Stadtsparkasse Bad HonnefLiquidiert

Bad Honnef

Stammdaten

Register
Amtsgericht Siegburg HRA 3768
Eingetragen
23.12.1999
Branche
Kreditinstitute des SparkassensektorsBausparkassenKreditinstitute des Genossenschaftssektors
Gegenstand
Betrieb einer Sparkasse

Historie

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Management

NameRolle
Dorit Schlüter
seit 27.1.2014
Vorstandsmitglied
Mathias Alfs
seit 3.2.2011
Vorstandsmitglied

Konzern- und Jahresabschlüsse

Stadtsparkasse Bad Honnef

Bad Honnef

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017

Lagebericht

A. Grundlagen der Geschäftstätigkeit der Sparkasse

Die Stadtsparkasse Bad Honnef wird in der Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts betrieben. Sie ist Mitglied des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes (RSGV), Düsseldorf, und über diesen dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband e.V. (DSGV) angeschlossen. Trägerin der Sparkasse ist die Stadt Bad Honnef.

Grundlage für die Geschäftstätigkeit der Sparkasse ist das Sparkassengesetz Nordrhein-Westfalen (SpkG), das am 29.11.2016 in seiner zuletzt geänderten Fassung in Kraft getreten ist. Die Sparkasse ist unter Wahrung des Regionalprinzips dem im Sparkassengesetz kodifizierten öffentlichen Auftrag verpflichtet, der unter anderem bestimmt, dass die Erzielung von Gewinn nicht Hauptzweck des Geschäftsbetriebes ist. In der Satzung der Sparkasse wird das Geschäftsgebiet mit dem Gebiet der Trägerin sowie den Gebieten des Rhein-Sieg-Kreises, der Landkreise Ahrweiler und Neuwied sowie des Gebietes der Stadt Bonn umrissen.

Die Sparkasse gehört über den Sparkassenstützungsfonds des RSGV dem institutsbezogenen Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe an. Dieses ist seit dem 3. Juli 2015 als Einlagensicherungssystem nach dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) anerkannt. Das Gesetz setzt die entsprechende EU-Richtlinie um. In der gesetzlichen Einlagensicherung hat der Kunde gegen das Sicherungssystem einen Anspruch auf Erstattung seiner Einlagen bis zu 100.000,00 €. Das Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe schützt Einlagen bei einer Sparkasse, einer Landesbank oder Landesbausparkasse. Ziel des Sicherungssystems ist es, wirtschaftliche Schwierigkeiten bei den angeschlossenen Instituten zu verhindern. Dies leistet das System durch die freiwillige Institutssicherung. Auf diese Weise werden die gesamten Geschäftsbeziehungen zu den Kunden umfassend geschützt.

Die formelle Grundlage der Geschäftstätigkeit bildet den Rahmen für das Geschäftsmodell der Sparkasse, die in der Geschäftsstrategie der Sparkasse konkretisiert wird. Die Sparkasse betätigt sich danach als Universalkreditinstitut mit lokalem, realwirtschaftlichem Bezug. Das Kundenspektrum umfasst ohne Einschränkungen nach Einkommens- und Vermögenssituation Privatkunden, Unternehmen, Gewerbetreibende, Freiberufler und Existenzgründer sowie öffentliche Stellen und Nichterwerbsorganisationen.

Eigengeschäfte in Finanzinstrumenten betreibt die Sparkasse zur liquiditäts- und ertragsorientierten Anlage ihrer Mittel sowie zur Steuerung vorhandener Risiken. Das Beteiligungsgeschäft konzentriert sich im Wesentlichen auf strategische Beteiligungen, die dem Verbundgedanken folgen oder Ausdruck der Verantwortung für die Entwicklung des Lebens- und Wirtschaftsraumes Bad Honnef sind.

Die traditionelle Dominanz des Zinsergebnisses unter den Ertragskomponenten ist ein immanenter Bestandteil des Geschäftsmodells. Insofern ist das andauernde Niedrigzinsumfeld von besonderer Bedeutung für das Geschäftsmodell. Die Sparkasse verfolgt daher die Strategie, das Vermittlungsgeschäft zur Erzielung von Provisionserträgen zu stärken, um die Ertragskonzentration in Form des Zinsergebnisses zu mildern und die Ertragslage insgesamt zu stabilisieren.

Markenkern und Wesensmerkmal der Sparkasse ist die Nähe vor Ort, die dem Regionalprinzip folgt und Teil des Geschäftsmodells ist. Aufgrund des räumlich limitierten Geschäftsgebiets sind eine signifikante Kundenreichweite und Produktnutzungsquote Voraussetzungen für das Geschäftsmodell. Damit einher geht der Zwang zur intensiven Nutzung der Marktpotenziale. Marktführerschaft ist insofern ein strategisches Ziel der Sparkasse.

Untrennbar mit dem Geschäftsmodell verbunden ist die Einbindung in den Sparkassenverbund, der die notwendige Infrastruktur für die Geschäftstätigkeit bietet. Die Schnittstelle der Sparkasse zu den Finanz- und - im Kundeninteresse - zu ausländischen Märkten bildet die Sparkassenzentralbank und Girozentrale gemäß § 37 (1) SpkG. Die Wahrnehmung dieser Aufgaben ist auf die Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale (Helaba) übertragen.

B. Wirtschaftsbericht

1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

1.1. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen

Die deutsche Wirtschaft wuchs im Jahr 2017 um real 2,2% (2016: +1,9%, 2015:+1,7%), kalenderbereinigt sogar um 2,5% gegenüber dem Vorjahr, da in 2017 weniger Arbeitstage als im Vorjahr zur Verfügung standen. Positive Wachstumsimpulse kamen im vergangenen Jahr erneut von den privaten Konsumausgaben (+1,9%), die allein 1,0%-Punkt zum Wachstum des Bruttoinlandsproduktes (BIP) beitrugen. Der staatliche Konsum wurde um 1,6% ausgeweitet, steuerte jedoch nur noch 0,3%-Punkte zum BIP-Wachstum bei. Insgesamt konnten im vergangenen Jahr alle Verwendungskomponenten einen positiven Beitrag zum BIP-Wachstum liefern. Der Außenbeitrag fiel mit +0,2%-Punkten (2016: -0,3%-Punkte) ebenfalls wieder positiv aus. Die gute Arbeitsmarkt- und Einkommenssituation wirkte wie in den Vorjahren konsumfördernd. Angesichts mangelnder attraktiver Anlagealternativen verharrte auch die Sparquote mit 9,9% in etwa auf dem Niveau des Vorjahres (9,7%).

Das Volkseinkommen ist 2017 um 4,1% gestiegen und somit stärker als 2016 (3,2%). Dabei nahmen die Unternehmens- und Vermögenseinkommen (+3,69%) schwächer zu als die Arbeitnehmerentgelte (+4,3%). Das verfügbare Einkommen der privaten Haushalte legte in 2017 mit +3,9% noch stärker als in den Vorjahren zu.

Die staatlichen Konsumausgaben wurden im vergangenen Jahr mit einem Plus von 1,6% zwar weiter ausgeweitet. Der Anstieg fiel jedoch geringer aus als in den Vorjahren (2016: +3,7%, 2015: +2,9%). Trotz der Ausgabensteigerungen erzielte der staatliche Sektor (Gebietskörperschaften und Sozialversicherungen) in 2017 zum vierten Mal in Folge einen Finanzierungsüberschuss. Dieser belief sich auf 36,6 Mrd. Euro und war somit absolut gesehen der höchste Überschuss, den der Staat seit der deutschen Wiedervereinigung erzielt hat. Die nach dem Vertrag von Maastricht einzuhaltende Defizitquote, die den Finanzierungssaldo ins Verhältnis setzt zum BIP, lag bei +1,1%.

Der langanhaltend positive Trend auf dem deutschen Arbeitsmarkt setzte sich auch im vergangenen Jahr fort. So konnte die Bundesagentur für Arbeit auch für das abgelaufene Jahr neue Rekorde vermelden. Im Jahresdurchschnitt waren 44,28 Millionen Menschen in Deutschland erwerbstätig, 638.000 bzw. 1,5% mehr als im Vorjahr. Wie schon in den Vorjahren hat dabei die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung stärker zugenommen als die Erwerbstätigkeit insgesamt.

Die Anzeichen für einen Fachkräftemangel in einigen Branchen bzw. bei einigen Qualifikationsprofilen haben sich daher weiter verstärkt. Die jahresdurchschnittliche Vakanzzeit, die die Zeit vom gewünschten Besetzungstermin bis zum Abgang einer Stelle angibt, hat sich deutlich von 93 auf 99 Tage erhöht. Auch wenn die Bundesagentur für Arbeit betont, dass dies nicht reiche, um bereits von einem flächendeckenden Kräfte- oder Fachkräftemangel zu sprechen, ist der Fachkräftemangel für eine ganze Reihe von Branchen (Gesundheitswesen, Bauberufe und einige technische Berufsfelder) zu einem ernstzunehmenden Problem geworden.

Die bereits im Jahresverlauf 2016 erkennbare Trendwende bei der allgemeinen Preisentwicklung hat sich im vergangenen Jahr bestätigt. Mit einem Plus von 1,8% deckte sich die Entwicklung der Verbraucherpreise weitgehend mit der Zielsetzung der EZB, die einen jährlichen Preisanstieg von unter, aber nahe 2% anstrebt. In den einzelnen Monaten lagen die Preise jeweils zwischen 1,5% und 2,2% über dem Wert des Vorjahresmonats. Erneut war die Energiepreisentwicklung der wesentliche Bestimmungsfaktor für die Preisentwicklung. Energie verteuerte sich im Jahresdurchschnitt um 3,1%, nach Rückgängen in den Vorjahren (2016: -5,4%; 2015: -7,0%; 2014: -2,1%).

1.2 Branchenbezogene Rahmenbedingungen

Das makroökonomische und finanzielle Umfeld mit den seit Jahren außerordentlich niedrigen Zinsen und den sich für 2018 aufhellenden weltwirtschaftlichen Aussichten führe laut Finanzstabilitätsbericht der Deutschen Bundesbank dazu, dass sich Risiken z.B. aufgrund hoher Bewertung von Kapitalanlagen und des gestiegenen Anteils an niedrig verzinslichen Anlagen in der Bilanz der Kreditinstitute aufgebaut haben. Hierdurch bestehe die Gefahr, dass die Marktteilnehmer übermäßig positive Erwartungen in die künftige makroökonomische Entwicklung bilden könnten. Dadurch könnten sie Szenarien ausblenden, die zu hohen Verlusten führen würden. Die Risiken für das deutsche Finanzsystem könnten dabei durch einen starken Zinsanstieg, aber auch durch die fortdauernde Niedrigzinsphase schlagend werden.

Bei der Vernetzung des Finanzsektors haben sich die Risiken in den letzten Jahren durch den Abbau von gegenseitigen Forderungen der Banken reduziert. Insofern seien die Ansteckungsrisiken innerhalb des Bankensektors zurückgegangen. Insgesamt geht die Bundesbank davon aus, dass die Risiken aus den Bilanzen der Kreditinstitute eher zu den Versicherern verlagert wurden.

Die Zinsänderungsrisiken dagegen würden tendenziell von den Versicherern zu den privaten Haushalten und von den privaten Haushalten z.B. im Rahmen langfristiger Wohnungsbaufinanzierungen zu den Banken verlagert. Inwieweit die Banken diese Risiken abfedern könnten, hinge im verstärkten Maße von der Eigenkapitalausstattung der Banken ab.

Insgesamt geht die Bundesbank davon aus, dass bei Fortsetzung der positiven wirtschaftlichen Entwicklung und einem graduellen Anstieg der Zinsen die Stabilität des deutschen Finanzsystems gestärkt wird. Für die Kreditinstitute würde dies einen Anstieg der Zinsspanne bedeuten, wenn die Zinsen am Kapitalmarkt den negativen Bereich nachhaltig verlassen.

Die anhaltend niedrigen Zinsen haben dazu geführt, dass die deutschen Banken die Fristentransformation spürbar ausgebaut haben. Die Bundesbank hält es daher weiter für eminent wichtig, dass die Banken mit einer ausreichenden Kapitalisierung dafür sorgen, dass sie ihre Funktion im Finanzsystem reibungslos erfüllen können - zum Beispiel durch Kredite an produktive Unternehmen zur Stärkung der wirtschaftlichen Dynamik.

Insgesamt bestätigt der Bericht der Bundesbank, dass die Eigenkapitalausstattung der deutschen Banken inzwischen deutlich stärker als vor Ausbruch der Finanzkrise ist. Dabei verbesserten sich die Banken stärker, die vor der Krise weniger gut kapitalisiert waren. Bedeutsam in diesem Zusammenhang sei, dass die verbesserte Eigenkapitalausstattung zum Teil auch auf eine geringere Risikovorsorge zurückzuführen ist. Hier bestehe die Gefahr, dass die Risiken systematisch unterschätzt würden, so dass sich die Risikotragfähigkeit als zu optimistisch erweisen könnte.

Im Monatsbericht aus November 2017 berichtet die Bundesbank, dass sich auf der Einlagenseite der seit 2010 andauernde Abbau langfristiger und der Aufbau kurzfristiger Einlagen fortsetzte. Das Wachstum der hochliquiden Anlagen würde weiter durch das anhaltende Niedrigzinsumfeld und die flache Zinsstrukturkurve gefördert.

Das Kreditgeschäft mit dem heimischen Nichtbankensektor ist nach den Zahlen der Bundesbank auch in 2017 weiter ausgeweitet worden. Die Kreditvergabe an die öffentlichen Haushalte war weiter rückläufig. Die Neugeschäftsvolumina befinden sich auf dem durchschnittlich hohen Niveau der vorangegangen Jahre. Ausschlaggebend für die auskömmliche Kreditvergabe war vor allem die gute Liquiditätsausstattung der Banken, die sowohl aus gestiegenen Kundeneinlagen als auch aus dem Verkauf marktfähiger Aktiva resultierten.

2. Geschäftsverlauf und Darstellung der Geschäftsentwicklung

Sowohl die Bilanzsumme (-2,9%) als auch das Geschäftsvolumen (-3,3%) verringerten sich im Geschäftsjahr 2017 deutlich. Dabei gingen die Kundeneinlagen mit -4,8% deutlich stärker zurück als die Forderungen an Kunden mit -2,0%. Der Wertpapierbestand der Kunden erhöhte sich um 3,8% (Vorjahr: -0,4%). Der Jahresüberschuss sank, wie im Vorjahr vor allem ausgelöst durch den Anstieg des Bewertungsergebnisses und dem weiter sinkenden Zinsüberschuss (-6,7%) auf 0,40 Mio. € (-14,1%) gegenüber dem Vorjahr, lag jedoch über der Vorjahresprognose.

Die nachstehende Übersicht stellt die wichtigsten Bilanzzahlen der Sparkasse dar:

2017
Tsd. €
2016
Tsd. €
Veränderung
Tsd. €
Veränderung
in %
Bilanzsumme 452.627 466.321 -13.694 -2,9
Geschäftsvolumen 455.258 471.000 -15.742 -3,3
Kredite        
Forderungen an Kunden 278.602 284.345 -5.743 -2,0
Treuhandkredite 1 1 0 0
Eventualverbindlichkeiten 2.631 4.679 -2.048 -43,8
  281.234 289.025 -7.791 -2,7
Liquide Mittel        
Barreserve und Ford. an KI 27.974 34.503 -6.529 -18,9
Wertpapiere 133.781 134.136 -355 -0,3
  161.755 168.639 -6.884 -4,1
Einlagen        
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 378.114 397.094 -18.980 -4,8
täglich fällige Verbindlichkeiten 257.831 270.322 -12.491 -4,6
befristete Einlagen 5.475 4.211 1.264 30,0
Spareinlagen 106.978 113.459 -6.481 -5,7
Sparkassenbriefe 7.831 9.102 -1.271 -14,0
Sonstiges 0 0 0 0
Sparkassenkapitalbriefe 3.065 3.065 0 0
Inhaberschuldverschreibungen 253 253 0 0
  381.432 400.412 -18.980 -4,7
Verbindlichkeiten gegenüber KI 30.661 26.143 4.518 17,3
Rücklagen inkl. Bilanzgewinn 24.856 24.454 402 1,6
Nachrichtlich: Betreutes Wertpapiervolumen        
Depot B 106.194 100.977 5.217 5,2
DekaBank-Gruppe 41.529 41.274 255 0,6
  147.723 142.251 5.472 3,8

2.1 Bilanzsumme und Geschäftsvolumen

Die Bilanzsumme sank in 2017 erneut um 2,9% (Vorjahr -5,9%) auf 452,6 Mio. €, das Geschäftsvolumen zeigte eine analoge Entwicklung auf. Der Rückgang fiel stärker aus als von der Sparkasse prognostiziert. Haupttreiber waren dabei die sinkenden Verbindlichkeiten gegenüber Kunden (-4,8%) und die weiter sinkenden Forderungen an Kunden (-2,0%). Entscheidend für den Abbau der Verbindlichkeiten gegenüber Kunden waren die Rückgänge der Sichteinlagen um 4,6% und der Spareinlagen um 5,7%. Vor allem der Rückgang der Sichteinlagen war in dieser Höhe erwartet worden, da erstmals mit einzelnen Kunden Vereinbarungen über die Vereinnahmung von Verwahrentgelten getroffen wurden.

2.2 Kredite

Die Forderungen an Kunden verringerten sich gegenüber dem Vorjahr um 2,0% (Vorjahr: 8,9%) und entsprach damit genau dem vorher prognostizierten Wert von -2,0%. Im Durchschnitt erhöhten sich die Bestände der rheinischen Sparkassen dagegen um 1,5% (Vorjahr 0,6%).

Dabei verringerte sich das Kreditgeschäft an Privatpersonen um 0,4% (Vorjahr: -2,8%), die Ausleihungen an Unternehmen sanken um 4,9% (Vorjahr: -6,1%) und die Ausleihungen an öffentliche Kreditnehmer um 6,6% (Vorjahr -85,5%) gleichermaßen deutlich. Ursächlich für die Abnahme im Kreditgeschäft mit Unternehmen und Selbstständigen war wie im Vorjahr die wie erwartet mangelnde lokale Prosperität und damit einhergehende begrenzte Nachfrage nach Investitionskrediten. Bei den Ausleihungen an Privatpersonen ist der leichte Rückgang vor allem auf die weiter geringe Dynamik des Wohnungsbaugeschäftes in Bad Honnef und auf den aufgrund der Vermögenslage in Bad Honnef höheren Eigenkapitaleinsatz der Kunden zurückzuführen. Insofern wurden die Erwartungen für das Jahr 2017 insgesamt bestätigt.

Im Hinblick auf die Fristigkeiten reduzierten sich die langfristigen Forderungen mit -1,0% (Vorjahr: -3,6%) unterdurchschnittlich. Die kurzen Laufzeiten gingen weiter deutlich um 43,2% zurück (Vorjahr: -49,4%); demgegenüber stiegen die mittelfristigen Forderungen um 21,4% (Vorjahr: -40,0%).

2.3 Beteiligungen

Der Buchwert der Beteiligungen blieb gegenüber dem Vorjahreswert nahezu unverändert bei 7,6 Mio. €. Veränderungen ergaben sich durch die Neuberechnung der Anteile der Sparkasse am RSGV und durch die anteilige Liquidation einer Beteiligung. Neue Beteiligungen ist die Sparkasse nicht eingegangen. Die Dominanz der "Beteiligung am RSGV" sowie "verbandsnaher Beteiligungen mit strategischer Bedeutung im Beteiligungsportfolio" hat sich in 2017 weiter leicht erhöht. Über den RSGV werden unter anderem Beteiligungen an der Deka Bank, der Provinzial Rheinland, der LBS Westdeutsche Landesbausparkasse und der Finanz Informatik (FI) gehalten.

2.4 Liquide Mittel / Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

Die liquiden Mittel verringerten sich in der Summe in 2017 um 6,9 Mio. € (-4,1%; Vorjahr: -1,0%). Dabei reduzierten sich die Forderungen an Kreditinstitute um 2,3 Mio. € (-10,6%; Vorjahr: -43,3%) deutlich, während der Wertpapierbestand nur leicht um 0,4 Mio. € (-0,3%; Vorjahr: +8,3%) abnahm. Die Barreserven schmolzen um 4,2 Mio. € (-33,1%; Vorjahr: +58,2%) ab. Die Position "Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere", in der u.a. die Spezialfonds der Sparkasse geführt werden, wurde aufgrund der Auflösung eines Spezialfonds deutlich um 45,7 Mio. € (-41,6%; Vorjahr: +5,2%) abgebaut. Dagegen stiegen die Schuldverschreibungen um 45,4 Mio. € (+181,1%; Vorjahr +24,6%) an.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten wurden um 4,5 Mio. € (+17,3%; Vorjahr: -58,9%) aufgebaut, wobei sich die längerfristigen Verbindlichkeiten um 0,7 Mio. € (+2,8%) und die täglich fälligen Verbindlichkeiten um 3,8 Mio. € (+331,9%) erhöhten.

2.5 Kundeneinlagen und eigene Emissionen

Die Kundeneinlagen und eigenen Emissionen gingen in 2017 um 4,7% (Vorjahr +2,2%) deutlich zurück, wogegen im Durchschnitt aller rheinischen Sparkassen ein Zuwachs von 1,6% (Vorjahr: +3,8%) zu verzeichnen war. In der Prognose für 2017 war die Sparkasse von einem leichten Anstieg der Kundeneinlagen ausgegangen.

