Stammdaten

Register
Amtsgericht Köln HRB 73478
Eingetragen
16.9.2011
Branche
Verwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für DritteKauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und NichtwohngebäudenVermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Gegenstand
der Erwerb, die Entwicklung, das Halten und die Verwaltung von Immobilien einschließlich der Vermietung und Verpachtung dieser Immobilien sowie der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen an grundbesitzverwaltenden Gesellschaften sowie die Verwaltung eigenem Kapitalvermögens im eigenen Namen und auf eigener Rechnung und nicht für Dritte .

Finanzübersicht

Historie

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Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Köln
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

B & M Real Estate GmbH

Köln

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 16.09.2011 bis zum 31.12.2011

Bilanz

Aktiva

31.12.2011
EUR
16.9.2011
EUR
A. Umlaufvermögen 10.253,98 0,00
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 149,40 0,00
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 10.104,58 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 10.253,98 0,00

Passiva

31.12.2011
EUR
16.9.2011
EUR
A. Eigenkapital 9.523,36 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 0,00
1. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -12.500,00 0,00
2. eingefordertes Kapital 12.500,00 0,00
II. Jahresfehlbetrag 2.976,64 0,00
B. Rückstellungen 700,00 0,00
C. Verbindlichkeiten 30,62 0,00
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 30,62 0,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 10.253,98 0,00

Anhang


A. ALLGEMEINE ANGABEN ZU BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne der §§ 264 , 267 I HGB auf. Die größenabhängigen Erleichterungen gemäß § 288 HGB sowie die Erleichterungen gemäß § 286 HGB wurden, soweit es sinnvoll erschien, in Anspruch genommen.


I.   Bilanzierungsvorschriften (§ 246-§ 251 HGB)


1. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

2. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen und Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet.

3. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungs­abgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

4. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen.

5. Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 HGB gebildet worden.

6. Als Rechnungsabgrenzungsposten sind Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

7.  Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB bestanden zum Bilanzstichtag nicht.


II. Bewertungsvorschriften (§ 252-§ 256a HGB)

1. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit den vorgelegten Unterlagen überein.

2. Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen.

 Dem stehen auch tatsächliche und rechtliche Gegebenheiten nicht entgegen.

3. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden.

4. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekanntgeworden sind.

 Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert sind.

5. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen  im Jahresabschluss berücksichtigt worden.

6. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten  Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.

7. Forderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag  angesetzt. Verbindlichkeiten sind  mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen.

8. Rückstellungen sind nur in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.



B. SONSTIGE PFLICHTANGABEN



1. Mitglieder des Geschäftsführungsorgans

Wilhelm Schwartz, Dipl.-Ing., Haltern am See
  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 14.12.2012 festgestellt.

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