Dresen
Autohandel GmbH
Neuss
(vormals: Düsseldorf)
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
110.234,00 |
653.573,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
14.469,00 |
36.100,00 |
| II.
Sachanlagen |
95.765,00 |
617.473,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.850.499,93 |
2.857.534,61 |
| I.
Vorräte |
134.936,13 |
2.359.223,07 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
2.653.439,95 |
442.102,62 |
| 1.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
2.608.758,71 |
357.047,21 |
| 2.
sonstige Vermögensgegenstände |
44.681,24 |
85.055,41 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
62.123,85 |
56.208,92 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
586,08 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
36.010,66 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
2.996.744,59 |
3.511.693,69 |
Passiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
329.845,67 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
50.000,00 |
50.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
279.845,67 |
518.765,47 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
365.856,33 |
238.919,80 |
| IV.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
36.010,66 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
67.829,00 |
76.596,00 |
| C.
Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten |
1.792.710,30 |
2.228.147,04 |
| D.
erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen |
22.573,91 |
19.371,47 |
| E.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
217.639,00 |
313.078,20 |
| F.
sonstige Verbindlichkeiten |
895.992,38 |
544.655,31 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
2.996.744,59 |
3.511.693,69 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264, 267 II HGB auf.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 I 2, 266
ff. HGB).
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der
entgeltlich erworbene Geschäfts- oder
Firmenwert wird gem. § 246 I 4 HGB i.V.m. §
253 I 1 HGB mit den Anschaffungskosten angesetzt und gem.
§ 253 III 1, 2 HGB auf seine voraussichtliche
Nutzungsdauer planmäßig abgeschrieben.
Die Bilanzierung der
immateriellen Vermögensgegenstände und der
Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Berücksichtigung
nutzungsbedingter, planmäßiger Abschreibungen.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1, III HGB). Bei
den immateriellen Vermögensgegenständen erfolgt
die Abschreibung linear. Die beweglichen Anlagegüter
werden linear und degressiv abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungs- oder Herstellungskosten unter € 250
wurden aus Vereinfachungsgründen entsprechend § 6
IIa EStG im Erwerbsjahr voll abgeschrieben. Für GWG im
Wert zwischen 250,01 € und 800,00 € ist ein
Verzeichnis mit Sofortabschreibung angelegt.
Für alle Wirtschaftsgüter zwischen 800,01
€ und 1.000,00 € ist eine Poolabschreibung mit
20% oder eine Regelabschreibung über die Nutzungsdauer
nach der AfA - Tabelle vorgesehen.
Die Bewertung der
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgte zu den
Anschaffungskosten, soweit nicht ein niedrigerer Wert
beizulegen war (§ 253 IV HGB).
Bei der Bewertung der
Vorräte (Ersatzteillager) wurde ein
Wertabschlag in Höhe von 5,5 % auf den Gesamtbestand
vorgenommen. Hierbei wurden insbesondere Erfahrungen aus
dem Erwerb und der Veräußerung eigener
Ersatzteile berücksichtigt.
Die Bewertung der
Neuwagen erfolgte zu Anschaffungskosten
abzüglich der vom Hersteller gewährten
Zuschüsse.
Die Bewertung der
Gebrauchtwagen erfolgt zu Anschaffungskosten unter
Beachtung des Niederstwertprinzips gem. §§ 252
Abs. 1 Nr. 4, 253 Abs. 3 HGB. Bei der Ermittlung des
beizulegenden Wertes bzw. Teilwertes wurde ein Wertabschlag
in Höhe von 6 % auf die Anschaffungskosten
vorgenommen. Dieser Abschlagswert deckt nach den retrograd
vorgenommenen Einzelbewertungen das Verlustrisiko
hinreichend ab. Von der Wertermittlung wurde gegenüber
dem Vorjahr nicht abgewichen.
Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu
Herstellungskosten bewertet (§ 255 II HGB). Diese
umfassen die produktionsbezogenen Vollkosten (Löhne
und Materialkosten sowie Fremdleistungen von unfertigen
Reparaturarbeiten). Im Geschäftsjahr bestanden keine
unfertigen Reparaturarbeiten.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert
angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung
angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen
Rechnung getragen.