Die Fristigkeitsstruktur innerhalb des Einlagenbestandes veränderte sich gegenüber dem Vorjahr nur marginal. Die täglich fälligen Verbindlichkeiten sanken um 4,6% (Vorjahr: +10,9%) auf 257,8 Mio. €, befristete Einlagen stiegen um 30,0% (Vorjahr: 70,1%) auf 5,5 Mio. €. Der Bestand an Sparkassenbriefen ging aufgrund des weiter ausgesetzten Vertriebs auf 7,8 Mio. € (-14,0%; Vorjahr -12,9%) deutlich zurück. Da die Neuemission von Inhaberschuldverschreibungen eingestellt wurde, verharrt der Bestand bei 0,3 Mio. € und ist damit nur noch von untergeordneter Bedeutung. Die Spareinlagen verringerten sich um 5,7% (Vorjahr: -12,9%) auf 107,0 Mio. € ebenfalls überproportional. Im Ergebnis ist festzustellen, dass sich die Präferenz der Kunden für liquide Einlageformen weiter auf einem sehr hohen Niveau bewegt.

2.6 Wertpapiergeschäft

Das Wertpapiergeschäft mit den Kunden der Sparkasse ging gegenüber dem Vorjahr aufgrund des nochmals gestiegenen Kursniveaus an den Aktienmärkten deutlich zurück. Die Wertpapierankäufe der Kunden sanken dabei um insgesamt 19,4% auf 29,5 Mio. €, während sich die Verkäufe um 18,3% auf 30,0 Mio. € ermäßigten. Der negative Wertpapiernettoabsatz lag mit -0,5 Mio. € über dem Vorjahreswert von -0,1 Mio. €. Der Wertpapierbestand der Kunden nahm im zurückliegenden Jahr aufgrund der im Jahresverlauf gestiegenen Kurse um 3,8 % (Vorjahr: -0,4%) auf 147,7 Mio. € zu. Die Sparkasse hatte einen positiven Nettoabsatz im Wertpapiergeschäft erwartet.

Vom Wertpapierbestand unserer Kunden werden 106,2 Mio. € (+5,2%; Vorjahr: -0,6%) in den Depots bei der DWP-Bank verwaltet. 41,5 Mio. € (+0,6%; Vorjahr: +0,1%) werden bei der Deka-Gruppe in Form von Fondsanteilen, Vermögensverwaltungsprodukten und Zertifikaten gehalten, die von der Sparkasse vermittelt wurden.

2.7 Bausparen / Immobilien / Versicherungen

Die Sparkasse konnte im Bauspargeschäft im Berichtsjahr die neu abgeschlossenen Bausparverträge um 9,2% (Vorjahr - 36,2%) von 120 Verträgen auf 131 Verträge steigern. Die Erträge sanken in 2017 gegenüber dem Vorjahr deutlich und liegen damit auf einem unterdurchschnittlichen Niveau.

Der Immobilienmarkt in Bad Honnef war in 2017 wie schon in den Vorjahren geprägt von einer hohen Nachfrage nach Wohnimmobilien bei einem vergleichsweise sehr niedrigen Angebot. Die Anzahl der Immobilienvermittlungen verringerte sich daher in 2017 leicht von 79 auf 77 Objekte (-2,5%; Vorjahr: -11,2%). Der Ertrag aus den Vermittlungen (Verkäufe und Vermietungen) stieg dagegen deutlich an und bewegt sich, bezogen auf die letzten Jahre, auf einem überdurchschnittlichen Niveau.

Die Vermittlung von Altersvorsorgeverträgen (Lebensversicherungsverträge inkl. Riester-Verträge und betriebliche Altersvorsorge) verzeichnete in 2017 in der Stückbetrachtung einen deutlichen Rückgang und lag mit 171 Verträgen um 36,2% unter dem Vorjahreswert (268 Verträge).

Die übrigen Personenversicherungen konnten mit 102 (Vorjahr: 179) Abschlüssen ebenfalls nicht an das sehr gute Ergebnis des Vorjahres anknüpfen und liegen damit um 43,0% unter den Abschlüssen von 2016. Die Zahl der vermittelten Sachversicherungen reduzierte sich um 6,2% auf 305 Verträge (Vorjahr: 325 Verträge).

Die Erträge im Versicherungsgeschäft sanken insgesamt in 2017 gegenüber dem Vorjahr deutlich, lagen insgesamt aber noch innerhalb langjähriger Durchschnittswerte.

Fazit: in den einzelnen Sparten des Vermittlungsgeschäftes wurden im Jahr 2017 sehr unterschiedliche Ergebnisse erzielt. Insgesamt wurde aber die Zielrichtung der Sparkasse bestätigt, den Ausbau des Provisionsgeschäfts systematisch voranzutreiben.

2.8 Eigenanlagen

Der Bestand der Wertpapiereigenanlagen der Sparkasse sank nach Buchwerten geringfügig um 0,3% auf 133,8 Mio. € nach einem Anstieg im Vorjahr von 8,3%. Dabei nahmen die Direktanlagen in Schuldtiteln um 45,4 Mio. € auf 70,5 Mio. € zu. Die Anlagen in Spezialfonds verringerten sich vor allem durch die Auflösung eines Spezialfonds um 45,9 Mio. (€ -43,1%; Vorjahr: +6,0%). Die sonstigen Fonds erhöhten sich um 0,2 Mio. € (+4,4%; Vorjahr -16,1%), hatten damit aber nur eine geringfügige Auswirkung auf den Gesamtbestand. Spezialfonds und sonstige Fonds werden in der Position "Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere" ausgewiesen. Die Sparkasse hat im Berichtsjahr Veräußerungsverluste gegenüber Buchwerten in Höhe von 0,7 Mio. € und Abschreibungen in Höhe von 1,5 Mio. € (Vorjahr: 1,4 Mio. €) auf Wertpapieranlagen verbucht.

Die Eigenanlagen der Sparkasse verteilten sich auf folgende Anlageklassen:

Aufteilung der Anlageklassen 31.12.2017 31.12.2016
Marktwert
Tsd. €
Anteil Eigen-Anlagen
(%)
Marktwert
Tsd. €
Anteil Eigenanlagen
(%)
Kasse und Geldmarktpositionen 5.497 4,1% 4.064 3,0%
Renten (verzinsliche Papiere) 115.309 85,2% 118.393 87,3%
Zertifikate 2.056 1,5% 1.960 1,4%
Immobilienfonds 10.250 7,6% 9.177 6,8%
Aktienfonds 2.186 1,6% 1.997 1,5%
Sonstige 0 0,0% 0 0,0%
  135.298 100,0% 135.591 100,0%

Umwidmungen von Eigenanlagen aus dem Umlaufvermögen in das Anlagevermögen wurden nicht vorgenommen.

Angesicht der anhaltenden Diskussion über die Staatsverschuldung im Euro-Währungsraum stellen wir nachstehend die Risiken von Emittenten aus wirtschaftsschwachen Staaten dar:

Länderrisiken 31.12.2017 31.12.2016
Land des Emittenten Alle Anlageklassen Marktwert
Tsd. €
Anteil Eigen-Anlagen
(%)
Marktwert
Tsd. €
Anteil Eigenanlagen
(%)
Irland 950 0,7% 979 0,7%
Italien 0 0,0% 5.617 4,2%
Spanien 8.485 6,3% 5.956 4,4%
  9.435 7,0% 12.552 9,3%

Der Anteil der Anleihen wirtschaftsschwacher Staaten verringerte sich in 2017 von 9,3% der Eigenanlagen auf 7,0% der Eigenanlagen. Dabei wurden die Forderungen gegenüber Spanien deutlich erhöht, während die Forderungen gegenüber Italien vollständig abgebaut wurden. Forderungen gegenüber Schuldnern aus den EU-Mitgliedsstaaten Griechenland und Portugal bestehen nicht.

3. Darstellung und Analyse der Lage

3.1 Ertragslage

In der nachfolgenden Übersicht stellen wir die Ertragslage anhand der Werte aus der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) dar.

2017
Tsd. €
2016
Tsd. €
Veränderung
Tsd. €
Veränderung
in %
Zinsüberschuss (GuV 1 bis GuV 4) 8.316 8.464 -148 -1,7
+ Provisionsüberschuss (GuV 5 . /. GuV 6) 3.732 3.793 -61 -1,6
+ Nettoertrag des Handelsbestandes (GuV 7) 0 0 0 0,0
+ Saldo der sonstigen betrieblichen Erträge und Aufwendungen (GuV 8 . /. GuV 12) 120 296 -176 -59,6
= Bruttoertrag 12.167 12.552 -385 -3,1
. /. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen (GuV 10/11) 10.188 10.566 -378 -3,6
= Ergebnis vor Bewertung 1.979 1.986 -7 -0,4
. /. Bewertungsergebnis (GuV 13/14, GuV 15/16 u. GuV 18) 1.565 1.747 -182 -10,4
= Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit 414 239 175 73,1
+ außerordentliches Ergebnis (GuV 22) 0 0 0 0,0
. /. Steueraufwand / + Steuerertrag (GuV 23/24) 12 -229 241 n.a.
= Jahresüberschuss 402 468 -66 -14,1

Das Ergebnis der GuV der Sparkasse konnte im Geschäftsjahr 2017 noch zufriedenstellen, wobei der Jahresüberschuss nach Steuern um 14,1% auf 0,40 Mio. € (Vorjahr: -20,0%) weiter absank und damit deutlich unter dem Ergebnis des Jahres 2016 lag. Das Ergebnis vor Bewertung verringerte sich gegenüber dem Vorjahr leicht um 0,4%. Die Sparkasse konnte das deutlich schlechter als erwartete Bewertungsergebnis durch Auflösung der Reserven nach § 26a KWG a.F. in Höhe von 1,75 Mio. € teilweise kompensieren. Die Sparkasse hat darüber hinaus die freiwilligen Vorsorgereserven nach § 340 g HGB weiter um 0,25 Mio. € aufgestockt.

Zu dem Ergebnis des Jahres 2017 im Einzelnen: Der in den Positionen GuV 1 bis GuV 4 ausgewiesene Zinsüberschuss ist weiterhin in einem nennenswerten Umfang durch die Ausschüttungen der Spezialfonds der Sparkasse beeinflusst. Der Zinsertrag reduzierte sich dadurch in einem niedrigeren Umfang wie der Zinsaufwand. Da der Zinsaufwand jedoch nur noch ein Drittel der Zinserträge erreicht, sind hier weitere Senkungspotenziale begrenzt. Die Belastung der Ertragslage durch Negativzinsen hatte in 2017 nur eine geringe Bedeutung.

Die Zinsspanne, die den nach den bundeseinheitlichen Regeln des Betriebsvergleiches der Sparkassen modifizierten Zinsüberschuss zur Durchschnittsbilanzsumme (DBS) in Beziehung setzt, sank vor allem aufgrund der deutlich gesunkenen DBS (-4,2%) geringer als erwartet von 1,84% auf 1,79%.

Die Bewertung der Rückstellungen für Passivprodukte, z. B. aufgrund von während der Vertragslaufzeit steigenden Prämienansprüchen bei Ratensparverträgen, erfolgt auf Basis einer effektivzinskonstanten Verteilung der Aufwendungen. Durch diese Bewertungsmethode wird die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse transparenter dargestellt.

Der Provisionsüberschuss sank von 3,8 auf 3,7 Mio. € (-1,6%) nur leicht. Allerdings wurden die zum Jahresbeginn gesteckten Ziele damit nicht erreicht. Die Erträge aus der Vermittlung von Immobilien, die Provisions- und Gebührenerträge im Giroverkehr und mit Abschlägen die Erträge im Wertpapiergeschäft mit Kunden konnten dabei die Erwartungen erfüllen. Im Bauspargeschäft und auch bei der Vermittlung von Versicherungen konnten die gesteckten Ziele nicht erreicht werden.

Insgesamt verringerten sich die Erträge (GuV, Pos. 1 bis 9) um 3,6% auf 12,2 Mio. €. Gleichzeitig nahm der Gesamtaufwand (GuV, Pos. 10 bis 12) um 3,6% auf 10,2 Mio. € ab, konnte den Rückgang der Erträge jedoch nicht vollständig kompensieren. Die in der GuV-Position 10 ausgewiesenen allgemeinen Verwaltungsaufwendungen sanken ebenfalls um 3,7% auf 9,9 Mio. €. Der darin enthaltene Personalaufwand reduzierte sich um 0,5 Mio. € (-6,3%; Vorjahr: +6,1%).

Der überproportionale Rückgang der Personalkosten ist dabei je zur Hälfte auf die Veränderungen der Pensionsrückstellungen und auf den Personalrückgang zurückzuführen. Insgesamt lagen die Personalkosten deutlich unter den erwarteten Beträgen. Die anderen Verwaltungsaufwendungen erhöhten sich um 2,3% auf 3,2 Mio. €.

Auch das Betriebsergebnis in der für den Betriebsvergleich relevanten Betrachtung reduzierte sich gegenüber dem Vorjahr deutlich auf 0,42% (Vorjahr: 0,48%) der Durchschnittsbilanzsumme (DBS). Ursächlich für das verschlechterte Betriebsergebnis war der deutlich unter dem Vorjahresergebnis liegende Zinsüberschuss (-0,6 Mio. € / -6,7%).

Die nach den Regeln des Betriebsvergleiches ermittelte Cost-Income-Ratio, die das Verhältnis von ordentlichen Kosten zu ordentlichem Ertrag beschreibt, stieg aufgrund der beschriebenen Wirkungszusammenhänge von 81,6% auf 83,6% an. Die nachhaltige Verbesserung dieser Kennzahl ist jedoch nach wie vor ein wichtiges Ziel der Unternehmenspolitik der Sparkasse.

Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft beliefen sich nach Saldierung mit entsprechenden Erträgen und der Auflösung der Vorsorgereserven nach § 26a KWG a.F. auf eine Belastung von 1,3 Mio. € (Vorjahr: Belastung 1,7 Mio. €). Der auf das Kreditgeschäft entfallende Teil des Saldos belastete das Ergebnis mit 0,8 Mio. € in 2017 nach einer Belastung von 0,4 Mio. € in 2016. Der Saldo aus der Bewertung von Forderungen und bestimmten Wertpapieren belastete das Ergebnis mit 2,2 Mio. € nach einer Belastung von 1,3 Mio. € in 2016. Der Gesamtbetrag der Belastungen konnte nur teilweise aus dem laufenden Ergebnis der Sparkasse gedeckt werden.

Die GuV-Position 15 (Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Beteiligungen sowie Abschreibungen auf Wertpapiere im Anlagevermögen) lag wie im Vorjahr bei 0,0 Mio. €.

Die Erträge aus Zuschreibungen zu Beteiligungen, Anteilen an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelten Wertpapieren (GuV-Position 16) wurden mit einem marginalen Betrag von 0,0 Mio. € (Vorjahr: 0,0 Mio. €) ausgewiesen.

Das Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit verbesserte sich um 0,2 Mio. € (+73,1%) auf 0,4 Mio. €.

Der Steueraufwand liegt in 2017 für Steuern vom Einkommen und Ertrag bei einem marginalen Betrag (0,0 Mio. €) nach einer Steuererstattung von 0,2 Mio. € im Vorjahr.

Die Gewinn- und Verlustrechnung schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 0,4 Mio. €. Im Vorjahr belief sich der Jahresüberschuss auf 0,47 Mio. €. Der ausgewiesene Bilanzgewinn in Höhe von 0,4 Mio. € soll vorbehaltlich eines entsprechenden Beschlusses des Trägers der Sicherheitsrücklage zugeführt werden.

Das gemäß § 26a Abs. 1 Satz 4 KWG zu ermittelnde Verhältnis von Jahresüberschuss und Bilanzsumme zum 31.12.2017 beträgt 0,089% (Vorjahr: 0,100%).

3.2 Finanzlage

Die Zahlungsfähigkeit der Sparkasse war im Geschäftsjahr aufgrund der planvollen und ausgewogenen Liquiditätsvorsorge jederzeit gegeben.

Die eingeräumte Kreditlinie bei der Helaba wurde dispositionsbedingt in Anspruch genommen. Offenmarktgeschäfte bei der Deutschen Bundesbank wurden nicht abgeschlossen und die Kreditlinie bei der Deutschen Bundesbank wurde nicht in Anspruch genommen.

Der Liquiditätsgrundsatz der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wurde stets eingehalten. Für die Sparkasse ergab sich zum Jahresende eine Liquiditätskennzahl von 2,39 (Vorjahr: 2,51). Sie liegt deutlich über dem vorgeschriebenen Mindestwert von 1,0. Dieser Wert war zum 31.12.2017 letztmalig zu ermitteln.

Die gemäß der Kapitaladäquanzrichtlinie (englisch: Capital Requirements Regulation (CRR)) stets zu erfüllende Liquidity Coverage Ratio (LCR) wurde ebenfalls immer eingehalten. Hier ergab sich für die Sparkasse zum Jahresende eine Kennzahl von 1,49 (im Vorjahr 1,44). Sie lag damit deutlich über dem im Jahr 2017 vorgeschriebenen Mindestwert von 0,8.

3.3 Vermögenslage

Nach der Zuführung des Bilanzgewinns - vorbehaltlich eines entsprechenden Beschlusses des Trägers - wird sich die Sicherheitsrücklage auf 24,9 Mio. € belaufen; das entspricht einem Plus von 1,6% gegenüber dem Vorjahr. Neben der Sicherheitsrücklage und dem Fonds für allgemeine Bankrisiken verfügt die Sparkasse über ergänzende Eigenkapitalbestandteile.

Die Kernkapitalquote lag mit 15,7% (Vorjahr: 15,4%) gem. Solvabilitätsverordnung (SolvV) deutlich über den gesetzlichen Anforderungen von 6,0%. Der im Rahmen des aufsichtlichen Bewertungs- und Überprüfungsprozesses (englisch: Supervisory Review and Evaluation Process - SREP) erteilte SREP-Bescheid sieht einen Kapitalzuschlag von 0,25%-Punkten vor. Das Verhältnis der anrechenbaren Eigenmittel bezogen auf den Gesamtrisikobetrag gemäß CRR (Gesamtkapitalquote) überschritt per 31.12.2017 mit 18,0% (Vorjahr: 17,8% gem. SolvV) bei einer Bandbreite im Berichtsjahr von 17,7% bis 18,0% deutlich die sich aus CRR und SREP-Zuschlag ergebende Gesamtkapitalquote von 8,25%, wobei der SREP-Zuschlag ausschließlich aus Kernkapital dargestellt werden kann. Der aus Kernkapital zu bildende Kapitalerhaltungspuffer für das Jahr 2017 in Höhe von 1,25%-Punkten, die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) mitgeteilte Eigenmittelzielkennziffer in Höhe von 1,6%-Punkten, die mit dem Kapitalerhaltungspuffer verrechnet werden kann und der antizyklische Kapitalpuffer in Höhe von 0,044% konnten ebenfalls dargestellt werden. Die Teile des Fonds für allgemeine Bankrisiken, die auf die Verlustausgleichsverpflichtung für die Abwicklungsanstalt gemäß § 8a Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetz zur Stabilisierung der (ehemaligen) Westdeutschen Landesbank AG (WestLB AG) entfallen, bleiben in den Eigenmitteln unberücksichtigt (siehe Punkt C 4.1.2).

Das ergänzende Eigenkapital - das zusammen mit der Sicherheitsrücklage die anrechenbaren Eigenmittel der Sparkasse bildet - besteht aus anrechenbaren Teilen von Sparkassenkapitalbriefen mit Nachrangabrede. Der Bestand von 3,0 Mio. € hat sich gegenüber dem Vorjahr nicht verändert.

Im Zuge der Umsetzung der CRR und der Capital Requirements Directive IV (CRD IV) werden die für das haftende Eigenkapital anrechenbaren Beträge des Altbestandes (nach Übergangsregelung) im Rahmen der vorgesehenen Übergangsfrist bzw. der Fälligkeiten bis Anfang des Jahres 2020 abschmelzen. Die Sparkasse verfolgt grundsätzlich das Ziel, die Eigenmittel durch Gewinnthesaurierung aufzustocken, schließt temporäre Neuaufnahmen von Nachrangmitteln jedoch nicht aus.

Die Strukturen auf der Aktivseite der Bilanz - gemessen an der Bilanzsumme - haben sich leicht zu Gunsten der Forderungen an Kunden 61,6% (Vorjahr: 61,0%) verschoben. Die eigenen Wertpapiere lagen bei 29,6% (Vorjahr: 28,8%) und das Gewicht der Forderungen an Kreditinstitute verringerte sich erneut auf nunmehr 4,3% (Vorjahr: 4,7%).

Auf der Passivseite verringerte sich der Anteil der Verbindlichkeiten gegenüber Kunden auf 83,5% (Vorjahr: 85,2%), während die Quote der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten bei 6,8% (Vorjahr: 5,6%) der Bilanzsumme lag.

Die Bewertung des Wertpapierbestandes erfolgte im Liquiditätsbestand unter Anwendung des strengen Niederstwertprinzips, im Anlagebestand zum gemilderten Niederstwertprinzip. Hier sind stille Lasten in Höhe von 0,4 Mio. € aufgelaufen.

Mit den gebildeten Wertberichtigungen und Rückstellungen wurde den Risiken im Kreditgeschäft, bei den eigenen Wertpapieren und den sonstigen Verpflichtungen ausreichend Rechnung getragen. Für die besonderen Risiken des Geschäftszweiges der Kreditinstitute besteht zusätzlich Vorsorge. Die übrigen Vermögensgegenstände wurden vorsichtig bewertet.

3.4 Zusammenfassung

Vor dem Hintergrund des intensiven Wettbewerbs und der ertrags- und risikoorientierten Bilanzpolitik des Instituts ist die Stadtparkasse Bad Honnef mit dem Geschäftsverlauf im Jahr 2017 noch zufrieden. Die Vermögenslage stellt sich gegenüber dem Vorjahr aufgrund der erforderlichen Auflösung von Vorsorgereserven verschlechtert dar. Insofern ist erkennbar, wie wichtig es ist, die Eigenmittel aus Jahresüberschüssen nachhaltig zu stärken.

4. Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren

4.1 Personal- und Sozialbereich

2017 Mitarbeiter 2016 Mitarbeiter Veränderung Mitarbeiter Veränderung
in %
Aktiv bankspezifisch Beschäftigte 93 98 -5 -5,1
davon Vollzeitkräfte 64 68 -4 -5,9
davon Teilzeitkräfte 25 23 2 8,7
davon Auszubildende 4 7 -3 -42,9
Im Berichtsjahr Auszubildende mit Abschluss 3 3 0 0
davon befristet übernommen 3 0 3 -
davon unbefristet übernommen 0 0 0 -
Mitarbeiter in Altersteilzeit 4 6 -2 -33,3

Die Gesamtzahl der Beschäftigten - einschließlich der Auszubildenden - ging im Berichtsjahr weiter um 5,1% zurück. Im Gegensatz zum Vorjahr wurden drei Auszubildende nach erfolgreich bestandener Prüfung in ein befristetes Beschäftigungsverhältnis übernommen.

Wie in den Vorjahren hat die Sparkasse auch im Jahre 2017 auf die gezielte Weiterbildung, Förderung und Entwicklung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter besonderen Wert gelegt.

4.2 Spenden und Stiftungen

Die Stadtsparkasse Bad Honnef und ihre Stiftung stellten auch im Jahre 2017 ihr gesellschaftliches Engagement unter Beweis. So wurden Aktivitäten im kulturellen, sozialen und sportlichen Bereich mit insgesamt 0,1 Mio. € in Form von Spenden und Sponsoring unterstützt.

C. Chancen und Risikobericht

1. Risikomanagementsystem

Für das Risikomanagement hat die Sparkasse als Bestandteil einer ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation gemäß § 25a KWG ein Risikosteuerungs- und Überwachungssystem eingerichtet. Dieses System umfasst die Verfahren zur Identifizierung und Bewertung der Risiken, die Festlegung von geeigneten Steuerungsmaßnahmen und die notwendigen Kontrollprozesse. Grundlage für das Risikomanagementsystem ist das Strategiebuch der Sparkasse, das die Geschäftsstrategie und darüber hinaus die Risikostrategie, die IT-Strategie und die Personalstrategie umfasst. Die Verantwortung für die Strategien und die Entwicklung des Risikomanagementsystems liegt beim Gesamtvorstand.

2. Risikostrategien und Prozesse

2.1. Risikostrategie

Die zur Geschäftsstrategie konsistente Risikostrategie beinhaltet die Definition des Risikoverständnisses und der Risikoneigung der Sparkasse sowie die Ziele des Risikomanagements. Sie umfasst zudem die Analyse der wesentlichen Risiken der Sparkasse, die eingesetzten Methoden zur Risikosteuerung, die eruierten Risikokonzentrationen sowie die festgelegte Risikoausrichtung der Sparkasse. Zielsetzung der Risikostrategie ist der Schutz des Vermögens der Sparkasse. Die Strategien werden mindestens jährlich überprüft und dem Verwaltungsrat der Sparkasse bzw. dem von ihm gebildeten Risikoausschuss zur Kenntnis gegeben und mit diesem erörtert.

Unter dem Risikobegriff versteht die Sparkasse eine Verlust- oder Schadensgefahr, die durch von den Erwartungen abweichende ungünstigere zukünftige Entwicklungen entsteht und in deren Folge eine Vermögensminderung eintreten kann ("enger" Risikobegriff).

Risiken geht die Sparkasse bewusst im Rahmen ihrer Risikotragfähigkeit ein. Entscheidungskriterium für die Übernahme von Risiken im Einzelfall bzw. bei einem bestimmten Portfolio ist eine günstige Risiko-/Ertragsrelation. Bei einer ungünstigen Relation sorgt die Sparkasse für eine Kompensation oder Verminderung der Risiken. Risiken mit einem vertretbaren Schadenspotenzial werden akzeptiert. Grundsätzlich sollen Risikokosten über Risikoprämien neutralisiert werden.

In ihrer geschäftspolitischen Ausrichtung nimmt die Sparkasse eine risikoneutrale Position ein. Diesem Ansatz folgend, sind spiegelbildlich zu den Risiken Chancen im Wesentlichen bereits in der Gewinn- und Verlustrechnung der Sparkasse als Erträge abgebildet. Darüber hinausgehende Chancen können in einer günstigen Entwicklung von Märkten liegen, an denen die Sparkasse durch bestehende Vermögenspositionen partizipieren kann. Einen gezielten Aufbau solcher Positionen in Erwartungen bestimmter Marktentwicklungen zur Erzielung von Erträgen nimmt die Sparkasse nicht vor.

Der Risikomanagementprozess umfasst die Erkennung, Bewertung, Messung, Berichterstattung, Steuerung und Kontrolle der Risiken. Der Risikomanagementprozess der Sparkasse ist in der Risikostrategie sowie im Risikohandbuch dokumentiert.

Die Erkennung und Bewertung der Risiken erfolgt im Rahmen der regelmäßig jährlich und darüber hinaus anlassbezogen durchzuführenden Risikoinventur, in der ausgelagerte Bereiche implizit berücksichtigt werden. Sind Geschäfte mit neuen Produkten oder auf neuen Märkten geplant, wird dieser Aspekt unterjährig in einer Testphase zur Bewertung des Risikopotenzials und zur Installation adäquater Prozesse berücksichtigt. Als wesentliche Risiken hat die Sparkasse Adressenausfall-, Marktpreis-, Liquiditäts-, Beteiligungs- und operationelle Risiken identifiziert.

Adressenausfall-, Liquiditäts-, Marktpreis-, Beteiligungs- und operationelle Risiken werden in das Risikotragfähigkeitskonzept, das methodisch in der periodenorientierten Sicht erstellt wird, einbezogen. Im Rahmen des Risikotragfähigkeitskonzeptes sind Risiken als unerwartete Verluste definiert. Erwartete Verluste werden bei der Ermittlung des Risikodeckungspotenzials aus Ergebnisgrößen als Bewertungsergebnis berücksichtigt. Teil des Risikotragfähigkeitskonzeptes sind die Festlegung des Gesamtbanklimits und die Ableitung der Sublimite für die Risikokategorien bzw. -arten. Darüber hinaus wurden für die einzelnen Risikokategorien und -arten Warnschwellen festgelegt, bei deren Überschreiten der Vorstand informiert wird und ggf. Maßnahmen anstoßen kann.

Das Risikomanagement der Stadtsparkasse Bad Honnef wird den aufsichtsrechtlichen Anforderungen entsprechend in einem vom Markt unabhängigen Bereich wahrgenommen.

2.2. Risikolage der Sparkasse

Im Vergleich zum Vorjahr verringerte sich das Gesamtbankrisiko im Jahresverlauf um 7,1% bei einer Schwankungsbreite von -7,1% bis +33,0%. Haupttreiber waren dabei die Veränderungen des Marktpreis-, des Zinsspannen- und des Adressrisikos, während sich die übrigen Risiken eher träge veränderten. Die unterjährigen starken Schwankungen des Marktpreisrisikos sind dabei wie im Vorjahr hauptsächlich auf den Anstieg schwebender Verluste im Bereich der eigenen Wertpapiere zurückzuführen.

Das Risikodeckungspotenzial verringerte sich im Jahresverlauf trotz der Thesaurierung des Bilanzgewinns und der Zuführung zu den Rücklagen nach § 340 g HGB im Jahresverlauf 2017 durch die Auflösung von Vorsorgereserven um 1,8%. Die Sparkasse setzte im zurückliegenden Jahr im Rahmen der Risikotragfähigkeitsberechnung 29,5% ihres Risikodeckungspotenzials (inkl. Nachrangkapital) zur Unterlegung des Gesamtbanklimits ein (Vorjahr: 22,1%). Gegenüber dem Vorjahr ist das Gesamtbanklimit um 31,3% gestiegen (2015: +14,3%).

Verlustlimite im Verhältnis zum Gesamtbanklimit 2017 Anteil
in %
2016 Anteil
in %
Adressrisiken 38,1 50,0
Marktpreisrisiken 44,8 27,5
Operationelle Risiken 1,9 2,5
Sonstige Risiken 15,2 20,0
Summe 100,0 100,0

Für das Jahr 2018 wird das Gesamtbanklimit unverändert belassen.

Am Risikodeckungspotenzial gemessen, wurden 55,7% (Stichtag 31.12.2016: 53,4%) dieser Größe zur Darstellung der Eigenmittelanforderungen gemäß CRR benötigt. Ausschlaggebend für den Anstieg war das gegenüber dem Vorjahr niedrigere Risikodeckungspotenzial.

Unter den wesentlichen Risiken hat das Marktpreisrisiko in Form von Bewertungsrisiken für Wertpapiere mit 44,8% das Adressenausfallrisiko aus dem Kundenkreditgeschäft (30,5%) als größten Risikotreiber abgelöst. Der Anteil des Sublimits für Adressenausfallrisiken aus Beteiligungen liegt bei 7,6%, und auf das Sublimit für Zinsspannenrisiken entfiel 14,3% des Gesamtbanklimits. In diesem Kontext bilden operationelle Risiken und das Refinanzierungskostenrisiko eine Residualgröße.

Die Grundlage für die laufende Risikotragfähigkeitsberechnung bilden Plan- und Risikoszenarien, die im Wesentlichen historische Ereignisse berücksichtigen, von denen ausgehend die Auswirkungen auf die jeweiligen wesentlichen Risiken isoliert ermittelt werden. Des Weiteren werden mathematisch-statistische Verfahren angewendet.

Zur Durchführung von weitergehenden Stresstests werden zusätzlich Extrem-Szenarien aufgestellt, um darüber die Veränderungen der gesamten Risikosituation der Sparkasse zu simulieren. Die Ergebnisse haben den Charakter eines ergänzenden Orientierungsmaßstabes zur Beurteilung der Risikotragfähigkeit.

Korrelationseffekte zwischen den Risiken quantifiziert die Sparkasse bei der laufenden Risikotragfähigkeitsberechnung nicht. Dieser Aspekt wird jedoch - ergänzend zum Risikotragfähigkeitskonzept - mit den seit dem Jahre 2005 jährlich mit einem Verbundpartner durchgeführten Asset-Liability-Studien abgedeckt.

Die Risikomessung und die Überwachung der Einhaltung der Risikolimite bzw. der Warnschwellen erfolgt fortlaufend. Des Weiteren wird die Wirkung von Steuerungsmaßnahmen kontrolliert. Die Limitauslastungen und die Stresstests fließen in das Berichtswesen ein. Die Entscheidung über Steuerungsmaßnahmen liegt beim Vorstand der Sparkasse.

3. Struktur und Organisation der Risikosteuerung

Die Risikosteuerung der Sparkasse ist nach Risikokategorien bzw. Risikoarten, die die Sparkasse als wesentlich eingestuft hat, strukturiert. Diese Risiken fließen in den Risikomanagementprozess ein. Organisatorisch obliegt der Betriebswirtschaftlichen Abteilung das Erkennen, Messen und Bewerten der Risiken, die Berichterstattung an die Leitungsorgane und die Kontrolle von Steuerungsmaßnahmen. In diese Tätigkeiten ist die Marktfolge-Kredit mit einbezogen. Steuerungsmaßnahmen werden vom Vorstand entschieden und in den Marktbereichen umgesetzt. Die von den Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) vorgeschriebene Trennung zwischen Marktfolge und Markt hat die Sparkasse für das risikorelevante Kreditgeschäft und das Handelsgeschäft bis auf die Ebene des Vorstandes aufbauorganisatorisch umgesetzt. Die Trennung umfasst ebenfalls die Zwei-Voten-Regelung im risikorelevanten Kreditgeschäft.

4. Wesentliche Risiken

4.1 Adressenausfallrisiken

Das Adressenausfallrisiko definiert die Gefahr von Verlusten durch Bonitätsverschlechterungen oder Ausfällen von Geschäftspartnern. Das Ausfallrisiko betrifft das Kreditgeschäft, das Beteiligungsgeschäft, das Emittenten- und Kontrahentenrisiko aus Handelsgeschäften sowie das Länderrisiko. Das Kontrahentenrisiko ist aufgrund der geringen Handelsgeschäftstätigkeit sowie der eng umrissenen Partnerliste und das Länderrisiko aufgrund der geringen Relevanz für die Sparkasse von untergeordneter Bedeutung.

Adressenausfallrisiken geht die Sparkasse grundsätzlich nur im Rahmen festgelegter bzw. bewilligter Limite ein.

4.1.1 Adressenausfallrisiken im Kreditgeschäft

Die obligatorisch zum Jahreswechsel zu überarbeitende Risikostrategie enthält Aussagen zum Kreditgeschäft mit Kunden. Insbesondere wird die Risikolage unter Berücksichtigung der in der Geschäftsstrategie vorgenommenen Planung und dokumentierten Prognose zur wirtschaftlichen Entwicklung in der Region dargestellt, bewertet und geeignete Steuerungsmaßnahmen daraus abgeleitet. Ziel ist die Gewährleistung einer hinreichenden Portfolioqualität.

Die Risikosteuerung setzt auf der Einzelkreditnehmerebene an und vollzieht sich im Wesentlichen im Kreditvergabeprozess durch Beachtung der Steuerungsmaßnahmen aus der Risikostrategie. Kreditlimite werden auf Partnerebene täglich überwacht. Bei Überschreitung werden geeignete Maßnahmen unter Berücksichtigung der Risikosituation im Einzelfall ergriffen. Die Risikosteuerung auf Einzelkreditnehmerebene wird durch risikoadjustierte Konditionen im Kreditgeschäft mit Unternehmen und wirtschaftlich Selbstständigen unterstützt.

Die Bonitätsbeurteilung der Kreditnehmer basiert auf einer Analyse der Einkommens- und Vermögensverhältnisse. Unterstützt wird die Analyse im Kreditgeschäft mit Unternehmen und wirtschaftlich Selbstständigen durch das vom Deutschen Sparkassen- und Giroverband (DSGV) entwickelte Einzelbilanzanalysesystem (EBIL).

Zur Risikoklassifizierung werden Instrumente der Sparkassen Rating und Risikosysteme GmbH (SR) eingesetzt. Im Kreditgeschäft mit Unternehmen und wirtschaftlich Selbstständigen handelt es sich um das Standard-Rating, das das risikorelevante Kreditgeschäft der Sparkasse weit überwiegend abbildet. Bei kleineren gewerblichen Kreditengagements unterhalb der Risikorelevanzgrenze wird für die Bestandsklassifizierung das Kompakt-Rating genutzt, welches im Antragsverfahren um das StandardRating ergänzt wird. Zudem nutzt die Sparkasse das Immobilien-Rating und im Kreditgeschäft mit Privatkunden das S-Kundenscoring.

Die Erkennung von Kreditrisiken erfolgt mit dem OSPlus Frühwarnsystem der FI. Für den Entscheidungsprozess werden das Kontoführungsverhalten, Erkenntnisse aus dem Rating-Prozess sowie Warnsignale, wie beispielsweise nicht gegebene Kapitaldienstfähigkeit oder sonstige externe (negative) Informationen genutzt. Gegebenenfalls erfolgt dann eine Zuordnung von "auffälligen" Kreditnehmern in die Intensivbetreuung oder Problemkreditbearbeitung als Sanierungs- bzw. Abwicklungsengagement.

Das Sublimit war gegenüber dem Vorjahr unverändert. Die Risikoauslastung lag im zurückliegenden Jahr jederzeit innerhalb des Limits und unterhalb der Warnschwelle von 85%. Als Instrument zur Messung der Adressenausfallrisiken nutzt die Sparkasse seit dem 31.12.2017 das von der Sparkassen Rating und Risikosysteme GmbH (SR) entwickelte Kreditrisikomodell "CPV Light". In diesem werden die Entwicklungen der einzelnen Kreditnehmer in einem spezifischen ökonomischen Umfeld simuliert. Die Simulationsergebnisse der Szenarien werden in einem weiteren Schritt zu einer Verlustverteilung zusammengeführt, aus der sich die Risiken der Sparkasse ergeben. Adressenausfallrisiken im Depot AGeschäft (Direktanlage) werden mit dem Kundenkreditgeschäft einheitlich im Kreditportfoliomodell "CPV-Light" betrachtet. Auch die Beteiligungsrisiken werden ab 2018 unter den Kreditrisiken subsumiert. Zu diesem Zweck wurde das Sublimit um 15,6% angehoben. Für das laufende Jahr hat die Sparkasse keine Anhaltspunkte, dass das Sublimit überschritten werden könnte.

Das Sublimit bietet die Möglichkeit, zusätzliche Adressrisiken im Kreditgeschäft mit Kunden und im Eigenanlagengeschäft im Rahmen der Planungen der Geschäftsstrategie einzugehen, und kann der Sparkasse damit die Chance eröffnen, zusätzliche Erträge zu generieren.

Risikokonzentrationen werden hinsichtlich der Größenklassenverteilung, der Branchenstruktur und -schwerpunkte, der Region (limitierte Reichweite des Geschäftsgebiets) sowie der Sicherheiten (Grundpfandrechte) als grundsätzlich relevant identifiziert und unterliegen in der Risikostrategie einer jährlichen Bewertung. Im Sinne einer Risikodiversifikation zeigt die Schichtung nach Größenklassen eine stabile und granulare Struktur. Die Branchenstruktur folgt der Struktur des Trägergebietes. So überwiegen die Ausleihungen an Private gegenüber denen an Unternehmen und wirtschaftlich Selbstständigen im Verhältnis von etwa 60 zu 40. Die Struktur der Kredite an Unternehmen und wirtschaftlich Selbstständige wird insbesondere von der Dienstleistungsbranche und dem Handel dominiert.

Im Hinblick auf Risiken aus grundpfandrechtlichen Sicherheiten ist zu konstatieren, dass Bad Honnef als bevorzugter und gefragter Wohnort über stabile Immobilienpreise verfügt. Besonderes Risikopotenzial aus Konzentrationen ist - wie im Vorjahr - somit nicht gegeben.

4.1.2 Adressenausfallrisiken aus Beteiligungen

Der Umgang mit Beteiligungen ist in der Geschäfts- und der Risikostrategie festgelegt. Das Beteiligungsgeschäft beschränkt sich auf strategische Beteiligungen, die dem Verbundgedanken folgen oder Ausdruck der Verantwortung für die Entwicklung des Lebens- und Wirtschaftsraumes Bad Honnef sind, und Funktionsbeteiligungen, die der Spezialisierung und/oder Bündelung betrieblicher Aufgaben dienen. Zum weit überwiegenden Teil wird das Beteiligungsportfolio von der Pflichtbeteiligung am RSGV dominiert.

Über Umfang, Strukturen, Risiken und Vorsorgemaßnahmen wird jährlich ein Beteiligungsreport erstellt, der an Vorstand und Verwaltungsrat bzw. den von ihm gebildeten Risikoausschuss adressiert ist. Grundlage für den Beteiligungsreport ist unter anderem der Beteiligungsbericht des RSGV, der eine wichtige Grundlage für das Beteiligungscontrolling der Sparkasse bildet.

Die Sparkasse quantifiziert Adressenausfallrisiken aus Beteiligungen für Zwecke des Risikotragfähigkeitskonzeptes im Rahmen einer Expertenschätzung. Diese wird von Erkenntnissen aus einer jährlich fortzuschreibenden Zeitreihe der Ausfälle gestützt, aus der erwartete und unerwartete Verluste mathematisch abgeleitet werden.

Die ermittelten Risiken werden dem im Rahmen des Risikotragfähigkeitskonzeptes festgelegten Sublimit belastet. Die Risikoauslastung lag im zurückliegenden Jahr jederzeit innerhalb des Sublimits und unterhalb der Warnschwelle.

In 2018 werden die Risiken aus dem Beteiligungsgeschäft ohne eigenes Sublimit unter 4.1.1 Adressenausfallrisiken im Kreditgeschäft geführt. Für das laufende Jahr kann die Sparkasse mit Blick auf die Erfahrungen in den Vorperioden nicht ausschließen, dass es zu einer Belastung des Sublimits kommen kann, deren Höhe nicht prognostizierbar ist.

Zudem ist die Sparkasse als Mitglied des RSGV in Höhe ihrer Beteiligungsquote (0,3410%) an dessen Verlustausgleichsverpflichtung im Zusammenhang mit der Ersten Abwicklungsanstalt gemäß § 8a Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetz zur Stabilisierung der WestLB AG beteiligt. Danach hat der RSGV für tatsächliche liquiditätswirksame Verluste der Abwicklungsanstalt, die nicht durch das Eigenkapital dieser Anstalt von 3,0 Mrd. € und deren erzielten Erträgen ausgeglichen werden können, bis zu einem Höchstbetrag von 2,25 Mrd. € einzustehen.

Um dieses Risiko abzuschirmen, ist die Sparkasse verpflichtet, für einen Zeitraum von 25 Jahren aus den Gewinnen des jeweiligen Geschäftsjahres eine jahresanteilige bilanzielle Vorsorge zu bilden. Die Höhe dieser Verpflichtung orientiert sich dabei an der Beteiligungsquote der Sparkasse am RSGV zum Zeitpunkt der Übernahme der indirekten Verpflichtung im Jahr 2009 (0,3156%). Am Bilanzstichtag beträgt die Beteiligungsquote 0,3420%.

Die im Zuge der Übernahme der Ausgleichsverpflichtung vereinbarte Überprüfung des Vorsorgebedarfs im Jahr 2017 hat ergeben, dass die seit dem 31.12.2015 erfüllten Voraussetzungen für eine Aussetzung weiterhin gültig sind. Neben dem in 2015 Erreichen des vereinbarten kumulierten Mindestvorsorgevolumens lässt der Abwicklungsplan der EAA derzeit erwarten, dass ein Verlustausgleich nicht erforderlich sein wird.

