Katharina Kasper ViaNobis GmbH
Selbe AdresseKirchliche und sonstige religiöse Vereinigungen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Stephan Schmidt seit 19.8.2024 | Prokura |
Martin Fuchs seit 19.8.2024 | Prokura |
Patrick Berger seit 19.8.2024 | Prokura |
Martin Minten seit 20.1.2016 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Stiftung der Alexianbrüder | 82.90% |
| 12.00% | |
AACHENER AKTIENGESELLSCHAFT ZUR UNTERSTÜTZUNG HILFSBEDÜRFTER PERSONEN | 5.10% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Alexianer GmbHMünsterKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021Konzernbilanz zum 31. Dezember 2021Aktiva
Passiva
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2021I. Rechnungslegungsvorschriften, Konsolidierungsbereich Die Alexianer GmbH hat ihren Sitz in Münster und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Münster, Reg. Nr. HRB 2547. Der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2021 wurde nach den handelsrechtlichen Grundsätzen aufgestellt. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses wurden die Vorschriften des HGB für Konzernabschlüsse (§§ 290 ff. HGB) zugrunde gelegt. Die Gliederung und der Ausweis der Posten der Konzernbilanz und der Konzerngewinn- und Verlustrechnung entsprechen dem HGB und dem GmbHG, wobei diese aus Gründen der Klarheit um krankenhausspezifische Posten der Krankenhaus-Buchführungsverordnung (KHBV) ergänzt wurden. Zur besseren Übersicht sind einige Vermerke zu Bilanzposten in den Konzernanhang übernommen worden. In den Konzernabschluss wurden die folgenden Unternehmen einbezogen:
Erstmals in den Konzernabschluss einbezogen wurden die in der folgenden Zusammenstellung aufgeführten, als verbundene Unternehmen gehaltenen und damit insgesamt zu konsolidierenden Unternehmen:
Die in obenstehenden zwei Tabellen genannten Gesellschaften des Konzernkreises machen hinsichtlich der Offenlegung nach §§ 325 ff. HGB von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 3 bzw. § 264b HGB Gebrauch. Bei der Konsolidierung wurden verbundene Unternehmen wegen untergeordneter Bedeutung nicht berücksichtigt. Eine von einem Treuhänder verwaltete 100 % Beteiligung wird wegen untergeordneter Bedeutung für ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns gemäß §§ 296 Abs. 2 Satz 1 und 311 Abs. 2 HGB nicht in den Konzernabschluss einbezogen, sondern mit den Anschaffungskosten bilanziert. Hinsichtlich der Angaben zu diesem Unternehmen gem. § 313 Abs. 2 Nr. 1 HGB wird von der Ausnahmeregelung des § 313 Abs. 3 HGB Gebrauch gemacht. Das Gemeinschaftsunternehmen Alexianer-Klinik Meerbusch GmbH, Meerbusch (Anteil am Kapital 50,0 %) wird nicht nach der Quotenkonsolidierung einbezogen, sondern mit den Anschaffungskosten bilanziert. Weiterhin wurden die ZAR Zentrum für ambulante Reha GmbH, Münster (Anteil am Kapital 49,4) mit den Anschaffungskosten bilanziert. Die Beteiligung an der St. Augustinus-Kliniken gGmbH, Neuss - eine Gründung der Neusser Augustinerinnen und der Neusser Alexianerbrüder - (Anteil am Kapital 25,0 %) wird mit den Anschaffungskosten bilanziert. II. Wesentliche Auswirkungen aus der Änderung des Konsolidierungskreises Zur Vergleichbarkeit des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2021 mit dem Konzernabschluss des Vorjahres werden im Folgenden die durch die Veränderung des Konsolidierungskreises bedingten wesentlichen Veränderungen einzelner Posten der Konzernbilanz und der Konzern-Gewinn- und Verlustrechung bzw. die Veränderungen der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns im Jahr 2021 dargestellt. Die Bilanzsumme hat sich durch die Veränderung des Konsolidierungskreises um TEUR 72.170 erhöht. Dabei erhöhte sich das Sachanlagevermögen um TEUR 61.270. Die liquiden Mittel haben sich um TEUR 5.666 erhöht. Der Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung, der unterhalb des Eigenkapitals ausgewiesen wird, erhöht sich durch die Erstkonsolidierungen um insgesamt TEUR 7.695. Die Summe der Rückstellungen steigt in Höhe von TEUR 13.854 durch den veränderten Konsolidierungskreis an. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten steigen um TEUR 8.502 an. Durch die Veränderung des Konsolidierungskreises ergeben sich vor allem folgende Auswirkungen auf die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung:
III. Konsolidierungsmethoden Die Kapitalkonsolidierung erfolgt für einen Teil der einbezogenen Gesellschaften nach der Buchwertmethode gemäß § 301 Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 HGB a.F. in Verbindung mit Art. 66 Abs. 3 Satz 4 EGHGB und für einen anderen Teil nach der Neubewertungsmethode gemäß § 301 Abs. 1 HGB. Die Auswahl der angewendeten Methode ergibt sich aus der gesetzlichen Vorgabe, die zum Zeitpunkt der erstmaligen Einbeziehung der Unternehmen in den Konzernabschluss gültig war. Für diejenigen Gesellschaften, die bereits in den Jahren vor dem Inkrafttreten des BilMoG und unverändert im Berichtsjahr als zu konsolidierende Unternehmen in den Konzernabschluss einbezogen waren, wurde die Buchwertmethode angewendet. Die Erstkonsolidierung nach § 301 Abs. 2 HGB a.F. wurde zum Zeitpunkt der erstmaligen Einbeziehung der jeweiligen Gesellschaft durchgeführt. Bezüglich der nach dem Inkrafttreten des BilMoG erstmals in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen wurde die Neubewertungsmethode angewendet. Dabei wurden die Verhältnisse zu dem Zeitpunkt zugrunde gelegt, an dem die Gesellschaften Tochterunternehmen geworden sind. Die nach Verrechnung verbleibenden aktiven Unterschiedsbeträge sind im Anlagevermögen unter den immateriellen Vermögensgegenständen als Geschäfts- oder Firmenwert ausgewiesen. Sie werden über eine Nutzungsdauer von zehn Jahren abgeschrieben. Die nach Verrechnung verbleibenden passiven Unterschiedsbeträge wurden in die Kapitalrücklage eingestellt beziehungsweise werden gemäß § 301 Abs. 3 HGB nach dem Eigenkapital ausgewiesen. Bezüglich der Erstkonsolidierungen der Alexianer Tönisvorst GmbH wurde die Neubewertungsmethode gemäß § 301 Abs. 1 HGB zum Zeitpunkt des Erwerbs (27. März 2014) angewendet. Der passive Unterschiedsbetrag in Höhe von TEUR 650, ist auf eine Aufdeckung der stillen Reserven betreffend der in der Konzernbilanz ausgewiesenen Grundstücke zurückzuführen. Auch die Erstkonsolidierungen der Alexianer-Misericordia GmbH, Münster, und ihrer Tochtergesellschaften erfolgte im Rahmen der Neubewertungsmethode gemäß § 301 Abs. 1 HGB zum Zeitpunkt des Erwerbs (1. Januar 2016). Der sich ergebene Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung belief sich auf insgesamt TEUR 7.283 und wird ebenfalls auf der Passivseite ausgewiesen. Der Unterschiedsbetrag setzt sich aus einem Teilbetrag in Höhe von TEUR 5.515, der auf den zum Zeitpunkt der Erstkonsolidierung bestehenden Vermögensüberhang zurückzuführen ist, und aus einem weiteren Teilbetrag in Höhe von TEUR 1.768 aus der Aufdeckung von stillen Reserven und stillen Lasten betreffend die in der Bilanz ausgewiesenen Grundstücke und Rückstellungen zusammen. Durch die Entwicklung der stillen Reserven und Lasten, die durch Rückstellungsein- und Ausbuchungen entstanden sind, wird auch der Unterschiedsbetrag im Geschäftsjahr weiterentwickelt. Dieser beläuft sich zum 31. Dezember 2021 nunmehr auf TEUR 4.936. Ein weiterer Unterschiedsbetrag ist aus dem Vermögensüberhang der Erstkonsolidierung der Strahlentherapie am Clemenshospital MVZ GmbH entstanden (TEUR 10). Aus der Erstkonsolidierung der Evangelisches Zentrum für Altersmedizin GmbH und ihrer Tochtergesellschaft der Bürgerstift gGmbH (1. Januar 2018) ergab sich ein weiterer Unterschiedsbetrag. Der passive Unterschiedsbetrag setzt sich aus einem Teilbetrag aus dem auf den zum Zeitpunkt der Erstkonsolidierung bestehenden Vermögensüberhang und aus einem weiteren Teilbetrag aus der Aufdeckung von stillen Reserven und stillen Lasten betreffend die in der Bilanz ausgewiesenen Grundstücke und Rückstellungen zusammen. Zum 31. Dezember 2018 beläuft sich dieser Unterschiedsbetrag auf TEUR 1.461. Durch die Entwicklung der stillen Lasten, die durch Rückstellungsein- und Ausbuchungen entstanden sind, wird auch der Unterschiedsbetrag