Fondsmanagement
BigX-tra Touristik GmbHLiquidiert
80687 München, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Karl Markgraf seit 14.7.2023 | Geschäftsführer |
Lars Creutzmann seit 26.8.2022 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
BigX-tra Touristik GmbHMünchenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.11.2020 bis zum 31.10.2021Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. November 2020 bis zum 31. Oktober 20211 Geschäft und Rahmenbedingungen 1.1 Allgemeines BigX-tra Touristik GmbH Die BigX-tra Touristik GmbH (nachfolgend auch kurz "BigX-tra") ist ein Reiseveranstalter mit Schwerpunkt Direktvertrieb, hat ihren Geschäftssitz in München und gehört zum Konzernverbund der FTI Touristik GmbH (nachfolgend auch kurz FTI). Neben dem operativen Geschäft hält BigX-tra eine 100 %-Beteiligung in der Schweiz, die das operative Geschäft der BigX-tra ergänzt. Organisation und Leitung Die BigX-tra ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung deutschen Rechts, deren Organe stellen die Geschäftsführung und die Gesellschafterversammlung dar. Dabei trägt die Geschäftsführung die Gesamtverantwortung für die Leitung des Unternehmens. Geschäftsführungsstruktur Die Geschäftsführung von BigX-tra bestand zum Bilanzstichtag aus drei Mitgliedern: dem Vorsitzenden sowie zwei weiteren Geschäftsführern mit den Ressorts Produkt und Operations sowie Vertrieb und Finanzen/Controlling. Geschäftstätigkeit BigX-tra ist ein in den FTI-Touristik-Konzern eingebundener Reiseveranstalter. Innerhalb des FTI-Konzerns stellt BigX-tra Reisepakete zusammen, die über verschiedene Vertriebskanäle am Markt angeboten werden:
Geschäftsstrategie BigX-tra verfolgte bis zu den durch die Corona-Krise hervorgerufenen gravierenden Änderungen der Rahmenbedingungen neben einer ausgeprägten Wachstumsstrategie insbesondere das Ziel der Ergebnisstabilisierung und -steigerung. Das dabei anvisierte Umsatzwachstum sollte wesentlich aus dem Ausbau unseres Marktanteils in bestehenden Quellmärkten durch optimal abgestimmte Produktangebote und IT-gestützte, effiziente Prozesse erzielt werden. Der touristische Sektor wurde durch die wegen der Corona-Pandemie verordneten Beschränkungen besonders hart getroffen. Faktisch ist BigX-tra, wie auch die FTI-Gruppe, seit Mitte März 2020 in weiten Teilen an der Ausübung ihrer unternehmerischen Tätigkeit gehindert. Infolge der weltweiten Reisebeschränkungen kam es temporär zu hohen Reisestornierungen sowie einhergehenden Rückerstattungen von Kundengeldern und letztlich zu Liquiditätsengpässen. Im Zuge der Corona-Krise hat das Management deshalb den Fokus seiner Geschäftsstrategie auf Profitabilität, Kundenorientierung sowie zukunftsorientierte und digitalisierte Kernkompetenzen geändert. Die Konsolidierung und Stabilisierung der Geschäftstätigkeit sowie die Sicherstellung der Liquidität wurden in den Vordergrund gestellt, eine Expansionsstrategie wurde in dieser für die Tourismusbranche von der Corona-Pandemie dominierten Zeit nicht verfolgt. Durch die zur Verfügung stehenden Impfstoffe kam es zwischenzeitlich zu Rücknahmen von Reisebeschränkungen und einem Anstieg der Reise- und Buchungszahlen, sodass nun profitables Wachstum wieder in den Vordergrund der Unternehmensstrategie gestellt werden kann. Entsprechend erwartet BigX-tra für die Sommersaison 2022 trotz anhaltender Corona-Auswirkungen Buchungszahlen auf wieder hohem Niveau, aber für das Geschäftsjahr 2021/2022 insgesamt noch unter dem Niveau von 2018/2019. Dennoch stellt die Sicherstellung der Liquidität unverändert eine Herausforderung dar. 1.2 Wirtschaftliche Rahmenbedingungen Allgemeine Entwicklung Wirtschaftliche Rahmenbedingungen Lt. Monatsbericht Februar 2022 der Deutschen Bundesbank ging die Wirtschaftsaktivität in Deutschland im Herbstquartal 2021 spürbar zurück, nachdem sie im Sommer kräftig gewachsen war. Der Schnellmeldung des Statistischen Bundesamtes zufolge verringerte sich das reale BIP gegenüber dem Vorquartal saisonbereinigt um 0,7 %. Seinen Vorkrisenstand vom vierten Quartal 2019 unterschritt es damit noch um 1,5 %. Im Jahr 2021 insgesamt erhöhte sich das reale BIP um 2,8 %, nachdem es im Jahr zuvor aufgrund der Pandemie eingebrochen war. Zu dem Rückgang der Wirtschaftsleistung im vierten Quartal 2021 trug laut der Deutschen Bundesbank vor allem das wieder verstärkte Pandemiegeschehen bei. Die dadurch ausgelösten Eindämmungsmaßnahmen und Verhaltensanpassungen trafen einige Dienstleistungsbereiche stark. 1 Branchenentwicklung Lt. Pressemitteilung des Deutschen Reiseverbands (DRV) vom 2. März 2022 ist das Bedürfnis zu reisen und der Wunsch nach Erholung bei den Deutschen definitiv zurück. Der Präsident des Deutschen Reiseverbandes (DRV) blickt optimistisch auf die kommende Urlaubssaison, allerdings bleibt der Pressemitteilung zufolge zum jetzigen Zeitpunkt abzuwarten, inwieweit der Krieg in der Ukraine Einfluss auf das Reiseverhalten haben wird. Lt. DRV gingen die Anzahl der Reisenden und der Reisen sowie die Reiseausgaben nach einem historischen Rückgang 2020 erneut zurück. Demzufolge gaben die Deutschen 2021 insgesamt Mrd. EUR 28,8 für ihre Reisen aus (vorab gebuchte Leistungen) - das ist ein Rückgang um 10 % zum Vorjahr. Im Vor-Corona-Jahr 2019 betrugen die Reiseausgaben noch fast Mrd. EUR 70. Lt. Pressemitteilung feierte im Sommer 2021 die Pauschalreise ihr Comeback - die Ausgaben stiegen um 134 % gegenüber dem Vorjahressommer. Dennoch gingen die Ausgaben für Pauschalreisen aufgrund der fehlenden Winterbuchungen im Gesamtjahr 2020/2021 um 16 % zurück. Am stärksten nachgefragt waren bei allen Reisen (pauschal wie individuell organisiert) die Urlaubsländer Deutschland, Österreich, Italien, Spanien, Griechenland und die Türkei - damit gab es keine gravierenden Änderungen zu den Vorjahren. 