Sheer GmbH
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Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Hubert Dipl.-Ing. Stein seit 19.3.2020 | Liquidator |
Helen Stein seit 19.3.2020 | Liquidator |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Delta Kamerasysteme GmbHKarlstein am MainJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BILANZ
ANHANGI. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss der Delta Kamerasysteme GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten . Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die erworbenen immateriellen Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten gemäß § 255 Abs.1 HGB angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten (§ 255 Abs. 1 und 2 HGB) angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen. Die Anschaffungskosten
beweglicher Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens bis zu
Für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten von mehr als EUR 150,00 aber nicht mehr als EUR 1.000,00 wurde ein Sammelposten gebildet und linear über 5 Jahre abgeschrieben (§ 6 Abs. 2a EStG). Die Vorräte werden zu Anschaffungskosten bzw. zu niedrigeren Marktpreisen am Bilanzstichtag bewertet, Die sonstigen Vermögensgegenstände sowie der aktivische Rechnungsabgrenzungsposten werden mit dem Nennwert und, soweit erforderlich, mit dem am Abschlussstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind grundsätzlich mit dem Nennwert angesetzt. Soweit ungewisse Verbindlichkeiten erkennbar sind, werden hierfür Rückstellungen gebildet, deren Höhe nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung den voraussichtlichen Erfüllungsbetrag deckt. Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen wurden Rückstellungen gemäß § 253 Absatz 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag gebildet und mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst, der sich bei einer angenommenen pauschalen Restlaufzeit aller Verpflichtungen von 15 Jahren ergibt. Dabei werden die von der Deutschen Bundesbank nach Maßgabe der Rückstellungsabzinsungsverordnung ermittelten und monatlich bekannt gegebenen Zinssätze zugrunde gelegt. Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bewertet. III. Erläuterungen zur Bilanz Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben bis auf EUR 1.100,00 (im Vorjahr EUR 1.100,00) eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die Rückstellungen betreffen im Wesentlichen die Tantiemen des Geschäftsführers für das Geschäftsjahr 2010. Pensionsrückstellungen Die Bewertung der Pensionsverpflichtungen erfolgt nach
anerkannten versicherungsmathematischen Grundsätzen
unter Anwendung des Anwartschaftsbarwertverfahrens im Sinne
von IAS 19 (so genannte Project Unit Credit Method,
laufendes Einmalprämienverfahren)
Aus der geänderten Bewertung der laufenden Pensionen war eine Zuführung der Rückstellungen erforderlich. Der erhöhte Zuführungsbetrag wurde in voller Höhe als Aufwand berücksichtigt .Der im Zusammenhang mit der Pensionsverpflichtung verpfändete Aktivwert aus der Rückdeckungsversicherung wurde gemäß § 246 Abs. 2 S. 2 HGB erstmals mit dem Rückstellungsbetrag verrechnet und nicht gesondert in den sonstigen Vermögensgegenständen ausgewiesen. Da der Aktivwert (EUR 89.952,00) zum 31. Dezember 2010 höher ist, als die Pensionsrückstellung (EUR 61.649,00) ergibt sich ein Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung in Höhe von EUR 28.303,00. Die Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschaftern betragen EUR 15.716,41 (im Vorjahr EUR 46.619,76) und sind im Bilanzposten Verbindlichkeiten enthalten. Alle Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Das außerordentliche Ergebnis beinhaltet außerordentliche Aufwendungen aus der erstmaligen Anwendung des BilMoG in Höhe von EUR 19.269,00 und ergibt sich aus der Änderung der Bewertung von Pensionsverpflichtungen. Wegen der steuerlichen Bewertung der Pensionsverpflichtung erfolgte eine Zuführung bei den passiven latenten Steuern in Höhe von EUR 4.755,00. IV. Sonstige Erläuterungen und Angaben Haftungsverhältnisse bestanden am Bilanzstichtag nicht. Als Geschäftsführer der Delta Kamerasysteme GmbH, Karlstein, ist Herr Dipl. Ing. Hubert Stein, Frankfurt am Main bestellt Die Gesellschaft hat zum 31. Dezember 2010 dem Geschäftsführer keine Kredite gewährt (vgl. § 285 Nr. 9a HGB). Ergebnisverwendung: Die Geschäftsleitung schlägt vor, den Jahresüberschuss der Delta Kamerasysteme GmbH in Höhe von EUR 29.154,94 auf neue Rechnung vorzutragen.
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 22.11.2011 |
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