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Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Baumann Consulting GmbHHeidelbergJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 01.06.2017BILANZ
ANHANG
Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des dritten Buches des HGB (§§ 238 ff) unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften ( §§ 264 ff HGB) aufgestellt worden. Soweit im Berichtsjahr der im Vorjahr von den Gliederungsvorschriften des HGB und desGmbHG abweichende Positionen der Bilanz- Gewinn- und Verlustrechnung Veränderungen vorgenommen wurden, wurde dem Prinzip der Darstellungsstetigkeit (§ 265 Abs. 1 HGB) durch Anpassung der Vorjahreszahlen entsprochen. Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten vermindert um die steuerlich zulässigen Abschreibungen angesetzt. Durch den Wegfall der Vereinfachungsregelung hinsichtlich der Abschreibung, von beweglichen Anlagegegenständen, in der ersten Hälfte des Geschäftsjahres (volle Jahresrate) und bei Zugängen in der zweiten Hälfte des Geschäftsjahres (halbe Jahresrate), wird nunmehr die Abschreibung zeitanteilig verrechnet. Geringwertige Wirtschaftsgüter werden gemäß § 6 Abs. 2 EstG im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert vermindert um Wertberichtigungen und unter Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt. Flüssige Mittel werde zu Nominalwerten angesetzt. Bei der Bemessung der Rückstellungen wurde alle erkennbaren Risiken angemessen und ausreichend Rechnung getragen. Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Die Aufgliederung und die Bewegungen des Anlagevermögens sind im Anlagespiegel in der Anlage zu diesem Anhang zu entnehmen. Der Betrag der Forderungen un d der sonstigen Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr beläuft sich auf € 0,00. Die sonstigen Rückstellungen betreffen die Kosten für die Erstellung und die Prüfung des Jahresabschlusses und der Steuererklärungen.
Heidelberg, den 16. August 2018 gez. Baumann Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 16. August 2018 |
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