im Geschäftsjahr weiterentwickelt. Dieser beläuft sich zum 31. Dezember 2021 nunmehr auf TEUR 1.572. Im Rahmen der Erstkonsolidierung der Klinikum Hochsauerland GmbH, Arnsberg sowie deren Tochtergesellschaften wurden ebenfalls stille Lasten in Höhe von TEUR 7.302 aufgedeckt. Diese entfallen in Höhe von TEUR 4.052 auf Gebäude. Die Neubewertung der mittelbaren Pensionsverpflichtungen gegenüber der KZVK führte zu einer Aufdeckung von stillen Lasten in Höhe von TEUR 4.352. Außerdem wurden stille Reserven in den Grundstücken in Höhe von TEUR 1.102 ermittelt. Aus der Erstkonsolidierung ergab sich ein passivischer Unterschiedsbetrag in Höhe von TEUR 6.078. Im Geschäftsjahr wurde dieser Unterschiedsbetrag auf TEUR 6.504 weiterentwickelt. Zum 30.09.2020 ist die Katharina Kasper Holding GmbH und ihre oben genannten Tochtergesellschaften (Dernbacher Gruppe) in den Konzernabschluss der Alexianer GmbH aufgenommen worden. Aus der Erstkonsolidierung zum 01.10.2020 der Katharina Kasper Holding GmbH und ihrer Tochtergesellschaften ergab sich ebenfalls ein Unterschiedsbetrag. Im Rahmen der Erstkonsolidierung der Katharina Kasper Gruppe in 2020 wurden stille Lasten in Höhe von TEUR 18.478 aufgedeckt. Diese entfallen zum einen auf Grund und Boden (TEUR 15.165). Außerdem wurden im Konzernabschluss ebenfalls stille Lasten in Höhe von TEUR 4.849 aufgrund der Neubewertung von mittelbaren Pensionsverpflichtungen gegenüber der KZVK aufgedeckt. In den Einzelabschlüssen der Gruppe waren in Ausübung des Wahlrechts nach Art. 67 Abs. 3 EGHGB Aufwandsrückstellungen nach § 249 Abs. 2 HGB a. F. enthalten. Diese wurden im Konzernabschluss nicht berücksichtigt. Daraus ergaben sich stille Reserven in Höhe von TEUR 1.535. Aus der Erstkonsolidierung ergab sich ein passivischer Unterschiedsbetrag in Höhe von TEUR 43.396. Da eine gutachterliche Bewertung zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses nicht abgeschlossen werden konnte, und somit die Wertansätze zum Zeitpunkt der Erstkonsolidierung nicht endgültig ermittelt werden konnten, sind diese gemäß § 301 Abs. 2 Satz 1 HGB innerhalb einer Frist von zwölf Monaten nach dem Stichtag der Erstkonsolidierung im Rahmen einer Bewertung nach anerkannten gutachterlichen Methoden ermittelt worden. Aus dieser gutachterlichen Methode ergaben sich die folgenden weiteren Auswirkungen auf den Unterschiedsbetrag. Bei der Bewertung der Krankenhausgebäude der Dernbacher Gruppe ergaben sich in 2021 gegenüber dem Vorjahr stille Lasten in Höhe von TEUR 27.742. Bei den Grundstücken ergaben sich gegenüber der vorläufigen Bewertung aus dem Vorjahr stille Reserven in Höhe von TEUR 14.416. Daneben enthielten die Gebäude der Senioreneinrichtungen stille Reserven in Höhe von TEUR 10.808; die Grundstücke der Senioreneinrichtungen stille Reserven in Höhe von TEUR 3.533 gegenüber der bisherigen Neubewertung. Durch die oben beschriebenen Neubewertungen (Saldo insgesamt + TEUR 1.015) und die Weiterentwicklung des Unterschiedsbetrags im Zeitablauf beläuft sich dieser für die Dernbacher Gruppe zum 31.12.2021 auf TEUR 45.139. Mit Wirkung zum 01. Januar 2021 wurden die Mehrheitsanteile an der Evangelisches Johannis Stift GmbH, Münster, (EVK GmbH), nunmehr firmierend unter Alexianer Johannisstift GmbH, Münster, übernommen. Aus der Übernahme der Anteile ergibt sich insgesamt ein aktiver Unterschiedsbetrag. Dieser wird als Geschäfts- oder Firmenwert in der Konzernbilanz der Alexianer GmbH ausgewiesen. Der Unterschiedsbetrag setzt sich aus einem Teilbetrag aus dem auf den zum Zeitpunkt der Erstkonsolidierung bestehenden Vermögensüberhang und aus einem weiteren Teilbetrag aus der Aufdeckung von stillen Reserven und stillen Lasten betreffend die in der Bilanz ausgewiesenen Grundstücke (TEUR 4.637), Gebäude (TEUR -1.381) und Rückstellungen (TEUR -3.331) zusammen. Zum Erstkonsolidierungszeitpunkt beläuft sich dieser Unterschiedsbetrag insgesamt auf TEUR 11.170. und wird gem. § 253 Abs. 3 Satz 4 HGB über 10 Jahre abgeschrieben. Mit Wirkung zum 1. November 2021 wurden 75% der Anteile an der Bethlehem Gesundheitszentrum Stolberg gGmbH und ihrer Tochterunternehmen erworben und erstkonsolidiert. Die Konzern-Gewinn-und-Verlustrechnung enthält somit lediglich den Zeitraum vom 1. November bis 31. Dezember 2021. Im Rahmen der Aufstellung der Kapitalflussrechnung wurden die Veränderungen der Bilanzposten aus den Einzelabschlüssen der Stolberger Gesellschaften aus den letzten 2 Monaten wegen unwesentlicher Auswirkungen auf die Finanzlage nicht bei den Veränderungen der jeweiligen Positionen berücksichtigt. Des Weiteren wurden die Anlagezugänge der Gruppe aus diesem Zeitraum im Konzernanlagespiegel vollumfänglich den Veränderungen aus dem Konzernkreis zugeordnet. Im Rahmen der Erstkonsolidierung der Stolberger Gruppe wurden im Konzernabschluss ebenfalls stille Lasten in Höhe von TEUR 1.794 aufgrund der Neubewertung von mittelbaren Pensionsverpflichtungen gegenüber der KZVK aufgedeckt. Insgesamt ergibt sich zum 31.12.2021 ein passiver Unterschiedsbetrag in Höhe von TEUR 7.695. Da eine gutachterliche Bewertung für das Stolberger Krankenhaus-Gebäude und Grundstück zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses nicht abgeschlossen war und somit die Wertansätze zum Zeitpunkt der Erstkonsolidierung nicht endgültig ermittelt werden konnten, sind diese gemäß § 301 Abs. 2 Satz 1 HGB innerhalb einer Frist von zwölf Monaten nach dem Stichtag der Erstkonsolidierung im Rahmen einer Bewertung nach anerkannten gutachterlichen Methoden zu ermitteln. Ggf. können sich hieraus Anpassungen ergeben, die im Konzernabschluss 2022 berücksichtigt werden müssen. Hierdurch kann sich der Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung sowohl nach oben als auch nach unten verändern. Eine Klassifizierung des Unterschiedsbetrages gemäß § 309 Abs. 2 HGB kann zum heutigen Stand noch nicht vorgenommen werden. Gemäß § 307 Absatz 1 HGB werden die Anteile anderer Gesellschafter am Eigenkapital als nicht beherrschende Anteile gesondert innerhalb des Eigenkapitals ausgewiesen. Der im Jahresergebnis enthaltene, anderen Gesellschaftern zustehende Gewinn ist gemäß § 307 Absatz 2 HGB in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung gesondert unter der Bezeichnung "Nicht beherrschende Anteile" ausgewiesen. Entsprechend § 303 HGB wurden bei der Schuldenkonsolidierung Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenen Einrichtungen eliminiert. Im Rahmen der Aufwands- und Ertragskonsolidierung wurden die Erträge und Aufwendungen aus dem Liefer- und Leistungsverkehr zwischen den konsolidierten Gesellschaften miteinander verrechnet. IV. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die in den Konzernabschluss übernommenen Vermögensgegenstände und Schulden der einbezogenen Unternehmen wurden grundsätzlich einheitlich nach den für das Mutterunternehmen angewandten Bilanzierungsgrundsätzen angesetzt und bewertet. Bei der Aufstellung der Konzernbilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurden die nachfolgend dargestellten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Vergleich zum Vorjahr unverändert angewandt. Das Anlagevermögen wird mit den Anschaffungskosten einschließlich der Anschaffungsnebenkosten bzw. den Herstellungskosten gemäß § 255 Abs. 1 und 2 HGB aktiviert. Gegenstände, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, werden entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Abnutzbare bewegliche Anlagegüter, deren Anschaffungskosten EUR 250 (ohne Umsatzsteuer) nicht übersteigen, werden im Jahr der Anschaffung als Aufwand erfasst. Für abnutzbare bewegliche Anlagegüter mit Anschaffungskosten über EUR 250 bis EUR 1.000 (ohne Umsatzsteuer) wird ein Sammelposten gebildet. Der Sammelposten eines jeden Jahres wird über 5 Jahre mit jeweils 20 % abgeschrieben. Zuschüsse und Investitionen sind nicht von den Anschaffungs- und Herstellungskosten abgesetzt, sondern auf der Passivseite der Konzernbilanz als Sonderposten ausgewiesen. Die Sonderposten werden nach Maßgabe der Abschreibungen auf die mit den Zuschüssen finanzierten Anlagegüter aufgelöst. Die in den Finanzanlagen enthaltenen Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen sind zu Anschaffungskosten oder mit dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Ausleihungen werden mit dem Nominalwert oder zu den um Abschreibungen nach § 253 Abs. 3 Sätze 3,4 HGB verminderten Werten bewertet. Genossenschaftsanteile werden mit Anschaffungskosten angesetzt. Die Bestände an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sowie Waren sind zu Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips bilanziert. Die unfertigen Erzeugnisse und Leistungen sowie die fertigen Erzeugnisse und Waren sind mit ihren Herstellungskosten bewertet. Die Bewertung der unfertigen Leistungen (Überlieger) erfolgt auf der Basis des der Kalkulation der entsprechenden Leistungsentgelte zugrunde liegenden Kostenkatalogs des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus (IneK). Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zu Nennwerten angesetzt. Zweifelhafte Forderungen sind einzelwertberichtigt. Für das in den Forderungen enthaltene allgemeine Kreditrisiko sind Pauschalwertberichtigungen in ausreichender Höhe abgesetzt. Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten sind mit ihren Nominalbeträgen angesetzt. Als Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung wird der Saldo aus verpfändeten Ansprüchen aus Rückdeckungsversicherungen bzw. Bankguthaben (Planvermögen) und den Verpflichtungen aus Erfüllungsrückständen aus Altersteilzeitvereinbarungen ausgewiesen. In den Sonderposten aus Zuwendungen zur Finanzierung des Anlagevermögens werden erhaltene Fördermittel für Investitionen in aktivierte Vermögensgegenstände des Anlagevermögens eingestellt. Der Sonderposten vermindert sich entsprechend der Abschreibungen auf die mit diesen Mitteln finanzierten Anlagegüter. Für mittelbare Pensionsverpflichtungen wurde in Ausübung des Wahlrechts gemäß Art. 28 Abs. 1 Satz 2 EGHGB der notwendige Erfüllungsbetrag für einen abgegrenzten Kreis der Versorgungsberechtigten in Höhe von TEUR 46.662 (Vorjahr TEUR 50.112) passiviert. Die Abzinsung erfolgte gemäß § 253 Abs. 2 HGB mit dem durchschnittlichen Marktzins, der sich aus den letzten zehn Geschäftsjahren für eine angenommene Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Der Zinssatz beträgt zum Bilanzstichtag 1,87 % (Vorjahr 2,31 %). Der Unterschiedsbetrag gemäß § 253 Abs. 6 HGB beträgt TEUR 3.735. Der notwendige Erfüllungsbetrag der nicht bilanzierten Pensionsverpflichtungen für den restlichen Kreis der Versorgungsberechtigten beläuft sich auf TEUR 30.014 Weiterhin wurde eine Pensionsrückstellung aufgrund einer Subsidiärhaftung gebildet. Die Klinikum Hochsauerland GmbH hat im Rahmen der Subsidiärhaftung Verpflichtungen aus einer betrieblichen Altersversorgung von der Pensionskasse der Caritas VVaG übernommen, die sich im Sanierungsverfahren befindet. Die Pensionsrückstellungen wurden auf der Grundlage von versicherungsmathematischen Berechnungen auf Basis der "Richttafeln 2018 G" (Prof. Dr. Klaus Heubeck) nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren ermittelt. Sie wurden gemäß dem Wahlrecht nach § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz von 1,87% abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Der Unterschiedsbetrag gemäß § 253 Abs. 6 HGB beträgt TEUR 24. Die weiteren Pensionsrückstellungen sind auf der Basis von versicherungsmathematischen Gutachten für unmittelbare Verpflichtungen gebildet worden. Die Verpflichtungen werden anhand des allgemeinen Anwartschaftsbarwertverfahrens ermittelt. Bei der Bewertung der unmittelbaren Pensionsrückstellungen wurde ein Rententrend von 1,0 % bis 1,4 % p.a. und ein Gehaltstrend von 0 % bis 2 % p.a. sowie die Sterbetafeln 2018 G von Dr. K. Heubeck zugrunde gelegt. Eine Mitarbeiterfluktuation war nicht zu berücksichtigen. Der für die Abzinsung gem. § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB unter Annahme einer Restlaufzeit von 15 Jahren ermittelte Zinssatz beläuft sich auf 1,87 %. Der Unterschiedsbetrag gemäß § 253 Abs. 6 HGB beträgt TEUR 600. Der sich durch die Änderung der Bewertungsmethode aufgrund des BilMoG ergebende Unterschiedsbetrag im Zeitpunkt der Erstanwendung im Geschäftsjahr 2010 wird zu einem Fünfzehntel der Rückstellung zugeführt. Zum 31. Dezember 2021 beläuft sich der verbleibende Unterschiedsbetrag auf TEUR 214. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Bewertung erfolgt jeweils in Höhe des Erfüllungsbetrags, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist, um zukünftige Zahlungsverpflichtungen abzudecken. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichende objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Die Verbindlichkeiten werden mit Erfüllungsbeträgen angesetzt. Der Ansatz und die Bewertung der krankenhausspezifischen Bilanzposten Ausgleichsposten für Darlehensförderung unter den Aktiva und Ausgleichsposten aus Darlehensförderung unter den Passiva erfolgte entsprechend den Vorschriften der KHBV. IV. Erläuterungen zur Konzernbilanz 1. Anlagevermögen Die Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich aus dem Konzern-Anlagenspiegel (Anlage 4). 2. Ausgleichsposten Der Ausgleichsposten für Darlehensförderung wurde gemäß § 5 Abs. 4 KHBV für Fördermittel für Lasten aus Darlehen, die vor Aufnahme eines Krankenhauses in den Krankenhausplan für grundsätzlich förderungsfähige Investitionskosten aufgenommen worden sind, gebildet. 3. Rücklagen Die Rücklagen enthalten eine Kapitalrücklage in Höhe von TEUR 143.741, sie setzt sich zusammen aus Kapitalrücklagen in Höhe von TEUR 3.187 und Unterschiedsbeträgen aus der Kapitalkonsolidierung in Höhe von TEUR 140.554. Gewinnrücklagen bestehen in Höhe von TEUR 23.291. 4. Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen betreffen Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen in Höhe von TEUR 28.033 (Vorjahr TEUR 33.257). Weitere TEUR 4.843 (Vorjahr TEUR 5.270) entfallen auf Aufstockungsbeträge und Erfüllungsrückstände, die im Rahmen der Altersteilzeitvereinbarungen gebildet wurden. Auf nicht genommene Urlaubstage entfallen TEUR 18.305 (Vorjahr TEUR 14.051) und auf geleistete Mehrarbeit TEUR 18.463 (Vorjahr TEUR 16.344). Sonderzahlungen sind mit TEUR 4.204 (Vorjahr TEUR 6.758) berücksichtigt. Für Risiken aus den Prüfungen des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) wurden TEUR 13.856 (Vorjahr TEUR 11.651) zurückgestellt. Die Budgetrisiken sind zum Abschlussstichtag mit TEUR 11.064 (Vorjahr TEUR 26.398) bewertet. Die Rückstellungen für Budgetrisiken beinhalten u.a. die Budgetrisiken, welche im Zusammenhang mit den erhaltenen Corona-Ausgleichszahlungen für freie Betten/Plätze im Zeitraum März bis September 2020 gebildet worden sind. Diesbezüglich reduzieren nicht belegte Betten im Zeitraum der Corona-Pandemie ohne Ausgleichzahlungen das Budgetrisiko entsprechend. Der Restbetrag in Höhe von TEUR 51.034 (Vorjahr TEUR 38.301) betrifft Rückstellungen für die Berufsgenossenschaft, ausstehende Rechnungen und andere Verpflichtungen. Von den Instandhaltungsrückstellungen entfallen TEUR 24.779 auf Rückstellungen gemäß § 249 Abs. 2 HGB a.F., für die von dem Beibehaltungsrecht gemäß Art. 67 Abs. 3 Satz 1 EGHGB Gebrauch gemacht wurde. Bezüglich der in den sonstigen Rückstellungen (Personalrückstellungen) enthaltenen Verpflichtungen aus Altersteilzeitvereinbarungen wurden Verrechnungen mit gegenüberstehenden verpfändeten Bankguthaben (Planvermögen) vorgenommen. Die verpfändeten Bankguthaben sind dem Zugriff aller Gläubiger des Unternehmens im Wege der Einzelvollstreckung oder der Insolvenz entzogen. Der Aktive Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung beläuft sich auf TEUR 135. Die folgende Tabelle zeigt die in der Bilanz zum 31. Dezember 2021 verrechneten Beträge:
5. Verbindlichkeiten
Von den Verbindlichkeiten sind grundpfandrechtlich gesichert:
6. Treuhandvermögen Es werden den Patienten und Heimbewohnern gehörende Guthaben in Höhe von TEUR 4.373 (31. Dezember 2020 TEUR 4.100) verwaltet. VI. Erläuterungen zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse gliedern sich im Geschäftsjahr wie folgt:
VII. Sonstige Angaben 1. Beteiligungen
* Die Werte des Geschäftsjahres 2021 liegen
noch nicht vor.
