Prinz Finanzberatungs-Gesellschaft mbH

Ratsweg 3, 35460 Staufenberg, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Gießen HRB 1206
Eingetragen
25.4.1984
Branche
Verwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für DritteFondsmanagementErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Gegenstand
Die Entwicklung, die Konzeption, der Vertrieb und die Verwaltung von geschlossenen Fonds und Liegenschaften sowie die Finanz- und Anlageberatung.

Historie

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Management

NameRolle
Ulrike Prinz-Knutzen
seit 21.2.2022
Geschäftsführer
Edwin Prinz
seit 18.9.2003
Geschäftsführer
Christine Prinz
seit 18.9.2003
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

Prinz Finanzberatungs-Gesellschaft mbH

Staufenberg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014

Bilanz

Aktiva

  31.12.2014
EUR
31.12.2013
EUR
A. Anlagevermögen 63.586,48 60.282,77
I. Sachanlagen 24.472,92 21.169,21
II. Finanzanlagen 39.113,56 39.113,56
B. Umlaufvermögen 64.238,49 40.727,76
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 5.831,56 11.436,42
II. Wertpapiere 50.000,00 0,00
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 8.406,93 29.291,34
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.124,55 1.124,55
Bilanzsumme, Summe Aktiva 128.949,52 102.135,08

Passiva

   
  31.12.2014
EUR
31.12.2013
EUR
A. Eigenkapital 95.216,29 84.544,08
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Gewinnvortrag 58.979,49 75.927,84
III. Jahresüberschuss 10.672,21 -16.948,35
B. Rückstellungen 26.172,47 15.198,83
C. Verbindlichkeiten 7.560,76 2.392,17
Bilanzsumme, Summe Passiva 128.949,52 102.135,08

Anhang

Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der PRINZ FINANZBERATUNG GMBH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.

Es wird von dem Wahlrecht Gebrauch gemacht, die neuen Vorschriften zur Rechnungslegung durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) in vollem Umfang bereits für das Geschäftsjahr beginnend zum 1. Januar 2014 anzuwenden.

Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.

Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear und degressiv vorgenommen.

Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt.

Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet:

- Beteiligungen zu Anschaffungskosten

- Anteile an verbundenen Unternehmen zu Anschaffungskosten

- Ausleihungen zum Nennwert

- unverzinsliche und niedrig verzinsliche Ausleihungen zum Barwert

- sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten

Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.

Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden.

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

Angabe zu Verbindlichkeiten

Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt Euro 7.560,76 (Vorjahr: Euro 2.392,17).

Inanspruchnahme aus Haftungsverhältnissen

Mit einer Inanspruchnahme aus den Haftungsverhältnissen ist nicht zu rechnen.

Unterschrift der Geschäftsleitung

sonstige Berichtsbestandteile

Nach § 245 HGB ist die Unterzeichnung des Jahresabschlusses verpflichtend. Im Rahmen der elektronischen Weitergabe der Daten an den Bundesanzeiger ersetzt die maschinenschriftliche Nennung des/der Unterzeichnenden (Ort, Datum (Tag, Monat, Jahr), gezeichnet (gez.) Markus Mustermann [Beispiel]) die handschriftlichen Unterschriften nach § 245 HGB.

Stellen Sie bitte sicher, dass diese Angaben (Ort, Datum (Tag, Monat, Jahr), gezeichnet (gez.) Markus Mustermann [Beispiel]) im Veröffentlichungsauftrag enthalten sind. Hierfür gibt es zwei Alternativen:

1. Sie haben die Angaben bereits an anderer Stelle (z.B. Anhang oder Angaben unter der Bilanz) berücksichtigt.

à Dann können Sie den obigen Hinweistext und die entsprechenden Programmmeldungen ignorieren.

2. Die Angaben sind noch nicht an anderer Stelle berücksichtigt.

à Dann erfassen Sie die erforderlichen Angaben hier.

 

Staufenberg, den 22. Dezember 2015

Gez. Edwin Prinz

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 31.12.2015 festgestellt.

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