VO-Wohnbau
GAP GmbH
Garmisch-Partenkirchen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
Handelsbilanz
Aktiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
3.555.901,53 |
1.618.676,00 |
| I.
Sachanlagen |
3.554.901,53 |
1.617.676,00 |
| II.
Finanzanlagen |
1.000,00 |
1.000,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
501.787,14 |
1.964.568,69 |
| I.
Vorräte |
0,00 |
1.754.296,74 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
207.760,88 |
110.271,95 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
294.026,26 |
100.000,00 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
6.750,00 |
| Aktiva |
4.057.688,67 |
3.589.994,69 |
Passiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Eigenkapital |
970.688,71 |
419.550,57 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
394.550,57 |
428.049,89 |
| III.
Jahresüberschuss |
551.138,14 |
-33.499,32 |
| B.
Rückstellungen |
84.736,00 |
114.964,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
3.002.263,96 |
3.055.480,12 |
| Passiva |
4.057.688,67 |
3.589.994,69 |
Anhang
Amtsgericht München HR B 219415
I.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs
aufgestellt.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Gesellschaft im Sinne
des § 267 I HGB auf.
Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich
unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss
angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätze
aufgestellt.
Auf den Jahresabschluss fanden sowohl die generellen
Ansatzvorschriften der §§ 246-251 HGB als auch die
besonderen Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften,
§§ 268-274, 276-278 HGB, Anwendung.
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den §§ 266 und 275 HGB,
wobei für die Gewinn- und Verlustrechnung das
Gesamtkostenverfahren Anwendung findet.
Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte unter
Beachtung der Bewertungsvorschriften der §§ 252-256
a HGB.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
II.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierung der
Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Berücksichtigung
nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes. Die unbeweglichen und beweglichen
Anlagegüter werden linear abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs-
oder Herstellungskosten bis Euro 250,00 wurden aus
Vereinfachungsgründen im Erwerbsjahr voll, solche mit
Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Euro 250,00
bis Euro 1.000,00 mit 20 % p.a.,
abgeschrieben.
Die
Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bewertet.
Die
in Ausführung befindlichen Bauaufträge
werden zu Herstellungskosten bewertet. Die Herstellungskosten
enthalten neben den Einzelkosten auch anteilige
Fertigungs‑ und Materialgemeinkosten sowie den durch
die Fertigung veranlassten Werteverzehr des
Anlagevermögens. Soweit die Herstellungskosten durch die
voraussichtlich erzielbaren Verkaufserlöse nicht gedeckt
sind, werden besondere Abschläge zur verlustfreien
Bewertung vorgenommen.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert
angesetzt.
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt.
Die
Steuerrückstellungen und die
sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und sind
mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben
Geschäftsjahre abgezinst.
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert.
III.
Angaben zur Bilanz
Die
sonstigen Vermögensgegenstände haben i. H.
v. Euro 750,00 eine Restlaufzeit von über einem
Jahr (Vj. Euro 750,00).
Forderungen gegen Gesellschafter bestehen am
Abschlussstichtag in Höhe von Euro 126.976,55 (Vj.
Euro 7.540,94).
In den
Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr von Euro 231.596,54 (Vj. Euro
2.156.781,76) und Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
von mehr als fünf Jahren in Höhe von Euro
2.409.227,42 (Vj. Euro 723.498,36) enthalten. Der
Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte und
ähnliche Rechte gesichert sind, beträgt Euro
2.962.287,82 (Vj. Euro 2.943.970,44). Bei den Sicherheiten
handelt es sich um Grundschulden und
Sicherungsübereignungen.
In den
sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten aus
Steuern in Höhe von Euro 0,00 (Vj. Euro 35.309,50), aus
sozialer Sicherheit in Höhe von Euro 0,00 (Vj. Euro
0,00) und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in
Höhe von Euro 0,00 (Vj. Euro 48.327,34) enthalten.
IV.
Sonstige Pflichtangaben
Haftungsverhältnisse nach § 251 und §
268 VII HGB waren nicht zu vermerken.
An
sonstigen finanziellen Verpflichtungen von Bedeutung
sind zu nennen (Jahresbeträge):
| Verpflichtungen aus
Mietverträgen |
TEuro 12 |
| davon gegenüber
verbundenen Unternehmen |
TEuro 0 |
| Verpflichtungen aus
Leasingverträgen |
TEuro 12 |
| davon gegenüber
verbundenen Unternehmen |
TEuro 12 |
Die Restlaufzeit der Verpflichtungen aus
Leasingverträgen beträgt ein Jahr, der Mietvertrag
ist innerhalb der gesetzlichen Kündigungsfrist
kündbar.
Im Geschäftsjahr wurde durchschnittlich 1
Arbeitnehmer (Vj. 1 Arbeitnehmer) beschäftigt.
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die
Geschäfte des Unternehmens durch folgende Person
geführt:
Herrn Hans-Peter Volkheimer, Kaufmann
Gegen den
Geschäftsführer Hans-Peter Volkheimer
bestehen per 31.12.2021 Forderungen in Höhe von Euro
126.976,55 zu einem Zinssatz von 1 % p.a.. Im
Geschäftsjahr wurden Euro 20.000,00 zurückgezahlt.
Garmisch-Partenkirchen, den 12.12.2022
VO-Wohnbau GAP GmbH
gez. Hans-Peter Volkheimer
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 12.12.2022
festgestellt. |