2. Mitarbeiterzahlen im Durchschnitt (Teilzeitkräfte nach Köpfen) Die Einrichtungen beschäftigten im Durchschnitt 27.721 Mitarbeiter und 3.915 Behinderte. 3. Angaben gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB Den Arbeitnehmern der Konzerngesellschaften werden Zusatzversorgungen gewährt, die über die Kirchliche Zusatzversorgungskasse des Verbandes der Diözesen Deutschlands Anstalt des öffentlichen Rechts (KZVK), die Rheinische Versorgungskasse (RVK) oder über die Evangelische Zusatzversorgungskasse (EZVK) abgewickelt werden. Auf eine Bilanzierung der daraus entstehenden Verpflichtungen aus den mittelbaren Versorgungszusagen haben die Konzerngesellschaften grundsätzlich - mit Ausnahme des KZVK-Bereichs - gemäß Art. 28 Abs. 1 Satz 2 EGHGB verzichtet. Bezüglich der Rheinischen Versorgungskasse (RVK) umfasst die Zusatzversorgung eine Altersversorgung, für die eine Wartezeit von 60 Monaten (5 Jahre) erfüllt sein muss. Die Beiträge zur Versorgungskasse werden für alle ständig Beschäftigten der Gesellschaft entrichtet (mit Ausnahme der Jahrespraktikanten). Der zu zahlende Beitrag der zusatzversicherungspflichtigen Entgelte beträgt 4,25 %. Zusätzlich wird ein Sanierungsgeld von 3,5 % der zusatzversicherungspflichtigen Entgelte erhoben. Die Summe der der Beitragserhebung zugrunde liegenden umlagepflichtigen Entgelte beträgt TEUR 28.303 (Vorjahr TEUR 28.561). Bezüglich der EZVK umfasst die Zusatzversorgung eine Alters-, Erwerbsminderungs- sowie eine Hinterbliebenenversorgung, für die eine Wartezeit von 60 Monaten erfüllt sein muss. Die Beiträge zur EZVK werden für alle ständig Beschäftigten des Konzerns entrichtet. Sie belaufen sich für das Jahr 2021 auf 5,6 % der zusatzversicherungspflichtigen Entgelte. Zusätzlich wird ein Sanierungsgeld von 0,7 % der zusatzversicherungspflichtigen Entgelte erhoben. Für Rentenansprüche und Rentenanwartschaften aus Zusagen, die vor dem 1. Januar 2002 (Umstellungsstichtag auf kapitalgedeckte Zusagen) von dem Konzern getätigt wurden, reicht das Vermögen der EZVK für eine vollständige Deckung nicht aus. Diese bestehende Unterdeckung soll über einen zusätzlichen Beitrag, der mit den monatlichen Beiträgen erhoben wird, geschlossen werden. Von dieser Deckungslücke ist im Konzernabschluss 2021 ein nach handelsrechtlichen Grundsätzen ermittelter Betrag in Höhe von TEUR 812 als Rückstellung für mittelbare Pensionsverpflichtungen als stille Last bilanziert. 4. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Die in der Konzernbilanz nicht enthaltenen sonstigen finanziellen Verpflichtungen bestehen aus langfristigen Miet-, Pacht- und Leasingverträgen sowie Bestellobligo. Diese belaufen sich insgesamt auf rd. TEUR 80.448. Davon entfallen rd. TEUR 2.179 auf Verpflichtungen gegenüber den Gesellschaftern. 5. Nachtragsberichterstattung Die Übertragung des Marienhospitals Aachen auf die Alexianer Gruppe wurde im Jahr 2022 genehmigt. Der Angriff der Russischen Föderation auf das Nachbarland Ukraine im Februar 2022 hat zu einer völligen Neueinschätzung der Beziehungen auf politischer, wirtschaftlicher und kultureller Ebene geführt. Wie sich die Auswirkungen des Krieges in der Ukraine und die in der Folge verhängten weitreichenden Sanktionen gegen die Russische Föderation auf Wirtschaft und Märkte insgesamt auswirken werden, lässt sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht verlässlich beurteilen. Die Märkte in den beiden Ländern haben nur einen sehr geringen Einfluss auf das Geschäft der Alexianer Gruppe. Die Folgen des Krieges in der Ukraine werden zu leichten finanziellen Auswirkungen im Geschäftsjahr 2022 führen. Wir verweisen hierzu auf die entsprechenden Ausführungen im Konzernlagebericht im Abschnitt "3a. Chancen- und Risikobericht" und im Abschnitt "3b. Prognosebericht". Weitere Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Ende des Geschäftsjahres, über die an dieser Stelle zu berichten wäre, haben sich nicht ereignet. 6. Angaben über Mitglieder der Gesellschaftsorgane des Mutterunternehmens Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat hat für seine Tätigkeit im Jahr 2021 TEUR 281 erhalten. Geschäftsführung Herr Dipl.-Kfm./Dipl.-Gesundheitswiss. Andreas Barthold Frau Dipl.-Kffr. Erika Tertilt Herr Dipl.-Kfm. Karsten Honsel (ab 01.04.2021) Die Bezüge der Geschäftsführer werden unter entsprechender Anwendung des § 286 Abs. 4 HGB nicht angegeben. Honorar Abschlussprüfung Das für das Berichtsjahr als Aufwand erfasste Honorar unseres Abschlussprüfers, der Ebner Stolz GmbH Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart, beträgt TEUR 700. Für andere Bestätigungsleistungen wurden TEUR 2 aufgewendet. Ergebnisverwendung Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2021 der Alexianer GmbH in Höhe von EUR 996.169,23 auf neue Rechnung vorzutragen.