2 Umsatzentwicklung und Geschäftsverlauf im Geschäftsjahr Als Reiseveranstalter hat BigX-tra ihren Schwerpunkt im Direktvertrieb von Reisen, insbesondere über die Vertriebskanäle Fernsehen, Verlag, Einzelhandel, Internet und Reisebüros. BigX-tra bietet eine weltweite Produktpalette, die schwerpunktmäßig als Einzelreisen veranstaltet werden, aber auch als Sonder- und Gruppenreisen buchbar sind. Wie bereits das Vorjahr wurde auch das Geschäftsjahr 2020/2021 durch die COVID-19-Pandemie geprägt. Leider kam der Impffortschritt für das Geschäftsmodell der langfristigen Vorausbuchungen für das Geschäftsjahr 2020/2021 zu spät, sodass die Umsatzerlöse im Vergleich zum Vorjahr nochmals um ca. 48 % zurückgingen. Das Jahresergebnis vor Verlustübernahme beläuft sich auf Mio. EUR -1,3 nach Mio. EUR -1,9 Mio. im Vorjahr. BigX-tra beschäftigte im Geschäftsjahr 2020/2021 durchschnittlich 96 Mitarbeiter in angemieteten Geschäftsräumen in München. Die Umsatzaufteilung gestaltet sich wie folgt:
2 Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage 2.1 Vermögenslage Die Aktivseite der Bilanz ist durch das Umlaufvermögen geprägt, welches mit Mio. EUR 73,6 ca. 88,5% der Bilanzsumme ausmacht. Das Anlagevermögen beträgt Mio. EUR 9,5 und besteht beinahe vollständig aus Finanzanlagen. Von diesen wiederum entfallen Mio. EUR 9,4 auf Ausleihungen an eine spanische Schwestergesellschaft. Das Umlaufvermögen in Höhe von Mio. EUR 73,6 (Vorjahr: Mio. EUR 61,4) enthält mit Mio. EUR 1,1 (Vorjahr: Mio. EUR 0,8) Linienflugtickets, die für Reisen im Geschäftsjahr 2021/2022 eingekauft wurden. Des Weiteren bestehen Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von Mio. EUR 46,3 (Vorjahr: Mio. EUR 50,6), welche überwiegend die Konzernmutter betreffen (davon Mio. EUR 44,7 aus Cashpooling). In den sonstigen Vermögensgegenständen sind jedoch Barhinterlegungen in Höhe von Mio. EUR 12,8 in Zusammenhang mit der neuen gesetzlichen Reisepreisabsicherung enthalten, die verfügungsbeschränkt sind. Dem (ungebundenen) kurzfristigen Vermögen stehen kurzfristige Schulden (Rückstellungen und Verbindlichkeiten) in Höhe von Mio. EUR 70,4 (Vorjahr: Mio. EUR 60,0) gegenüber. Von den Verbindlichkeiten in Höhe von Mio. EUR 62,1 (Vorjahr: Mio. EUR 51,2) entfallen Mio. EUR 14,3 (Vorjahr: Mio. EUR 24,7) auf Verbindlichkeiten gegenüber verschiedenen verbundenen Unternehmen. Die von Kunden erhaltenen Anzahlungen stiegen von Mio. EUR 18,5 im Vorjahr auf Mio. EUR 40,0, was auf einen Anstieg des Umsatzvolumens im Geschäftsjahr 2021/2022 schließen lässt. 2.2 Finanzlage Liquidität: Die Finanzierung von BigX-tra erfolgt im Wesentlichen durch die Einbindung in das gruppenweite Cashpooling des FTI-Konzerns. Aufgrund dessen betrug der Finanzmittelbestand zum Abschlussstichtag lediglich Mio. EUR 0,5 (Vorjahr: Mio. EUR 0,1). Daneben bestehen Forderungen gegen verbundene Unternehmen von Mio. EUR 44,7, die der Durchführung des Cashpoolings entstammen. Liquiditätssicherung: Die Anforderungen an die Planung zur Steuerung der Liquidität haben durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie zugenommen. Der Finanzbedarf zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs infolge der Auswirkungen der Corona-Krise wurde wie im Vorjahr auch im Geschäftsjahr 2020/2021 durch Einbindung in das Cashpooling der FTI Touristik GmbH sichergestellt. Allerdings sind bis auf Weiteres auch weiterhin Lieferantenkredite erforderlich, um saisonale Liquiditätsschwankungen auszugleichen. 2.3 Ertragslage Im Geschäftsjahr 2020/2021 haben sich die Umsatzerlöse bzw. die touristischen Margen im Vorjahresvergleich wie folgt entwickelt:
Die im Zusammenhang mit der Vertriebstätigkeit angefallenen Vertriebsprovisionen betragen Mio. EUR 9,4 bzw. 11,9 % vom Veranstalterumsatz nach Mio. EUR 17,3 bzw. 11,4 % vom Umsatz im Vorjahr. Die Vertriebsprovisionen sind insgesamt den sonstigen betrieblichen Aufwendungen zugeordnet. Auf der Kostenseite betrugen die Personalaufwendungen Mio. EUR 3,7 bzw. 4,6 % vom Umsatz nach Mio. EUR 5,2 bzw. 3,4 % vom Umsatz im Vorjahr. Dabei beschäftigte BigX-tra im Geschäftsjahr 2020/2021 noch durchschnittlich 96 Mitarbeiter (Vorjahr: 128 Mitarbeiter). Das EBITDA im Geschäftsjahr 2020/2021 beläuft sich auf Mio. EUR -1,5 nach Mio. EUR -2,3 im Vorjahr; es fiel damit besser aus als im Vorjahr, was wesentlich durch einen erfolgswirksam erfassten Anspruch auf Überbrückungshilfe in Höhe von Mio. EUR 1,2 zurückzuführen ist. Nach Abzug der Abschreibungen ergibt sich im Geschäftsjahr 2020/2021 ein EBIT von (gerundet) ebenfalls Mio. EUR -1,5 nach Mio. EUR -2,3 im Vorjahr. Die aus gewährten längerfristigen Darlehen erzielten Zinserträge betragen wie im Vorjahr Mio. EUR 0,2. Da mit der Gesellschafterin ein steuerliches Organschaftsverhältnis besteht, fallen keine Ertragsteuern auf Ebene unserer Gesellschaft an. Der Verlust 2020/2021 von Mio. EUR -1,3 (Vorjahr: Mio. EUR -1,9) wird infolge des abgeschlossenen Ergebnisabführungsvertrags von der Gesellschafterin übernommen. 2.4 Gesamtaussage zur Lage Die im Vorjahr getroffene Prognose, im Geschäftsjahr 2020/2021 rund 25 % der Umsatzerlöse des Referenzgeschäftsjahrs 2018/2019, d.h. rd. Mio. EUR 90, zu erreichen, wurde nicht erreicht. Allerdings war das Jahresergebnis vor Durchführung des Ergebnisabführungsvertrags für das Geschäftsjahr 2020/2021 deutlich negativer geplant worden. Der erzielte Verlust vor Durchführung des Ergebnisabführungsvertrags beträgt Mio. EUR -1,3 (Vorjahr: Mio. EUR -1,9) und war damit niedriger als prognostiziert. Hauptgrund hierfür war der erfolgswirksam erfasste Anspruch auf Überbrückungshilfe in Höhe von Mio. EUR 1,2. Dennoch ist die Geschäftsführung mit der Umsatz- und Ergebnisentwicklung insgesamt nicht zufrieden. 