Schattendesign GmbH
Straubing
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
247.752,00 |
238.713,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
48.744,00 |
53.606,00 |
| II.
Sachanlagen |
199.008,00 |
185.107,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
276.023,18 |
299.269,97 |
| I.
Vorräte |
25.244,91 |
75.173,25 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
92.689,97 |
38.433,45 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
158.088,30 |
185.663,27 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.078,08 |
4.900,32 |
| Aktiva |
525.853,26 |
542.883,29 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
366.141,82 |
309.423,99 |
| I.
eingefordertes Kapital |
12.500,00 |
12.500,00 |
| 1.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 2.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
-12.500,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
353.641,82 |
296.923,99 |
| davon
Gewinnvortrag |
353.641,82 |
296.923,99 |
| B.
Rückstellungen |
83.761,80 |
110.301,15 |
| C.
Verbindlichkeiten |
75.949,64 |
121.658,15 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
62.242,67 |
58.609,36 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
13.706,97 |
85.369,78 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
1.500,00 |
| Summe
Passiva |
525.853,26 |
542.883,29 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben
Die
Schattendesign GmbH ist beim Amtsgericht Straubing unter
der Nummer HRB 12867 im Handelsregister eingetragen. Sitz
der Gesellschaft ist Straubing.
Die Gesellschaft ist nach den Größenkriterien
des § 267 Abs. 1 HGB eine kleine Kapitalgesellschaft.
Der Jahresabschluss der Schattendesign GmbH für das am
31.12.2023 endende Geschäftsjahr wurde nach den
Vorschriften der §§ 264 ff. i.V.m. § 267
Abs. 1 und 4 HGB für kleine Kapitalgesellschaften
aufgestellt. Die Vorschriften des
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) wurden
beachtet.
Als kleine Kapitalgesellschaft macht die Gesellschaft
von der Befreiungsvorschrift zur Erstellung eines
Lageberichts gemäß § 264 Abs. 1 HGB sowie
von den größenabhängigen Erleichterungen
gemäß § 288 Abs. 1 HGB Gebrauch.
II. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Immaterielle Vermögensgegenstände wurden
mit den Anschaffungskosten gemäß § 255 Abs.
1 HGB aktiviert und unter Zugrundelegung einer
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von 15 Jahren
linear abgeschrieben.
Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten
gemäß § 255 Abs. 1 und 2 HGB aktiviert und
unter Zugrundelegung der entsprechenden
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer linear
abgeschrieben.
Für die Anschaffung von
geringwertigen Wirtschaftsgütern von jeweils
bis zu EUR 800,00 wurde die Sofort-Abschreibung
gemäß § 6 Abs. 2 EStG in Anspruch genommen.
Der
Warenbestand wird zu Anschaffungskosten unter
Einbeziehung direkt zuordenbarer Nebenkosten
gemäß § 255 Abs. 1 HGB aktiviert.
Unfertige Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten
gemäß § 255 Abs. 2 HGB aktiviert. Diese
beinhalten zuordenbare Einzel- und Gemeinkosten für
Material und Fertigung sowie Sondereinzelkosten der
Fertigung.
Forderungen und
sonstige Vermögensgegenstände sind unter
Beachtung des Niederstwertprinzips und erkennbarer Risiken
mit ihren Nominalwerten aktiviert worden. Bei den
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde neben
Abwertungen, wegen individueller Risiken, für nicht
einzeln erkennbarer Risiken eine pauschale Wertberichtigung
in Höhe von 0,5% der Nettoforderungsbeträge
abgesetzt.
Kassenbestand und
Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert
bilanziert.
Der
aktive Rechnungsabgrenzungsposten umfasst Zahlungen
im Geschäftsjahr, welche aufwandsseitig späteren
Geschäftsjahren zuzuordnen sind.
Das
Stammkapital wurde zu Nennwerten erfasst.
Die
Rückstellungen wurden in Höhe des nach
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB
angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen
Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag
berücksichtigt.
Soweit die Restlaufzeit von Rückstellungen am
Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine
Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die
Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der
Deutschen Bundesbank veröffentlichten
Abzinsungszinssätze verwendet.
Die
Steuerrückstellungen wurden in Höhe der zu
erwartenden Abschlusszahlungen gebildet.
Die
sonstigen Rückstellungen wurden für alle
weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Die
Verbindlichkeiten sind mit den
Erfüllungsbeträgen angesetzt.
Auf die
Abgrenzung latenter Steuern wurde gemäß
§ 274 und § 274a HGB verzichtet.
III. Erläuterungen zur Bilanz
1. Anlagevermögen
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist aus
beigefügter Anlage I ersichtlich.
2. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und
die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten
keine Ansprüche mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr.
Es bestehen keine Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen gegen Gesellschafter
(§ 42 Abs. 3 GmbHG).
3. Sonstige Rückstellungen
Die Rückstellungen betreffen im Wesentlichen
Aufwendungen aus Verpflichtungen gegenüber Mitarbeiter
(TEUR 62), Kosten der drohenden Inanspruchnahme von
Gewährleistungen durch Kunden (TEUR 10),
Aufbewahrungskosten von Geschäftsunterlagen (TEUR 1)
sowie ausstehende Rechnungen für die Erstellung des
Jahresabschlusses, der steuerlichen Beratung und des
Handwerkskammerbeitrags (TEUR 10).
4. Verbindlichkeiten
Sämtliche Verbindlichkeiten sind von
ungesicherter Natur.
IV. Erläuterungen zur Gewinn- und
Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren erstellt.
V. Sonstige Angaben
1. Haftungsverhältnisse gemäß 251
HGB
Vermerkpflichtige Haftungsverhältnisse
gemäß 251 HGB bestanden zum Stichtag nicht.
2. Mitarbeiter
Im Geschäftsjahr 2023 waren neben den Organen
durchschnittlich 5 (Vj. 4) Mitarbeiter beschäftigt.
3. Geschäftsführung
Die Geschäftsführung der Gesellschaft lag
im abgelaufenen Geschäftsjahr bei Herrn Marco
Burgetsmeier-Kramer, Straubing.
Die Gesellschaft macht von der Befreiungsvorschrift
des § 286 Abs. 4 HGB zur Angabe des
Geschäftsführergehalts Gebrauch.
sonstige Berichtsbestandteile
gezeichnet
der Geschäftsführer
Marco Burgetsmeier-Kramer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 12.02.2025
festgestellt.
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