Münster, den 10. Mai 2022 Andreas Barthold, Geschäftsführer Erika Tertilt, Geschäftsführerin Karsten Honsel, Geschäftsführer Entwicklung des Konzernanlagevermögens der Alexianer GmbH, Münster, für das Geschäftsjahr 2021
Konzernkapitalflussrechnung der Alexianer GmbH, Münster, für das Geschäftsjahr 2021
Konzerneigenkapitalspiegel der Alexianer GmbH, Münster für das Geschäftsjahr 2021
Konzernlagebericht 2021Alexianer GmbH, MünsterDie Geschäftsführung der Alexianer GmbH stellt in diesem Bericht die Lage des Alexianer-Konzerns in ihrem wirtschaftlichen Umfeld wie folgt dar: 1. Grundlagen des Unternehmens 2. Wirtschaftsbericht a) Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen b) Geschäftsverlauf c) Ertragslage d) Finanzlage / Vermögenslage e) Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren 3. Prognose-, Chancen- und Risikobericht a) Chancen- und Risikobericht b) Prognosebericht 1. Grundlagen des Unternehmens Die Alexianer GmbH stand bis zum 30. Januar 2013 in Trägerschaft des katholischen Ordens der Alexianer-Brüdergemeinschaft. Seit dem 30. Januar 2013 hält die Stiftung der Alexianerbrüder, mit Sitz in Münster, 94% der Anteile an der Alexianer GmbH. Die Alexianer GmbH fungierte im Berichtsjahr für die Stiftung der Alexianerbrüder als Dachgesellschaft für die 77 Tochter- und Enkelgesellschaften in den Regionen Aachen-Via Nobis, Aachen StädteRegion, Berlin-Hedwig, Berlin-Weißensee, Köln/Rhein-Sieg, Krefeld, Münster, Münster-Misericordia, Potsdam, Sachsen-Anhalt, Werkstätten, Hochsauerland und der Dernbacher Gruppe Katharina Kasper. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig und verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung. Sie hält insbesondere die Anteile an den Tochtergesellschaften, stellt für einige Regionen das immobile Anlagevermögen in Form von Krankenhausbauten, Alten- und Behindertenhilfeeinrichtungen zur Verfügung, verwaltet es und erbringt strategisch organisatorische Tätigkeiten. Die Gesellschaft betreibt das Hospiz St. Hedwig in Köln und das Institut für Fort- und Weiterbildung mit Standorten in Berlin und Münster. Als Unternehmen der Gesundheits- und Sozialwirtschaft umfassen die Tätigkeiten der Tochter- und Enkelgesellschaften insbesondere den Betrieb somatischer und psychiatrischer Kliniken, Medizinischer Versorgungszentren (MVZ), von Behindertenwohn- und Behindertenpflegeeinrichtungen, Werkstätten für Menschen mit Behinderung und Inklusionsbetrieben, von Senioren- und Pflegeeinrichtungen, von Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen. Daneben sind zur Sicherstellung bestimmter Abläufe in den gemeinnützigen Unternehmensbereichen verschiedene Serviceleistungen in Dienstleistungsgesellschaften gebündelt. Die Konzerngesellschaften beschäftigen hierzu rd. 27.800 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Alexianer GmbH hat im Berichtsjahr 2021 die Mehrheit der Gesellschaftsanteile an der Bethlehem Gesundheitszentrum Stolberg gGmbH, Stolberg, erworben. Weiterhin wurden von einem Tochterunternehmen der Alexianer GmbH die Mehrheitsanteile an der Alexianer Johannisstift GmbH, Münster, erworben. Unmittelbare Beteiligungen der Alexianer GmbH
Bezüglich der mittelbaren Beteiligungen der Alexianer GmbH verweisen wir auf den Anhang. 2. Wirtschaftsbericht a) Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Die deutsche Wirtschaft erholte sich im Jahr 2021 gemäß Jahresgutachten des Sachverständigenrates zunehmend von der Corona-Krise, ihre Auswirkungen prägen jedoch weiterhin die wirtschaftliche Entwicklung. Demnach ist die Wirtschaftsleistung gemäß dem Sachverständigenrat gegenüber dem Jahr 2020 um 2,7 % gestiegen. Die wirtschaftliche Erholung wurde von einem Anstieg der Rohstoff- und Energiepreise sowie angebotsseitigen Engpässen begleitet. Gleichzeitig gelte es, die tiefgreifende Transformation hin zu einer klimaneutralen und digitalen Wirtschaft zu gestalten. Unabhängig davon besteht über alle Leistungsbereiche unverändert ein hoher Wettbewerbsdruck mit der Tendenz zu einem Verdrängungswettbewerb. Gemäß dem im Jahr 2021 vom RWI vorgelegten Krankenhaus-Rating-Report hat sich die gesamtwirtschaftliche Situation der Krankenhäuser weiter verschlechtert. Die Kapitalausstattung der Krankenhäuser wird weiterhin als unzureichend beschrieben. Der Strukturfonds erreiche im Wesentlichen seine Ziele, die Mittel des Strukturfonds reichen jedoch nicht aus, um in Deutschland eine optimale Struktur der Krankenhäuser zu erreichen. Der relevante Anstieg der Personalkosten aufgrund der Tarifbindung sowie der Sachkosten aufgrund der Inflation wird durch die auf den Veränderungswert begrenzten Erlössteigerungen nicht hinreichend finanziert. Das Delta zwischen Erlös- und Kostensteigerungen trifft die Konzerngesellschaften zunehmend in besonderem Maße. Für die somatischen Häuser ist die Leistungs- und Erlösentwicklung in 2021 weiterhin deutlich durch die Corona-Pandemie geprägt. Das Leistungsniveau bleibt sowohl auf Basis Fallzahl als auch CM-Punkten trotz im Vergleich zu 2020 in einzelnen Kliniken wieder leicht gestiegener Zahlen weiterhin z.T. deutlich hinter den Erlösen 2019 zurück. Auch in 2021 existieren wie im Vorjahr Ausgleichsmechanismen und Ausgleichszahlungen für pandemie-bedingte Leistungsdefizite. Hierdurch werden wesentliche Teile der fehlenden Erlöse kompensiert, allerdings nicht in vollem Umfang. Im Vergleich zum Vorjahr sind die Ausgleichsmechanismen deutlich restriktiver. Die Vergütung für die oftmals hochintensiven Behandlungen von Covid-19-Patienten ist im Fallpauschalensystem sehr schlecht abgebildet. Erst seit Mitte November 2021 existiert eine gesetzliche Regelung, durch die resultierende Mehrkosten durch die Behandlung pauschal ersetzt werden. Weiterhin ist die Bereitstellung von ausreichend qualifiziertem Personal in fast allen Dienstarten sehr herausfordernd. Dies verstärkt sich mit zunehmender Dauer der Corona-Pandemie. Eine verlässliche Planung der Leistungsentwicklung für die nächsten Jahre bleibt sehr komplex. Auf Basis der Sommermonate 2021, die recht wenig von der Corona- Pandemie geprägt waren, zeigt sich, dass in Zukunft mit eher sinkenden stationären Fallzahlen gerechnet werden muss; dies gilt trotz der demographischen Entwicklung. Für die Psychiatrien/Psychosomatiken nehmen mit dem Ende der budgetneutralen Einführungsphase die leistungsbezogenen Vergleiche einen erheblichen Einfluss auf die Entwicklung der Vergütungen. Hieraus erwachsen für die einzelnen Einrichtungen sowohl Chancen als auch Risiken. Ein weiterer wesentlicher Aspekt in Bezug auf die Erlösentwicklung im Bereich der Psychiatrie/Psychosomatik ist die Nachweisführung zur Stellenbesetzung und Mittelverwendung für den Bereich der PsychPV/GbA. Das bedeutet für die Krankenhäuser einen gravierenden negativen Einfluss auf die erreichbaren Deckungsbeiträge im Bereich der Psychiatrie/Psychosomatik. Die seit 01.01.2020 geltende Personalrichtlinie G-BA sieht vor, dass für alle Berufsgruppen Personalvorgaben mit definierten Untergrenzen eingehalten werden müssen und in einem (über)detaillierten Nachweisverfahren sowohl an die Krankenkassen als auch das InEK geliefert werden müssen. Die Untergrenze wird bis 2024 auf 100 % Personal-Umsetzung gesteigert werden, ohne Absicherung der Refinanzierung des zusätzlichen Personals. Ab 2022 werden bei Unterschreiten der Personaluntergrenzen Sanktionen in Form von Nichtfinanzierung der durchgeführten Leistung und Strafzahlungen drohen. Das Coronavirus stellt die Risikogruppe der Pflegebedürftigen weiterhin vor große Herausforderungen - und mit ihnen auch pflegende Angehörige und professionell Pflegende. Die unterschiedlichen Regelungen im Zeitablauf erschweren dabei die Situation. Die Mehraufwendungen, die durch die Verteilung der FFP 2 Masken und weiterer persönlicher Schutzausrüstung anfallen, werden im Rahmen des Gesetzes zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege (GPVG) erstattet. Seit Januar 2020 änderte sich im Zuge des Pflegeberufereformgesetzes auch die