Die bis zum 31.12.2014 gebildete bilanzielle Vorsorge in Höhe von 1.418,0 T€ bleibt hiervon unberührt. Dennoch kann eine Inanspruchnahme des RSGV vor Ablauf der 25 Jahre nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Daraus könnten für die Stadtsparkasse Bad Honnef zusätzliche Belastungen entstehen, falls die Inanspruchnahme über die bereits gebildete Vorsorge hinausgeht.

4.1.3 Adressenausfallrisiken aus Handelsgeschäften

Eigengeschäfte in Finanzinstrumenten (Handelsgeschäfte) betreibt die Sparkasse zur liquiditäts- und ertragsorientierten Anlage ihrer Mittel sowie zur Steuerung vorhandener Zinsänderungsrisiken im Rahmen des Treasury-Prozesses.

Die strategische Ausrichtung ist in der Geschäftsstrategie und den Rahmenbedingungen für Handelsgeschäfte festgelegt. Danach ist ein wesentlicher Teil der Sparkassenmittel in Spezialfonds angelegt. Handelsgeschäfte im Direktgeschäft beschränkt die Sparkasse auf den Erwerb von Anleihen und Schuldverschreibungen öffentlich-rechtlicher Emittenten und Kreditinstitute im OECD-Raum. Korrespondierend zu dieser Ausrichtung hat sich die Sparkasse als Nicht-Handelsbuchinstitut positioniert.

Adressenausfallrisiken aus Positionen in der Direktanlage wurden in 2017 auf Basis der Emissionsratings bzw. ersatzweise der Emittentenratings für Zwecke des Risikotragfähigkeitskonzeptes quantifiziert, obwohl diese nicht als wesentlich eingestuft sind. Aufgrund des deutlich höhreren und diversifizierteren Eigenanlagebestandes und der Umstellung des Risikomesssystems auf "CPV-Light" wird das Emittentenrisiko ab 2018 ebenfalls als wesentlich identifiziert. Der ermittelte Risikowert ist - wie im Vorjahr - dem Limit für Marktpreisrisiken aus Handelsgeschäften belastet worden.

Mit Einführung von "CPV-Light" werden die Adressenausfallrisiken aus Handelsgeschäften dem unter 4.1.1 Adressenausfallrisiken im Kreditgeschäft vorgesehenen Limit belastet.

4.2 Marktpreisrisiken

Marktpreisrisiken sind mögliche Ertragseinbußen, die sich aus der Veränderung der Marktpreise für Wertpapiere und Devisen, aus Schwankungen des Zinsniveaus und aus den daraus resultierenden Preisänderungen ergeben. Zusätzliche Risiken liegen in Positionen, deren Marktgängigkeit begrenzt ist.

Marktpreisrisiken können bei handelsrechtlicher Betrachtung zum Bewertungsstichtag am 31. Dezember eines jeden Jahres zu Abschreibungen oder am Tag der Realisation zu effektiven Verlusten führen. Wesentliche Marktpreisrisiken sind das Zinsänderungs-, Aktien-, Options-, und Währungsrisiko. Aktien-, Options- und Währungsrisiken werden lediglich im Rahmen eines Spezialfonds unter Beachtung der Anlagebedingungen eingegangen.

Spiegelbildlich zu den Marktpreisrisiken können sich auch Chancen aus der Entwicklung der Marktpreise für Wertpapiere und Devisen sowie aus Schwankungen des Zinsniveaus ergeben. Chancen zeigen sich vor allem in steigenden Kursen von Wertpapieren, die - wenn sie nicht realisiert werden -stichtagsbezogen zu stillen Reserven führen. Wie bereits unter C 2. ausgeführt, baut die Sparkasse keine Vermögenspositionen zur gezielten Ausnutzung erwarteter Marktentwicklungen auf.

4.2.1 Marktpreisrisiken aus Handelsgeschäften

Die Messung und Begrenzung von Marktpreisrisiken der Handelsgeschäfte innerhalb des Risikotragfähigkeitskonzepts erfolgt nach dem Value-at-Risk-Ansatz (VaR-Ansatz). Der VaR wird für die Positionen während einer Haltedauer von 63 Tagen und einem Beobachtungszeitraum von 500 Handelstagen ermittelt. Das Konfidenzniveau beträgt 99%. Der VaR belastet das aus der Risikotragfähigkeitsberechnung zur Verfügung gestellte Limit. Ab 2018 wird die Haltedauer auf 250 Handelstage angehoben.

Im System Simcorp Dimension (SCD) werden die Marktpreisrisiken aus Handelsgeschäften zusammengefasst und die Risiken werden innerhalb eines rollierenden 12-Monats-Zeitraumes betrachtet. Die ermittelten Risiken werden dem im Rahmen des Risikotragfähigkeitskonzeptes festgelegten Sublimit belastet. Das Sublimit wurde gegenüber dem Vorjahr um 113,6% angehoben. Die Risikoauslastung lag im zurückliegenden Jahr jederzeit innerhalb des Sublimits und unterhalb der Warnschwelle von 85%. Aufgrund der ab dem 31.12.2017 erfolgten Angleichung der Parameter zur Berechnung der Spreadrisiken an die Parameter zur Berechnung der Marktpreisrisiken, der stärkeren Schwankungen der Marktpreisrisiken und der längeren unterstellten Haltedauer wird für die Risikotragfähigkeits-berechnung 2018 das Sublimit nochmals um 19,1% erhöht. Für das laufende Jahr hat die Sparkasse daher keine Anhaltspunkte, dass die Warnschwelle oder das Limit überschritten werden könnten. Ungeachtet dessen hat die Sparkasse prophylaktisch Vorsorgen gem. § 340 f HGB für erhöhte erwartete Verluste reserviert (siehe Kapitel D 3.3 - Risikoentwicklung).

4.2.2 Zinsänderungsrisiken

Zinsänderungsrisiken des Anlagebuchs sind sowohl Gegenstand eines perioden- als auch wertorientierten Risikomanagementprozesses.

Impulse zur Steuerung des Zinsänderungsrisikos gibt die wertorientierte Sicht nach dem VaR-Ansatz. Die Sparkasse berechnet im Rahmen des Performancekonzeptes monatlich den Barwert des Zinsbuches. Der VaR basiert auf einem Konfidenzniveau von 99% während einer Haltedauer der Positionen von 90 Tagen. Als - technischer - Beobachtungszeitraum der historischen Simulation wurde der Zeitraum vom 30.09.1987 bis 30.12.2016 definiert.

Das statische Zinsänderungsrisiko (Overnight-Zinsanstieg) wird nach den aufsichtsrechtlichen Vorgaben anhand einer Parallelverschiebung der Zinsstrukturkurve um +/- 200 Basispunkte ermittelt. Die Sparkasse berücksichtigt bei dieser Zinsrisikomessung die zinstragenden Positionen des Spezialfonds auf Basis des Ist-Cashflows und somit die tatsächliche zinsrisikobezogene Positionierung. Im Berichtsjahr wurde die Meldegrenze, ab der die Aufsicht bei Instituten ein erhöhtes Zinsänderungsrisiko sieht (Belastung der regulatorischen Eigenmittel größer 20,0%) nicht überschritten.

Die Steuerung orientiert sich an einer absoluten Obergrenze (Limit) für Zinsänderungsrisiken. Dieses Limit wurde im Berichtsjahr nicht überschritten. Daneben wird eine Benchmark nachrichtlich beobachtet. Zur Steuerung sind im Rahmen des Bilanzstrukturmanagements bilanzwirksame Geschäfte oder Zinsswapgeschäfte vorgesehen. Im Berichtszeitraum hat die Sparkasse neue Swap- und Forward-Swap-Vereinbarungen zur Begrenzung von Zinsänderungsrisiken abgeschlossen.

Auswirkungen der Steuerungsmaßnahmen auf die Ertragsentwicklung der Sparkasse werden als strenge Nebenbedingung beachtet. Insofern besteht eine enge Verzahnung der perioden- mit der wertorientierten Sicht; die periodenorientierte Sicht bildet die Grundlage für das Risikotragfähigkeitskonzept (siehe Punkt C 2.).

In der periodenorientierten Sicht wird das Zinsänderungsrisiko als Zinsspannenrisiko betrachtet. Das Zinsspannenrisiko ist definiert als negative Abweichung des Zinsüberschusses (Zinsergebnisses) von einem zuvor erwarteten Wert. Unter Berücksichtigung eines festgesetzten Risikoszenarios wird das periodische Zinsspannenrisiko quantifiziert.

Bei gegebenen Bilanzstrukturen des Zinsbuchs der Sparkasse kann sich aus der Entwicklung des Verlaufs der Zinsstrukturkurve für die Sparkasse auch die Chance ergeben, dass aus der Fristentransformation, die Teil des Geschäftsmodells der Sparkasse ist, höhere Strukturbeiträge erzielt werden, die - bei gegebenen Konditionenbeiträgen - zu einer Ausweitung der Zinsspanne führen.

Die ermittelten Risiken und die sich tatsächlich ergebenden negativen Abweichungen vom Planwert werden dem im Rahmen des Risikotragfähigkeitskonzeptes festgelegten Sublimit belastet. Die Risikoauslastung lag im zurückliegenden Jahr - wie im Vorjahr - jederzeit innerhalb des Sublimits und unterhalb der Warnschwelle. Für das laufende Jahr hat die Sparkasse keine Anhaltspunkte, dass die Warnschwelle oder das Limit überschritten werden könnten.

4.3 Liquiditätsrisiken

Das Liquiditätsrisiko umfasst das Risiko für die Sparkasse, ihren gegenwärtigen und zukünftigen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr uneingeschränkt nachkommen zu können. Darüber hinaus besteht als eine Ausprägung des Liquiditätsrisikos das Refinanzierungskostenrisiko. Dies umfasst das Risiko, das Refinanzierungen zu höheren als den erwarteten Kosten beschafft werden müssen.

AT 4.1 Tz. 4 MaRisk beinhaltet eine Öffnungsklausel, nach der Liquiditätsrisiken aufgrund ihrer Eigenart nicht bei der Ermittlung der Risikotragfähigkeit berücksichtigt werden müssen. Da sich die Öffnungsklausel im Wesentlichen auf die Zahlungsfähigkeit erstreckt, das Refinanzierungskostenrisiko sich hingegen in der Regel nicht der Perspektive der Zahlungsfähigkeit zuordnen lässt, wird nur das Refinanzierungskostenrisiko in der Risikotragfähigkeit berücksichtigt.

Zur Messung des Liquiditätsrisikos werden arbeitstäglich im Rahmen der Liquiditätsplanung die kurzfristigen Forderungen und Verbindlichkeiten gegenübergestellt und eine Unter- bzw. Überdeckung ermittelt. Die kurzfristige Liquiditätsplanung weist einen Planungshorizont von sechs Monaten auf. Der Vorstand wird arbeitstäglich über den Liquiditätsstatus in Form eines Berichtes informiert. Weiter erfolgt monatlich eine mittelfristige Liquiditätsplanung mit einem Planungshorizont von einem Jahr. Darüber hinaus erfolgt vierteljährlich eine Ermittlung der Survival Period (SVP). Diese misst die "Überlebensdauer" der Sparkasse bezüglich der Zahlungsfähigkeit auf Basis der Cashflows im Kunden- und Eigengeschäft.

Zur Steuerung der Liquidität tätigt die Sparkasse Transaktionen auf dem Geldmarkt. Geschäftspartner sind in erster Linie die Landesbank Hessen-Thüringen (Helaba) auf dem Gebiet der Anlage und Aufnahme von Tages- bzw. Termingeldern sowie die Bundesbank im Rahmen von Offenmarktgeschäften. Zur Begrenzung von Liquiditätsrisiken stehen der Sparkasse ausreichende Liquiditätsfazilitäten bei der Helaba und der Bundesbank zur Verfügung.

Neben den täglich verfügbaren Mitteln verfügt die Sparkasse über umfangreiche weitere liquide Mittel in Form von börsengehandelten Wertpapieren der Liquiditätsreserve, durch die die jederzeitige Zahlungsfähigkeit sichergestellt ist. Es handelt sich hierbei im Wesentlichen um die Spezialfonds und um Inhaberschuldverschreibungen von Kreditinstituten, die dem Sparkassenverbund angehören.

Zur Beurteilung der Liquiditätssituation der Sparkasse werden verschiedene Szenarien simuliert, deren Ergebnisse in ein Frühwarnsystem ("Ampelsystem") einfließen. Auch unter Verwendung des Stress-Szenarios ist die Liquidität jederzeit gegeben. Die monatliche Überprüfung der Frühwarnindikatoren für Liquiditätsrisiken ergab keine Anzeichen zum Vorliegen eines Liquiditätsengpasses.

Die Liquidität war im vergangenen Jahr - wie in den Vorjahren - jederzeit gegeben. Es gibt keine Hinweise, dass im laufenden Jahr die Liquidität nicht zu jeder Zeit gegeben sein wird.

Formell wird die jederzeitige Zahlungsbereitschaft letztmalig für 2017 durch Erfüllung des Liquiditätsgrundsatzes (LiqV) in der Form dokumentiert, dass die Liquiditätskennziffer der Sparkasse deutlich über dem aufsichtsrechtlich vorgeschriebenen Mindestwert von 1,0 liegt. Ferner werden bei der Deutschen Bundesbank zur Erfüllung der Mindestreservevorschriften entsprechende Guthaben unterhalten. Daneben wurden die formalen Anforderungen der LCR (nach delVO) jederzeit erfüllt. Ab 2018 sind zur Messung der jederzeitigen Zahlungsbereitschaft ausschließlich die Anforderungen der LCR (nach delVO) zu erfüllen.

Die Quantifizierung des Refinanzierungskostenrisikos erfolgt mit Hilfe eines Liquiditätskostenverrechnungssystems (LVS) (einfaches Kostenverrechnungssystem gem. BTR 3.1 Tz. 5 MaRisk). Die Bewertung der Refinanzierungskosten erfolgt unter Berücksichtigung von Liquiditätsspreads und des Volumens der Refinanzierungslücke. Die ermittelten Risiken werden dem im Rahmen des Risikotragfähigkeitskonzeptes festgelegten Sublimit belastet. Die Risikoauslastung lag im zurückliegenden Jahr jederzeit innerhalb des Sublimits und unterhalb der Warnschwelle. Für das laufende Jahr hat die Sparkasse keine Anhaltspunkte, dass die Warnschwelle oder das Limit überschritten werden könnten.

4.4 Operationelle Risiken

Operationelle Risiken sind definiert als das Risiko von Verlusten infolge menschlichen Versagens, der Unzulänglichkeit von internen Prozessen und Systemen sowie externer Ereignisse.

Die Risikoerkennung erfolgt durch die Analyse von Fehlern in Arbeitsergebnissen sowie von Systemfehlern und -ausfällen der Datenverarbeitungs- und -informationstechnik. Unterstützend wirken in der Sparkasse implementierte Systeme, wie z.B. die Compliancefunktion gemäß MaRisk, das Beschwerdemanagement und die Risikoanalyse zu sonstigen strafbaren Handlungen. Die aus der Ergebnisanalyse gewonnenen Erkenntnisse werden zur zukünftigen Risikovermeidung bzw. -minderung genutzt.

Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Begrenzung der Risiken umfassen insbesondere das interne Kontrollsystem, die Mitarbeiterqualifizierung, die Standardisierung von Prozessen in Form von Arbeitsanweisungen sowie die Verwendung rechtlich geprüfter Standardvordrucke im Kundengeschäft.

Auf dem Gebiet der Informationstechnologie und sonstiger Bereiche, beispielsweise in juristischen Belangen, wird von der Möglichkeit, externes Know-how hinzuzuziehen, Gebrauch gemacht. Darüber hinaus werden bei Einführung neuer Produkte oder Geschäfte in neuen Märkten Testphasen gemäß MaRisk durchgeführt.

Besonderes Augenmerk legt die Sparkasse auf Schutzmaßnahmen im Bereich der Daten-verarbeitungs- und Informationstechnologie, für die eine spezielle Informationstechnologie-Strategie (IT-Strategie) besteht. Ziel der Maßnahmen ist die Vermeidung von Ausfällen von Software-, Hardware- und Netzwerkkomponenten, die Datensicherung, der Schutz vor unberechtigten Zugriffen sowie der Schutz vertraulicher Informationen.

Den speziellen Risiken der Datenverarbeitungs- und Informationstechnologie hat die Sparkasse durch Verabschiedung einer Informationssicherheitsrichtlinie sowie mit der Bestellung eines Informationssicherheitsbeauftragten Rechnung getragen.

Darüber hinaus hat die Sparkasse Prozesse zur Nutzung der Instrumente "Schadensfalldatenbank" und "Risikolandkarte" implementiert, um die Erfassung von Schäden und eine Quantifizierung von Schadenspotenzial für Zwecke der Risikotragfähigkeitsberechnung zu institutionalisieren. Die Sparkasse quantifiziert die operationellen Risiken grundsätzlich auf Basis der Ergebnisse der Risikolandkarte. Um eine Risikounterzeichnung im Vergleich zu den Vorjahren zu vermeiden, wird in der Risikotragfähigkeitsberechnung ein Pauschalsatz in Relation zum Verwaltungsaufwand in Ansatz gebracht, solange die Ergebnisse der Risikolandkarte diesen unterschreiten.

Die ermittelten Risiken werden dem im Rahmen des Risikotragfähigkeitskonzeptes festgelegten Sublimit belastet. Die Risikoauslastung lag im zurückliegenden Jahr - wie im Vorjahr - jederzeit innerhalb des Sublimits und unterhalb der Warnschwelle. Für das laufende Jahr hat die Sparkasse keine Anhaltspunkte, dass die Warnschwelle oder das Sublimit überschritten werden könnten.

4.5 Rechtsrisiken

Die Sparkasse hat zur Identifikation von Rechtsrisiken einen Prozess installiert, auf dessen Grundlage die Sparkasse entscheidet, ob sie von einem entsprechenden Rechtsrisiko betroffen ist und ob bzw. in welcher Höhe gegebenenfalls eine Rückstellung gebildet werden muss oder andere Maßnahmen erforderlich sind.

Aus strittigen Widerrufsbelehrungen im Rahmen von (Verbraucher-)Darlehensverträgen bei Kreditinstituten haben sich erwartungsgemäß keine nennenswerten Risiken ergeben.

4.6 Sonstige Risiken

Sonstige Risiken, wie z. B. Reputationsrisiken oder Geschäftsfeldrisiken (Absatzrisiken) sind grundsätzlich relevant, aber nicht quantifizierbar. Eine weitergehende Berücksichtigung im Risikotragfähigkeitskonzept erfolgt daher nicht.

Im zurückliegenden Jahr sind keine Ereignisse eingetreten, die unter "sonstige Risiken" hätten subsumiert werden müssen. Auch für das laufende Jahr sind keine Umstände bekannt, die zu einer Belastungssituation in dem vorgenannten Sinne führen könnten.

5. Art und Umfang der Risikoberichte und/oder des Managementinformationssystems

Vorstand und Verwaltungsrat bzw. der von ihm gebildete Risikoausschuss werden über die Risikosituation vierteljährlich schriftlich in Form des Gesamtrisikoberichts unterrichtet. Der Gesamtrisikobericht umfasst Aussagen über die Entwicklung der wesentlichen Risiken, die Risikotragfähigkeit der Sparkasse bzw. die Limitauslastungen und das Risikoprofil der Sparkasse. Ergänzend zum beschreibenden Teil enthält der Gesamtrisikobericht Handlungsempfehlungen zur Risikosteuerung.

Neben dem vierteljährlichen Gesamtrisikobericht werden die Limitauslastungen zu den wesentlichen Risiken im monatlichen Vorstandsreport mitgeteilt. Risiken aus Handelsgeschäften werden in SimCorp Dimension (SCD) betrachtet und anhand des Value at Risk (VaR) täglich überwacht und bewertet.

Überschreitet die Limitauslastung einen bestimmten Schwellenwert oder das Limit selbst, sind durch den Vorstand Entscheidungen über die weitere Vorgehensweise zu treffen und zu dokumentieren.

Zusätzlich zu den turnusmäßigen Risikoberichten sind Regeln in der Sparkasse verankert, die differenziert nach Risiken und Ereignissen Ad-hoc-Berichterstattungen an die Revision, den Vorstand oder den Verwaltungsrat vorsehen. Im Berichtsjahr erfolgten insgesamt vier Ad-hoc-Meldungen in den Bereichen Adressenausfallrisiken und operationelle Risiken.

Des Weiteren berichtet die Interne Revision über die Ergebnisse ihrer Prüfungen des Risikomanagementsystems.

6. Zusammenfassende Darstellung

Risiken der Sparkasse werden im Rahmen eines umfassenden Risikomanagementsystems identifiziert, erfasst und gesteuert. Das integrierte Risikotragfähigkeitskonzept stellt alle quantifizierbaren wesentlichen Risiken, für die von einem Gesamtbanklimit Einzellimite abgeleitet werden, dem Risikodeckungskapital der Sparkasse gegenüber. Im zurückliegenden Jahr kam es im Rahmen der monatlichen Überwachung zu keiner Zeit zu Überschreitungen des Gesamtbanklimits der Sublimite und der zugehörigen Warnschwellen.

Die Risikotragfähigkeit war im Jahre 2017 zu jeder Zeit gegeben. Vor dem Hintergrund der Erkenntnisse aus den Stress-Szenarien hat sich die Risikotragfähigkeit für 2017 als belastbar erwiesen.

Auf Basis des Risikotragfähigkeitskonzeptes - auch unter Berücksichtigung von Stress-Szenarien - ist die Risikotragfähigkeit für das laufende Jahr festgestellt worden.