2.5 Leistungsindikatoren 2.5.1 Finanzielle Leistungsindikatoren Das Unternehmen wird primär über die finanziellen Leistungsindikatoren Umsatzerlöse und EBITDA (Ergebnis vor Zinsergebnis, Steuern und Abschreibungen) gesteuert. Bilanzbezogene finanzielle Leistungsindikatoren werden nicht zur Steuerung des Unternehmens herangezogen. 2.5.2 Nicht finanzielle Leistungsindikatoren Die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter (Headcount) ist der einzige nichtfinanzielle Leistungsindikator, der zur direkten Steuerung der Geschäftstätigkeit genutzt wird. Neben einer effizient geführten Organisation haben jedoch die nachfolgend dargestellten nicht finanziellen Leistungsindikatoren, die nicht direkt zur Steuerung der Geschäftstätigkeit verwendet werden, wesentlichen Anteil an dem nachhaltigen Erfolg von BigX-tra: Qualifikation unserer Mitarbeiter: Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von BigX-tra sind ein wesentlicher Teil des Kapitals. Ihre Identifikation mit dem Unternehmen und ihr Engagement für dessen Ziele leisten einen entscheidenden Beitrag zum Unternehmenserfolg. Qualität der Produkte: Die individuellen Reiseleistungen und Reisepakete der BigX-tra zeichnen sich durch ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis bei hoher Qualität aus. Durch qualifiziertes Personal in den Destinationen und in Zusammenarbeit mit dem Produktmanagement überprüfen wir unsere Produkte in einem laufenden Prozess. Branchenkenntnisse: Ein entscheidender Erfolgsfaktor für die nachhaltige Entwicklung von BigX-tra war und ist in zunehmendem Maße der enge Kontakt zu Kunden sowie ein fundiertes Wissen über die touristischen Märkte. Um dies sicherzustellen, verfügt BigX-tra über ein Instrumentarium zur Beobachtung und Auswertung von Kundenwünschen und neuen Anforderungen der Kunden an ihre Ferienreise. 3 Risikobericht 3.1 Risikopolitik Die Risikopolitik von BigX-tra orientiert sich an dem Ziel, den Wert des Unternehmens stetig und nachhaltig zu steigern, die mittelfristigen finanziellen Ziele zu erreichen und den Fortbestand des Unternehmens langfristig zu sichern. Damit bildet sie einen wesentlichen Bestandteil der Unternehmenspolitik. 3.2 Risikomanagement BigX-tra ist im Rahmen der unternehmerischen Tätigkeit einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt. Wir definieren Risiken im weitesten Sinne als die Gefahr, unsere finanziellen, operativen oder strategischen Ziele nicht wie geplant zu erreichen. Das Management von Risiken aus dem operativen Geschäft liegt dabei in erster Linie bei der Geschäftsführung. BigX-tra verfügt über ein Berichtswesen, das ein Controlling aller wirtschaftlich relevanten Eckdaten ermöglicht. Es wird durch eine ständige Verfolgung der Finanzströme ergänzt. Um Währungsrisiken zu begegnen, die sich insbesondere aus dem Einkauf von Hotelleistungen im Ausland ergeben können, wird auf den Devisensicherungspool des FTI-Konzerns zugegriffen. FTI sichert den von der BigX-tra gemeldeten Devisenbedarf mit und verrechnet die jeweils gesicherten Kurse an die BigX-tra. 3.3 Risikokategorien 3.3.1 Umfeld- und Branchenrisiken Das Buchungsverhalten der Kunden in der Touristik wird wesentlich durch wirtschaftliche Rahmenbedingungen und externe Faktoren beeinflusst. Politische Ereignisse, Naturkatastrophen, Epidemien, Pandemien wie die derzeit kursierende Corona-Pandemie oder terroristische Anschläge wirken sich auf Urlaubsentscheidungen und damit den Geschäftsverlauf in einzelnen Märkten aus. BigX-tra begegnet diesen Risiken mit einer breiten Streuung seiner touristischen Aktivität in weltweit über 100 Zielgebieten. Mit zunehmender Wettbewerbsintensität und dem Auftritt weiterer Marktteilnehmer mit neuen Geschäftsmodellen nehmen die Marktrisiken zu. Beispiele hierfür sind der Verkauf von Reiseleistungen über das Internet und Niedrigpreis-Fluggesellschaften. Um dieses Risiko zu begrenzen, arbeitet BigX-tra zunehmend mit Partnern aus dem Internetbereich zusammen und ist selbst mit eigenen Internet-Angeboten im E-Commerce aktiv. Ebenfalls ergaben sich in der Vergangenheit in Reiseregionen terroristische Ereignisse, politische Instabilitäten u.ä. Sachverhalte. BigX-tra schätzt die Situation vor Ort ein und stützt sich dabei wesentlich auf die Einschätzungen des Auswärtigen Amtes und anderer Organisationen. Derartige Ereignisse können sich kurz- oder langfristig auf das Buchungsverhalten auswirken und zu einer veränderten Nachfragesituation führen. Es besteht das Risiko, dass sich hieraus negative Einflüsse auf die Profitabilität ergeben können, sofern BigX-tra nicht rechtzeitig situationsangepasste Maßnahmen ergreift. BigX-tra verfügt über einen Krisenmanagementprozess, um ggf. Kunden schnellstmöglich aus dem Gefahrengebiet auszufliegen und nicht notwendige Anreisen zu minimieren, um die Anzahl unserer Gäste in dem betroffenen Gebiet weitestgehend und schnellstmöglich zu reduzieren. Auch in solchen Fällen gilt die oberste Priorität dem Kunden vor Ort. Zudem können kriegerische Ereignisse Einflüsse auf die Bereisbarkeit von Destinationen haben, das Buchungsverhalten der Kunden verändern oder aber Reisen aus Quellmärkten einschränken oder verhindern. Durch die aktuelle Kriegssituation in der Ukraine könnten sich die dadurch ausgelösten Erhöhungen bei den Energiekosten und damit die Verteuerung der Flugpreise sowie die aktuell hohe Inflation negativ auf das Buchungsverhalten auswirken. Daneben können sich Risiken für BigX-tra auch aus den aktuell bestehenden Störungen bei der Abwicklung des Flugverkehrs insbesondere aufgrund fehlenden Personals bei Flughäfen und Fluggesellschaften ergeben. 