Dr.
Frankenstein Computersysteme GmbH
Pastow
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
50.232,00 |
46.601,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
10,00 |
10,00 |
| II.
Sachanlagen |
50.222,00 |
46.591,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
66.210,28 |
55.336,34 |
| I.
Vorräte |
52.714,31 |
40.973,44 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
13.411,72 |
14.198,88 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
84,25 |
164,02 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.134,48 |
187,81 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
72.020,73 |
131.695,54 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
189.597,49 |
233.820,69 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Verlustvortrag |
157.260,13 |
134.490,24 |
| III.
Jahresüberschuss |
59.674,81 |
-22.769,89 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
72.020,73 |
131.695,54 |
| B.
Rückstellungen |
3.991,41 |
3.472,07 |
| C.
Verbindlichkeiten |
185.606,08 |
230.348,62 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
189.597,49 |
233.820,69 |
Anhang
1. Allgemeines
Der Jahresabschluss der
Dr. Frankenstein Computersysteme GmbH, Pastow, zum
31. Dezember 2010, wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches
aufgestellt (§ 264 ff HGB).
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 (1) HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft. Die geänderten Vorschriften des
HGB durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG)
sind berücksichtigt worden. Von den
größenabhängigen Erleichterungen gem.
§ 288 (1) HGB und § 326 Satz 2 HGB wurde Gebrauch
gemacht.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
entsprechen den Vorschriften des Handelsgesetzbuches
(§§ 238 bis 263 HGB) und den Bestimmungen des
Gesellschaftsvertrages.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
oder Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Die
planmäßigen Abschreibungen wurden nach der
voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen.
Unter dem Rechnungsabgrenzungsposten wurden gezahlte
Entgelte abgegrenzt, die Aufwendungen nach dem
Bilanzstichtag betreffen.
Das gezeichnete Kapital ist zum Nennwert bewertet. Es
ist voll eingezahlt.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die, die
Geschäftsjahre betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern. Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
3. Einzelangaben zum Jahresabschluss
Die Zusammensetzung der Verbindlichkeiten ergibt sich
aus dem nachfolgenden Verbindlichkeitenspiegel
(§ 285 Nr. 1 und 2 HGB):
|
Gesamtbetrag
31.12.2010
|
davon mit Restlauf- zeit von mehr als 5
Jahre
|
Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten
|
79.406,91
|
0,00
|
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen
|
5.595,17
|
0,00
|
Sonstige
Verbindlichkeiten
|
100.604,00
|
0,00
|
|
185.606,08
|
0,00
|
§ 285 Nr. 1b HGB: Der Gesamtbetrag der
Verbindlicheiten, die durch Pfandrechte und ähnliche
Rechte besichert sind: 0,00 €.
Im Geschäftsjahr 2010 war
alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer:
Herr Dr.-Ing. Klaus-Dieter Frankenstein, Pastow, Kaufmann
(§ 285 Nr. 10 HGB).
Die sonstigen Verbindlichkeiten wurden für die
voraussichtlichen Jahresabschlusskosten 2010 gebildet
(§ 285 Nr. 12 HGB).
4. Sonstige Angaben
Die Geschäftsführung schlägt der
Gesellschafterversammlung vor, den Jahresüberschuss
auf neue Rechnung vorzutragen.
Pastow, den 26.04.2011
gez. Dr.-Ing. Klaus-Dieter Frankenstein
(Geschäftsführer)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 26.04.2011 festgestellt.
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