Chancen aus Vermögenspositionen werden bereits im Wesentlichen in der Gewinn- und Verlustrechnung als Erträge abgebildet. Darüber hinausgehende Chancen können sich ergeben aus Vermögenspositionen, die einer Marktpreisbildung unterliegen, und der Entwicklung des Verlaufs der Zinsstrukturkurve, die aus der Fristentransformation zu zusätzlichen Strukturbeiträgen führen kann.

Die potenzielle Risikotragfähigkeit wird auch künftig insofern beeinflusst, als für die Anforderungen zur Erfüllung der MaRisk-Säule 2 zur Verfügung stehendes Risikodeckungspotenzial tendenziell für die Erfüllung der aufsichtsrechtlichen Eigenkapitalanforderungen zur Erfüllung der CRR/GroMiKV benötigt wird. Durch den Aufbau des Kernkapitalpuffers kann dieser Effekt verstärkt werden. Dieser Wirkungszusammenhang ist im Gewinnbedarf der Sparkasse in den nächsten Jahren berücksichtigt.

D. Prognosebericht

Die nachfolgenden Einschätzungen haben Prognosecharakter. Daher können die tatsächlich in der Zukunft eintretenden Ergebnisse von den zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts getroffenen Erwartungen über die voraussichtliche Entwicklung abweichen. Diesen Unwägbarkeiten begegnet die Sparkasse, indem Ist-Entwicklungen - sofern wesentlich für den Geschäftsgang der Sparkasse -fortlaufend Eingang in den Risikomanagement- und Prognoseprozess finden.

1. Wirtschaftliche Situation

Die Daten des vergangenen Jahres sprechen zunächst für eine positive Ausgangslage in Deutschland. Ein BIP-Wachstum von 2,2%, die gestiegene Beschäftigung, die gesunkene Arbeitslosigkeit, ein Plus im Staatshaushalt stehen für eine positive Entwicklung. Weiterhin hoch sind jedoch die politischen Risiken (inkl. Terrorgefahr). Auch wenn manche Äußerung des US-Präsidenten zu einer Einschränkung des Außenhandels (bislang) noch nicht zu entsprechenden Maßnahmen geführt hat, bleibt der weltweit zunehmende Protektionismus eine ernstzunehmende Gefahr, gerade für Volkswirtschaften wie Deutschland. Die Stimmungslage ist weiterhin sehr gut, bei Unternehmen wie auch bei den Konsumenten. Zwar ging die Erwartungskomponente des ifo-Indexes zuletzt zwei Monate in Folge zurück, allerdings auf hohem Niveau. Mit der aktuellen Situation sind die Unternehmen ohnehin äußerst zufrieden: Die Lageeinschätzung der Unternehmen kletterte mit 127,7 Punkten auf ein neues Rekordniveau.

Am 30. Januar 2018 wurde die gemeinschaftliche Prognose der Chefvolkswirte der Sparkassen-Finanzgruppe (SFG) zur wirtschaftlichen Entwicklung in diesem Jahr vorgestellt. Die Chefvolkswirte der Landesbanken und des DSGV bewegen sich mit einem prognostizierten BIP-Zuwachs um 2,3% im Mittelfeld der Prognosen der großen deutschen Wirtschaftsforschungsinstitute.

Das Wachstum wird in diesem Jahr erneut vor allem von der starken inländischen Nachfrage getrieben. Gemäß der Prognose des IWH werden - wie im vergangenen Jahr - alle inländischen Verwendungskomponenten sowie der Außenhandel positiv zum Wachstum beitragen. Den höchsten Wachstumsbeitrag erwarten die Wirtschaftsforscher von den privaten Konsumausgaben.

Das (nominale) Volkseinkommen wird in 2018 voraussichtlich deutlich zunehmen. Die meisten Forschungsinstitute gehen sogar von einer stärkeren Steigerung als im Vorjahr aus. Die Schätzungen liegen zwischen +4,0% und +4,9% (2019: +3,6% bis +4,7%). Sowohl die Arbeitnehmerentgelte (+3,5%/ +4,5%) wie auch die Einkommen aus Unternehmenstätigkeit und Vermögen werden dabei zulegen, letztere besonders stark (+4,4%/ +6,0%). Beim verfügbaren Einkommen wird ein weiter Anstieg von +3,2% bis +3,8% erwartet. Damit stehen auch unter Berücksichtigung der Inflation (~1,8%) im laufenden Jahr mehr Mittel für den Konsum und/oder das Sparen zur Verfügung. Die Wirtschaftsforscher prognostizieren eine Sparquote zwischen 9,8% und 9,9%, die somit in etwa auf dem Niveau des Vorjahres (9,9%) verharren würde.

Prognosen zur Entwicklung des Finanzierungssaldos des Staates sind angesichts der Regierungsbildung derzeit mit besonders hoher Unsicherheit behaftet. Die bisher vorliegenden Prognosen haben gemein, dass sie noch nicht die finanziellen Planungen einer neuen Bundesregierung berücksichtigen.

Die Lage des deutschen Arbeitsmarktes ist aus Sicht der Arbeitnehmer weiterhin positiv. Im Jahresdurchschnitt werden nach Einschätzung der großen Wirtschaftsforschungsinstitute mit 44,7 bis 44,9 Millionen erneut mehr Menschen erwerbstätig sein als im Vorjahr. Auch im kommenden Jahr wird ein weiterer Anstieg der Erwerbstätigkeit erwartet, so dass die Schwelle von 45 Millionen Erwerbstätigen überschritten werden sollte. Die jahresdurchschnittliche Arbeitslosenquote wird sich in Summe in 2018 weiter reduzieren, die Prognosen liegen zwischen 5,3% und 5,5% (2017: 5,7%).

Die Verbraucherpreise in Deutschland werden im laufenden und kommenden Jahr voraussichtlich in ähnlichem Maße steigen wie in 2017 (+1,8%). Die Prognosen zum Jahreswechsel liegen zwischen +1,7% und +1,9% für 2018 und +1,7 bis +2,2% im kommenden Jahr. Damit entspricht die Inflationsrate (in Deutschland) im Wesentlichen der EZB-Zielmarke von knapp 2%.

Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass die EZB deutlich gemacht hat, so lange an ihrem Anleihekaufprogramm festhalten zu wollen, bis eine "nachhaltige Korrektur der Inflationsentwicklung" festzustellen ist. Die Verbraucherpreise in der Eurozone steigen insgesamt etwas langsamer. Hier gehen die Prognosen der deutschen Wirtschaftsforschungsinstitute von einem Plus von +1,5 bis +1,7% in diesem Jahr und +1,6 bis +1,7% im kommenden Jahr aus.

2. Entwicklung der Kreditwirtschaft

Die Herausforderungen für die Sparkassen und Banken wie das seit Jahren andauernde Niedrigzinsumfeld, der zunehmende Wettbewerb mit weiter deutlich rückläufigen Margen und die fortschreitende Digitalisierung werden in den nächsten Jahren weiter zunehmen.

Hierzu führt die Deutsche Bundesbank in ihrem Finanzstabilitätsbericht 2017 aus, dass die Profitabilität der Banken von zwei gegenläufigen Entwicklungen geprägt werde. Einerseits war für viele Institute ein historisch günstiges Bewertungsergebnis wichtiger Stützpfeiler der Profitabilität. Andererseits schmälert das anhaltende Niedrigzinsumfeld die Gewinne im klassischen Einlagen- und Kreditgeschäft, insbesondere da Banken Zinssenkungen an der Nullzinsgrenze nur in begrenztem Umfang an die Einleger weitergeben können. In der Summe würden damit viele Banken einem zunehmenden Margendruck ausgesetzt. Unter diesen Rahmenbedingungen bestünde für die Kreditinstitute ein stärkerer Anreiz, höhere Risiken einzugehen, um ihre Gewinne zu stabilisieren.

Die Bundesbank geht weiter davon aus, dass die fortgesetzte konjunkturelle Erholung im Euroraum einen Anstieg der langfristigen Zinsen begünstige. Steigen die Zinsen dabei nur graduell, dürften sich, unter sonst gleichen Bedingungen, die Zinsmargen der Banken im Zeitverlauf erholen. Sollten jedoch die Risikoprämien und damit die Zinsen abrupt, das heißt unerwartet schnell und stark steigen und dies u.U. mit einem wirtschaftlichen Abschwung zusammenfallen, könnten die sprunghaft ansteigenden Refinanzierungskosten mit zunehmenden Kreditausfällen einhergehen. Dies könne sowohl die Ertragslage als auch das Eigenkapital der Kreditinstitute erheblich belasten.

Aber auch bei einer anhaltenden Phase niedriger Zinsen mit einer relativ flachen Zinsstrukturkurve würde zumindest das Zinsergebnis der Banken weiter unter Druck geraten.

Niedrige Ausfallraten im Kreditgeschäft sollten Banken deshalb nicht dazu verleiten, eventuell entstehende Puffer aus Eigenkapital etwa durch Gewinnausschüttungen abzubauen, so die Deutsche Bundesbank weiter.

Insgesamt ist wie im Vorjahr zu konstatieren, dass durch die globale Regulierung und das europäische Aufsichtsregime des Bankensektors die Wettbewerbsbedingungen weiter vereinheitlicht werden.

Wie in den vergangenen Jahren wird die Mehrzahl der Kreditinstitute dem steigenden Ertragsdruck mit Maßnahmen zur Kostensenkung begegnen. So stehen weitere Konsolidierungen der Bankfilialen ebenso im Fokus wie eine zunehmende Automatisierung von Standardprozessen und einer damit einhergehenden Verringerung der Komplexität in den betreffenden Prozessen.

3. Entwicklung der Stadtsparkasse Bad Honnef

3.1. Geschäftsentwicklung

Die Sparkasse rechnet für 2018 mit einem leicht rückläufigen Geschäftsvolumen, jedoch mit einer im Vergleich zu 2017 weiter nachlassenden Dynamik. Beim Kreditvolumen wird ein Rückgang von 1,1% prognostiziert, da voraussichtlich auch in 2018 im Bereich der privaten Baufinanzierungen der Trend anhalten wird, auslaufende Zinsvereinbarungen zur Darlehensrückführung zu nutzen. Der zunehmend ausgeschöpfte Wohnimmobilienmarkt im Geschäftsgebiet bietet voraussichtlich nur teilweise Kompensationsmöglichkeiten durch das Neugeschäft. Im Kreditgeschäft mit Unternehmen und wirtschaftlich Selbständigen geht die Sparkasse zwar wie im Vorjahr von einer mangelnden Prosperität aus, die im Wirtschaftslagebericht der IHK Bonn /Rhein-Sieg dargestellten positiveren Zukunftsaussichten für die Region implizieren jedoch eine leicht höhere Investitionsneigung für die Unternehmen der Region, die den negativen Trend der vergangenen Jahre stoppen könnte. Dies ist auch aus dem anziehenden Kreditvolumen des letzten Quartals 2017 ableitbar.

Für das Einlagengeschäft prognostiziert die Sparkasse für das Jahr 2018 leicht ansteigende Bestände, wobei die Präferenz der Kunden für liquiditätsnahe Anlagen anhalten und sich die Einlagenstruktur wie schon in den Vorjahren zulasten der Spareinlagen weiter in täglich fällige Anlagen verschieben wird.

Gleichzeitig geht die Sparkasse davon aus, dass sich durch die anhaltende Niedrigzinsphase der Trend bei den Kunden der Sparkasse verstärken wird, auch Wertpapiere in das Anlageportfolio aufzunehmen. Hieraus leitet die Sparkasse die Erwartung ab, dass sich die Wertpapierbestände der Kunden leicht erhöhen werden.

3.2. Ertragsentwicklung

Die immer noch anhaltende Niedrigzinsphase wird 2018 den Zinsertrag durch auslaufende Festzinsvereinbarungen weiter absinken lassen. Der harte Wettbewerb um Kundenkredite belastet wie schon im Vorjahr die im Kundengeschäft erzielbaren Konditionsbeiträge. Der Zinsaufwand kann 2018 nur noch marginal reduziert werden, wodurch der rückläufige Zinsertrag voraussichtlich nicht mehr kompensiert werden kann. Aufgrund der erwarteten Bestandsveränderungen im Kundengeschäft und der Wettbewerbssituation rechnet die Sparkasse für das Jahr 2018 mit einem Zinsüberschuss zwischen 7,4 Mio. € und 7,7 Mio. €.

Auch wenn das Zinsniveau anziehen und/oder die Zinsstrukturkurve einen steileren Verlauf einnehmen sollte, geht die Sparkasse davon aus, dass der Rückgang der Zinsspanne in der Grundtendenz weiter anhalten wird.

Die Sparkasse legt daher weiterhin ein Hauptaugenmerk auf die Stärkung des Provisionsgeschäftes. Chancen zum weiteren Ausbau des Provisionsgeschäfts sieht die Sparkasse vor allem in bereits bestehenden Geschäftsverbindungen, ohne darüber die Neukundenakquise zu vernachlässigen. Mit dem S-Finanzkonzept bietet die Sparkasse eine ganzheitliche und lebensphasengerechte Beratung an, über die sie an den Kundenbedürfnissen ausgerichtete Angebote unterbreitet. Die Sparkasse erwartet einen vorrangig durch die Zahlungsverkehrserträge getragenen moderaten Anstieg des Provisionsüberschusses.

Im Qualitätswettbewerb setzt die Sparkasse auf nachhaltige Kundenzufriedenheit, um so die Kunden vor Wettbewerbern abzuschotten und die Produktnutzungsquoten zu erhöhen. Dazu ist einerseits der Ausbau des digitalen Angebotes vorgesehen, um gleichzeitig die Kapazitäten für eine umfassende Kundenberatung sicherzustellen.

Die Verwaltungskosten werden im Jahr 2018 mit 10,4 Mio. € bis 10,6 Mio. € annähernd auf Vorjahresniveau liegen. Die in den Vorjahren aufgesetzten Effizienzsteigerungsmaßnahmen sollten auch in 2018 die geplanten Entlastungspotentiale generieren. Für die Folgejahre wird es nun Zielsetzung sein, die belastend wirkenden Preis- und Tarifsteigerungen sowie die zusätzlichen Kosten durch weiter ansteigende aufsichtsrechtliche Regelungen durch die Erschließung weiteren Potentials für Personal- und Sachkostensenkungen auffangen zu können.

Als Resultat der Entwicklung der verschiedenen Einflussgrößen plant die Sparkasse mit einem im Vergleich zu 2017 deutlich niedrigeren Betriebsergebnis vor Bewertung zwischen 1,1 Mio. € und 1,4 Mio. €. Die Sparkasse hält jedoch Planabweichungen - wie im Vorjahr - aufgrund von unerwarteten Schwankungen externer Faktoren, die außerhalb der Einflussmöglichkeiten der Sparkasse liegen, für nicht ausgeschlossen.

3.3. Risikoentwicklung

Bei dem Niveau des erwarteten Betriebsergebnisses wird die Deckung des auf das Jahr 2018 entfallenden Gewinnbedarfs zur planmäßigen Erfüllung der Eigenkapitalanforderungen aus der CRR wieder in besonderer Weise vom Bewertungsergebnis im Wertpapier- und Kreditgeschäft abhängen. Abweichend von dem für Zwecke der Risikotragfähigkeit nach mathematisch-statistischen Methoden und für Zwecke der Prognoserechnung aus einer langjährigen Zeitreihe ermittelten Erwartungswerte für Verluste im Kreditgeschäft mit Kunden sieht die Sparkasse Raum für ein weiter günstigeres Bewertungsergebnis Kredit. In dieser Einschätzung sieht sich die Sparkasse durch die Vorjahresergebnisse, die allgemeine robuste Wirtschaftslage und die aus der Analyse aktuellerer Kreditnehmerunterlagen gewonnenen Eindrücke bestätigt.

Das Bewertungsergebnis Wertpapiere wird aufgrund der volatilen Rentenmärkte und der niedrigen Renditen der Eigenanlagen für das Jahresergebnis voraussichtlich erneut einen negativen Beitrag liefern. Belastend wirkt sich dabei aus, dass in dem Spezialfonds die ordentlichen - auszuschüttenden - Erträge voraussichtlich weiter über der Gesamtperformance der Fonds liegen.

Die Sparkasse hat zur Deckung von Wertberichtigungsbedarf auf den Wertpapierbestand Vorsorgereserven nach § 340 f HGB reserviert.

Zukünftige Bewertungsmaßnahmen bei den von der Sparkasse eingegangenen Verbundbeteiligungen sind nicht auszuschließen, aber der Höhe nach nicht prognostizierbar.

Die Sparkasse ist verpflichtet, aus den Gewinnen, die sie erwirtschaftet, über den Fonds für allgemeine Bankrisiken nach § 340 g HGB Rücklagen für die Umsetzung der Maßnahmen zur Abwicklung der ehemaligen WestLB AG bzw. für die anteiligen Risiken der Ersten Abwicklungsanstalt (EAA) zu bilden. Nachdem die Überprüfung des Vorsorgebedarfs in 2016 ergeben hatte, dass die Voraussetzungen für eine Aussetzung der Rückstellungen erstmalig zum 31.12.2015 erfüllt waren, geht die Sparkasse auch für das Jahr 2018 von einer fortdauernden Aussetzung aus.

3.4. Fazit

Nach heutiger Einschätzung ist somit ein Jahresergebnis zu prognostizieren, das - unter Ansatz der ermittelten erwarteten Verluste - deutlich unterhalb des im Vorjahr erreichten Wertes liegen wird. Unter Berücksichtigung des prognostizierten Betriebsergebnisses und eines vom berechneten Erwartungswert für Verluste im Kreditgeschäft mit Kunden positiv abweichenden Bewertungsergebnisses ist diese Einschätzung insofern zu relativieren, als es mit Blick auf das erwartete Bewertungsergebnis aus dem Kredit- und Wertpapiergeschäft nicht notwendig werden könnte, die reservierten Vorsorgereserven nach § 340 f HGB aufzulösen. Der Jahresüberschuss wird unter Berücksichtigung dieser Einschätzung zwischen +0,1 und +0,3 Mio. € und damit deutlich unter dem des Jahres 2017 liegen.

Mit Eintritt dieser Erwartung und des vorhandenen Risikodeckungskapitals sieht sich die Sparkasse dennoch in der Lage, die ihrem Geschäft immanenten Risiken zu tragen. Vor dem Hintergrund der Eigenmittelanforderungen aus CRR wird auch perspektivisch ein besonderes Augenmerk auf die Fähigkeit der Sparkasse zu legen sein, die Eigenmittel aus Jahresüberschüssen nachhaltig zu stärken.

Da zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichtes Sondierungsgespräche über eine mögliche Fusion mit der Kreissparkasse Köln begonnen haben, könnte die Sparkasse - einen positiven Beschluss der Träger der beteiligten Sparkassen vorausgesetzt - zum 31.12.2018 mit der Kreissparkasse Köln fusionieren.

