Delta Kamerasysteme GmbHLiquidiert

Feuerwehrstraße 50, 60435 Frankfurt am Main, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 111576
Eingetragen
27.6.2000
Branche
Herstellung von PrüfmaschinenHerstellung von Bestrahlungs- und Elektrotherapiegeräten und elektromedizinischen GerätenHerstellung von Werkzeugmaschinen für die Metallbearbeitung
Gegenstand
Entwicklung, Herstellung, Planung und der Vertrieb von technischen Einrichtungen zur Erfassung, Bearbeitung, Bewertung und Darstellung von Strahlen aller Art.

Historie

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Management

NameRolle
Liquidator
Helen Stein
seit 19.3.2020
Liquidator

Konzern- und Jahresabschlüsse

Delta Kamerasysteme GmbH

Karlstein am Main

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

2.329,00

2.663,00

II. Sachanlagen

12.703,50

17.957,00

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

6.744,00

8.591,00

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

48.419,81

116.463,50

III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

214.120,96


215.491,75

C. Rechnungsabgrenzungsposten

904,75

640,85

D. aktiver Unterschiedsbtrag aus der Vermögensverrechnung

28.303,00

0,00

Summe Aktiva

313.525,02


361.807,10



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital


25.000,00


25.000,00

II. Kapitalrücklage


564,59


564,59

III. Gewinnvortrag

184.991,79

148.595,02

IV. Jahresüberschuss


29.154,94


36.396,77

B. Rückstellungen

31.354,00

100.311,00

C. Verbindlichkeiten

42.459,70

50.939,72

Summe Passiva


313.525,02

361.807,10

ANHANG

I. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der Delta Kamerasysteme GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.

Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.

Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten .

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die erworbenen immateriellen Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten gemäß § 255 Abs.1 HGB angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten (§ 255 Abs. 1 und 2 HGB) angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen.

Die Anschaffungskosten beweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bis zu
einem Wert von EUR 150,00 wurden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben
(§ 6 Abs. 2 EStG).

Für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten von mehr als EUR 150,00 aber nicht mehr als EUR 1.000,00 wurde ein Sammelposten gebildet und linear über 5 Jahre abgeschrieben (§ 6 Abs. 2a EStG).

Die Vorräte werden zu Anschaffungskosten bzw. zu niedrigeren Marktpreisen am Bilanzstichtag bewertet,

Die sonstigen Vermögensgegenstände sowie der aktivische Rechnungsabgrenzungsposten werden mit dem Nennwert und, soweit erforderlich, mit dem am Abschlussstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind grundsätzlich mit dem Nennwert angesetzt.

Soweit ungewisse Verbindlichkeiten erkennbar sind, werden hierfür Rückstellungen gebildet, deren Höhe nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung den voraussichtlichen Erfüllungsbetrag deckt.

Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen wurden Rückstellungen gemäß § 253 Absatz 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag gebildet und mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst, der sich bei einer angenommenen pauschalen Restlaufzeit aller Verpflichtungen von 15 Jahren ergibt. Dabei werden die von der Deutschen Bundesbank nach Maßgabe der Rückstellungsabzinsungsverordnung ermittelten und monatlich bekannt gegebenen Zinssätze zugrunde gelegt.

Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bewertet.

III. Erläuterungen zur Bilanz

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben bis auf EUR 1.100,00 (im Vorjahr EUR 1.100,00) eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Die Rückstellungen betreffen im Wesentlichen die Tantiemen des Geschäftsführers für das Geschäftsjahr 2010.

Pensionsrückstellungen

Die Bewertung der Pensionsverpflichtungen erfolgt nach anerkannten versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Anwendung des Anwartschaftsbarwertverfahrens im Sinne von IAS 19 (so genannte Project Unit Credit Method, laufendes Einmalprämienverfahren)
unter Zugrundelegung der "Richttafeln 2005 G" von Prof. Dr. Klaus Heubeck. Hierbei wurde ein Rechnungszins von 5,15% zugrunde gelegt.

Aus der geänderten Bewertung der laufenden Pensionen war eine Zuführung der Rückstellungen erforderlich. Der erhöhte Zuführungsbetrag wurde in voller Höhe als Aufwand berücksichtigt .Der im Zusammenhang mit der Pensionsverpflichtung verpfändete Aktivwert aus der Rückdeckungsversicherung wurde gemäß § 246 Abs. 2 S. 2 HGB erstmals mit dem Rück­stellungsbetrag verrechnet und nicht gesondert in den sonstigen Vermögensgegenständen ausgewiesen.

Da der Aktivwert (EUR 89.952,00) zum 31. Dezember 2010 höher ist, als die Pensionsrückstellung (EUR 61.649,00) ergibt sich ein Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung in Höhe von EUR 28.303,00.

Die Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschaftern betragen EUR 15.716,41 (im Vorjahr EUR 46.619,76) und sind im Bilanzposten Verbindlichkeiten enthalten.

Alle Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Das außerordentliche Ergebnis beinhaltet außerordentliche Aufwendungen aus der erstmaligen Anwendung des BilMoG in Höhe von EUR 19.269,00 und ergibt sich aus der Änderung der Bewertung von Pensionsverpflichtungen.

Wegen der steuerlichen Bewertung der Pensionsverpflichtung erfolgte eine Zuführung bei den passiven latenten Steuern in Höhe von EUR 4.755,00.

IV. Sonstige Erläuterungen und Angaben

Haftungsverhältnisse bestanden am Bilanzstichtag nicht.

Als Geschäftsführer der Delta Kamerasysteme GmbH, Karlstein, ist Herr Dipl. Ing. Hubert Stein, Frankfurt am Main bestellt

Die Gesellschaft hat zum 31. Dezember 2010 dem Geschäftsführer keine Kredite gewährt (vgl. § 285 Nr. 9a HGB).

Ergebnisverwendung:

Die Geschäftsleitung schlägt vor, den Jahresüberschuss der Delta Kamerasysteme GmbH in Höhe von EUR 29.154,94 auf neue Rechnung vorzutragen.

Karlstein, _____________

____________________________________

(Dipl. Ing. Hubert Stein)

(Delta Kamerasysteme GmbH)

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 22.11.2011

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