Pflegeausbildung. Bisher gab es Ausbildungen in der Alten-, Kranken- oder Kinderpflege. Diese drei Zweige sollen nun zu einer generalistischen Pflegeausbildung zusammengefasst werden. Sie soll ermöglichen, dass ausgebildete Pflegekräfte Kompetenzen in allen Altersstufen und Versorgungsbereichen vorweisen können. Bereits am 1. Januar 2019 ist das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) in Kraft getreten. Neben den Anpassungen im Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) und Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) berührt das PpSG auch die stationäre Altenhilfe. Im Kern sollten durch das PpSG über das Sofortprogramm 13.000 neue Stellen in der stationären Altenhilfe geschaffen werden. Darüber hinaus soll das PpSG Anreize für mehr Ausbildungsplätze schaffen. Das ergebnisorientierte Qualitätsmodell gibt vor, den Fokus der Bewertung nicht mehr ausschließlich auf die Dokumentation der erbrachten Leistungen zu legen, sondern die Bewohner zu befragen, ob ihre individuellen Bedürfnisse erfüllt sind. Darüber hinaus wurden Ergebnisindikatoren im Sinne eines Qualitätsmodells erprobt. Das neue System setzt, anders als die in 2020 eingeführten "Pflegenoten", auf die Erfassung der Ergebnisqualität. Bereits zum 01.01.2020 ist die dritte Umsetzungsstufe des Bundesteilhabegesetzes zur Reform der Eingliederungshilfe in Kraft getreten. Die Trennung der Leistungen zur Existenzsicherung und Betreuung (Fachleistung) wurde erfolgreich umgesetzt. Ab dem Jahr 2023 wird eine grundsätzlich neue und individualisierte Finanzierungssystematik eingeführt, die das bisherige pauschalisierte System ersetzt. Dies führt in Verbindung mit der künftig zu erwartenden weitergehenden Ambulantisierung der bislang unstreitig stationären Angebote zu neuen wirtschaftlichen Risiken. Zur Einführung und Umsetzung dieser neuen Finanzierungsstruktur werden komplexe inhaltliche, sozial- und leistungsrechtliche sowie organisatorische Veränderungen zu bewältigen sein. Diese System- und Strukturveränderungen beziehen sich ebenfalls auf die Leistungsbereiche des Ambulant Betreuten Wohnens und der Angebote der Tagesstruktur (LT24). Hier wird eine Umstellung der Leistungen nunmehr zum 01.01.2023 angestrebt. Eine Erprobung und Evaluation der aktuellen Finanzierungsstruktur in den Werkstätten für Menschen mit Behinderung war bis zum 31.12.2021 vorgesehen. Im Anschluss soll dann auch hier auf das neue Finanzierungsmodell umgestellt werden. b) Geschäftsverlauf Die Alexianer-Gruppe ist in den Geschäftsfeldern Somatik, Psychiatrie, Eingliederungshilfe (inkl. Kinder- und Jugendhilfe sowie Werkstätten) und Außerklinischer Pflege tätig. Diese hohe Diversifikation in der Gesundheits- und Sozialwirtschaft schafft grundsätzlich eine stabile Basis für den Geschäftsverlauf der Alexianer-Gruppe, der häufig nur geringen unterjährigen Schwankungen unterliegt. Im Geschäftsjahr 2021 hat die Ausnahmesituation der Corona-Pandemie weiterhin zu unterjährigen Schwankungen im Laufe der jeweiligen Wellen von Covid-19 geführt. Diese Schwankungen wurden durch definierte Ausgleiche (z.B. Ganzjahresausgleich für Krankenhäuser) teilweise kompensiert, so dass trotz der Belastungen durch Covid-19 durchgängig eine stabile wirtschaftliche Basis für die Erfüllung der Versorgungsaufträge aller Unternehmensbereiche vorhanden war. Insgesamt kann der Geschäftsverlauf des Jahres 2021 unter den gegebenen Umständen somit als positiv bewertet werden. Im Geschäftsjahr 2021 hat die Alexianer-Gruppe die mehrheitlichen Geschäftsanteile an der Alexianer Johannisstift GmbH, Münster, und an der Bethlehem Gesundheitszentrum Stolberg gGmbH, Stolberg, und deren Tochtergesellschaften erworben. Hierdurch verzeichnet der Konzern ein Wachstum mit jährlichen durchschnittlichen Gesamterlösen von ca. 110 m€. Der Konzernabschluss 2021 umfasst aufgrund des unterjährigen Erwerbs jedoch nur die Periode vom 01.11.2021 bis zum 31.12.2021 für die Bethlehem Gesundheitszentrum Stolberg gGmbH. Zur Verbesserung der Vergleichbarkeit wird im Folgenden für die Ertragslage 2020 eine Pro Forma Darstellung der Alexianer Gruppe gewählt, die die Werte der Gewinn- und Verlustrechnung der Katharina Kasper Gruppe (Erstkonsolidierung zum 01.10.2020) für das Gesamtjahr 2020 darstellt. c) Ertragslage Die Ertragslage entwickelte sich im Geschäftsjahr wie folgt:
Insgesamt zeigt sich eine stabile Entwicklung der Ertragslage der Alexianer-Gruppe. Die Gesamterlöse zeigen trotz der Unwägbarkeiten der Corona-Pandemie eine leichte positive Planabweichung von ca. 3% sowie ein Wachstum gegenüber Vorjahr von ca. 4%. Der Anstieg der Umsatzerlöse konnte im Wesentlichen auf der Basis der geplanten Entwicklung der Mitarbeiterzahlen generiert werden, so dass keine deutlich erhöhten Personalkosten im Vergleich zum Plan zu verzeichnen waren. Teilweise konnten jedoch nicht alle Planstellen besetzt werden, so dass der Einsatz von Fremdpersonal erforderlich war, was zu erhöhten Sachkosten führte. Die im Vergleich zum Plan erhöhten Sachkosten sind zusätzlich durch gestiegene Materialkosten bedingt. Das EBITDA liegt aufgrund der erläuterten Kostenentwicklung leicht unter Plan. Der Jahresüberschuss überschreitet, die Planziele in relevanter Höhe, was hauptsächlich auf nicht geplante neutrale Effekte zurückzuführen ist. Da sich durch die Corona-Pandemie erhebliche Verzögerungen bei Verhandlungen mit den Kostenträgern ergeben haben, werden positive Verhandlungsergebnisse mit Bezug auf Vorjahre als aperiodische Effekte im neutralen Ergebnis und nicht im EBITDA ausgewiesen. Die Alexianer-Gruppe konnte im Jahr 2021 ein Umsatzwachstum im Vergleich zum Vorjahr sowie einen damit einhergehenden Anstieg des Material- und Personalaufwands verzeichnen. Vor allem im Bereich der Sachkosten lagen diese oberhalb der Vorjahreswerte. Im zweiten Jahr unter Corona-Bedingungen konnten die konservativ geplanten Umsatzerlöse der Alexianer-Gruppe übertroffen werden. Der Anstieg der Umsatzerlöse gegenüber dem Vorjahr (unter Berücksichtigung der Pro Forma Werte für 2020) ist unter anderem durch das organische Wachstum der folgenden Gesellschaften bedingt:
Die Umsatzerlöse nach Sparten entwickelten sich wie folgt:
d) Finanzlage / Vermögenslage i. Vermögens- und Kapitalstruktur
Die Veränderung der Vermögens- und Finanzlage ist im Wesentlichen durch die Investitionen in das Anlagevermögen verursacht. Die Vermögens- und Finanzlage ist mit einer um nicht notwendige Finanzverbindlichkeiten bereinigten Eigenkapitalquote (inkl. Sonderposten und Anteile Dritter) von über 55 % unverändert sehr solide und nachhaltig. Das Anlagevermögen ist zu 114 % mit langfristigen Mitteln finanziert. Die Finanzlage zeigt sich zum Bilanzstichtag mit einer Liquidität 2. Grades in Höhe von T€ 348.713 sehr zufriedenstellend. Die Konzernfinanzierung über Darlehen erfolgt in der Regel mit langfristigen Darlehen mit Laufzeiten von 15-25 Jahren, denen Investitionen in Gebäude mit Laufzeiten mit 33 Jahren gegenüberstehen. Die Vermögens- und Finanzlage des Konzernes beurteilen wir ausgesprochen positiv. Die wesentlichen finanziellen Kennziffern zeigen einen leichten Rückgang sowohl der Umsatzrendite als auch der Eigenkapitalrendite:
ii. Investitionen Der Konzern hat im Geschäftsjahr 2021 Investitionen in das Anlagevermögen in Höhe von T€ 122.393 getätigt. Davon entfallen T€ 5.168 auf Immaterielle Vermögensgegenstände, T€ 19.134 auf Grundstücke und Gebäude, T€ 2.260 Technische Anlagen, T€ 23.792 Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie T€ 71.505 Anlagen in Bau. Hervorzuheben sind hierbei Investitionen in Grundstücke und Gebäude der Ludgerus-Kliniken Münster GmbH und der Klinikum Hochsauerland GmbH. Im Geschäftsjahr wurden bzgl. der Baumaßnahmen am Standort Clemenshospital Mittel in Höhe von T€ 11.664 in Anlagen im Bau investiert (Gesamtvolumen ca. T€ 50.000). Weiterhin belaufen sich die Anlagen im Bau am Klinikum Hochsauerland aus einem Neubauprojekt auf mittlerweile T€ 41.243 (Vorjahr T€ 16.438). Die Investitionen sind über Eigen- und Fördermittel sowie über Darlehen finanziert. Die Planung künftiger Investitionen erfolgt regelmäßig durch eine Mehrjahresplanung, die sowohl die Investitionen, deren Finanzierung sowie die Auswirkung auf Eigenkapitalquote und Verschuldung berücksichtigt. iii. Liquidität Die Entwicklung des Cashflows im Geschäftsjahr ist der nachfolgenden Übersichtstabelle zu entnehmen:
Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit reflektiert die hohen Forderungsbestände aus zeitlich verzögerten Budgetverhandlungen für zurückliegende Jahre. Die Ausfinanzierung durch die Kostenträger erfolgt erst sukzessive im Zeitablauf. Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit zeigt weiterhin eine kontinuierliche Umsetzung von Bauprojekten und sonstigen Investitionen in 2021 sowie Zahlungen für die Akquisitionen im Zuge des Wachstums der Unternehmensgruppe. Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit ist neben Darlehensfinanzierungen auch durch den Zufluss von Zuschüssen bzw. Fördermitteln beeinflusst. Auf Basis des Finanzmittelfonds per Ende Dezember 2021 ist die Unternehmensgruppe mit hinreichenden liquiden Mitteln für die weiteren Herausforderungen im Jahr 2022 ausgestattet. Im Jahr 2020 wurde in der Alexianer-Gruppe ein Cash-Pooling eingeführt. Die Alexianer GmbH als Konzernmutter fungiert als Cash-Pool-Geberin. Auch auf die besonderen Anforderungen an die Liquiditätssituation der einzelnen Gesellschaften in herausfordernden Zeiten kann so flexibel reagiert werden. Die Fähigkeit der Alexianer-Gruppe Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen war zu keinem Zeitpunkt des Berichtszeitraums gefährdet. 3. Prognose-, Chancen- und Risikobericht a) Chancen- und -Risikobericht Wie auch bereits in den Vorjahren gilt es unter dem Aspekt der weiteren Öffnung der Kosten- und Erlösschere in den Tochtergesellschaften sicherzustellen, dass die Mieten nachhaltig erwirtschaftet werden können. Es ist Aufgabe der Dachgesellschaft, die wirtschaftliche Situation der Tochtergesellschaften zu begleiten, und die Qualität der Versorgungssituation in den einzelnen Teilbereichen zu sichern. Gemäß Einschätzung des RWI sind im demografischen Wandel weiterhin maßgebliche Risiken sowohl für die Krankenhäuser als auch für die Pflegeeinrichtungen zu sehen. Dabei wird eine große Nachfrage nach Personal im Gesundheits- und Sozialwesen zu erwarten sein, dem nur ein deutlich geringeres Arbeitsangebot gegenübersteht. Das Hauptrisiko besteht im zunehmend zu verzeichnenden Fachkräftemangel, dem in Teilen durch einen weiteren Auf- und Ausbau von Ausbildungskapazitäten begegnet werden kann, um so den künftigen Bedarf aus eigener Kraft decken zu können. Bereits derzeit können Nachbesetzungen teilweise nicht nahtlos erfolgen. In diesen Fällen ist - neben den zunehmend steigenden Kosten in der Personalakquise - auch eine Überbrückung mit Honorarkräften notwendig. Die Ukraine-Krise hat erhebliche negative Auswirkungen auch auf die deutsche Wirtschaft. Die Unsicherheit ist merklich gestiegen und der dadurch bedingte weitere kräftige Anstieg der Energiepreise erhöht die Inflation und senkt die reale Kaufkraft. Unter den aktuellen, deutlich verschlechterten Bedingungen wird für 2022 nun mit einem Wirtschaftswachstum von nur mehr 2 % und für 2023 mit einem von 3 % gerechnet. Es ist davon auszugehen, dass sich durch die zunehmenden Wirtschaftssanktionen gegen Russland und dessen Gegenreaktionen auch spürbar Rohstoff- und Energiepreise sowie Transport- und Logistikkosten erhöhen und sich die weltweiten Lieferkettenprobleme nochmals verschärfen werden. Abgesehen von den genannten Preissteigerungsrisiken wird von keinen weiteren maßgeblichen Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit ausgegangen. Langfristig wird der Nachfrage nach Fachpersonal nicht ohne die Unterstützung von Pflegefachkräften aus dem Ausland begegnet werden können. Die Anerkennung der Berufsausbildung und die Integration sowie die sprachliche Weiterentwicklung dieser Fachkräfte ist dabei eine große Herausforderung. Dem gegenüber steht eine hohe Arbeitsplatzsicherheit im Gesundheitswesen im Vergleich zu anderen Branchen während und nach der COVID 19 Pandemie. Dies könnte den Personalmangel mittelfristig vorübergehend entschärfen. Die Akademisierung der Pflege ist ein weiterer Baustein, um die Zukunft der Pflege auf fachlich stabile Säulen zu stellen und ein hohes Maß an Kompetenzen im Fachbereich Pflege zu entwickeln. Die vorhandene Bausubstanz besteht einerseits aus einer sehr guten baulichen Struktur (sanierte Altbauten und Neubauten), andererseits sind an einigen Standorten Gebäudeteile in Altbauten belegt, die sich als sanierungs- und renovierungsbedürftig erweisen. Hier bedarf es in den nächsten Jahren eines hohen finanziellen Einsatzes. Die Liquidität und Finanzierung begonnener Vorhaben sind gesichert. Bei der Realisierung zukünftiger Baumaßnahmen ist allerdings auf die Refinanzierungsmöglichkeiten besonders zu achten. Die umfangreichen Baumaßnahmen sind insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen baukonjunkturellen Entwicklungen mit finanziellen Risiken verbunden. Hier gilt es die zukünftige Preisentwicklung von Rohstoffen und Baumaterialien engmaschig im Blick zu behalten. Die Bauprojekte werden von erfahrenen Projektleitern betreut. Darüber hinaus wurde in der Dachgesellschaft ein Referat für die Koordination und das Monitoring der Bauprojekte implementiert. Auf diese Weise ist eine engmaschige Überwachung der Projekte gewährleistet. Drohende Kostenüberschreitungen können so frühzeitig erkannt und Korrekturen vorgenommen werden. Es wird auch zu überlegen sein, inwieweit der bisherige Baustandard aufrechterhalten werden kann, oder ob eine Angleichung der Baukosten an die vorgesehene Finanzierung, ohne den Einsatz zusätzlicher Eigenmittel, vertretbar ist. Gleichzeitig wird eine nachhaltige Bauweise und hoher energetischer Standard bei Neubauten und umfangreichen Sanierungen immer wichtiger. Es erscheint zunehmend wichtig, weitere Fördermöglichkeiten, sei es für Baumaßnahmen oder für die Projektförderung inhaltlicher Art, zu akquirieren. Auch hier bedarf es einer konsequenten und transparenten Vorgehensweise, um die vielfältigen Kenntnisse der unterschiedlichen Teilbereiche der Gruppe für alle nutzbar zu machen. Weitere Risiken für den Konzern aus den branchen- und gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen werden in diesem Teil des Lageberichts dargestellt. Das Berichtswesen auf monatlicher Basis und ein vereinbartes Rücksprachesystem sind die elementaren Säulen der Risikoüberwachung im wirtschaftlichen Bereich. Das Berichtswesen enthält Plan-Ist-Vergleiche und Abweichungsanalysen und wird zentral durch die Konzernmutter gesteuert. Der Konzern verfügt über umfassende Budgetkontrollen, kurzfristige Ergebnisrechnungen sowie eine rollierende Liquiditätsvorschau, sodass die Geschäftsführung, die Gesellschafter und auch der Aufsichtsrat der Muttergesellschaft stets adäquat über die Lage der Einrichtung informiert sind. Insgesamt sind die endgültigen wirtschaftlichen Folgen durch die Corona-Pandemie noch immer nicht vollumfänglich absehbar. Die Politik hat jedoch mittels diverser Gesetze im Jahr 2020 und 2021 Ausgleiche von COVID-19 bedingten finanziellen Belastungen von Krankenhäusern und weiteren Gesundheitseinrichtungen implementiert, die eine teilweise Kompensation der finanziellen Ausfälle ermöglichen. Die kontinuierlichen Veränderungen sowie die Komplexität der gesetzlichen Rahmenbedingungen im Gesundheitswesen erfordern eine hohe Aufmerksamkeit und regelmäßige Anpassungen an neue Vorgaben in allen Bereichen der Alexianer Einrichtungen. Aus diesem Grunde wurden bzw. werden die Holding-Strukturen an das relevante Wachstum der Unternehmensgruppe angepasst. Auf diese Weise kann die Compliance aller rechtlichen Rahmenbedingungen umfassend gewährleistet und ein adäquates Monitoring sichergestellt werden. In der Abwägung der bestehenden Chancen und Risiken und unter Berücksichtigung