Der zur Berechnung der latenten Steuern verwendete
Ertragsteuersatz liegt bei 31,225 %. Der
Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt hierbei 440 %.
Aktivische Steuerlatenzen
|
|
Wertansatz in €
|
|
|
handelsrechtlich
|
steuerlich
|
Differenz
|
|
Aktivposten
|
(-)
|
(+)
|
|
|
Passivposten
|
(+)
|
(-)
|
|
Anlagevermögen
|
|
|
|
|
Firmenwert
|
|
13.890,00
|
41.758,00
|
27.868,00
|
sonstige Rückstellungen
|
|
|
|
|
Abzinsung des
Erfüllungsbetrages
|
|
41.215,00
|
36.729,00
|
4.486,00
|
Summe (Aktivüberhang)
|
|
|
|
32.354,00
|
Im Geschäftsjahr unterbleibt der Ausweis von
aktiven Steuerlatenzen (§ 274 I 2 HGB).
Die
sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 I 2 HGB). Rückstellungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer
Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre
abgezinst (§ 253 II 1 HGB).
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 I 2 HGB).
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt (§ 253 I HGB).
III. Angaben zur Bilanz
Ebenso haben wir in diesem Geschäftsjahr
erstmals den erworbenen
Firmenwert nach der standardisierten Nutzungsdauer
des § 253 III HGB auf zehn Jahre abgeschrieben. Eine
bessere Schätzung der Nutzungsdauer war nicht
möglich, da die Synergieeffekte aus der Übernahme
aufgrund der Ausweitung unseres Tätigkeitsfeld nicht
verlässlich geschätzt werden können.
Die
Entwicklung des Anlagevermögens
(Anlagenspiegel) ist nachfolgend dargestellt. Hieraus
ergeben sich auch die Abschreibungen des
Geschäftsjahres (§ 268 II HGB).
|
Anschaffungs-,
Herstellungs-
kosten
|
Zugänge
|
davon
FK-Zinsen
|
Abgänge
|
Umbuchungen
|
Anschaffungs-,
Herstellungs-
kosten
|
|
01.01.2019
|
|
|
|
|
31.12.2019
|
|
€
|
€
|
€
|
€
|
€
|
€
|
Anlagevermögen
|
|
|
|
|
|
|
Immaterielle
Vermögensgegenstände
|
|
|
|
|
|
|
Konzessionen,
gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und
Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten
|
44.295,05
|
224,80
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
44.519,85
|
Geschäfts- oder
Firmenwert
|
209.218,00
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
209.218,00
|
Summe immaterielle
Vermögensgegenstände
|
253.513,05
|
224,80
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
253.737,85
|
Sachanlagen
|
|
|
|
|
|
|
technische Anlagen und
Maschinen
|
469.624,98
|
15.399,82
|
0,00
|
33.316,64
|
0,00
|
451.708,16
|
andere Anlagen,
Betriebs- und Geschäftsausstattung
|
258.191,88
|
0,00
|
0,00
|
258.191,88
|
0,00
|
0,00
|
Vorführwagen
|
337.042,24
|
0,00
|
0,00
|
337.042,24
|
0,00
|
0,00
|
Geringwertigen
Wirtschaftsgüter
|
68.092,46
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
68.092,46
|
Summe Sachanlagen
|
1.132.951,56
|
15.399,82
|
0,00
|
628.550,76
|
0,00
|
519.800,62
|
Summe
Anlagevermögen
|
1.386.464,61
|
15.624,62
|
0,00
|
628.550,76
|
0,00
|
773.538,47
|
|
kumulierte
Abschreibungen
|
Abschreibungen
Geschäftsjahr
|
Zugänge
|
Abgänge
|
Umbuchungen
|
kumulierte
Abschreibungen
|
|
01.01.2019
|
|
|
|
|
31.12.2019
|
|
€
|
€
|
€
|
€
|
€
|
€
|
Anlagevermögen
|
|
|
|
|
|
|
Immaterielle
Vermögensgegenstände
|
|
|
|
|
|
|
Konzessionen,
gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und
Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten
|
43.007,05
|
933,80
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
43.940,85
|
Geschäfts- oder
Firmenwert
|
174.406,00
|
20.922,00
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
195.328,00
|
Summe immaterielle
Vermögensgegenstände
|
217.413,05
|
21.855,80
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
239.268,85
|
Sachanlagen
|
|
|
|
|
|
|
technische Anlagen und
Maschinen
|
365.047,98
|
18.648,82
|
0,00
|
23.115,64
|
0,00
|
360.581,16
|
andere Anlagen,
Betriebs- und Geschäftsausstattung
|
15.276,88
|
0,00
|
0,00
|
15.276,88
|
0,00
|
0,00
|
Vorführwagen
|
75.991,24
|
0,00
|
0,00
|
75.991,24
|
0,00
|
0,00
|
Geringwertigen
Wirtschaftsgüter
|
59.162,46
|
4.292,00
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
63.454,46
|
Summe Sachanlagen
|
515.478,56
|
22.940,82
|
0,00
|
114.383,76
|
0,00
|
424.035,62
|
Summe
Anlagevermögen
|
732.891,61
|
44.796,62
|
0,00
|
114.383,76
|
0,00
|
663.304,47
|
|
Zuschreibungen Geschäftsjahr
|
Buchwert
|
Buchwert
|
|
|
31.12.2019
|
31.12.2018
|
|
€
|
€
|
€
|
Anlagevermögen
|
|
|
|
Immaterielle
Vermögensgegenstände
|
|
|
|
Konzessionen,
gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und
Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten
|
0,00
|
579,00
|
1.288,00
|
Geschäfts- oder
Firmenwert
|
0,00
|
13.890,00
|
34.812,00
|
Summe immaterielle
Vermögensgegenstände
|
0,00
|
14.469,00
|
36.100,00
|
Sachanlagen
|
|
|
|
technische Anlagen und
Maschinen
|
0,00
|
91.127,00
|
104.577,00
|
andere Anlagen,
Betriebs- und Geschäftsausstattung
|
0,00
|
0,00
|
242.915,00
|
Vorführwagen
|
0,00
|
0,00
|
261.051,00
|
Geringwertigen
Wirtschaftsgüter
|
0,00
|
4.638,00
|
8.930,00
|
Summe Sachanlagen
|
0,00
|
95.765,00
|
617.473,00
|
Summe
Anlagevermögen
|
0,00
|
110.234,00
|
653.573,00
|
Die
sonstigen Vermögensgegenstände haben i. H.
v. T€ 0,0 eine Restlaufzeit von über 1 Jahr
(Vorjahr: T€ 0,0).
Forderungen gegen Gesellschafter (§ 42 III
GmbHG) bestehen am Abschlussstichtag in Höhe von
T€ 10,0 (Vorjahr: T€ 10,0).
Das
gezeichnete Kapital beträgt € 50.000,00
und ist voll eingezahlt.
Die
sonstigen Rückstellungen betragen €
67.829,00.
davon entfallen auf:
|
|
Urlaubsansprüche
der Arbeitnehmer
|
6.142,00 €
|
Abschluss- und
Prüfungskosten
|
14.000,00 €
|
Offenlegung
|
682,00 €
|
Aufbewahrung von
Geschäftsunterlagen
|
11.430,00 €
|
Kulanzleistungen
|
35.575,00 €
|
|
67.829,00 €
|
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten (§ 268 V 1
HGB, § 285 Nr.1 und Nr. 2 HGB) ergeben sich wie
folgt:
|
Restlaufzeit
|
|
|
Summe
|
davon gesichert
|
Art und Form der Sicherheit
|
|
bis 1 Jahr
|
1 - 5 Jahre
|
> 5 Jahre
|
|
|
|
Verbindlichkeiten
|
T€
|
T€
|
T€
|
T€
|
T€
|
|
gegenüber
Kreditinstituten
|
1.792,7
|
0,0
|
0,0
|
1.792,7
|
1.792,7
|
Sicherungsübereignung Kraftfahrzeuge
|
aus Lieferungen und
Leistungen
|
240,2
|
0,0
|
0,0
|
240,2
|
0,0
|
|
sonstige
|
896,0
|
0,0
|
0,0
|
896,0
|
0,0
|
|
Summe
|
2.928,9
|
0,0
|
0,0
|
2.928,9
|
1.792,7
|
|
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
(§ 42 III GmbHG) betragen T€ 0,0 (Vorjahr:
T€ 0,0).
