Stammdaten

Register
Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 97860
Vorher
CORNUUM GmbH
Eingetragen
6.11.2013
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieRechtsanwaltskanzleien und NotariateErbringung sonstiger juristischer Dienstleistungen
Gegenstand
Beratung und Umsetzung von IT-Lösungen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Stefan Beßling
seit 6.11.2013
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

10.00% identifiziert90.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
PRATOLINA GMBH AG Frankfurt
90.00%

Gesellschafter
Beta

3 Gesellschafter

GmbH-Struktur

2 von 3 angezeigt

Name
Ort
Betrag
Anteil
PRATOLINA GMBH AG Frankfurt
Germany
225.000 €
90.00%
S***** B******
15.000 €
6.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

reThinkLegal GmbH

Frankfurt am Main

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Bilanz

Aktiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Anlagevermögen 1.308.100,51 980.299,51
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 504.920,51 549.063,51
II. Sachanlagen 44.846,00 122.902,00
III. Finanzanlagen 758.334,00 308.334,00
B. Umlaufvermögen 2.013.408,30 3.539.214,81
I. Vorräte 250.000,00 500.000,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.755.059,84 3.036.442,23
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 8.348,46 2.772,58
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.154,80  
Summe Aktiva 3.322.663,61 4.519.514,32

Passiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Eigenkapital 278.389,96 693.777,07
I. gezeichnetes Kapital 250.000,00 250.000,00
II. Gewinnvortrag 443.777,07 305.612,01
III. Jahresfehlbetrag 415.387,11 -138.165,06
B. allgemeiner passiver steuerlicher Ausgleichsposten 328.850,96 328.850,96
C. Rückstellungen 29.900,00 29.900,00
D. Verbindlichkeiten 2.685.522,69 3.466.986,29
Summe Passiva 3.322.663,61 4.519.514,32

Anhang

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss


Der Jahresabschluss der reThinkLegal GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Gemäß § 264 Abs. 1 S. 1 HGB ist für Kapitalgesellschaften der Anhang "Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses", der denselben Prüfungs- und Offenlegungspflichten unterliegt wie die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung. Der Anhang besteht aus folgenden Angaben, soweit im Jahresabschluss keine Angaben erfolgten:
-       Angaben zum Jahresabschluss insgesamt
-       Angaben über Ansatz und Bewertung der Bilanzposten
-       Angaben zur Gliederung des Jahresabschlusses
-       Aufgliederung und Erläuterung zur Bilanz
-       Sonstige Angaben

Angaben gemäß § 264 Abs. 1a) HGB

Firma: reThinkLegal GmbH
Sitz: Frankfurt am Main
Registergericht: Frankfurt am Main
Registerart: Handelsregister Abteilung B (HRB)
Registernummer: 97860


II. Gliederung und Darstellung


Die Bilanz wurde nach den Vorschriften der §§ 266 ff. HGB in Kontoform aufgestellt.
In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde wie in den Vorjahren die Gliederung nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt.
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung aufgestellt und vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
Soweit die Ausweiswahlrechte nicht in der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung ausgeübt wurden, werden diese Posten im Anhang dargestellt.
Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden, gegenüber dem Vorjahr unveränderten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

III. Erläuterungenzur Bilanz


Erläuterungen zur Bilanz

Anlagevermögen
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter ist in der Geschäftsjahresabschreibung enthalten. Sie wird aber von den kumulierten Abschreibungen wieder abgesetzt und in den Spalten Zugang und Abgang getrennt ausgewiesen.
Die Abschreibung auf Zugänge des Anlagevermögens erfolgte zeitanteilig unter Anwendung der steuerlichen Erleichterungsvorschriften.
Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt.
Die Abschreibungen des Anlagevermögens belaufen sich auf
-       EUR 69.960,89
Bewegliche Wirtschaftsgüter des abnutzbaren Anlagevermögens bis zu einem Wert von 800 Euro (Geringwertige Wirtschaftsgüter) wurden im Jahr des Zugangs gem. § 6 Abs. 2 EStG voll abgeschrieben. Der Abgang wird im folgenden Wirtschaftsjahr unterstellt.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen. Die Nutzungsdauer betrug durchschnittlich 8 Jahre.
Abschreibungen aufgrund ausschließlich steuerrechtlicher Vorschriften wurden aktivisch von den jeweiligen Bilanzposten abgesetzt.

Umlaufvermögen
Am Bilanzstichtag waren in Arbeit befindliche Aufträge in Höhe von EUR 250.000,00 zu bilanzieren.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden mit den Anschaffungskosten bewertet. Erkennbare Risiken wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko wurde durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen.
Wertpapiere des Umlaufvermögens wurden bis zu Bilanzstichtag nicht erworben.

Eigenkapital
Das gezeichnete Kapital beträgt 250.000,00 Euro.

Sonderposten mit Rücklageanteil
Im laufenden Geschäftsjahr wurde keine Investitionszulage gebildet.

Rückstellungen und Verbindlichkeiten
Ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen bestanden am Bilanzstichtag nicht.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Eine Abzinsung gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchstabe e) EStG war nicht erforderlich, da die Laufzeit am Bilanzstichtag weniger als 12 Monate betrug.
Die Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Eine Abzinsung gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchstabe e EStG war nicht erforderlich, da die Laufzeit am Bilanzstichtag weniger als 12 Monate betrug bzw. es sich um verzinsliche Verbindlichkeiten, Anzahlungen oder Vorausleistungen handelte.
In den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten sind keine Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von mehr als 5 Jahren enthalten.
In den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten sind keine Verbindlichkeiten enthalten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind.
Die Bilanzierung erfolgte vor der Verwendung des Jahresergebnisses.

Haftungsverhältnisse
Zum Bilanzstichtag lagen Angaben gemäß keine vermerkpflichtigen Haftungsverhältnisse wie Verbindlichkeiten aus Bürgschaften, der Begebung von Wechseln, aus Gewährleistungsverträgen und der Haftung aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten vor.

IV.  Sonstige Angaben


Forderungen gegen Gesellschafter bestehen in Höhe von EUR 1.000,00
Verbindlichkeiten gegen Gesellschafter bestehen in Höhe von EUR 995.272,72.
Zugunsten der Mitglieder der Geschäftsführung wurden keine Haftungsverhältnisse eingegangen.
An Mitglieder der Geschäftsführung wurden keine Vorschüsse und Kredite gewährt.
Die Gesellschafter beabsichtigt, den Jahresfehlbetrag in Höhe von EUR 415.387,11 auf neue Rechnung vorzutragen.
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte der Gesellschaft durch folgende Person geführt:

Stefan Beßling

Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Frankfurt am Main, den 10.07.2024

______________________________
Stefan Beßling

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 10.7.2024.

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