Biriz-Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt)
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Alexander Wagner seit 30.8.2017 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Bernd KnäpperKWB Holding GmbH+1 | 50.00% |
Alexander WagnerKWB Holding GmbH+1 | 50.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
KWB Folien GmbHSprockhövelJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.10.2019Lagebericht1. Grundlagen des Unternehmens Seit der Gründung in 1960, hat sich die KWB Folien zu einem deutschlandweit führenden Anbieter im Bereich der flexiblen Kunststoffverarbeitung entwickelt. Am Standort Sprockhövel-Bossel bieten wir unseren Kunden maßgeschneiderte Folienverpackungen für die unterschiedlichsten Branchen. Unsere Hauptmärkte sind dabei Brotwarenverpackungen, Hygieneverpackungen, sowie Verpackungslösungen für den Agrarbereich. Wir arbeiten mit einem breiten Portfolio an Folienherstellern in Europa zusammen, um auftragsbezogen die am besten geeignete Verpackungslösung für unsere Kunden anzubieten. Mit einem modernen Maschinenpark von Flexo-Druckmaschinen, Perforationsanlagen, Rollenschneidern und Schweißautomaten veredeln wir die zugekauften Rohfolien nach Kundenwunsch. Aufgrund unseres breiten und flexiblen Maschinenparks sind wir in der Lage auch besonders anspruchsvolle Geometrien und Designanforderungen zu fertigen. Unsere Kunden befinden sich überwiegend im deutschsprachigen Raum. Auf Grund von unvorhersehbar ungünstigen Entwicklungen sowohl auf der Beschaffungs- als auch auf der Absatzseite hatte die Geschäftsleitung am 28.08.2019 auf Grund der eingetretenen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung einen Insolvenzantrag zu stellen. Daraufhin ordnete das Amtsgericht Essen mit Eröffnungsbeschluss vom 01.11.2019 die Eigenverwaltung an. Der vorliegende Lagebericht bezieht sich somit auf das Rumpfwirtschaftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.10.2019. 2. Wirtschaftsbericht (vergangenheitsbezogen) a) Gesamtwirtschaftliche und branchenspezifische Rahmenbedingungen Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) war im Jahr 2019 nach ersten Berechnungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) um 0,6 % höher als im Vorjahr. Die deutsche Wirtschaft ist damit im zehnten Jahr in Folge gewachsen. Dies ist die längste Wachstumsphase im vereinten Deutschland. Das Wachstum hat 2019 aber an Schwung verloren. In den beiden vorangegangenen Jahren war das preisbereinigte BIP deutlich stärker gestiegen, 2017 um 2,5 % und 2018 um 1,5 %. Verglichen mit dem Durchschnittswert der vergangenen zehn Jahre von +1,3 % ist die deutsche Wirtschaft 2019 schwächer gewachsen. Gestützt wurde das Wachstum vor allem vom Konsum; die privaten Konsumausgaben waren im Vorjahresvergleich preisbereinigt um 1,6 % höher als im Jahr 2018. Die Konsumausgaben des Staates wuchsen sogar um 2,5 %. Die Wirtschaftsleistung des produzierenden Gewerbes ist hingegen eingebrochen. Der Markt für flexible Verpackungen in Deutschland und Europa ist mengenmäßig relativ unabhängig von der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung: 1. Flexible Verpackungen für Brotwaren: Brotwaren werden in Deutschland unverändert bevorzugt beim Bäcker und im Bäckershop verkauft. Discount-Bäckereien haben in den letzten Jahren eine zunehmende Bedeutung erlangt. Die großen Lebensmittelhändler haben in den letzten Jahren angefangen, ihr Angebot an frischen Brotwaren (über Frischetheken und Brotautomaten) weiter auszubauen. 2. Flexible Verpackungen für Hygienebeutel: Der langfriste Trend zu mehr Singlehaushalten und damit kleineren Verpackungsgrößen wirkt sich darüber hinaus kontinuierlich positiv auf die Marktmengen für Hygieneverpackungen aus. 3. Trichterfolien für Frischekräuter: Der Markt für frische Kuchenkräuter (Topfkräuter) in Deutschland liegt seit 2012 sehr konstant bei rd. 51 Mio. EUR (Statista, 2017). Aufgrund der Umstellung von Folien- auf Papieraußenverpackungen wird mittelfristig mit einem deutlichen Rückgang in diesem Segment ausgegangen. Obwohl die Verpackungsmengen in den oben genannten Märkten insgesamt stabil sind, wird das Verpackungsgewicht vor dem Hintergrund eines gestiegenen Umweltbewusstseins aktuell teilweise deutlich reduziert. So haben mehrere Lebensmitteleinzelhändler angekündigt bis 2021 ihren Verpackungsanteil um 20% [in kg] reduzieren zu wollen. Dieses führt dazu, zunehmend Derivate entwickelt werden und der Preisdruck auf die Verpackungsindustrie weiter zunimmt. Getrieben durch deutliche EU-Subventionen (tlw. 50% der Investitionssumme) und niedrigeren Strom- und Arbeitskosten, entstehen aktuelle im Baltikum neue Marktteilnehmer im Markt für flexible Verpackung. Aufgrund des Produktionskostenvorteils nimmt der Preis- und Wettbewerbsdruck im deutschen Markt aktuell deutlich zu. b) Geschäftsverlauf Die Vergleichbarkeit mit dem Jahr 2018 ist auf Grund des Entstehens eines Rumpfgeschäftsjahres nicht gegeben. Der Rohertrag beträgt im Rumpfgeschäftsjahr EUR 4,4 Mio. (2019: EUR 6,0 Mio.). Grund für den Rückgang waren ferner geringe Produktionskapazitäten aufgrund des brandbedingten Ausfalls einer Druckmaschine und ein Rückgang des Preisniveaus aufgrund geringerer Rohstoffpreise und höheren Wettbewerbsdrucks. 