Wulfert
GmbH
Herzebrock-Clarholz
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
391.516,00 |
347.899,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
5.362,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
386.054,00 |
347.798,00 |
| III.
Finanzanlagen |
100,00 |
100,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
218.172,93 |
241.216,97 |
| I.
Vorräte |
83.395,50 |
87.545,60 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
84.415,01 |
86.453,98 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
50.362,42 |
67.217,39 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
264,33 |
5.449,69 |
| D.
Aktiver Unterschiedsbetrag aus der
Vermögensverrechnung |
8.633,69 |
6.638,14 |
| Aktiva |
618.586,95 |
601.203,80 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
386.960,23 |
331.566,93 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
360.960,23 |
305.566,93 |
| davon
Gewinnvortrag |
305.566,93 |
224.315,49 |
| B.
Rückstellungen |
87.487,10 |
100.980,35 |
| C.
Verbindlichkeiten |
144.139,62 |
168.656,52 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
104.139,62 |
102.076,52 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
40.000,00 |
66.580,00 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
2.924,84 |
1.377,68 |
| Passiva |
618.586,95 |
601.203,80 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Wulfert GmbH hat ihren Sitz in
Herzebrock-Clarholz und ist beim Amtsgericht Gütersloh
im Handelsregister, Abteilung B, unter der Nummer HRB 5748
eingetragen.
Der vorliegende Jahresabschluss wurde
gemäß §§ 242 ff. und
§§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches
(HGB) sowie nach den einschlägigen Vorschriften des
GmbH-Gesetzes (GmbHG)] und des Gesellschaftsvertrags
aufgestellt.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen
Kapitalgesellschaft gemäß § 267
Abs. 1 HGB auf.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren gemäß § 275
Abs. 2 HGB aufgestellt.
Bei der Aufstellung der Bilanz sowie des Anhangs
werden die Erleichterungsvorschriften für kleine
Kapitalgesellschaften gemäß
§§ 274a sowie 288 Abs. 1 HGB in
Anspruch genommen.
Auf die Aufstellung eines Lageberichtes hat die
Gesellschaft gemäß § 264 Abs. 1
Satz 4 HGB verzichtet.
Bei der Offenlegung werden die
Erleichterungsvorschriften gemäß § 266
Abs. 1 Satz 3 HGB bezüglich der Bilanz sowie
die Erleichterungsvorschriften gemäß
§ 326 HGB in Anspruch genommen.
2. Angaben zu Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren
im Wesentlichen unverändert die nachfolgenden
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände
des Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten
bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung
unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten
angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Der
Abschreibungszeitraum entspricht den Nutzungsdauern
der Anlagegüter. Die Abschreibungen auf Zugänge
des Sachanlagevermögens werden zeitanteilig
vorgenommen.
Bei den Finanzanlagen werden die Anteilsrechte und
Wertpapiere zu Anschaffungskosten bzw. niedrigeren
beizulegenden Werten angesetzt.
Die Bestände an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen
sind zu durchschnittlichen Einstandspreisen oder zu
niedrigeren Tagespreisen am Bilanzstichtag aktiviert.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt.
Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung
angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung
getragen; das allgemeine Kreditrisiko ist durch pauschale
Abschläge berücksichtigt.
Bei der Ermittlung der Pensionsrückstellungen
wurden die Grundsätze des IDW RH FAB 1.021 zugrunde
gelegt, da hierdurch ein besser den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt wird.
Die Bewertung erfolgte nach dem Passivprimat im
Deckungskapitalverfahren, so dass das Deckungsvermögen
(Aktivierungswert) mit dem leistungskongruenten Teil der
Pensionsverpflichtung bewertet wurde. Die
ausschließlich der Erfüllung der
Altersversorgungsverpflichtungen dienenden, dem Zugriff
aller übrigen Gläubiger entzogenen
Rückdeckungsversicherung (Deckungsvermögen)
i.S.d. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB) wurden mit den
Rückstellungen verrechnet.
Der Aktivierungswert des Deckungsvermögens
beträgt zum Bilanzstichtag EUR 21.404,69. Ohne
Anwendung der Grundsätze es IDW RH FAS 1.021 beliefe
sich der Aktivierungswert des Deckungsvermögens auf
EUR 18.487,59.