3.3.2 Geschäftliche Risiken Risiken aus dem Engagement in einzelnen Geschäftsbereichen können sich auch durch veränderte Rahmenbedingungen für einzelne Geschäftsmodelle innerhalb der BigX-tra ergeben, wenn diese nicht mehr zum geplanten Mehrwert für die gesamte Unternehmensgruppe führen. Diesem Risiko wird mit einer laufenden Überprüfung der bestehenden Konzepte auf ihre Erfolgsaussichten hin begegnet. Zur Zusammenstellung der Reisepakete ist es zum Teil erforderlich, feste Kapazitäten mit Airlines oder auch Hotels zu vereinbaren. Je nach Vereinbarung besteht das Risiko, dass es nicht gelingt, fest eingekaufte Kapazitäten in vollem Umfang abzusetzen. Der Umfang der anfallenden Kosten aus nicht abgesetzten Festabnahmen (Kosten für "empty seats", "empty legs" und "empty beds") sind ein wesentlicher Erfolgsfaktor für unsere Geschäftstätigkeit. Durch den zentralen Flugeinkauf der FTI, auf deren Pool auch die BigX-tra zugreifen kann, hat sich das Flugrisiko reduziert. 3.3.3 Personalrisiken Wesentlicher Erfolgsfaktor für das Unternehmen ist die Belegschaft (Humankapital). Als Risiko in diesem Bereich sehen wir Austrittsrisiken von Mitarbeitern in Führungs- oder Schlüsselpositionen und den damit verbundenen Know-how-Verlust. Um dem entgegenzuwirken, sieht die Geschäftsführung es als eine zentrale Aufgabe, das bestehende Personal in seiner fachlichen Qualifikation laufend durch interne und externe Schulungsmaßnahmen zu fördern. Daher wurden umfassende Maßnahmen zur Förderung und Weiterentwicklung der Führungsqualitäten in allen Hierarchiebereichen ins Leben gerufen. Durch diese Maßnahmen werden jedoch nicht nur die fachlichen und sozialen Kompetenzen gefördert, es fördert im selben Ausmaß das Betriebsklima, da die bereichs- und abteilungsübergreifende Zusammensetzung der jeweiligen Gruppen wesentlich die Interaktion fördert. Dies führt zu einem bereichsübergreifenden Verständnis, reduziert Konfliktpotenziale und erhöht die Corporate Identity. Generell wird dem Personalrisikomanagement eine hohe Bedeutung im Unternehmen eingeräumt. Hier sieht sich nicht nur die Personalabteilung in der Verpflichtung, sondern neben der Geschäftsführung auch jede einzelne Führungskraft. Als harmonische Ergänzung hat sich das seit Jahren erfolgreich tätige Teamforum als "Sprachrohr" der Belegschaft bewährt. Das Teamforum erarbeitet in enger Zusammenarbeit mit der Geschäftsführung laufend Konzepte, welche das Wohlbefinden der Belegschaft steigern und somit einen wesentlichen Beitrag zum Betriebsklima und zur Mitarbeiterbindung leisten. 3.3.4 Informationstechnische Risiken Die Geschäftsprozesse in der Touristik sind in hohem Maße von den installierten Informationssystemen abhängig. Beispielsweise sind die Buchungssysteme sowie sämtliche administrativen Bereiche IT-basiert. Darüber hinaus gewinnt das Internet nicht nur als Vertriebskanal, sondern auch als Basistechnologie zur Automatisierung von Geschäftsprozessen zwischen Geschäftspartnern weiter an Bedeutung. Für IT-Betrieb, Entwicklung, Systembetreuung und Support sind internationale, leistungsstarke Partner als IT-Dienstleister tätig. Die IT-Governance wird im FTI-Konzern durch ein konzernweites und alle Geschäftsfelder umfassendes IT-Führungsgremium gewährleistet, das hierbei durch ein aus IT-Direktoren bestehendes Expertenteam unterstützt wird. Um zu gewährleisten, dass die Geschäftsprozesse sicher und effizient ablaufen, werden die IT-Systeme ständig überprüft und weiterentwickelt. Die Regelungen zur Informationssicherheit werden ebenfalls permanent verbessert. Sie umfassen beispielsweise die konzernweite Implementierung von Firewalls, Virenscannern und Verschlüsselungsmechanismen. Des Weiteren werden gegen möglichen Datenmissbrauch und -verlust zusätzliche Maßnahmen angewendet: Zugangs- und Zugriffsschutzsysteme, Back-up-Verfahren sowie die Spiegelung geschäftskritischer Systeme in zwei Rechenzentren. Die im Unternehmen zur Abbildung des operativen Geschäfts vorhandenen IT-Eigenentwicklungen und deren permanente Weiterentwicklung sind einerseits Grundlage für den geschäftlichen Erfolg und die schnelle Reaktionsfähigkeit auf Veränderungen des Marktes. Andererseits bergen sie aber auch jene Risiken, die Individuallösungen gegenüber Standardprodukten üblicherweise mit sich bringen. 3.3.5 Liquiditätssicherung und Unternehmensfortführung Mit Erreichen des Pandemiestatus des Coronavirus kam es zu weltweiten Reisebeschränkungen, die den touristischen Betrieb seit März 2020 quasi zum Erliegen gebracht haben. In der Folge brachen die Neubuchungen und damit die Umsatzerlöse sowie die Zahlungseingänge massiv ein und lösten Reisestornos aus. Dies führte in der Folge zu erheblichem und ungeplantem Liquiditätsbedarf, der nur durch die Einbindung in die Gesamtfinanzierung des FTI-Konzerns und hier insbesondere in das Cashpooling der FTI Touristik GmbH, sowie durch die Inanspruchnahme von Lieferantenkrediten gedeckt werden konnte. Die FTI Touristik GmbH als Mutterunternehmen des FTI-Konzerns hat zur Sicherung des Liquiditätsbedarfs des Konzerns aufgrund der weltweiten Reisebeschränkungen eine Kombination von Gesellschaftermitteln, regierungsgestützten Darlehen und Stabilisierungshilfen des Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) erhalten. Auf Basis der aktuellen Lage des Unternehmens besteht die begründete Erwartung, dass das Unternehmen in der Lage ist, den Geschäftsbetrieb mindestens über die nächsten zwölf Monate fortzuführen. Risiken wegen eintretender Finanzierungslücken, die den Bestand unserer Gesellschaft gefährden könnten, können sich ergeben, wenn sich die Rahmenbedingungen, die unserer Planung bzw. der zentralen Finanzplanung für den FTI-Konzern zur Überwindung der Corona-Krise zugrunde gelegt wurden, wesentlich ändern. Änderungen der Rahmenbedingungen können sich beispielsweise durch stark von den Planannahmen abweichende Buchungseingänge oder Reisestornos sowie von Reisewarnungen oder Lockdowns ergeben. Die Schließung dann entstehender Finanzierungslücken könnte weitere externe Liquiditätszuführungen in Form von Eigen- und Fremdkapital auf Ebene der FTI Touristik GmbH erforderlich machen. Dies ist aus heutiger Sicht nicht verlässlich einschätzbar