Zum 31.12.2019 bestanden neben den in der Bilanz
ausgewiesenen Verbindlichkeiten folgende sonstige
finanzielle Verpflichtungen (§ 285 Nr. 3a HGB):
|
Höhe der
Verpflichtung
|
Jahresbetrag
|
|
€
|
€
|
Mietverträge
Immobilien
|
219.600,00
|
219.600,00
|
Weitere bedeutende Miet- und Leasingverträge
bestehen nicht.
Haftungsverhältnisse
Zum Abschlussstichtag bestanden
Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB
(§ 268 VII HGB).
Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten
Die Gesellschaft haftet als Gesamtschuldner
gemäß § 421 BGB für sämtliche
Inanspruchnahmen der nahe stehenden Unternehmen Autohaus
Louis Dresen GmbH, Neuss und Autohaus Louis Dresen GmbH,
Bonn aus der gemeinsamen Kreditlinie der
Commerzbank AG - Filiale Düsseldorf bis zu
einem Gesamtbetrag von T€ 2.000,0.
Rücknahmeverpflichtung aus
Leasinggeschäften
Die Gesellschaft hat sich bereits bei der Lieferung
von Fahrzeugen an vereinzelte Kunden verpflichtet, diese
Fahrzeuge am Ende der Leasinglaufzeit (in der Regel 12 bis
48 Monate) zu einem bestimmten, verbindlich festgesetzten
Rücknahmewert zurück zu kaufen.
Der endgültige Rücknahmepreis ist
abhängig von wertbeeinflussenden Faktoren. Die
Fahrzeuge werden vor der Übernahme begutachtet.
Wertmindernde Feststellungen werden sofort bei der
Abwicklung gutgeschrieben und in Abzug gebracht.
Werden die Leasinglaufzeiten verlängert, werden
die auch die Rücknahmewerte angemessen reduziert. Dies
führt insgesamt zu einer marktgerechten Bildung der
Rücknahmewerte. Für den Fall der
Rücknahmeverpflichtung gewähren die jeweiligen
Hersteller im wesentlichen eine Restwertunterstützung
zur Risikominimierung.
Die ersten Rücknahmen in 2020 haben wir
stichprobenweise in der gesamten Abwicklung geprüft.
Dabei wurde festgestellt, dass die Fahrzeuge unter
Berücksichtigung der anerkannten Schäden und den
damit verbundenen Vergütungen durchweg mit einem
positivem Ertrag verkauft wurden.
IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren (§ 275 II HGB)
aufgestellt.
Periodenfremde Aufwendungen und Erträge, die
für die Beurteilung der Ertragslage der Gesellschaft
von Bedeutung wären, sind im Geschäftsjahr nicht
angefallen.
V. Sonstige Pflichtangaben
Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 27
(Vorjahr: 32)
Arbeitnehmer beschäftigt. Davon waren 9
gewerbliche Arbeitnehmer und 18 Angestellte. Die
Auszubildenden wurden nicht berücksichtigt (§ 285
Nr. 7 HGB).
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens unverändert
durch - Herrn Peter Dahlmann (bis 14.03.2019), Kaufmann,
Herrn Benedikt Pütz (bis 09.04.2019), Kaufmann, Herrn
Benedict Dahlmann, Kaufmann, Herrn Michael Homburger,
Kaufmann und Herrn Christian Bartsch - Kaufmann
geführt.
Die
Geschäftsführer sind
einzelvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Die Gesamtbezüge für die Mitglieder des
Geschäfstführungsorgan betragen im
Geschäftsjahr € 0,00.
Die Geschäftsführung hat vorgeschlagen den
Jahresüberschuss des Geschäftsjahres auf neue
Rechnung vorzutragen.
Neuss, 30. Juni 2020
Benedict
Dahlmann
Michael
Homburger
Christian
Bartsch
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 31.08.2020
festgestellt.
|