der breiten Diversifikation der Geschäftsfelder kann konstatiert werden, dass die Alexianer Gruppe - insbesondere im Vergleich zu anderen Einrichtungen im Gesundheitswesen - gute Entwicklungsperspektiven hat. Die Risiken werden nicht als bestandsgefährdend eingeschätzt werden. Weitere oder sonstige Risiken, die sich insgesamt im wesentlichen Umfang nachteilig auf den Geschäftsverlauf des Alexianer Konzerns auswirken können, sind nicht zu erkennen bzw. zu erwarten. b) Prognosebericht Grundsätzlich wird mit einer sich weiter verschärfenden Finanzsituation im Gesundheits- und Sozialbereich aufgrund einer deutlichen Verschlechterung der Finanzierung von Leistungen gerechnet. Dies wird sich auch in den Ergebnissen der Leistungserbringer niederschlagen. Gemäß RWI dürfte sich die Ambulantisierung der Medizin weiter beschleunigen. Mittel- und langfristig ist kein Wachstum der stationären Fallzahl zu erwarten. Der demografischen Entwicklung und dem damit verbundenen Anstieg der Fallzahlen steht neben der Ambulantisierung eine prognostizierte verkürzte Verweildauer entgegen. Im Bereich der Investitionsfinanzierung muss davon ausgegangen werden, dass größere Baumaßnahmen mit den zur Verfügung stehenden Fördermitteln weiterhin nicht zu realisieren sind. Hier zeichnen sich derzeit auch für die kommenden Jahre keine konkreten Maßnahmen ab, die eine signifikante Verringerung oder gar Schließung der Förderlücke erwarten lassen. Im Bereich der Digitalisierung stehen mit dem Krankenhauszukunftsgesetz (= KHZG) umfassende Fördermittel zur Digitalisierung der Prozesse im Krankenhaus zur Verfügung. Das KHZG schafft die Chance für eine umfassende Optimierung der Prozesse durch integrierte digitalisierte Abläufe und Systeme. Gleichzeitig birgt das KHZG das Risiko der rechtzeitigen Umsetzung alle Digitalisierungsprojekte vor dem Hintergrund knapper IT-Ressourcen im Markt. Weiterhin wird die Alexianer Gruppe strategische Projekte zum organischen sowie anorganischen Wachstum vorantreiben. Die anstehenden Investitionen werden aus Eigen-, Fremd- und Fördermitteln finanziert, wobei die Eigenkapitalquote grundsätzlich stabil bleiben wird. Akquisitionen könnten aufgrund der Transaktionsstruktur zu geringen Veränderungen der Eigenkapitalquote führen, die die Gesamtstruktur aus Eigen- und Fremdfinanzierung aber nicht relevant beeinflussen werden Eine kurzfristig eingesetzte Regierungskommission soll laut Koalitionsvertrag der neuen Regierungsparteien Empfehlungen für eine Reform der Krankenhausplanung und -finanzierung vorlegen und hierbei insbesondere Leitplanken für eine auf Leistungsgruppen und Versorgungsstufen basierende und sich an Kriterien wie der Erreichbarkeit und der demographischen Entwicklung orientierende Krankenhausplanung erarbeiten. Es wird davon ausgegangen, dass eine Orientierung an dem neuen Konzept der Krankenhausplanung NRW erfolgt, welches sich bereits an Leistungsgruppen orientiert und Vorgaben zu Struktur- und Personalanforderungen formuliert. Das Verfahren zur Umsetzung der neuen Vorgaben in den Regionen Nordrhein-Westfalens durch sogenannte regionale Planungskonzepte wird derzeit vorbereitet; mit verbindlichen Entscheidungen der Planungsbehörden wird aber nicht vor Frühjahr 2023 gerechnet. Grundsätzlich sind die Konsequenzen auf die Leistungserbringung der Krankenhäuser der Alexianer daher noch nicht abschließend einschätzbar. Die Pflegepersonaluntergrenzenverordnung wird ab 2022 um die pflegesensitiven Bereiche der Orthopädie, Gynäkologie und Geburtshilfe, neonatologischen Pädiatrie sowie der speziellen Pädiatrie erweitert; gleichzeitig kündigt der Koalitionsvertrag eine Abkehr von der PpUGV zugunsten der sog. PPR 2.0 an. Die PPR 2.0 ist ein leistungs-, aber abteilungsunabhängiges Personalbemessungsinstrument und gibt so die Planungskompetenz wieder mehr zurück ins Krankenhaus. Die Psychiatrie steht durch die einsetzende "Scharfschaltung" des PEPP-Systems vor neuen Herausforderungen. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund der vom GbA als Folgeregelung zur PsychPV getroffenen Vorgaben zur notwendigen Personalausstattung. Hier muss mit Personalakquise und entsprechenden Konzepten zur Personalbindung auf eine ausreichende Personalausstattung hingewirkt werden. Risiken bestehen in den avisierten Leistungs- und Preisvergleichen, die auch Auswirkungen auf die Vergütungshöhe zeigen. Die weltweiten Risiken hinsichtlich der Wirtschaftsentwicklung sind im Vergleich zu den Vorjahren noch gestiegen. Neben dem weiteren Verlauf der Coronavirus- Pandemie bestehen Unsicherheiten aufgrund des Krieges in der Ukraine und der politischen Krisen weltweit. Inwieweit sich die unterschiedlichen Krisen auf das Wachstum in den einzelnen Regionen auswirken, ist fraglich und kann derzeit nicht abgeschätzt werden. Insbesondere der Krieg in der Ukraine macht eine weltweite Rezession wahrscheinlich und bremst die Erholung durch das Abklingen der Coronapandemie. Russland als auch die Ukraine sind große Exporteure von Nahrungsmitteln und Rohstoffen. Hinzu kommt die Abhängigkeit der EU von russischem Gas. Dies wird die Preise noch weiter in die Höhe treiben und das Angebot am Markt weiter verknappen. Durch die Ukraine-Krise ergeben sich, zusätzlich zur Corona-Pandemie, weitere Unsicherheiten in der Planung. Mögliche Leistungsdefizite aufgrund der Corona-Pandemie werden zum Teil auch in 2022 durch Ausgleichszahlungen kompensiert. Darüber hinaus hat der Konzern eine gewisse Risikovorsorge für die Planung getroffen, um Risiken wie z.B. Kostensteigerungen begegnen zu können. Ein Monitoring möglicher Risiken erfolgt regelmäßig durch unterjährige Prognosen. Auch in den Folgejahren ist insgesamt mit weiterhin positiven Ergebnissen zu rechnen. Für 2022 wird auf Basis der Einzelplanung der Gesellschaften weiter mit einem moderat positiven Konzernjahresergebnis, welches jedoch relevant unter dem Konzernjahresergebnis 2021 liegen soll, gerechnet. Dabei wird für die konservative Planung der Umsatzerlöse die Entwicklung der Landesbasisfallwerte und die Veränderungsrate in der Psychiatrie unter Berücksichtigung der Leistungsmenge, der Fixkostendegressionsabschläge (Somatik) und der Mehrerlösausgleiche herangezogen. Die weitere Entwicklung der Corona-Pandemie sowie deren Auswirkungen auf die Auslastung der Krankenhäuser kann nur schwer antizipiert werden. Unter der Prämisse einer Stabilisierung des Pandemie-Geschehens unterliegen die Anzahl der Berechnungstage wie auch der Casemix einem leichten Anstieg gegenüber dem Vorjahr. Aufwandsseitig werden vor allem Personalkostensteigerungen durch zukünftige Tarifabschlüsse sowie Sachkostensteigerungen durch Inflation eine relevante Auswirkung auf die Ergebnisentwicklung haben. Durch die im obigen Bericht beschriebenen Sondereffekte aus der Corona-Pandemie und der Ukraine-Krise rechnen wir - im Vergleich zum Normalniveau - mit leicht geringeren Ergebnisrenditen. Daher erwarten wir, dass die Umsatzrendite von 2% für das Jahr 2022 leicht unterschritten wird; gleiches gilt für das EBIT, für das EBITDA und für die Eigenkapitalrendite, jeweils gegenüber dem in 2021 erreichten Wert.
Münster, 10.05.2022 Andreas Barthold, Geschäftsführer Erika Tertilt, Geschäftsführerin Karsten Honsel, Geschäftsführer Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Alexianer GmbH, Münster Prüfungsurteile Wir haben den Konzernabschluss der Alexianer GmbH, Münster, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2021, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, dem Konzerneigenkapitalspiegel und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Konzernanhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Alexianer GmbH, Münster, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen."
Stuttgart, 18. Mai 2022 Ebner
Stolz GmbH & Co. KG
Annette Lang, Wirtschaftsprüferin Hartmut Pfleiderer, Wirtschaftsprüfer Die Billigung des Konzernabschlusses 2021 der Alexianer GmbH erfolgte am 24. Mai 2022. |
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