 

Bad Honnef, 29.03.2018

Der Vorstand

Schlüter

Alfs

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017

der Stadtsparkasse Bad Honnef
Sitz Bad Honnef
eingetragen beim  
Amtsgericht Siegburg
Handelsregister-Nr. HRA Nr. 3768

Jahresbilanz zum 31. Dezember 2017

Aktivseite

EUR EUR EUR 31.12.2016
TEUR
1. Barreserve        
a) Kassenbestand   4.239.476,06   4.159
b) Guthaben bei der Deutschen Bundesbank   4.256.115,50   8.548
      8.495.591,56 12.707
2. Schuldtitel öffentlicher Stellen und Wechsel, die zur Refinanzierung bei der Deutschen Bundesbank zugelassen sind        
a) Schatzwechsel und unverzinsliche Schatzanweisungen sowie ähnliche Schuldtitel öffentlicher Stellen   0,00   0
b) Wechsel   0,00   0
      0,00 0
3. Forderungen an Kreditinstitute        
a) täglich fällig   4.437.981,81   6.756
b) andere Forderungen   15.040.171,23   15.040
      19.478.153,04 21.796
4. Forderungen an Kunden     278.601.663,77 284.345
darunter:        
durch Grundpfandrechte gesichert 187.258.279,58 EUR       (185.063)
Kommunalkredite 8.283.105,55 EUR       (9.386)
5. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere        
a) Geldmarktpapiere        
aa) von öffentlichen Emittenten 0,00     0
darunter:        
beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 0,00 EUR       (0)
ab) von anderen Emittenten 0,00     0
darunter:        
beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 0,00 EUR       (0)
    0,00   0
b) Anleihen und Schuldverschreibungen        
ba) von öffentlichen Emittenten 40.575.260,28     0
darunter:        
beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 40.575.260,28 EUR       (0)
bb) von anderen Emittenten 29.878.097,99     25.066
darunter:        
beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 19.976.542,43 EUR       (15.118)
    70.453.358,27   25.066
c) eigene Schuldverschreibungen   0,00   0
Nennbetrag 0,00 EUR       (0)
      70.453.358,27 25.066
6. Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere     63.328.211,70 109.070
6a Handelsbestand     0,00 0
7. Beteiligungen     7.589.313,28 7.588
darunter:        
an Kreditinstituten 0,00 EUR       (0)
an Finanzdienstleistungsinstituten 0,00 EUR       (0)
8. Anteile an verbundenen Unternehmen     0,00 0
darunter:        
an Kreditinstituten 0,00 EUR       (0)
an Finanzdienstleistungsinstituten 0,00 EUR       (0)
9. Treuhandvermögen     597,40 1
darunter:        
Treuhandkredite 597,40 EUR       (1)
10. Ausgleichsforderungen gegen die öffentliche Hand einschließlich Schuldverschreibungen aus deren Umtausch     0,00 0
11. Immaterielle Anlagewerte        
a) Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte   0,00   0
b) entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten   8.547,00   6
c) Geschäfts- oder Firmenwert   0,00   0
d) geleistete Anzahlungen   0,00   0
      8.547,00 6
12. Sachanlagen     3.957.078,00 4.228
13. Sonstige Vermögensgegenstände     622.604,98 1.476
14. Rechnungsabgrenzungsposten     91.685,93 39
Summe der Aktiva     452.626.804,93 466.321

Passivseite

       
 
EUR

EUR

EUR
31.12.2016
TEUR
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten        
a) täglich fällig   4.958.452,25   1.148
b) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist   25.702.922,29   24.995
      30.661.374,54 26.143
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden        
a) Spareinlagen        
aa) mit vereinbarter Kündigungsfrist von drei Monaten 105.368.759,68     109.930
ab) mit vereinbarter Kündigungsfrist von mehr als drei Monaten 1.609.342,60     3.529
    106.978.102,28   113.459
b) andere Verbindlichkeiten        
ba) täglich fällig 257.830.807,96     270.322
bb) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 13.305.344,70     13.314
    271.136.152,66   283.636
    0,00   0
      378.114.254,94 397.094
3. Verbriefte Verbindlichkeiten        
a) begebene Schuldverschreibungen   252.561,64   253
b) andere verbriefte Verbindlichkeiten   0,00   0
darunter:        
Geldmarktpapiere 0,00 EUR       (0)
      252.561,64 253
3a. Handelsbestand     0,00 0
4. Treuhandverbindlichkeiten     597,40 1
darunter:        
Treuhandkredite 597,40 EUR       (1)
5. Sonstige Verbindlichkeiten     548.699,35 484
6. Rechnungsabgrenzungsposten     38.003,03 58
7. Rückstellungen        
a) Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen   5.424.073,00   5.345
b) Steuerrückstellungen   0,00   0
c) andere Rückstellungen   1.698.251,99   1.706
      7.122.324,99 7.051
8. (weggefallen)        
9. Nachrangige Verbindlichkeiten     3.064.707,80 3.065
10. Genussrechtskapital     0,00 0
darunter:        
vor Ablauf von zwei Jahren fällig 0,00 EUR       (0)
11. Fonds für allgemeine Bankrisiken     7.968.000,00 7.718
12. Eigenkapital        
a) gezeichnetes Kapital   0,00   0
b) Kapitalrücklage   0,00   0
c) Gewinnrücklagen        
ca) Sicherheitsrücklage 24.454.222,30     23.986
    24.454.222,30   23.986
d) Bilanzgewinn   402.058,94   468
      24.856.281,24 24.454
Summe der Passiva     452.626.804,93 466.321
1. Eventualverbindlichkeiten        
a) Eventualverbindlichkeiten aus weitergegebenen abgerechneten Wechseln   0,00   0
b) Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen   2.631.282,09   4.679
c) Haftung aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten   0,00   0
      2.631.282,09 4.679
2. Andere Verpflichtungen        
a) Rücknahmeverpflichtungen aus unechten Pensionsgeschäften   0,00   0
b) Platzierungs- und Übernahmeverpflichtungen   0,00   0
c) Unwiderrufliche Kreditzusagen   22.388.510,30   17.514
      22.388.510,30 17.514

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2017

EUR EUR EUR 1.1.-31.12.2016
TEUR
1. Zinserträge aus        
a) Kredit- und Geldmarktgeschäften 9.345.796,92     11.154
darunter:        
abgesetzte negative Zinsen 14.923,31 EUR       (3)
aus der Abzinsung von Rückstellungen 0,00 EUR       (0)
b) festverzinslichen Wertpapieren und Schuldbuchforderungen 241.650,16     224
abgesetzte negative Zinsen 0,00 EUR       (0)
    9.587.447,08   11.378
2. Zinsaufwendungen   3.191.084,81   5.345
darunter:        
abgesetzte positive Zinsen 18.774,11 EUR       (20)
aus der Aufzinsung von Rückstellungen 421.792,78 EUR       (196)
      6.396.362,27 6.033
3. Laufende Erträge aus        
a) Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren   1.736.138,66   2.305
b) Beteiligungen   183.112,80   126
c) Anteilen an verbundenen Unternehmen   0,00   0
      1.919.251,46 2.431
4. Erträge aus Gewinngemeinschaften, Gewinnabführungs- oder Teilgewinnabführungsverträgen     0,00 0
5. Provisionserträge   3.960.351,63   4.121
6. Provisionsaufwendungen   228.604,36   328
      3.731.747,27 3.793
7. Nettoertrag oder Nettoaufwand des Handelsbestands     0,00 0
darunter: Zuführungen zum oder Entnahmen aus dem Fonds für allgemeine Bankrisiken 0,00 EUR       (0)
8. Sonstige betriebliche Erträge     168.390,04 415
aus der Fremdwährungsumrechnung 0,00 EUR       (0)
aus der Abzinsung von Rückstellungen 0,00 EUR       (0)
9. (weggefallen)     12.215.751,04 12.671
10. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen        
a) Personalaufwand        
aa) Löhne und Gehälter 5.253.199,90     5.333
ab) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 1.441.228,80     1.812
darunter:        
für Altersversorgung 518.243,19 EUR       (900)
    6.694.428,70   7.145
b) andere Verwaltungsaufwendungen   3.176.216,66   3.105
      9.870.645,36 10.250
11. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen     317.300,89 316
12. Sonstige betriebliche Aufwendungen     48.637,46 119
aus der Fremdwährungsumrechnung 0,00 EUR       (0)
aus der Aufzinsung von Rückstellungen 1.961,43 EUR       (3)
13. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft   1.321.355,85   1.683
14. Erträge aus Zuschreibungen zu Forderungen und bestimmten Wertpapieren sowie aus der Auflösung von Rückstellungen im Kreditgeschäft   0,00   0
      1.321.355,85 1.683
15. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Beteiligungen, Anteile an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelte Wertpapiere   0,00   5
16. Erträge aus Zuschreibungen zu Beteiligungen, Anteilen an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelten Wertpapieren   6.283,00   0
      6.283,00 5
17. Aufwendungen aus Verlustübernahme     0,00 0
18. Zuführungen zum Fonds für allgemeine Bankrisiken     250.000,00 59
19. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit     414.094,48 239
20. Außerordentliche Erträge   0,00   0
darunter: Übergangseffekte aufgrund des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes 0,00 EUR       (0)
21. Außerordentliche Aufwendungen   0,00   0
darunter: Übergangseffekte aufgrund des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes 0,00 EUR       (0)
22. Außerordentliches Ergebnis     0,00 0
23. Erträge aus Steuern vom Einkommen und vom Ertrag   7.113,36   250
darunter: Veränderung der Steuerabgrenzung nach § 274 HGB 0,00 EUR       (0)
24. Sonstige Steuern, soweit nicht unter Posten 12 ausgewiesen   19.148,90   21
      12.035,54 229
25. Jahresüberschuss     402.058,94 468
26. Gewinnvortrag/Verlustvortrag aus dem Vorjahr     0,00 0
      402.058,94 468
27. Entnahmen aus Gewinnrücklagen        
a) aus der Sicherheitsrücklage   0,00   0
b) aus anderen Rücklagen   0,00   0
      0,00 0
      402.058,94 468
28. Einstellungen in Gewinnrücklagen        
a) in die Sicherheitsrücklage   0,00   0
b) in andere Rücklagen   0,00   0
      0,00 0
29. Bilanzgewinn     402.058,94 468

Anhang ZUM JAHRESABSCHLUSS 2017

A. ALLGEMEINE ANGABEN

Der Jahresabschluss zum 31.12.2017 wurde unter Beachtung der Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute (RechKredV) aufgestellt. Aus Gründen der Übersichtlichkeit wurden alle Angaben in TEUR gemacht.

Erstmals haben wir negative Zinsen in der Gewinn- und Verlustrechnung gesondert ausgewiesen. Durch die neue Darstellung wird die Übersichtlichkeit und Klarheit des Jahresabschlusses verbessert. Die Vorjahreszahlen wurden im Hinblick auf die Vergleichbarkeit i. S. v. § 265 Abs. 2 HGB an die Gliederung des aktuellen Jahresabschlusses angepasst.

B. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

Allgemeines

Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewendeten Ansatz- und Bewertungsmethoden werden grundsätzlich stetig angewendet. Sofern sich Abweichungen ergeben haben, wird in den jeweiligen Abschnitten darauf hingewiesen.

Zinsabgrenzungen aus negativen Zinsen wurden demjenigen Bilanzposten zugeordnet, dem sie zugehören.

Forderungen

Forderungen an Kunden und Kreditinstitute (einschließlich Schuldscheindarlehen mit Halteabsicht bis zur Endfälligkeit) haben wir zum Nennwert bilanziert. Die Unterschiedsbeträge zwischen Nennwert und Auszahlungsbetrag wurden aufgrund ihres Zinscharakters in die Rechnungsabgrenzungsposten aufgenommen und werden planmäßig über die Laufzeit der Geschäfte verteilt.

Eingetretenen Risiken aus Forderungen wurde durch die Bildung von Einzelwertberichtigungen nach den Grundsätzen kaufmännischer Vorsicht ausreichend Rechnung getragen. Für latente Risiken im Forderungsbestand haben wir Pauschalwertberichtigungen gebildet. Für die Bemessung der Pauschalwertberichtigungen haben wir bis zum Jahr 2016 die durchschnittlichen Kreditausfälle der letzten fünf Jahre, vermindert um einen Abschlag von 40% herangezogen. Um nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung ein besseres Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu vermitteln, haben wir ab dem Jahr 2017 auf den Abschlag verzichtet und den Betrachtungszeitraum auf 7 Jahre ausgedehnt. Aus dieser Methodenänderung resultiert ein höherer Betrag von 279,5 TEUR gegenüber der Berechnungsmethode des Vorjahres.

Zusätzlich haben wir Vorsorge für die besonderen Risiken des Geschäftszweigs der Kreditinstitute getroffen.

Von Kunden im Zusammenhang mit einer vorzeitigen Anpassung von Festzinsvereinbarungen an das aktuelle Marktzinsniveau erhaltene Ausgleichsbeträge wurden - wie Vorfälligkeitsentgelte - unmittelbar in voller Höhe erfolgswirksam vereinnahmt.

Wertpapiere

Die Zuordnung von Wertpapieren zur Liquiditätsreserve (Umlaufvermögen) oder zum Anlagevermögen haben wir im Geschäftsjahr nicht geändert.

Anschaffungskosten von Wertpapieren, die aus mehreren Erwerbsvorgängen resultieren, wurden auf Basis des Durchschnittspreises ermittelt.

Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere sowie andere nicht festverzinsliche Wertpapiere der Liquiditätsreserve (Umlaufvermögen) sind mit ihren Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips und des Wertaufholungsgebots bilanziert.

Zusätzlich besteht Vorsorge für die besonderen Risiken des Geschäftszweiges der Kreditinstitute.

Für Wertpapiere, die dem Anlagevermögen zugeordnet wurden, haben wir abweichend vom Vorjahr Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert nur dann vorgenommen, wenn dieser voraussichtlich dauerhaft unter dem letzten Buchwert bzw. den Anschaffungskosten lag (gemildertes Niederstwertprinzip). Die im Vergleich zum Vorjahr abweichende Behandlung erfolgte, da es sich um Anleihen handelt, bei denen die Halteabsicht bis zur Endfälligkeit besteht. Aus dieser Änderung der Bewertungsmethode resultiert ein geringerer Abschreibungsbedarf von 425,8 TEUR und damit ein nennenswerter Einfluss auf die Höhe des Jahresergebnisses.

Von einer voraussichtlich dauernden Wertminderung gehen wir bei Schuldverschreibungen aus, wenn sich zum Bilanzstichtag abzeichnet, dass vertragsgemäße Leistungen nicht oder nicht in dem zum Erwerbszeitpunkt erwarteten Umfang erbracht werden. Zur Beurteilung haben wir aktuelle Bonitätsbeurteilungen herangezogen. Unabhängig davon sind Wertminderungen von Schuldverschreibungen bis zum Rückzahlungswert stets dauerhaft, soweit sie auf die Verkürzung der Restlaufzeit zurückzuführen sind.

Angesichts der anhaltenden Diskussion über die Staatsverschuldung im Euro-Währungsraum haben wir nähere Erläuterungen zum Risiko von Emittenten aus wirtschaftsschwachen Staaten in den Lagebericht aufgenommen. Derartige Positionen bestehen in dem Spezialfonds, welcher dem Umlaufvermögen zugeordnet ist sowie einer Direktanlage des Anlagevermögens.

Sofern bei einzelnen Wertpapieren kein Börsen- oder Marktpreis (aktiver Markt) vorlag, wurde der beizulegende Wert durch allgemein anerkannte Bewertungsmethoden ermittelt. Dabei haben wir insbesondere die von unserem Dienstleister zur Verfügung gestellten indikativen Kurse plausibilisiert. Für Anteile an Investmentvermögen haben wir als beizulegenden Wert den Rücknahmepreis angesetzt. Sofern darüber hinaus an eine Mindesthaltefrist gekoppelte Rücknahmeabschläge für Anteile an offenen Immobilienfonds vereinbart wurden, haben wir diese bei Investmentfonds der Liquiditätsreserve bei der Wertermittlung berücksichtigt.

Beteiligungen

Anteile an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, werden mit den Anschaffungskosten bzw. zum beizulegenden Wert bilanziert. Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert werden bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen.

Ausstehende Verpflichtungen zur Leistung gesellschaftsvertraglich begründeter Einlageverpflichtungen wurden dann aktiviert, wenn sie am Bilanzstichtag bereits eingefordert wurden.

Die Beteiligungsbewertung erfolgt grundsätzlich auf Basis der Vorgaben des IDW RS HFA 10 nach dem Ertragswertverfahren. Andere Bewertungsmethoden kommen dann zum Einsatz, wenn die Art bzw. der betragliche Umfang der Beteiligung dies rechtfertigen.

Immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen

Die immateriellen Anlagewerte und die Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer, bilanziert.

Geringwertige Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten bis 150 EUR werden sofort als Sachaufwand erfasst. Für Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten von mehr als 150 EUR bis 1.000 EUR wird ein Sammelposten gebildet, der aufgrund der insgesamt unwesentlichen Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im Rahmen einer Gesamtbetrachtung über fünf Jahre ergebniswirksam verteilt wird.

Die Gebäude werden linear über die voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben.

Gegenstände der Betriebs- und Geschäftsausstattung einschließlich Betriebsvorrichtungen werden linear abgeschrieben. Im Jahr der Anschaffung wird die zeitanteilige Jahresabschreibung verrechnet.

Gemäß Artikel 67 Abs. 4 Satz 1 EGHGB führen wir für die bisher nach steuerrechtlichen Vorschriften bewerteten Vermögensgegenstände, die zu Beginn des Geschäftsjahres 2010 vorhanden waren, die Wertansätze unter Anwendung der für sie bis zum Inkrafttreten des BilMoG geltenden Vorschriften fort.

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten sind mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt. Disagien werden in Rechnungsabgrenzungsposten eingestellt und zeitanteilig verteilt.

Rückstellungen

Die Rückstellungen werden in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrags gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist; sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Hierzu haben wir eine Einschätzung vorgenommen, ob dem Grunde nach rückstellungspflichtige Tatbestände vorliegen und ob nach aktuellen Erkenntnissen mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Inanspruchnahme zu erwarten ist. In Einzelfällen haben wir dabei auch auf die Einschätzung externer Sachverständiger zurückgegriffen. Bei der Beurteilung von Rechtsrisiken haben wir die aktuelle Rechtsprechung berücksichtigt. Beim erstmaligen Ansatz von Rückstellungen wird der diskontierte Erfüllungsbetrag in einer Summe erfasst (Nettomethode).

Bei einer voraussichtlichen Restlaufzeit von mehr als einem Jahr erfolgt eine Abzinsung. Die Abzinsung erfolgt mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden, von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Jahre. Bei der Bestimmung des Diskontierungszinssatzes sind wir grundsätzlich davon ausgegangen, dass Änderungen des Zinssatzes jeweils zum Jahresende eingetreten sind. Entsprechend sind wir für die Bestimmung des Zeitpunktes der Änderungen des Verpflichtungsumfanges bzw. des zweckentsprechenden Verbrauchs vorgegangen.

Erfolge aus der Änderung des Abzinsungssatzes zwischen zwei Abschlussstichtagen werden für Rückstellungen aus dem Bankgeschäft im Zinsergebnis, für Pensionsrückstellungen im Personalaufwand und für sonstige Rückstellungen in dem Posten, bei dem die Ersterfassung des abgezinsten Erfüllungsbetrags erfolgte, ausgewiesen. Aufzinsungseffekte weisen wir unter den Zinsaufwendungen aus. Der gesonderte Ausweis der Erträge und Aufwendungen aus der Abzinsung von Rückstellungen erfolgt aus Gründen der Übersichtlichkeit und Klarheit im Anhang.

Die Pensionsrückstellungen wurden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen auf der Grundlage der Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. Heubeck entsprechend dem Teilwertverfahren ermittelt. Dabei werden künftige jährliche Lohn- und Gehaltssteigerungen von 2,5 % sowie Rentensteigerungen von 2,0 % unterstellt. Der Berechnung der Pensionsrückstellungen wurde ein vom Pensionsgutachter auf das Jahresende 2017 prognostizierter Durchschnittszinssatz von 3,68 %, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt, zugrunde gelegt. Die Ermittlung dieses durchschnittlichen Zinssatzes basiert auf einem Betrachtungszeitraum von zehn Jahren.

Altersteilzeitverträge wurden in der Vergangenheit auf der Grundlage des Altersteilzeitgesetzes, des Tarifvertrags zur Regelung der Altersteilzeit und ergänzender betrieblicher Vereinbarungen abgeschlossen. Bei den hierfür gebildeten Rückstellungen werden künftige Lohn- und Gehaltssteigerungen von 2,0 % angenommen. Die Restlaufzeit der Verträge beträgt bis zu 26 Monate. Die durchschnittliche Restlaufzeit der Verträge beträgt 22,75 Monate. Die Abzinsung erfolgt mit dem der individuellen Restlaufzeit der einzelnen Verträge entsprechenden Zinssatz.

Bilanzierung und Bewertung von Derivaten

Die Sparkasse setzt Derivate ausschließlich im Rahmen der Zinsbuchsteuerung ein. Sie wurden in die verlustfreie Bewertung des Bankbuchs (Zinsbuchs) einbezogen.

Derivate, die weder in die verlustfreie Bewertung des Bankbuches bzw. in Bewertungseinheiten nach § 254 HGB einbezogen wurden, noch Bestandteil des Handelsbestands sind, halten wir nicht.

Die laufenden Zinszahlungen aus Zinsswapgeschäften sowie die entsprechende Zinsabgrenzungen werden je Zinsswap saldiert ausgewiesen.

Die in strukturierten Produkten eingebetteten Derivate haben wir zusammen mit dem Basisinstrument als einheitlichen Vermögensgegenstand bilanziert. Die Bilanzierung und Bewertung erfolgte in Übereinstimmung mit der Stellungnahme RS HFA 22 des IDW.

Bewertung des zinsbezogenen Bankbuchs (Zinsbuch)

Zinsbezogene Finanzinstrumente (einschließlich Derivate) unseres Bankbuchs (Zinsbuchs) haben wir auf der Grundlage der vom IDW veröffentlichten Stellungnahme zur Rechnungslegung RS BFA 3 im Rahmen einer wertorientierten Berechnung untersucht. Das Bankbuch umfasst - entsprechend dem internen Risikomanagement - alle bilanziellen und außerbilanziellen zinsbezogenen Finanzinstrumente außerhalb des Handelsbestands mit vergleichbarer maximaler Zinsbindungsdauer. Bei der Beurteilung werden alle Zinserträge aus zinsbezogenen Finanzinstrumenten des Bankbuchs sowie die voraussichtlich noch zu deren Erwirtschaftung erforderlichen Aufwendungen (Refinanzierungskosten, Standard-Risikokosten, Verwaltungskosten) berücksichtigt. Die Diskontierung erfolgt auf Basis der Zinsstrukturkurve am Abschlussstichtag. Ein Verpflichtungsüberschuss besteht nicht, so dass die Bildung einer Rückstellung nicht erforderlich war.

Währungsumrechnung

Auf Fremdwährung lautende Bargeldbestände wurden zum Kassakurs am Bilanzstichtag in Euro umgerechnet. Aufwendungen bzw. Erträge aus der Währungsumrechnung sind nicht entstanden.

C. Sonstige Erläuterungen zur Bilanz

Aktiva 3 - Forderungen an Kreditinstitute

In diesem Posten sind enthalten:

31.12.2017
TEUR
31.12.2016
TEUR
Forderungen an die eigene Girozentrale 18.857,5 21.312,4

Der Unterposten b) - andere Forderungen - setzt sich für nicht täglich fällige Forderungen nach Restlaufzeiten wie folgt zusammen:

31.12.2017
TEUR
bis drei Monate -
mehr als drei Monate bis ein Jahr -
mehr als ein Jahr bis fünf Jahre -
mehr als fünf Jahre 15.000,0

Anteilige Zinsen werden nach § 11 Satz 3 RechKredV nicht in die Fristengliederung einbezogen.

Aktiva 4 - Forderungen an Kunden

In diesem Posten sind enthalten:

31.12.2017
TEUR
31.12.2016
TEUR
Forderungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 880,0 880,0

Der Posten setzt sich nach Restlaufzeiten wie folgt zusammen:

31.12.2017
TEUR
bis drei Monate 5.235,2
mehr als drei Monate bis ein Jahr 18.197,8
mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 66.020,2
mehr als fünf Jahre 182.636,8
Forderungen mit unbestimmter Laufzeit 6.310,0

Anteilige Zinsen werden nach § 11 Satz 3 RechKredV nicht in die Fristengliederung einbezogen.

