Salamon und Zimmermann Reinigungstechnik AG
Selbe AdresseVermietung von Baumaschinen und -geräten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Markus Vogt seit 19.4.2002 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
KVI GmbHDuisburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014BilanzAktiva
AnhangAllgemeine AngabenDer vorstehende Jahresabschluss wurde nach den §§ 242 ff HGB und §§ 264 ff HGB sowie den Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde gemäß § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Gesellschaft nimmt für die kleinen Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 288 HGB in Anspruch. Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichtes verzichtet. Einzelne Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung sind zur Verdeutlichung der Angaben in den beigefügten Kontennachweisen ausgewiesen. Grundsätze zur Bilanzierung und BewertungSachanlagen wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibung, angesetzt. Die beweglichen Anlagegüter wurden entsprechend ihrer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer ausschließlich linear abgeschrieben. Unterjährige Anschaffungen wurden zeitanteilig (pro rata temporis) abgeschrieben und angesetzt. Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit Einzelanschaffungskosten bis zu 410,00 EUR wurden im Zugangsjahr gemäß § 6 Abs. 2 EStG sofort abgeschrieben. Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren erfolgte zu den Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und -preisminderungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert. Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse wurden zu Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen neben den Material- und Fertigungseinzelkosten auch angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie den anteiligen Werteverzehr des Anlagevermögens. Allen erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlich langer Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, wurde bei der Bewertung Rechnung getragen. Wegen mangelnder Gängigkeit und minderer Beschaffenheit wurden Bewertungsabschläge vorgenommen. Grundsätze zur Bilanzierung und BewertungVon dem Wahlrecht zur Aktivierung von Fremdkapitalzinsen nach § 255 Abs. 3 HGB als Herstellungskosten wurde kein Gebrauch gemacht. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden mit dem Nominalwert angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken sind durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Ausfall- und Kreditrisiko durch Pauschalwertberichtigungen, ausreichend berücksichtigt worden. Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt. Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt. Bei Bildung von Rückstellungen sind alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten in angemessener Höhe Rechnung getragen worden. Sie wurden in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem jeweiligen Rückzahlungsbetrag passiviert. Ergebnisverwendung und RücklagenentwicklungDer Jahresabschluss wurde vor Gewinnverwendung aufgestellt. Vorschlag zur Ergebnisverwendung:Die Geschäftsführung schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern die folgende Ergebnisverwendung vor: Der Jahresfehlbetrag beträgt 55.395,14 EUR. Es besteht ein Gewinnvortrag von 45.184,00 EUR. Es liegt kein verwendbarer Betrag vor. Die Gesellschafterversammlung wird beschließen, den Jahresfehlbetrag auf neue Rechnung vorzutragen. Sonstige PflichtangabenAngaben gemäß § 42 Abs. 2 GmbH über Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern, Mitgliedern der Geschäftsführung sowie verbundenen Unternehmen:
Anteilsbesitz Es besteht kein Anteilsbesitz. Ausschüttungssperre Der zur Ausschüttung gesperrte Betrag gemäß § 268 Abs. 8 HGB beträgt 0,00 EUR. Weitere Pflichtangaben Das Erstellungsdatum des Jahresabschlusses ist der 07.01.2016, die Feststellung erfolgt am 08.01.2016. Geschäftsführung Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:
Vermerk Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor, d.h. der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild. Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, die nach §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtigen Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.
Duisburg Markus Vogt, Geschäftsführer |
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