Sparding
GmbH
Hamm
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
402.668,48 |
401.938,48 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
0,00 |
130,00 |
| II.
Sachanlagen |
401.811,00 |
400.951,00 |
| III.
Finanzanlagen |
857,48 |
857,48 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.426.416,67 |
1.274.259,64 |
| I.
Vorräte |
165.212,31 |
23.183,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.261.042,50 |
1.251.034,74 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
732.064,23 |
687.680,20 |
| davon
gegen Gesellschafter |
819.648,18 |
751.192,39 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
161,86 |
41,90 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.948,00 |
8.596,67 |
| davon
Disagio |
2.948,00 |
3.848,00 |
| D.
Aktive latente Steuern |
31.708,71 |
24.429,17 |
| Aktiva |
1.863.741,86 |
1.709.223,96 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
770.297,41 |
633.422,82 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnrücklagen |
607.858,23 |
|
| III.
Gewinn-/Verlustvortrag |
|
495.690,47 |
| IV.
Jahresüberschuss |
136.439,18 |
112.167,76 |
| B.
Einlagen stiller Gesellschafter |
2.600,00 |
2.556,46 |
| C.
Rückstellungen |
720.234,42 |
689.846,22 |
| D.
Verbindlichkeiten |
370.610,03 |
383.398,46 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
264.016,58 |
253.489,46 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
106.593,45 |
129.909,00 |
| Summe
Passiva |
1.863.741,86 |
1.709.223,96 |
Anhang
zum 31. Dezember 2023
1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
HGB aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften
wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung und der Offenlegung des Jahresabschlusses
wurden nicht in Anspruch genommen.
1.1 Gliederung des Jahresabschlusses
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung ändert sich nicht gegenüber dem
Vorjahr. Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres vergleichbar.
Eine Anpassung der Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung des Vorjahres zur Vergleichbarkeit mit
denen des Geschäftsjahres war nicht erforderlich.
1.2 Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungs-abgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit nicht gesetzlich etwas anderes bestimmt
ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit den Posten
der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden sowie die
Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert
ausgewiesen und hinreichend gegliedert.
Aufwendungen für die Gründung des
Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals
sowie für immaterielle Vermögensgegenstände,
die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht
bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des
§ 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten nach §
250 HGB gebildet.
1.3 Bewertungsmethode
Das Anlagevermögen wird mit den Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten vermindert um die
planmäßige Abschreibung angesetzt. Die
Abschreibungen werden linear und degressiv vorgenommen. Von
der Bewertungsfreiheit gemäß § 6 Abs.2 EStG
wird Gebrauch gemacht. Grundlage der planmäßigen
Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des
jeweiligen Vermögensgegenstandes. Die Abschreibung
wurde im Rahmen vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung vorgenommen.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet. Es ist vorsichtig bewertete worden, namentlich
sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen dem
Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses
bekannt geworden ist. Gewinne sind nur berücksichtigt
worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert
wurden. Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der
Zahlung berücksichtigt worden.
Die Bewertung der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen erfolgte grundsätzlich
mit dem Nennwert. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch
Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Dem
allgemeinen Kreditrisiko bei den Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen wurde durch eine
Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen.
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Sofern Tageswerte
über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Rückstellungen wurden nach üblicher
kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen
Rückstellungen beinhalten alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen. Die Steuerrückstellungen
beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht
veranlagten Steuern.
Hamm, den 14. Mai 2025
sonstige Berichtsbestandteile
Jahresabschluß festgestellt am 14.5.2025
gez. Peter Sparding
Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 14.05.2025
festgestellt.
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