Die Steuerrückstellungen und die sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen
Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus
schwebenden Geschäften. Sie sind in Höhe, des
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt.
Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
3. Angaben zur Bilanz
Aktiver Unterschiedsbetrag aus
Vermögensverrechnung
Der aktive Unterschiedsbetrag resultiert aus der
Saldierung nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB von
Altersversorgungsverpflichtungen mit
Vermögensgegenständen, die ausschließlich
der Erfüllung der
Altersversorgungsverpflichtungen dienen und dem
Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogenen sind
(Deckungsvermögen i.S.d. § 246 Abs. 2 Satz 2
HGB). Bei den Vermögensgegenständen handelt es
sich um um Ansprüche aus
Rückdeckungsversicherungen.
Angaben zur Verrechnung nach § 246 Abs. 2
Satz 2 HGB:
|
EUR
|
Erfüllungsbetrag
der verrechneten Schulden
|
12.771
|
Anschaffungskosten der
Vermögensgegenstände
|
18.487
|
Beizulegender Zeitwert
der Vermögensgegenstände
|
21.404
|
Verrechnete Aufwendungen
|
635
|
Verrechnete Erträge
|
2630
|
Der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts der
Vermögensgegenstände liegen Bestätigungen
der jeweiligen Rückdeckungsversicherungen zugrunde.
Bilanzgewinn
Im Bilanzgewinn ist ein Gewinnvortrag von
EUR 305.566,93 enthalten.
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche
Verpflichtungen
Der Unterschiedsbetrag gemäß § 253
Abs. 6 Satz 1 HGB zwischen dem Ansatz der
Rückstellungen für
Altersversorgungsverpflichtungen nach Maßgabe des
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den
vergangenen zehn Geschäftsjahren sowie aus den
vergangenen sieben Geschäftsjahren beträgt EUR
315. Dieser Unterschiedsbetrag unterliegt gemäß
§ 253 abs. 6 S. 2 HGB einer Ausschüttungssperre.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
Es bestehen Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten in Höhe von insgesamt EUR 66.580,00
(Vorjahr: EUR 99.940,00), davon mit einer Restlaufzeit von
bis zu einem Jahr in Höhe von EUR 26.580,00 (Vorjahr:
EUR 33.360,00) sowie von mehr als einem Jahr in Höhe
von EUR 40.000,00 (Vorjahr: EUR 66.580,00).
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
in Höhe von insgesamt EUR 36.711,61 (Vorjahr: EUR
6.409,36) haben wir im Vorjahr Restlaufzeiten von bis zu
einem Jahr.
Sonstige Verbindlichkeiten
Die sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von
insgesamt EUR 40.848,01 (Vorjahr: EUR 62.307,16) haben
Restlaufzeiten bis zu einem Jahr in Höhe von EUR
40.848,01 (Vorjahr: EUR 62.307,16). Des Weiteren enthalten
die sonstigen Verbindlichkeiten solche aus Steuern in
Höhe von EUR 23.426,99 (Vorjahr: EUR 29.700,99) und
solche im Rahmen der sozialen Sicherheit in Höhe von
EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 402,53).
Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in
Höhe von EUR 2.924,84 (Vorjahr: 1.377,68).
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Die Angabe der sonstigen finanziellen Verpflichtungen
unterbleibt, da diese für die Beurteilung der
Finanzlage nicht von Bedeutung sind.
4. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Zinsaufwendungen
In der Position "Zinsen und ähnliche
Aufwendungen" in Höhe von insgesamt EUR 1.462,48
(Vorjahr EUR 1.689,47) sind Aufwendungen in Höhe
von EUR 1.304,00 (Vorjahr EUR 1.192,00) aus der
Abzinsung gemäß § 253 Abs. 2 HGB
enthalten.
5. Sonstige Angaben
Mitarbeiter
Während des Geschäftsjahres waren
durchschnittlich 20 Mitarbeiter beschäftigt.
sonstige Berichtsbestandteile
Herzebrock-Clarholz, den 03.
Juli 2024
(gez.)
Kai Wulfert
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 03.07.2024
festgestellt.
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