3. Lage der Gesellschaft a) Vermögenslage Die Bilanzsumme zum 31.10.2019 beträgt EUR 12,8 Mio. (Vorjahr: EUR 11,4 Mio.). Das Working Capital (bestehend aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zzgl. Vorräte abzgl. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen) zum 31.10.2019 beläuft sich auf EUR 1,316 Mio. (Vorjahr: EUR 1,746 Mio.). b) Finanzlage Die Finanzierungsstruktur hat sich im Vergleich zum Vorjahr wesentlich verändert. Das bereinigte Eigenkapital (inkl. nachrangiger Darlehen) beträgt auf Grund des Verlustes des Rumpfgeschäftsjahres zum 31.10.2019 EUR -3,0 Mio. (Vorjahr: EUR 0,3 Mio.). In 2019 wurde - unter seinerzeitiger Prämisse der Unternehmensfortführung - in Höhe von TEUR 500 in eine neue Anlage investiert. Zur Auslastung dieser zusätzlichen Anlage gab es entsprechende verpflichtende Abrufkonterakte eines Großkunden. Andererseits erfolgte ein Verkauf von wesentlichen Teilen des Sachanlagevermögens an die Schwestergesellschaft KWB Immobilien GmbH; es wurden hieraus Erlöse in Höhe von ca. 1 Mio. EUR erzielt. c) Ertragslage Es wird im Rumpfgeschäftsjahr ein Fehlbetrag von EUR 3,4 Mio. erzielt. Dabei waren auf Grund der Abkehr von der Fortführungsprämisse insgesamt 1,669 Mio. EUR außerplanmäßige Abschreibungen vorzunehmen, um das Sachanlagevermögen zum voraussichtlich erzielbaren Veräußerungspreis zu bewerten. Aus der geänderten Bewertung des Vorratsvermögens ausgehend vom erzielbaren Veräußerungspreis ergab sich ein Verlust von 0,8 Mio. EUR. d) Lage zum Zeitpunkt der Aufstellung des Lageberichtes Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Lageberichtes sind folgende Veränderung dieser Lagebeurteilung eingetreten: Die Gesellschaft hat ihr sämtliches Vorratsvermögen sowie wesentliche Teile des Anlagevermögens veräußert. Das Insolvenzverfahren ist mithin nicht auf die Fortführung der Geschäftstätigkeit gerichtet. Es wird davon ausgegangen, das Vermögen der Gesellschaft in einem Zeitraum von 2-3 Jahren liquidieren zu können. 4. Prognose-, Chancen- und Risikobericht a) Risikobericht Aus der Einstellung der Geschäftstätigkeit ergibt sich, dass operative Risiken nicht mehr bestehen. b) Chancenbericht Aus der Einstellung der Geschäftstätigkeit ergibt sich, dass operative Chancen nicht mehr bestehen. c) Prognosebericht In der Folge wird die Liquidation der Gesellschaft vorangetrieben werden.
Sprockhövel, den 30.11.2021 gez. Wagner BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
Anhanga) allgemeine Angaben Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Die Gesellschaft ist eine mittelgroße Gesellschaft im Sinne des § 267 HGB. Am 28. August 2019 hat die Gesellschaft wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen mit Anordnung der Eigenverwaltung gestellt. Mit Beschluss vom 1. November 2019 hat das Amtsgericht Essen das Verfahren antragsgemäß eröffnet. b) Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Bei der Bewertung wurde abweichend vom Vorjahr nicht von der Annahme der Unternehmensfortführung ausgegangen. Die Bewertung der Vermögensgegenstände richtet sich auf Grund des Wegfalls der Going Concern-Annahme nach den Verhältnissen des Absatzmarktes, wobei dem Vorsichtsprinzip Rechnung getragen wird. Das Sachanlagevermögen wurde, dem Vorsichtsprinzip folgend, zu fortgeführten Anschaffungs-/Herstellungskosten oder zu erzielbaren Veräußerungswerten, sofern niedriger, angesetzt. Erhebliche stille Reserven bestehen demnach im Sachanlagevermögen nicht. Die Vorräte wurden dem Vorsichtsprinzip folgend, zu fortgeführten Anschaffungs-/Herstellungskosten oder zu erzielbaren Veräußerungswerten, sofern niedriger, angesetzt. Erhebliche stille Reserven bestehen demnach im Vorratsvermögen nicht. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet; die Pauschalwertberichtigung wurde aktivisch abgesetzt. Passivierungspflichtige Rückstellungen wurden nach dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag bemessen. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die Bewertung der Verbindlichkeiten erfolgt zu Erfüllungsbeträgen. c) Angaben zur Bilanz Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens sowie die Abschreibungen des laufenden Geschäftsjahres sind im nachfolgenden Anlagespiegel dargestellt. Von den dargestellten Abschreibungen entfallen 1.671.965,99 EUR auf außerplanmäßige Abschreibungen auf Grund der Abkehr von der Prämisse der Unternehmensfortführung. Eine Umgliederung der Vermögensgegenstände des Anlagevermögens ins Umlaufvermögen erfolgte trotz des Fortfalls der Fortführungsannahme und der damit verbundenen kurzfristigen Veräußerungsabsicht nicht, da dies zu Informationsverlusten führen würde.
