HSH Leuchten GmbH
Oststraße 85, 32051 Herford, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Martina Suchowitz seit 14.6.2004 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
HSH Leuchten GmbHHerford.Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BILANZ
ANHANGAllgemeine Erläuterungen Der Jahresabschluß der HSH Leuchten GmbH für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2010 wurde auf der Grundlage der neuen Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches sowie des GmbH-Gesetzes erstellt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Von den ihr eingeräumten Erleichterungen bei der Aufstellung von Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang macht die Gesellschaft teilweise Gebrauch. Angaben der auf die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten angesetzt und - soweit abnutzbar - um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen wurden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände planmäßig degressiv vorgenommen. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von € 150,-- wurden im Geschäftsjahr voll abgeschrieben. Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von mehr als € 150,00 bis € 410,00 wurden als Geringwertige Wirtschaftsgüter erfaßt und entsprechend den Vorschriften des § 6 Abs. 2 EStG abgeschrieben. Die Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw.- Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken oder niedrigere beizulegende Werte wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. Pensionsverpflichtungen wurden nach versicherungsmathematischer Methode nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren bilanziert. Ein versicherungsmathematisches Gutachten liegt vor. Im Ansatz der sonstigen Rückstellungen wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zu höheren Tageswert angesetzt. Erläuterungen zur Bilanz Bruttoanlagespiegel Die Aufgliederung und Entwicklung der Anlagewerte ist aus dem Anlagespiegel zu entnehmen. Geschäftsjahresabschreibung Die Geschäftsjahresabschreibung je Posten der Bilanz ist aus dem Anlagespiegel zu entnehmen. Sonstige Vermögensgegenstände Die Abgrenzung dient der periodengerechten Gewinnermittlung. Die Beträge haben Forderungscharakter. Rückstellungen aus Pensionsverpflichtungen Die Rückstellung aus Pensionsverpflichtungen wurde durch ein versicherungs-mathematisches Gutachten nach der Anwartschaftsbarwertmethode ermittelt. Hierbei wurden die Richttafeln von Dr. Klaus Heubeck (2005) sowie ein Rechnungszins von 5,15% zugrunde gelegt. Ferner wurde ohne einen Gehaltstrend gerechnet. Für die Saldierung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen mit verrechnungsfähigen Vermögenswerten gem. § 246 Abs. 2 S. 2 HGB wurden folgende Werte ermittelt: Erfüllungsbetrag der Schulden € 135.337,00 Anschaffungskosten der verrechneten Vermögenswerte € 62.286,72 Zeitwert der verrechneten Vermögenswerte € 60.160,13 Verrechnete Aufwendungen € 6.828,00 Verrechnete Erträge € 12.111,13 Aufgrund der erstmaligen Anwendung der Bewertungsvorschriften des Bilanzmodernisierungsgesetzes ergibt sich ein verteilungsfähiger Zuführungsbedarf gem. Art. 67 Abs. 1 EGHGB i.H.v. € 49.091,00. Dieser Betrag wird mit je einem Fünfzehntel pro Jahr (€ 3.273,00) bis zum 31.12.2024 angesammelt. Der nicht getilgte Zuführungsbedarf gem. Art. 67 Abs. 1 EGHGB entwickelt sich wie folgt: Nicht getilgter Zuführungsbedarf zum 01.01.2010 € 49.091,00 ./. außerordentliche Zuführung € 3.273,00 Nicht getilgter Zuführungsbedarf zum 31.12.2010 € 45.818,00 Verbindlichkeiten Die gesamten bilanzierten Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten Verbindlichkeiten gem. § 251 HGB Neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten bestehen keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen. Steuern vom Einkommen und Ertrag Die Steuern betreffen ausschließlich das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit. Sonstige Angaben Namen der Geschäftsführer Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Person geführt: Geschäftsführer: Martina Suchowitz 32051 Herford, 15. Dezember 2011 Gez. die Geschäftsführung
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 15.12.2011 |
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