reThinkLegal
GmbH
Frankfurt am
Main
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.308.100,51 |
980.299,51 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
504.920,51 |
549.063,51 |
| II.
Sachanlagen |
44.846,00 |
122.902,00 |
| III.
Finanzanlagen |
758.334,00 |
308.334,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.013.408,30 |
3.539.214,81 |
| I.
Vorräte |
250.000,00 |
500.000,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.755.059,84 |
3.036.442,23 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
8.348,46 |
2.772,58 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.154,80 |
|
| Summe
Aktiva |
3.322.663,61 |
4.519.514,32 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
278.389,96 |
693.777,07 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
250.000,00 |
250.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
443.777,07 |
305.612,01 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
415.387,11 |
-138.165,06 |
| B.
allgemeiner passiver steuerlicher Ausgleichsposten |
328.850,96 |
328.850,96 |
| C.
Rückstellungen |
29.900,00 |
29.900,00 |
| D.
Verbindlichkeiten |
2.685.522,69 |
3.466.986,29 |
| Summe
Passiva |
3.322.663,61 |
4.519.514,32 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der
reThinkLegal GmbH wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs
aufgestellt.
Gemäß § 264 Abs. 1 S. 1 HGB ist
für Kapitalgesellschaften der Anhang "Pflichtbestandteil
des Jahresabschlusses", der denselben Prüfungs- und
Offenlegungspflichten unterliegt wie die Bilanz und die
Gewinn- und Verlustrechnung. Der Anhang besteht aus folgenden
Angaben, soweit im Jahresabschluss keine Angaben erfolgten:
- Angaben zum
Jahresabschluss insgesamt
- Angaben über
Ansatz und Bewertung der Bilanzposten
- Angaben zur
Gliederung des Jahresabschlusses
- Aufgliederung und
Erläuterung zur Bilanz
- Sonstige Angaben
Angaben gemäß § 264 Abs. 1a) HGB
| Firma: |
reThinkLegal GmbH |
| Sitz: |
Frankfurt am Main |
| Registergericht: |
Frankfurt am Main |
| Registerart: |
Handelsregister Abteilung
B (HRB) |
| Registernummer: |
97860 |
II. Gliederung und Darstellung
Die Bilanz wurde nach den Vorschriften der §§
266 ff. HGB in Kontoform aufgestellt.
In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde wie in den
Vorjahren die Gliederung nach dem Gesamtkostenverfahren
gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt.
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung
aufgestellt und vermittelt ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage.
Soweit die Ausweiswahlrechte nicht in der Bilanz und
Gewinn- und Verlustrechnung ausgeübt wurden, werden
diese Posten im Anhang dargestellt.
Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren die
nachfolgenden, gegenüber dem Vorjahr unveränderten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.
III. Erläuterungenzur Bilanz
Erläuterungen zur Bilanz
Anlagevermögen
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die Sofortabschreibung geringwertiger
Wirtschaftsgüter ist in der
Geschäftsjahresabschreibung enthalten. Sie wird aber von
den kumulierten Abschreibungen wieder abgesetzt und in den
Spalten Zugang und Abgang getrennt ausgewiesen.
Die Abschreibung auf Zugänge des
Anlagevermögens erfolgte zeitanteilig unter Anwendung
der steuerlichen Erleichterungsvorschriften.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu
einer höheren Jahresabschreibung führt.
Die Abschreibungen des Anlagevermögens belaufen
sich auf
- EUR 69.960,89
Bewegliche Wirtschaftsgüter des abnutzbaren
Anlagevermögens bis zu einem Wert von 800 Euro
(Geringwertige Wirtschaftsgüter) wurden im Jahr des
Zugangs gem. § 6 Abs. 2 EStG voll abgeschrieben.
Der Abgang wird im folgenden Wirtschaftsjahr unterstellt.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen. Die
Nutzungsdauer betrug durchschnittlich 8 Jahre.
Abschreibungen aufgrund ausschließlich
steuerrechtlicher Vorschriften wurden aktivisch von den
jeweiligen Bilanzposten abgesetzt.
Umlaufvermögen
Am Bilanzstichtag waren
in Arbeit befindliche Aufträge in Höhe von
EUR 250.000,00 zu bilanzieren.
Die
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden mit
den Anschaffungskosten bewertet. Erkennbare Risiken wurden
durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Dem
allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko wurde durch eine
Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen.
Wertpapiere des Umlaufvermögens wurden bis zu
Bilanzstichtag nicht erworben.
Eigenkapital
Das gezeichnete Kapital beträgt 250.000,00 Euro.
Sonderposten mit Rücklageanteil
Im laufenden Geschäftsjahr wurde keine
Investitionszulage gebildet.
Rückstellungen und Verbindlichkeiten
Ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen
bestanden am Bilanzstichtag nicht.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle
ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle
erkennbaren Risiken berücksichtigt. Eine Abzinsung
gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchstabe e) EStG war
nicht erforderlich, da die Laufzeit am Bilanzstichtag weniger
als 12 Monate betrug.
Die Verbindlichkeiten wurden zum
Rückzahlungsbetrag angesetzt. Eine Abzinsung
gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchstabe e EStG war
nicht erforderlich, da die Laufzeit am Bilanzstichtag weniger
als 12 Monate betrug bzw. es sich um verzinsliche
Verbindlichkeiten, Anzahlungen oder Vorausleistungen
handelte.
In den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten
sind keine Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von mehr als
5 Jahren enthalten.
In den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten
sind keine Verbindlichkeiten enthalten, die durch Pfandrechte
oder ähnliche Rechte gesichert sind.
Die Bilanzierung erfolgte vor der Verwendung des
Jahresergebnisses.
Haftungsverhältnisse
Zum Bilanzstichtag lagen Angaben gemäß keine
vermerkpflichtigen Haftungsverhältnisse wie
Verbindlichkeiten aus Bürgschaften, der Begebung von
Wechseln, aus Gewährleistungsverträgen und der
Haftung aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde
Verbindlichkeiten vor.
IV. Sonstige Angaben
Forderungen gegen Gesellschafter bestehen in Höhe
von EUR 1.000,00
Verbindlichkeiten gegen Gesellschafter bestehen in
Höhe von EUR 995.272,72.
Zugunsten der Mitglieder der Geschäftsführung
wurden keine Haftungsverhältnisse eingegangen.
An Mitglieder der Geschäftsführung wurden
keine Vorschüsse und Kredite gewährt.
Die Gesellschafter beabsichtigt, den Jahresfehlbetrag
in Höhe von EUR 415.387,11 auf neue Rechnung
vorzutragen.
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte der Gesellschaft durch folgende
Person geführt:
Stefan Beßling
Der Geschäftsführer ist von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Frankfurt am Main, den 10.07.2024
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Stefan Beßling
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses
erfolgte am 10.7.2024. |