bzw. vorhersehbar. Insoweit liegt in den wirtschaftlichen Auswirkungen der weltweiten Corona-Pandemie für BigX-tra, ebenso wie für viele andere Unternehmen insbesondere aus der Tourismusbranche, eine zumindest potentielle Bestandsgefährdung begründet, da diesbezüglich aktive risikobegrenzende Maßnahmen nur bedingt ergriffen werden können. Insofern bestehen auch für BigX-tra Touristik GmbH insgesamt grundsätzlich weiterhin, wenn auch in der Tendenz abnehmende, Unsicherheiten im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit. 3.3.6 Währungsrisiken Um mögliche Währungsrisiken in der Zukunft zu minimieren und um Planungssicherheit für die Zusammenstellung von Reisepaketen im Nicht-Euro-Raum zu gewährleisten, wird auf den Devisensicherungspool der FTI-Gruppe zugegriffen. FTI sichert dabei den von der BigX-tra gemeldeten Devisenbedarf mit und verrechnet die jeweils gesicherten Kurse an die BigX-tra. 3.3.7 Sonstige Risiken Sonstige Risiken von nennenswerter Bedeutung sind nicht bekannt. Allerdings ist grundsätzlich zu berücksichtigen, dass die FTI Touristik GmbH aufgrund der vertraglichen Vereinbarungen mit dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds unter Umständen Geschäftsbeschränkungen oder Genehmigungsvorbehalte in Bezug auf einzelne Tochterunternehmen zu beachten hat, wovon auch BigX-tra betroffen sein könnte. 3.3.8 Risikorangfolge Die Umfeld- und Branchenrisiken, die sich u. a. als Folge der Corona-Pandemie ergeben haben (siehe Punkt 3.3.1), sehen wir als am bedeutsamsten an. Insbesondere könnten sie potenziell den Bestand des Unternehmens gefährden, da diesbezüglich aktive risikobegrenzende Maßnahmen seitens BigX-tra nur bedingt ergriffen werden können. Die übrigen Risiken sind für sich gesehen in etwa jeweils gleich bedeutsam. Auf Grundlage unserer Beurteilung der gegenwärtigen Risikosituation und der von uns ergriffenen Maßnahmen sehen wir die Fortführung der Unternehmenstätigkeit - trotz der o.g. bestehenden grundsätzlichen Risiken - als voraussichtlich gesichert an. 4 Chancenbericht Die zukünftige Entwicklung unserer Gesellschaft vollzieht sich vor den Hintergrund der gegenwärtigen Corona-Krise, die auch im neuen Geschäftsjahr 2021/2022 und ggfs. darüber hinaus wesentlichen Einfluss auf die Tourismusbranche nehmen wird. Für die zukünftige Entwicklung unseres Geschäftes betrachten wir die nachfolgenden Faktoren als relevant:
5 Risikoberichterstattung in Bezug auf die Verwendung von Finanzinstrumenten Im Wesentlichen entstehen bei BigX-tra finanzwirtschaftliche Risiken durch Zahlungsströme in Fremdwährungen sowie Kreditrisiken hinsichtlich Kunden und Lieferanten. Zur Begrenzung der Risiken aus Änderungen von Wechselkursen für die Grundgeschäfte bedient sich BigX-tra des Fremdwährungssicherungspools der FTI (siehe oben). Die originären Finanzinstrumente umfassen auf der Aktivseite der Bilanz im Wesentlichen die flüssigen Mittel, die Forderungen sowie die Finanzanlagen. Auf der Passivseite entsprechen die Finanzinstrumente den Verbindlichkeiten. Kreditrisiken beziehen sich auf den möglichen Ausfall von Schuldnern und auf eventuelle Bonitätsverschlechterungen. Die Gesellschaft begrenzt dieses Risiko, indem regelmäßig hohe Anforderungen an die finanzielle Solidität der Kontrahenten gestellt werden. Die Außenstände werden dezentral laufend überwacht. Möglichen Ausfallrisiken wird durch Einzelwertberichtigungen und pauschalierte Wertberichtigungen Rechnung getragen. Das maximale Ausfallrisiko begrenzt sich auf Forderungen und Finanzanlagen und entspricht dem Bilanzansatz dieser Instrumente. 6 Prognosebericht 6.1 Geschäftsverlauf Lt. Monatsbericht März 2022 der Deutschen Bundesbank dürften die Auswirkungen des Angriffs Russlands auf die Ukraine die wirtschaftliche Aktivität in Deutschland ab März spürbar belasten. Vor der Invasion hatte sich It. Monatsbericht die wirtschaftliche Lage im ersten Quartal 2022 trotz der Omikron-Welle besser dargestellt als erwartet. Die Umsätze im Einzelhandel und im Gastgewerbe erholten sich im Januar etwas von dem kräftigen Rückgang im Dezember. Aufgrund der russischen Invasion der Ukraine dürften sich It. Einschätzung der Bundesbank die Probleme in den Lieferketten aber schon im März wieder verstärken. Darüber hinaus stiegen dem Monatsbericht zufolge im Gefolge des Krieges und der ergriffenen Wirtschaftssanktionen die Preise für Energierohstoffe massiv an. Dies wird voraussichtlich den Konsum der privaten Haushalte und die Produktion energieintensiver Industrien dämpfen. Im Verbund mit den absehbaren Beeinträchtigungen des Außenhandels sowie der erhöhten Unsicherheit dürften die Folgen des Krieges die eigentlich erwartete wirtschaftliche Erholung erheblich schwächen. Das erste Vierteljahr ist davon allerdings lediglich für einen begrenzten Zeitraum betroffen. 3 Lt. Presseerklärung des DRV vom 2. März 2022 ziehen die Urlaubsbuchungen für die Hauptreisezeit in den Sommermonaten derzeit deutlich an - seit Anfang Februar übertrifft das wöchentlich gebuchte Umsatzvolumen sogar das der Vergleichswochen im Februar 2019 und damit der Zeit vor Corona. Dabei setzen lt. DRV die Urlauber auf die Absicherung und Vorteile der organisierten Reise: Drei Viertel aller Neubuchungen in stationären Reisebüros und auf Online-Reiseportalen sind derzeit Pauschalreisen. In diesem Jahr rechnet der DRV mit einem richtig guten Sommer - die Reiselust der Deutschen sei grundsätzlich da. Schwer abzuschätzen bleiben zum jetzigen Zeitpunkt jedoch die möglichen Auswirkungen aufgrund der Lage in der Ukraine. Der DRV schätzt, dass auf das gesamte touristische Jahr gesehen, die Vor-Corona-Umsätze aufgrund des herausfordernden Winters voraussichtlich noch nicht ganz erreicht werden. Allerdings werden für 2023 aus heutiger Sicht wieder Umsätze auf dem Niveau der Vor-Corona-Zeit erwartet. 4
3 https://www.
