EMSOLO
GmbH
Büdingen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2013
EUR |
31.12.2012
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
4.439,54 |
9.775,48 |
| I.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
4.439,54 |
9.775,48 |
| B.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
218.064,74 |
203.321,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
222.504,28 |
213.096,48 |
Passiva
|
|
31.12.2013
EUR |
31.12.2012
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinn- /Verlustvortrag |
0,00 |
-213.421,89 |
| III.
Jahresüberschuss/-fehlbetrag |
0,00 |
-14.899,11 |
| IV.
Bilanzverlust |
243.064,74 |
0,00 |
| V.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
218.064,74 |
203.321,00 |
| B.
Rückstellungen |
3.750,00 |
1.250,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
218.754,28 |
211.846,48 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
218.754,28 |
211.846,48 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
222.504,28 |
213.096,48 |
Anhang
ALLGEMEINE ANGABEN
Der Jahresabschluß der EMSOLO GmbH für das
Wirtschaftsjahr vom 01.01. bis zum 31.12.2013 wurde auf der
Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches sowie der ergänzenden Vorschriften
des GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Gemäß § 267 Abs. 1 HGB erfüllt
die Gesellschaft die Kriterien einer kleinen
Kapitalgesellschaft im Sinne des Handelsgesetzbuches.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2
HGB angewendet.
Von den größenabhängigen
Erleichterungen nach § 274 a HGB und § 276 HGB
hat die Gesellschaft keinen Gebrauch gemacht. Hingegen
wurden die Erleichterungen gemäß § 288 HGB
teilweise in Anspruch genommen.
ANGABEN ZUR BILANZIERUNG UND BEWERTUNG
Die Bilanzierung und Bewertung wurden nach den
allgemeinen Bestimmungen der §§ 246 bis 256 HGB
sowie unter Berücksichtigung der besonderen Ansatz-
und Bewertungsvorschriften für Kapitalgesellschaften
in den §§ 269 bis 274 und 279 bis 283 HGB
vorgenommen.
Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten
trägt allen erkennbaren Risiken nach den
Grundsätzen vorsichtiger kaufmännischer
Beurteilung Rechnung.
Die sonstigen Rückstellungen sind
grundsätzlich mit dem vorsichtig geschätzten
Erfüllungsbetrag angesetzt und berücksichtigen
die bis zum Abschlußstichtag erkennbaren ungewissen
Verbindlichkeiten. Sie sind nach den nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung zu erwartenden Ausgaben
bemessen.
Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Rückzahlungsbetrag passiviert.
BILANZ
AKTIVA
UMLAUFVERMÖGEN
1. Guthaben bei Kreditinstituten
Das Guthaben besteht aus einem Kontokorrentvertrag.
NICHT DURCH DAS EIGENKAPITAL GEDECKTER FEHLBETRAG
Zum Bilanzstichtag übersteigen die Passiva des
Unternehmens die Aktiva um € 218.064,74. Eine
Überschuldung liegt nicht vor, da die Gesellschafterin
des Unternehmens Darlehen gewährt hat, die zum
Bilanzstichtag mit € 218.754,28 valutieren. Die
Gesellschafterin hat der Gesellschaft gegenüber eine
Erklärung des Inhalts abgegeben, so lange auf die
Erfüllung ihrer Forderungen zu verzichten, bis alle
übrigen Gläubiger befriedigt sind.
PASSIVA
EIGENKAPITAL
1. Gezeichnetes Kapital
Das gesamte Stammkapital der Gesellschaft wurde zum
Bilanzstichtag von der YSY Access GmbH gehalten.
RÜCKSTELLUNGEN
1. sonstige Rückstellungen:
Die sonstigen Rückstellungen betreffen eine
ungewisse Verbindlichkeit für die Erstellung der
Jahresabschlüsse und der Steuererklärungen.
VERBINDLICHKEITEN
1. Sonstige Verbindlichkeiten
Die sonstigen Verbindlichkeiten betreffen
Gesellschafter-Darlehen. Sie haben eine Restlaufzeit von
mehr als fünf Jahren.
SONSTIGE PFLICHTANGABEN
1. Arbeitnehmer
Die Gesellschaft beschäftigte während des
abgelaufenen Wirtschaftsjahres keine Arbeitnehmer.
2. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestanden nur im
branchenüblichen Rahmen.
3. Geschäftsführung
Während des abgelaufenen Wirtschaftsjahres lag
die Geschäftsführung der EMSOLO GmbH in den
Händen von Herrn Johann Ernst, genannt Sylvester,
Fürst zu Ysenburg und Büdingen berufen.
Der Geschäftsführer war
einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit. Bezüglich der
Angaben über die Gesamtbezüge der Mitglieder der
Geschäftsführung wird von der Schutzklausel
gemäß § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch gemacht.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
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