Sämtliche Verbindlichkeiten sind als kurzfristig ausgewiesen, da sie zur Insolvenztabelle angemeldet und damit fällig gestellt worden sind. Es bestehen Grundschulden über insgesamt 5.399 TEuro an dem betrieblichen Grundbesitz, welche in Höhe von 1.662 TEuro valutieren. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind durch Sicherungsübereignungen der finanzierten Maschinen abgesichert. Die Wareneinkäufe erfolgen regelmäßig unter Eigentumsvorbehalt der Lieferanten. Es bestehen Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von 491 TEuro. d) Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das bisher angewendete Gesamtkostenverfahren beibehalten. Es haben sich aus der Abkehr von der Fortführungsprämisse folgende wesentliche Aufwendungen ergeben: In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind Erträge aus Versicherungsentschädigungen (2.475 TEuro) sowie Erträge aus Sachanlagenverkäufen (840 TEuro) enthalten. Die Erstattungen des Insolvenzgelds (643 TEuro) sind gemäß dem Bruttoprinzip nicht mit den Personalaufwendungen saldiert worden und somit in den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen. e) Sonstige Angaben Die Gesellschaft hat zum Bilanzstichtag sonstige finanzielle Verpflichtungen in Form eines Pachtvertrages über Grundbesitz mit einer Schwestergesellschaft; der laufende Mietzins beträgt bis auf Weiteres 216 TEuro. Angaben gem. § 264 Abs. 1a HGB: KWB Folien GmbH, Sprockhövel, Essen 28437. Geschäftsführer der Gesellschaft waren im Geschäftsjahr Herr Alexander Wagner, Kaufmann, Herr Stephan Lauer, Kaufmann (bis 22.05.2019), sowie Herr Ralph-Peter Stöhr, Kaufmann (vom 06.06. bis zum 16.09.2019). Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten sind, haben wie folgt stattgefunden: Am 1. November 2019 hat das Amtsgericht Essen über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet und die Eigenverwaltung angeordnet. Von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ist nicht mehr auszugehen. Die durchschnittliche Mitarbeiterzahl betrug im Geschäftsjahr 109. Die Berechnung erfolgte methodisch nach § 267 Abs. 5 HGB wie folgt:
Sprockhövel, den 30. November 2021 gez. Wagner sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 29.12.2021 festgestellt. Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die KWB Folien GmbH, Sprockhövel Eingeschränkte Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der KWB Folien GmbH, Sprockhövel, - bestehend aus der Bilanz zum 31.10.2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.10.2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der KWB Folien GmbH, Sprockhövel, für das Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.10.2019 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung mit Ausnahme der genannten Einschränkungen der Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die eingeschränkten Prüfungsurteile Das Vorhandensein der Vorräte in Höhe von 1.630.019,30 Euro ist nicht hinreichend nachgewiesen, weil wir die Inventur nicht beobachten und durch alternative Prüfungshandlungen keine hinreichende Sicherheit über deren Bestand gewinnen konnten. Wir können daher nicht ausschließen, dass Änderungen insbesondere am Ausweis der Vorräte, des Jahresergebnisses sowie des Eigenkapitals hätten vorgenommen werden müssen. Dieser Sachverhalt beeinträchtigt möglicherweise auch die Darstellung des Geschäftsverlaufs im Lagebericht einschließlich des Geschäftsergebnisses und der Lage der Gesellschaft. Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere eingeschränkten Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Hinweis zur Hervorhebung eines Sachverhalts Wir verweisen auf die Ausführungen der Geschäftsleitung in Abschnitt b) des Anhangs und in Abschnitt 3 c) des Lageberichts, welche die Eröffnung des Insolvenzverfahrens und die sich daraus ergebende Abkehr von der Prämisse der Unternehmensfortführung mit der Folge der Bilanzierung zu Liquidationswerten beschreiben. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht sind diesbezüglich nicht modifiziert. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur geordneten Liquidation zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der geordneten Liquidation, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage der Abkehr vom Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern der Fortführung der Unternehmenstätigkeit tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Paderborn, der 30. Dezember 2021 LSH
GmbH
Dipl.-Kfm. Till Pape, Wirtschaftsprüfer |
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