FOX Trade
GmbH
Horhausen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
7.373,00 |
8.949,00 |
| I.
Sachanlagen |
7.373,00 |
8.949,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
59.359,39 |
21.433,17 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
40.369,18 |
12.404,74 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
18.990,21 |
9.028,43 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
66.732,39 |
30.382,17 |
Passiva
|
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31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
18.952,13 |
16.139,48 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-3.500,00 |
-3.500,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
21.500,00 |
21.500,00 |
| II.
Verlustvortrag |
5.360,52 |
387,13 |
| III.
Jahresüberschuss |
2.812,65 |
-4.973,39 |
| B.
Rückstellungen |
2.720,00 |
3.250,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
45.060,26 |
10.992,69 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
45.060,26 |
10.992,69 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
66.732,39 |
30.382,17 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2011 wurde nach
den im Handelsgesetzbuch kodifizierten
Gliederungsvorschriften der §§ 266 und 275 und
unter Einschluss des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
(BilMoG) erstellt. Dabei wurden die für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften
sowie die gesellschaftsvertraglichen Verhältnisse
beachtet.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung (§§ 266 Abs. 1, 274a, 276, 288)
und bei der Offenlegung (§ 326 und § 327) des
Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in
der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang
ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der
Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung
gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich steuerrechtlicher Maßnahme
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem
Vorjahr fand nicht statt.
Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten
trägt allen erkennbaren Risiken nach den
Grundsätzen vorsichtiger kaufmännischer
Beurteilung Rechnung.
Das Sachanlagenvermögen wurde zu
Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen
angesetzt. Die Wirtschaftsgüter, die gemäß
§ 6 Abs. 2a EStG dem Sammelposten zuzurechnen sind,
werden über die Nutzungsdauer von fünf Jahren
abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter des
Geschäftsjahres deren Anschaffungskosten 150 Euro
nicht übersteigen wurden im Zugangsjahr gem. § 6
Abs. 2 Satz 1 EStG in voller Höhe abgeschrieben.
Die flüssigen Mittel wurden zum Nennwert
angesetzt.
Forderungen wurden unter Berücksichtigung
aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die Rückstellungen wurden entsprechend dem
Grundsatz der kaufmännischen Vorsicht mit dem
notwendigen Erfüllungsbetrag bewertet.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind solche
gegenüber Gesellschafter in Höhe von Euro
5.482,51 (VJ: Euro 2.144,36) enthalten.
Unterschrift der Geschäftsleitung
Im Geschäftsjahr 2011 und bis zum Zeitpunkt der
Abschlusserstellung war Frau Hansi-Anita Renc zur
Geschäftsführerin bestellt.
Horhausen, den 17.
September 2012
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(gez.
Geschäftsführerin Hansi-Anita Renc)
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8. Allgemeine Auftragsbedingungen für
Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und
Steuerberatungsgesellschaften
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 24.09.2012
festgestellt.
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