bundesbank.de/de/publikationen/berichte/monatsberichte/monatsbericht-maerz-2022-887324
6.2 Erwartete Finanzlage Der primäre Fokus liegt auf der Sicherung und Steuerung der Liquidität für die gesamte FTI-Gruppe. Hierbei wird wiederum wie in den letzten Jahren auf eingeführte Planungstools (Unternehmensgesamtplanung und davon abgeleitete Liquiditätsplanung) und Steuerungsinstrumente (Yield-Management) zurückgegriffen. Die Finanzlage war im Winter 2021/2022 noch stark durch die Auswirkungen des Coronavirus beeinflusst. Unter der Annahme, dass das Umsatzvolumen des FTI-Konzerns 2021/2022 auf 82 % der Umsatzerlöse im Basisgeschäftsjahr 2018/2019 ansteigen wird, wird davon ausgegangen, dass der Liquiditätsbedarf im Geschäftsjahr 2021/2022 und darüber hinaus sichergestellt ist. 6.3 Gesamtaussage zur voraussichtlichen Entwicklung Für das Geschäftsjahr 2021/2022 rechnet die BigX-tra mit ca. 70 % des Umsatzvolumens von 2018/2019 (d.h. rd. Mio. EUR 270) und erwartet ein positives EBITDA im niedrigen bis mittleren einstelligen Millionenbereich. Ferner planen wir mit einer weitgehend stabilen Mitarbeiterzahl. Auf Grundlage unserer Beurteilung der gegenwärtigen Risikosituation und der von uns ergriffenen Maßnahmen sehen wir die Fortführung der Unternehmenstätigkeit - trotz der o.g. bestehenden grundsätzlichen Risiken - als voraussichtlich gesichert an.
München, den 26. Oktober 2022 Ralph Schiller, Geschäftsführer Lars Creutzmann, Geschäftsführer Bilanz zum 31. Oktober 2021Aktiva
Passiva
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. November 2020 bis zum 31. Oktober 2021
Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. November 2020 bis zum 31. Oktober 20211. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss wird nach den Vorschriften des HGB sowie des GmbHG aufgestellt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wird das Gesamtkostenverfahren angewandt. Die BigX-tra Touristik GmbH, München (HRB 139717, Amtsgericht München), ist eine große Kapitalgesellschaft i.S. des § 267 Abs. 3 HGB und beachtet hinsichtlich der Bilanzierung und Bewertung die allgemeinen Vorschriften der §§ 242 bis 256a HGB sowie die ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften gemäß §§ 264 bis 278 HGB. Die Gesellschaft wird in den (befreienden) Konzernabschluss der FTI Touristik GmbH, München, (HRB 71745) einbezogen, der im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht wird. Die Gesellschaft erstellt somit gemäß § 291 HGB keinen separaten Konzernabschluss. Der Jahresabschluss wurde unter Zugrundelegung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufgestellt. Durch die wirtschaftlichen Auswirkungen der seit 2020 weltweit grassierenden Corona-Pandemie ist für BigX-tra, ebenso wie für viele andere Unternehmen insbesondere aus der Tourismusbranche, eine potenzielle Bestandsgefährdung begründet, da aktive risikobegrenzende Maßnahmen seitens BigX-tra nur bedingt ergriffen werden können. Hinsichtlich der Darstellung der diesbezüglichen Risiken verweisen wir auf namentlich auf die Ausführungen im Abschnitt "3 Risikobericht" des Lageberichts unter den Punkten "3.3.5 Liquiditätssicherung und Unternehmensfortführung" und "3.3.8 Risikorangfolge". Auf Grundlage unserer Beurteilung der gegenwärtigen Risikosituation und der von uns ergriffenen Maßnahmen sehen wir die Fortführung der Unternehmenstätigkeit - trotz der bestehenden grundsätzlichen Risiken - als voraussichtlich gesichert an. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die nachfolgend dargestellten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert beibehalten. Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten angesetzt. Sie werden nach der linearen Methode abgeschrieben. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer beträgt drei Jahre. Betriebswirtschaftliche Software-Systeme werden mit einer Nutzungsdauer von fünf Jahren abgeschrieben. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten bewertet und, sofern abnutzbar, um planmäßige lineare Abschreibungen vermindert. Die Betriebs- und Geschäftsausstattung wird in einem Nutzungszeitraum von drei bis 13 Jahren abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter bis zu einem Wert von EUR 250,-- werden im Zugangsjahr direkt als Aufwand erfasst. Geringwertige Wirtschaftsgüter ab einem Wert von EUR 250,-- und bis zu einem Wert von EUR 1.000,-- werden über fünf Jahre linear abgeschrieben; im Anlagengitter wird ihr Abgang zum Zeitpunkt der vollständigen Abschreibung unterstellt. Im Fall voraussichtlich dauernder Wertminderungen erfolgt der Ansatz mit den am Abschlussstichtag niedrigeren beizulegenden Werten. Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bzw. bei voraussichtlich dauernder Wertminderung mit den am Abschlussstichtag niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt. Vorräte werden zu Anschaffungskosten bewertet, sofern nicht im Einzelfall Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert erforderlich sind. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert bzw. mit dem am Abschlussstichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken sind durch Einzelwertberichtigungen abgedeckt. Die Guthaben bei Kreditinstituten und die Kassenbestände wurden zum Nenn- bzw. Nominalwert angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen werden in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung unter Berücksichtigung potenzieller Preissteigerungen notwendig ist, um alle zum Bilanzstichtag drohenden Verluste und ungewissen Verbindlichkeiten zu erfüllen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit fristadäquaten Zinssätzen abgezinst, die von der Deutschen Bundesbank bekannt gegeben worden sind. Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag passiviert. Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten in fremder Währung werden zunächst mit dem Tagesmittelkurs zum Zeitpunkt der Ersteinbuchung erfasst. Am Abschlussstichstichtag werden auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr zum Stichtagskurs umgerechnet. Langfristige Fremdwährungsforderungen und Fremdwährungsverbindlichkeiten werden zum Stichtagkurs angesetzt, soweit die fortgeführten Entstehungskurse nicht niedriger (bei Aktivposten) oder höher lagen (bei Passivposten). Gewinne und Verluste aus der Umrechnung von Fremdwährungsgeschäften in EUR werden erfolgswirksam erfasst und in der Gewinn- und Verlustrechnung gesondert unter den Posten "Sonstige betriebliche Erträge" bzw. "Sonstige betriebliche Aufwendungen" ausgewiesen. Die Erfassung von Umsatzerlösen erfolgt nach Erbringung der Lieferung oder Leistung und damit mit dem Gefahrenübergang. Umsatzerlöse aus dem Veranstaltergeschäft werden zum Zeitpunkt des Reiseantritts, d.h. bei Abreise des Reisegastes, erfasst. Die übrigen Umsatzerlöse werden bei Inanspruchnahme der Leistung bzw. Abnahme der Lieferung oder bei Vermittlungsleistungen frühestens bei Kundenbuchung bzw. spätestens bei Reiseantritt erfasst. Zuschüsse bzw. Zuwendungen der öffentlichen Hand werden, sofern sie nicht konkrete Vermögensgegenstände betreffen, mit den korrespondierenden Aufwendungen verrechnet. Im Geschäftsjahr 2019/2020 betraf dies die Erstattungen seitens der Agentur für Arbeit im Zusammenhang mit der temporären Kurzarbeit von Mitarbeitern. Beantragte Corona-Finanzhilfen werden aktiviert, wenn mit hinreichender Sicherheit von einer Gewährung der Finanzhilfen ausgegangen werden kann. 3. Erläuterungen zum Jahresabschluss 3.1 Erläuterungen zur Bilanz Anlagevermögen Die Zusammensetzung des Anlagevermögens sowie die Entwicklung der einzelnen Posten sind im Anlagengitter (Anlage zum Anhang) dargestellt. Anteilsbesitz Die Gesellschaft verfügt über folgende Beteiligung:
* Umrechnungskurs zum 31.10.2021: 1 CHF = EUR
0,9424.
Ausleihungen an verbundene Unternehmen Die Ausleihungen an verbundene Unternehmen bestehen zum 31.10.2021 gegenüber der Meeting Point Investment S.L., Las Palmas, Spanien, in Höhe von TEUR 9.375 (Vorjahr: TEUR 11.250). Vorräte Die Vorräte bestehen aus Flugtickets (primär Linienflugtickets), die für Reiseleistungen für das Geschäftsjahr 2021/2022 eingekauft wurden. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen resultieren in Höhe von TEUR 1.631 aus dem Liefer- und Leistungsverkehr mit Konzerngesellschaften sowie mit TEUR 44.696 aus dem konzerninternen Cashpooling. Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten im Wesentlichen Forderungen aus Barhinterlegungen im Zusammenhang mit der neu eingeführten Reisepreisabsicherung in Höhe von TEUR 12.797 sowie beantragte Corona-Finanzhilfen aus Überbrückungshilfe III in Höhe von TEUR 1.179. Die Laufzeit sämtlicher Forderungen und sonstiger Vermögensgegenstände beträgt wie im Vorjahr bis zu einem Jahr. Eigenkapital Das Stammkapital der Gesellschaft ist unverändert zum Vorjahr und beträgt EUR 25.100,00. Es ist vollständig einbezahlt. Die Kapitalrücklage beträgt unverändert zum Vorjahr EUR 12.738.873,90. Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen (TEUR 8.221; Vorjahr: TEUR 8.894) bestehen primär aus Rückstellungen für ausstehende touristische Rechnungen (TEUR 7.198; Vorjahr: TEUR 7.459), Provisionsaufwendungen (TEUR 270; Vorjahr: TEUR 214), ausstehende nicht touristische Rechnungen (TEUR 687; Vorjahr: TEUR 937) sowie Personalkosten (TEUR 66; Vorjahr: TEUR 284). Langfristige Rückstellungen bestehen unverändert zum Vorjahr nicht; Abzinsungen waren dementsprechend nicht vorzunehmen. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen resultieren, ebenso wie im Vorjahr, in voller Höhe aus dem Liefer- und Leistungsverkehr mit anderen Konzerngesellschaften. Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten auch Verbindlichkeiten gegenüber Arbeitnehmern in Höhe von TEUR 43 (Vorjahr: TEUR 66) sowie Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von TEUR 43 (Vorjahr: TEUR 22). Zu den oben aufgeführten Verbindlichkeiten bestehen keine Sicherheiten. Sämtliche Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte und sonstige finanzielle Verpflichtungen Die finanziellen Verpflichtungen zum Bilanzstichtag betragen TEUR 4.356 (Vorjahr: TEUR 1.121).
Gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen dabei zum Stichtag Untermietverpflichtungen in Höhe von TEUR 3.941. Für die Erfüllung des Gesellschaftszwecks hat die Gesellschaft diverse Leasingverträge über Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie einen Mietvertrag über ein Bürogebäude abgeschlossen. Bei den Leasingverträgen handelt es sich ausschließlich um Operating-Leasingverträge. Der Vorteil von Leasing- bzw. Mietverträgen gegenüber im Eigentum befindlicher, angeschaffter Betriebs- und Geschäftsausstattung bzw. Bürogebäuden liegt im konstanten Cash-Outflow anstelle einer hohen Anfangsinvestition. Das wesentliche Risiko langfristiger Leasing- und Mietverträge liegt in einem potenziellen Rückgang der Leasingraten bzw. des Mietzinses für vergleichbare Objekte. 3.2 Erläuterungen zur GuV Umsatzerlöse Die von der BigX-tra Touristik GmbH erzielten Umsätze setzen sich wie folgt zusammen:
In den sonstigen Umsatzerlösen sind auch enthalten: Werbekostenzuschüsse (TEUR 186; Vorjahr: TEUR 77) sowie Reklamationserträge (TEUR 8; Vorjahr: TEUR 298). Sonstige betriebliche Erträge In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind hauptsächlich Erträge aus der beantragten Überbrückungshilfe III in Höhe von TEUR 1.179 sowie aus der Weiterbelastung von Kosten und aus Währungsumrechnungen enthalten. Des Weiteren sind Erträge aus der Ausbuchung von Altsalden in Höhe von TEUR 115 (Vorjahr: TEUR 213) enthalten. Hierbei handelt es sich um periodenfremde Erträge. Materialaufwand Die ausgewiesenen Materialaufwendungen betreffen im Wesentlichen Aufwendungen für Reisevorleistungen.
Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen umfassen primär Aufwendungen aus der Weiterbelastung von konzerninternen Leistungsverrechnungen, Werbe- und Katalogkosten sowie Kursverluste. 4. Sonstige Angaben Abschlussprüferhonorar Im Geschäftsjahr 2020/2021 sind Honorare des Abschlussprüfers in Höhe von TEUR 66 als Aufwendungen erfasst worden. Diese betrafen ausschließlich Abschlussprüfungsleistungen. Mitarbeiter Die BigX-tra Touristik GmbH beschäftigte im abgelaufenen Geschäftsjahr durchschnittlich 96 (Vorjahr: 128) Mitarbeiter. Davon betrug die durchschnittliche Zahl der Vollzeitbeschäftigten 81 und der Teilzeitbeschäftigten 15. Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB bestehen nicht. Konzernzugehörigkeit Die BigX-tra Touristik GmbH, München, ist eine 100 %ige Tochter der LMM Last Mile Media GmbH & Co. KG, Berlin, die wiederum eine Tochtergesellschaft der FTI Touristik GmbH, München, ist. Der Jahresabschluss der BigX-tra Touristik GmbH wird in den Konzernabschluss der FTI Touristik GmbH einbezogen. Dieser Konzernabschluss wird gemäß § 325 HGB im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Das Mutterunternehmen, das den Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen aufstellt, ist die SOSTNT Luxembourg S.à r.l., Luxemburg (Registre de Commerce et des Sociétés (RCS) Nr. B 124.732). Der Konzernabschluss der SOSTNT Luxembourg S.à r.l. wird durch Hinterlegung auf der Website des RCS veröffentlicht. Steuerliche Organschaft Die BigX-tra Touristik GmbH ist als Organgesellschaft Teil der ertragsteuerlichen Organschaft der LMM Last Mile Media GmbH & Co. KG und der umsatzsteuerlichen Organschaft der FTI Touristik GmbH. Ereignisse nach dem Abschlussstichtag (Nachtragsbericht) Mit Verschmelzungsvertrag vom 16. März 2022 wurde die Filmhelden Verwaltungsgesellschaft mbH, München, auf die BigX-tra Touristik GmbH, München, verschmolzen. Wesentlich Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben sich aus der Verschmelzung nicht ergeben. Berichtspflichtige Vorgänge von besonderer Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben sich nach dem Bilanzstichtag nicht ergeben. Ergebnisverwendung Der Verlust der BigX-tra Touristik GmbH wird über den bestehenden Ergebnisabführungsvertrag vollumfänglich von der Alleingesellschafterin LMM Last Mile Media GmbH & Co. KG übernommen. Geschäftsführung
Auf die Angabe der Gesamtbezüge der Geschäftsführung wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet, da nur zwei Mitglieder der Geschäftsführung ein Gehalt von der BigX-tra beziehen.
München, den 26. Oktober 2022 Ralph Schiller, Geschäftsführer Lars Creutzmann, Geschäftsführer Entwicklung des Anlagevermögens vom 01.11.2020 bis zum 31.10.2021
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die BigX-tra Touristik GmbH, München Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der BigX-tra Touristik GmbH, München, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Oktober 2021 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. November 2020 bis zum 31. Oktober 2021 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der BigX-tra Touristik GmbH, München, für das Geschäftsjahr vom 1. November 2020 bis zum 31. Oktober 2021 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit Wir verweisen auf den Abschnitt "Allgemeine Angaben" im Anhang sowie auf die Abschnitte "3 Risikobericht" (dort insbesondere die Punkte "3.3.5 Liquiditätssicherung und Unternehmensfortführung" und "3.3.8 Risikorangfolge") und "6 Prognosebericht" des Lageberichts. Dort beschreiben die gesetzlichen Vertreter, dass es als Folge der Corona-Pandemie zu weltweiten Reisebeschränkungen gekommen ist, die den touristischen Betrieb seit März 2020 quasi zum Erliegen gebracht haben. Der damit einhergehende Einbruch von Neubuchungen, Umsatzerlösen und Zahlungseingängen sowie die Stornierung von Reisen verursachten erheblichen ungeplanten Liquiditätsbedarf, der nur durch die Einbindung in die Gesamtfinanzierung des FTI-Konzerns aufgefangen werden konnte. Die gesetzlichen Vertreter gehen im Rahmen der aktuellen Planung davon aus, dass im Geschäftsjahr 2021/2022 Umsatzerlöse in Höhe von 70 % der Umsatzerlöse des Basisjahres 2018/2019 - d.h. rund Mio. EUR 270 - realisiert werden können und die Liquidität der Gesellschaft zumindest für die nächsten zwölf Monate sichergestellt ist. Der bis zur vollständigen Normalisierung der Tourismusbranche erforderliche Liquiditätsbedarf kann auch zukünftig nur durch die Einbindung in das Cashpooling des FTI-Konzerns sowie die Inanspruchnahme von Lieferantenkrediten abgedeckt werden. Wenn sich die der aktuellen Liquiditätsplanung zugrunde gelegten Rahmenbedingungen, beispielsweise durch von der Planung abweichende Buchungseingänge, Reisestorni oder infolge von Reisewarnungen oder Lockdowns aufgrund wiederum steigender Infektionszahlen oder mutierter Coronavarianten, wesentlich ändern, könnte dies ungeplante Beeinträchtigungen der Liquidität zur Folge haben, die u.U. kurzfristig Maßnahmen des FTI-Konzerns zur Sicherstellung der Liquidität der Gesellschaft erforderlich machen. Wie im Anhang und im Lagebericht dargelegt, deuten diese Ereignisse und Gegebenheiten auf das Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit hin, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwirft und die ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellt. Unsere Prüfungsurteile sind bezüglich dieses Sachverhalts nicht modifiziert. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten -falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
München, den 26. Oktober 2022 Deloitte
GmbH
Franz Klinger, Wirtschaftsprüfer Markus Kraus, Wirtschaftsprüfer |
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