Großhandel mit Fleisch und Fleischwaren
Baustoffteam Curth GmbH
Dessauer Straße 9, 06800 Raguhn-Jeßnitz, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Silvia Curth seit 3.1.2006 | Geschäftsführer |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Baustoffteam Curth GmbHRaguhn-JeßnitzJahresabschluss zum 31.12.2011Bilanz zum 31.12.2011
Anhang 20111. Vorbemerkungen Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB. Auf die größenabhängigen Erleichterungen gemäß § 266 Abs. 1 Satz 3 und § 276 Satz 1 HGB wurde im Rahmen der Aufstellung des Jahresabschlusse ganz und auf die Erleichterungen gemäß § 288 HGB teilweise verzichtet. Dies gilt nicht für den nach § 325 HGB offenzulegenden Jahresabschluss, für den auch die Erleichterungen nach § 326 HGB in Anspruch genommen werden. Soweit Angaben entweder in der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang enthalten sein müssen, wurden sie regelmäßig in den Anhang aufgenommen. Die angewandten Ansatz- und Bewertungsmethoden entsprechen den Vorschriften der §§ 246 ff. HGB. Abweichungen von den Ansatz- und Bewertungsvorschriften des Vorjahres oder von den sonstigen Bewertungsvorschriften des § 252 Abs. 1 HGB sind nicht erfolgt. 2. Erläuterung einzelner Posten der Bilanz AnlagevermögenDie Gegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten (ohne Einbeziehung von Fremdkapitalzinsen) vermindert um planmäßige und außerplanmäßige Abschreibungen angesetzt. Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind nur dann bilanziert, wenn sie entgeltlich erworben wurden. Die planmäßigen Abschreibungen auf Vermögensgegenstände, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, erfolgen auf der Grundlage der voraussichtlichen Nutzungsdauern nach der linearen Methode, weil diese unter dem Gesichtspunkt der Unternehmensfortführung den Wertverzehr des Anlagevermögens am treffendsten wiedergibt. Selbstständig nutzbare Vermögensgegenstände des beweglichen Anlagevermögens, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten jeweils EUR 410,00 nicht übersteigen, werden im Jahr des Zugangs in voller Höhe abgeschrieben. Soweit die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens zum 31.12.2009 bereits vorhanden und gemäß §§ 254, 279 Abs. 2 HGB a. F. mit dem niedrigeren Wert angesetzt waren, der auf einer nur steuerrechtlich zulässigen Abschreibung beruhte, werden diese Wertansätze gemäß Art. 67 Abs. 1 EGHGB nach den für sie geltenden Vorschriften des HGB a. F. fortgeführt. Dies gilt insbesondere für die teilweise Anwendung der degressiven Abschreibungsmethode nach § 7 Abs. 2 EStG, die Herabsetzung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten nach § 7g Abs. 2 EStG, die Vornahme von Sonderabschreibungen nach § 7g Abs. 5 EStG sowie den Ansatz eines Sammelpostens nach § 6 Abs. 2a EStG. Außerplanmäßige Abschreibungen nach § 253 Abs. 3 Sätze 3 oder 4 HGB wurden im Geschäftsjahr 2011 nicht vorgenommen oder nach § 253 Abs. 5 Satz 1 HGB zurückgenommen (Wertaufholung). VorräteDie Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie die Handelswaren sind zu den Anschaffungskosten bewertet. Soweit erforderlich, ist der Bewertung der Vorräte ein niedriger Wert nach § 253 Abs. 4 HGB zu Grunde gelegt. Sonstiges Umlaufvermögen und Rechnungsabgrenzungsposten Die Forderungen sind zum Nennwert bilanziert. Abschreibungen zur Berücksichtigung von Inkasso- und Zinskosten sowie Ausfallrisiken waren nicht erforderlich. Die liquiden Mittel sind zum Nominalwert angesetzt. EigenkapitalDas Stammkapital in Höhe von EUR 25.000,00 ist als gezeichnetes Kapital ausgewiesen. Die Stammeinlagen sind vollständig geleistet. Steuerrückstellungen und sonstige RückstellungenDie Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung und Vorsicht zur Abgeltung der jeweiligen Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Bei Rückstellungen für Verpflichtungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden bei der Ermittlung des Erfüllungsbetrags künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt und wird der Erfüllungsbetrag gemäß § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB abgezinst. Die Abzinsung erfolgt mit den von der Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen durchschnittlichen Marktzinssätzen der vergangenen sieben Jahre und nach Maßgabe der Restlaufzeiten der Verpflichtungen. VerbindlichkeitenDie Verbindlichkeiten sind gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB mit ihrem jeweiligen Erfüllungsbetrag angesetzt. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren bestanden zum Bilanzstichtag nicht. Unter den sonstigen Verbindlichkeiten sind u. a. Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin in Höhe von EUR 2.204,31 ausgewiesen. Für Verbindlichkeiten der Gesellschaft haften die Geschäftsführerin Silvia Curth und deren Ehemann persönlich bis zur Höhe von EUR 25.000,00. Hinsichtlich Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 19.600,00 liegen Rangrücktrittserklärungen der Gläubiger vor. 3. Sonstige Angaben Organmitglieder Geschäftsführerin der Gesellschaft ist Frau Silvia Curth, Kauffrau, Raguhn-Jeßnitz. Raguhn-Jeßnitz, den 31.01.2013 Baustoffteam Curth GmbHgez. Curth Silvia CurthGeschäftsführerin |
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