B & M
Real Estate GmbH
Köln
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 16.09.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
16.9.2011
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
10.253,98 |
0,00 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
149,40 |
0,00 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
10.104,58 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
10.253,98 |
0,00 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
16.9.2011
EUR |
| A.
Eigenkapital |
9.523,36 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
0,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
0,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
12.500,00 |
0,00 |
| II.
Jahresfehlbetrag |
2.976,64 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
700,00 |
0,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
30,62 |
0,00 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
30,62 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
10.253,98 |
0,00 |
Anhang
A. ALLGEMEINE ANGABEN ZU BILANZIERUNGS- UND
BEWERTUNGSMETHODEN
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264 , 267 I HGB auf. Die
größenabhängigen Erleichterungen
gemäß § 288 HGB sowie die Erleichterungen
gemäß § 286 HGB wurden, soweit es sinnvoll
erschien, in Anspruch genommen.
I. Bilanzierungsvorschriften (§
246-§ 251 HGB)
1. Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt
ist.
2. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten
der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen und
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet.
3. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden und
Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz
gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.
4. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd
zu dienen.
5. Rückstellungen sind nur im Rahmen des §
249 HGB gebildet worden.
6. Als Rechnungsabgrenzungsposten sind Ausgaben vor
dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand
für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.
7. Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251
HGB bestanden zum Bilanzstichtag nicht.
II. Bewertungsvorschriften (§ 252-§ 256a
HGB)
1. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit den vorgelegten
Unterlagen überein.
2. Bei der Bewertung wird von der Fortführung
der Unternehmenstätigkeit ausgegangen.
Dem stehen auch tatsächliche und
rechtliche Gegebenheiten nicht entgegen.
3. Die Vermögensgegenstände und Schulden
sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden.
4. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt,
selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem
Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekanntgeworden
sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden,
wenn sie am Abschlussstichtag realisiert sind.
5. Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig von den
Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im
Jahresabschluss berücksichtigt worden.
6. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss
angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten
worden.
7. Forderungen sind grundsätzlich mit dem
Nennbetrag angesetzt. Verbindlichkeiten sind
mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen.
8. Rückstellungen sind nur in Höhe des
Betrages angesetzt, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.
B. SONSTIGE PFLICHTANGABEN
1. Mitglieder des Geschäftsführungsorgans
Wilhelm Schwartz, Dipl.-Ing., Haltern am See
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 14.12.2012 festgestellt.
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