Beteiligungsgesellschaften
Purem International GmbH
Eberspächerstraße 24, 73730 Esslingen am Neckar, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Martin Alois Prachowsky seit 16.3.2026 | Prokura |
Tatiana Burkhard seit 2.3.2026 | Prokura |
Markus Dr. rer. oec. Böning seit 6.3.2025 | Geschäftsführer |
Andreas Stecken seit 6.3.2025 | Geschäftsführer |
Alexander Ade seit 12.11.2024 | Prokura |
Christoph Weiß seit 12.11.2024 | Prokura |
Anja Eisenhardt seit 28.10.2024 | Prokura |
Jörg Steins seit 23.5.2024 | Geschäftsführer |
Uwe Johnen seit 5.8.2022 | Geschäftsführer |
Martin Peters seit 3.3.2010 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (6)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 0.45% | |
S******* S******** | 0.45% |
| 0.33% |
Ungelöste Beteiligungen (5)
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
BeteiligungenBeta
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Purem International GmbH (vormals: Eberspächer Exhaust Technology International GmbH)Esslingen am NeckarJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021Bilanz zum 31. Dezember 2021Aktiva
Passiva
Anhang für das Geschäftsjahr 2021Allgemeine Hinweise Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Esslingen am Neckar und ist ins Handelsregister beim Amtsgericht Stuttgart unter HRB 733005 eingetragen. Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Die Erleichterungsvorschriften für kleine Gesellschaften werden teilweise in Anspruch genommen. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend, die sich gegenüber dem Vorjahr im Wesentlichen nicht verändert haben. Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten aktiviert und werden planmäßig, sofern sie der Abnutzung unterliegen, über den Zeitraum ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen vermindert. Für Anlagegüter wird die lineare Abschreibungsmethode angewandt. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen zeitanteilig. Geringwertige Anlagegüter bis zu einem Wert von EUR 250 werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben bzw. als Aufwand erfasst worden; ihr sofortiger Abgang wird unterstellt. Für Anlagegüter mit einem Netto-Einzelwert von mehr als EUR 250 bis EUR 1.000, die im Geschäftsjahr angeschafft worden sind, wurde der jährlich steuerlich zu bildende Sammelposten aus Vereinfachungsgründen in die Handelsbilanz übernommen. Von den jährlichen Sammelposten, deren Höhe insgesamt von untergeordneter Bedeutung ist, werden entsprechend den steuerlichen Vorschriften pauschalierend jeweils 20 Prozent p. a. im Jahr, für dessen Zugänge er gebildet wurde, und den vier darauf folgenden Jahren abgeschrieben. Bei den Finanzanlagen werden die Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen zu Anschaffungskosten bzw. einem niedrigeren beizulegenden Zeitwert angesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden nach dem ratierlich degressiven Anwartschaftsbarwertverfahren (PUC-Methode) unter Verwendung der "Richttafeln 2018 G" ermittelt. Die Pensionsrückstellungen werden gem. § 253 Absatz 2 Satz 1 HGB mit dem Marktwert abgezinst, der sich aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren ergibt (1,87 %). Gegenüber der Verzinsung mit dem Marktzinssatz, der sich aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren (1,35 %) ergibt, verminderten sich die Pensionsrückstellungen um TEUR 63. Der Unterschiedsbetrag unterliegt gem. § 253 Absatz 6 HGB einer Ausschüttungssperre. Erwartete Gehaltssteigerungen wurden mit 2,00% und erwartete Rentensteigerungen mit 1,00% berücksichtigt. Die Fluktuation wurde mit 1,25 % der Belegschaft berücksichtigt. Der Zinsanteil aus der Rückstellungsveränderung wurde entsprechend § 277 Abs. 5 HGB im Finanzergebnis ausgewiesen. Effekte aus der Zinsänderung von 2,3 % auf 1,87 % werden im Finanzergebnis erfasst. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags (d. h. einschließlich zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen) angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden abgezinst. Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Für die Ermittlung latenter Steuern aufgrund von temporären oder quasi-permanenten Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen oder aufgrund steuerlicher Verlustvorträge werden die Beträge der sich ergebenden Steuerbe- und -entlastung mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet und nicht abgezinst. Aktive und passive Steuerlatenzen werden verrechnet. Sich insgesamt ergebende aktive latente Steuern werden in Ausübung des Wahlrechts nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB nicht aktiviert. Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurde dabei das Realisationsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB) und das Anschaffungskostenprinzip (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB) beachtet. Soweit Bewertungseinheiten gemäß § 254 HGB gebildet werden, kommen folgende Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze zur Anwendung: Ökonomische Sicherungsbeziehungen werden durch die Bildung von Bewertungseinheiten unter Anwendung der Einfrierungsmethode bilanziell nachvollzogen. Die sich ausgleichenden positiven und negativen Wertänderungen werden in diesen Fällen ohne Berührung der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Erläuterungen zur Bilanz Angaben zum Anteilsbesitz Die Gesellschaft macht von der Befreiung gemäß § 288 Abs. 1 Nr. 1 HGB Gebrauch. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen Forderungen aus dem Verrechnungsverkehr und aus Darlehen.
