensnehmerin übersteigenden Vermögen bedient zu werden braucht. Weiterhin erlischt die Darlehensforderung in voller Höhe durch Erlass, wenn das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Darlehensnehmerin formal eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgewiesen wird. Die Darlehensgeberin verpflichtet sich, dass Darlehen so zu gewähren, dass die Darlehensnehmerin jederzeit zahlungsfähig bleibt.

Berlin, 16. Januar 2013

gez.   Klaus Groenke

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