Amm
GmbH
Langenzenn
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
2.037.171,61 |
641.483,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1.545,00 |
11.666,00 |
| II.
Sachanlagen |
475.666,00 |
629.817,00 |
| III.
Finanzanlagen |
1.559.960,61 |
0,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
3.237.302,93 |
4.329.853,53 |
| I.
Vorräte |
0,00 |
47.976,79 |
| II.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
1.365.339,50 |
393.833,95 |
| III.
sonstige Vermögensgegenstände |
246.445,56 |
246.821,57 |
| IV.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.625.517,87 |
3.641.221,22 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
9.114,58 |
12.239,58 |
| D.
sonstige Aktiva |
275.040,00 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
5.558.629,12 |
4.983.576,11 |
Passiva
|
|
31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A.
Eigenkapital |
2.742.786,82 |
2.210.698,69 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
2.185.134,10 |
166.996,37 |
| III.
Jahresüberschuss |
532.088,13 |
2.018.137,73 |
| B.
Rückstellungen |
1.742.827,03 |
1.481.279,03 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.073.015,27 |
1.291.598,39 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
5.558.629,12 |
4.983.576,11 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
1. Der Jahresabschluss der Amm GmbH, Langenzenn
eingetragen beim Amtsgericht Fürth unter HRB 4246
wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB)
unter Beachtung der erstmalig anzuwendenden Regelungen des
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG), sowie den
ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages
aufgestellt.
2. Die Gesellschaft erfüllt die Voraussetzungen
einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267
HGB.
3. Der Jahresabschluss der Firma Amm GmbH vermittelt
unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Es sind keine
Umstände erkennbar, die dazu führen, dass der
Jahresabschluss ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild nicht vermittelt
(§ 264 Abs. 2 HGB).
4. Die Gliederung des Jahresabschlusses entspricht
den gesetzlichen Regelungen. Die Gliederung der Gewinn- und
Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren
(§ 275 Abs. 2 HGB) gewählt.
B. Bilanzierungs- und
Bewertungsgrundsätze (§284 Abs. 2 Nr. 1 HGB)
1. Anlagevermögen
Die Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten
abzüglich planmäßiger, und im Berichtsjahr
außerplanmäßiger, Abschreibungen bewertet.
Den Abschreibungen liegen die steuerlichen Sätze
zugrunde.
Die beweglichen Anlagengüter werden entsprechend
den steuerlich anerkannten Nutzungsdauern linear bzw.
degressiv abgeschrieben. Bei der degressiven Abschreibung
wird auf eine Abschreibung in gleichen Jahresraten
übergegangen, sobald sich hieraus höhere
Abschreibungsbeträge ergeben.
Im Wirtschaftsjahr angeschafte geringwertige
Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis zu 410,00
€ werden im Jahr der Anschaffung vollständig
abgeschrieben.
Außerplanmäßige Abschreibungen
wurden im Berichtsjahr nicht vorgenommen.
2. Umlaufvermögen
In den Vorräten sind die Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffe, Einbauteile, sowie Handelswaren zu
gehobenen Einstandspreisen oder zu niedrigeren Tageswerten
angesetzt. Abwertungen für Bestandsrisiken, die sich
aus der Lagerdauer und geminderter Verwertbarkeit vergeben,
sind in angemessenem und ausreichendem Umfang vorgenommen
worden.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind unter
Berücksichtigung aller erkennbarer Risiken bewertet
worden.
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr liegen nicht vor.
Es bestehen Forderungen gegenüber
Gesellschaftern zum 31.12.2017 in Höhe von 275.400,00
EUR.
Im Posten "Sonstige Vermögensgegenstände"
sind keine größeren Beträge enthalten die
rechtlich erst nach dem Abschlussstichtag entstehen (§
268 Abs. 4 HGB).
3. Rückstellungen
Steuerrückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und
sind in Höhe des voraussichtlichen Anfalls aufgrund
des steuerlichen Einkommens dotiert.
Sonstige Rückstellungen wurden in Höhe der
voraussichtlichen Verpflichtungen nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung dotiert und
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr sind mit dem Ihrer Restlaufzeit
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.
Bei der Bewertung der Pensionsrückstellungen
wurde vom Anwendungswahlrecht nach §253 Abs. 2 S. 1
HGB n.F. i. V. m. Artikel 75 Abs. 7 EGHGB-E Gebrauch
gemacht.
Die Bewertung der Pensionsrückstellungen
erfolgte auf der Basis eines versicherungsmathematischen
Gutachtens unter Anwendung der Projected United Credit
Method (IAS 19.67), der "Richttafeln 2005 G" und einem
Rechnungszinsfuß von 3,30 %.
Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller
übrigen Gläubiger entzogen sind und
ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus
den Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren
langfristig fälligen Verpflichtungen dienen, wurden
mit diesen Verpflichtungen verrechnet.
Zum 31.12.2017 betragen der Erfüllungsbetrag der
Altersversorgungsverpflichtung 836.429,00 € und der
Zeitwert der verrechneten Vermögensgegenstände
144.380,00 €.
Der Unterschiedsbetrag nach §253 Abs. 6 S. 2 HGB
n.F. beträgt € 95.406,00.
In Rückstellungen sind den möglichen
Einzelrisiken auch angemessen und ausreichend Rechnung
getragen worden.
4. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten sind mit den jeweiligen
Erfüllungsbeträgen passiviert.
Unter der Position "Verbindlichkeiten" sind keine
Beträge ausgewiesen, die rechtlich erst nach dem
Abschlussstichtag entstehen (§ 268 Abs. 5 HGB).
Fristigkeit der Verbindlichkeiten
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€
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Restlaufzeit von einem
bis fünf Jahren:
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Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten
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0,00
|
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Restlaufzeit bis zu
einem Jahr:
|
|
|
|
Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten
|
0,00
|
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|
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen
|
262.726,73
|
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|
Verbindlichkeiten
ggü. Gesellschaftern
|
5.000,00
|
|
|
Verbindlichkeiten
ggü. verbundenen Unternehmen
|
0,00
|
|
|
Sonstige
Verbindlichkeiten
|
233.573,02
|
|
Von den Gesamtverbindlichkeiten sind 0,00 €durch
Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert:
5. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Nach den Feststellungen im Rahmen der
Jahresabschlusserstellung und den erhaltenen
Auskünften der Firma bestehen keine Erträge und
Aufwendungen von nicht unerheblicher Bedeutung, die einem
anderen Geschäftsjahr zuzurechnen sind (§ 277
Abs. 4 Satz 3 HGB).
Außerplanmäßige Abschreibungen
gemäß § 253 Abs. 2 Satz 3 HGB wurden im
Berichts jahr in Höhe von 825.993,00 €
vorgenommen. Abschreibungen nach § 253 Abs. 3 Satz 3
HGB waren nicht erforderlich.
C. Sonstige Angaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurde die Geschäftsführung durch Herrn Lothar
Amm, Diplom-Kaufmann (Univ.), Langenzenn, wahrgenommen.
sonstige Berichtsbestandteile
Langenzenn, den 11.07.2019
gez. Lothar Amm, Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 11.07.2019 festgestellt.
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