Aktiva 5 Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere

In diesem Posten sind enthalten:

31.12.2017
TEUR
31.12.2016
TEUR
Beträge, die bis zum 31.12 (Folgejahr) fällig werden 5.033,5 5.001,5

Von den in diesem Posten enthaltenen börsenfähigen Wertpapieren sind:

31.12.2017
TEUR
börsennotiert 50.530,6
nicht börsennotiert 19.760,0

Anlagevermögen

Art der Anlage: Buchwerte:
TEUR
Zeitwerte:
TEUR
Staatsanleihen Eurozone 30.506,1 30.165,1
Finanzinstitute Deutschland 10.033,5 10.416,0
Länderanleihen Deutschland 9.991,0 9.906,1

Nicht mit dem Niederstwert bewertet sind insgesamt Wertpapiere des Anlagevermögens mit Buchwerten von zusammen 40.497.050,00 EUR und beizulegenden Zeitwerten von zusammen 40.071.215,00 EUR.

Sämtliche nicht mit dem Niederstwert bewertete Wertpapiere sind börsenfähig.

Im Zusammenhang mit der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden haben wir dargelegt, unter welchen Voraussetzungen wir von einer dauernden bzw. nur vorübergehenden Wertminderung ausgehen. Bei den Wertpapieren, die nicht mit dem beizulegenden (Zeit-)Wert bewertet wurden, ist nach derzeitiger Erkenntnis damit zu rechnen, dass die vertragsgemäßen Leistungen in vollem Umfang erbracht werden.

Die Entwicklung des Anlagevermögens stellen wir im Anlagespiegel dar.

Aktiva 6 Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere

Die Sparkasse hält mehr als 10 % der Anteile am folgenden inländischen Investmentvermögen im Sinne des § 1 Abs. 10 des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB), der nachfolgend nach dem Anlageziel gegliedert dargestellt ist:

Investmentfonds (in Mio. EUR): Buchwert Marktwert Differenz Buchwert zu Marktwert Ausschüttungen in 2017 Tägliche Rückgabe möglich Unterlassene Abschreibungen
A-Löwenburg-Fonds 53,8 54,6 0,8 1,2 Nein 0,0

Die Anteile der Spezialfonds betreffen den A-Löwenburg-Fonds der Deka Investment Management GmbH, Frankfurt/Main, bei dem die Sparkasse alleinige Anteilsinhaberin ist. Diese Anteilscheine sind nur mit Zustimmung der jeweiligen Gesellschaft übertragbar. Die Anteilsinhaber können bei dem A-Löwenburg-Fonds Sachauskehrung der Vermögenswerte verlangen.

Die Anteile an Investmentvermögen sind der Liquiditätsreserve zugeordnet.

Der A-Löwenburg-Fonds ist international ausgerichtet und investiert neben festverzinslichen Wertpapieren grundsätzlich auch in Aktien, andere nicht festverzinsliche Wertpapiere und in derivative Finanzinstrumente. Entsprechend der aktuellen Anlagestrategie war er zum Bilanzstichtag überwiegend in festverzinsliche Wertpapiere investiert.

Von den in diesem Posten enthaltenen börsenfähigen Wertpapieren sind:

31.12.2017
TEUR
börsennotiert -
nicht börsennotiert 3.781,7

Aktiva 7 Beteiligungen

Angaben zu Unternehmen im Sinne von § 271 Abs. 1 HGB soweit diese nicht von untergeordneter Bedeutung sind:

Name Sitz Anteil am Kapital
in %
Eigenkapital
TEUR
Jahresergebnis
TEUR
Rheinischer Sparkassen- und Giroverband Düsseldorf 0,342 991.343 k. A.
      (31.12.2016)  
Erwerbsgesellschaft der S-Finanzgruppe mbH Co. KG Neuhardenberg 0,050 3.309.300 k. A.
      (31.12.2016)  
RSL Rheinische Sparkassen Leasing Beteiligungsgesellschaft mbH Co. KG Düsseldorf 0,376 114.497 7.219
      (31.12.2016) (31.12.2016)

Die Entwicklung des Anlagevermögens stellen wir im Anlagespiegel dar.

Aktiva 9 Treuhandvermögen

Das Treuhandvermögen betrifft in voller Höhe die Forderungen an Kunden.

Aktiva 12 Sachanlagen

In diesem Posten sind enthalten:

31.12.2017
TEUR
Im Rahmen der eigenen Tätigkeit genutzte Grundstücke und Gebäude 3.311,2

Die Entwicklung des Anlagevermögens stellen wir im Anlagespiegel dar.

Aktiva 13 - Sonstige Vermögensgegenstände

In den sonstigen Vermögensgegenständen sind folgende nicht unwesentliche Einzelposten enthalten:

31.12.2017
TEUR
- Steuererstattungsansprüche 324,0
- Provisionsforderungen 258,3

Aktiva 14 Rechnungsabgrenzungsposten

31.12.2017
TEUR
31.12.2016
TEUR
Unterschiedsbetrag zwischen Rückzahlungsbetrag und niedrigerem Ausgabebetrag bei Verbindlichkeiten 25,1 37,9

Entwicklung des Anlagevermögens 2017

Entwicklung des Sachanlagevermögens und der Immateriellen Anlagegüter

Grundstücke und Gebäude Betriebs- und Geschäftsausstattung Immaterielle Anlagegüter
Entwicklung der Anschaffungs- und Herstellungskosten 01.01. GJ 9.598.444,79 € 3.281.877,04 € 10.708,31 €
  Zugänge 0,00 € 46.300,69 € 4.260,20 €
  Abgänge 0,00 € 24.727,01 € 0,00 €
  Umbuchungen 0,00 € 0,00 € 0,00 €
  31.12. GJ 9.598.444,79 € 3.303.450,72 € 14.968,51 €
Entwicklung der Kumulierten Abschreibungen 01.01. GJ (kumuliert) 5.773.868,79 € 2.878.876,04 € 5.190,31 €
  Abschreibungen GJ 194.963,00 € 121.106,69 € 1.231,20 €
  Abgänge (kumuliert) 0,00 € 23.997,01 € 0,00 €
  Zugänge (kumuliert) 0,00 € 0,00 € 0,00 €
  Umbuchungen (kumuliert) 0,00 € 0,00 € 0,00 €
  Zuschreibungen GJ 0,00 € 0,00 € 0,00 €
  31.12. GJ 5.968.831,79 € 2.975.985,72 € 6.421,51 €
Buchwerte 31.12. GJ 3.629.613,00 € 327.465,00 € 8.547,00 €
  31.12. Vorjahr 3.824.576,00 € 403.001,00 € 5.518,00 €

Finanzanlagevermögen

Bilanzwert 31.12.2016 Veränderungen im Geschäftsjahr Bilanzwert 31.12.2017
Beteiligungen 7.588.314,32 998,96 7.589.313,28
Wertpapiere 10.112.097,99 40.575.260,28 50.687.358,27

Passiva 1 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

In diesem Posten sind enthalten:

31.12.2017
TEUR
31.12.2016
TEUR
Verbindlichkeiten gegenüber der eigenen Girozentrale 5.283,4 1.483,1

Der Unterposten b) setzt sich für nicht tägliche fällige Verbindlichkeiten nach Restlaufzeiten wie folgt zusammen:

31.12.2017
TEUR
bis drei Monate 333,5
mehr als drei Monate bis ein Jahr 1.086,9
mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 5.917,6
mehr als fünf Jahre 18.030,1

Anteilige Zinsen werden nach § 11 Satz 3 RechKredV nicht in die Fristengliederung einbezogen.

Für die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind Vermögensgegenstände in Höhe von TEUR 24.010,7 als Sicherheit übertragen worden.

Passiva 2 Verbindlichkeiten gegenüber Kunden

In diesem Posten sind enthalten:

31.12.2017
TEUR
31.12.2016
TEUR
Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 2.242,2 84,3
Der Unterposten a) ab) - Spareinlagen mit vereinbarter Kündigungsfrist von mehr als drei Monaten - setzt sich für nicht täglich fällige Verbindlichkeiten nach Restlaufzeiten wie folgt zusammen: 31.12.2017
TEUR
bis drei Monate 219,0
mehr als drei Monate bis ein Jahr 1.278,6
mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 93,4
mehr als fünf Jahre 16,4
Der Unterposten a) bb) - andere Verbindlichkeiten mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist - setzt sich für nicht täglich fällige Verbindlichkeiten nach Restlaufzeiten wie folgt zusammen: 31.12.2017
TEUR
bis drei Monate 5.688,6
mehr als drei Monate bis ein Jahr 28,6
mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 5.936,9
mehr als fünf Jahre 1.560,0

Anteilige Zinsen werden nach § 11 Satz 3 RechKredV nicht in die Fristengliederung einbezogen.

Passiva 3 Verbriefte Verbindlichkeiten

31.12.2017
TEUR
Im Unterposten a) sind bis zum 31.12. (Jahr nach dem Bilanzstichtag) fällige Beträge enthalten: 0,0

Passiva 4 Treuhandverbindlichkeiten

Bei den Treuhandverbindlichkeiten handelt es sich um Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten.

Passiva 6 Rechnungsabgrenzungsposten

In den Rechnungsabgrenzungsposten sind enthalten:

31.12.2017
TEUR
31.12.2016
TEUR
Unterschiedsbetrag zwischen Nennbetrag und niedrigerem Auszahlungsbetrag von Forderungen 9,0 14,0

Passiva 7 Rückstellungen

Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und deren Ansatz nach Maßgabe des durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren beträgt zum 31.12.2017 TEUR 523,3.

Der Jahresüberschuss unterliegt in Höhe von TEUR 64,4 der Ausschüttungssperre nach § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB, da in Vorjahren in diesem Zusammenhang bereits TEUR 458,9 der Sicherheitsrücklage zugeführt wurden.

Passiva 9 Nachrangige Verbindlichkeiten

Alle nachrangigen Verbindlichkeiten übersteigen 10 % des Gesamtbetrages:

Betrag
TEUR
Währung Zinssatz
%
fällig am Rückzahlungsverpflichtung
1.000,0 EUR 5,00 20.01.2020 nein
1.000,0 EUR 3,00 25.09.2024 nein
500,0 EUR 3,12 11.09.2024 nein
500,0 EUR 3,23 22.09.2024 nein

Die Bedingungen für diese von der Sparkasse eingegangenen nachrangigen Verbindlichkeiten entsprechen dem Grunde nach den bankaufsichtsrechtlichen Anforderungen an Ergänzungskapital. Die Umwandlung dieser Mittel in Kapital oder eine andere Schuldform ist nicht vereinbart oder vorgesehen.

Für die in dieser Position ausgewiesenen Verbindlichkeiten sind im Geschäftsjahr Aufwendungen in Höhe von TEUR 113,9 angefallen.

Erläuterungen zu den Posten unter dem Bilanzstrich

Eventualverbindlichkeiten

In diesem Posten werden übernommene Bürgschaften und Gewährleistungsverträge erfasst. Auf Basis der regelmäßigen Bonitätsbeurteilungen im Rahmen unserer Kreditrisikomanagementprozesse gehen wir für die hier ausgewiesenen Beträge davon aus, dass sie nicht zu einer wirtschaftlichen Belastung der Sparkasse führen werden.

Andere Verpflichtungen

Die unter diesem Posten ausgewiesenen unwiderruflichen Kreditzusagen werden im Rahmen unserer Kreditvergabeprozesse herausgelegt. Auf dieser Grundlage sind wir der Auffassung, dass unsere Kunden voraussichtlich in der Lage sein werden, ihre vertraglichen Verpflichtungen nach der Auszahlung zu erfüllen.

D. Sonstige Angaben

Latente Steuern

Aus den in § 274 HGB genannten Sachverhalten resultieren latente Steuerbe- und Steuerentlastungseffekte. Wir haben diese Effekte auf der Basis eines Körperschaftsteuersatzes (inklusive Solidaritätszuschlag) von 15,83 % und eines Gewerbesteuersatzes von 14,98 % unter Zugrundelegung des Deutschen Rechnungslegungsstandards Nr. 18 ermittelt. Aktive und passive latente Steuern haben wir verrechnet.

Die aktiven latenten Steuern resultieren im Wesentlichen aus unterschiedlichen Wertansätzen folgender Gruppen von Vermögensgegenständen und Schulden: Forderungen gegen Kunden und Rückstellungen. Die passiven latenten Steuern resultieren im Wesentlichen aus dem unterschiedlichen Wertansatz beim Sachanlagevermögen.

Darüber hinaus sind steuerliche Verlustvorträge bei der Berechnung aktiver latenter Steuern berücksichtigt worden. Wir haben von der Möglichkeit gemäß DRS 18.21, steuerliche Verlustvorträge mit zu versteuernden temporären Differenzen unabhängig vom Realisationszeitpunkt zu verrechnen, Gebrauch gemacht.

Saldiert ergibt sich ein Überhang aktiver latenter Steuern, für den das Aktivierungswahlrecht nicht genutzt wurde.

Derivative Finanzinstrumente

Die Sparkasse hat im Rahmen der Sicherung bzw. Steuerung von Zinsänderungsrisiken Termingeschäfte als Deckungsgeschäfte abgeschlossen. Die am Bilanzstichtag noch nicht abgewickelten Termingeschäfte beschränken sich auf Zinsswaps.

Die am Bilanzstichtag noch nicht abgewickelten Termingeschäfte ergeben sich aus der nachstehenden Tabelle der nicht zum beizulegenden Zeitwert bilanzierten derivativen Finanzinstrumente.

Nominalbeträge Beizulegende Zeitwerte 1
in Tsd. Euro in Tsd. Euro
Restlaufzeiten insgesamt
Bis 1 Jahr 1-5 Jahre >5 Jahre Marktpreis
Zins-/zinsindexbezogene Geschäfte          
Zinsswaps / einschließl. Forwardswaps 2.931 52.083 32.672 87.686 -2.813

1) Aus Sicht der Sparkasse negative Zeitwerte werden mit Minus angegeben.

Die im Rahmen der Steuerung von Zinsänderungsrisiken abgeschlossenen Zinsswapgeschäfte wurden in die verlustfreie Bewertung des Bankbuchs einbezogen und somit nicht einzeln bewertet. Für Zinsswaps wurden die Zeitwerte als Barwert zukünftiger Zinszahlungsströme ermittelt. Dabei fanden die Swap-Zinskurven per 29.12.2017 Verwendung, die den Währungen der jeweiligen Geschäfte entspricht.

Nicht in der Bilanz enthaltene finanzielle Verpflichtungen

Leistungszusage der Zusatzversorgungskasse

Die Stadtsparkasse Bad Honnef ist Mitglied der Rheinischen Zusatzversorgungskasse (RZVK) und gehört dem im Umlageverfahren geführten Abrechnungsverband I (§ 55 Abs. 1a Satzung der RZVK) an. Die RZVK hat die Aufgabe, den Beschäftigten ihrer Mitglieder eine zusätzliche Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenversorgung nach Maßgabe der Satzung und des Tarifvertrages vom 1. März 2002 (ATV-K) zu gewähren. Gemäß § 1 Abs. 1 S. 3 BetrAVG steht die Sparkasse für die Erfüllung der zugesagten Leistung ein (Subsidiärhaftung im Rahmen einer mittelbaren Versorgungsverpflichtung).

Im Geschäftsjahr 2017 betrug der Umlagesatz 4,25 % der zusatzversorgungspflichtigen Entgelte (Bemessungsgrundlage). Er bleibt im Jahr 2018 unverändert.

Zum 31. Dezember 2000 wurde das bisherige Gesamtversorgungssystem geschlossen und durch ein als Punktemodell konzipiertes Betriebsrentensystem ersetzt. Infolge dessen erhebt die RZVK zusätzlich zur Umlage ein so genanntes - pauschales -Sanierungsgeld in Höhe von 3,50 % der Bemessungsgrundlage zur Deckung eines zusätzlichen Finanzbedarfs hinsichtlich der Finanzierung der Versorgungsansprüche, die im ehemaligen Gesamtversorgungssystem entstanden sind. Die Umlage für das Sanierungsgeld in Höhe von 3,50 % bleibt im Jahr 2018 unverändert.

Die Höhe der Umlage und des Sanierungsgeldes werden auf der Basis gleitender Deckungsabschnitte, die jeweils mindestens einen Zeitraum von 10 Jahren (plus 1 Überhangjahr) umfassen, regelmäßig (alle 5 Jahre) überprüft. Die RZVK geht davon aus, dass mit dem im Jahr 2010 auf den jetzigen Wert von 7,75 % angehobenen Gesamtaufwand ein nachhaltiger und verstetigter Umlage- und Sanierungsgeldsatz erreicht worden ist.

Zusatzbeiträge zur schrittweisen Umstellung auf ein Kapital gedecktes Verfahren werden zurzeit nicht erhoben.

Auf Basis der Angaben im Geschäftsbericht 2016 der RZVK wurden die Rentenleistungen in diesem Jahr zu etwa 22 % durch die erzielten Vermögenserträgnisse finanziert. Die Betriebsrenten werden jeweils zum 1. Juli eines Jahres um 1% ihres Betrages erhöht.

Die Gesamtaufwendungen für die Zusatzversorgung betrugen bei umlage- und sanierungsgeldpflichtigen Entgelten von 4,9 Mio. EUR im Jahr 2017 0,4 Mio. EUR.

Nach der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) in seinem Rechnungslegungsstandard HFA 30 vertretenen Rechtsauffassung begründet die Mitgliedschaft in der RZVK im Hinblick auf Fragen des Jahresabschlusses eine mittelbare Pensionsverpflichtung.

Die RZVK hat im Auftrag der Sparkassen auf Basis der Rechtsauffassung des IDW den Barwert der auf die Sparkasse entfallenden Leistungsverpflichtungen nach Maßgabe des IDW RS HFA 30 zum 31.12.2017 ermittelt. Unabhängig davon, dass es sich bei dem Kassenvermögen um Kollektivvermögen aller Mitglieder des umlagefinanzierten Abrechnungsverbands I handelt, ist es gemäß IDW RS HFA 30 für Zwecke der Angaben im Anhang nach Art. 28 Abs. 2 EGHGB anteilig in Abzug zu bringen. Auf dieser Basis beläuft sich der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebende Betrag auf 7,7 Mio. EUR.

Der Barwert der auf die Sparkasse entfallenden Leistungsverpflichtungen wurde in Anlehnung an die versicherungsmathematischen Grundsätze und Methoden, die auch für unmittelbare Pensionsverpflichtungen angewendet wurden, unter Berücksichtigung einer jährlichen Rentensteigerung von 1% ermittelt. Als Diskontierungszinssatz wurde der gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB i. V. m. der Rückstellungsabzinsungsverordnung prognostizierte Wert zum 31.12.2017 verwendet.

Sicherungssystem der deutschen Sparkassenorganisation

Die Sparkasse ist dem bundesweiten Sicherungssystem der deutschen Sparkassenorganisation angeschlossen, das elf regionale Sparkassenstützungsfonds durch einen überregionalen Ausgleich miteinander verknüpft. Zwischen diesen und den Sicherungseinrichtungen der Landesbanken und Landesbausparkassen besteht ein Haftungsverbund. Durch diese Verknüpfung steht im Stützungsfall das gesamte Sicherungsvolumen der Sparkassen-Finanzgruppe zur Verfügung. Das Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe, das von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) als Einlagensicherungssystem nach dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) amtlich anerkannt ist, besteht aus:

1. Freiwillige Institutssicherung

Primäre Zielsetzung des Sicherungssystems ist es, die angehörenden Institute selbst zu schützen und bei diesen drohende oder bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten abzuwenden. Auf diese Weise soll ein Entschädigungsfall vermieden und die Geschäftsbeziehung zum Kunden dauerhaft und ohne Einschränkungen fortgeführt werden.

2. Gesetzliche Einlagensicherung

Das institutsbezogene Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe ist als Einlagensicherungssystem nach EinSiG amtlich anerkannt. In der gesetzlichen Einlagensicherung haben die Kunden gegen das Sicherungssystem neben bestimmten Sonderfällen einen Anspruch auf Erstattung ihrer Einlagen bis zu TEUR 100. Dieser gesetzliche Entschädigungsfall ist jedoch eine reine Rückfalllösung für den Fall, dass die freiwillige Institutssicherung ausnahmsweise einmal nicht greifen sollte.

Die Sparkasse ist nach § 48 Abs. 2 Nr. 5 EinSiG verpflichtet, gegenüber dem RSGV und dem DSGV als Träger des als Einlagensicherungssystem anerkannten institutsbezogenen Sicherungssystems der Sparkassen-Finanzgruppe zu garantieren, dass die Jahres- und Sonderbeiträge sowie die Sonderzahlung geleistet werden. Für die Sparkasse beträgt das bis zum Jahr 2024 aufzubringende Zielvolumen EUR 1,0 Mio. Bis zum 31.12.2017 wurden EUR 0,2 Mio. eingezahlt.

Indirekte Haftung für die Erste Abwicklungsanstalt (EAA)

Die ehemaligen Anteilseigner der Portigon AG, vormals Westdeutschen Landesbank AG (u. a. der Rheinische Sparkassen- und Giroverband, Düsseldorf - RSGV- mit rd. 25,03 %) haben im November 2009 mit der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA) Maßnahmen zur Übertragung von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten der WestLB AG auf eine Abwicklungsanstalt vereinbart.