Gezeichnetes Kapital Das gezeichnete Kapital beträgt unverändert TEUR 2.500. Bilanzverlust Im Bilanzverlust ist ein Verlustvortrag von TEUR -34.133 (i.Vj. TEUR -15.404) enthalten. Sonstige Rückstellungen Angaben zur Verrechnung nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB hinsichtlich wertpapiergebundenen Altersvorsorgeverpflichtungen (Vorruhestandsvereinbarungen mit leitenden Angestellten):
Der beizulegende Zeitwert der Vermögensgegenstände entspricht dem Marktwert. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten resultieren aus Finanzierungsverträgen mit diversen Banken. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen resultieren aus Darlehensvergaben. Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten sind im Verbindlichkeitenspiegel im Einzelnen dargestellt. Verbindlichkeitenspiegel in TEUR
Haftungsverhältnisse Die Verbindlichkeiten aus Gewährleistungsverträgen belaufen sich auf TEUR 31.536 (davon zugunsten verbundener Unternehmen in Höhe von TEUR 31.536). Die Gesellschaft hat eine Patronatserklärung abgegeben, die die Erfüllung der Gewährleistungsverpflichtungen aus einem Entwicklungs- und Liefervertrages eines Unternehmens der Eberspächer-Gruppe mit einem Kunden zum Gegenstand hat. Seit Inkrafttreten wurden die bisherigen Gewährleistungsverpflichtungen aus dem Entwicklungs- und Liefervertrag erfüllt. Die Gesellschaft hat eine weitere Patronatserklärung für eine Tochtergesellschaft abgegeben. Das Risiko der Inanspruchnahme aus den Haftungsverhältnissen wird infolge der guten Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Konzerngesellschaften als gering eingeschätzt. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen betragen TEUR 100. Hierbei handelt es sich um Miet-und Leasingverträge. Die Miet-und Leasingverträge enden zwischen 2022 und 2025. Es bestehen keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen gegenüber verbundenen Unternehmen. Bewertungseinheiten Folgende Bewertungseinheiten wurden gebildet:
Zu (1): Die gegenläufigen Wertänderungen und Zahlungsströme von Grund- und Sicherungsgeschäft gleichen sich in vollem Umfang in den Sicherungszeiträumen voraussichtlich aus, weil die Risikopositionen in betragsmäßig gleicher Höhe und Laufzeit durch Zinsswaps und Zinscaps abgesichert werden. Bis zur Erfüllung haben sich die gegenläufigen Wertänderungen und Zahlungsströme aus Grund- und Sicherungsgeschäft vollständig ausgeglichen. Zur Messung der Effektivität der Sicherungsbeziehung wird die "Critical-Term-Match-Methode" verwendet. Zu (2): Die gegenläufigen Wertänderungen und Zahlungsströme von Grund- und Sicherungsgeschäft gleichen sich in vollem Umfang im Sicherungszeitraum voraussichtlich aus, weil die Risikoposition in betraglich gleicher Höhe und Laufzeit durch den Devisenswap abgesichert wurde. Bis zur Erfüllung haben sich die gegenläufigen Wertänderungen und Zahlungsströme aus Grund- und Sicherungsgeschäft vollständig ausgeglichen. Zur Messung der Effektivität der Sicherungsbeziehung wird die "Critical-Term-Match-Methode" verwendet. Sonstige Angaben Mitarbeiter Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Mitarbeiter beträgt 45 (i. Vj. 5). Geschäftsführung Alleinvertretungsbefugte Geschäftsführer sind: - Herr Dipl.-Kfm. Martin Peters, Plochingen, CFO / Geschäftsführender Gesellschafter der Eberspächer Gruppe Die Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Als Geschäftsführer mit Gesamtvertretungsbefugnis bestellt sind:
Konzernverhältnisse Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der Eberspächer Gruppe GmbH & Co. KG, Esslingen am Neckar, einbezogen. Zur Erstellung eines Konzernabschlusses war die Gesellschaft zum 31. Dezember 2021 nicht verpflichtet, da die Eberspächer Gruppe GmbH & Co. KG, Esslingen am Neckar, in ihrer Eigenschaft als deutsche Konzernleitung zum 31. Dezember 2021 einen Konzernabschluss und Konzernlagebericht mit befreiender Wirkung für die Gesellschaft erstellt. Der Konzernabschluss wird beim Bundesanzeiger eingereicht.
Esslingen am Neckar, den 28. Juni 2022 Purem International GmbH Geschäftsführung Gez. Martin Peters Dr. Thomas Waldhier Marcus Knödler Der Jahresabschluss wurde am 20.07.2022 festgestellt. |
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