Stammdaten

Register
Amtsgericht Duisburg HRB 8711
Eingetragen
19.4.2002
Branche
Reparatur und Instandhaltung von MaschinenBau von Industrieanlagen, außer GebäudenReparatur und Instandhaltung von Metallerzeugnissen
Gegenstand
die Erstellung von Industrieanlagen sowie deren Wartung und Reparatur.

Historie

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Management

NameRolle
Markus Vogt
seit 19.4.2002
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Markus Vogt
Oberhausen
25.000 €
100.00%

Beteiligungen
Beta

NameAnteil
No data available

Konzern- und Jahresabschlüsse

KVI GmbH

Duisburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014

Bilanz

Aktiva

Geschäftsjahr
Euro
Vorjahr
Euro
A. Anlagevermögen 272.451,00 333.011,00
I. Sachanlagen 272.451,00 303.011,00
II. Finanzanlagen 0,00 30.000,00
B. Umlaufvermögen 582.398,26 1.110.825,19
I. Vorräte 144.744,51 94.094,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 357.830,39 943.648,28
- davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 33.902,76 30.367,00
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten uns Schecks 79.823,36 73.082,91
C. Rechnungsabgrenzungsposten 5.495,18 9.192,58
860.344,44 1.453.028,77

Passiva

Geschäftsjahr
Euro
Vorjahr
Euro
A. Eigenkapital 14.788,86 87.657,44
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 45.184,00 2.532,07
III. Jahresfehlbetrag - 55.395,14 60.125,37
B. Rückstellungen 66.123,58 75.134,05
C. Verbindlichkeiten 779.432,00 1.272.567,88
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 651.805,20 1.114.385,29
D. Passive latente Steuern 0,00 17.669,40
860.344,44 1.453.028,77

Anhang

Allgemeine Angaben

Der vorstehende Jahresabschluss wurde nach den §§ 242 ff HGB und §§ 264 ff HGB sowie den Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde gemäß § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt für die kleinen Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 288 HGB in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichtes verzichtet.

Einzelne Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung sind zur Verdeutlichung der Angaben in den beigefügten Kontennachweisen ausgewiesen.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibung, angesetzt. Die beweglichen Anlagegüter wurden entsprechend ihrer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer ausschließlich linear abgeschrieben. Unterjährige Anschaffungen wurden zeitanteilig (pro rata temporis) abgeschrieben und angesetzt.

Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit Einzelanschaffungskosten bis zu 410,00 EUR wurden im Zugangsjahr gemäß § 6 Abs. 2 EStG sofort abgeschrieben.

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren erfolgte zu den Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und -preisminderungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert.

Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse wurden zu Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen neben den Material- und Fertigungseinzelkosten auch angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie den anteiligen Werteverzehr des Anlagevermögens.

Allen erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlich langer Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, wurde bei der Bewertung Rechnung getragen. Wegen mangelnder Gängigkeit und minderer Beschaffenheit wurden Bewertungsabschläge vorgenommen.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Von dem Wahlrecht zur Aktivierung von Fremdkapitalzinsen nach § 255 Abs. 3 HGB als Herstellungskosten wurde kein Gebrauch gemacht.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden mit dem Nominalwert angesetzt.

Erkennbare Einzelrisiken sind durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Ausfall- und Kreditrisiko durch Pauschalwertberichtigungen, ausreichend berücksichtigt worden.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.

Bei Bildung von Rückstellungen sind alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten in angemessener Höhe Rechnung getragen worden. Sie wurden in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem jeweiligen Rückzahlungsbetrag passiviert.

Ergebnisverwendung und Rücklagenentwicklung

Der Jahresabschluss wurde vor Gewinnverwendung aufgestellt.

Vorschlag zur Ergebnisverwendung:

Die Geschäftsführung schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern die folgende Ergebnisverwendung vor:

Der Jahresfehlbetrag beträgt 55.395,14 EUR.

Es besteht ein Gewinnvortrag von 45.184,00 EUR. Es liegt kein verwendbarer Betrag vor.

Die Gesellschafterversammlung wird beschließen, den Jahresfehlbetrag auf neue Rechnung vorzutragen.

Sonstige Pflichtangaben

Angaben gemäß § 42 Abs. 2 GmbH über Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern, Mitgliedern der Geschäftsführung sowie verbundenen Unternehmen:

Vorjahr
Verbindlichkeiten ggü. Markus Vogt 21.144,50 EUR 20.000,00 EUR
Forderungen ggü. Markus Vogt 0,00 EUR 3,40 EUR

Anteilsbesitz

Es besteht kein Anteilsbesitz.

Ausschüttungssperre

Der zur Ausschüttung gesperrte Betrag gemäß § 268 Abs. 8 HGB beträgt 0,00 EUR.

Weitere Pflichtangaben

Das Erstellungsdatum des Jahresabschlusses ist der 07.01.2016, die Feststellung erfolgt am 08.01.2016.

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:

 

Herrn Markus Vogt

46514 Schermbeck

Vermerk

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor, d.h. der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, die nach §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtigen Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

 

Duisburg

Markus Vogt, Geschäftsführer

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