Auf dieser Grundlage wurden im Dezember 2009 die Verträge zur Errichtung einer Abwicklungsanstalt ("Erste Abwicklungsanstalt") gemäß § 8 a Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetz geschlossen. Der Rheinische Sparkassen- und Giroverband, Düsseldorf (RSGV) ist entsprechend seines Anteils (25,03 %) verpflichtet, tatsächliche liquiditätswirksame Verluste der Abwicklungsanstalt, die nicht durch das Eigenkapital der Abwicklungsanstalt von 3 Mrd. EUR und deren erzielte Erträge ausgeglichen werden können, bis zu einem Höchstbetrag von EUR 2,25 Mrd. zu übernehmen. Im Zuge der Übertragung weiterer Vermögenswerte und Verbindlichkeiten auf die Erste Abwicklungsanstalt im Jahr 2012 wurde die Haftung dergestalt modifiziert, dass der RSGV sich verpflichtet, bei Bedarf maximal 37,5 Mio. EUR als Eigenkapital zum Ausgleich bilanzieller Verluste zur Verfügung zu stellen. Die Ausgleichsverpflichtung für tatsächlich liquiditätswirksame Verluste verringert sich entsprechend um diesen Betrag, so dass der Höchstbetrag von 2,25 Mrd. EUR unverändert bleibt. Auf die Sparkasse entfällt als Mitglied des RSGV damit eine anteilige indirekte Verpflichtung entsprechend ihrer Beteiligung am RSGV. Auf Basis derzeitiger Erkenntnisse ist für diese Verpflichtung im Jahresabschluss 2017 der Sparkasse keine Rückstellung zu bilden.

Es besteht aber das Risiko, dass die Sparkasse während der voraussichtlich langfristigen Abwicklungsdauer entsprechend ihrem Anteil am RSGV aus ihrer indirekten Verpflichtung in Anspruch genommen wird. Die Sparkasse ist verpflichtet für dieses Risiko über einen Zeitraum von 25 Jahren aus den Gewinnen des jeweiligen Geschäftsjahres eine jahresanteilige bilanzielle Vorsorge zu bilden. Die Höhe der Vorsorge orientiert sich an unserer Beteiligungsquote am RSGV zum Zeitpunkt der Übernahme der indirekten Verpflichtung im Jahr 2009 (0,3156 %). Zum 31.12.2017 beträgt der Anteil 0,3420 %.

Die im Zuge der Übernahme der Ausgleichsverpflichtungen vereinbarte Überprüfung des Vorsorgebedarfs im Jahr 2016 hat ergeben, dass die Voraussetzungen für eine Aussetzung erstmals zum 31.12.2015 erfüllt waren. Neben dem Erreichen des vereinbarten kumulierten Mindestvorsorgevolumens lässt der Abwicklungsplan der Erste Abwicklungsanstalt derzeit erwarten, dass ein Verlustausgleich nicht zu leisten sein wird. Die Aussetzung erfolgte bis auf weiteres. Die regelmäßige Überprüfung hat ergeben, dass die Voraussetzungen auch zum 31.12.2017 erfüllt waren.

Die bis zum 31.12.2014 gebildete bilanzielle Vorsorge von 1.418 Tsd. EUR in Form der Dotierung des Fonds für allgemeine Bankrisiken nach § 340g HGB bleibt von der Aussetzung unberührt.

Abschlussprüferhonorar

Im Geschäftsjahr wurden für den Abschlussprüfer folgende Honorare erfasst:

TEUR
Abschlussprüferleistungen 224,1
Andere Bestätigungsleistungen 37,4
Gesamtbetrag 261,5

Berichterstattung über die Bezüge und andere Leistungen der Mitglieder des Vorstandes

Für die Verträge mit den Mitgliedern des Vorstands ist der Verwaltungsrat zuständig. Er orientiert sich dabei an den Empfehlungen der nordrhein-westfälischen Sparkassenverbände zu den Anstellungsbedingungen für Vorstandsmitglieder und Stellvertreter.

Mit den Mitgliedern des Vorstandes bestehen auf fünf Jahre befristete Dienstverträge. Neben den festen Bezügen (Grundgehalt und Allgemeine Zulage von 15 %) kann den Mitgliedern des Vorstands als variable Vergütung eine Leistungszulage von bis zu 15 % des Grundgehalts gewährt werden. Die Leistungszulage wird jährlich durch den Verwaltungsrat auf der Grundlage von ihm verabschiedeten Kriterien festgelegt. Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung sind nicht enthalten. Auf die festen Gehaltsansprüche wird die Tarifentwicklung des öffentlichen Dienstes angewendet.

Vorstand 2017
Grundbetrag und Allgemeine Zulage (erfolgsunabhängig)
TEUR
Leistungszulage (erfolgsabhängig)
TEUR
Sonstige Vergütung
TEUR
Gesamtvergütung
TEUR
Schlüter, Dorit Vorsitzende 231,7 0,0 11,3 243,0
Alfs, Mathias Mitglied 220,0 0,0 7,2 227,2
Summe 451,7 0,0 18,5 470,2

Die sonstigen Vergütungen betreffen im Wesentlichen Sachbezüge aus der privaten Nutzung von Dienstfahrzeugen.

Im Falle einer Nichtverlängerung des Dienstvertrages haben Frau Schlüter und Herr Alfs Anspruch auf Weiterbeschäftigung als Angestellte der Sparkasse in der Weise, als sei das vor Beginn des Anstellungsverhältnisses geltende Angestelltenverhältnis fortgesetzt worden. Der für Herrn Alfs bei der ÖBAV Unterstützungskasse e. V. abgeschlossene Versorgungsvertrag wird bis zum 65. Lebensjahr weitergeführt.

Frau Dorit Schlüter und Herr Mathias Alfs sind bei der für die Sparkasse zuständigen Rheinischen Zusatzversorgungskasse nach Maßgabe deren Satzung versichert. Ergänzend zur Versicherung zum Zwecke einer zusätzlichen Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenversorgung in der Rheinischen Zusatzversorgungskasse hat die Sparkasse zugunsten von Herr Mathias Alfs und seiner Hinterbliebenen einen Versorgungsvertrag mit der ÖBAV Unterstützungskasse e. V. abgeschlossen. Die abzusichernde Versorgung beträgt 40 % des Grundbetrages und der Allgemeinen Zulage. Bei der Provinzial Rheinland Lebensversicherung A.G. besteht eine entsprechende Rückdeckungsversicherung. Im gleichen Umfang besteht eine Berufsunfähigkeitsversicherung.

Ergänzend zur Versicherung erhält Frau Dorit Schlüter zum Zwecke einer eigenen Altersvorsorge auf der Basis einer individuellen Versicherungslösung einen Betrag von 50 TEUR pro Jahr.

Vorstand Im Jahr 2017 an ÖBAV gezahlt
TEUR
Im Jahr 2017 an Provinzial gezahlt
TEUR
Schlüter, Dorit Vorsitzende   50,0
Alfs, Mathias Mitglied 98,7  
Summe 98,7 50,0

Bezüge der Mitglieder der Aufsichtsgremien

Den Mitgliedern des Verwaltungsrates wurde für ihre Tätigkeit in dem Aufsichtsgremium der Sparkasse einschl. seiner Ausschüsse (Bilanzprüfungsausschuss, Risikoausschuss) ein Sitzungsgeld von EUR 154,00 je Sitzung gezahlt; die Vorsitzenden erhalten jeweils den doppelten Betrag. Erfolgsbezogene Anteile, Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung sowie Ansprüche bei vorzeitiger oder regulärer Beendigung der Tätigkeit bestehen nicht.

In Abhängigkeit von der Sitzungshäufigkeit und -teilnahme ergaben sich damit im Geschäftsjahr 2017 folgende Bezüge der einzelnen Mitglieder der Aufsichtsgremien:

Name TEUR
Bialkowski, Eberhard 1,5
Degen, Michael 0,0
Dißmann, Karl-Heinz 2,6
Döhl, Klaus 0,7
Dreskornfeld, Wilhelm 0,0
Freudenberg, Wolfram 0,0
Heinzelmann, Jörg 0,2
Hofmans, Sigrid 0,0
Horn, Claudia 0,0
Krahe, Hans-Heribert 0,2
Krause, Christian 0,0
Kreuder, Claudia 0,0
Dr. Kunze, Christian 3,7
Lahr, Andreas 1,8
Ludzay, Dagmar 1,5
Milch, Folkert 0,3
Neuhoff Otto (Bgm.) 0,0
Oswald, Michael 2,6
Pütz, Jörg 1,7
Rauw, Manfred 1,8
Rettig, Alexander 0,0
Sünnen, Werner 3,2
Tamoj, Hansjörg 0,4
Wester, Norbert 2,8
Wolff, Sebastian 2,5
Zierau, Gisela 1,5
Zimmermann, Andrea 0,0
Insgesamt 29,0

Pensionsrückstellungen und -zahlungen für bzw. an frühere Mitglieder des Vorstands und deren Hinterbliebene

An frühere Mitglieder des Vorstands und deren Hinterbliebene wurden TEUR 382,8 gezahlt; die Pensionsrückstellungen für diesen Personenkreis betrugen am 31.12.2017 TEUR 5.395,4.

Vorschüsse und Kreditgewährungen an den Vorstand und den Verwaltungsrat

Die Sparkasse hatte Mitgliedern des Vorstands zum 31.12.2017 Kredite, unwiderrufliche Kreditzusagen und Avale in Höhe von zusammen TEUR 80,4 und Mitgliedern des Verwaltungsrats in Höhe von TEUR 5.785,1 gewährt.

Mitarbeiter/innen

Im Jahresdurchschnitt wurden beschäftigt:

2017 2016
Vollzeitkräfte 68 70
Teilzeit- und Ultimokräfte 24 25
Auszubildende 4 6
Insgesamt 96 101

Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsgremien großer Kapitalgesellschaften

Die Vorstandsvorsitzende ist Mitglied im Aufsichtsrat der Sparkassendirekt Versicherung AG, Düsseldorf.

Offenlegung der Angaben gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen durch Institute

Die nicht aus dem Jahresabschluss ersichtlichen offenzulegenden Angaben gemäß der Verordnung (EU) 575/2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen werden auf der Internetseite der Stadtsparkasse Bad Honnef (www.sparkasse-honnef.de) unter der Rubrik "Ihre Sparkasse" (Zahlen und Fakten) veröffentlicht.

Nachtragsbericht

Im vierten Quartal 2017 hat der Verwaltungsrat auf Vorschlag des Vorstands beschlossen, in Sondierungsgespräche mit der Kreissparkasse Köln einzutreten. Zielsetzung ist die Klärung, ob diese Sparkassen den Herausforderungen, denen sich insbesondere regionale Kreditinstitute stellen müssen, besser gemeinsam begegnen zu können. Es gilt auch mittelfristig ein leistungsstarkes Angebot für die Bürger und Unternehmen in der Region sicherzustellen. Die Entscheidung erwarten wir im Laufe des Jahres 2018.

Verwaltungsrat

Vorsitzender Stellv. Vorsitzende
Dr. Christian Kunze 1. Werner Sünnen
Direktor a.D. DSGV 2. Karl-Heinz Dißmann
Mitglieder Stellv. Mitglieder
Sebastian Wolff Alexander Rettig
Wissenschaftlicher Mitarbeiter (MdEP) Wissenschaftlicher Mitarbeiter
Klaus Döhl Folkert Milch
Immobilienkaufmann / Selbstständig Rechtsanwalt / Selbstständig
Jörg Pütz Claudia Horn
Geschäftsführer /Angestellter Ministerialdirektorin
Werner Sünnen Wolfram Freudenberg
Pensionär Architekt / Selbstständig
Gisela Zierau Jörg Heinzelmann
Rentnerin Pensionär
Karl-Heinz Dißmann Hans-Heribert Krahe
Kaufmann i.R. Tech. Angestellter / Fachkraft für Arbeitssicherheit
Dagmar Ludzay Hansjörg Tamoj
Wissenschaftliche Mitarbeiterin / Projektträger im DLR Rechtsanwalt / Selbstständig
Eberhard Bialkowski Claudia Kreuder
Rentner Vertretungsprofessorin FH Köln
Michael Oswald Christian Krause
Lehrer / Beamter Kaufmännischer Angestellter
Manfred Rauw Wilhelm Dreskornfeld
Ministerialrat a.D. Rentner
Dienstkräfte der Sparkasse Stellvertreter
Andreas Lahr Michael Degen
Bankkaufmann/ Spark. Angestellter Bankkaufmann / Spark. Angestellter
Norbert Wester Andrea Zimmermann
Bankkaufmann / Spark. Angestellter Bankkauffrau / Spark. Angestellte
Beanstandungsbeamter Vertreterin im Amt
Otto Neuhoff Sigrid Hofmans
Bürgermeister Stadtkämmerin

Vorstand

Dorit Schlüter, Vorsitzende

Mathias Alfs, Mitglied

 

Bad Honnef, den 29. März 2018

Stadtsparkasse Bad Honnef

Der Vorstand

Schlüter

Alfs

Anlage zum Jahresabschluss gemäß § 26a Abs. 1 Satz 2 KWG zum 31. Dezember 2017

("Länderspezifische Berichterstattung")

Die Stadtsparkasse Bad Honnef hat keine Niederlassungen im Ausland. Sämtliche nachfolgende Angaben entstammen dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 und beziehen sich ausschließlich auf ihre Geschäftstätigkeit als regional tätige Sparkasse in der Bundesrepublik Deutschland. Die Tätigkeit der Stadtsparkasse Bad Honnef besteht im Wesentlichen darin, Einlagen oder andere rückzahlbare Gelder von Privat- und Firmenkunden entgegenzunehmen und Kredite für eigene Rechnung zu gewähren.

Die Stadtsparkasse Bad Honnef definiert den Umsatz aus der Summe folgender Komponenten der Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB: Zinserträge, Zinsaufwendungen, laufende Erträge aus Aktien etc., Erträge aus Gewinngemeinschaften etc., Provisionserträge, Provisionsaufwendungen, Nettoertrag/-aufwand des Handelsbestands (Erträge/ Aufwendungen saldiert) und sonstige betriebliche Erträge. Der Umsatz beträgt für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2017 12.215,8 TEUR.

Die Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in Vollzeitäquivalenten beträgt im Jahresdurchschnitt 91 Mitarbeiter.

Der Gewinn vor Steuern beträgt 414,1 TEUR.

Die Erträge aus Steuern vom Einkommen und Ertrag betragen 7,1 TEUR. Die Steuern betreffen laufende Steuern.

Die Stadtsparkasse Bad Honnef hat im Geschäftsjahr keine öffentlichen Beihilfen erhalten.

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Stadtsparkasse Bad Honnef (im Folgenden "Sparkasse")

A. Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Sparkasse bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2017 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Sparkasse für das Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Sparkasse zum 31.12.2017 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften von der Sparkasse unabhängig und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO i. V. m. § 340 k Abs. 3 HGB, dass alle von uns beschäftigten Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

B. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Nachfolgend stellen wir einen aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar:

Unsere Darstellung dieses besonders wichtigen Prüfungssachverhaltes haben wir wie folgt aufgebaut:

a) Sachverhalt und Problemstellung

b) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse

c) Verweis auf weitergehende Informationen

Bewertung von Beteiligungen

a) Sachverhalt und Problemstellung

Im Jahresabschluss der Sparkasse werden zum 31.12.2017 Beteiligungen unter der Bilanzposition Aktiva 7 mit Buchwerten von 7.589 Tsd. EUR ausgewiesen. Sie entfallen im Wesentlichen auf die Anteile am Rheinischen Sparkassen- und Giroverband (RSGV).

Der RSGV hält seinerseits Beteiligungen im Wesentlichen an Unternehmen der Sparkassen-Finanzgruppe. Da weder für die unmittelbaren noch für die mittelbaren Beteiligungen regelmäßig beobachtbare Marktpreise vorliegen, ist es für die Bewertung des Anteilsbesitzes notwendig, auf Bewertungsmodelle bzw. Wertgutachten zurückzugreifen. Da die in die Bewertung einfließenden Parameter wesentlich die Wertermittlung beeinflussen, war dieser Sachverhalt angesichts der Höhe des Beteiligungsbuchwertes im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.

b) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse

Im Rahmen unserer Jahresabschlussprüfung haben wir die Vorgehensweise der gesetzlichen Vertreter (Vorstand) nachvollzogen sowie die internen Verfahren der Sparkasse zur Bewertung der Beteiligungen beurteilt. Die für die Bestimmung des Wertansatzes herangezogenen Unterlagen haben wir in Bezug auf deren Eignung, Aktualität, Methodik sowie die Nachvollziehbarkeit der Wertermittlung gewürdigt. Damit einhergehend haben wir uns ein Verständnis über die den Wertermittlungen zugrunde liegenden Ausgangsdaten, Wertparameter und getroffenen Annahmen verschafft, diese kritisch gewürdigt und beurteilt, ob sie in vertretbaren Bandbreiten liegen. Die vom Vorstand zur Bewertung der Beteiligungen angewandten Bewertungsparameter und -annahmen sind hinreichend dokumentiert und begründet. Sie konnten von uns nachvollzogen werden und liegen innerhalb vertretbarer Bandbreiten.

c) Verweis auf weitergehende Informationen

Weitere Informationen zu den Beteiligungen und deren Bewertung sind in den Anhangangaben gemäß § 285 Nr. 11 HGB (Abschnitt B) sowie in den Angaben zu Aktiva 7 und den Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (Abschnitt C) enthalten. Darüber hinaus verweisen wir auf die Darstellungen und Erläuterungen im Lagebericht (Abschnitte B und C).

C. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter (Vorstand) und des Aufsichtsorgans (Verwaltungsrat) für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Der Vorstand ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen -beabsichtigten und unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem ist der Vorstand verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Sparkasse zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

D. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der vom Vorstand dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Sparkasse ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Sparkasse.

führen wir Prüfungshandlungen zu den vom Vorstand dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben vom Vorstand zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit dem Verwaltungsrat unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber dem Verwaltungsrat eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihm alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit dem Verwaltungsrat erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

E. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO:

Wir sind nach § 24 Abs. 3 Satz 1 des Sparkassengesetzes Nordrhein-Westfalen i. V. m. § 340k Abs. 3 Satz 1 HGB gesetzlicher Abschlussprüfer der Sparkasse.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem Prüfungsbericht nach Artikel 11 EU-APrVO in Einklang stehen.

Von uns beschäftigte Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, haben folgende Leistungen, die nicht im Jahresabschluss oder im Lagebericht angegeben wurden, zusätzlich zur Abschlussprüfung für die Sparkasse erbracht:

Prüfung des Wertpapierdienstleistungsgeschäftes gemäß § 36 Abs. 1 Satz 1, 2 und 5 WpHG i. V .m. § 24 Abs. 6 Sparkassengesetz Nordrhein-Westfalen

Erteilung einer Bescheinigung nach § 16j FinDAG

F. Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Jürgen Bleck.

 

Düsseldorf, den 25. April 2018

Prüfungsstelle des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes

Bleck, Wirtschaftsprüfer

gez. Rübhausen Verbandsprüfer

Bericht des Verwaltungsrates

Der Verwaltungsrat hat im Geschäftsjahr 2017 die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben wahrgenommen, insbesondere die Geschäftsführung des Vorstandes überwacht sowie ihn in wichtigen Fragen beraten.

Der Vorstand informierte den Verwaltungsrat laufend schriftlich und mündlich in insgesamt zehn Sitzungen über die Geschäftsentwicklung, die wirtschaftlichen Verhältnisse, die Risikolage und das Risikomanagement der Stadtsparkasse Bad Honnef.

Aktuelle Einzelfragen wurden in regelmäßigen Gesprächen zwischen dem Vorsitzenden des Verwaltungsrates und der Vorsitzenden des Vorstandes der Stadtsparkasse erörtert.

Die nach den Vorschriften der Mindestanforderungen an das Risikomanagement der Kreditinstitute (MaRisk) regelmäßig an das Aufsichtsgremium zu erstattenden vierteljährlichen Gesamtrisikoberichte waren Gegenstand ausführlicher Erörterungen in den Sitzungen des Risikoausschusses, über die der Vorsitzende des Risikoausschusses anschließend im Verwaltungsrat berichtet hat.

Der in einer freiwilligen Selbstverpflichtung vereinbarte Corporate Governance Kodex, wonach u.a. der Verwaltungsrat die Richtlinien der Geschäftspolitik und der Vorstand die strategische Ausrichtung der Sparkasse bestimmt, wurde im Jahr 2017 in der Zusammenarbeit zwischen Verwaltungsrat und Vorstand beachtet.

Der Verwaltungsrat hat sich auf Basis von Vorstandsvorlagen intensiv mit der Zukunftsfähigkeit der Sparkasse vor dem Hintergrund der aufsichtsrechtlich getriebenen regulatorischen Entwicklungen und des Niedrigzinsumfeldes befasst sowie insbesondere die geplanten erhöhten Eigenkapitalanforderungen nach Basel III und die Bedingungen, unter denen diese Anforderungen erfüllt werden können, erörtert. Als Ergebnis dieser Erörterungen wurde im Verlauf des Geschäftsjahres 2017 beschlossen, in Sondierungsgespräche mit der Kreissparkasse Köln einzutreten, die zum Zeitpunkt der Berichtserstellung noch nicht abgeschlossen waren.

Die Weiterbildung von Mitgliedern des Verwaltungsrates wurde durch die Teilnahme an verschiedenen Seminarveranstaltungen des RSGV und einer Inhouseschulung fortgesetzt.

Die Prüfungsstelle des RSGV hat den vom Vorstand vorgelegten Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2017 geprüft und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

Der Verwaltungsrat hat den vom Vorstand vorgelegten Lagebericht gebilligt und den Jahresabschluss 2017 festgestellt.

Der Vertretung des Trägers empfiehlt der Verwaltungsrat, den Bilanzgewinn in Höhe von € 402.058,94 in die Sicherheitsrücklage einzustellen.

Der Verwaltungsrat dankt dem Vorstand sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die erfolgreiche Arbeit im abgelaufenen Jahr.

 

Bad Honnef, 05. Juni 2018

Der Vorsitzende des Verwaltungsrates

Dr. Christian Kunze

Beschluss über die Verwendung des Bilanzgewinns

Die Vertretung des Trägers hat am 28 Juni 2018 beschlossen, den Bilanzgewinn in Höhe von € 402.058,94 gemäß § 25 Abs. 1 c) SpkG in die Sicherheitsrücklage einzustellen.

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